Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Antragsberechtigte

Rz. 166 Antragsberechtigt sind (§ 317 Abs. 1 InsO): Rz. 167 Zur Antragstellung sind der Erbe und der Nachlassverwalter verpflichtet, wenn sie von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschul...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / d) Letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers

Rz. 273 Zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit kommt es vorrangig auf Art. 4 EuErbVO an: Deutsche Gerichte sind für die Erteilung eines Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Rz. 274 Zwar wird dieser zentrale Begriff des Zuständigkeitskatalogs in der EuErbVO nicht definiert, allerdings ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile im Erbscheinsverfahren

Rz. 350 Ist die Wirksamkeit einer ausländischen Ehescheidung Vorfrage in einem anderen Verfahren, z.B. in einem Erbscheinsverfahren oder in einem Erbrechtsprozess (z.B. beim gesetzlichen Erbrecht oder Pflichtteilsrecht des Ehegatten), stellt sich die Frage, ob das Scheidungsurteil unmittelbar in Deutschland Wirkung entfaltet oder förmlich anerkannt werden muss. Handelt es sic...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / b) Teilungsklage (Kontovermögen, Teilungsanordnung)

Rz. 62 Die Klage gestaltet sich wohl etwas umfangreicher und schwieriger, wenn neben dem Kontovermögen eine letztwillige, lediglich schuldrechtlich wirkende Teilungsanordnung des Erblassers zu beachten ist. Hier ist dann besonders darauf zu achten, dass es sich in Abgrenzung zu einem Vorausvermächtnis tatsächlich um eine Teilungsanordnung handelt. Ein besonderes Augenmerk ist...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 7. Formulierungsbeispiel: Klage auf Auskunft und eidesstattliche Versicherung nach §§ 2057, 260 BGB

Rz. 156 Formulierungsbeispiel: Klage auf Auskunft und eidesstattliche Versicherung nach §§ 2057, 260 BGB An das Landgericht (…) Klage [179] des (…) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte mit den Anträgen, wie folg...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 3. Verlust eines eigenhändigen Testaments

Rz. 45 Auch aus einem nicht auffindbaren Testament können Rechte abgeleitet werden. An den Nachweis der formgerechten Errichtung und des Inhalts eines nicht auffindbaren Testaments sind strenge Anforderungen zu richten.[56] Derjenige, der aus dem Testament Rechte geltend macht, muss die formgültige Errichtung und seinen Inhalt beweisen.[57] Die Beweislast kehrt sich jedoch u...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 117 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils – im Gegensatz zur Erbeinsetzung – in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsstellung des Erblassers einrückt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschwerten auf Übertragung des Vermächtnisgegenstandes erhält, § 2174 BGB. Rz. 118 Vermächtnisnehmer kan...mehr

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Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 2.2.1 Zivilrechtlich Totensorge-Verpflichtete

Rz. 5 Wer Erbe geworden ist, wird nach Zivilrecht, einschließlich des internationalen Privatrechts, festgestellt. Eine etwaige Sonderrechtsnachfolge nach § 56 SGB I ist dabei irrelevant, da diese nur Leistungen i. S. d. § 11 SGB I erfasst (Mrozynski, SGB I, 3. Aufl. 2003, § 56 Rz. 2). Ist deutsches Zivilrecht anwendbar, sind der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft (§ 1968 BGB) b...mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkeit deutscher Gerichte zur Erteilung eines Erbscheins bei letztem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers in einem anderen EU-Mitgliedstaat

Leitsatz Auch wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in dem Mitgliedsstaat hatte, steht Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 der Zuständigkeit eines Gerichts zur Erteilung eines nationalen Nachlasszeugnisses nicht entgegen, sofern Nachlassvermögen im das Zeugnis ausstellenden Mitgliedsstaat vorhanden ist oder der Er...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / V. Kritik und Stellungnahme

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs überzeugt nicht;[13] vor allem aber erscheint das Ergebnis wenig sachgerecht. Im Ausgangsfall Oberle hat das Urteil zur Folge, dass ein französisches Gericht einen deutschen Erbschein erteilen muss. Wie soll das funktionieren?mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 2. Rechtslage seit 2015

Für alle Erbfälle seit dem 17.8.2015 ist vorrangig die Europäische Erbrechtsverordnung anwendbar. Diese enthält u. a. auch Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit. Art. 4 EuErbVO regelt die allgemeine Zuständigkeit wie folgt: "Für Entscheidungen in Erbsachen sind für den gesamten Nachlass die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser im Ze...mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkei... / Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlassze...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 1. Bei (feststehendem) Aufenthalt des Erblassers im Ausland

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Oberle dürfte weitreichende Folgen haben, die sich derzeit noch gar nicht vollständig absehen lassen. In den Fällen, in denen (wie im Ausgangsfall Oberle) feststeht, dass der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte, sind nach der allgemeinen Zuständigkeitsregel (Art. 4 EuErbVO) allein die Ge...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 2. Kammergericht Berlin

Das Kammergericht Berlin teilte grundsätzlich die Auffassung der Erben. Die Zuständigkeitsvorschriften der Europäischen Erbrechtsverordnung gelten nur für das Europäische Nachlasszeugnis. Die Zuständigkeit für die Erteilung nationaler Erbscheine (wie hier dem deutschen Erbschein) richte sich dagegen unverändert nach nationalem Recht. Der Europäische Gesetzgeber habe die Zust...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / I. Sachverhalt

Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs lag (vereinfacht) ein deutsch-französischer Erbfall zu Grunde. Der Erblasser, Herr Adrien Théodore Oberle, ein französischer Staatsangehöriger ist am 28.11.2015 (d. h. nach dem 17.8.2015) mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich verstorben. Der Erblasser hat kein Testament hinterlassen. Mangels einer erbrechtlichen Recht...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 6

Auf einen Blick Der Europäische Gerichtshof hat die Spielregeln für internationale Erbfälle einmal mehr auf den Kopf gestellt. Nach den Rechtsachen Kubicka und Mahnkopf ging es in dem Fall Oberle um die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte. Der Anwendungsvorrang der Europäischen Erbrechtsverordnung gilt auch für die nicht streitigen Verfahren der freiw...mehr

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zerb 9/2018, Testamentsausl... / Sachverhalt

Die am 2.3.2014 verstorbene Erblasserin war verwitwet. Ihr Ehemann XXX ist am 22.2.2011 vorverstorben. Aus der Ehe sind die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 als Abkömmlinge hervorgegangen. Die Erblasserin hat am 28.4.2011 vor Notar XXX, Notariat Herrenberg, ein Testament errichtet (Bl. 10 dA), durch das sie ihre Kinder – die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 – mit einem Erbteil von je 1/3 ...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 3. Zwischenergebnis

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird in vielen Fällen dazu führen, dass die Erteilung nationaler Erbzeugnisse in Erbfällen mit Auslandsberührung faktisch nicht mehr in Betracht kommt. Es führt dann kein Weg an dem (komplizierten und aufwändigen) Europäischen Nachlasszeugnis[15] mehr vorbei. Das Urteil stärkt somit das Europäische Nachlasszeugnis und schwächt d...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 1

Mit Urteil vom 21.6.2018 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Oberle entschieden, dass die Zuständigkeitsvorschriften der Europäischen Erbrechtsverordnung auch für die Erteilung von deutschen Erbscheinen gelten. Die deutschen Vorschriften über die internationale Zuständigkeit der Nachlassgerichte gelten demnach nur noch nachrangig.mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkei... / Aus den Gründen

Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob Art. 4 der Verordnung Nr. 650/2012 dahin auszulegen ist, dass er einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren entgegensteht, die vorsieht, dass, auch wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in diesem Mitgliedstaat hatte, dessen Geri...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 1. Amtsgericht Schöneberg in Berlin

In dem deutsch-französischen Ausgangsfall Oberle wäre das Amtsgericht Schöneberg (zumindest nach Auffassung des deutschen Gesetzgebers) für die Erteilung des beantragten Erbscheins international an sich zuständig gewesen (§ 343 Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. FamFG). Das Amtsgericht Schöneberg hat sich gleichwohl für unzuständig erklärt. Die Zuständigkeitsvorschriften des deutschen R...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / D. Fazit

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Oberle ist aus Sicht der Praxis wenig überzeugend. In Erbfällen mit Auslandsbezug richtet sich die internationale Zuständigkeit der Nachlassgerichte künftig nicht mehr nur nach den deutschen Vorschriften des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (§§ 105, 343 ff FamFG), sondern vorrangig nach den Bestim...mehr

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zerb 9/2018, Testamentsausl... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 352 ff, 58 ff FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 und 2 hat, soweit sie auf die Aufhebung des angegriffenen Beschlusses gerichtet ist, in der Sache Erfolg. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten Ziff. 3 vom 25.11.2015 entspricht nicht der tatsächlich eingetretenen Erbfolge. Der angegriffene Beschluss des Nachlassgerich...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / IV. Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof ist der Auffassung des Kammergerichts Berlin indes nicht gefolgt. Vielmehr hat sich der Europäische Gerichtshof erneut für eine umfassende Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung ausgesprochen. Der amtliche Leitsatz der Entscheidung lautet wie folgt: "Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Ju...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / A. Einführung

Für alle Erbfälle mit Auslandsbezug gilt seit dem 17.8.2015 die Europäische Erbrechtsverordnung (Art. 83 Abs. 1 EuErbVO). Ursprünglich war erwartet worden, dass es einige Jahre dauern wird, bis der Europäische Gerichtshof über deren Auslegung entscheiden wird. Nunmehr ging es jedoch überraschend schnell. Innerhalb von nicht einmal drei Jahren sind bereits drei Grundsatzentsc...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 2. Bei (zweifelhaftem) Aufenthalt des Erblassers im Ausland

In der Praxis dürfte (anders als im Ausgangsfall Oberle) der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers keineswegs immer zweifelsfrei feststehen. Der europäische Verordnungsgeber geht selbst davon aus, dass sich die Ermittlung des letzten gewöhnlichen Aufenthalts als "komplex" erweisen kann (siehe Erwägungsgrund Nr. 24). Maßgebend ist stets eine Gesamtbetrachtung aller Ums...mehr

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zerb 8/2018, Zur Verteilung... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klagers ist zulassig, insbesondere frist- und formgerecht eingelegt und begrundet worden (§§ 511, 517, 519 ZPO). In der Sache hat sie zum uberwiegenden Teil Erfolg. I. Das Feststellungsbegehren des Klagers ist zulassig und begrundet. Der Klager ist zu 1/2 unmittelbarer Erbe nach der Erblasserin geworden. 1. Zutreffend hat das Landgericht die Zulassigkeit des F...mehr

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zerb 8/2018, Zur Verteilung... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Feststellung der unmittelbaren Erbenstellung des Klagers nach dem Ableben seiner Großmutter, ... (nachfolgend Erblasserin). Ferner macht der Klager gegen die Beklagte Leistung von Schadens- bzw. Wertersatz geltend. (...) Am 5.11.1968 schlossen die Erblasserin und ihr Ehemann, Herr ..., als Inhaber der Firma B ein sog. "geschaftliches" handschriftli...mehr

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zerb 8/2018, Eidesstattlich... / Sachverhalt

Die 95-jahrige an Demenz erkrankte Beteiligte zu 1 hat, vertreten durch den mit notarieller General- und Vorsorgevollmacht (vgl. Bl. 8 ff dA) versehenen Bevollmachtigten W. P. am 6. Marz 2018 vor dem Amtsgericht – Nachlassgericht – Ottweiler (als Rechtshilfegericht) einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge gestellt, der sie als Alleinerbin d...mehr

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zerb 8/2018, Keine Beschwer... / Sachverhalt

Der am 23.12.2015 durch Suizid verstorbene Erblasser war seit dem 8.10.2015 mit der Beteiligten 1 im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Die Beteiligten Ziff. 2 bis 6 sind Abkömmlinge des Erblassers aus früheren Beziehungen, wobei die Beteiligte Ziff. 7 die Mutter der Beteiligten Ziff. 3 bis 6 ist, während der Beteiligte Ziff. 2 aus einer noch früheren Beziehung...mehr

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zerb 8/2018, Eidesstattlich... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begrundet. 1. Auf Verfahren zur Erteilung von Erbscheinen nach einem Erblasser, der vor dem 17. August 2015 verstorben ist, sind das Burgerliche Gesetzbuch und das FamFG in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung weiterhin anzuwenden (Art. 229 § 36 EGBGB). 2. Der Bevollmachtigte der Beteiligten ist berechtigt, die Richtigkeit der zur Begrundung des Erbschein...mehr

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zerb 7/2018, Keine Befreiun... / Anmerkung

I. 1. Die Ehefrau des Klägers – die spätere Erblasserin – erwarb mit notariellem Vertrag am 16. 3. 2007 von einem Bauträger eine noch zu errichtende Eigentumswohnung zum Preis von rund 4 Millionen Euro. In diesem Vertrag erklärten die beiden Parteien auch die Auflassung des Wohnungseigentums an die Erblasserin und am 28. 1. 2008 wurde für sie eine Auflassungsvormerkung im Gru...mehr

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zerb 7/2018, Keine Befreiun... / Sachverhalt

Die verstorbene Ehefrau (Erblasserin) des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) erwarb mit notariell beurkundetem Vertrag vom 16. März 2007 von einem Bauträgerunternehmen eine noch zu errichtende Eigentumswohnung und vier Tiefgaragenstellplätze. Der Kaufpreis betrug 3.671.000 EUR zuzüglich 1.147.480 EUR für Sonderwünsche. Die Vertragsparteien erklärten zugleich die Auflassun...mehr

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zerb 7/2018, Erbrechtliche ... / Sachverhalt

(...) Am 29. August 2015 verstarb Herr Mahnkopf Zum Zeitpunkt seines Todes war er mit Frau Mahnkopf verheiratet. Beide Ehegatten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit und hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin. Die einzigen Erben des Verstorbenen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hatte, waren dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn des Paares. Die Eh...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / b) Der Fall Brauer

Als sich eine 1948 in der ehemaligen DDR nichtehelich geborene Beschwerdeführerin im Jahr 2003 erneut an das BVerfG wandte, weil ihr die Erteilung eines Erbscheins nach ihrem Vater, der die Vaterschaft wenige Monate nach ihrer Geburt anerkannt und mit seiner Tochter regelmäßigen (brieflichen) Kontakt gehabt hatte, deshalb verwehrt wurde, weil dieser im maßgeblichen Zeitpunkt...mehr

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zerb 6/2018, Ernennung eine... / Sachverhalt

Die Erblasserin hatte mit ihrem vorverstorbenen Ehemann die gemeinschaftlichen Testamente vom 15.1.1982 und vom 12.7.1989 errichtet. In dem zweiten Testament erklärten die Eheleute, frühere Verfügungen zu widerrufen, und setzten sich wechselseitig zu Alleinerben ein; als Schlusserben benannten sie den Beteiligten zu 3, ihren Sohn. Weiter verfügten sie, dass der jeweils überl...mehr

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AGS 6/2018, Verfahren auf G... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte den Wert des Verfahrens auf Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung für die Veräußerung (Kauf und Auflassung) eines Grundstücks nebst Bestellung einer Grundschuld durch die minderjährige Betroffene und Beschwerdeführerin, deren Bruder und die Mutter als gemeinschaftliche Eigentümer mit dem vollen Grundstückswert (290.000,00 EUR) festgesetzt. Mit ihrer ...mehr

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zerb 6/2018, Anspruch auf N... / Aus den Gründen

Der beim Senat angebrachte Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten vom 15.8.2017, mit dem er um Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens gegen das seiner Prozessbevollmächtigten am 18.7.2017 zugestellte Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 12.7.2017 nachsucht, hat keinen Erfolg. Gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persön...mehr

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zerb 6/2018, Entgeltlichkei... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 4 ist aufgrund testamentarischer Erbfolge im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen. Das Grundstück ist bebaut mit einem voll unterkellerten Ferienhaus mit Erdgeschoss und nicht ausbaubarem Dachgeschoss und hat eine Wohnfläche von 75 m². In Abteilung II unter lfd. Nr. 3 ist ein Nacherbenvermerk eingetragen wie folgt: Zitat Nacherbfolge ist ange...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 36 Ermächtigungen

V. Ermächtigungs- und Schlussvorschriften Rz. 1 [Autor/Stand] Zum Erlass von Rechtsverordnungen bedarf es von Verfassungs wegen einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungsnorm, die ihrerseits Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen muss (Art. 80 Abs. 1 Sätze 1, 2 GG). § 36 ErbStG ist eine solche Vorschrift. Die Bundesregierung hat von ihr Gebrauch ge...mehr

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zerb 6/2018, Münchener Prozessformularbuch Erbrecht

Bernhard F. Klinger (Hrsg.) C.H. Beck, 4. Auflage 2018, 1.316 Seiten, 179 EUR ISBN 978-3-406-70389-8 Was mir neulich eine Freundin über ihre Erlebnisse mit einem Fußfetischisten erzählte, möchte ich hier nicht wiedergeben. Einräumen kann ich aber, dass mein Hang zur Strukturierung von schriftlichen Werken schon als "Gliederungsfetischismus" bezeichnet wurde. Während ich dem ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. nach Erbfällen

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Mitteilungspflichten der Nachlassgerichte [2] gegenüber den zuständigen Erbschaftsteuerfinanzämtern korrespondieren mit ihren Aufgaben nach Erbfällen (§§ 342 ff. FamFG; § 3 Nr. 2 Buchst. c, § 16 RPflG). Wenn sie letztwillige Verfügungen eröffnen (§§ 348 ff. FamFG), Erbscheine oder Europäische Nachlasszeugnisse erteilen (§§ 2353 bis 2370 BGB, Art. 62 ff...mehr

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zerb 5/2018, Keine Erhöhung... / Sachverhalt

Der Erblasser ist zwischen dem 27. und 31.10.2015 in Deutschland verstorben und hat kein Testament errichtet. Er war in der Türkei geborener türkischer Staatsangehöriger und hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Er war mit der Beteiligten, ebenfalls türkische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, verheiratet. Die Ehe war am 15.7....mehr

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zerb 5/2018, Keine Erhöhung... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu Recht zurückgewiesen. 1. Welches Erbrecht vorliegend anzuwenden ist, ist in Ziffer 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 28.5.1929 (RGBl. 1930 II S. 748, im Folgenden: deutsch-türkisches N...mehr

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zerb 4/2018, Testierwille d... / Aus den Gründen

I. Die zulässigen Beschwerden der Beteiligten zu 7, 8 und 9 haben in der Sache Erfolg und führen zur Anweisung des Nachlassgerichts zur Erteilung eines neuen, dem eingezogenen Erbschein vom 28.11.2014 gleichlautenden Erbscheins (gemeinschaftlicher Erbschein, der bezeugt, dass die Erblasserin von den Beteiligten zu 7, 8 und 9 zu je 1/3 beerbt wurden). 1. Der Senat teilt nicht ...mehr

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AGS 4/2018, Notwendigkeit d... / 1 Sachverhalt

Das Nachlassgericht hatte u.a. die aufgrund des Antrags des Beschwerdegegners zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet und angekündigt, einen Erbschein entsprechend diesem Antrag erteilen zu wollen. Danach sollte Frau A als Alleinerbin ausgewiesen werden. Der Senat hat die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde des Beschwerdefüh...mehr

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AGS 4/2018, Notwendigkeit d... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers ist nach den § 85 FamFG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie ist auch i.Ü. zulässig, so insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden, § 569 Abs. 1 ZPO. Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist der Senat als Beschwerdegericht nach § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG zuständig. Über sie entscheidet nach §...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat die Erteilung des beantragten Erbscheines zu Recht abgelehnt. 1. Die befristete Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... ist gemäß §§ 58 ff, 63 Abs. 1 FamFG zulässig. Über sie hat gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG das Oberlandesgericht zu entscheiden, nachdem das Amtsgericht ihr nicht gemäß § 68...mehr

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zerb 3/2018, Versterben des... / Sachverhalt

Im Grundbuch ist noch der am 7.9.2016 verstorbene Erblasser H.K. als Eigentümer (...) eingetragen. Dessen Ehefrau R.K. beantragte beim Grundbuchamt unter Bezugnahme auf ein an das Nachlassgericht gerichtetes und von dort an das Grundbuchamt gemäß § 83 GBO zur Kenntnisnahme übersandtes Schreiben vom 16.10.2016, in dem die Annahme der Erbschaft sowie die Entbehrlichkeit eines E...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin nach ihrer am 16.7.2014 in ... verstorbenen Mutter H. E. R., geb. R., ausweist. Die Erblasserin war zum Zeitpunkt ihres Todes verwitwet. Sie hinterließ drei Kinder, darunter die Antragstellerin und den Beteiligten zu 2), ein weiterer Bruder ist nach Angaben der Antragstellerin bereits im Jahr...mehr