Fachbeiträge & Kommentare zu Energieausweis

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§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen:mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / H. Gebäudeenergiegesetz

Rz. 125 Seit dem 1.11.2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ersetzt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (alle außer Kraft). Für neue Bauten, die beheizt und/oder gekühlt werden und damit in der Regel unter das GEG fallen, sind bei der Planung und Errichtung die Vorgaben nach § 10 GEG für Niedrigsten...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.4.2 Erforderliche Angaben

Hinsichtlich des Inhalts von Immobilienanzeigen schreibt § 87 Abs. 1 GEG folgende Pflichtangaben vor: Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis i. S. v. § 81 GEG oder Energieverbrauchsausweis i. S. v. § 82 GEG; der im Energieausweis genannte Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude; die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.6 Geltungsdauer

Energieausweise haben keine unbegrenzte Gültigkeitsdauer, da sich der energetische Zustand des Gebäudes verändern kann. Der Energieausweis hat daher nach § 79 Abs. 3 Satz 1 eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Dies gilt aber nur dann, wenn er nicht vor Fristablauf seine Gültigkeit verliert. Dies ist dann der Fall, wenn in einem bestehenden Gebäude Ausbaumaßnahmen oder Änderu...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.3.3 Zeitpunkt

Gem. § 80 Abs. 4 Satz 1 GEG muss der Energieausweis den Interessenten spätestens im Rahmen des Besichtigungstermins entweder im Original oder zumindest in Kopie vorgelegt werden, wobei auch ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung genügt. Findet eine Besichtigung nicht statt, muss der Verkäufer nach § 80 Abs. 4 Satz 3 GEG...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.4.1 Verpflichtete

§ 87 GEG regelt die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. Als Immobilienanzeige ist insoweit nicht nur die Anzeige in Printmedien, wie etwa Zeitungen, anzusehen, sondern auch Anzeigen insbesondere in den Immobilienportalen im Internet. Liegt jedenfalls im Fall des Verkaufs, der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen se...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.2.1 Bedarfsausweis

Da im Fall der Errichtung von Gebäuden sowie erfolgten Ausbau-, Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahmen nach § 48 GEG, bei denen der Nachweis gem. § 50 Abs. 3 GEG geführt wird, keine Daten aus der Vergangenheit vorliegen, bedarf es des Bedarfsausweises. Dieser liefert objektive Werte und ist im Gegensatz zum Verbrauchsausweis nicht von bestimmten Faktoren, wie insbesondere dem...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.2 Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Nach § 79 Abs. 1 Satz 2 GEG können Energieausweise als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden, was bereits die EnEV geregelt hatte. Dies gilt allerdings nur eingeschränkt für die Fälle des Verkaufs, der Vermietung und Verpachtung sowie Verleasung und der Begründung von Wohnrechten. Nach § 80 Abs. 1 Satz 1 GEG ist der Bedarfsausweis im Fall...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.3.2 Verpflichtete

Neben Verkäufern bzw. Vermietern oder Verpächtern sind auch die Immobilienmakler zur Vorlage verpflichtet. Im Bereich des Wohnungseigentums wird unterschiedlich beurteilt, ob der betroffene Wohnungseigentümer den Energieausweis selbst und auf eigene Kosten erstellen lassen muss oder ob er insoweit einen Anspruch gegen die GdWE hat. Der Gesetzgeber geht diesbezüglich von eine...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.3.1 Anlass

Der Vorlage eines Energieausweises bedarf es nach § 80 Abs. 3 Satz 1 GEG stets im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums. Liegt bereits ein (noch) gültiger Energieausweis vor, besteht die Pflicht selbstverständlich nicht. Im Übrigen besteh...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.5 Aushangpflicht

Die Aushangpflicht des Energieausweises regeln § 80 Abs. 6 und Abs. 7 GEG. Sie ist größen- und nutzungsabhängig. Auch setzt sie starken Publikumsverkehr voraus, für den als Richtwert eine Anzahl von 15 bis 20 Personen pro Tag angesehen wird.[1] Die Verpflichtung besteht dann, wenn im Gebäude mehr als 250 m2 Nutzfläche von einer Behörde genutzt wird oder mehr als 500 m2 Nutzflä...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.7 Ausstellungsberechtigte

Angesichts seiner Bedeutung darf der Energieausweis nur von erfahrenem Fachpersonal ausgestellt werden. Den insoweit maßgeblichen Personenkreis regelt § 88 GEG. Zur Ausstellung berechtigt sind insbesondere Architekten, Bauingenieure, Handwerker eines zulassungspflichtigen Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes oder für das Schornsteinfegerhandwerk, soweit die Vorauss...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.2.2 Verbrauchsausweis

Beim Verbrauchsausweis wird der Energieausweis gem. § 82 Abs. 1 GEG auf Grundlage des erfassten Endenergieverbrauchs ausgestellt. Voraussetzung ist, dass der Verbrauch in den letzten 36 Monaten nachgewiesen wird, was mittels der Heizkostenabrechnungen, Abrechnungen von Energielieferanten oder einer Kombination aus beidem erfolgen kann. Weiter darf das Ende der jüngsten Abrec...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.3 Vorlagepflicht

6.3.1 Anlass Der Vorlage eines Energieausweises bedarf es nach § 80 Abs. 3 Satz 1 GEG stets im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums. Liegt bereits ein (noch) gültiger Energieausweis vor, besteht die Pflicht selbstverständlich nicht. Im Üb...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.4 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

6.4.1 Verpflichtete § 87 GEG regelt die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. Als Immobilienanzeige ist insoweit nicht nur die Anzeige in Printmedien, wie etwa Zeitungen, anzusehen, sondern auch Anzeigen insbesondere in den Immobilienportalen im Internet. Liegt jedenfalls im Fall des Verkaufs, der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.7.2 Mehrhausanlagen

Grundsätzlich stellt jedes Haus einer Mehrhausanlage ein eigenständiges Gebäude dar. Die Gebäudeeffizienzrichtlinie (RL 2024/1275/EU) definiert in Art. 2 Nr. 1 ein Gebäude als eine Konstruktion mit Dach und Wänden, deren Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert wird. Maßgeblich ist also die Begrenzung durch Dach und Wände. Von Bedeutung ist dies in erster Linie...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.2 Wahlfreiheit und Nachweispflicht

Nach § 71 Abs. 2 GEG kann der Gebäudeeigentümer bzw. der nach § 8 GEG Verantwortliche frei wählen, mit welcher Heizungsanlage die Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG erfüllt werden. Da das Gesetz letztlich jede Heizung auf Grundlage von erneuerbaren Energien und unterschiedliche Kombinationen von Techniken zulässt, muss ein Nachweis erbracht werden, dass ein Mindestanteil von ...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.3 Verantwortliche

Verantwortlich für die Erfüllung der Vorgaben des GEG ist nach § 8 GEG der Bauherr oder Eigentümer, soweit maßnahmenspezifisch nicht etwas Anderes ausdrücklich bestimmt ist. Dies ist insbesondere in § 80 Abs. 4 und 5 GEG bezüglich der Vorlagepflicht des Energieausweises und der Pflichtinformationen in Immobilienanzeigen der Fall. Verpflichtet sind hier u. a. Verkäufer, Vermi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.7.1 Anlagen mit Wohnungs- und Teileigentum

Häufiger Fall, insbesondere im innerstädtischen Bereich, sind gemischt genutzte Gebäude mit Wohnungs- und Teileigentumseinheiten. Hinsichtlich der energetischen Vorgaben stellt das GEG insoweit auch unterschiedliche Anforderungen. Wie gemischt genutzte Anlagen zu behandeln sind, ist in § 106 GEG geregelt. Pauschal wird insoweit zunächst danach unterschieden, welche Nutzung ü...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 70 In den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen (ESRS 2.34). Ausweislich des ESRS 2.BC39 erkannte der SRB der EFRAG (§ 1 Rz 24 ff.) an, dass Informationen über die internen Kontrollp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.2 Was wird gefördert?

Keine Wohnungen Mit diesem Programm werden ausschließlich Nichtwohngebäude gefördert. Bedingung ist, dass diese nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Hierunter fallen der Neubau und die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie die energetische Fachplanung, Baubegleitung und die Nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Energieausweise.

I. Vorlagepflicht. Rn 207 Gem § 80 V, IV 1 GEG muss ein Vermieter bei Neuvermietung eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit dem potenziellen Mieter (Rn 209) grds einen Energieausweis zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich (§ 121), nachdem der potenzielle Mieter dies verlangt hat. Der Hotelier oder der Vermieter eines Ferienhau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zugänglichmachung.

Rn 208 Der Vermieter genügt seiner Pflicht zur Zugänglichmachung zB durch Aushang des Energieausweises während der Besichtigung, durch Vorlage bei den Verhandlungen oder durch Aushändigung einer Kopie (Brückner GE 07, 1533, 1535). Legt der Verkäufer trotz Verlangens eines potenziellen Käufers keinen oder keinen genügenden Energieausweis vor oder legt er den Ausweis vor, aber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorlagepflicht.

Rn 207 Gem § 80 V, IV 1 GEG muss ein Vermieter bei Neuvermietung eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit dem potenziellen Mieter (Rn 209) grds einen Energieausweis zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich (§ 121), nachdem der potenzielle Mieter dies verlangt hat. Der Hotelier oder der Vermieter eines Ferienhauses schuldet keine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erstellung und Herausgabe von Unterlagen – § 650n.

Rn 16 Weil der Verbraucher/Besteller gegenüber den Behörden den Nachweis der bauordnungskonformen Ausführung der Bauleistung führen können muss, ist er darauf angewiesen, die hierfür erforderlichen Dokumente vorlegen zu können. Hat er diese nicht selbst erstellt oder von einem entsprechend Beauftragten erstellen lassen, kann er vom Unternehmer Herausgabe solcher Dokumente ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Haftung.

Rn 211 Wird der Mieter durch unrichtige Angaben zum Abschluss des Mietvertrags verleitet, kann sich der Vermieter nach §§ 241 II, 311 schadensersatzpflichtig machen (Brückner GE 07, 1533, 1539; Sternel NZM 06, 495, 498; s.a. Rn 38). Eine Pflichtverletzung ist zu bejahen, wenn besondere Umstände gegeben sind. Solche können etwa zu bejahen sein, wenn der Vermieter dem Mieter b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Mangel der Mietsache; Modernisierungspflicht.

Rn 210 Unrichtige Angaben oder Bewertungen des Energieausweises sind kein Mangel der Mietsache (Flatow NJW 08, 2886, 2889; Stangl ZMR 08, 14, 21; Horst NZM 06, 1, 3; Sternel NZM 06, 495, 498). Setzt der Vermieter Modernisierungsvorschläge im Ausweis nicht um, folgt daraus kein Minderungsrecht (Horst NZM 08, 145, 146); aus dem Ausweis folgt auch keine Modernisierungspflicht (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zustandekommen.

Rn 23 Die Parteien müssen sich eindeutig über die Anforderungen an die Kaufsache in Vertragsform einigen (zuletzt BGH NJW 22, 686 Rz 35; 18, 150 Rz 16; ZIP 17, 2153 Rz 18; NJW 17, 2817 Rz 13), auch bei konkludenter Vereinbarung (BGH NJW 17, 2817 Rz 13; BTDrs 19/27424, 23). Einseitige, nicht wenigstens konkludent angenommene Erklärungen des Verkäufers (Saarbr BeckRS 07, 10190...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Vergleichsmaßstab.

Rn 46d Die Kaufsache ist zu vergleichen mit Sachen der gleichen Art, dh Sachen derselben Kategorie (Vollkornbrot, Typklasse eines Autos: deutlich Ddorf NJW 06, 2858, 2859 f mwN), des vergleichbaren Standards (grüne Plakette begründet Erwartung der Einhaltung der entspr Vorgaben: Ddorf BeckRS 12, 04907), derselben Preisklasse (Staud/Matusche-Beckmann Rz 92); ein Serienprodukt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Potenzieller Mieter.

Rn 209 Potenzieller Mieter iSv § 80 IV 1 GEG ist nur ein ernsthafter Mietinteressent, etwa der, welcher eine Besichtigung verlangt und nach dem Willen des Vermieters auch erhält (BRDrs 282/07, 121; s.a. Stangl ZMR 08, 14, 19).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art. 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 27 Mögliche Ansprüche der WEigtümer aus einer Bruchteilsgemeinschaft oder Ansprüche, die sich aus den in einer Urkunde mit dem Grundstücksnachbarn ergeben können (BGH NJW 23, 1059 Rz 9). Ferner Ansprüche gegen den Bauträger auf Eigentumsverschaffung (BGH ZMR 20, 197 Rz 10). Das Recht, Schadenersatz zu verlangen, wenn das gemE und das SonderE von einer baulichen Veränderun...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 1 Grundsätze

Wichtige Verwaltungsunterlagen Die nachfolgenden Verwaltungsunterlagen stellen die elementaren Unterlagen dar, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist[1]: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung, vollständige Auflistung aller Eigentümer mit Namen und ggf. Anschriften, vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.5 Erhöhte Anforderungen an Energieausweise

Das Gebäudeenergiegesetz unterscheidet zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis (§ 79 Abs. 1 Satz 2 GEG). In dem relativ einfachen und kostengünstig zu erstellenden Verbrauchsausweis (§ 82 GEG) wird lediglich der tatsächliche End- und Primärenergieverbrauch des Gebäudes der letzten drei Jahre dokumentiert. Aus den Heizkostenabrechnungen bzw. den Rechnungen des Energieli...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.1.6 Verpflichtende Energieberatung

Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses müssen sich bei einer größeren Renovierung von einem zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Energieberater kostenlos beraten lassen (§ 48 GEG). Bevor die Planungen in Auftrag gegeben werden, ist das Gespräch mit einem Energieberater künftig Pflicht. Ebenso muss beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses der Käufer...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.2.2 Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken

Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gelten längere Fristen. Die Pflichten nach § 71 Abs. 1 GEG gelten erst einen Monat nach Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung (§ 71 Abs. 8 GEG). Sind die durch das neue WPG vorgesehenen Fristen für die Wärmeplanung abgelaufen, ohne dass eine Gemeinde eine Wärmeplanung vorgelegt hat, wird diese Gemeinde so behandelt, als läge ei...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.2.1 Neubauten in Neubaugebieten

Es sind künftig in Neubauten und in Gebäuden, für die ab dem 1.1.2024 ein Bauantrag gestellt wird, nur noch solche Heizungen erlaubt, die mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen (§ 71 Abs. 1 GEG), sog. 65%-EE-Pflicht. Diese Vorgaben gelten auch für Heizungsanlagen, die in ein Gebäudenetz einspeisen (§ 71 Abs. 1 Satz 2 GEG). Es besteht die Möglichkeit, unvermeidbare Abwärm...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 1.3.1 Energieausweis

Der Energieausweis ist ein nützliches Instrument, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten und erste potenzielle Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Er kann Gebäudeeigentümern, -verwaltern und -nutzern eine wertvolle erste Entscheidungshilfe sein, da er dafür da ist, die energetische Qualität zu dokumentieren. Der Gebäudeenergieausweis ist ein Dokument, da...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 1.3.1.2 Bedarfsorientierter Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis spiegelt genau die Energiemenge wider, die die Immobilie beim Betrieb bei Normtemperaturen hat. Erfasst werden hier sehr detailliert die Gebäudehülle mit Keller, Fassade und Dach, Fenster und Türen, die Wärmeerzeugung und die Verteilung sowie das Brauchwasser. Notwendige Unterlagen Hierfür werden folgende Unterlagen und Informationen benötigt:...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 1.3.1.1 Die wichtigsten Kennzahlen

Transmissionswärmeverlust (Ht) Diese Zahl gibt an, wie viel Energie durch die Gebäudehülle verloren geht. Ein niedriger Wert ist hier wünschenswert. Endenergiebedarf Dies ist die Energiemenge, die tatsächlich verbraucht wird, um das Gebäude zu heizen, zu kühlen, zu beleuchten usw. Der Wert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m2·a)) angegeben. Primärenergiebed...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 1.3 Wie sieht es mit der Energieeffizienz des Gebäudes aus?

Die Frage, wo ein Gebäude energetisch steht, ist von zentraler Bedeutung für alle, die Energie und Kosten sparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten. Doch wie lässt sich der energetische Zustand eines Gebäudes objektiv beurteilen und im Vergleich zu anderen Gebäuden einordnen? Diese Fragen sind sowohl für Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 4.4.3 Fahrplan im Blick

Die Informationen im Sanierungsfahrplan sind für Hauseigentümer ein entscheidender Anhaltspunkt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen zu beurteilen. Sie sollten daher wie folgt strukturiert sein: Kostenübersicht Circa-Beträge geben eine grobe Orientierung über die zu erwartenden Ausgaben. Diese sind allerdings nur Richtwerte, die in der Regel auf durchs...mehr

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Energieausweis (GEG) / 6 Angaben im Energieausweis

§ 85 GEG regelt die erforderlichen Angaben im Energieausweis. 6.1 Für beide Ausweisarten erforderliche Grundangaben Nach § 85 Abs. 1 GEG muss ein Energieausweis mindestens folgende Angaben zur Ausweisart und zum Gebäude enthalten: Die Fassung des GEG, auf deren Grundlage der Energieausweis erstellt wird, ob es sich um einen Energiebedarfsausweis gemäß § 81 GEG oder einen Energie...mehr

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Energieausweis (GEG) / 12.5 Noch nicht vorliegender Energieausweis

Liegt im Zeitpunkt der Akquise über Immobilienanzeigen noch kein Energieausweis vor, können zwar in der Immobilienanzeige keine entsprechenden Angaben gemacht werden, allerdings sind selbstverständlich die Vorgaben und Fristen des § 80 Abs. 4 und 5 GEG zu beachten. Erfolgt im Laufe der Akquise über das Internet die Erstellung des Energieausweises, so ist die Anzeige anzupass...mehr

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Energieausweis (GEG)

1 Überblick Das GEG regelt den Energieausweis in den §§ 79 ff. Diese Bestimmungen sind im Wesentlichen von den Änderungen des GEG 2024 nicht betroffen. Lediglich der Katalog des § 85 Abs. 1 GEG bezüglich der Pflichtangaben in Energieausweisen wurde in Nr. 15 insoweit modifiziert, als die Art der genutzten erneuerbaren Energien zur Erfüllung der Anforderungen nach § 71 Abs. 1 ...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude (... / 5 Energieausweis

Sind die Voraussetzungen von § 106 Abs. 1 und Abs. 2 GEG erfüllt, sind getrennte Energieausweise auszustellen, soweit im einen wie im anderen Fall nicht lediglich eine Bagatellfläche vorliegt. Hinweis für Verwalter Sowohl Miet- als auch Wohnungseigentumsverwalter sollten die Entscheidung, ob ggf. die Voraussetzungen des § 106 GEG vorliegen – weshalb es sowohl eines Energieau...mehr

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Energieausweis (GEG) / 12.3 Erforderliche Angaben

Hinsichtlich des Inhalts von Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien sind in Übereinstimmung mit den früheren Vorgaben des § 16a Abs. 1 Satz 1 EnEV 2014 nach der Bestimmung des § 87 Abs. 1 GEG nachfolgende Pflichtangaben vorgeschrieben: Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis i. S. v. § 81 GEG oder Energieverbrauchsausweis i. S. v. § 82 GEG; der im Energieausweis ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 7 Geltungsdauer

Nach § 79 Abs. 3 Satz 1 GEG ist der Energieausweis für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren auszustellen. Die 10-Jahres-Frist ist tagesgenau anhand des Ausstellungsdatums zu berechnen.[1] Praxis-Beispiel 10-Jahres-Frist Wird der Energieausweis am 29.2.2024 ausgestellt, verliert er seine Gültigkeit mit Ablauf des 28.2.2034. Spätestens nach Ablauf der 10 Jahre verliert der Energie...mehr