Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Einigung über Kindschaftssachen

a) Der gerichtlich gebilligte Vergleich Rz. 312 § 156 Abs. 2 FamFG regelt den gerichtlich gebilligten Vergleich: Zitat "(2) -1-Erzielen die Beteiligten Einvernehmen über den Umgang oder die Herausgabe des Kindes, ist die einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, wenn das Gericht diese billigt (gerichtlich gebilligter Vergleich). -2-Das Gericht billigt die Umgangsregel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / VII. Erstattungsfähigkeit der Geschäftsgebühr

1. Prozessualer oder materiell-rechtlicher Anspruch? Rz. 244 Man unterscheidet zwischen prozessualem und materiell-rechtlichem Kostenerstattungsanspruch. Ein Kostenerstattungsanspruch kann sich aus dem Verfahrensrecht ergeben (siehe oben) oder aber aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen wie zum Beispiel Verzug (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB), unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Dieselbe Angelegenheit

1. Allgemeines Rz. 5 Was unter dem Begriff "dieselbe Angelegenheit" in Familiensachen zu verstehen ist, definiert § 16 Nr. 4 RVG, der ausschließlich für Verbundverfahren zur Anwendung kommt, näher. Danach sind eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und die Folgesachen als dieselbe Angelegenheit zu betrachten, mit der Folge, dass d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / III. Verschiedene und besondere Angelegenheiten

1. Allgemeines Rz. 43 In § 17 Nr. 4b RVG ist geregelt, dass das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung verschiedene Angelegenheiten darstellen, so dass hier gesondert Gebühren abgerechnet werden können, auch wenn der Rechtsanwalt in der Hauptsache selbst tätig wird. 2. Einzelfälle Rz. 44 Verschiedene Angelegenheiten liegen da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Gegenstandswert

Rz. 439 Die Aussöhnungsgebühr ist nach dem Wert der Ehescheidungs- bzw. LPart-Sache zu berechnen und zwar nur nach diesem (somit ohne etwaige Folgesachen!), vgl. dazu Anm. Abs. 5 zu Nr. 1000 VV RVG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts im Hauptsacheprozess

1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse Rz. 261 Bei einem Gegenstandswert bis einschließlich 4.000,00 EUR berechnen sich die Gebühren nach der Gebührentabelle als Anlage zu § 13 Abs. 1 RVG. Die Gebühren bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000,00 EUR sind der Tabelle des § 49 RVG zu entnehmen. Der Höchstwert liegt bei über 50.000,00 EUR. Ab diesem Wert erhält der Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Einstweilige Anordnungen

a) Verfahrensablauf Rz. 690 Einstweilige Anordnungen stellen neben einem Hauptsacheverfahren grundsätzlich eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, so dass die Vergütung hierfür jeweils gesondert anfällt. Rz. 691 Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Antragsrücknahme

Rz. 574 Wird ein Antrag erst im Termin zurückgenommen, befand sich die Hauptsache zu Beginn der Verhandlung noch in Streit, so fällt auch die Terminsgebühr in Höhe von 1,2 aus dem vollen Wert an.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / III. Erhöhung bei mehreren Auftraggebern

1. Grundsätzliches Rz. 421 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Personen, die Auftraggeber sind, tätig, erhält er die Gebühren nur einmal, § 7 Abs. 1 RVG. Jeder der Auftraggeber schuldet die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre; die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 des Vergütungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / VII. Verweisung/Zurückverweisung

1. Grundlagen Rz. 647 Die Verweisung ist gebührenrechtlich geregelt in § 20 RVG, die Zurückverweisung in § 21 RVG. Die Tatsache, dass jedoch nach Zurückverweisung an ein Gericht, das mit der Sache bereits befasst war, die Verfahrensgebühr nicht noch einmal anfallen kann, ergibt sich nicht mehr aus dem Gesetzestext, sondern nunmehr aus dem Vergütungsverzeichnis des RVG (Abs. 6...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / B. Beratung/Gutachten/Mediation

I. Gebührenvereinbarungen für eine Beratung 1. § 34 RVG – Inhalt Rz. 69 § 34 RVG ist stufenweise aufgebaut und sollte auch stufenweise "abgearbeitet" werden. Er regelt: Zitat "(1) -1-Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Teileinigung

Rz. 349 Eine Teileinigung, die einen Teil der Ansprüche endgültig erledigt, löst dagegen aus dem Teil-Wert die Einigungsgebühr aus.[261]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

1. Prüfung der Erfolgsaussichten ohne Gutachten Rz. 121 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt anschließend als Verfahrensbevollmächtigter im Rechtsmittelverfahren tätig wird...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Mitwirken an Besprechungen

a) Vorbemerkung 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG Rz. 577 Für das Mitwirken an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind, erhält der Rechtsanwalt ebenfalls eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG und zwar auch dann, wenn derartige Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts erfolgen. Dies gilt ausdrücklich nicht für Besprechungen mit dem Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Einigungsgebühr

1. Voraussetzungen für das Entstehen der Einigungsgebühr a) Tatbestandsmerkmale Rz. 262 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG

1. Allgemeines Rz. 456 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG beträgt 1,3. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält. Die Entstehung der Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten. Sie bedarf eines unbedingten Auftrags zur Durchführung eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

a) Zeitlicher Aufwand Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG bis 2,5 bemessen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Einbeziehung isolierter Verfahren in den Verbund

Rz. 685 Zur Abrechnung bei Einbeziehung isolierter Verfahren in den Verbund vgl. Rdn 62 ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Vorzeitige Beendigung, 1. Instanz

1. Verfahrensauftrag Rz. 480 Bei einer vorzeitigen Beendigung reduziert sich eine Verfahrensgebühr in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt Verfahrensauftrag hatte, nach Nr. 3101 Nr. 1–3 VV RVG auf 0,8. Hat der Rechtsanwalt noch keinen Verfahrensauftrag und befindet er sich im Bereich der außergerichtlichen Vertretung, hat er die Höhe der Geschäftsgebühr bei vorzeitiger Beend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 13. Einigung im VKH-Verfahren/Erstreckung der Beiordnung nach § 48 Abs. 3 RVG

a) Allgemeines Rz. 376 Seit Inkrafttreten des FGG-RG am 1.9.2009 wird die "Prozesskostenhilfe" in Familiensachen als "Verfahrenskostenhilfe" bezeichnet und im FamFG in den §§ 76 bis 78 geregelt. § 76 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist im Übrigen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe, womit die §§ 114 bis 127a ZPO entspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Auftrag zur notariellen Beurkundung

a) Auftrag ist unmittelbar auf notarielle Beurkundung gerichtet Rz. 634 Erteilt der Auftraggeber zunächst außergerichtlichen Auftrag und soll die Einigung der Ehegatten sogleich notariell beurkundet werden, fällt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und ggf. 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG an. Besprechungen mit der Gegenseite, die zum Abschluss der Einigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Weiterleitung von Geldern

Rz. 446 Eine Hebegebühr entsteht immer dann, wenn der Rechtsanwalt entgegengenommene Beträge auszahlt oder zurückzahlt (z.B. Zugewinnausgleichsansprüche).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / D. Allgemeine Gebühren

I. Geltungsbereich Rz. 261 Die allgemeinen Gebühren sind in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Diese Gebühren erhält der Rechtsanwalt neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren, Vorbem. 1 VV RVG. Dies bedeutet, dass diese Gebühren sowohl neben den in Teil 2 (außergerichtliche Vertretung) als auch in Teil 3 (gerichtliche Vertretung) geregelten Gebühren entstehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Gebührenvereinbarungen für eine Beratung

1. § 34 RVG – Inhalt Rz. 69 § 34 RVG ist stufenweise aufgebaut und sollte auch stufenweise "abgearbeitet" werden. Er regelt: Zitat "(1) -1-Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Vorzeitige Beendigung, Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG (Differenzverfahrensgebühr)

a) Voraussetzungen für die Entstehung Rz. 489 Der Rechtsanwalt erhält eine 0,8 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 9. Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren und § 15a RVG

a) Allgemeines Rz. 210 Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[142] wurde § 15a RVG eingeführt und § 55 Abs. 5 RVG geändert. Beide Bestimmungen habe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Zurückverweisung

a) Geltungsbereich Rz. 656 § 21 RVG gilt auch in Familiensachen nach dem FamFG: § 21 RVG "(1) Soweit eine Sache an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug." (2) In den Fällen des § 146 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / III. Terminsgebühr, 1. Instanz

1. Allgemeines Rz. 516 Die Terminsgebühr für die 1. Instanz ist in Nr. 3104 VV RVG geregelt und beträgt 1,2. Rz. 517 Im Rahmen des 2. KostRMoG wurde Absatz 3 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 VV zum 1.8.2013 ergänzt und damit der Anwendungsbereich der Terminsgebühr erheblich erweitert: Zitat "(3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / VI. Höhe der vereinbarten Vergütung

1. Grundsatz Rz. 195 Die Anwaltsvergütung lässt sich grob in die nachfolgenden Bereiche einteilen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Aussöhnungsgebühr

1. Aussöhnungsgebühr statt Einigungsgebühr Rz. 429 Da eine Ehe nur durch eine gerichtliche Entscheidung geschieden und eine solche Scheidung bzw. Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe nicht zwischen den Beteiligten durch Vergleich einer Regelung zugeführt werden kann, liegt auf der Hand, dass eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG hier nicht in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 10. Güterrichterverfahren

Rz. 368 Zum Güterrichterverfahren siehe in diesem Kapitel Rdn 738 ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Abrechnung der Scheidungsfolgenvereinbarung

1. Auftragserteilung entscheidend Rz. 624 Sehr häufig wird in der Praxis eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, die dann im Scheidungstermin protokolliert wird. Dabei ist für die Abrechnung einer solchen Tätigkeit von Bedeutung, welchen Auftrag der Mandant erteilt hat.[391] Rz. 625 Die Abrechnung in Familiensachen ist aber gerade deshalb komplex, weil die Beauftragung of...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / C. Außergerichtliche Tätigkeit

I. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels 1. Prüfung der Erfolgsaussichten ohne Gutachten Rz. 121 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt anschließend als Verfahrens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Anrechnung der Geschäftsgebühr

1. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG Rz. 185 Erfolgt vor oder nach der außergerichtlichen Tätigkeit über denselben Gegenstand eine gerichtliche Tätigkeit ist eine hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr vorzunehmen, maximal jedoch bis zu einem Gebührensatz von 0,75, Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG. Rz. 186 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Vorzeitige Beendigung, Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG

a) Allgemeine Voraussetzungen Rz. 482 Diese vorzeitige Beendigung betrifft die Fälle, in denen der Auftrag des Rechtsanwalts endigt, bevor er die Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht, oder bevor er einen Termin wahrgenommen hat. Rz. 483...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Entscheidung oder Einigung im schriftlichen Verfahren ohne Termin

a) Gesetzliche Grundlage Rz. 558 Auch im schriftlichen Verfahren, d.h. in Verfahren, in denen eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, die aber im Einverständnis mit den Beteiligten nicht stattfindet, oder in den Fällen des § 307 ZPO (Anerkenntnisbeschluss nach Aufforderung zur Anzeige der Verteidigungsabsicht) oder § 495a ZPO (Entscheidung des Gerichts bei Verfahrenswe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / E. Gerichtliche Vertretung

I. Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 1. Allgemeines Rz. 456 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG beträgt 1,3. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält. Die Entstehung der Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten. Sie bedarf eines unbedingt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Geschäftsgebühr

1. Abgrenzung Geschäftsgebühr zur Verfahrensgebühr Rz. 137 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information sowie für die Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrags, Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG. Maßgeblich für den Anfall einer Geschäftsgebühr ist der erteilte Auftrag, da diesem zu entnehmen ist, welchen Weg der Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / III. Zur Bemessung der Geschäftsgebühr

1. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit a) Zeitlicher Aufwand Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Voraussetzungen für das Entstehen der Einigungsgebühr

a) Tatbestandsmerkmale Rz. 262 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / X. Übergang vom Stundensatz zu RVG-Vergütung

Rz. 302 In der Praxis wird vielfach übersehen, einen entsprechenden Hinweis auf die Abrechnung nach dem Gegenstandswert zu erteilen, § 49b Abs. 5 BRAO, obwohl sich in vielen Vergütungsvereinbarungen für gerichtliche Verfahren im Hinblick auf das Gebührenunterschreitungsverbot der Hinweis findet: "…, sofern nicht die gesetzliche Vergütung höher ist." Bereits an dieser Stelle ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / II. Gesamte Vergütung

Rz. 54 § 60 RVG ist auf die gesamte Vergütung nach RVG anwendbar somit nicht nur für die Gebühren, sondern vielmehr auch für die Auslagen, wie z.B. die Reisekosten, vgl. dazu auch die Legaldefinition des Begriffs Vergütung in § 1 Abs. 1 RVG (Gebühren und Auslagen). Wird daher für eine gebührenrechtliche Angelegenheit die bis zum 31.12.2020 geltende Gebührentabelle angewendet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Gutachten

Rz. 114 Ein Gutachten ist im Gegensatz zum Rat, der oft mündlich erteilt wird, eine ausführliche, objektive, schriftliche und immer juristisch begründete Ausarbeitung des Rechtsanwalts über die Sach- und Rechtslage eines bestimmen Sachverhalts. Für die Erstellung eines Gutachtens gilt das zu § 34 Abs. 1 S. 1 bis 3 Gesagte. Nrn. 2101 u. 2103 VV RVG regeln jedoch eine Ausnahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Anrechnung bei weitergehender Tätigkeit

Rz. 103 Die Gebühr für eine erste Beratung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ist auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt, § 34 Abs. 2 RVG. Die Anrechnungsvorschrift gilt auch für eine vereinbarte Vergütung. Rz. 104 Anzurechnen ist nach meiner Auffassung nur auf eine folgende Betriebsgebühr, wie z.B. eine Geschäfts- oder Verfahrensge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Die Hommerich-Studie

Rz. 170 Praxistipp Bei der Bemessung dessen, was in einer Familiensache als überdurchschnittlich umfangreich gilt, hilft der Gesetzgeber mit einer von ihm in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie über den Zeitaufwand der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Familiensachen selbst weiter. Diese Studie findet sich in der Begründung des KostRMoG.[113] Rz. 171 Bei dieser S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Gesetzestext

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensachen

A. Definition der Angelegenheit und des Gegenstands I. Einmaligkeit der Gebühren Rz. 1 § 15 Abs. 2 RVG regelt, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern darf. In gerichtlichen Verfahren darf der Rechtsanwalt die Gebühren in jedem Rechtszug fordern; insoweit stellen das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug vers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Mediation

Rz. 116 Unter Mediation wird eine außergerichtliche Konfliktbehandlung verstanden. Der Mediator ist ein zu Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit verpflichteter Vermittler in einem Konflikt zwischen zwei oder mehreren Parteien, dem keine Entscheidungskompetenz zusteht. Formen der Mediation finden sich z.B. bei Ehesachen. Aber auch bei Vermögensauseinandersetzunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Ende der ersten Beratung

Rz. 83 Nach Entscheidung des BGH [69] handelt es sich bei einer Erstberatung um Zitat "… eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst." Nach Ansicht der Rechtsprechung fallen unter ein erstes Beratungsgespräch nicht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beschränkung für Verbraucher

Rz. 80 Hat der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen ist er, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, sowohl bei Beratungen als auch bei Erstellung eines Gutachtens auf netto max. 250,00 EUR und, wenn es sich um ein erstes Beratungsgespräch gehandelt hat, netto max. 190,00 EUR bei der Abrechnung beschränkt; § 14 RVG ist entsprechend anzuwenden. Die Kappungsgrenzen ...mehr