Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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§ 3 Prozessuale Aspekte / I. Einstweilige Verfügung

Rz. 8 Schadenersatzrenten nach §§ 842 ff. BGB können zwar durch einstweilige Verfügung sichergestellt werden.[19] Dies gilt aber nur dann, wenn eine solche Absicherung zur Abwendung existenzgefährdender Nachteile für den Verletzten erforderlich ist.[20] Rz. 9 Die Leistungsverfügung ist zur Abwendung wesentlicher Nachteile i.S.v. § 940 ZPO dann erforderlich, wenn ein Geschädig...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) § 116 Abs. 7 SGB X

Rz. 1271 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtigemehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Anspruchssicherung

Rz. 538 Auch wenn ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich des Unterhaltsschadens häufig besteht,[444] ist für die Geschädigten (Eltern des Verstorbenen) dieser Anspruch in seiner Höhe kaum darzulegen und zu beweisen. Eine Kapitalisierung ist ebenfalls häufig schwer, so dass sich ein wirtschaftlich tragbarer pauschaler Gesamtvergleich regelmäßig anbietet....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / b. Auffassung der Finanzverwaltung

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 9.10.2013 in koordinierten Erlassen zur erbschaftsteuer- und bewertungsrechtlichen Behandlung von Anteilen an gemeinnützigen Kapitalgesellschaften Stellung genommen.[74] Die Finanzverwaltung bewertet die Anteile nunmehr zunächst "normal", d.h. ohne Berücksichtigung der sich für den Erwerber aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Gesamtschuld

Rz. 868 Hinweis Siehe auch Rdn 983, 1077 ff. Rz. 869 Die Abfindung umfasst regelmäßig auch einen Verzicht auf alle Ansprüche gegen jeden weiteren gesamtschuldnerisch haftenden Dritten (§ 422 BGB).[884] Rz. 870 Zweck einer solchen Regelung ist, auch formal zu verhindern, dass der Haftpflichtversicherer nach Zahlung der Abfindungssumme mit Ausgleichsansprüchen Dritter konfrontie...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.2 Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung am 23.8.2012 sowie vom 16.12.2022

Eine weitere Reform erfolgte mit der Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung am 23.8.2012[1], die am 1.9.2012 in Kraft trat. Mit dieser Verordnung wird nach einer Übergangszeit von 6 Monaten ab 1.3.2013 bundeseinheitlich zwingend die Verwendung folgender Formulare vorgegeben: Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung; Antrag auf Erlass eines Pfä...mehr

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Pfändung von Lohn / 8 Wie wird der Pfändungsbetrag bei Lohnpfändung durch einen Unterhaltsgläubiger berechnet (§ 850d ZPO)?

Unterhaltsgläubiger sind: die Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkel, Großeltern), Ehegatte, auch bei Getrenntlebenden, früherer Ehegatte, die Mutter eines nicht ehelichen Kindes gem. §§ 1615l, 1615n BGB, Lebenspartner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 5 LPartG). Das Arbeitseinkommen unterliegt bei einer Pfändung wegen eines Unterhaltsanspruchs in doppelter Hinsic...mehr

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Mitteilungsverfahren nach § 146a AO

Kommentar Ab 1.1.2025 steht das Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO zur Verfügung. Die Mitteilung von vor dem 1.7.2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum 31.7.2025 zu erstatten. Mit zwei Schreiben bezieht das BMF Stellung. Mit zwei Schreiben vom 28.6.2024 hat das BMF den Anwendungserlass zur AO im Hinb...mehr

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Pfändung von Lohn / 4.2 Ende der Beschlagnahmewirkung

Die Forderungspfändung beginnt mit Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch das Vollstreckungsgericht. Sie endet mit vollständiger Erfüllung der im Pfändungsbeschluss angeführten Forderung des Gläubigers durch Überweisung der gepfändeten Forderung.[1] Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Zwangsvollstreckung fort und der Drittschuldner hat an den Gläubiger zu le...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.4 Das Schuldnerverzeichnis

In den §§ 882b–882h ist das Schuldnerverzeichnis geregelt. Es wird beim zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Im Verzeichnis sind diejenigen Personen aufgeführt, deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c ZPO n. F. angeordnet hat; deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragung...mehr

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Notgeschäftsführung (WEMoG) / 1.3 Verwalter

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Fristwahrung Der Nachteil kann ein rechtlicher oder ein tatsächlicher sein. Die Wahrung einer Frist ist deshalb ausdrücklich genannt, weil es sich wohl um den praktisch h...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.1 Restschuldbefreiungsverfahren

Rz. 168 Nach §§ 286ff. InsO kann eine natürliche Person beantragen, von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit zu werden.[1] Dieses Restschuldbefreiungsverfahren wurde durch die InsO neu in das deutsche Insolvenzrecht eingeführt.[2] Aus verschiedenen Gründen erfolgte eine teilweise Neuregelung durch das InsO-Änderungsgesetz 2001. Insbesondere ist...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.4 Zeitliches Verhältnis der Prüfungsanordnung zur Durchführung der Prüfung

Rz. 7 Aus ihrer Eigenschaft als Rechtsgrundlage der Außenprüfung ( s. Rz. 4) ergibt sich, dass der Erlass der Prüfungsanordnung der tatsächlichen Durchführung der Außenprüfung vorauszugehen hat.[1] Im Einklang damit schreibt § 197 Abs. 1 S. 1 AO vor, dass die Prüfungsanordnung dem Stpfl., bei dem die Prüfung durchgeführt wird, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt ...mehr

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Gesellschafterdarlehen / 3.2 Forderungsverzicht

Erklärt der Gesellschafter einen Forderungsverzicht, führt dies auf Ebene der Gesellschaft handelsrechtlich zu einer erfolgswirksamen Auflösung der Verbindlichkeit. Im steuerlichen Bereich hängt hingegen die Behandlung zum einen davon ab, ob der Verzicht durch das Gesellschaftsverhältnis oder betrieblich veranlasst ist, und zum anderen davon ab, ob und ggf. in welcher Höhe das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 6 Einstweilige Anordnung

Rz. 46 Nach § 262 Abs. 2 AO gelten für die Einstellung der Vollstreckung oder die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund der Widerspruchsklagen §§ 769, 770 ZPO, obgleich diese auf die Vollstreckungsabwehrklagen nach §§ 767, 768 ZPO abgestimmt sind. Diese wiederum sind für die Zwangsvollstreckung nach der AO belanglos. § 262 Abs. 2 AO soll wegen des Fehlens einer aufs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Teilbetrieb

Rz. 100 Die Einlage eines Teilbetriebs ist anders als die von einzelnen Wirtschaftsgütern und von unselbstständigen Betriebsteilen nach § 20 Abs. 1 UmwStG begünstigt. Rz. 101 Das UmwStG enthält keine Definition des Teilbetriebs. Streitig und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Voraussetzungen des nationalen oder des europäischen Teilbetriebsbegriffs erfüllt sein ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.7 Wirkungsdauer der Prüfungsanordnung

Rz. 10 Die Wirkungen der Prüfungsanordnung entfallen mit dem Abschluss der Prüfung. Die Prüfungsanordnung erledigt sich dadurch i. S. d. § 124 Abs. 2 AO "auf andere Weise".[1] Die Erledigung der Prüfungsanordnung hat zur Folge, dass der durch die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung eingetretene Ausschluss der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige[2] entfällt, die Möglic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.1 Steuerforderungen als Insolvenzforderungen

Rz. 154 Für Insolvenzforderungen bestimmt § 87 InsO, dass diese nur nach den Bestimmungen der InsO durchgesetzt werden können. Nach § 89 InsO gibt es zudem ein ausdrückliches Vollstreckungsverbot für einzelne Insolvenzgläubiger. Die Einzelzwangsvollstreckung wird somit durch das Kollektivvollstreckungsrecht der InsO verdrängt. Dies gilt auch für Steuerforderungen, die Insolv...mehr

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Gesellschafterdarlehen / 3.3.2 Auswirkung in der Steuerbilanz

Wie in der Handelsbilanz ist die Verbindlichkeit im Zeitpunkt des Verzichts in der Steuerbilanz erfolgswirksam auszubuchen. Um eine Besteuerung zu vermeiden, besteht die Möglichkeit eines Antrags auf Steuerfreiheit nach § 3a EStG bzw. § 7b GewStG. Diese gesetzlichen Regelungen haben den Sanierungserlass des BMF abgelöst. Voraussetzungen sind unter anderem die Sanierungsbedür...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.1 Erwartung der Erfolglosigkeit der Einziehung

Rz. 17 Die Niederschlagung ist nach § 261 Nr. 1 AO zulässig, wenn zu erwarten ist, dass die Einziehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis keinen Erfolg haben wird. Bis zur Änderung dieses Gesetzeswortlauts im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens musste die Erfolglosigkeit feststehen.[1] Das Feststehen der Erfolglosigkeit war kein objekt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.9 GewSt im Insolvenzverfahren

Rz. 107 § 4 Abs. 2 GewStDV bestimmt ausdrücklich, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers die GewSt-Pflicht nicht berührt.[1] Der Gewerbebetrieb wird damit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht etwa beendet, sodass ein neuer Gewerbebetrieb entstünde. Vielmehr besteht eine Identität, die auch dazu führt, dass ein Verlustvort...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.1 Insolvenzantrag

Rz. 30 Nach § 13 InsO wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag und bei Vorliegen eines der Insolvenzgründe eröffnet.[1] Antragsberechtigte sind grundsätzlich neben dem Schuldner die Insolvenzgläubiger. § 13 InsO wurde durch das ESUG erheblich erweitert.[2] Der Schuldner hat demnach in dem schriftlichen Antrag verschiedene Angaben zu machen. Diese wurden zwar auch nach der ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 6 Begründung der Prüfungsanordnung

Rz. 38 Im Hinblick auf die für sie geltende schriftliche oder elektronische Form fallen Prüfungsanordnungen unter § 121 AO. Sie sind daher mit einer Begründung zu versehen, soweit dies zu ihrem Verständnis erforderlich ist.[1] Da der Erlass einer Prüfungsanordnung im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde liegt, bezieht sich dieses Begründungserfordernis auch auf die für die...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.6 Wirkungen der Prüfungsanordnung

Rz. 9 Die Prüfungsanordnung bestimmt den persönlichen, sachlichen und zeitlichen Umfang der Außenprüfung. Nur innerhalb der dadurch gezogenen Grenzen können die Rechtswirkungen eintreten, die das Gesetz an die Anordnung und Durchführung einer Außenprüfung knüpft. Die Prüfungsanordnung bildet sowohl im Hinblick auf das Prüfungssubjekt als auch auf den sachlichen und zeitliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Rechtsfolgen gem. § 25f Abs. 1 UStG

Rz. 29 Als Rechtsfolge des inkriminierten Wissens ordnet § 25f Abs. 1 UStG die Versagung folgender Rechte an: Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1 i. V. m. § 6a UStG; Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG, das sind die Vorsteuern aus steuerpflichtigen Vorbezügen von anderen Unternehmern; Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG,...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 3 Die Prüfungsanordnung erlassende Behörde

Rz. 17 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BpO ordnet die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde die Außenprüfung an. Dies trifft allerdings nur für den Fall zu, dass die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde zugleich nach § 195 S. 1 AO für die Durchführung der Außenprüfung zuständig ist.[1] Viele Bundesländer haben jedoch von der durch § 17 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 und 2 FVG eröffne...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 8 Folgen fehlender bzw. fehlerhafter Prüfungsanordnung (Verwertungsverbot)

Rz. 47 Die Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnung als solcher steht der Auswertung der im Rahmen der Außenprüfung getroffenen Feststellungen durch Erlass, Änderung oder Aufhebung von Steuer- und Feststellungsbescheiden nicht entgegen. Die Prüfungsanordnung bildet die Grundlage der Außenprüfung nicht nur in dem Sinne, dass sie die notwendige Voraussetzung für deren Durchführu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.3 Insolvenzplanverfahren

Rz. 178 Nach §§ 217ff. InsO können die Folgen einer Insolvenz in einem Insolvenzplan abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden (hierzu allgemein Abschn. 61 VollStrA).[1] Das Insolvenzplanverfahren ist an die Stelle des Vergleichs nach der VerglO und dem Zwangsvergleichsverfahren nach den §§ 173ff. KO getreten. Das Insolvenzplanverfahren soll den Beteiligte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Rechtsnatur und Wirkungen

Rz. 9 Die Niederschlagung ist ein rein behördeninterner Vorgang ohne rechtsgestaltende Wirkungen nach außen. Sie ist demgemäß kein Verwaltungsakt gem. § 118 AO.[1] Gegenüber dem Beteiligten wirkt sich die Niederschlagung lediglich als tatsächliches Unterlassen von Einziehungsmaßnahmen aus. Im Kontoauszug der Finanzkasse oder in einer Rückstandsliste taucht der niedergeschlag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.2 Verbraucherinsolvenzverfahren

Rz. 171 Nach § 304 Abs. 1 InsO findet über das Vermögen einer natürlichen Person, die keine oder nur eine geringfügige selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ein besonderes, vereinfachtes Verfahren Anwendung.[1] Der Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist dabei durch das InsO-Änderungsgesetz 2001 eingeschränkt worden, da dieses Verfahren jetzt rege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.7 Personengesellschaft und Insolvenz

Rz. 84 Personengesellschaften[1] sind nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO ausdrücklich selbstständig insolvenzfähig. Dies gilt seit dem Inkrafttreten der InsO auch für die GbR. Als reine Innengesellschaft ist die stille Gesellschaft (gleich ob typisch oder atypisch) hingegen nicht insolvenzfähig.[2] Rz. 85 Die Personengesellschaft ist damit Gegenstand eines Sonderinsolvenzverfahrens....mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 5 Sachlicher und zeitlicher Umfang der Prüfungsanordnung

Rz. 34 Außer dem Prüfungsadressaten muss die Prüfungsanordnung auch den Gegenstand der Prüfung klar und eindeutig bezeichnen. Mögliche Gegenstände einer Außenprüfung sind nach § 194 Abs. 1 S. 2 AO vor allem bestimmte Steuerarten, bestimmte Besteuerungszeiträume oder bestimmte Sachverhalte. Die Anordnung der Außenprüfung für eine bestimmte Steuerart umfasst nicht nur die Fests...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 6.1 Zuständigkeit

Rz. 22 Zuständig für die Niederschlagung sind die Vollstreckungsbehörden.[1] Die Niederschlagung bedarf ab bestimmten Betragsgrenzen der Genehmigung durch die OFD oder die oberste Landesfinanzbehörde. Gemäß der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 5.7.2023[2] haben die FÄ diese Genehmigung einzuholen, wenn der Niederschlagungsbetrag 125.000 EUR ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.3 Erscheinungsformen der Prüfungsanordnung

Rz. 6 Nach ihrem Regelungsgehalt lassen sich verschiedene Erscheinungsformen der Prüfungsanordnung unterscheiden: die auf die Einleitung einer Außenprüfung für einen bestimmten Steuerfall gerichtete erstmalige Prüfungsanordnung; die Ergänzungs- oder Erweiterungsanordnung, durch die eine wirksame Prüfungsanordnung sachlich (z. B. Erstreckung auf weitere Steuerarten) oder zeitli...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.8 Zwangsvollstreckung eines Unterlassungsurteils

Handelt der Schuldner einer Verpflichtung aus einem Vollstreckungstitel zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zu...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4 Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung

Für die Durchführung der Zwangsvollstreckung gelten grundsätzlich über § 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG die Vorschriften der §§ 704 ff. ZPO. Die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung für den Gläubiger richten sich nach dem Inhalt des Titels und nach der Art des Zugriffsobjekts. Nach dem Inhalt des Titels werden unterschieden: Zahlungstitel (§§ 803–882a ZPO), Titel auf Herausgabe und Le...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.3 Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Die Drittwiderspruchsklage ist zulässig, wenn ein Dritter behauptet, dass ihm an dem Gegenstand der Vollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht, § 771 Abs. 1 ZPO. Die Zwangsvollstreckung darf nur in das Vermögen des Schuldners erfolgen. Andererseits ist es aber zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes dem Vollstreckungsorgan nicht möglich, die Zugehörigke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.4 Einstellung und Beschränkung der Zwangsvollstreckung

Zum Zwecke der Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung kann der Schuldner oder der Dritte dem Vollstreckungsorgan/Gerichtsvollzieher die in § 775 ZPO genannten Urkunden bzw. Entscheidungen vorlegen. Dies sind in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten: Die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung, aus der sich ergibt, dass das zu vollstreckende Urteil aufgehob...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.3 Berechnung des Verlustabzugs

Der Gewerbeverlust geht vom maßgebenden Gewerbeertrag aus.[1] Maßgebend für die Höhe der Gewerbeerträge ist der nach den Vorschriften des EStG bzw. KStG zu ermittelnde Gewinn (Verlust) aus dem Gewerbebetrieb,[2] vermehrt um die Hinzurechnungen[3] und vermindert um die Kürzungen.[4] Dadurch kann sich ein Gewerbeverlust ergeben, obwohl einkommensteuerrechtlich möglicherweise e...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.6 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung vertretbarer Handlungen

Wenn ein Schuldner die Verpflichtung nicht erfüllt, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen, § 887 Abs. 1 ZPO. Auf diese Weise wird dem Gläubiger die Ersatzvornahme einer vertretbaren...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.3 Finanzielle Eingliederung

Als weitere Voraussetzung muss der Organträger in der Weise an der Organgesellschaft beteiligt sein, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht.[1] Hierbei wird auf die Anteile an den Stimmrechten abgestellt, nicht auf die kapitalmäßige Beteiligung. Zwar wird dies meist übereinstimmend sein, liegen aber z. B. Vorzugsaktien vor, kann dies in der Praxis differieren. Zudem k...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.3 Forderungspfändung

Im Wege der Zwangsvollstreckung können auch Geldforderungen, die dem Schuldner gegen Dritte zustehen, gepfändet werden. Wenn eine Geldforderung gepfändet werden soll, verbietet das Gericht dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen und erlässt zugleich das Gebot, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.[1] Zunächst müssen die all...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.7 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung nicht vertretbarer Handlungen

Kann eine Handlung nicht durch einen Dritten vorgenommen werden und hängt sie ausschließlich vom Willen des Schuldners ab, ist auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder alternativ durch Zwangshaft anzuhal...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.1 Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO

Die Vollstreckungserinnerung als Rechtsbehelf eigener Art kommt (nur) dann in Betracht, wenn die an der Zwangsvollstreckung Beteiligten die Verletzung von Vorschriften über die formellen Voraussetzungen und die eigentliche Durchführung der Zwangsvollstreckung geltend machen. Die Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO betrifft sowohl Einwendungen gegen Vollstreckungsmaßnahmen des V...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.8 Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Erträgen aus unternehmensbezogener Sanierung

Grundsatz Durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] wurde das Einkommensteuergesetz um einen neuen § 3a EStG ergänzt, der Sanierungserträge steuerfrei stellt. Unter einem Sanierungsertrag werden Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanie...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / Zusammenfassung

Überblick Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Das Einkommen und seine Ermittlung richten sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes unter Berücksichtigung der Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes. Einkommen ist danach grundsätzlich die Summe der Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten und nach Abzu...mehr

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Steuerliche Förderung der p... / bb) Rechtslage bis 31.12.2022

Nach der bis 31.12.2022 geltenden Rechtslage traten die Folgen der schädlichen Verwendung bereits zu dem Zeitpunkt ein, zu dem eine Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates erfolgte und die Zulageberechtigung endete oder der Vertrag in der Auszahlungsphase war. Antrag auf Stundung: Auf Antrag des Zulageberechtigten konnte der Rückzahlungsbetrag bis zum Beginn der Auszahlun...mehr

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Steuerliche Förderung der p... / c) Festsetzungsfrist

Längere Festsetzungsfristen bei Kindererziehenden: Ab dem Beitragsjahr 2023 gilt nach § 90 Abs. 3 S. 6 und 7 EStG davon abweichend eine längere Festsetzungsfrist hinsichtlich der Rückforderung bei Kindererziehenden. Wenn die Kindererziehungszeiten, z.B. aufgrund eines Ausschlussgrundes, vom Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anerkannt werden, hat die ZfA die Zu...mehr