Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Zeitliche Befristung des Haftbefehls

Rz. 110 Nach § 802h Abs. 1 ZPO ist die Vollziehung des Haftbefehls nur binnen einer Frist von zwei Jahren nach Erlass vorgesehen. Rz. 111 Entsprechend der Rechtsprechung zur Rechtzeitigkeit der Vollziehung eines Arrestes bzw. einstweiliger Verfügung nach § 929 Abs. 2 ZPO schließt sich der BGH[202] der Auffassung an, dass es für die Vollziehung eines Haftbefehls ausreicht, wen...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Umfang des Antrags

Rz. 131 Wie in allen Vollstreckungsanträgen werden in den Modulen A und B die Gläubiger und die Schuldner mit ihren gesetzlichen Vertretern und Bevollmächtigten aufgeführt und die zu deren Identifikation notwendigen Daten angegeben. Hierauf erfolgt die Angabe, ob eine isolierte Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO (Formularpflicht) oder eine isolierte Anordnung der V...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 58 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Hausdurchsuchung [Rdn 903]

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Teil A: Rechtsmittel / 6 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Aussetzung des Kündigungsschutzprozesses

Rn 27 § 127 Abs. 2 verhindert, dass im Kündigungsschutzverfahren ein Urteil ergeht, bevor das Verfahren nach § 126 abgeschlossen ist. Allerdings verdrängt § 127 Abs. 2 nicht § 148 ZPO, sodass eine Aussetzung des Kündigungsrechtsstreits nach § 148 ZPO erfolgen kann, sollten die Voraussetzungen für eine Aussetzung nach § 127 Abs. 2 nicht erfüllt sein.[40] Rn 28 Ist eine Aussetz...mehr

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ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / 1

Das Pflichtteilsrecht der Abkömmlinge und die Möglichkeiten seiner Beschränkung sind seit Erlass des Bürgerlichen Gesetzbuchs[2] ein fortdauerndes rechtspolitisches Thema und Bestandteil immer wiederkehrender Diskussionen in der Rechtspraxis.[3] Entsprechend lange existiert die Konstruktion der Pflichtteilsstrafklausel.[4] Dieser Beitrag gibt einen kurzen Einblick in die ver...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / H. Klagerücknahme

Rz. 42 Möglicherweise sieht der Kläger im Verlauf des Verfahrens keine Chance mehr, den Prozess zu gewinnen, etwa deshalb, weil der Hauptzeuge deutlich zu seinem Nachteil ausgesagt hat oder weil sich der Beklagte – erfolgreich – auf die Einrede der Verjährung berufen hat. Dann kann es angezeigt sein, die Klage zurückzunehmen, um Gerichtsgebühren zu sparen. Rz. 43 Rechtsfolge ...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Anträge zur Vollstreckungszeit

Rz. 8 Ohne eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage in § 758a Abs. 6 ZPO führt der Verordnungsgeber in § 1 Abs. 2 ZVFV i.V.m. der Anlage 2 auch die – optionale und damit nicht verbindliche – Möglichkeit ein, die Vollstreckung zur Nachtzeit, d.h. nach 21.00 Uhr abends und vor 06.00 Uhr morgens, sowie die Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen mit dem Formular zu beantragen. An...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.1 Kündigungsschutzprozess

Rn 30 Dem Prozess, der ausgesetzt werden soll, muss eine Klage des Arbeitnehmers gegen den Insolvenzverwalter auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst oder die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, zugrunde liegen. Dieser Prozess darf nicht bereits vor Erlass der Entscheidung, die im Verfahren nach § 126 ergehen ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 27 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, Frist [Rdn 358]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 359 Literaturhinweise: s. die Hinw....mehr

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§ 9 Die Taktik nach mündlic... / A. Einleitung

Rz. 1 Wenn die Angelegenheit entscheidungsreif ist, beraumt das Gericht einen Verkündungstermin an, der nur mit besonderer Begründung drei Wochen überschreiten darf, § 310 Abs. 1 S. 2 ZPO. In Zivilsachen ist es unüblich, sogleich am Schluss der mündlichen Verhandlung ein streitiges Urteil (sog. Stuhlurteil) zu verkünden. Die Parteien brauchen zu dem protokollierten Verkündun...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 23 Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde [Rdn 270]

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AGS 09/2024, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Die Parteien hatten vor dem ArbG Brandenburg an der Havel über die Wirksamkeit einer Kündigung gestritten. Auf der Basis eines am 3.8.2017 verkündeten Beschäftigungsurteils hat das ArbG zugunsten des Klägers gegen das beklagte Land durch Beschl. v. 27.10.2017 ein Zwangsgeld festgesetzt, hilfsweise Zwangshaft angeordnet. Mit seiner am 29.1.2019 beim ArbG Brandenburg an der Ha...mehr

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AGS 09/2024, Immer wieder: ... / I. Sachverhalt

Gegen die Beschuldigte war als Gesellschafterin einer GbR nach einer Steuerprüfung vom 12.3.2019 wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung für die Jahre 2015–2017 ein Strafverfahren durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen eingeleitet und am 13.3.2019 die Bekanntgabe hierüber angeordnet worden. Die Beschuldigte wurde mit Schreiben vom 21.2.2020, ihr zugestellt am 2...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.3 Verfassung

Rz. 21 Gegen die aktuellen Regelungen zu ausländischen Familienstiftungen wie auch schon gegen die Vorgängerregelungen bestehen in Teilen der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken.[1] Diese greifen aber nicht durch: Der BFH nahm mit Urteil vom 25.4.2001 zu den wesentlichen Fragen Stellung: Soweit der allgemeine Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG und daraus die abgeleitete S...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.1.1 Kündigung nicht offensichtlich wirksam

Rn 31 Der Kündigungsschutzprozess, der ausgesetzt werden soll, darf nicht offensichtlich aussichtslos sein. Offensichtlich aussichtslos ist er, wenn die Kündigung offensichtlich wirksam ist. Dies ist der Fall, wenn der Kläger die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG versäumt hat und seine Klage auch nicht nach § 5 KSchG nachträglich zugelassen werden kann. Denn in diesem Fall gil...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / E. Mahnverfahren

Rz. 62 Das Mahnverfahren ist eine ganz überwiegend erfolgreiche prozessuale Maßnahme zur Beitreibung von Forderungen. Es ist zu empfehlen, wenn der Antragsteller für einen voraussichtlich unstreitig bleibenden Anspruch auf schnellem Weg einen Vollstreckungstitel gegen einen möglicherweise nur "zahlungsfaulen" Schuldner erwirken will, wenn ein Widerspruch nicht zu erwarten is...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 35 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Strafvollstreckungsverfahren [Rdn 438]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IX. Versicherungen

Rz. 180 Die ZPO sieht in unterschiedlichen Kontexten vor, dass der Antragsteller eine Versicherung abgeben kann. Diese Versicherungen finden ihre Aufnahme im Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 zur ZVFV, obwohl sie nicht nur gegenüber dem Vollstreckungsorgan, sondern zumindest auch gegenüber dem Drittschuld...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Zuständiges Vollstreckungsgericht

Rz. 190 Zur Einleitung des Beschlusses ist das nach § 828 ZPO örtlich und sachlich zuständige Vollstreckungsbericht zu bezeichnen. Für die Fertigung des Entwurfs bedarf es schlicht der Übernahme aus dem Antrag nach Anlage 4. Auf die Ausführungen zum Antrag auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann verwiesen werden. Vom Gericht wiederum ist d...mehr

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AGS 09/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Zwei-Jahres-Frist des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG, NJW-Spezial 2024, 283 § 15 Abs. 5 RVG regelt den Fall, dass der Rechtsanwalt, der bereits in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit tätig geworden ist, später beauftragt wird, in dieser Angelegenheit weiter tätig zu werden. Nach § 15 Abs. 5 S. 1 RVG erhält er in einem solchen Fall nicht mehr an G...mehr

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AGS 09/2024, Vorherige Anhö... / IV. Nichterhebung der Gerichtskosten nach § 21 GKG

Die Voraussetzungen für eine Anordnung, dass die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens gem. § 21 GKG nicht zu erheben seien, lagen nach Auffassung des KG nicht vor. Zwar habe der Rechtspfleger durch seine Verfahrensweise, dem Kläger vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht das zwingend gebotene rechtliche Gehör zu gewähren, eine Ursache für ein unnötiges Rechtsmi...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 3. Nacht-, Sonn- und Feiertagsbeschluss

Rz. 67 Zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen darf eine Vollstreckungshandlung in der Wohnung des Schuldners nur mit richterlicher Erlaubnis erfolgen (§ 758a Abs. 4 ZPO). Die Nachtzeit umfasst die Stunden von 21 bis 6 Uhr. Es ist Sache des Gläubigers, die Anordnung zu erwirken, § 33 Abs. 2 S. 4 GVGA.[87] Rz. 68 Nach § 1 Abs. 2 ZVFV hat der Verordnungsgeber für den Antrag a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.3 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG

Rz. 476 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG enthält eine Sonderregel für Personengesellschaften. Demnach wird bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Mithin handelt es sich b...mehr

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AGS 09/2024, Anforderungen ... / III. Die Begründung im vorliegenden Fall

In Anwendung dieser Grundsätze hat hier die von der Rechtspflegerin des LG Frankfurt (Oder) ihrem Beschluss beigefügte Begründung den Anforderungen genügt. Das OLG Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass die Begründung Ausführungen zu der Erstattungsfähigkeit der vom Kläger geltend gemachten Aktenübersendungspauschale enthielt, die zwischen der Beklagten zu 1 und dem Kläger...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / C. Rechtsgrundlage für den Akt der Exekutive

Rz. 7 Die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.2022[11] in der aktuellen Fassung der 2. ÄndVO ZVFV ist ein Akt der Exekutive. Sie beruht auf § 753 Abs. 3 ZPO, soweit der Auftrag an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1 ZVFV) nebst der dazugehörigen Forderungsaufstellung (Anlage 6 ZVFV) betroffen ist, auf § 758a Abs. 6 ZPO, soweit der Antrag auf eine richterliche Durc...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Interessenlage des Schuldners

Rz. 103 Der Rechtsanwalt, der den Schuldner vertritt, gegen welchen berechtigte Ansprüche geltend gemacht werden, hat zu verhindern, dass der Gläubiger klagt, einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellt oder andere kostenauslösende Maßnahmen veranlasst (außer, wenn es dem Mandanten auf eine Verzögerung der Titulierung ankommt). Rz. 104 Genügt dem Gläubiger kein Schuldv...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 6. Schutzschrift, Widerspruch und Berufung

Rz. 406 Befürchtet der Schuldner, dass der Gläubiger einen Antrag im einstweiligen Verfahren stellt, kann für den Schuldner vorsorglich bei dem/den zuständigen Gericht/en eine sog. Schutzschrift – ein in der Rechtspraxis entwickeltes Rechtsinstitut – eingereicht werden. Das mehrfache Einreichen von Schriftsätzen – bei etwaig diversen örtlichen Zuständigkeiten (z.B. bei Verst...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / IV. Negative Feststellungswiderklage

Rz. 56 Hat der Kläger gegen den beklagten Mandanten eine Teilklage erhoben, kann sich letzterer mit der negativen Feststellungswiderklage Klarheit über die Rechtsverhältnisse verschaffen. Der Beklagte macht damit gemäß § 33 Abs. 1 ZPO den nicht vom Kläger eingeklagten Teil seiner Ansprüche zum Inhalt des Verfahrens: Die selbstständig erhobene Widerklage zielt darauf ab festz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.2 Erhebungsverfahren

Rz. 472 Die Zahlung der Wegzugssteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids fällig (§ 220 Abs. 1 AO; § 36 Abs. 4 S. 1 EStG). Dieser Grundsatz gilt – vorbehaltlich des § 6 Abs. 4 AStG – auch im Rahmen der Wegzugsbesteuerung. Rz. 473 Der Stpfl. kann gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG eine Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten beantragen. Über den Antrag entsche...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6.3 Vor dem Zugang der Kündigung

Rn 25 Die wesentliche Änderung muss eingetreten sein, bevor dem Arbeitnehmer die Kündigung zugegangen ist.[34] Dies ist dann von Bedeutung, wenn der Insolvenzverwalter die Kündigung vor Erlass des Beschlusses im Verfahren nach § 126 ausgesprochen hat (zur Zulässigkeit dieses Vorgehens § 126 Rn. 21 ff.). Denn der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit einer...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 43 Nichtigkeitsklage, Kosten [Rdn 585]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 2 In den Antragsformularen der Anlagen 1 ZVFV (Gerichtsvollzieherauftrag) und 2 ZVFV (Antrag auf Durchsuchungsanordnung oder der Zulässigkeit der Vollstreckung zur Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen) sowie in der Anlage 5 ZVFV (Entwurf für einen Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) wurden die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und ...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / C. Zahlungskräftiger (nicht rechtsschutzversicherter) Mandant

Rz. 10 Mandate von Unternehmen erscheinen grundsätzlich lukrativ und schon deshalb interessant. Allerdings sollte gesehen werden, dass ein selbstständig tätiger Rechtsanwalt, welcher nur einen oder wenige, aber große Auftraggeber vertritt, von diesem bzw. diesen wirtschaftlich abhängig sein kann. Nach § 43a Abs. 1 BRAO darf ein Rechtsanwalt keine Bindungen eingehen, die sein...mehr

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AGS 09/2024, Materiell-rech... / I. Sachverhalt

Der Antragsgegner hatte – vertreten durch seinen Verfahrensbevollmächtigten – gegen einen Beschluss des AG Dieburg – FamG – in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die elterliche Sorge sofortige Beschwerde eingelegt. Nach Hinweis auf die Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist hat der Antragsgegner die Beschwerde wied...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 61 Strafbefehl, Verfahren nach Einspruch [Rdn 821]

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 1.1 KG, Beschl. v. 9.4.2024 – 16 UF 60/23

… 2. Für die Berechnung der zweijährigen "Sperrfrist" gemäß § 1605 Abs. 2 BGB für das Verlangen des Unterhaltsberechtigten nach einer erneuten Auskunft über das Einkommen und das Vermögen des Unterhaltspflichtigen ist auf den Schluss der letzten Tatsachenverhandlung bzw. auf den entsprechenden Zeitpunkt im schriftlichen Verfahren und nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung der ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 81 Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge [Rdn 1180]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Weitere Anlagen und deren Übermittlung

Rz. 170 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch für eine automatisierte Verarbeitung zu schaffen, sind die Formulare nach Anlage 4 ZVFV und die Beschlussvorlage nach Anlage 5 ZVFV schon aufgrund e...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 41 Nichtigkeitsklage, Klagegegenstand [Rdn 564]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 62 Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 847]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul D – Anlagen

Rz. 35 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch automatisierte Verarbeitung zu schaffen, ist das Formular nach Anlage 1 ZVFV schon aufgrund einer – möglicherweise überregulierten – Zwangsvollstreck...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 51 Sperrerklärung, Gegenvorstellung [Rdn 688]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / V. Widerspruch

Rz. 82 Der Antragsgegner kann gegen den Mahnbescheid oder Teile davon schriftlich Widerspruch einlegen, §§ 694, 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Ein Widerspruch ist unbedingt einzulegen, soweit die geltend gemachte Forderung wegen zwischenzeitlicher Zahlung erloschen ist. Der Widerspruch kann auch auf die Nebenforderungen, beispielsweise auf die behaupteten vorgerichtlichen Auslagen od...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 39 Verfassungsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 470]

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Nutzungspflicht bei richterlichen Anordnungen

Rz. 23 Während § 1 Abs. 2 ZVFV mit der Anlage 2 ZVFV einen Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung und einen Antrag auf eine richterliche Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen und in Anlage 3 die hierauf bezogenen Entwürfe der Beschlüsse einführt, erklärt § 2 Abs. 1 Nr. 2 ZVFV ausdrücklich nur den erstgenannten Antrag auf die richterlic...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 88 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Auslegung/Umdeutung [Rdn 1311]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Haupt- und Zusatzanträge

Rz. 158 Notwendiger Hauptantrag ist der Erlass des beizufügenden Beschlusses für einen Pfändungsbeschluss oder einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Maßgabe der Anlage 5 zur ZVFV. Da der Text außerhalb eines Rahmens steht, ist er nicht veränderlich und zwingend. Innerhalb des Formulars können sodann zusätzliche Anträge gestellt werden. Das lässt die Option unberührt,...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 24 Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung [Rdn 312]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XI. Modul H – Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 54 Modul H vereinigt in sich die Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO wie nach § 802d ZPO einschließlich der weiteren verfahrensrechtlichen Vorgaben nach § 802f ZPO. Der Gläubiger muss in der ersten Zeile differenzieren, ob er außerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO eine originäre Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ohne weitere Voraussetzungen beantrag...mehr