Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 277 Zwingende Anlage zum Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 ZVFV sowie des hierauf bezogenen Beschlussentwurfs nach Anlage 5 ZVFV ist entweder die Anlage 7 ZVFVmehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 49 Sperrerklärung, Begründetheit einer Klage [Rdn 649]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 63 Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 887]

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / III. Anträge zur Durchsuchung

Rz. 5 Entsprechend der Ermächtigungsgrundlage in § 758a Abs. 6 ZPO unterliegt der Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses nach § 758a Abs. 1 ZPO dem Formularzwang. Anders verhält es sich für den optional zu nutzenden Antrag auf eine richterliche Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen. Anlage 2 Die Verordnung führt dabei in § 1 Abs. 2 i.V...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 84 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 1252]

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Teil C: Außerordentliche un... / 35 Nichtigkeitsklage, Begründetheit [Rdn 461]

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zfs 09/2024, Entziehung Fah... / 2 Aus den Gründen:“ …

[2] Der auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete Antrag ist abzulehnen, denn die Beschwerde bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 166 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1, § 121 Abs. 1 ZPO). [3] Der Rechtssache kommt die in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachte gr...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 13 Menschenrechtsbeschwerde, Einstweiliger Rechtsschutz [Rdn 150]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 65 Untersuchungshaft, Haftbeschwerde (§ 304 StPO) [Rdn 925]

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Form und Inhalt

Rz. 1 Der Gerichtsvollzieher wird nur auf Antrag des Gläubigers tätig (§ 753 Abs. 1 ZPO). Wie in jedem anderen Zwangsvollstreckungsverfahren bestimmt auch hier die Dispositionsmaxime des Gläubigers die Einleitung und den Umfang des Verfahrens. Der Gläubiger kann jederzeit den Vollstreckungsauftrag zurücknehmen, in diesem Fall hat der Gerichtsvollzieher seine Tätigkeit sofort...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Inhalt

Rz. 13 Der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann isoliert oder kombiniert mit einem Sachpfändungsauftrag gestellt werden, §§ 802 Abs. 2 Nr. 4, 807 ZPO. Der Antrag (Auftrag) kann zwar grundsätzlich schriftlich oder mündlich zu Protokoll erklärt werden, der Antrag eines Rechtsanwalts oder die Anordnung der Vollstreckungsbehörde kann jedoch nur elektronisch (§ 130d ZPO)...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Signatur und Unterschrift zur Entäußerung

Rz. 184 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Antrag auf Erlass des Pfändungs- oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sieht Anlage 4 zur ZVFV die Angabe des Antragstellers als einfache Signatur und die Unterschrift des Antragstellers vor. Es bleibt ohne Bedeutung, dass in Anlage 1 zur ZVFV (Gerichtsvollzieherauftrag) von "Auftraggeber" und in Anlage 4...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 73 Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge [Rdn 1075]

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AGS 09/2024, Vorherige Anhö... / III. Verfahrensrechtliche Einwendungen

1. Vorherige Anhörung im Kostenfestsetzungsverfahren Das KG hat zunächst ausgeführt, es entspreche nicht dem rechtsstaatlichen Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG, im Kostenfestsetzungsverfahren einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu erlassen, ohne den Erstattungspflichtigen zuvor zu dem Kostenfestsetzungsantrag anzuhören. Diese in der Praxis weit ver...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 3 Anhörungsrügen, Zulässigkeit [Rdn 41]

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c (Fn 2), der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen

§ 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft Bevor der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt, holt er eine Auskunft aus dem Vermögensverzeichnisregister ein. Daneben kann er das Schuldnerverzeichnis einsehen und den Schuldner befragen, ob dieser innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Ein Ve...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 139 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Öffentliche Zustellung [Rdn 1938]

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IX. Anpassung von Text und Texteingabefeldern innerhalb von Rahmen

Rz. 43 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ZVFV ist es zulässig, den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder, der sich innerhalb von Rahmen befindet, insgesamt oder teilweise mehrfach zu verwenden oder teilweise wegzulassen oder auch insgesamt einschließlich des dazugehörigen Rahmens und der insoweit betroffenen Modulbezeichnung wegzulassen. Es handelt sich, bezogen auf di...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIX. Modul Q – Privilegierte Pfändung bei Unterhaltsansprüchen

Rz. 229 Wird wegen einer Geldforderung auf laufenden und rückständigen Unterhalt gepfändet, gelten nach § 850d ZPO die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO nicht. Vielmehr steht die Unterhaltsberechtigte im privilegierten Bereich günstiger. Auch die ansonsten nachrangige Unterhaltsgläubigerin profitiert danach vorrangig im privilegierten Bereich, d.h. sie erhält die Differen...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 45 JGG-Besonderheiten, Bewährungsfragen [Rdn 658]

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / VI. Forderungsaufstellung in drei Varianten

Rz. 16 Neben den Formularen für die Antragstellung und den hierauf bezogenen Formularen für die auf den Antrag folgenden Beschlüssen führt der Verordnungsgeber in § 1 Abs. 4 ZVFV insgesamt drei Forderungsaufstellungen ein. Anlage 6 der ZVFV bildet die einheitliche Forderungsaufstellung für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers ungeachtet der Art der zu vollstreckenden Ford...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 150 Zur Sicherung vor nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners hat das Insolvenzgericht alle Maßnahmen zu treffen, die im konkreten Fall notwendig und erforderlich erscheinen (§ 21 Abs. 1 InsO). Der Maßnahmenkatalog in § 21 Abs. 2 InsO ist aber keineswegs abschließend zu verstehen, sondern nur beispielhaft, wie das Wort "insbesondere" in § 21 Abs. 2...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / II. Anerkenntnis

Rz. 9 Kann der Beklagte einen begründeten Anspruch nicht umgehend erfüllen (und kann er somit keine Erledigungserklärung herbeiführen), ist ggf. im Prozessverlauf ein Anerkenntnis zu erklären. Das Gericht erlässt ohne mündliche Verhandlung[1] ein Anerkenntnisurteil, das gemäß § 708 Nr. 1 ZPO ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist.[2] Rz. 10 Ein sofortiges Anerke...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 2. Überlassung eines Geldbetrags

Rz. 259 Die zweite Möglichkeit für den Gläubiger ist die Überlassung eines erforderlichen Geldbetrags zur Beschaffung eines adäquaten Ersatzstücks. Auch hier erfolgt die Wegnahme des erst mit Erlass des Beschlusses pfändbar gewordenen Gegenstands, wenn die Übergabe des Geldbetrags an den Schuldner erfolgt. Zwar wird die Austauschpfändung nur zugelassen, wenn der zu erwartend...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Titel, Zustellung, Forderungsaufstellung und deren Übermittlung

Rz. 164 Wie im Rahmen aller Vollstreckungsanträge geht der Verordnungsgeber nicht davon aus, dass stets alle notwendigen Angaben in den Formularen gemacht werden können. Er will nur möglichst viele Angaben dort sehen. Auch der Antrag auf Erlass eine Pfändungsbeschlusses oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sieht deshalb vor, dem Vollstreckungsantrag weitere Anlagen be...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 187 Revision, Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse [Rdn 2444]

Rdn 2445 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009, und bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2312. Rdn 2446 1. Hängt die Zulässigkeit des Verfahrens vom (positiven) Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ab, spricht man von Verfahrensvoraussetzungen. Das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses steht der Durchführung des Verfa...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 45 Nichtigkeitsklage, Rechtsmittelverfahren [Rdn 628]

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Teil A: Rechtsmittel / 28 Beschwerde, Allgemeines [Rdn 400]

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Teil A: Rechtsmittel / 32 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 468]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Hemmung

Rz. 8 Bei der Fristenberechnung ist ferner von Bedeutung, ob die Verjährungsfrist ausnahmsweise gehemmt worden ist, §§ 203 bis 211 BGB. Rz. 9 Gehemmt wird die Verjährung vor allem durch Verhandlungen über den Anspruch, § 203 BGB, und die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs, § 204 BGB, u.a. aber auch durch die Vereinbarung eines Leistungsverweigerungsrechts, § 205 BGB, wegen...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / A. Einleitung

Rz. 1 Alle Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015 wurden durch die ZVFV 2022[1] zunächst formell überarbeitet, insbesondere vereinheitlicht, angepasst und ergänzt und in acht Anlagen zur ZVFV, drei Antragsformulare, zwei Beschlussentwürfe und drei Forderungsaufstellungen aufgeteilt. Diese Formulare sind seit dem 1.9.2024 und bis zum 30.9.2025 verbindlich. Im Vordergr...mehr

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AGS 09/2024, Anforderungen ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist bei der gegebenen Sachlage zuzustimmen. 1. Grundsätzlich immer zu begründen Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind – wie grds. jede gerichtliche Entscheidung – zu begründen. Allerdings richtet sich der Umfang der Begründung nach den Umständen des Einzelfalls. Eine Begründung ist jedenfalls dann und insoweit erforderlich, wenn die Sach- und R...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Verhaftung

Rz. 112 Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. Zuständig für die Vollziehung eines erlassenen Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft ist der Gerichtsvollzieher am Aufenthaltsort des Schuldners. Das ursprüngliche Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft endet mit dem Erlass des Haftbefehls.[204] Der Gerichtsvollzieher hän...mehr

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FF 09/2024, Keine einstweil... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten haben am 4.8.1984 die Ehe miteinander geschlossen. Aus der Ehe sind zwei mittlerweile volljährige Kinder hervorgegangen. Die Eheleute leben dauerhaft voneinander getrennt. Das Scheidungsverfahren ist unter dem Az. 10 F 235/23 vor dem erkennenden Gericht anhängig. [2] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner auf Zahlung von Trennungsunterhal...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 57 Strafbefehl, Einspruch [Rdn 756]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 5.7.2023 – IV D 1 - S 0336/20/10004 :003 – DOK 2023/0638852 (Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden), BStBl. I 2023, 1467

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, und von Zinsen auf solche Steuern Folgendes: I. Die obersten Finanzbehörden der Länder werden in folgenden Fällen die vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / III. Einstweilige Verfügung

Rz. 378 In diesem Eilverfahren kommt es auf die Sicherung von Individualansprüchen an. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung setzt regelmäßig einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund voraus. Rz. 379 Es wird unterschieden[241] zwischen:mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIII. Modul J – Verhaftungsauftrag

Rz. 64 Auf den Erlass des Haftbefehls kann, muss aber nicht, die Verhaftung des Schuldners erfolgen. Für die Verhaftung zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft ist wiederum der Gerichtsvollzieher zuständig. Die Beauftragung erfolgt im Modul J. Hierzu ist unter Bezugnahme auf das Modul B der zu verhaftende Schuldner zu bezeichnen. Dabei wird auf die Angaben im Modul B ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 67 Untersuchungshaft, Haftprüfung, schriftliche, § 117 Abs. 1 StPO [Rdn 980]

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AGS 09/2024, Immer wieder: ... / II. Ergänzung der Einstellungsentscheidung

Das LG hat die amtsgerichtliche Einstellungsentscheidung dahin ergänzt, dass es der Staatskasse die notwendigen Auslagen der Beschuldigten auferlegt hat. Zwar könne das Gericht gem. § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO davon absehen, die notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen, wenn der Beschuldigte wegen einer Straftat nicht verurteilt werde, weil ein Verfahrenshindernis besteh...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 46 JGG-Besonderheiten, Bußgeldverfahren [Rdn 704]

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 2. Durchsuchungsbeschluss

Rz. 66 Verweigert der Schuldner die Durchsuchung der Wohnung, muss der Gläubiger einen Durchsuchungsbeschluss erwirken, §§ 758, 758a ZPO (hierzu nachfolgend Rdn 69 ff.). Die früher umstrittene Frage, ob der Gerichtsvollzieher verpflichtet ist oder nur ermächtigt werden darf, den Antrag auf Erlass dieser richterlichen Anordnung selbst für den Gläubiger zu stellen,[86] hat sic...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Antragstellung

Rz. 391 Bei dem zu stellenden Arrestgesuch (§ 920 ZPO) ist zu beachten:mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 33 Beschwerde, Entscheidung [Rdn 481]

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Teil C: Außerordentliche un... / 48 Nichtigkeitsklage, Verfahrensgang [Rdn 694]

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / III. Absehen von einer Verteidigung/kostengünstiges Vorgehen

Rz. 14 Liegen die Voraussetzungen für eine dem Beklagten günstige Kostenentscheidung nicht vor, weil dieser die Klage veranlasst hat, wird es in einem Landgerichtsprozess für ihn billiger sein, ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen (also im schriftlichen Vorverfahren keine Verteidigung anzuzeigen bzw. zu einer mündlichen Verhandlung nicht zu erscheinen oder in di...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / III. Korrekte Angaben

Rz. 77 Der Anspruch ist unter Angabe der verlangten Leistung zu bezeichnen, Haupt- und Nebenforderungen sind gesondert und einzeln anzugeben. Der geltend gemachte Anspruch muss gegenüber anderen Forderungen abgrenzbar sein. Ggf. ist – falls dies über das Antragsformular nicht möglich sein sollte – der Schuldner vorab oder gleichzeitig bzgl. der eindeutigen Individualisierung...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 145 Revision, Begründung, Allgemeines [Rdn 2048]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2049 Literaturhinweise: Barton, Schadensersatzpflicht des Verteidigers bei fehlerhafter Revisionsbegründung, StV 1991, 322 ders., Die Abgrenzung der ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 40 Vergütungsfestsetzung, Beschwerde [Rdn 488]

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / V. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der ZVFV 2012

Rz. 12 Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der ZVFV 2012 konnten die bisher danach verbindlichen Formulare nach § 6 ZVFV in der Fassung der 1. ÄndVO ZVFV gleichfalls noch bis zum 31.8.2024 weiter genutzt werden, d.h. das Formular zur Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses, der Antrag auf Erlass eines isolierten Pfändungsbeschlusses, insb. bei der Vollstreckung na...mehr