Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / VI. Mehrfache Nutzungspflicht bei den Forderungsaufstellungen

Rz. 27 Die Forderungsaufstellungen waren bereits in der Vergangenheit das größte Problem der eingeführten Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015. Während die GVFV 2015 diese immerhin schon als Anlage kannte, war sie nach der ZVFV 2012 in den Beschlussentwurf für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (dort S. 3) integriert. In der Sache korrespondierten die Forderu...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 18 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, (vorläufige) Festnahme/Unterbringung [Rdn 270]

Rdn 271 Literaturhinweise: Laser, Das Rechtsschutzsystem gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, NStZ 2001, 120 Schroth, Der Rechtsschutz gegen strafprozessuale Grundrechtseingriffe, StV 1999, 117 s.a. die Hinw. bei → Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Teil B Rdn 92, m.w.N. und bei Burhoff, EV, Rn 443, 4761, 5520. Rdn 272 1.a) Wird ein Beschuldigter nach § 127 A...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Schlüssigkeit und Substanz

Rz. 209 Schlüssigkeit setzt voraus, dass zu allen Bestandteilen der einschlägigen Vorschrift (Tatbestandsmerkmalen) vollständig vorgetragen wird. Im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung müssten diese Tatsachen – als wahr unterstellt – die mit der Klage verfolgte Rechtsfolge (regelmäßig den Anspruch entsprechend dem Klageantrag) tragen. Der BGH formuliert die Anforderungen folgen...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 21 Berufung, Beschränkung, Vornahme [Rdn 278]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.1 Gemeinsame Grundsätze

Tz. 39 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In § 22 Abs 1 S 6 UmwStG sind die der Veräußerung der nach § 22 Abs 1 S 1 UmwStG maßgebenden Anteile gleichgestellten Ereignisse abschließend aufgezählt (s Nitzschke in Blümich, § 22 UmwStG 2006 Rn 59; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 22 UmwStG Rn 147; s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG Rn 336). Die freiwillige Herbeiführung eines n...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Zustellkosten bei mehreren Schuldnern und/oder Drittschuldnern

Rz. 201 Die Kosten für den Erlass des Pfändungsbeschlusses oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses fallen dem Schuldner zur Last und werden zugleich mit den sonstigen geltend gemachten Forderungen beigetrieben (§ 788 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO). Der Gläubiger ist allerdings nach § 12 GKG vorleistungspflichtig und trägt insoweit das Liquiditätsrisiko des Schuldners. Es han...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 1. Allgemein

Rz. 56 Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen, die nach dem Gesetz oder der Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag durch mehrere Personen gesetzlich vertreten werden, sind nicht alle Vertretungsberechtigten vorzuladen; es genügt vielmehr die Vorladung eines gesetzlichen Vertreters (§§ 455, 449 ZPO).[65] Der einzige Vorstand eines eingetragenen Vereins, der sein ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 15 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Urlaub [Rdn 186]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 187 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Ang...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / G. Immaterielle Werte (Abs. 3c)

Literatur: Arbeitskreis der Verrechnungspreise der Schmalenbach-Gesellschaft, Immaterielle Vermögenswerte – ausgewählte Fragestellungen aus Sicht der unternehmerischen Praxis und der Wissenschaft, Ubg 2017, 537; Bärsch/Luckhaupt/Schulz, Bestimmung Verrechnungspreise im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, Ubg 2014, 37; Bärsch/Quilitzsch/Schulz, Steuerliche Implikat...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5.2 Kündigungsbefugnis und Betriebs(teil-)übergang

Rn 13 Nur sofern im Verfahren nach § 126 auch über die Kündigungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters oder die Unwirksamkeit der Kündigung wegen eines Betriebs(teil-)übergangs nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB entschieden worden ist (§ 126 Rn. 30 f.), erstreckt sich die Bindungswirkung auch auf diese Aspekte.[19] Ob im Verfahren nach § 126 über diese beiden Fragen mitent...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 84 Wiederaufnahme, Begründetheitsprüfung (Probationsverfahren) [Rdn 1263]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / L. Verordnungsermächtigung (Abs. 6)

(6) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Einzelheiten des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne der Absätze 1, 3 bis 3c und 5 und Einzelheiten zu dessen einheitlicher Anwendung zu regeln sowie Grundsätze zur Bestimmung des Dotationskapitals im Sinne des Absatzes 5 Satz 3 Nummer 4 festzulegen. Rz. 3921 [Autor/S...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 4. Ersatz von Anwaltsgebühren für Forderungsabwehr

Rz. 136 Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.[136] Die Kosten der Rechtsverteidigung gegen eine grundlose Inanspruchnahme sind daher grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Liegen indes die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vor, §§ 280, 311, 823, 826 BGB, eventuell auch §§ 677 ff. BGB, kommt ein materiell-rechtli...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 39 Beschwerde, weitere Beschwerde [Rdn 572]

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Einführung

Rz. 31 Die Vorgaben für die Nutzung der Formulare liegt in der grundsätzlichen Nutzungspflicht der unveränderten Formulare nach § 2 ZVFV i.V.m. § 3 Abs. 1 ZVFV. Die Regelung lässt grundsätzlich keine Ausnahmen zu, soweit Abweichungen nicht ausdrücklich in der Verordnung für zulässig erklärt werden. Es handelt sich mithin um ein Verbot der Nutzung geänderter Formulare mit Erl...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul O – Wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse des Schuldners

Rz. 227 Gänzlich neu gegenüber der ZVFV 2012 ist die Zusammenfassung der Angaben über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Schuldners in Modul O. Die Angaben sind selbsterklärend und werfen nur bei der Informationsbeschaffung Probleme auf. Nach § 850c Abs. 2 ZPO erhält der Schuldner die dort genannten Freibeträge für die erste sowie die zweite bis fünfte ges...mehr

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FF 09/2024, Keine einstweil... / 2 Anmerkung

Eines der Reformziele des FamFG bestand in der Vereinfachung des Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes, ein anderes in die Überlegung, durch die "neue" einstweilige Anordnung nach Möglichkeit ein Hauptsacheverfahren in vielen Fällen entbehrlich zu machen. Schon vor der Gesetzesreform hatte es den Hinweis auf die Anordnung als "scharfes Schwert" gegeben, mit dem man vors...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4.3 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 23 Verfassungsrechtliche Berührungspunkte ergeben sich in zweierlei Hinsicht. Zum einen weist der Konflikt mit dem Abkommensrecht die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit auf, zum anderen ist – soweit nicht die Umsetzungsverpflichtung aus dem Europarecht nicht das Verfassungsrecht derogiert – die übliche Frage der Verfassungskonformität des § 20 Abs. 2 AStG zu b...mehr

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zfs 09/2024, Festsetzung de... / 3 Anmerkung:

Die OLG Bamberg erörterte Fallgestaltung, bei der es um die Festsetzung von Kosten gegen einen unentschuldigt ferngebliebenen Zeugen ging, kommt in der Praxis nicht allzu häufig vor. Deshalb herrscht sowohl bei den Gerichten als auch in der Anwaltschaft häufig Unsicherheit darüber, was bei der Festsetzung von Kosten der Parteien gegen einen Zeugen – dasselbe gilt übrigens be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / d) Festsetzungsfrist

Rz. 310 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die reguläre Frist für die Berechnung bzw. Festsetzung der Zulage beträgt vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO) und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden ist, d. h. mit Ablauf des Beitragsjahres (§ 88 EStG i. V. m. § 170 Abs. 1 AO). Rz. 311 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Festsetzungsfrist für die Rückforderung der Zulage n...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / II. Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Rz. 62 Mit dem Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.2016 (BGBl I, S. 2591) wurde § 754a ZPO neu eingefügt. Im Fall eines elektronisch eingereichten Auftrags zur Zwangsvollstreckung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

... aus Sicht des Leistenden und des jeweiligen Leistungsempfängers anhand ökonomisch anerkannter Bewertungsmethoden ... Rz. 911 [Autor/Stand] Gesetzliche Beschränkung auf eine ertragswertbasierte Bewertung. Der hypothetische Fremdvergleich ist von seiner Grundkonzeption ein Denkmodell, bei dem gemessen am Verhalten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters auf S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Systematische Einordnung des § 1

Rz. 20.1 [Autor/Stand] Deutsches Steuerrecht. Die Problematik einer sachgerechten Einkünfteabgrenzung durch Festlegung angemessener Verrechnungspreise ist auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts zu beurteilen. Dies folgt aus der Überlegung, dass hier nur die Steuerfolgen analysiert werden können und sollen, die sich auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts in Deutsc...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 2. Geschäftsführer der GmbH

Rz. 62 Die häufigsten in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme ergeben sich bei der GmbH. Streitig ist bereits der Zeitpunkt, wann der Geschäftsführer sein Amt innehaben muss: Rz. 63 Wenn die Niederlegung des Amtes bzw. die Abberufung des Geschäftsführers kurz vor dem Termin mit dem Ziel erfolgt, sich ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 60 Strafbefehl, Pflichtverteidigung [Rdn 815]

Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brackert/Staechlin, Die Reichweite der im Strafbefehlsverfahren erfolgten Pflichtverteidigerbestellung, StV 1995, 547 Burhoff, Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG – eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung, RVGreport 2011, 85 Hillenbrand, Das neue ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Angaben zu den Gerichtskosten

Rz. 152 Über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gem. § 829 Abs. 1, §§ 835, 839, 846–848, 857, 858, 886–888 oder § 890 ZPO soll nach § 12 Abs. 6 GKG erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren und der Auslagen für die Zustellung entschieden werden. Dies gilt allerdings nach § 12 Abs. 6 S. 2 GKG nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Han...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.1 Voraussetzungen (Art. 25 Abs. 1 OECD-MA)

Rz. 430 Art. 25 Abs. 1 OECD-MA legt die Kriterien fest, unter denen ein Verständigungsverfahren beantragt werden kann. Ein solches Verfahren ist möglich, wenn: a) Maßnahmen eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten b) zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die den Bestimmungen des Abkommens nicht entspricht, und c) ein entsprechender Antrag innerhalb von drei J...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.7.1 Unmittelbare und mittelbare Beteiligung am Nennkapital

Rz. 327 § 7 Abs. 1 S. 1 statuiert, dass die steuerpflichtige Hinzurechnung der Zwischeneinkünfte "bei dem unbeschränkt Stpfl. entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung am Nennkapital" erfolgt. Im Vergleich zur Vorgängerregelung erfasst § 7 Abs. 1 S. 1 AStG nunmehr auch die direkte Zurechnung von Zwischeneinkünften aus mittelbaren Beteiligungen. Die Erfassu...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Nutzungspflicht in der Forderungspfändung

Rz. 25 Die Nutzungsverpflichtung in der Forderungspfändung bezieht sich zunächst auf den Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Anlage 4 ZVFV. Zwingend ist der Antrag sodann mit dem Entwurf des Pfändungsbeschlusses oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 5 ZVFV zu verbinden. Da die Rechtsgrundlage in §...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / D. Zwangsvollstreckung zur Beseitigung des Widerstands des Schuldners gegen Handlungen, die er nach den §§ 887, 890 ZPO zu dulden hat, oder zur Beseitigung von Zuwiderhandlungen des Schuldners gegen eine Unterlassungsverpflichtung aus einer Anordnung nach § 1 GewSchG (§ 96 FamFG)

§ 133 Einen unberechtigten Widerstand des Schuldners muss der Gerichtsvollzieher unter Beachtung der §§ 758 und 759 ZPO – nötigenfalls mit Gewalt, jedoch unter Vermeidung jeder unnötigen Härte – überwinden. Die Zwangsmaßnahmen dürfen nicht über das zur Beseitigung des Widerstandes notwendige Maß hinausgehen. § 134 (§§ 96, 214, 216 FamFG, § 1 GewSchG) (1) Die gerichtliche Anordn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, Konkurrenz von Rückstellungsbildung und Teilwertabschreibung bei Altlastenfällen, WPg 1991, 618; Bartels, Bilanzielle Berücksichtigung von Altlastenfällen, WPg 1992, 74; Rautenberg, Die bilanzielle Behandlung von Altlasten – Rückstellung oder Teilwertabschreibung?, WPg 1993, 265; Herzig, Das magische Dreieck der Umweltschutzbilanzierung, FS Moxter, 1994, 229; Groh, Altla...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Fremdvergleichsgrundsatz als Gegenstand der Beihilfenkontrolle

Rz. 51 [Autor/Stand] Beihilferechtliche Prüfung von Steuervorbescheiden über Verrechnungspreise. Seit 2012/2013 untersucht die Kommission systematisch sog. Tax Rulings im Hinblick auf ihre Beihilfenkonformität. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob die betreffenden Mitgliedstaaten im Rahmen von Steuervorbescheiden Verrechnungspreise akzeptiert haben, die nicht dem Fremdverg...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / E. Entschließung des Bundesrats oder der Blick in den ERV

Rz. 10 Neben den förmlichen Änderungswünschen hat der Bundesrat noch eine Entschließung gefasst, die schon darauf hinweist, wie sich der Bundesrat die Fortentwicklung der ZVFV und letztlich die Fortentwicklung des Formularwesens in der Zwangsvollstreckung vorstellt. Die neue ZVFV stellt also nicht den Beginn, aber eben auch nicht das Ende der Entwicklung dar. Der Bundesrat h...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Der Auftrag und seine Behandlung

§ 31 Auftrag zur Zwangsvollstreckung (§§ 753 bis 758 ZPO) (1) Der Auftrag zur Zwangsvollstreckung wird dem Gerichtsvollzieher unmittelbar vom Gläubiger oder seinem Vertreter oder Bevollmächtigten erteilt. Der Auftraggeber darf die Vermittlung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. Der durch Vermittlung der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher wird unmittelbar für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.5 Weitereinbringung zum Buchwert und anschließende Anteilsveräußerung (§ 22 Abs 1 S 6 Nr 4 und 5 UmwStG)

Tz. 49 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Veräußerungsersatztatbestand des § 22 Abs 1 S 6 Nr 4 und 5 UmwStG ergänzt die gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG als sperrfristunschädlich bestimmte Bw-Einbringung der Anteile in eine Kap-Ges/Gen (s Tz 41) im Hinblick auf die anschließende Übertragung der iRd Einbringung/des Anteilstauschs eingebrachten (s § 22 Abs 1 S 6 Nr 4 UmwStG) und der...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Modul H – Forderungen und sonstige Rechte gegenüber Kreditinstituten

Rz. 214 Neben der Pfändung von Arbeitseinkommen ist der Zugriff auf das Guthaben bei Kreditinstituten die zweite wichtige Säule der Forderungspfändung. Tipp Das Konto des Schuldners kann nicht selten aus der Lohnabrechnung entnommen werden, die bei der Pfändung von Arbeitseinkommen vom Drittschuldner herauszugeben ist.[129] Ansonsten sind Konten in der Vermögensauskunft nach ...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Grundgesetzlich geschützte Rechte

Rz. 69 Der Gerichtsvollzieher ist grundsätzlich ermächtigt, zum Zweck der Vollstreckung die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners oder die Geschäftsräume einer juristischen Person oder Personenvereinigung zu durchsuchen und hierzu auch verschlossene Türen oder Behältnisse öffnen zu lassen (§ 758 Abs. 1, 2 ZPO). Widerstand des Schuldners darf der Gerichtsvollzieher auch ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / e) "Flucht in die Säumnis"

Rz. 221 Stellt sich – vor Antragstellung – in der mündlichen Verhandlung oder kurz zuvor heraus, dass der eigene Sachvortrag Lücken aufweist, droht der Rechtsstreit verloren zu gehen. Es ist grundsätzlich nicht möglich, Berufung oder Beschwerde einzulegen und den Sachverhalt dann in der zweiten Instanz zu ergänzen. Hier hilft nur der Ausweg, sich "in die Säumnis zu flüchten"...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 31 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Erledigung [Rdn 388]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 28 Abs 1 S 4 KStG gilt § 27 Abs 2 KStG entspr. Die entspr Anwendung des § 27 Abs 2 S 1 KStG bedeutet, dass der Bestand des Sonderausweises zum Schluss jedes Wj gesondert festzustellen ist. Die gesonderte Feststellung dient der Rechtssicherheit. Für ihre Durchführung gelten die §§ 179–183 AO. Nach § 28 Abs 1 S 4 KStG gilt § 27 Abs 2 KSt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.2 § 7 Abs. 4 S. 1 AStG

Rz. 461 Ergänzend zu § 7 Abs. 3 AStG gelten Personen als dem Stpfl. nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. Rz. 462 Unbeschadet § 7 Abs. 4 findet unbeschadet des § 7 Abs. 3 AStG (nahestehende Person) Anwendung. Hierdurch wird angezeigt, dass § 7 Abs. 4 den Abs. 3 AStG nicht verdrängt, sondern grundsätzlic...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / B. Diensteinkommen

§ 7 Entschädigung und Vergütungen (1) Der Gerichtsvollzieher hat die ihm zustehenden Gebührenanteile bei den Abrechnungen mit der für ihn nach Landesrecht zuständigen Stelle (zum Beispiel Kasse) vorläufig zu errechnen und einzubehalten. Er darf über diese erst nach Ablieferung der Gebühren verfügen, die der Landeskasse verbleiben (§ 54 Absatz 2 Satz 2). (2) Als Entschädigung f...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 144 Revision, Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts [Rdn 2040]

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ii) "Unentgeltliche" (betriebliche) Anschaffung, "negativer" Kaufpreis

Rn. 223 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Ein wertloser Gegenstand kann bei einem symbolischen Preis von 1 EUR entgeltlich erworben werden (FG Köln EFG 1997, 1508 zu einem Anteil an KapGes iSd § 17 EStG; BFH BStBl II 1995, 770 zu einem Kommanditanteil; BFH BStBl II 1993, 34; BFH BStBl II 1991, 630 zu Anteilen nach § 17 EStG; BFH v 26.04.2006, I R 50/04, BB 2006, 1957 zu KapGes-Ante...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Grundsätze der Versteuerung (Verfahrensrecht)

Tz. 79 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Sperrfristverhaftete Anteile iSd § 22 Abs 2 UmwStG können durch stbegünstigten Anteilstausch oder durch Miteinbringung iR einer (Teil-)Betriebs-/MU-Anteilseinbringung zustande kommen. Ist für den Gewinn des eingebrachten (Teil-)Betriebs einer Pers-Ges oder einer natürlichen Pers eine gesonderte Feststellung (s § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a) ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 53 Sperrerklärung, Rechtsmittel [Rdn 706]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Einschlägige Grundfreiheiten

Rz. 45 [Autor/Stand] Niederlassungsfreiheit. Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH fällt der Bereich der direkten Steuern in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Diese sind jedoch angehalten, ihre Besteuerungsbefugnisse unter Wahrung der Vorgaben des Unionsrechts auszuüben.[2] Daraus erwächst ein Gebot an die Mitgliedstaaten, die Grundfreiheiten auch in Bezug ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.3 Tatsächliche Erhebung der Steuer

Rz. 159 § 12 Abs. 1 S. 1 AStG sieht die Anrechnung von Steuern, die "auf die dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte tatsächlich erhoben worden sind", vor. Nach § 218 AO setzt die Erhebung regelmäßig die Festsetzung der Steuer durch einen Steuerbescheid voraus.[1] Auch eine aufgrund einer Steueranmeldung entrichtete Steuer erfüllt diese Voraussetzung.[2] In den Fäll...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 89 Wiederaufnahme, Neuheit von Tatsachen und/oder Beweismitteln [Rdn 1356]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVIII. Modul P – Einkünfte gesetzlich unterhaltsberechtigter Personen

Rz. 228 Im Gegensatz zu Modul O, in dem die tatsächlichen Unterhaltsleistungen der Schuldnerin abgefragt werden, wird in Modul P erfasst, über welche eigenen Einkünfte die gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen verfügen. Dies ist zentral für den Antrag auf Nichtberücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person nach § 850c Abs. 6 ZPO und ist im Übrigen bei den privileg...mehr