Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Ungarn / 1. Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform (Formwechsel)

Rz. 139 Eine Änderung der Gesellschaftsform ist möglich, sofern die Gesellschafter ihre im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammeinlage vollständig geleistet haben, die Gesellschaft sich nicht im Vergleichsverfahren oder in freiwilliger Liquidation befindet und gegen sie keine strafrechtliche Maßnahme verhängt worden ist bzw. kein Verfahren auf Erlass einer derartigen Maßna...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Überblick

Rz. 23 Die wichtigsten Rechtsakte des sekundären Unionsrechts sind in Art. 288 Abs. 1 AEUV dargestellt. Hierzu zählen Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen. Empfehlungen und Stellungnahmen sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich. Beschlüsse sind zwar in allen Teilen für diejenigen verbindlich, die sie bezeichnen (Art. 288 Abs. 4 AEUV), erg...mehr

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Griechenland / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 104 Die Gesellschafterversammlung stellt das oberste Organ einer EPE dar. Sie ist berechtigt, über jegliche Angelegenheit der Gesellschaft zu entscheiden (Art. 14 Abs. 1 G. 3190/1955). Rz. 105 Die Gesellschafterversammlung darf nur von den Geschäftsführern einberufen werden (Art. 10 Abs. 2 G. 3190/1955). Die Einberufung liegt grundsätzlich im freien Ermessen der Geschäfts...mehr

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Italien / I. Insolvenzverfahren

Rz. 191 Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/848 vom 20.5.2015 und der Empfehlung der EU-Kommission vom 12.3.2014 wurden das delegierende Gesetz 19.10.2017 Nr. 155 und das DLgs 12.1.2019 Nr. 14[106] mit einem neuen Gesetzbuch der Krise und der Insolvenz (Codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza) verabschiedet, welches nunmehr am 1.9.2021 in Kraft treten und...mehr

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Ungarn / 2. Ablauf des Konkursverfahrens

Rz. 237 Dem Geschäftsführer der Gesellschaft obliegt gem. § 31 Cstv. u.a. die Erstellung eines endgültigen Inventars und eines Jahresberichtes mit dem Stichtag des der Eröffnung des Konkursverfahrens vorangehenden Tages. Ferner muss er diese Dokumente innerhalb von 30 Tagen dem Liquidator und der Steuerbehörde zukommen lassen. Er muss eine Liste der vertraulichen Dokumente d...mehr

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Weißrussland / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 62 Rechtsgrundlagen für eine Insolvenz der Gesellschaft bilden das ZGB, das Gesetz über wirtschaftliche Zahlungsunfähigkeit (Bankrott) sowie Erlasse des Präsidenten und andere Rechtsakte der Republik Belarus.[49] Insolvenz (Bankrott) ist definiert als Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, die besteht oder zu erwarten ist und einen dauerhaften Charakter aufweist und von ein...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften)

Rz. 249 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) muss an Stelle der englischen Kapitalgesellschaft eine deutsche Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen in das Grundbuch eingetragen werden. Rz. 250 Die englische Kapitalgesellschaft und die deutsche Personengesellschaft sind ein und derselbe Rechtsträger (siehe Rdn 99 ff.). Eine Auflassung...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Überblick

Rz. 177 Das US-Bundeseinkommensteuerrecht ist im Wesentlichen im Internal Revenue Code in der Neufassung von 1986 (IRC) geregelt. Seither wurden Änderungen und Zusätze zu den Bestimmungen vorgenommen, zuletzt durch den Tax Cuts and Jobs Act von 2017. Zuständige Bundesbehörde für die Durchführung der Steuergesetze ist der Internal Revenue Service (IRS). Der IRS gibt eine Reih...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Kapitalschutz

Rz. 88 Nach Art. 2:216 Abs. 1 NL-BGB ist die Hauptversammlung befugt – es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes –, den Gewinn festzustellen und zur Ausschüttung zu beschließen, soweit das Eigenkapital größer ist als die Rücklagen, die aufgrund des Gesetzes oder des Gesellschaftsvertrags gebildet werden müssen. Der Beschluss zur Ausschüttung bleibt aber wi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.5 Fristgerechte Erfüllung

Rz. 372 Die Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeigeerklärung tritt mit der fristgerechten Erfüllung der Nachentrichtungspflicht ein, wenn kein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Eine fristgerechte Erfüllung liegt nur dann vor, wenn der aus der Tat verkürzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und der diesbezügliche Zinsanspruch gem. §§ 235, 233a AO innerhalb...mehr

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Zuständigkeiten für Billigkeitsmaßnahmen

Kommentar Mit einem BMF-Schreiben vom 2.11.2021 sowie einem gleichlautenden Ländererlass vom gleichen Tag haben die Finanzbehörden Stellung zu der Frage genommen, welche Behörde bis zu welchem Betrag Billigkeitsmaßnahmen für Steuerpflichtige gewähren darf. Diese Schreiben ersetzen die vorhergehenden Schreiben vom 1.10.2020. Billigkeitsmaßnahmen im Bereich des Steuerrechts füh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.3.1 Abhängigkeit der Nachentrichtungspflicht vom Bestehen des steuerlichen Anspruchs

Rz. 333 Der Wortlaut des § 371 Abs. 1 AO knüpft die Begründung der Nachentrichtungspflicht nur an den Eintritt des Taterfolgs. Strafrechtlich ist dies insofern konsequent, als der nachträgliche Wegfall des Taterfolgs den Strafanspruch nicht berührt. Die Nachentrichtungspflicht nach § 371 Abs. 3 AO ist aber keine zusätzliche strafrechtliche Sanktion. § 371 AO bezweckt nur den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.3 Zuständigkeit für die Konkretisierung

Rz. 348 Auf der Basis der strafrechtlichen Rechtsnatur der Nachentrichtungspflicht ergibt sich zwangsläufig, dass die Konkretisierung der Nachentrichtungspflicht durch ein Strafverfolgungsorgan zu erfolgen hat. § 371 Abs. 3 AO ist demgemäß auch als Regelung hinsichtlich der funktionellen und sachlichen Zuständigkeit für die Nachfristsetzung anzusehen.[1] Funktionell zuständi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.3 Ankündigung der Selbstanzeige – "Selbstanzeige dem Grunde nach" – "gestufte Selbstanzeige"

Rz. 96 Aufgrund des Erfordernisses der vollständigen Richtigstellung (Rz. 118ff.) begründet nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 1 AO eine Selbstanzeige ohne konkrete Angaben zu den Besteuerungsgrundlagen keine Anwartschaft auf Straffreiheit. Praxis-Beispiel Unternehmer U hat an einen Kunden K Waren ohne Rechnung geliefert. Er erfährt von K, dass anlässlich der dortigen Betriebsp...mehr

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FF 11/2021, Erlass einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen in einer Sorgerechtssache bei fortwährender Kindeswohlgefährdung

GG Art. 6 Abs. 2 S. 1, BGB § 1671 Leitsatz 1. Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. 2. Das Wohl des Kindes ist auch bei Aufhebung der gemeinsamen Sorge und...mehr

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FF 11/2021, Erlass einer ei... / Leitsatz

1. Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. 2. Das Wohl des Kindes ist auch bei Aufhebung der gemeinsamen Sorge und Übertragung des Sorgerechts auf nur eine...mehr

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FF 11/2021, Erlass einer ei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] 1. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter eines im Oktober 2008 geborenen Kindes. Die nicht miteinander verheirateten Eltern übten die elterliche Sorge zunächst gemeinsam aus. Nach ihrer Trennung im Jahr 2013 strengten sie verschiedene gerichtliche Verfahren über das Sorge- und das Umgangsrecht an. [2] Im hier gegenständlichen Verfahren beantragten beide Eltern ...mehr

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AGS 11/2021, Auslagenentsch... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist sowohl verfahrensrechtlich als auch kostenrechtlich zutreffend. 1. Kostenentscheidung Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls steht nach § 407 Abs. 1 S. 3 StPO der Erhebung der Anklage gleich. Mit Stellung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls, dem das AG mit Erlass des entsprechenden Strafbefehls entsprochen hatte, war damit öffentliche Klage erhoben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.2.1 Bekanntgabe durch die zuständige Behörde

Rz. 5 Seitens des Bekanntgebenden setzt die Bekanntgabe voraus, dass die bekannt gebende Person willentlich alles getan hat, was nach Gesetz oder Verkehrsauffassung erforderlich ist, damit der Verwaltungsakt den Adressaten erreicht. Eine wirksame Bekanntgabe durch die Behörde setzt voraus, dass sie von dem zum Erlass des Verwaltungsakts befugten Beamten veranlasst wird. Fern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schutzgewährung gegen äußere Einflüsse für Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung

Rn. 322 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Bauwerk muss durch räumliche Umschließung gegen Witterungseinflüsse schützen. Dh nicht, dass das Bauwerk an allen Seiten Außenwände haben muss. Selbst wenn Außenwände an allen Seiten fehlen, kann ein Gebäude vorliegen, wenn das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließt und dadurch gegen Witterungseinflüsse schützt (BFH B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 310 [Autor/Stand] Der Berechtigte kann auf den mit dem Eintritt des Erbfalls entstandenen Pflichtteilsanspruch (§ 2317 Abs. 1 BGB) nur durch einen formlosen Erlassvertrag (§ 397 Abs. 1 BGB) verzichten. Ein Verzicht durch einseitige Erklärung ist nicht möglich.[2] Der Erlass ist ein abstraktes Verfügungsgeschäft, das eine Forderung zum Gegenstand hat, auf die der Gläubiger...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / IX. Fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV

Hier wurde durch die Rechtsanwaltskammer Hamburg die Frage thematisiert, ob man auch dann eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV in Rechnung stellen könne, wenn es nicht zu einem förmlichen Anerkenntnis komme, die beklagte Partei aber die begehrte Verpflichtung im Nachhinein erfülle. Das BSG[5] vertritt hier die Auffassung, dass bei einer eindeutigen Erklärung kein Raum für eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

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FoVo 11/2021, Elektronische... / 1 Der Fall

Elektronischer PfÜB-Antrag nach § 829a ZPO Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid in Höhe von 32,61 EUR nebst Zinsen und Kosten. Zu diesem Zweck hat die Gläubigerin, vertreten durch die in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene lnkassodienstleisterin beim AG – Vollstreckungsgericht – die Pfändung und Übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden

Rn. 319 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ein Bauwerk ist nur eine Anlage, die unter Umgestaltung der Umwelt künstlich geschaffen wurde. Eine natürliche Höhle ist kein Bauwerk. Dies wird wohl auch dann noch zu gelten haben, wenn eine Höhle durch künstliche Maßnahmen errichtet wird, so wenn durch Aussolung Hohlräume in Salzstöcken geschaffen werden, die sich zur Erdöllagerung eignen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3 Rechtsnatur des Freistellungsbescheids

Rz. 63 Die Entscheidung über die Erstattung ist bei vollständiger Erstattung ein vollständiger, bei teilweiser Erstattung ein partieller Freistellungsbescheid nach § 155 Abs. 1 S. 3 AO. Der Freistellungsbescheid ist eigenständiger Rechtsgrund der Erstattung. [1] Er ist damit, anders als die Freistellungsbescheinigung, Steuerbescheid und unterliegt den Regeln über Steuerbesche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.2.2 Nachträgliche Aufgabe des Bekanntgabewillens

Rz. 6 Der Bekanntgabewille muss während des ganzen Bekanntgabevorgangs bis zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem der Verwaltungsakt den Machtbereich der Behörde verlässt.[1] Hatte der zuständige Beamte ursprünglich den Bekanntgabewillen, hat er diesen aber vor Aufgabe des Verwaltungsakts zur Post oder der elektronischen Absendung aufgegeben, ist die Bekanntgabe grundsätzlich unw...mehr

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AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / [Ohne Titel]

In Zivilsachen kann zunächst ein Grundurteil ergehen, wenn der Anspruch sowohl dem Grund nach als auch nach der betragsmäßigen Höhe streitig ist. Dem Grundurteil schließt sich dann ein Betragsverfahren an, in dem über den bezifferten Anspruch entschieden wird. Der Erlass eines Grundurteils wirft kostenrechtliche Fragen auf, insbesondere dann, wenn gegen das Grundurteil ein R...mehr

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AGS 11/2021, Auslagenentsch... / Leitsatz

Wird der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls von der Staatsanwaltschaft zurückgenommen, sind die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen. AG Pforzheim, Beschl. v. 25.8.2021 – 7 Cs 98 Js 2143/20mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Vorläufer des § 13 BewG ist § 144 AO 1919. Von dort ist die Vorschrift wörtlich in § 17 RBewG 1931 übernommen worden. In das BewG 1934 ist sie als § 15 eingegangen. Mit dieser Übernahme war auch eine sachliche Änderung gegenüber der Rechtslage vor dem BewG 1934 verbunden. In Abs. 1 wurde für die Ermittlung des Gesamtwerts von Nutzungen oder Leistungen...mehr

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FoVo 11/2021, Elektronische... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt den Ausgangsgerichten Die gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2, § 575 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist in der Sache nicht begründet. Die Auffassung von AG und LG hält der rechtlichen Nachprüfung stand. Das Beschwerdegericht hat den Antrag der Gläubigerin auf Erlass des PfÜB im vereinfachten Vollstreckungsverfahren gemäß § 829a ...mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / 2. Die Technische Aufsicht

Die Aufgaben der Technischen Aufsicht werden in § 1f Abs. 2 StVG genannt. Sie ist verpflichtet, Zitat 1. ein alternatives Fahrmanöver nach § 1e Absatz 2 Nummer 4 und Absatz 3 zu bewerten und das Kraftfahrzeug hierfür freizuschalten, sobald ihr ein solches optisch, akustisch oder sonst wahrnehmbar durch das Fahrzeugsystem angezeigt wird, die vom Fahrzeugsystem bereitgestellten D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allg zum Gebäudebegriff

Rn. 317 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4 EStG gilt nur für "Gebäude". Der Begriff ist nicht gesetzlich geregelt, es werden die bewertungsrechtlichen Merkmale herangezogen (BFH BStBl II 2009, 986; R 7.1 Abs 5 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 373). Ein Gebäude idS ist danach (BFH BStBl III 1963, 376; BStBl II 1969, 517; 2009, 986; BFH BFH/NV 2021, ...mehr

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AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / I. Das Grundurteil

§ 304 Abs. 1 ZPO bestimmt, dass in den Fällen, in denen ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig ist, zunächst eine Vorabentscheidung über den Grund getroffen werden kann. Bei dem Grundurteil handelt es sich um ein materiell-rechtliches Zwischenurteil besonderer Art.[1] Der Erlass des Grundurteils steht im freien Ermessen des Gerichts. Es enthält keinen Ausspruch hinsicht...mehr

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AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / III. Gerichtskosten

Anzuwendende Regelungen Das Verfahren bis zum Erlass des Grundurteils und das anschließende Betragsverfahren bilden einen einheitlichen Gebührenrechtszug i.S.d. § 35 GKG. Es entsteht daher in Zivilsachen nur einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 GKG KV. Das ergangene Grundurteil hindert allerdings eine spätere Gebührenermäßigung, auch wenn das Betragsverfahren durch eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Beständigkeit

Rn. 327 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ob ein Bauwerk "beständig" ist, hängt allein vom Baumaterial ab. Ohne Bedeutung ist daher, ob das Bauwerk nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde, zB für Ausstellungszwecke (BFH BStBl III 1963, 376; Tz 2.6 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Rn. 328 Sta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kapitalwert

Rz. 23 [Autor/Stand] Handelt es sich bei den wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen nicht um gleich bleibende Beträge, so ist als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der nach den Verhältnissen des Veranlagungszeitpunkts in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird (§ 15 Abs. 3 BewG). Rz. 24 [Autor/Stand] Schwankende Bezüge liegen auch vor, ...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1) beantragt die Löschung einer Rückübertragungsvormerkung aufgrund der Sterbeurkunde der Berechtigten. Der Beteiligte zu 1) ist eingetragener Berechtigter des betroffenen Erbbaurechts an dem im Grundbuch von X. Blatt … BV Nr. 1 eingetragenen Grundstück. Das Erbbaurecht stand ursprünglich gemeinschaftlich seinen Eltern M. und H. A. je zur ideellen Hälfte z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schießsport

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) ist als Förderung der Allgemeinheit insbesondere die "Förderung des Sports" anzuerkennen. Die Förderung des Schießsports (Gewehr, Pistole und Revolver, Wurftaubenschießen, Schießen auf laufende Scheiben, Armbrustschießen, Bogenschießen, Schießen mit Vorderladerwaffen – vgl. hierzu auch die Sportordnung des Deu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Standfestigkeit

Rn. 329 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Gebäude muss "standfest" sein, dh darf nicht einstürzen, wenn die als Betriebsvorrichtungen anzusehenden Bauwerksteile entfernt werden (BFH BStBl II 1969, 612; Tz 2.7 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Dies bedeutet: Betriebsvorrichtung Das Merkmal "standfes...mehr

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ZErb 11/2021, Erbscheinverf... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gem. § 83 Abs. 1 GNotKG statthaft, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR. Die Beschwerde ist jedoch unzulässig, da sie nicht innerhalb der Beschwerdefrist des § 83 Abs. 1 S. 3 GNotKG eingelegt worden ist. 1. Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswertes ist nach § 83 Abs. 1 S. 3 GNotKG nur zulässi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufenthaltsgestattung für Menschen

Rn. 325 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Bauwerk muss den Aufenthalt von Menschen "gestatten"; dass es zum Aufenthalt von Menschen aus "bestimmt" ist, ist nicht erforderlich (BFH BStBl II 2009, 986). Dies bedeutet (Tz 2.4 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734): Arbeitsbühne: Für die Gebäudeeigenschaft ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Säumniszuschläge

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Entrichtet ein Steuerpflichtiger (beispielsweise ein steuerbegünstigter Verein mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) festgesetzte Steuern (Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbesteuer usw.) nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags, entstehen von Gesetzes wegen und ohne gesonderte Festsetzung gem. § 240 AO (Anhang 1b) Säumniszuschläge. Pro angefange...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Aus der Rechtsprechung

Rz. 53 Der RFH hat bereits im Urt. v. 10.9.1936 den Nießbrauch an einem Nachlass, der aus fest verzinslichen Wertpapieren, Industriepapieren mit schwankender Dividende, einer verzinslichen Darlehnsforderung und einem Grundstücksanteil bestand, nicht als Nutzung einer "Geldsumme", sondern als Nießbrauch an den am Stichtag im Nachlass befindlichen Wirtschaftsgütern angesehen.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 311 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG muss der Pflichtteilsberechtigte nach seinem Verhältnis zum Erblasser versteuern, was als Abfindung (Surrogat) für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Wird als Abfindung ein Vermögensgegenstand übereignet, der nicht zwingend im Nachlass vorhanden sein muss[2], und weicht ...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / 1 Tatbestand

I. In dem betroffenen Wohnungserbbaugrundbuch ist H. A. (Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen, die am 30.11.2020 verstorben ist. Die Erblasserin war mit M. A. verheiratet, der vorverstorben ist. Die Eheleute hatten am 11.3.1995 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und nach dem Tod des letztversterbenden...mehr

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AGS 11/2021, Nachträgliche ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung der Einzelrichterin des Bay. VGH bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zulässigkeit der Beschwerde Dass die Berichterstatterin die Beschwerde gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG als zulässig angesehen hat, ist Unsinn. Vorliegend handelte es sich nicht um einen Rechtsbehelf betreffend den Gerichtskostenansatz, sondern um eine Beschwerde gegen die Entscheidung des VG im Kostenfe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.6 Gesellschaften und Gemeinschaften in Liquidation

Rz. 106 Befindet sich eine Handelsgesellschaft in Liquidation, so ist der Verwaltungsakt an den Liquidator unter Angabe der Vertretungsverhältnisse bekannt zu geben.[1] Bei mehreren Liquidatoren genügt die Bekanntgabe an einen von ihnen. Bei GbR und Gemeinschaften richtet sich die Adressierung nach Rz. 64. Für die Bekanntgabe gilt § 34 Abs. 2 AO; da die GbR bzw. die Gemeinsch...mehr