Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 634 Im Rahmen der Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt sich die Frage, wie Lebensversicherungen zu berücksichtigen sind.[1112] Gemäß § 1587 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen Anrechte aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind in den Versorgungsausgleich; ein güterrechtlicher Ausgleich fi...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / A. Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung hat in den letzten Jahrzehnten einen nicht vorhergesehenen Aufschwung genommen. Hervorgegangen aus mittelalterlichen genossenschaftlichen Einrichtungen,[1] verfügten in Deutschland im Jahre 1998 ca. 17 Mio. Haushalte (= ca. 38 Mio. Personen) über eine Rechtsschutzversicherung, also etwas mehr als 45 %. Die deutschen Rechtsschutzversicherer ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Überblick über die erbrecht... / [Ohne Titel]

Dr. Olaf Schermann, RA/FAErbR[*] Der folgende Beitrag gibt im Anschluss an die Darstellung in ErbStB 2024, 142 (Heft 5) einen Überblick über praxisrelevante höchst- und obergerichtliche Entscheidungen im Erbrecht, die im ersten Halbjahr 2024 ergangen sind. Den Schwerpunkt bilden Entscheidungen zur Testamentserrichtung und -auslegung, zur Testamentsvollstreckung und zum Pflich...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 1. Testamentserrichtung und -auslegung

a) Testierfähigkeit bei Alkoholsucht Die Alkoholsucht für sich allein begründet keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, die zur Testierunfähigkeit führt. OLG Brandenburg v. 19.3.2024 – 3 W 28/24 BGB § 2229; FamFG § 26 Beraterhinweis Bei Alkoholismus liegt eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit i.S.v. § 2229 Abs. 4 BGB nur dann vor, wenn die Sucht als solche das Symp...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 3. Testamentsvollstreckung

a) Dauertestamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil Ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil unterliegt auch dann der Dauertestamentsvollstreckung, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist. BGH v. 12.3.2024 – II ZB 4/23 BGB § 2205, § 2209, § 2211; HGB § 177 Beraterhinweis Eine Testamentsvollstreckung kann sich auch auf einen Kommanditanteil bez...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 4. Pflichtteilsrecht

a) Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar Im Hinblick auf die Urkundsgewährungspflicht des Notars sind an die Annahme eines ausreichenden Grundes i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO, der den Notar zur Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB und damit seiner Urkundstätigkeit berechtigt, hohe Anforderung...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 2. Vor- und Nacherbfolge

a) Schadensersatzanspruch des Nacherben gegen den Vorerben Bestand zwischen dem Erblasser und dem Vorerben eine Gütergemeinschaft, kann letzterer über ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück ohne Zustimmung des Nacherben verfügen; § 2113 BGB findet insoweit keine Anwendung. Auch bei einer wirksamen Verfügung des Vorerben kann dem Nacherben nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Scha...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Sittenwidrigkeit eines notariellen Testaments zugunsten einer Berufsbetreuerin

Ein notarielles Testament kann sittenwidrig sein, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken und alleinstehenden Erblasser dazu benutzt, gezielt auf diesen einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, vor einem von ihr herangezogenen Notar in ihrem Sinne letztwillig zu verfügen. OLG Celle v. 9.1.2024 – 6 W 175/23 BGB §...mehr

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Überblick über die erbrecht... / d) Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft

Die in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltene Anordnung, dass "nach dem Tode des Überlebenden der Nachlass zu gleichen Teilen an unsere Kinder fallen" soll und "als Nachlass das zum Zeitpunkt des Erstverstorbenen vorhandene Gesamtvermögen" gelte, deutet auch mangels anderer in diese Richtung weisender Umstände nicht darauf hin, dass damit die Anordnung einer Vor- und ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / f) Umdeutung eines unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments

Ein wirksames gemeinschaftliches Testament gem. §§ 2265, 2267 BGB liegt nicht vor, wenn einer der Ehegatten bei Testamentserrichtung testierunfähig war. Eine Umdeutung des unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament kommt nicht in Betracht, wenn der Erblasser die getroffenen Anordnungen nicht eigenhändig geschrieben, sondern den vom testierunfähigen Ehega...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Schadensersatzanspruch des Nacherben gegen den Vorerben

Bestand zwischen dem Erblasser und dem Vorerben eine Gütergemeinschaft, kann letzterer über ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück ohne Zustimmung des Nacherben verfügen; § 2113 BGB findet insoweit keine Anwendung. Auch bei einer wirksamen Verfügung des Vorerben kann dem Nacherben nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Herausgabepflicht ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

Die Benennung eines "Nachlassverwalters" kann als Anordnung der Testamentsvollstreckung und der Ernennung eines Testamentsvollstreckers ausgelegt werden. Beim Wegfall des ernannten Testamentsvollstreckers darf das Nachlassgericht nur dann einen Ersatztestamentsvollstrecker ernennen, wenn das Testament in seiner Gesamtheit den Willen des Erblassers erkennen lässt, die Testamen...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Unzulässigkeit eines Teilurteils über einen Pflichtteilsanspruch

Ein Teilurteil über den Pflichtteilsanspruch ist nur dann zulässig, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass dem Gläubiger ein Anspruch in bestimmter Höhe zusteht. Ist dies nicht der Fall, ist ein Teilurteil über einen Mindestpflichtteil unzulässig. OLG Hamm v. 6.3.2024 – 10 W 122/23 ZPO § 301 Beraterhinweis Ein Teilurteil gem. § 301 ZPO darf auch bei Teilbarkeit des Streitgegenstan...mehr

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Überblick über die erbrecht... / d) Vollstreckung des pflichtteilsrechtlichen Wertermittlungsanspruchs

Ob die Verpflichtung zur Vorlage eines Wertgutachtens im Einzelfall eine unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO ist, weil persönliche Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers dazu erforderlich sind, oder ob sie eine nach § 887 ZPO zu vollstreckende vertretbare Handlung darstellt, weil noch nicht feststeht, dass der Schuldner an der Gutachtenerstattung persönlich mitwirken muss...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Verjährung des Vergütungsanspruchs des Verwaltungsvollstreckers

Der Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers in der Verwaltungsvollstreckung wird, anders als der des Abwicklungsvollstreckers, jährlich fällig, so dass der Anspruch nach §§ 195, 199 BGB auch entsprechend verjährt. OLG Frankfurt v. 23.4.2024 – 10 U 191/22 BGB § 195, § 199, § 2209 Beraterhinweis Der Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers wird grundsätzlich erst nac...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Testierfähigkeit bei Alkoholsucht

Die Alkoholsucht für sich allein begründet keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, die zur Testierunfähigkeit führt. OLG Brandenburg v. 19.3.2024 – 3 W 28/24 BGB § 2229; FamFG § 26 Beraterhinweis Bei Alkoholismus liegt eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit i.S.v. § 2229 Abs. 4 BGB nur dann vor, wenn die Sucht als solche das Symptom einer schon vorhandenen Geistesk...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Keine stillschweigende Ersatzberufung der Abkömmlinge der Lebensgefährtin

Die Einsetzung der Lebensgefährtin als Ersatzerbin stellt ohne Hinzutreten weiterer in der testamentarischen Verfügung angedeuteter Umstände keinen ausreichenden Anhalt dafür dar, dass bei einem Vorversterben der Lebensgefährtin deren noch lebende Abkömmlinge zu Ersatz-Ersatzerben berufen sind; die Regelung des § 2069 BGB ist auf solche Fälle jedenfalls nicht entsprechend an...mehr

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Überblick über die erbrecht... / e) Verborgene Schlusserbeinsetzung im Ehegattentestament

Hinter einer Pflichtteilsstrafklausel in einem Ehegattentestament kann sich eine Erbeinsetzung für den zweiten Erbfall verbergen. OLG München v. 29.2.2024 – 33 Wx 309/23 E BGB § 133, § 157, § 2269 Beraterhinweis Häufig erscheint testierenden Ehegatten gerade das Bedeutsamste so selbstverständlich, dass sie glauben, es neben einzelnen anderen Bestimmungen nicht ausdrücklich anor...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Streitwert einer Auskunftsklage des Nacherben gegen den Vorerben

Der Streitwert der Auskunftsklage nach § 2121 BGB richtet sich auch bei mehreren Nacherben nach einem Bruchteil des gesamten Nachlasswerts und wird regelmäßig mit einem Anteil zwischen 1/10 und 1/4 der Hauptforderung bewertet. Die voraussichtliche Erbquote des auskunftsbegehrenden Nacherben findet bei der Bemessung des Streitwerts keine Berücksichtigung. OLG Oldenburg v. 22.1...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Dauertestamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil

Ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil unterliegt auch dann der Dauertestamentsvollstreckung, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist. BGH v. 12.3.2024 – II ZB 4/23 BGB § 2205, § 2209, § 2211; HGB § 177 Beraterhinweis Eine Testamentsvollstreckung kann sich auch auf einen Kommanditanteil beziehen, wenn die übrigen Gesellschafter einverstanden sind ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Zuständigkeitsstreitwert einer pflichtteilsrechtlichen Stufenklage

Der Zuständigkeitsstreitwert einer Stufenklage bestimmt sich allein nach dem Wert des Zahlungsantrags der dritten Stufe, weil die mit der ersten und zweiten Stufe verfolgten Ansprüche lediglich vorbereitenden Charakter haben und mit dem Leistungsantrag der dritten Stufe wirtschaftlich identisch sind. Die gegenteilige Auffassung erscheint jedoch jedenfalls nicht bereits objekt...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar

Im Hinblick auf die Urkundsgewährungspflicht des Notars sind an die Annahme eines ausreichenden Grundes i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO, der den Notar zur Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB und damit seiner Urkundstätigkeit berechtigt, hohe Anforderungen zu stellen. Stellt der Notar i.R. seiner Ermittlungspflicht die gebotenen...mehr

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ZErb 10/2024, Erbrecht und Testament bei Ehegatten

Schönenberg-Wessel (Hrsg.) FamRZ-Buch 46 2023 462 Seiten, 74 EUR Gieseking, ISBN 978-3-7694-1269-7 Die gesetzliche Erbfolge sowie testamentarische Gestaltungen bei Ehegatten spielen in der beratenden Praxis eine erhebliche Rolle. Denn letztwillige Verfügungen werden typischerweise gerade von solchen Erblasserinnen und Erblasser errichtet, die sich für ihre Hinterbliebenen verantw...mehr

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ZErb 10/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Schütz (vormals Riedel/Sußbauer) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVGKommentar 11. Auflage, 2024 Vahlen, ISBN...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Vermächtnis

Rz. 420 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen (Deutsches Erbrecht). Das Rechtsinstitut des Vermächtnisses (§ 1939 BGB) dient dem Erblasser v.a. dazu, testamentarisch einer Person, die nicht Erbe wird (Ausnahme: Vorausvermächtnis, § 2150 BGB), einen Vermögensvorteil zuwenden. Das Vermächtnis ist eine Zuwendung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Begünstigten nur e...mehr

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ZErb 10/2024, Das Recht des... / 5

Auf einen Blick Durch umfassende Auslegung des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB anhand des Wortlauts, der Systematik, der Entstehungsgeschichte und des Telos wird deutlich, dass der pflichtteilsberechtigte Nichterbe bei Geltendmachung des Zuziehungsrechts weder nur passiv anwesend sein darf bei der Unterzeichnung des Nachlassverzeichnisses noch ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in ...mehr

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ZErb 10/2024, Das Recht des... / 2. Literaturstimmen

In der Literatur wird den Linien der Rechtsprechung überwiegend zugestimmt. Die herrschende Meinung sieht den Pflichtteilsberechtigten in der Rolle eines "stillen Beobachters".[12] Er hat kein Mitwirkungsrecht,[13] sondern nur ein Recht auf persönliche Anwesenheit.[14] Auch ein Entgegenhaltungsrecht soll dem Pflichtteilsberechtigten nach überwiegender Meinung nicht zustehen....mehr

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ZErb 10/2024, Das Recht des... / c. Historische Auslegung

Im ersten Teilentwurf von v. Schmitt für die erste Kommission sowie im Entwurf der ersten Kommission war ein Hinzuziehungsrecht ausdrücklich nicht vorgesehen.[48] Das Hinzuziehungsrecht in Form eines Zulassungsrechts wurde erst in der zweiten Kommission zum BGB auf Antrag in das Gesetz aufgenommen. Erwogen wurde dabei: Zitat "Der Pflichtteilsberechtigte könne die Hälfte seines ...mehr

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ZErb 10/2024, Gewöhnlicher ... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob vorliegend die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit nach der EuErbVO gegeben ist. Der am … 1955 geborene Erblasser, ein deutscher Staatsangehöriger, ist am 10.10.2023 in einem Pflegeheim in Polen verstorben. Zuvor lebte er zusammen mit der Beteiligten, seiner (zweiten) Ehefrau, in der Z-Straße in … ...mehr

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ZErb 10/2024, Arbeitsrecht

Tod des Arbeitnehmers Mit Tod des Arbeitsnehmers erlischt das Arbeitsverhältnis,[1] weil die Arbeitsleistung im Zweifel höchstpersönlich zu erbringen ist, § 613 BGB. Die Erben sind nicht berechtigt oder verpflichtet, in das Arbeitsverhältnis einzutreten. Gleichwohl können aufgrund der Erbenhaftung (§ 1967 BGB) noch bestimmte Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis zu erfüllen sei...mehr

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ZErb 10/2024, Gesellschaftsrecht

Vorsorgevollmacht des Familien-Unternehmers – Teil I: Personengesellschaften Die Vorsorgevollmacht hat sich als ein unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit von Familienunternehmen etabliert. Die rechtlichen Anforderungen und die Ausgestaltungsmöglichkeiten sind jedoch je nach Gesellschaftsform unterschiedlich, was eine differenzierte Betrachtung e...mehr

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ZErb 10/2024, Sozialrecht

Der Schenkungsrückforderungsanspruch im SGB Regelmäßig besteht der Wunsch, Grundvermögen der Elterngeneration vor dem Zugriff des "Staates" zu schützen, für den Fall, dass später Heim- bzw. Pflegekosten nicht finanziert werden können. In der Folge dieses Wunschs wird dann das Grundvermögen (mit oder ohne vorbehaltene Rechte) auf die Kindergeneration übertragen. Unabhängig von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–1499) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 1500–1598) Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeine Rechtsfolgen

a) Fiktive Veräußerung und Gewinnrealisierungszeitpunkt (§ 6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2) "... stehen bei unbeschränkt Steuerpflichtigen der Veräußerung von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes zum gemeinen Wert gleich, ..." Rz. 495 [Autor/Stand] Fiktive Veräußerung der Anteile. Die Verwirklichung eines Wegzugsteuertatbestands i.S.d. § 6 Abs. 1 S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Verhältnis zum Verfassungsrecht

a) Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht Rz. 143 [Autor/Stand] Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf,[2] deren abschließende Beantwortung durch das Bundesverfassungsgericht noch aussteht. Der BFH hat die verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der früheren Fassungen des § 6 in einigen Sonderf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 6.2 Beschränkungen

Praxisrelevante Beschränkungen stellen Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerke, Insolvenzvermerke, Nacherbenvermerke und Testamentsvollstrecker-Vermerke dar. Beschränkungen stehen einem Erwerb von Immobiliareigentum grundsätzlich nicht entgegen, können diesen jedoch erschweren. Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerke Sind Zwangsversteigerung oder Zwangsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.1 Überblick

Rz. 48 Für die Unternehmensnachfolge gibt es kein spezielles Erbrecht. Grundkenntnisse des gesetzlichen Erbrechts sind unerlässlich, da neben den zivilrechtlichen Möglichkeiten und Auswirkungen auch das gesetzliche Erbrecht für die Unternehmensnachfolge von großer Bedeutung ist.[1] Viele der zu treffenden Maßnahmen erklären sich nur aus den Besonderheiten des Erbrechts. Darü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.7 Schenkung als Element der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 25 Die Schenkung hat im Rahmen der Erbfolgeplanung ihre wesentlichste Bedeutung.[1] Die vorweggenommene Erbfolge ist gesetzlich nicht definiert. Aus den Begriffen "Erbfolge" und "vorweggenommen" lässt sich jedoch deren Tatbestand ableiten. Dabei stehen vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge im Vordergrund. Erfolgt die Ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9 Vermächtnis

Rz. 78 Mit einem Vermächtnis nach § 1939 BGB kann der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag einer bestimmten Person einen Vermögensvorteil oder einen einzelnen Vermögensgegenstand zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Dies ermöglicht die gezielte Zuwendung eines einzelnen Vermögensgegenstands, eines Unternehmens oder einer Beteiligung aus dem Nachlass unabhängig vom ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.1 Begriff

Rz. 194 Unter einer vorweggenommenen Erbfolge wird üblicherweise die jedenfalls teilweise unentgeltliche Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden.[1] Sie richtet sich im Grundsatz nicht nach Erbrecht, sondern nach den Regelungen bezüglich Rechtsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Erbengemeinschaft

Rz. 68 Mehrere gleichberechtigte Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Ohne Nachlassplanung und bei fehlender letztwilliger Verfügung geht das Vermögen des Erblassers beim Erbfall durch Gesamtrechtsnachfolge automatisch auf seine gesetzlichen Erben über. Das bedeutet, dass die Erbengemeinschaft in Gestalt aller Erben nur gemeinsam über die Nachlassgegenstände verfügen kann. J...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Gewillkürte Erbfolge

Rz. 60 Im Rahmen der gewillkürten Erbfolge kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Erben bestimmen und damit die gesetzliche Erbfolge ausschließen. Die gewillkürte Erbfolge ist in der Praxis durch Testament nach § 2064 BGB oder Erbvertrag nach § 1941 BGB möglich. Durch einen Erbvertrag kann der Erblasser einen Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnen. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8 Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 76 Der Erbe kann nach § 2346 Abs. 2 BGB auf seinen Erb- oder Pflichtteil auch im Voraus verzichten. Bei dem Verzicht handelt es sich um einen vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Vertrag mit einem Erben, durch den der Anfall der Erbschaft ausgeschlossen wird. Ein entsprechender Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung nach § 2348 BGB und kann nur durch den Erblasse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.2 Maßnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 198 Als Maßnahmen zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge sind sämtliche Rechtsgeschäfte unter Lebenden möglich, die nicht dem Erbrecht unterliegen. Es besteht keine Einschränkung auf die typischen Formen des Erbrechts, z. B. Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Rz. 199 Als Gestaltungsmittel kommen u. a. die Schenkung, die Errichtung neuer oder die Umwandlung besteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.5 Schenkungsabrede

Rz. 23 Zur Vollziehung einer Schenkung ist die Schenkungsabrede notwendig. Sie ergibt sich aus dem Wortlaut des § 516 Abs. 1 BGB "… wenn beide Teile darüber einig sind …". Aus dieser Formulierung lässt sich der vertragliche Charakter einer Schenkung ablesen, da die Schenkungsabrede nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen wirksam wird (§ 311 Abs. 1 BGB).[1] Rz. 23a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7 Pflichtteile

Rz. 73 Mögliche Bestandteile der gesetzlichen Erbfolge sind die Pflichtteile nach den §§ 2303ff. BGB. Grundsätzlich kann der Erblasser im Rahmen der gewillkürten Erbfolge frei verfügen, wem er etwas von seinem Vermögen zukommen lassen möchte. Dieses Prinzip wird zugunsten der nächsten Verwandten durch die Pflichtteilsregeln durchbrochen. Diese stehen lediglich einem begrenzt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3 Gesetzliche Erbfolge

Rz. 51 Die gesetzliche Erbfolge richtet sich gem. §§ 1924ff. BGB nach dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, Erben zweiter Ordnung die Eltern und deren Abkömmlinge, Erben dritter Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge, Erben vierter Ordnung die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Alle übrigen Verwandten sind...mehr