Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.30 Zwangsverwaltung

Zahlt ein Wohnungseigentümer über längere Zeit das Hausgeld für eine vermietete Eigentumswohnung nicht, kann der Verwalter verpflichtet sein, zur Sicherung des künftigen Hausgeldeingangs aus einem über einen Hausgeldrückstand erwirkten Vollstreckungsbescheid die Zwangsverwaltung zu betreiben.[1] Alternativ kann der Verwalter auch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsb...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.20 Rechtsauskünfte

Ungeachtet der Frage, ob der Verwalter im Einzelfall ggf. gegen die Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes verstößt, wenn er einzelnen Wohnungseigentümern einen Rechtsrat erteilt, haftet er jedenfalls für die Folgen einer falschen Rechtsauskunft.[1] Praxis-Beispiel Offener Kamin im Dachgeschoss mit Schornstein Der Dachgeschosseigentümer beabsichtigte den Einbau eines o...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 6.2 Bedenkenhinweise in der Wohnungseigentümerversammlung

Nicht selten werden Verwalter von Wohnungseigentümern aufgefordert, auch rechtswidrige Beschlüsse zu verkünden. Um ihre Wiederbestellung nicht als "Querkopf" zu gefährden, kommen sie entsprechenden Ansinnen auch nach. Verkündet der Verwalter rechtswidrige Beschlüsse, geht er zwar seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr das Risiko einer Verfahrenskostenbelastung ...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / E. Antrag auf Erlass eines Grundurteils

Rz. 11 Auch der Antrag auf Erlass eines Grundurteils kann prozessual nutzbringend sein: Mit einem solchen Urteil entscheidet das Gericht nach § 304 Abs. 1 ZPO vorab über den Grund des Anspruchs, wenn die Parteien sowohl darüber als auch über den eingeklagten Betrag streiten. Steht durch ein Grundurteil fest, dass der Beklagte dem Grunde nach (oder ggf. zu einem bestimmten Pr...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Erlass des Haftbefehls

Rz. 102 Der Antrag [186] auf Erlass des Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) wird zweckmäßigerweise bereits im Auftrag auf Abgabe der Vermögensauskunft gestellt.[187] § 143 Abs. 1 GVGV lautet: Beantragt der Gläubiger gemäß § 802g Abs. 1 ZPO den Erlass eines Haftbefehls, so leitet der Gerichtsvollzieher den Antrag zusammen mit seiner Akte an das nach § 764 Abs. 2 ZPO zuständige Voll...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / D. Antrag auf Erlass eines Teilurteils

Rz. 9 Wurden mit der Klage mehrere Ansprüche geltend gemacht und ist einer dieser Ansprüche "entscheidungsreif", kann das Gericht darüber durch ein Teilurteil bestimmen, § 301 Abs. 1 S. 1 ZPO. Dasselbe gilt grundsätzlich, wenn zwar mit der Klage nur ein Anspruch verfolgt wird, über einen Teil dieses Anspruchs aber schon entschieden werden kann, § 301 Abs. 1 S. 2 ZPO. Nur wen...mehr

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FF 09/2024, Erlass einer Beschwerdeentscheidung nach Absehen von mündlicher Verhandlung; Anforderungen an Auskunftsverlangen für Unterhaltsmehrbedarf

FamFG § 38 § 68 § 113,BGB § 1613,ZPO § 311 Leitsatz 1. Das Beschwerdegericht muss in einer Familienstreitsache die Beschwerdeentscheidung nicht gemäß § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 311 Abs. 2 ZPO in einem Termin verkünden, wenn es nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen hat. Die Beschwerdeentscheidung kann in einem solchen Fall gemä...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 9. Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils

Rz. 201 Mit der Klage kann – und sollte regelmäßig – auch gemäß § 331 Abs. 3 ZPO ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt werden, wenn möglich erscheint, dass sich der Beklagte nicht verteidigen wird, weder schriftlich noch zu einem Gerichtstermin erscheinen wird. Der Antrag ist also zu stellen, wenn absehbar ist, dass der Beklagte, etwa aus Nachlässigkeit, ein...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XII. Modul I – Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

Rz. 60 Verweigert der Schuldner die Abnahme der Vermögensauskunft, in dem er den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder zwar erscheint, aber dann die Abgabe der Vermögensauskunft ohne anerkannten sachlichen Grund verweigert, wird er nach § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die Handlungsoptionen des Gläubigers liege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. FinMin. NRW, Vfg. v. 5.7.2023 – S 0457-2-V A 3 v. 24.3.2017 (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder: Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben), BStBl. I 2023, 1468

Rz. 13 [Autor/Stand] Unter Aufhebung der bisherigen Anordnungen wird die Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und nach § 6 Abs. 4 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und sonstigen durch Landesfinanz...mehr

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FF 09/2024, Erlass einer Be... / Leitsatz

1. Das Beschwerdegericht muss in einer Familienstreitsache die Beschwerdeentscheidung nicht gemäß § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 311 Abs. 2 ZPO in einem Termin verkünden, wenn es nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen hat. Die Beschwerdeentscheidung kann in einem solchen Fall gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 1, 38 Abs. 3 S. 3 FamFG durch...mehr

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FF 09/2024, Erlass einer Be... / 2 Anmerkung:

Der BGH hat sich mit dieser Entscheidung erfreulich praxisgerecht zur Frage der rückwirkenden Inanspruchnahme auf Mehrbedarf des Kindes nach einem allgemein auf Kindesunterhalt bezogenen Auskunftsverlangen positioniert. In Abweichung von der Vorinstanz, dem OLG Schleswig, knüpft er einen Anspruch auf rückständigen Mehrbedarf nicht an die Voraussetzung, dass in der Auskunftsa...mehr

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FF 09/2024, Erlass einer Be... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten um rückständigen Unterhaltsmehrbedarf. [2] Der im Mai 2012 geborene Antragsteller lebt im Haushalt seiner Mutter. Sein Vater, der Antragsgegner, zahlte für ihn zunächst auf der Grundlage einer außergerichtlichen Einigung Kindesunterhalt. Mit E-Mail vom 24.2.2020 setzte die Mutter des Antragstellers den Antragsgegner "für einen höheren Kindsunte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.4.2 Sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" auf Antrag (Billigkeitsregelung des UmwSt-Erlasses)

Tz. 15b Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von Ges wegen entstehen sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" aus einer Weitereinbringung originär oder derivativ sperrfristverhafteter Anteile gem § 20 Abs 1, § 21 Abs 1 S 2 UmwStG zum Bw (s Tz 15). Diese Vorgänge werden nämlich als für Zwecke des § 22 Abs 1 und 2 UmwStG "unschädliche" Anteilsübertragungen angesehen (s Tz 33, 41 und 42)...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 55 Strafbefehl, Allgemeines [Rdn 729]

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / I. Einseitiger Termin

Rz. 15 Erscheint in einem Termin zur mündlichen Verhandlung der ordnungsgemäß geladene Gegner bzw. in einem landgerichtlichen Verfahren dessen Prozessbevollmächtigter nicht oder verhandelt der erschienene Gegner(-Vertreter) nicht zur Sache (indem er keinen Sachantrag stellt), kann Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt und damit für den Mandanten ein zumindest vo...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 36 Nichtigkeitsklage, Dringlichkeitsmaßnahmen [Rdn 478]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 58 Strafbefehl im Hauptverfahren (§ 408a) [Rdn 785]

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Unter "gewünscht" werden trotz der unglücklichen Wortwahl nur Angaben zu verstehen sein, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung erforderlich sind. Dass pe...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Gerichtsvollzieherauftrag

Rz. 55 Auf der Grundlage von § 753 Abs. 3 ZPO, der durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl I, 258) eingefügt worden ist, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die "Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28.9.2015" (BGBl I, 1586) erlassen.[60] Die teils später noch geänderten Formulare sind auf ...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / VIII. Beschluss und Rechtsmittel

Rz. 95 Nach Erlass des Durchsuchungsbeschlusses werden die Vollstreckungsunterlagen regelmäßig an den Gläubiger zurückgesandt, der daraufhin wieder den Gerichtsvollzieher mit der weiteren Vollstreckung beauftragen muss. Der Gläubiger kann aber mit dem Antrag auf Erlass der Durchsuchungsanordnung das Vollstreckungsgericht bitten, die gesamten Vollstreckungsunterlagen dem Geri...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XX. Modul R – Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen

Rz. 234 Der wohl wichtigste und für den einzelnen Gläubiger ertragreichste Antrag in der Zwangsvollstreckung stellt § 850c Abs. 6 ZPO, die Nichtberücksichtigung gesetzlich unterhaltsberechtigter Personen, dar. Der Antrag greift primär bei der Pfändung von Arbeitseinkommen, über § 906 ZPO aber auch bei der Kontopfändung und darf in beiden Zusammenhängen nicht vergessen werden...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Anträge zur Forderungspfändung

Rz. 11 Für die Forderungspfändung wird nach § 1 Abs. 3 ZVFV einerseits mit der Anlage 4 ZVFV ein Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 ZPO und andererseits eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829, 835 ZPO eingeführt. Nicht eingeführt wird mithin ein Antrag auf Erlass eines isolierten Überweisungsbeschlusses, der bei der Sicherungsvollst...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 62 JGG-Besonderheiten, Untersuchungshaft [Rdn 933]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 97 § 758a ZPO regelt einerseits in Abs. 1 die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits in Abs. 4 die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. Nachdem von der ZVFV 2012 nur der Durchsuchungsbeschluss erfasst wurde, wurde nunmehr auch ein Formular für die Vollstreckung zur Unzeit eingeführt. Anders als noch nach der ZVFV 2012 w...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 143 Revision, Anhörungsrüge [Rdn 2025]

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / III. Fassung nach der ZVFV vom 16.12.2022

Rz. 8 Die ursprüngliche Fassung galt seit dem Inkrafttreten am 22.12.2022 bis zum 29.11.2023. § 6 Übergangsregelung (1) 1Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen, die vor dem 1.12.2023 gestellt werden, dürfen die bis einschließlich 21.12.2022 für solche Aufträge durch die Gerichtsvollzieher-Formularverordnung vo...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / I. Aktuelle Fassung nach der 2. ÄndVO ZVFV vom 17.6.2024

Rz. 6 Die aktuelle Fassung gilt (erst) seit dem 1.9.2024. § 6 Übergangsregelung (1) Für bis einschließlich 30.9.2025 gestelltemehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XXI. Modul S – Privilegierte Pfändung bei vorsätzlich unerlaubter Handlung

Rz. 241 Viele Forderungen in der Zwangsvollstreckung stammen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung auch, wenn sie als vertraglicher Zahlungsanspruch tituliert werden. Hinweis Besonders häufig ist hier der Eingehungsbetrug bei Onlinegeschäften zu sehen, der die Forderung (auch) aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB begründet oder die Leistungserschleichung, di...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Grenzüberschreitender Rechtsverkehr

Rz. 68 Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr (wenigstens eine der Parteien muss ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben) kann bei fälligen Geldforderungen der Antrag auf Erlass eines Europäischen Mahnbescheids gestellt werden.[68] Das gilt jedoch nicht für Dänemark.[69] Die Schweiz ist trotz Luganer Übereinkommen nicht beteiligt. A...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Weitere Anlagen

Rz. 115 Wie im Rahmen aller Vollstreckungsanträge geht der Verordnungsgeber nicht davon aus, dass stets alle notwendigen Angaben in den Formularen gemacht werden können. Er will nur möglichst viele Angaben dort sehen. Auch der Antrag auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a ZPO gem. Anlage 2 ZVFV sieht deshalb vor, dem Vollstreckungsantrag weitere Anlagen beizufügen....mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 128 § 758a ZPO regelt einerseits in Abs. 1 die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits in Abs. 4 die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. § 758a Abs. 6 ZPO ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungs...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Verfahren

Rz. 107 Es ist Sache des Gläubigers, diese Erlaubnis für die Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen zu erwirken, § 33 Abs. 2 S. 4 GVGA. Einen Formularzwang für diesen Antrag, sofern er losgelöst von einer Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO gestellt wird, gibt es nicht. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ZVFV verweist für den Formularzwang nur auf § 758a Abs. 1 ZPO. Ist der Antrag ei...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / II. Fassung nach der 1. ÄndVO ZVFV vom 24.11.2023

Rz. 7 Die nachfolgende Fassung galt vom 30.11.2023 bis zum 31.8.2024. § 6 Übergangsregelung (1) 1Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen privatrechtlicher Geldforderungen, die bis einschließlich 31.8.2024 gestellt werden, dürfen diejenigen Formulare weiter genutzt werden, die durch die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28.9.2015 (...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / I. Eingeführte Formulare nach § 1 ZVFV im Wortlaut

Rz. 1 § 1 Einführung von Formularen (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt. (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt. (3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 8...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 59 Strafbefehl, Inhalt [Rdn 803]

Rdn 804 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 730. Rdn 805 1. Den Inhalt eines Strafbefehls gibt § 409 Abs. 1 S. 1 vor. Die Vorschrift orientiert sich z.T. an der Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 S. 1) und z.T. am Strafurteil (§ 275 Abs. 3). In der Praxis dient der überwiegende Teil der erlassenen Strafbefehle der justiziellen Bewältigung von ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 50 Sperrerklärung, einstweiliger Rechtsschutz [Rdn 681]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 10 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 161]

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Teil C: Außerordentliche un... / 50 Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / B. Zielsetzung des Verordnungsgebers

Rz. 3 Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 28 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antragsarten [Rdn 366]

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VII. Rechtsbehelf

Rz. 83 Bestreitet der Schuldner die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft, kann er vor oder im Termin vor dem Gerichtsvollzieher Erinnerung nach § 766 ZPO erheben (einen Widerspruch wie früher nach § 900 Abs. 4 S. 1 ZPO gibt es nicht mehr).[131] Rz. 84 Die Erinnerung kann sich auf Fehler in den Verfahrens- oder Vollstreckungsvoraussetzungen stützen,[132] aber auch au...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 150 Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eine Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur ZVFV insgesamt zwei Seiten. Die Formulare verwenden hier den Begriff des Antrags, während in den Formularen zur Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher der Begriff des Auftrags verwendet wird. Inhaltliche Unterschiede sind mit den verschiedenen B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Verfahrensrecht

Tz. 63 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der nachträgliche Einbringungsgewinn I ist gegen den (originären) Einbringenden festzusetzen. Dies gilt auch im Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge hinsichtlich der sperrfristverhafteten Anteile und der Mitverstrickung, wenn die Veräußerung (oder das gleichgestellte Ereignis) durch den Rechtsnachfolger oder einen Dritten verwirklicht wo...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / J. Eidesstattliche Versicherung – Auskunft

Rz. 194 Nach der Pfändung einer Forderung ist der Drittschuldner verpflichtet, dem Auskunftsverlangen nach § 840 ZPO nachzukommen. Allerdings hat der Gläubiger keinen einklagbaren Anspruch auf die Erklärungspflicht gegenüber dem Drittschuldner.[250] Der Gläubiger kann den Drittschuldner nur im Wege des Schadensersatzes in Anspruch nehmen (§ 840 Abs. 2 ZPO).[251] Rz. 195 Neben...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsantrags

Rz. 101 Wie sich aus § 758a Abs. 1 sowie Abs. 2 ZPO ergibt, bedarf es für die Durchsuchung und die Vollstreckung zur Unzeit jeweils einer richterlichen Anordnung. Zuständig ist der Richter am Amtsgericht, in dessen Bezirk der Ort der Vollstreckungshandlung liegt. Mit dieser Regelung ist die sachliche, die örtliche und die funktionelle Zuständigkeit gemeint. Die Zuständigkeit...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 262 Zwingende Anlage zum Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 ZVFV sowie des hierauf bezogenen Beschlussentwurfs nach Anlage 5 ZVFV ist entweder die Anlage 7 ZVFVmehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 47 Nichtigkeitsklage, Urteil [Rdn 679]

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / V. Verfahren

Rz. 80 Zuständig für den Erlass der Durchsuchungsanordnung ist der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Durchsuchung vorgenommen werden soll (§ 758a Abs. 1 S. 1 ZPO).[120] Rz. 81 Ob vor Erlass der Durchsuchungsanordnung dem Schuldner rechtliches Gehör zu gewähren ist, wird unterschiedlich beantwortet: in den Regelfällen des normalen gerichtlichen Verfahrens nur n...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / VII. Antragsvoraussetzungen

Rz. 88 Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 (und § 829 Abs. 4 ZPO) hat das Bundesministerium für Justiz ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung eingeführt ( Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV vom 23.8.2012,[128] geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 16.6.2014[129]). Dieses Formular wurde ab dem 1.3.2013 verbindlich. Mitt...mehr