Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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E III Der Katalog zur Vergü... / 16 Geldwäschebeauftragter

Rz. 12a Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Strafdaten (Geldwäschegesetz – GwG) vom 23. 06. 2017 (BGBl I S. 1822) wurde durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. 07. 2018 (BGBl I S. 1102) geändert. Nach § 7 Abs. 3 GwG kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass z. B. Unternehmen einen außenstehenden Geldwäschebeauftragten zu bestellen haben. Nach § 7 Abs. 4 GwG ...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 28 Nachlassverwalter

Rz. 23 Anders als der gewöhnliche Nachlasspfleger hat der Nachlassverwalter Anspruch auf eine Vergütung, die das Nachlassgericht festsetzt (§§ 1987, 2221 BGB). Die Höhe richtet sich nach dem Aktivvermögen des Nachlasses ohne Abzug der Verbindlichkeiten (bei kleineren Nachlässen: 3–5 %; bei größeren 1–2 %). Über den Ersatz von Aufwendungen entscheidet im Streitfall das Prozes...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Weitere Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Wird zusätzlich zu der vom Fiskus zu zahlenden Prozesskostenhilfe mit dem Mandanten noch eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so wird hierdurch kraft Gesetzes keine Verbindlichkeit begründet. Im RVG n. F. ist die Vergütungsregelung in § 3a abgehandelt. Nach § 3a Abs. 3 Satz 1 ist eine Vereinbarung, nach der ein durch PKH-Beschluss beigeordneter Rechtsanwalt für die v...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 7 Betriebswirtschaftliche Beratung

Rz. 7 Die betriebswirtschaftliche Beratung der Mandanten durch StB nimmt einen immer größeren Teil der Tätigkeiten der Berufsträger ein. Die zurzeit bestehende wirtschaftliche Situation erfordert selbst bei kleinen Betrieben die Nutzung aller Kostenersparnismöglichkeiten und Einführung und Einrichtung betriebswirtschaftlicher Maßnahmen und Systeme, für die der StB der geeign...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 4 Anlageberatung

Rz. 4 In zunehmendem Maße erwarten Mandanten vom StB, dass er ihnen Beratungen zum Aufbau eines Vermögens, Anlage von Barmitteln oder Umschichtungen vorhandener Vermögen angedeihen lässt. Je nach Art und Umfang des Auftrages wird eine Honorierung nach Zeitgebühr oder z. B. 0,5 % bis 1 % des vorhandenen Vermögens als angemessen i. S. d. § 612 BGB sein. Eine erfolgsbezogene Ho...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 6 Betreuer

Rz. 6 Als Betreuer können StB vom Gericht (z. B. Vormundschaftsgericht) gem. § 1896 BGB; §§ 65 ff. FGG bestellt werden, wobei die Auswahl des Betreuers soweit wie möglich dem Wunsch des Betroffenen entspricht (§ 1897; § 1901c BGB). Der Berufsangehörige ist nicht verpflichtet, dieses Amt anzunehmen; er kann es ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei Annahme ist jedoch nicht ohn...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 42 Subventionsberatung

Rz. 36 Die Subventionsberatung ist auch für StB aufgrund der neuesten Rechtsprechung des BGH (siehe Fördermittelberatung) zulässig und kann mit den üblichen Gebühren gem. § 612 BGB abgerechnet werden.mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 5 Aufsichtsrat

Rz. 5 Die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ist nach § 57 Abs. 3 StBerG mit dem Beruf vereinbar, wird jedoch im Rahmen der einzugehenden Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen, für das der Berufsangehörige das Aufsichtsratsmandat erhalten hat, nicht unabhängig durchgeführt (OLG Celle NJW 1983, S. 1573). Diese Tätigkeiten für AG und Genossenschaften werden je nach den Sa...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 13. Verjährung des Vergütungsanspruchs

Rz. 13 Die Verjährung richtet sich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist, die in § 195 BGB festgelegt ist. Die Frist liegt bei drei Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann ein Anwalt gegenüber der Landes- bzw. Bundeskasse also nicht mehr seine Vergütungsansprüche geltend machen.mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 7. Prüfung der Erfolgsaussichten

Rz. 7 Die Erfolgsaussichten werden für dieses Verfahren allerdings nur summarisch geprüft. Die Bewilligung (oder die Ablehnung) erfolgt durch richterlichen Beschluss; dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 2 FGO).mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 11. PKH-Gewährung im Rahmen des Mindeststreitwertes

Rz. 11 Eine weitere Besonderheit bzgl. PKH liegt vor, wenn innerhalb eines Klageverfahrens nur zum Teil gewährt wird und der Streitwert des gesamten Verfahrens unter dem Mindeststreitwert liegt. Eine ausführliche Abhandlung dazu finden Sie in VStB Kennzahl 5060 Rz. 10b und für Angelegenheiten nach dem 31. 07. 2013 in VStB Kennzahl 5070 Rz. 10b.mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 55 Wirtschaftsprüfer

Rz. 48 Nach dem rechtskräftigen Urteil des LG Magdeburg (LG Magdeburg, Urt. v. 25. 09. 2012, 11 O 1037/09, DStRE 2014, S. 253) sind "Nur"-Wirtschaftsprüfer nicht an die StBVV gebunden. Dies gilt auch für "Nur"-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Höhe der Gebühren

Rz. 5 Im Rahmen des KostRÄG, welches zum 01. 01. 2021 in Kraft getreten ist, wurden nicht nur die Gebührenbeträge des § 13 RVG angehoben, sondern zugleich die Gebührenbeträge der Tabelle des § 49 RVG. Danach werden weiterhin die Gebühren bis zu einem Streitwert von "bis 4 000 Euro" in der sich aus der Tabelle zu § 13 RVG ergebenden Höhe erstattet. Angehoben wurde allerdings ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 3 Auslagen

Rz. 1 unbesetzt Rz. 2 Die Gebühren stellen nicht nur das Entgelt für die berufliche Leistung des StB dar, sondern gelten auch die allgemeinen Geschäftskosten ab; hierzu zählen z. B. auch nicht mandatsbezogene DATEV-Gebühren (OLG Düsseldorf v. 20. 02. 1992 – 13 U 134/91, GI 1993, 151). Diese können nur auf Grund einer besonderer Vereinbarung zusätzlich in Rechnung gestellt wer...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 10. Anrechnung auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

Rz. 10 Wird ein StB im Wege der Prozesskostenhilfe für das finanzgerichtliche Verfahren beigeordnet und hat er seinen Mandanten bereits im Vorverfahren vertreten, so stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist. Seit der Änderung der StBGebV (jetzt: StBVV) zum 01. 01. 2007, wonach eine völlige Angleichung an das RV...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / a) StBerG

Rz. 28 In § 9 StBerG mit der Überschrift "Vergütung" ist geregelt: Die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten oder zu einem Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig. Diese im Jahre 2008 geänderte Vorschrift ist hinsichtlich des...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Straf- und Bußgeldverfahren, Gnadensachen

Rz. 6 Die Vergütung für die Tätigkeit in Strafverfahren ist im Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Wenn eine höhere als die gesetzliche Gebühr angestrebt wird, kann ein Wahlverteidiger auf die Vorschrift des § 42 RVG bzw. der gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger oder beigeordnete Rechtsanwalt auf § 51 RVG zurückgreifen. Darin ist geregelt, dass ein Oberlandesge...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.3 Geschenke an Arbeitnehmer vollständig abziehbar

Geschenke des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind im Normalfall für den Unternehmer in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Sofern Sachzuwendungen für einen besonderen Anlass üblich sind und den Wert von 60 EUR pro Arbeitnehmer nicht überschreiten, sind sie als steuerfreie freiwillige soziale Aufwendung zu erfassen und somit auch beim Arbeitnehmer nicht zu versteu...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 15 Fördermittelberatung

Rz. 12 Die Beratung von Unternehmen über öffentliche Fördermittel, die Unterstützung bei Beantragung solcher Mittel und die Werbung hierüber ist dann nicht als Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG vom 12. 12. 2007 anzusehen, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehört (§ 5 RDG). Nach § 5 Abs. 2 RDG gehört die Fördermittelberatung zur erlaubten Nebenleistun...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Gebühren im Strafverfahren, berufsgerichtlichen Verfahren, Bußgeldverfahren und in Gnadensachen

Rz. 5 Die Gebühren im Strafverfahren, berufsgerichtlichen Verfahren, Bußgeldverfahren und in Gnadensachen wurden mit Erlass des RVG neu strukturiert. Sie gelten auch für den StB. Die Gebühren ergeben sich aus dem Vergütungsverzeichnis zum RVG und zwar wie folgt: in Strafsachen und Gnadensachen Teil 4, in Bußgeldsachen, Gnadensachen Teil 5, in berufsgerichtlichen Verfahren Teil ...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 40 Sanierungsberater

Rz. 34 Der StB kann im Auftrag seines Mandanten die Sanierung des Unternehmens zur Abwendung der Insolvenz beraten und begleiten. Zu beachten ist jedoch, dass bei dieser Tätigkeit ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vermieden wird. Bei dieser Tätigkeit ist eine Fortbestehensprognose unter Ermittlung der nach der Sanierung sich ergebenden Ertrags-, Finanz- und Ve...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / b) Berufsgerichtliche Verfahren

Rz. 11 In Teil 6 des Vergütungsverzeichnisses sind die "sonstigen Verfahren" geregelt. Hierunter fallen u. a. die berufsgerichtlichen Verfahren. Das VV unterscheidet auch hier zwei Personengruppen, nämlich einerseits den Wahlverteidiger oder Verfahrensbevollmächtigten und andererseits wieder den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt. Wie auch in den Straf- u...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 12 "Finanzbericht Digital"

Rz. 9a Die digitale Übermittlung des "Digitalen Finanzberichts" (DiFin) an Banken und Sparkassen kann seit April 2018 auch digital vorgenommen werden. Diese Tätigkeit gehört nicht zu den Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe im Sinne des § 33 StBerG, sodass eine Abrechnung nicht nach der StBVV erfolgen kann. Sie ist etwa vergleichbar mit der Offenlegung oder Hinterl...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 50 Unternehmensübertragung

Rz. 44 Bei dem Verkauf oder dem Kauf von Unternehmen, Umwandlung und Einbringung von Unternehmen fallen neben den reinen steuerlichen Beratungen nach dem Umwandlungssteuergesetz oder anderen Steuergesetzen oft auch erhebliche wirtschaftsberatende Tätigkeiten an. Hier ist zu denken an Vermögensaufstellungen nach Zeitwerten, z. B. für die Abfindung von außenstehenden Gesellsch...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 18 Hausverwaltung

Rz. 14 Die Hausverwaltung ist eine Tätigkeit, die nach den üblichen Taxen des § 612 Abs. 2 BGB abzurechnen ist (OLG Düsseldorf v. 12. 01. 1995, 13 U 90/93, GI 1997, S. 45). Ein Gebührenansatz in Höhe von 1,5 % der Jahresrohmiete wird nicht zu beanstanden sein; ansonsten ist die angemessene Gebühr festzulegen (vgl. E II – Rz. 29–36) oder eine Entschädigung in fester Höhe pro ...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 22 Konzernjahresabschluss, Konzernbuchführung

Rz. 18 Die Erstellung von Konzernbuchführung und Konzernjahresabschluss erfolgt nach den Vorschriften des HGB oder den internationalen Vorschriften nach IFRS. Diese Tätigkeit erfolgt nicht für steuerliche Zwecke und ist daher nicht den Tätigkeiten gem. § 33 StBerG zuzuordnen. Eine Konzernbilanz nach §§ 290 ff. HGB wird zwar nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und i...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 17 Gewerbliche Tätigkeit

Rz. 13 Im 8. Steuerberatungsänderungsgesetz wurde § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie folgt neu gefasst: eine gewerbliche Tätigkeit; die zuständige Steuerberaterkammer kann von diesem Verbot Ausnahmen zulassen, soweit durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist;” In der Begründung zum Regierungsentwurf wird ausgeführt, dass StB und Steuerbevollmächti...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 26 Mindestlohn

Rz. 21a Mit Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sind Arbeitgeber, insbesondere in einigen Branchen, verpflichtet, das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zu beachten. Diese Gesetze verpflichten die Arbeitgeber, erhebliche Dokumentationspflichten durch oder für ihre Arbeitnehmer zu erfüllen oder erfüllen zu lassen. D...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 31 Organisationsberatung

Rz. 26 Zur Verbesserung der betrieblichen Organisation im Mandantenunternehmen ist oft die Fachkenntnis des StB gefordert. Hierzu zählen nicht nur die für das Rechnungswesen und die Büroorganisation erforderlichen Kenntnisse, sondern auch die sonstigen Betriebsabläufe sind zu optimieren. Für eine derartige Tätigkeit ist ein hohes Maß an Kreativität und betriebswirtschaftliche...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Der richtige Zeitpunkt des PKH-Antrags

Rz. 3 Wann Sie am besten einen PKH-Antrag für Ihren Mandanten einreichen, muss für jeden Einzelfall entschieden werden. Sie haben durch ein PKH-Verfahren die Möglichkeit, eine Vorabprüfung der Erfolgsaussichten zu erhalten, denn das Gericht prüft hier nicht nur die finanzielle Bedürftigkeit des Klägers, sondern auch die Erfolgsaussichten der Klage bzw. des Antrags auf vorläu...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 35 Prozessvertreter

Rz. 29a StB sind nach StBerG bereits berechtigt, vor Finanzgerichten als Prozessvertreter aufzutreten. Dies gilt für alle Tätigkeiten, die StB als Vorbehaltstätigkeiten i. S. d. § 33 StBerG erledigen dürfen, um ihre Rechtsauffassung vor den Gerichten – nicht nur Finanzgerichten, sondern auch Verwaltungsgerichten – durchsetzen zu können. Dies gilt genauso für die Vertretung d...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 46 Überschuldungsbilanz

Rz. 40 Als Inhaber eines Dauermandats einer Unternehmung haben StB, mit einem entsprechenden besonderen Auftrag (vgl. Rz. 15), im Rahmen ihrer Tätigkeit auch bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als Vollhafter die Aufgabe, die Verantwortlichen auf eine Überschuldung der Gesellschaft hinzuweisen. Dies impliziert, dass in der Regel e...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 37 Ratingberater

Rz. 31 Nach Basel II werden Kreditinstitute zunehmend Kreditnehmer, die Kredite von 250 000 Euro und mehr entweder neu beantragen oder bereits als Kreditnehmer in Anspruch genommen haben, einem Rating unterziehen. Soweit neue Konditionen für die Kredite zu vereinbaren sind, werden diese abhängig sein von der Ratingstufe des Kreditinstituts. Um für den Mandanten eine günstige ...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 48 Unternehmensbewertung

Rz. 42 Der StB kann aus vielerlei Gründen den Auftrag erhalten, eine Unternehmensbewertung (für Freiberufler auch eine Bewertung der freiberuflichen Praxis) durchzuführen. So ist zu denken an Unternehmenskäufe oder -verkäufe, im Rahmen von Ehescheidungen zur Feststellungen des betrieblichen Vermögens, Auseinandersetzungen von Gesellschaften oder Verschmelzungen von Unternehm...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 9 Corona-Pandemie

Rz. 8a Die Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus, insbesondere der Mutanten dieses Virus, haben das wirtschaftliche Leben nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in der ganzen Welt erheblich beeinträchtigt. Nicht nur Unternehmen und Arbeitnehmer sind von dieser Beeinträchtigung betroffen, sondern alle Privatpersonen ebenfalls. Mit besonderen Maßnahmen zur Bekä...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 13 Finanzierungsberatung

Rz. 10 Für die Kredit- und Finanzierungsbeschaffung für Mandanten sind vom StB oft umfangreiche betriebswirtschaftliche Tätigkeiten auszuführen. So werden von Kreditinstituten in der Regel ein Erfolgs-, ein Finanzierungs- und Vermögensplan für zukünftige Zeiträume verlangt. Hinzu kommen weitere Beratungen, die bis in die Betriebsführung hinein erforderlich sein können, um de...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 47 Übertragungsberatung

Rz. 41 Im Zusammenhang von Vermögensübertragungen von der älteren auf die jüngere Generation sind oft nicht nur die schenkung- oder erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkte entscheidend, sondern auch die Absicherung von Betriebsvermögen, die Absicherung der Altersversorgung und eine angemessene Verteilung auf die jüngere Generation stehen im Vordergrund. Soweit entsprechende Ber...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 21 Internationale Rechnungslegung (IFRS)

Rz. 17 Zunehmend werden auch im Mittelstand die Anforderungen auf die Berufsangehörigen zukommen, sowohl Buchführungen als auch Jahresabschlüsse nach den Internationalen Bilanzierungsvorschriften (IFRS) zu erstellen. In der Regel dürfte es sich dabei um Überleitungsarbeiten vom Jahresabschluss nach HGB zu einem Jahresabschluss nach IFRS handeln. Nach wie vor gilt in Deutschl...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / a) Angehörige der steuerberatenden Berufe

Rz. 37 Zunächst gilt die StBVV für StB (§ 1 Abs. 1) wie auch für StBv und Steuerberatungsgesellschaften (§ 1 Abs. 2). Somit sind sämtliche Angehörige der steuerberatenden Berufe umfasst. Zudem gilt sie auch für andere Berufsträger, wie insbesondere Rechtsanwälte, die im Rahmen einer nach §§ 49 ff. StBerG anerkannten Steuerberatungsgesellschaft tätig sind. Für den gesamten vo...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 23 Kostenträger- und Kostenstellenrechnung

Rz. 19 Sowohl die Einrichtung einer Kostenrechnung als auch die anfallenden laufenden Arbeiten sind in den Sätzen nach § 33 StBVV (vgl. § 33) nicht enthalten. Die Zuordnung von Erträgen auf Kostenträger und die Zuordnung von Kosten auf Kostenstellen oder Hilfskostenstellen kann allerdings im Rahmen der Erstellung der Finanzbuchführung erfolgen und ist zeitlich in der Regel v...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 33 Plausibilitätsprüfung

Rz. 28 Im Rahmen der Auslegung des § 18 KWG und der Entwicklung der Grundsätze nach Basel II sind Kreditinstitute gehalten, für Kreditnehmer der gewerblichen Wirtschaft, soweit sie nicht zur Pflichtprüfung gem. § 317 ff. HGB verpflichtet sind, besondere Bescheinigungen von dem StB des Unternehmens zu verlangen. Mit Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 22/23. 10. 2001 ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 15 Umsatzsteuer

Rz. 1 § 15 entspricht Nr. 7000 f. VV RVG. Da USt neben den Gebühren und Auslagen festzusetzen ist, sind letztere umsatzsteuerlich Nettobeträge. Gleichzeitig belegt die Überschrift von § 15, dass der Verordnungsgeber drei Bereiche der "Vergütung" unterscheidet: Gebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Rz. 2 Ausdrücklich braucht in der Liquidation bei dem Ansatz der Umsatzsteuer au...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / i) Die StBVV-Änderungen 2020

Rz. 26j Am 29. 06. 2020 ist die "5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 25. 06. 2020" veröffentlicht worden (BGBl. I 2020, 1495, 1498 ff.). Insbesondere wurde hierdurch die Steuerberatervergütungsverordnung in wesentlichen Punkten modernisiert und der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre angepasst. Aufgrund der heutigen digitalen Arbeitsweise könn...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 1. Der Steuerberatervertrag

Rz. 4 Jeder Vergütungsanspruch muss sich auf eine vertragliche oder vertragsähnliche Beziehung zum Auftraggeber stützen. Die Vergütungsverordnung regelt die Gebühren für die "originären Tätigkeiten" i. S. v. § 33 StBerG; hinsichtlich der "vereinbaren Tätigkeiten" i. S. v. § 57 Abs. 3 StBerG ist sie hingegen nicht einschlägig (dazu Fach 4 des Werkes, insbesondere E II). Sowei...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / d) Erfolgsvergütungen

Rz. 44 Mit Entscheidung vom 12. 12. 2006 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) teilweise die Verfassungswidrigkeit des Verbots für Rechtsanwälte gem. § 49b Abs. 2 BRAO verkündet (BVerfG, Beschluss v. 12. 12. 2006, 1 BvR 2576/04). Das BVerfG hat im Leitsatz Folgendes entschieden: "Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes "quota litis" ist mit Ar...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 25 Mediator

Rz. 21 Die Tätigkeit als Mediator ist für StB und Steuerbevollmächtigte als vereinbare Tätigkeit zulässig. Nicht zulässig ist jedoch, die Berufsbezeichnung "Mediator" neben der Berufsbezeichnung als StB zu führen. Die Mediation kann jedoch als Tätigkeitsschwerpunkt auf Briefbogen, Praxisbroschüren oder im Internet angeboten werden. Die Tätigkeit als Mediator erfordert eine Al...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 30 Offenlegung von Jahresabschlüssen

Rz. 25 Nach dem Gesetz über das Elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind für offenlegungspflichtige Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter) ab dem 01. 01. 2007 die Jahresabschlüsse im Elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen. Die Offenlegung hat spätestens ...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 19 Insolvenzberatung

Rz. 15 Der StB wird häufig sowohl von Mandanten als auch von Insolvenzverwaltern beauftragt, Tätigkeiten auszuführen, die entweder die Beurteilung, ob eine Insolvenz vorliegt, beinhaltet oder Fragen im Rahmen der Durchführung der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter betrifft. Soweit es sich um Erstellung von Lohnbuchführungen, Finanzbuchführungen oder Jahresabschlüssen mit...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 43 Syndikus-Steuerberater

Rz. 37 Durch das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz vom 08. 04. 2008 wurde § 58 Nr. 5 StBerG neu gefasst und Nr. 5a eingefügt. Sie lauten wie folgt: als Angestellte von Berufskammern der in § 56 Abs. I genannten Berufe, als Angestellte, wenn sie im Rahmen des Angestelltenverhältnisses Tätigkeiten i. S. d. § 33 wahrnehmen. Dies gilt nicht, wenn hierdurch die Pflicht zur unabhäng...mehr