Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.3 Veränderung der Zulagenhöhe ab 1.3.2017 in den Entgeltgruppen 9a bis 14

Am 1.3.2017 ändert sich die Regelung zur Stufenzuordnung bei der Höhergruppierung. Für die Berechnung der Zulage ist die jeweils aktuelle tarifliche Situation maßgebend. Die Zulage ist daher jeden Monat neu zu berechnen. Daher ist bei Beschäftigten, die in eine der Entgeltgruppen 9a bis 14 eingruppiert sind, und die bereits am 28.2.2017 eine persönliche Zulage erhalten haben...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2 Entgeltgruppen 2 bis 4

Entgeltgruppe 2 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten. Entgeltgruppe 3 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert. Entgeltgruppe 4mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.6 Abschn. XXIX: Vermessungsingenieure

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXIX beruhen auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT. Zusätzlich wurden die sog. 1/3-Merkmale direkt der jeweils höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Der bisherige zwingende Beginn in der Entgeltgruppe 10 in Stufe 1 (Abschn. I Abs. 2 des Anhangs zu § 16 TVöD[VKA]) wurde aufgehoben. Die bisherige Vergütungsgruppenz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 28.4 Garantiebetrag

Mit Einführung der stufengleichen Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 TVöD ist die Regelung zum Garantiebetrag entfallen, da der Höhergruppierungsgewinn über den Werten der bisherigen Garantiebeträge liegt. Das bedeutet, dass nach dem 28.2.2017 die Anspruchsgrundlage für die Zahlung eines Garantiebetrags nicht mehr gegeben ist. Hinweis Der Anspruch auf Zahlung des Garantiebet...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist mitbestimmungspflichtig...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3 Der Arbeitsvorgang als Bewertungsgrundlage

Ursprünglich erfolgte die Eingruppierung gem. § 22 BAT nach der "überwiegend auszuübenden" Tätigkeit. Die hierzu bei angenommener "einheitlich zu bewertender Gesamttätigkeit" entwickelte Rechtsprechung des BAG führte 1975 zur Neufassung des § 22 BAT. Durch den 37. Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des BAT vom 17.3.1975 ist der Begriff des Arbeitsvorgangs neu eingeführt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.1 Abschn. I und II: Apotheker, Ärzte und Zahnärzte

Die Tätigkeitsmerkmale beruhen auf den Regelungen "Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte" der Anlage 1a zum BAT und wurden ohne weitere inhaltliche Änderungen übernommen. Sie gelten nicht für Ärzte sowie Zahnärzte, die unter den Besonderen Teil Krankenhäuser des TVöD fallen, da für sie in Ziffer 2 spezielle Tätigkeitsmerkmale vereinbart sind. Der bisherige zwingende Beginn i...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.4 Veränderung der Zulagenhöhe ab dem 1.3.2018 in den Entgeltgruppen 1 bis 8

Bis zum 28.2.2018 betrug für die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 8 die Zulage 4,5 % des individuellen Tabellenentgelts. Ab 1.3.2018 bemisst sich die Zulage für alle Beschäftigten nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD (VKA) ergeben hätte (Änderungstarifvertrag Nr. 14 vom 7.2.2017...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29.1.3 Übertragung einer tariflich niedriger zu bewertenden Tätigkeit

Eine Herabgruppierung infolge der Übertragung einer tariflich niedriger zu bewertenden Tätigkeit ist nur möglich, wenn die Übertragung rechtswirksam erfolgt ist. Dies ist zum einen der Fall, wenn die Übertragung einvernehmlich im Wege eines Änderungsvertrags erfolgt. Ansonsten bedarf es hierzu einer Änderungskündigung. Eine derartige Änderungskündigung ist jedoch nur wirksam...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.2 Zusammenhangstätigkeiten bzw. Zusammenhangsarbeiten

Alle mit der Erledigung eines Arbeitsvorgangs in engem Zusammenhang stehenden sonstigen Arbeitsleistungen werden als Zusammenhangstätigkeiten bezeichnet. Diese sind dem Arbeitsvorgang zuzuordnen und dürfen nicht gesondert im Sinne einer Atomisierung bewertet werden. Eine getrennte Bewertung von Zusammenhangstätigkeiten würde, da es sich um meist "einfache" Arbeiten handelt, ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12.2 Pflegezulage – § 15 Abs. 2.7 TVöD-K / § 15 Abs. 2.3b TVöD-B

Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD-K und TVöD-B, die in eine der Entgeltgruppen P 5 bis P 16 eingruppiert sind, erhalten seit 1.3.2021 zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. 1 TVöD eine Pflegezulage in Höhe von monatlich 70 EUR. Die Pflegezulage erhöht sich ab dem 1.3.2022 auf monatlich 120 EUR. Ab dem 1.1.2023 verändert sich die Pflegezulage bei allgemeinen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.2 Entgeltgruppe 13

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.6 Arbeitsplatzaufzeichnungen

In Ergänzung einer Arbeitsplatzbeschreibung bzw. als konkreter Nachweis der auszuübenden Tätigkeiten haben sich in der Praxis – vorrangig für den Verwaltungsbereich – Arbeitsaufzeichnungen als geeignetes Instrument erwiesen. Durch Arbeitsaufzeichnungen lassen sich insbesondere die Zeitanteile eines Arbeitsvorgangs konkret bestimmen. Praxis-Tipp Die Arbeitsplatzbeschreibung wi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.1 Begriff der Pflege

Nach der Definition des International Council of Nurses (ICN) umfasst Pflege "die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege s...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1 Bezügerechner

Entgeltgruppe 5 Berechnerinnen und Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Entgelten, einschließlich der Krankenbezüge oder Urlaubsentgelte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung) Entgeltgruppe 6mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.5 Grundsatz der Tarifautomatik

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte, von dem Beschäftigten nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Diese Kernvorschrift für die Eingruppierung enthält den Grundsatz der Tarifautomatik. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG besagt der Grundsatz der Tarifautomatik...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 26 Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit – Arbeitsvertragsänderung

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD [VKA]). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit ist zugleich die tarifliche Ebene des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.4 Reiniger in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks

Oberbegriff ist hier "Reiniger" in Außenbereichen. Damit sind nicht sämtliche Reinigungstätigkeiten erfasst, soweit sie nur im Außenbereich, d. h. außerhalb eines Gebäudes erbracht werden. Denn der Geltungsumfang dieses Tätigkeitsbeispiels ist im Lichte des Oberbegriffs "einfachst" sowie im Hinblick auf die konkretisierenden nicht abschließend angeführten Beispiele zu ermitt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.4 Einstufung vergleichbarer Beamter

In vielen Aufgabenbereichen der Kommunen werden gleiche Tätigkeiten sowohl von Beschäftigten wie von Beamten ausgeübt. Der Beschäftigte vergleicht deshalb oft seine Entgeltgruppe mit der Besoldungsgruppe eines Beamten. Im BAT/BAT-O war in § 11 auch ein derartiger Vergleich enthalten. Vergleich (§ 11 BAT/BAT-O)mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.10 Sonstige für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien

Weitere für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien sind u. a.: die Wertung, Einschätzung eines Vorgesetzten. Vielmehr entscheidend ist, wie die Tätigkeit unter die Tätigkeitsmerkmale subsumiert wird. Eine frühere, jedoch zwischenzeitlich nicht mehr ausgeübte Tätigkeit, die Eingruppierung des Vorgängers auf dem Arbeitsplatz, die Eingruppierungspraxis anderer öffentlicher Arbei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.5 Abschn. XXIII: Schulhausmeister

Für die Schulhausmeister wurden die Tätigkeitsmerkmale grundlegend neu strukturiert und neue Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Nunmehr wird anstelle des in dem Teil "Schulhausmeister" der Anlage 1a zum BAT verwendeten Kriteriums der Größe und Anzahl der Unterrichtsräume auf das Vorliegen einer einschlägigen Ausbildung, die Schulart, Unterstellungsverhältnisse, die technischen A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.5.2 Die Tätigkeit unterfällt mindestens zur Hälfte einem Tätigkeitsbeispiel

Nach den zur Anwendung kommenden Eingruppierungsgrundsätzen nach § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD ist maßgebliche Grundlage der Bewertung der Arbeitsvorgang. Die in den Tätigkeitsbeispielen aufgeführten Tätigkeiten bilden jeweils einen Arbeitsvorgang. Danach sind die zeitlichen Anteile der Arbeitsvorgänge, bei denen gleiche Anforderungen erfüllt sind – hier einfachste Tätigkeiten –, ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.2 Die Tätigkeitsmerkmale im Einzelnen

Entgeltgruppe 2 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten. (Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3 Entgeltgruppen 5 bis 9a

Entgeltgruppe 5 Entgeltgruppe 6 Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntniss...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.6 Stufenregelung bei anschließender Übertragung der Tätigkeit auf Dauer

Wurde einem Beschäftigten bislang im Anschluss einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit die Tätigkeit auf Dauer übertragen, wurde er höhergruppiert, wobei die bisherige Zeit der Tätigkeit in der nun auf Dauer übertragenen Tätigkeit nicht berücksichtigt wurde. Dies wurde mit Änderungsvereinbarung Nr. 14 zum TVöD vom 14.8.2019 (Tarifpflege) mit Wirkung zu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 28.5 Rückwirkende "Höhergruppierung" bei Vorliegen eines Bewertungsirrtums

Angesichts der Komplexität der Arbeitsplatzbewertung empfiehlt es sich zumindest bei größeren Einrichtungen, die Eingruppierung einer ständigen Bewertungskommission zu übertragen. Das Ergebnis der Bewertung ist lediglich die Äußerung einer Rechtsmeinung, da der Beschäftigte kraft Tarifautomatik gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) in der Entgeltgruppe eingruppiert ist, deren T...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei der Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung gem. § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD unter Beibehaltung der bisherigen Stufenlaufzeit stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.2.2 Der "sonstige Beschäftigte"

In einer Vielzahl von Eingruppierungsnormen wird als personenbezogene Anforderung eine bestimmte Vor-/Ausbildung verlangt. Häufig haben die Tarifvertragsparteien – mit Ausnahme der medizinischen Berufe – gleichzeitig eine Alternative zu der geforderten Ausbildung vereinbart: den "sonstigen Beschäftigten". In der jeweiligen Eingruppierungsnorm heißt es: "… sowie sonstige Besc...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3 Entgeltgruppe 14

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1.1 Allgemeines

Den Tätigkeitsmerkmalen für die Berechner von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie von Entgelten liegen die entsprechenden in Teil I der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale zugrunde. Damit werden auch Merkmale übernommen, wonach die Ermittlung der Bezüge auch ohne DV Verfahren erfolgt, was in der Praxis nur noch selten vorkommen dürfte. Schematische Übersicht der ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.6 Praxisanleiter

Die Eingruppierung der Praxisanleiter in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation nach bundesrechtlicher Regelung, die mindestens zur Hälfte ihrer Gesamtarbeitszeit eine entsprechende Tätigkeit ausüben, erfolgt in Entgeltgruppe P 8 Fg. 2. Werden die Aufgaben von Praxisanleitern mit einem geringeren zeitlichen Umfang als 50 % der Gesamttätigkeit ausgeübt, hat di...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik

Vorbemerkung Nach dem Abschn. II Ziffer 2 sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung. Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen I...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.3 Auslegung und Bedeutung des Tätigkeitsmerkmals "einfachst"

Die Eingruppierung in die EG 1 erfolgt eigenständig ohne Bezugnahme auf die bisherige Zuordnung in den Lohngruppenverzeichnissen.[1] Ausgangspunkt ist der Wortlaut. Die Tätigkeit muss "einfachst" beschaffen sein. Und dieser Begriff wird operationalisiert durch Tätigkeitsbeispiele in der Protokollerklärung zur EG 1. Aufgrund des Tatbestandsmerkmals "z. B." ist die Aufzählung d...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3 Ingenieure

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Eingruppierung – Entgeltord... / 24 Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TVöD-VKA)

Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen unterliegen einem steten Wechsel. Die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten können sich ohne Einflussnahme des Personalamts in der Weise ändern, dass sie gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) den tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Diesem Sachverhalt haben die Tarifvertragsparteien durch § 13 ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.10 Ständige Vertreter

Einige Tätigkeitsmerkmale setzen voraus, dass es sich bei Beschäftigten um "ständige Vertreter" handelt (z. B. Entgeltgruppe P 9, P 10 Fg. 2, P 11, Fg. 2, P 12 Fg. 2, P 14 Fg. 2 (Leitende Beschäftigte in der Pflege) in Teil B Abschn. XI Unterabschn. 2; Entgeltgruppe 9c, 10 Fg. 2, (Leitende Beschäftigte) in Teil B Abschn. XI Unterabschn. 20; Entgeltgruppe 9b, Fg. 2, Entgeltgr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.5.3 Die Tätigkeit unterfällt mit weniger als der Hälfte oder gar nicht einem Tätigkeitsmerkmal

Unterfällt die auszuübende Tätigkeit nur in einem Umfang von weniger als 50 % einem Tätigkeitsbeispiel oder ist die auszuübende Tätigkeit nicht unmittelbar erfasst, muss auf den Oberbegriff "einfachst" zurückgegriffen werden. Als Beispiel sei angeführt die Eingruppierung einer Wäschereimitarbeiterin.[1]mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.6 Eingruppierungserhebliche Tätigkeiten

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) bildet die "... gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit" die Eingruppierungsgrundlage. Die "... gesamte Tätigkeit" bedeutet, dass es nicht zulässig ist, Teile einer Tätigkeit außer Betracht zu lassen. Auch Tätigkeiten mit nur einem geringeren Anteil an der Gesamttätigkeit fließen also in die Bewertung ein. Höherwertige, etwa nu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.5 Ergebnis einer analytischen Stellenbewertung für Beamtenstellen

Für die Frage einer zutreffenden Eingruppierung kommt es auch nicht auf die Durchführung und das Ergebnis einer sog. analytischen Stellenbewertung an. Für die Beamten gilt ein einheitliches analytisches Bewertungsmodell. Ein allgemein anerkanntes analytisches Bewertungsverfahren stellt das Bewertungsmodell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.4 Die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c

Ab dem 1.1.2017 gilt für den Bereich der VKA eine leicht veränderte Entgelttabelle. Die Unterteilung der Entgeltgruppe 9 in eine sog. "kleine" Entgeltgruppe 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten sowie einer Endstufe 5 (statt regulärer Endstufe 6) und eine sog. "große" Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten in den Stufen 1 bis 5 entfällt. Die bisherige Entgeltgruppe 9 w...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 30 Darlegungs- und Beweislast in Eingruppierungsstreitigkeiten

Ist ein Beschäftigter der Auffassung, er sei zu niedrig eingruppiert, kann er seinen Anspruch durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage geltend machen. In diesem Prozess hat der Beschäftigte diejenigen Tatsachen vorzubringen, die den Schluss darauf zulassen, dass die ihm übertragene Tätigkeit die Merkmale der von ihm in Anspruch genommenen Entgeltgruppe erfüllt.[1] Hierbe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4 Entgeltgruppe 15

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.5 Arbeitsplatzbeschreibung

Die Organisationsstrukturen von Kommunalverwaltungen werden in Dezernatsverteilungsplänen, Aufgabengliederungsplänen und Geschäftsverteilungsplänen dokumentiert. Die Organisation der Ämter und die Verknüpfung der einzelnen Stellen ergeben sich aus den Geschäftsverteilungsplänen. Während Geschäftsverteilungspläne Aufgaben lediglich umfassend beschreiben, lassen sich aus den a...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.1 Entgeltgruppe 5

Entgeltgruppe 5 Die EG 5 bildet wie bisher schon die Grundeingruppierung für den vergleichsweise mittleren Dienst. Die Entgeltgruppe 5 ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.3 Entgeltgruppen 7, 8, 9a

Entgeltgruppe 7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 9a Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert. Die Entgeltgruppe...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 11 Neuregelung durch die Entgeltordnung zum 1.1.2017

Mit Einführung der neuen Entgeltordnung und der Neuregelung der Eingruppierung in den §§ 12,13 TVöD zum 1.1.2017 ist das Eingruppierungsrecht auf eine völlig neue Grundlage gestellt worden. Maßgebend für die Eingruppierung und das Bewertungsverfahren ist nunmehr § 12 TVöD, der in § 12 Abs. 1 auf die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) verweist. Die Eingrup...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.6 Änderungen in der Entgeltordnung

12.6.1 Neue bzw. erweiterte Protokollerklärungen zu den Entgeltgruppen Die Tarifvertragsparteien haben die neuen Protokollerklärungen Nr. 1a und Nr. 17 in die Entgeltordnung aufgenommen. Die Protokollerklärung Nr. 3 wurde ergänzt. Die Protokollerklärung Nr. 1a enthält eine Zulage für Praxisanleiter (Näher hierzu Ziffer 12.7.2). Die Protokollerklärung Nr. 3 wurde um den Ausbildu...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 9.1 Beibehaltung der bisherigen Eingruppierungsmerkmale

Im TVöD waren die Paragrafen zur Eingruppierung (§ 12 TVöD) und zur Eingruppierung in besonderen Fällen (§ 13 TVöD) zum Zeitpunkt 1.11.2009 noch nicht belegt. Es wurde hier auf die künftige Entgeltordnung verwiesen. In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihu...mehr