Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 398a AO wurde im Jahr 2011 durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz [2] eingeführt. Ausdrückliches Ziel der Regelung ist, den Steuerhinterzieher wirtschaftlich stärker zu belasten als den säumigen Stpfl.[3] Die Einführung der Norm erschließt sich nur im Zusammenhang mit der im Jahr 2011 gleichzeitig erfolgten Einführung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Sa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Zahlung der verkürzten Steuern und der Hinterziehungszinsen

a) Zahlung durch Dritte Rz. 396 [Autor/Stand] § 371 Abs. 3 AO verlangt von dem an der Tat Beteiligten nicht, dass er die geschuldeten Steuerbeträge aus eigenen Mitteln beschafft oder sie selbst bezahlt. Die Pflicht zur Nachentrichtung der verkürzten Steuern ist keine höchstpersönliche Pflicht. Ähnlich wie bei der Berichtigungserklärung kann der Selbstanzeigende sich eines Dri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nachweis

Rn. 143 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Für den Nachweis der Hinterbliebenenbezüge fehlt es an Regelungen in § 65 EStDV. Die dort genannten Nachweismöglichketen betreffen nur den Nachweis bzgl Behinderungen. Deshalb dürfte es zutreffend sein, die entsprechenden VA, auf die die Hinterbliebenenbezüge beruhen, als Grundlagenbescheide iSv § 175 Abs 1 S 1 Nr 1 AO iVm § 171 Abs 10 S 1 ...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / (2) Abweichende Ansicht

Aus dieser Phalanx ist lediglich der 1. Senat des OLG Stuttgart[61] in der Beurteilung des Aufenthaltsverbots ausgeschert. Hiernach soll die in § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 IfSG i.d.F. vom 27.3.2020 normierte Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, auf der die tatbestandliche Ausgestaltung der Bußgeldbestimmung in § 9 Nr. 1, § 3 Abs. 1 CoronaVO Baden-Württemberg beruht, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 3 [Autor/Stand] Seit ihrem erstmaligen Erscheinen in den Partikular-Gesetzen der deutschen Länder ist die gesetzliche Fassung der Selbstanzeige mehrfach geändert worden. Eine kurze Darstellung dieser wechselvollen Entstehungsgeschichte gibt Aufschluss über die Absichten, die der Gesetzgeber mit dem Institut der Selbstanzeige in seiner heutigen Gestalt verfolgt. Rz. 4 [Aut...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / E. Sonderfall Aufrechnung

Auch wenn eine objektive Antragshäufung und ein Widerantrag unzulässig sind, kann grundsätzlich vor dem Familiengericht mit einer Gegenforderung aufgerechnet werden, die vor dem Prozessgericht einzuklagen wäre. Bei Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Unterhalt sind jedoch die Grenzen der §§ 394 BGB und § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten.[29] Die in einem familiengerichtliche...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / IV. Testpflicht für die Teilnahme an der Hauptverhandlung

Für die richterliche Anordnung der Durchführung eines Corona-Schnelltests vor der Teilnahme des Betroffenen an einer Hauptverhandlung besteht keine Ermächtigungsgrundlage. Das Gericht ist auch nicht aus Gründen des Infektionsschutzes zum Erlass einer entsprechenden Anordnung verpflichtet.[111] Anders sieht das aktuell das OLG Celle[112] : Die sitzungspolizeiliche Generalklau...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / Leitsatz

1. Stellt sich nach Erlass einer Zwischenverfügung heraus, dass mit den darin aufgezeigten Abhilfemitteln der Nachweis der Beseitigung eines der Eintragung entgegen stehenden Hindernisses nicht beseitigt werden kann – hier Anerkennung einer als Erbin eingesetzten Stiftung durch die Stiftungsaufsicht im Zeitpunkt des Erbfalls –, ist die Zwischenverfügung aufzuheben; erscheine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Berichtigung gem. § 153 AO

Schrifttum: Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen, NZWiSt 2016, 234; Cordes/Stürzl-Friedlein, Die zeitlichen Anforderungen an die Anzeige- und die Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO und strafrechtliche Risiken bei verspäteter oder unterlassener Berichtigung (§ 153 AO), wistra 2020, 498; Höll/Hinghaus, Beric...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Schätzung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gem. § 83 Abs. 1 GNotKG statthaft, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR. Die Beschwerde ist jedoch unzulässig, da sie nicht innerhalb der Beschwerdefrist des § 83 Abs. 1 S. 3 GNotKG eingelegt worden ist. 1. Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswertes ist nach § 83 Abs. 1 S. 3 GNotKG nur zulässi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zweck des Erscheinens

Rz. 465 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist. a) Erfordernis der Prüfungsabsicht Rz. 466 [Autor/Stand] Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger mit seinem Erscheinen ernsthaft die Absicht verfolgt, eine Prü...mehr

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zfs 10/2021, Leivtec als Me... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zulässig und hat insoweit Erfolg, als die Rechtsbeschwerde nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen war. Es ist senatsbekannt, dass zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zuständigkeitsbereich des Senats anhängig sind, die auf Geschwindigkeitsüberschreitungen beruhen...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / II. Zwangsvollstreckung

Der 5. Familiensenat des OLG Frankfurt [53] hatte über einen unbefristeten Umgangsausschluss, den das Amtsgericht angeordnet hatte, zu befinden. In diesem Zusammenhang befasst sich der Senat mit der Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Androhung von Ordnungsmitteln nach §§ 89 ff. FamFG in umgangsrechtlichen Entscheidungen, die vom Amtsgericht nicht vorgenommen worden war. Der Se...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 3. Das von Notaren gern betonte "weite Ermessen" besteht nicht

Gerne argumentieren die Notare mit einem "weiten Ermessen", das ihnen "bei Ausgestaltung, Umfang und Reichweite der Ermittlungen" im Zusammenhang mit dem notariellen Nachlassverzeichnis zustehe.[14] Zuzugeben ist, dass auch der Gesetzgeber von einem (allerdings nicht weiten) Ermessen des Notars bei der Verfahrensausgestaltung ausgegangen ist, dies, weil gesetzliche Verfahrens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.4 Regelmäßige Verwaltungszuständigkeit

Rz. 8 Die grundsätzliche Aufteilung der Verwaltungszuständigkeit innerhalb der Finanzverwaltung ergibt sich bereits aus Art. 108 GG. Dieser überträgt in Abs. 1 die Verwaltung der Zölle, Finanzmonopole und bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der EUSt und der EG-Abgaben den Bundesfinanzbehörden,[1] die Verwaltung der übrigen Steuern in Abs. 2 den Landes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Zeitlicher Umfang der Sperrwirkung

a) Besteuerungszeiträume Rz. 616 [Autor/Stand] Wie bereits im Zusammenhang mit dem sachlichen Umfang der Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO ausgeführt (s. Rz. 608 ff.), richtet sich der zeitliche Umfang grds. nach dem Inhalt der Bekanntgabe, kann jedoch über diese hinausgehen, wenn wenigstens hinsichtlich einer der nacherklärten Steuerstraftaten die Einle...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Beibringu... / 2 Anmerkung

Auch in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie, in der fast alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten auf staatliche Anordnung hin stillgelegt sind, müssen geschuldete Nachlassverzeichnisse und Wertgutachten zügig beigebracht werden. Versuche, die eingetretene Verzögerung pauschal mit einem Hinweis auf die COVID-19-Pandemie zu entschuldigen, muss der Pflichtte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr

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AGS 10/2021, Schadensersatz... / II. Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Anwalt gehen auf den Rechtsschutzversicherer über

Die Klage der Rechtsschutzversicherung ist zulässig und begründet. Gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG, § 17 Abs. 9 ARB gehen Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Dritte auf Erstattung von Kosten, die der Versicherer getragen hat, mit ihrer Entstehung auf den Versicherer über. Das Gericht bejaht einen Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Beklagten wegen Verletz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Grundsatz der Materiallieferung

Rz. 154 [Autor/Stand] Die Berichtigung früherer Angaben des Täters ist unabdingbare Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige. Allgemein lässt sich sagen, dass der Täter eine gewisse Tätigkeit in Richtung einer Berichtigung oder Ergänzung seiner früheren Angaben entfalten muss und hierdurch wesentlich dazu beiträgt, dass die betreffende Steuer nachträglich richti...mehr

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zfs 10/2021, Zulassung zur ... / 1 Aus den Gründen:

"I. Die zulässige Beschwerde gegen den Beschl. des VG Magdeburg v. 3.5.2021 – 1 B 83/21 – ist unbegründet. Mit dem Beschl. hat das VG den Antrag des Antragstellers, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, den Antragsteller durch Erteilung eines Prüfauftrags an die zuständige Technische Prüfstelle zu den Fahrerlaubnisprüfungen für die Klasse A1 zuz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Wirkung des Fristablaufs

Rz. 384 [Autor/Stand] Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist entscheidet sich die Frage, ob der Täter wegen der von ihm begangenen Steuerhinterziehung zu bestrafen ist. Hat er seine Zahlungspflicht erfüllt, bleibt er straffrei. Hat er bis zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt, so verwirkt er endgültig mit dem Zeitpunkt des Fristablaufs ipso iure die im Gesetz vorgesehene Strafe (zur W...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum: I. Gesamtdarstellungen: Abramowski, Die strafbefreiende Selbstanzeige – eine verfassungswidrige Privilegierung?, Frankfurt/Main 1991; Boelsen, Die Regelung des § 371 Abs. 4 der AO 1977, Diss. Kiel 1993, Frankfurt/Main 1994; Breyer, Der Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige, Diss. Greifswald 1996; Frees, Die steuerrechtliche Selbstanzeige: zur kriminalpolitische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Sekundärregelung: Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Outbound-Situationen (Satz 2)

"Handelt es sich bei dem Gläubiger der Erträge im Sinne des Satzes 1 um einen unbeschränkt steuerpflichtigen, unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter einer ausländischen vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder um eine Personengesellschaft, an der ein solcher Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, gilt § 39 Absatz 2 Nummer 2 der Abgabenordnung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Verdeckte Stellvertretung

Rz. 87 [Autor/Stand] Nach zutreffender überwiegender Meinung[2] steht der Wirksamkeit einer Selbstanzeige durch Dritte grundsätzlich nicht entgegen, dass der Beauftragte nach außen nicht zu erkennen gibt, dass er für einen anderen (Täter oder Teilnehmer) die Berichtigungserklärung abgibt (sog. verdeckte Stellvertretung). Entscheidend ist, dass der Täter tatsächlich hinter de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.2 Angebliche Forderung

Rz. 5 Beim Erlass der Pfändungsverfügung ist die Vollstreckungsbehörde nicht verpflichtet, das tatsächliche Bestehen der zu pfändenden Forderung zu überprüfen.[1] Sie hat auch nicht zu überprüfen, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt ist.[2] Sie erlässt die Pfändungsverfügung somit quasi blind, da nur die angebliche Forderung gepfändet wird. Die Wirksamkeit der Pfändung i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.1 Verfahrensablauf

Rz. 4 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 309 AO hat die Vollstreckungsbehörde eine Pfändungsverfügung zu erlassen.[1] In der Vollstreckungsbehörde ist organisatorisch hierfür der Innendienst zuständig, der insoweit die Funktion des Vollstreckungsgerichts im zivilprozessualen Vollstreckungsverfahren innehat. Der Pfändung nachfolgend ist die Verwertung der Forderung. Diese er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.2 Wesentlicher Inhalt

Rz. 15 Der wesentliche Inhalt der Pfändungsverfügung ergibt sich aus § 309 Abs. 1 und 2 AO sowie aus allgemeinen Bestimmungen. Zum Inhalt s. auch Abschn. 41 Abs. 2 und 3 VollStrA. Allerdings ist zu beachten, dass das Fehlen einiger der dort genannten Voraussetzungen, die als zwingend bezeichnet werden, nicht die Wirksamkeit der Pfändungsverfügung berührt. Dies gilt insbesond...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 4 Rechtsfolgen der fehlenden Handlungsfähigkeit

Rz. 39 Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten ist eine notwendige Verfahrenshandlungs- und Sachentscheidungsvoraussetzung.[1] Fehlt dem Beteiligten die rechtliche oder natürliche Handlungsfähigkeit, so müssen die gesetzlichen Vertreter oder satzungs- bzw. vertragsgemäßen Organe für den Beteiligten handeln.[2] Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten, die im Zeitpunkt der Vornah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll die gesetzliche Krankenversicherung im Wesentlichen keine Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel aufbringen, deren Verordnung dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 2 Abs. 4) widersprechen würde und deren Kostentragung dem Versicherten durchaus zumutbar ist. Vor dem Hintergrund des umfassenden Anspruchs auf Krankenbehandlung und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.1 Leistungsanspruch (Abs. 1, 1b und 1c)

Rz. 5 Der Versicherte hat einen Sachleistungsanspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, der ab 9.6.2021 (vgl. Rz. 3d) auch die Erbringung von Heilmitteln im Wege der Videobehandlung umfasst, soweit sie nicht nach § 34 ausgeschlossen sind. § 34 Abs. 4 ist Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung, nach der Heilmittel (§ 32) und Hilfsmittel (§ 33) von der Kostenpf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.3 Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität (Abs. 1 Satz 7 bis 9)

Rz. 12 Die durch das GMG v. 14.11.2003 eingeführte Regelung stellt klar, dass die betreffenden Arzneimittel, die schon vor Erlass des GMG nach den Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses von der Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen waren, nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die Rege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.7 Ausschluss durch Richtlinien (Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 5, in Kraft bis 31.12.2010)

Rz. 21 Die durch das GMG angefügten Regelungen sollten klarstellen, dass subsidiär zur Befugnis des Verordnungsgebers, Arzneimittel nach § 34 Abs. 3 sowie Heil- und Hilfsmittel nach § 34 Abs. 4 von der Verordnungsfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen, auch der Richtliniengeber nach § 92 Leistungsausschlüsse aufgrund seiner Befugnis zur Regelung der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.4 Arzneimittel zur Tabakentwöhnung (Abs. 2 n. F.)

Rz. 13 Ebenso wie früher § 182f Abs. 3 RVO enthielt § 34 Abs. 2 eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung. Hierdurch konnten über Abs. 1 hinausgehende weitere Arzneimittel von der Versorgung ausgeschlossen werden, die ihrer Zweckbestimmung nach üblicherweise bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verordnet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Stellungnahme, Abs. 2

Rz. 4 Abs. 2 statuiert eine Pflicht der Bundesregierung, vor Erlass der Verordnung schriftliche Stellungnahmen einzuholen von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Vereinigungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften den Wohlfahrtsverbänden sowie den Verbänden, die wirtschaftliche und soziale Interessen org...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Ein Beschluss der Kommission über eine Anpassung des Mindestlohns hat zunächst keine Außenwirkung. Erst mit der Umsetzung durch Erlass einer Rechtsverordnung wird der Beschluss verbindlich für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Abs. 1 der Vorschrift ermächtigt die Bundesregierung, eine solche Rechtsverordnung zu erlassen, ohne dass es der Zustimmung des Bundesrats bedar...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Vorsteuerabzug in Sonderfällen (Amateursportvereine)

Tz. 63 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Vfg. der OFD Nürnberg vom 09.11.1983, UStR 1984, 94f. sollen auch die Vorsteuerbeträge abzugsfähig sein, die bei den unmittelbar mit dem Leistungsaustausch (z. B. Punktspiele) dienenden Vorbereitungshandlungen angefallen sind. Vorbereitungshandlungen sind z. B. das Training der im (entgeltlichen) Spielbetrieb stehende Mannschaften so...mehr

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Klärung grundsätzlicher Fragen zur virtuellen Hauptversammlung bei der AG

Zusammenfassung Die virtuelle Hauptversammlung nach dem COVMG ist weder verfassungswidrig noch mit dem Wesen der Aktiengesellschaft unvereinbar. Auch das eingeschränkte Fragerecht der Aktionäre ist nicht zu beanstanden. Zum Sachverhalt Am 20.05.2020 hatte die Beklagte, eine AG, ihre ordentliche Hauptversammlung abgehalten, zu der sie am 09.04.2020 im Bundesanzeiger geladen hat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.3 Nicht- oder Niedrigerbesteuerung der korrespondierenden Erträge

Rz. 53 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist, dass "die den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifikation oder Zurechnung besteuert werden". Folglich muss der Qualifikation...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.3 Umsetzung der Regelungsempfehlung der OECD i. R. d. ATAD II

Rz. 26 Die Veröffentlichung der Abschlussberichte stellte nicht das Ende des BEPS-Prozesses, sondern lediglich ein Etappenziel dar.[1] Mit der Veröffentlichung der Abschlussberichte hat die Implementierungsphase der Maßnahmen begonnen. Während die EU rechtlich verbindlich für ihre Mitgliedsstaaten auf Grundlage des Art. 288 AEUV Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse erlas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 22f Abs. 5 UStG – Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Rz. 71 Gemäß § 22f Abs. 5 UStG wird das Bundesministerium der Finanzen dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zum Datenübermittlungsverfahren nach Abs. 4 S. 1 zu erlassen. Eine solche Rechtsverordnung liegt bisher nicht vor.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Das Datenabrufverfahren

Rz. 48 Die S. 6 und 7 der ersten Fassung des § 22f Abs. 1 UStG (Rz. 4) regelten Einzelheiten des geplanten Datenabrufverfahrens durch die Finanzbehörde. So sollte die für den liefernden Unternehmer örtlich zuständige Finanzbehörde die Daten nach S. 1 Nr. 1 bis 3 speichern und diese zum Datenabruf bereitstellen (S. 6). Der Antragsteller war dann über die Verarbeitung der in S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung und Überblick der Regelung

Rz. 20 Inhaltlich besteht die Vorschrift des § 22f UStG seit dem 1.7.2021 aus fünf Absätzen, bei denen die eigentlichen Aufzeichnungspflichten der Betreiber elektronischer Schnittstellen im ersten Absatz geregelt werden. Der zweite Absatz enthält eine wichtige Sonderregelung für Anbieter, die sich bei dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle nicht als Unternehmer anmel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1043 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.5 Leer stehende Immobilie

Rz. 830 Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leer stehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsa...mehr