Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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§ 18 Unterbeteiligung / Literaturtipps

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Ergänzende Teilbetriebserfordernisse

Rz. 120 Im Fall der Abspaltung muss sowohl auf die übernehmende Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb übergehen als auch bei der übertragenden Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb verbleiben. Rz. 121 Unter einem Teilbetrieb versteht man die Gesamtheit der in einem Unternehmensteil einer Gesellschaft vorhandenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, die in organisatorischer Hins...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / ff) Nachhaftungsbegrenzung für den Veräußerer (§ 26 HGB)

Rz. 250 Soweit der Erwerber eines Einzelunternehmens den Gläubigern gegenüber nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 3 HGB haftet, führt dies gleichzeitig zu einer zeitlichen Beschränkung der Nachhaftung des Veräußerers. Insoweit ist wie folgt zu unterscheiden: Für bereits vor der Übertragung begründete Verbindlichkeiten haftet der Veräußerer nur, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Stille Gesellschaft

Rz. 154 Die stille Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie über kein Gesamthandsvermögen verfügt.[200] Vielmehr geht die Einlage des stillen Gesellschafters in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts (oder auch Einzelunternehmens) über.[201] Gesetzlich geregelt ist die stille Gesellschaft in § 230 HGB. Eine Eintragung des Stillen in das Handelsregister erfol...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / d) Genehmigungsverfahren

Rz. 49 Vor dem Hintergrund der erwähnten Unsicherheiten empfiehlt es sich umso mehr, die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte, z.B. der Gründung von Familiengesellschaften oder von Anteilsübertragungen, bereits vorab zu klären und beim zuständigen Gericht unter Schilderung der beabsichtigten Maßnahmen ein sog. Negativtestat zu beantragen. Mit der Er...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 5. Übergabe unter Vorbehalt eines Wohnrechts

Rz. 108 Geht es dem Schenker nicht darum, sich die Erträge des übergehenden Vermögens vorzubehalten, sondern nur darum, ein zum zur Übergabe anstehenden Betriebsvermögen gehörendes bzw. von der übertragungsgegenständlichen Gesellschaft gehaltenes Wohnhaus auch weiterhin selbst nutzen zu können, kommt als Gestaltungsmittel – auch im Rahmen der Unternehmensübergabe – die Einrä...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 4. Sicherheitsleistung (§ 2128 Abs. 1 BGB), Zwangsverwaltung (§ 2129 BGB)

Rz. 40 Bei Besorgnis der erheblichen Verletzung der Nacherbenrechte kann Sicherheitsleistung vom Vorerben verlangt werden (§ 2128 Abs. 1 BGB), wie beispielsweise wenn der Vorerbe den Beschränkungen und Verpflichtungen widersprechende Verfügungen (§§ 2113, 2114, 2116 ff. BGB) tätigt.[74] Die Sicherheitsleistung erfolgt nach den §§ 232 ff. BGB.[75] Rz. 41 Ist der Vorerbe rechts...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / Literaturtipps

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 1. Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 71 Inwieweit dem Nießbraucher eines GmbH-Geschäftsanteils oder Aktien Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 EStG zuzurechnen sind, ist im Einzelnen nicht abschließend geklärt. Die Finanzverwaltung erkennt in der Praxis (allerdings auf Basis eines sehr alten Erlasses) beim Vorbehaltsnießbrauch bei schenkweise übertragenen Kapitalgesellschaftsanteilen grundsätzlic...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Rückübertragungsgründe

Rz. 25 Insoweit stellt sich zunächst die Frage, wie die Fälle, in denen eine Rückabwicklung verlangt werden kann, zu definieren sind. Aus der Sicht des Schenkers wäre – auf den ersten Blick – eine freie Entscheidungsmöglichkeit wünschenswert, würde sie es ihm doch ermöglichen, sehr flexibel auf Veränderungen der Umstände zu reagieren. Ganz anders sieht die Lage aus der Persp...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 1. Einführung

Rz. 1 Die Erbschaftsteuer gehört zu den sog. Bagatellsteuern. Bei einem Gesamtsteueraufkommen im Jahr 2019 von rund 799,39 Mrd. EUR betrug das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer mit 6,99 Mrd. EUR weniger als 1 % des Gesamtsteueraufkommens. Dennoch sind die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer von ca. 1,5 Mrd. EUR im Jahr 1999 kontinuierlich auf 6,99 Mrd. EUR im Jahr 2019 gestieg...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 4. Schenkungsteuerliche Aspekte

Rz. 106 Die Vereinbarung von Nießbrauchsrechten im Zuge der Unternehmensübergabe führt schenkungsteuerrechtlich zu einer Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Seit der Abschaffung des § 25 ErbStG a.F. im Zuge der Erbschaftsteuerreform 2009 bestehen insoweit keinerlei Beschränkungen mehr. Der nach §§ 14 ff. BewG ermittelte Kapitalwert des Nießbrauchs kann grundsätzl...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / ee) Finanzmittel

Rz. 124 Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG[147] wurde mit Wirkung ab dem 7.6.2013 die sog. Finanzmittel (jedenfalls deren – typisiert betrachtet – nicht betriebsnotwendiger Teil) als Verwaltungsvermögen qualifiziert (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[148] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich nun in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbS...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.3 Abweichende Steuerfestsetzung, Erlass und Steuererhebung

Rz. 51 Bei der abweichenden Steuerfestsetzung[1] und dem Erlass[2] handelt es sich um Billigkeitsmaßnahmen, die nur dem Gesamtschuldner zugutekommen können, dem sie durch einen darauf gerichteten Verwaltungsakt gewährt werden. Verfahrensrechtlich ist damit eine Gesamtwirkung in jedem Fall ausgeschlossen. In der Sache ist allerdings danach zu differenzieren, ob die Gewährung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.5 Besonderheiten für Haftungsschuldner

Rz. 56 § 44 Abs. 2 S. 3 AO gilt zwar auch für das Verhältnis zwischen Haftungsschuld und Steuerschuld. Aus der Akzessorietät der Haftungsschuld ergeben sich aber Besonderheiten. Gegen die Höhe der dem Haftungsbescheid zugrunde gelegten Steuerschuld kann sich der Haftungsschuldner auch dann wehren, wenn der Steuerbescheid unanfechtbar ist.[1] Drittwirkung gegenüber dem Haftung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Inhalt eines Wirkhinweises

Leitsatz 1. Für einen Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO ist der Hinweis erforderlich und ausreichend, dass die Feststellung für noch nicht verjährte Folgebescheide von Bedeutung ist. 2. Der Hinweis darf keine konkrete Zeitangabe zu der vermeintlichen Verjährung im Folgebescheidsverfahren enthalten, da Feststellungen zur Festsetzungsverjährung nur im Folgebescheid zu tre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.1 Begriff der Gesamtschuld

Rz. 6 Voraussetzung für das Vorliegen einer Gesamtschuld ist, dass mehrere Personen nebeneinander zu derselben Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis verpflichtet sind. Die Gesamtschuld ist damit ein den Steuergläubiger und mehrere Schuldner umfassendes Rechtsverhältnis, in dem die einzelnen Forderungen durch die Gemeinsamkeit des zu befriedigenden Gläubigerinteresses mitei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.2 Verjährung und Verwirkung

Rz. 47 Der Eintritt der Festsetzungsverjährung [1] ist grundsätzlich für jeden Gesamtschuldner gesondert zu prüfen.[2] Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten wirkt die mit dem Beginn einer Außenprüfung verbundene Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO nur gegenüber dem Ehegatten, der Adressat der Prüfungsanordnung war.[3] Bis zum Inkrafttreten des § 171 Abs. 15 AO wurde d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragssteuerliche Beurteilung

Tz. 2 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Flugrettungsdienste hat bereits der BFH im Urteil vom 15.10.1997 (BStBl II 1998, 175) als Zweckbetrieb anerkannt. Heute wird im Wesentlichen zwischen Primärflügen (Notfalleinsätze) und Sekundärflügen (Rückholung von Kranken aus dem Ausland, Organtransporte) unterschieden. Nach dem Erlass des FinMin Baden-Württemberg vom 12.12.1988, AZ: S 0171 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 4.1 Ermessensspielräume

Rz. 63 Der Grundsatz des § 85 S. 1 AO, dass die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben sind, gilt auch in Fällen der Gesamtschuld. Bei mehreren Steuerschuldnern hat die Finanzbehörde die Steuer zumindest einem gegenüber festzusetzen. Ein Entschließungsermessen steht ihr insoweit nicht zu.[1] Sie darf von der Abgabenfestsetzung gegen einen Sc...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 7 Gesonderte Feststellung (§ 10a S. 6 und 7 GewStG)

Rz. 115 Nach § 10a S. 6 GewStG ist die Höhe der vortragsfähigen Fehlbeträge gesondert festzustellen. Vortragsfähige Fehlbeträge sind nach § 10a S. 7 GewStG die nach der Kürzung des maßgebenden Gewerbeertrags nach § 10a S. 1 und 2 GewStG zum Schluss des Erhebungszeitraums verbleibenden Fehlbeträge. Der gesonderten Feststellung unterliegt somit nicht nur die Höhe des vortragsf...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.4 Fortführungsgebundener Verlustvortrag (§ 10a S. 11 und 12 GewStG)

Rz. 103a Nach § 10a S. 11 GewStG ist auf die Fehlbeträge § 8d KStG entsprechend anzuwenden, wenn ein fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG gesondert festgestellt wurde. Unterbleibt eine Feststellung nach § 8d Abs. 1 S. 8 KStG, weil keine nicht genutzten Verluste nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG vorliegen, findet nach § 10a S. 12 GewStG auf Antrag § 8d KStG auf die F...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.2 Anteilseignerwechsel bei Körperschaften (§ 10a S. 10 Hs. 1 GewStG)

Rz. 93 Bei einem Wechsel der Gesellschafter einer Körperschaft ist nach § 10a S. 10 Hs. 1 GewStG auf Fehlbeträge von Körperschaften § 8c KStG entsprechend anzuwenden. Erstmals Anwendung findet § 8c KStG ab dem Erhebungszeitraum 2008 und für Anteilsübertragungen nach dem 31.12.2017. Gegen § 8c Abs. 1 S. 1 KStG bestehen vor dem Hintergrund von Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrecht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 402 AO und 403 AO regeln die Rechte und Pflichten sowie die Beteiligung der Finanzbehörde in den Fällen, in denen das Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 3 AO durch die Staatsanwaltschaft geführt wird. Während § 402 AO die Rechtsstellung der Finanzbehörde im staatsanwaltschaftlichen Steuerstrafverfahren bestimmt, ergeben sich aus § 403 AO die Beteiligungsrechte...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / III. Erlass des Grundurteils

1. Ermessen und Umfang Rz. 133 Der Erlass eines Grundurteils steht – bei Vorliegen der vorstehenden prozessualen Voraussetzungen – grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (§ 304 Abs. 1 ZPO: "kann"). Ggf. ist eine Zwischenfeststellungsklage als ein auf ein Grundurteil gerichtetes Begehren auszulegen,[223] siehe oben § 26 Rdn 203. Rz. 134 Durch Grundurteil kann auch nur über eine...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 4. Niederschlagung oder Erlass der Haftung nach Übergang

Rz. 95 Bei Obliegenheitsverletzungen vor dem Unfall ist der Haftpflichtversicherer gegenüber seinem Versicherten von der Verpflichtung zur Leistung frei (§ 28 VVG, D. AKB 2015). Gegenüber dem geschädigten Dritten bleibt er aber leistungspflichtig (§ 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, § 117 Abs. 1 VVG). Er kann dann bei dem Versicherten – im Innenverhältnis – Regress nehmen (§ 117 VVG, § ...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / III. Erlass des Teilurteils

Rz. 43 Ob ein Teilurteil bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen erlassen wird, steht grundsätzlich im nicht nachprüfbaren Ermessen des Gerichts (§ 301 Abs. 2 ZPO).[83] Rz. 44 Die Kostengrundentscheidung bleibt regelmäßig dem Schlussurteil vorbehalten, da erst dann das Obsiegen und Unterliegen bezogen auf den gesamten Streitgegenstand ermittelt werden kann.[84] Rz. 45 A...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / D. Negatives Schuldanerkenntnis und Erlassvertrag

Rz. 20 § 397 BGB beinhaltet zwei Tatbestände: In § 397 Abs. 1 BGB den Erlassvertrag und in § 397 Abs. 2 BGB – als Unterfall – das negative Schuldanerkenntnis; letzteres ist anders als das positive Schuldanerkenntnis formfrei, so dass der Unterscheidung zwischen konstitutivem und deklaratorischem negativen Anerkenntnis keine größere praktische Bedeutung zukommt. Ein in Kenntn...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / a) Teilurteilsverbot

Rz. 19 Auch bei einer grundsätzlichen Teilbarkeit des Streitgegenstandes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen – auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht[24] – ausgeschlossen ist.[25] Rz. 20 Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist namentlich dann gegeben, wenn in einem Teilurteil eine ...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 1. Ermessen und Umfang

Rz. 133 Der Erlass eines Grundurteils steht – bei Vorliegen der vorstehenden prozessualen Voraussetzungen – grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (§ 304 Abs. 1 ZPO: "kann"). Ggf. ist eine Zwischenfeststellungsklage als ein auf ein Grundurteil gerichtetes Begehren auszulegen,[223] siehe oben § 26 Rdn 203. Rz. 134 Durch Grundurteil kann auch nur über einen Teil der geltend gem...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Unmittelbarer, rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in eine eigentumsrechtlich geschützte Rechtsposition

Rz. 1061 Ein Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition unmittelbar eingegriffen wird, die hoheitliche Maßnahme also unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeiführt und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer für die Allgemeinheit aufer...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / a) Abgrenzung von Grund- und Betragsverfahren

Rz. 72 Zentrale Bedeutung nicht nur für die Zulässigkeit eines Grundurteils, das – grundsätzlich – alle Fragen zum Anspruchsgrund erledigen muss (siehe oben Rdn 59 f.), sondern auch für die einem erlassenen Grundurteil im Betragsverfahren zukommende Bindungswirkung (siehe unten Rdn 163 ff.) hat die Frage, ob ein Umstand (auch) für den Anspruchsgrund oder (nur) für die Anspru...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 2. Bindungswirkung des Grundurteils

Rz. 163 Ein Grundurteil wird zwar nur formell, nicht aber auch materiell rechtskräftig (§ 322 ZPO).[282] Dennoch entfaltet es eine innerprozessuale Bindungswirkung im Betragsverfahren einschließlich des Rechtsmittelverfahrens (§§ 318, 512 ZPO).[283] Der Grund des Anspruchs steht für das Betragsverfahren fest, ist in diesem nicht mehr zu prüfen und das Gericht darf selbst dan...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / IV. Unzulässiges Teilurteil und Rechtsmittel

Rz. 46 Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der sowohl in der Berufung (§ 529 Abs. 2 S. 1 ZPO) wie auch in der Revisionsinstanz (§ 557 Abs. 3 S. 2 ZPO) von Amts wegen zu berücksichtigen ist.[86] Ein unzulässiges Teilurteil muss aber nicht aufgehoben werden, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass es nic...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 4. Versäumnisurteil

Rz. 144 Ein Versäumnisurteil (§§ 330 ff. ZPO) als Grundurteil ist unzulässig. Wird ein bestimmter Leistungsantrag gestellt, so kann das Versäumnisurteil nur auf diese Leistung lauten. Ist ein Feststellungsantrag gestellt, so kommt ein Grundurteil regelmäßig (siehe oben Rdn 62) ohnehin nicht infrage. Ist die Höhe des Schadens in das Ermessen des Gerichts gestellt, so muss das...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Mahnbescheid bzw. Europäischer Zahlungsbefehl, Abs. 1 Nr. 3

Rz. 91 Der Klageerhebung stehen in ihrer Hemmungswirkung nach § 204 Abs. 1 BGB verschiedene weitere Formen der Rechtsverfolgung gleich – soweit im vorliegend interessierenden Zusammenhang von Interesse – insbesondere auch die Zustellung eines Mahnbescheides im Mahnverfahren oder – etwa in grenzüberschreitenden Fällen – eines Europäischen Zahlungsbefehls im Europäischen Mahnv...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 1. Teilbarkeit des Streitgegenstandes

Rz. 8 Der Erlass eines Teilurteils (§ 301 ZPO) setzt voraus, dass ein ziffernmäßig oder sonst bestimmter und individualisierter Teil eines Klageanspruchs zur Entscheidung reif und der Streitgegenstand rechtlich teilbar ist. Der Anspruchsteil müsste also auch im Wege einer Teilklage geltend gemacht und darüber durch ein Endurteil entschieden werden können. Einzelne Elemente d...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 3. Urteilsformel

Rz. 140 Die Urteilsformel lautet bei voller Stattgabe gewöhnlich: "Der Klageanspruch ist dem Grunde nach gerechtfertigt." [227] Zu eventuellen Vorbehalten für das Betragsverfahren siehe oben Rdn 118 ff. Rz. 141 Bei teilweiser Stattgabe kann die Urteilsformel – beispielsweise – wie folgt lauten: "Die Klage ist dem Grunde nach zu" ⅔ gerechtfertigt. Im Übrigen wird die Klage abge...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / Literaturtipps

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§ 31 Kostenrecht / a) Höhe

Rz. 104 Der Gebührensatz der Verfahrensgebühr beträgt im ersten Rechtszug gemäß Nr. 3100 VV RVG 1,3 und im zweiten Rechtszug gemäß Nr. 3200 VV RVG 1,6. Endigt der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt die ­Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge oder Sachvortrag enthält, eingereicht oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 3. Anschein einer Beschwer

Rz. 24 Der Anschein einer Beschwer kann für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ausreichend sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine im Tenor vorgenommene Klageabweisung auf der rechtsirrigen Annahme des Vorliegens verschiedener Streitgegenstände (siehe oben § 25 Rdn 133 ff.) beruht, obwohl in Wirklichkeit nur eine von mehreren rechtlichen Begründungen des Klageanspruc...mehr

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§ 21 Verjährung / 1. Erhebung der Klage, Abs. 1 Nr. 1

Rz. 86 Gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird der Ablauf der Verjährung insbesondere durch Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass eines Vollstreckungsurteils gehemmt. Eine negative Feststellungsklage – sowie der gegen sie gerichtete Antrag auf Klageabweisung – durch den Schuldner hemmen demgegenüber...mehr

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§ 24 Vergleich / L. Rechtsbehelfe bei Nichterfüllung/Fälligkeits- und Verfallsklauseln

Rz. 45 Im Falle der Nichterfüllung des Vergleichs ist zunächst die Klage auf Erfüllung aus dem Vergleich, beim Prozessvergleich die unmittelbare Zwangsvollstreckung gegeben, sofern der Vergleich einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Der Rücktritt nach § 323 BGB ist nicht ohne weiteres möglich,[121] vielmehr nur dann, wenn gerade die pünktliche Einhaltung der im Vergleich a...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 2. Gebühren

Rz. 67 In einem Rechtsstreit vor den Zivilgerichten können in jeder Instanz einmal (§ 35 GKG) unter anderem folgende Gebühren anfallen:mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / Literaturtipps

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / I. Überblick

Rz. 1 Der Dritte Abschnitt des Zweiten Buches des BGB behandelt das "Erlöschen der Schuldverhältnisse": Die Erfüllung (§§ 362–371 BGB; vgl. dazu Rdn 2 ff.), die Erfüllungssurrogate Hinterlegung (§§ 372–386 BGB; vgl. dazu Rdn 18) und Aufrechnung (§§ 387–396 BGB; vgl. dazu Rdn 19 ff.) sowie den Erlass (§ 397 BGB; vgl. dazu § 23 Rdn 21 ff.). Gemeint ist nicht das Schuldverhältn...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / bb) Aktivlegitimation

Rz. 84 Im Rahmen der Aktivlegitimation ist vor Erlass eines Grundurteils insbesondere zu prüfen, ob ein gesetzlicher Forderungsübergang auf einen Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe (§ 116 SGB X, siehe unten § 36 Rdn 1 ff.) stattgefunden hat.[145] Der Einwand mangelnder Aktivlegitimation muss grundsätzlich von Amts wegen berücksichtigt werden. Sind jedoch keinerle...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / b) Fragen des Anspruchsgrunds

Rz. 77 Zum Grund des Anspruchs zählt zunächst die Zulässigkeit der Klage,[133] siehe zu den sich hieraus ergebenden Voraussetzungen §§ 25 und 26. Rz. 78 Ferner müssen grundsätzlich alle anspruchsbegründenden Tatsachen festgestellt sein, mit Ausnahme derer, denen ausschließlich Bedeutung für die Anspruchshöhe zukommt.[134] Rz. 79 Die Frage, welche Umstände zu den anspruchsbegrü...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 1. Prozessualer Kostenerstattungsanspruch

Rz. 9 Ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch entsteht aus dem Prozessrechtsverhältnis nach Maßgabe der §§ 91 ff. ZPO. Er kann nur in demjenigen Rechtsstreit geltend gemacht werden, in dem er erwächst.[13] Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch umfasst die Kosten des Rechtsstreits (Rdn 2 ff.). Er entsteht als aufschiebend bedingter Anspruch mit der Klageerhebung (Recht...mehr