Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zweckmäßigkeitsüberlegungen

Rz. 912 [Autor/Stand] Zunächst ist stets zu prüfen ob für die angedacht Rechtshilfemaßnahme überhaupt ein Bedürfnis besteht[2]. Nicht selten kommt es vor, dass – z.B. mangels inländischem Steueranspruchs – überhaupt keine Strafgewalt besteht. Auch transnationale Strafklageverbräuche kommen mitunter vor sowie eine angezeigte Verfahrensweise nach § 153c StPO. Im Übrigen gilt d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ablehnung bei Missbrauch (§ 48c Abs 3 EStG)

Rn. 78 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48c Abs 3 EStG kann das FA die Anrechnung des Steuerabzugsbetrags ablehnen, soweit der Leistungsempfänger den Abzugsbetrag nicht abgeführt hat und Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Missbrauch vorliegt. Die Vorschrift ist erforderlich, weil für die Anrechnung gemäß § 48c Abs 1 EStG nur der Einbehalt und die Anmeldung des Steuera...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 8 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe in Kraft getreten (07.09.2001). Da die Steuerabzugsverpflichtung gemäß § 48 EStG erstmals auf Gegenleistungen für Bauleistungen anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2001 erbracht worden sind (§ 52 Abs 56 EStG idF des Gesetzes zur Eindämmung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inanspruchnahme des Leistungsempfängers

Rn. 63 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48a Abs 3 S 1 EStG haftet der Leistungsempfänger für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag (kritisch: Diebold, DStR 2002, 1336). Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Der Abzugsbetrag ist "nicht" oder "zu niedrig" abgeführt, wenn er nicht dem gesetzlich angeordneten Einbehalt gemäß § 48 Abs 1...mehr

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AGS 10/2022, Zum Stundensat... / II. Grundsätze der Vergütungsbemessung

Das LG Darmstadt führte zunächst allgemein zu den Grundsätzen der Vergütungsfestsetzung der Ausschussmitglieder aus und verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen in § 73 InsO, wonach ein Anspruch auf Vergütung für die Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen bestehe, wobei dem Zeitaufwand und dem Umfang der Tätigkeit dabei Rechnung zu tragen sei. Über die Verweisun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG

Rn. 15 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Sicherungsfunktion des Verfahrens gemäß §§ 48ff EStG zeigt sich daran, dass der Steuerabzugsbetrag nicht nur auf die von dem Leistenden geschuldete ESt oder KSt, sondern auch auf Steuern, die der Leistende als Entrichtungsschuldner zu leisten hat (LSt, Bauabzugsteuer) angerechnet wird (§ 48c Abs 1 S 1 EStG). Damit werden – mit Ausnahme d...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 13.1 Umstellung der Beitragserhebung bei der VBG

Bis zum 31.12.2021 hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) die Beiträge von ihren Mitgliedsunternehmen nachschüssig erhoben. Der Beitrag für das bereits abgelaufene Kalenderjahr wurde somit immer erst Mitte Mai des Folgejahres auf der Basis der tatsächlichen Verhältnisse des abgelaufenen Kalenderjahres ermittelt und zur Zahlung fällig gestellt. Dieses System der Beitra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Reihenfolge der Anrechnung

Rn. 25 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anrechnung des Steuerabzugsbetrags auf die vom Leistenden zu entrichtenden Steuern ist zwingend in der von § 48c Abs 1 S 1 EStG vorgesehenen Reihenfolge vorzunehmen:mehr

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AGS 10/2022, Vergütung des ... / II. Notwendigkeit der Hinzuziehung der Düsseldorfer Prozessbevollmächtigten

Zunächst hat das OLG München festgestellt, der Kläger habe nicht hinreichend dargetan, dass die Hinzuziehung der Düsseldorfer Rechtsanwälte als Prozessbevollmächtigte, somit Rechtsanwälte am dritten Ort, notwendig gewesen wäre. Die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist (sog. Rechtsanwalt am dritten O...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung, Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Inhalt und Bedeutung Durch die Festsetzung und Erhebung von Vorauszahlungen soll ein sicherer und gleichmäßiger Eingang der ESt erreicht werden (BFH BStBl II 2011, 607). Ferner wird die Liquiditätsbelastung der Bezieher nicht steuerabzugspflichtiger Einkünfte derjenigen StPfl angenähert, die dem Quellensteuerabzug durch LSt oder KapSt unterlie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuständiges FA

Rn. 27 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung erfolgt an das FA, das für den Leistenden zuständig ist. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 48a Abs 1 S 1 EStG, ist aber aus dem Zusammenhang mit § 48a Abs 1 S 2 EStG (Abführungspflicht an das für den Leistenden zuständige FA) ableitbar (vgl Tz 65, 97 BMF BStBl I 2022, 1229). Für den Leistungsempfänger kann diese Reg...mehr

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AGS 10/2022, Die Beauftragung des Terminsvertreters im Namen des Anwalts

Kontrovers diskutiert wird derzeit die Frage, ob die Kosten eines Terminsvertreters, den der Anwalt in eigenem Namen beauftragt, vom Gegner erstattet verlangt werden können. Das OLG München (S. 448) m. zust. Anm. Hansens hat dies wieder einmal verneint. Entgegen der Anmerkung von Hansens halte ich diese Entscheidung für unzutreffend. Schon die plakative Aussage im Leitzsatz "...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschriften über den Steuerabzug bei Bauleistungen in §§ 48–48d EStG richten sich gegen die illegale Betätigung im Baugewerbe. Der Gesetzgeber versteht unter der illegalen Betätigung im Baugewerbe den Einsatz von Werkvertragsunternehmen mit tatsächlichem oder vorgeblichem Auslandssitz, die unter Einschaltung von unseriös operierenden Sub...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Steuerliche Folgen

Rz. 136 [Autor/Stand] Täter oder Gehilfen des Schmuggels haften für die verkürzte Einfuhrabgaben- und Steuerschuld gem. § 71 AO. Der Umstand der Haftung für verkürzte Steuern nach § 71 AO als steuerrechtliche Folge jeder Steuerstraftat bedarf beim Täter keiner ausdrücklicher Erörterung bei der Strafzumessung, es sei denn, der Täter spielte im Gesamtgeschehen nur eine unterge...mehr

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zfs 10/2022, Verzicht des M... / 3 Anmerkung:

Der Schwerpunkt der Entscheidung des BGH lag auf der Beurteilung von Fragen des Insolvenzrechts. Diese hat das OLG Frankfurt/Main nach Auffassung des BGH nicht sämtlich richtig beantwortet. Der BGH hat deshalb die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Für die Leser dieser Zeitschrift von besonderer Bedeutung war ein Problem des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung bei PersGes

Rn. 47 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird die Bauleistung von einer PersGes erbracht, sind für das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG Besonderheiten zu beachten. Auf die von der PersGes zu entrichtende LSt (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 1 EStG) und auf die Bauabzugsteuer (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 4 EStG) ist die Anrechnung unproblematisch möglich. Die PersGes ist aber nicht Schuldnerin...mehr

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AGS 10/2022, Streitwertbesc... / II. Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG ist gegen den Beschluss, durch den der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert festgesetzt worden ist, die Beschwerde gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt. Die Beschwerde findet gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG auch dann statt, wenn das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Das Prüfungsrecht des FA (§ 48a Abs 4 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 4 EStG gilt die Vorschrift in § 50b EStG für die Bauabzugsteuer entsprechend. § 50b EStG räumt dem FA ein besonderes Prüfungsrecht bei den am Verfahren Beteiligten ein. Es handelt es sich um ein für Abzugsteuern spezifisches Kontrollinstrument, das der Gesetzgeber als Gegenstück zu der Selbstberechnung des Steuerabzugsbetrags ...mehr

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AGS 10/2022, Berücksichtigu... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen Die Entscheidung des OLG Brandenburg liegt auf der Linie der ganz überwiegenden Rspr., wonach materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu berücksichtigen sind, sondern vorrangig mit der Vollstreckungsgegenklage außerhalb des Kostenfestsetzungsverfahre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung auf die Vorauszahlungen auf die ESt oder KSt (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anrechnung auf die Vorauszahlungen auf die ESt oder KSt gemäß § 48c Abs 1 S 1 Nr 2 EStG unterliegt einer zeitlichen Eingrenzung. Gemäß § 48c Abs 1 S 2 EStG darf die Anrechnung nur auf Vorauszahlungen für Vorauszahlungszeiträume innerhalb des Besteuerungszeitraums oder VZ erfolgen, in dem die Leistung erbracht worden ist. Mit dem Begriff "...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / j) Mehrwertsteuer-Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 816 [Autor/Stand] Für Zwecke der Umsatzsteuer ist der automatische Auskunftsverkehr auf der Grundlage der Mehrwertsteuer-Zusammenarbeitsverordnung von besonderer Bedeutung. Es geht dabei um die systematische Übermittlung von steuerlich relevanten Daten auf elektronischem Wege, die insb. für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung bei innergemeinschaftlichen Umsätzen nützl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ab VZ 2022: Anrechnung der zu Lasten der ausländischen Stiftung auf die zuzurechnenden Einkünfte erhobenen Steuern

„(5) [1] Auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stifters oder der bezugs- oder anfallsberechtigten Person ...” Rz. 216 [Autor/Stand] Unklarheiten des Regelungskonzepts. Der Gesetzgeber begründet die geänderte Regelungstechnik mit der veränderten Anrechnungsmethodik des § 12.[2] Dies trifft zwar insoweit zu, als die Anrechnung der Steuer auf die Zwischeneinkünfte bis z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 2.1 Bezugsgröße (Ost)

Rz. 2 Bei der Bezugsgröße handelt es sich nach § 18 Abs. 1 SGB IV um das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. Rz. 3 Der Wert der Bezugsgröße wird für das bisherige Bundesgebiet für eine Übergangszeit (bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im ge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium

Leitsatz 1. Werbungskosten setzen eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Davon ist auszugehen, wenn in Geld oder Geldeswert bestehende Güter aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen abfließen. Eine endgültige Belastung verlangt der Werbungskostenbegriff hingegen nicht. Ausgaben und Einnahmen sind vielmehr getrennt zu beurteilen. 2. Leistungen aus einem Stipendium führen zu Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Rentenversicherungsrecht sind wegen der Bedeutung des gesamten Versicherungslebens Sachverhalte relevant und somit regelungsbedürftig, die zum Teil weit in die Vergangenheit zurückreichen (z. B. Regelungen über die Behandlung von Zeiten des Kriegsdienstes als Ersatzzeit). Gleiches gilt für Sachverhalte, die nur noch übergangsweise Bedeutung haben (z. B. Altersrente ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.11 Zugang zu Erdgas- und Energienetzen und damit in Zusammenhang stehende sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 14 UStG)

Rz. 450 Für die Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die Fernleitung, die Übertragung und Verteilung über diese Netze und damit zusammenhängende Leistungen an im Drittland ansässige "Nichtunternehmer" wird der Leistungsort nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 14 [1] dort bestimmt, wo der im Drittland ansässige "Nichtunternehmer" seinen Wohnsitz hat. Durch das Jah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form

Rn. 12 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der UN-Vertragsbericht ist nach § 293a Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG schriftlich zu erstatten (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 293a, Rn. 10; KonzernR (2019), § 293a AktG, Rn. 18). Nach h. M. ist dabei gemäß § 126 BGB die eigenhändige Unterschrift aller Vorstandsmitglieder erforderlich, da diese in ihrer Gesamtheit zur Erstattung des Berichts ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Verzicht auf den Bericht durch die Aktionäre

Rn. 20 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Bericht ist nicht erforderlich, wenn alle Anteilsinhaber aller beteiligten UN auf seine Erstattung durch öffentlich beglaubigte Erklärung verzichten (vgl. § 293a Abs. 3 AktG). Dies gilt auch, wenn die abhängige Gesellschaft 100 %-ige Tochter des herrschenden UN ist. Hierin liegt eine Abweichung zu § 8 Abs. 3 UmwG für den Verschmelzungsber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 157 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für alle wechselseitigen Beteiligungen gelten die Vorschriften über verbundene UN (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 35ff.). Darüber hinaus gilt für qualifiziert wechselseitige Beteiligungen, dass alle Vorschriften über abhängige UN zur Anwendung gelangen (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 99ff.). Im Falle einer beidseitigen qualifiziert wechselse...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 220 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Werden aktive und/oder passive latente Steuern angesetzt, setzt sich die Steuerposition der GuV aus zwei wesentlichen Bestandteilen zusammen:mehr

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Sommer, SGB V § 328 Gebühre... / 2.2 Verordnungsermächtigung (Abs. 2)

Rz. 4 Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt durch Rechtsverordnung die gebührenpflichtigen Tatbestände. Dabei sind feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen sowie Regelungen über die Gebührenentstehung, die Gebührenerhebung, die Erstattung von Auslagen, den Gebührenschuldner, Gebührenbefreiungen, die Fälligkeit, die Stundung, die Niederschlagung, den Erlass, Säumniszus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.4 Verfallswirkung einer Beitragserstattung

Rz. 18 Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zählen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SGB I u. a. auch Beitragserstattungen, deren Voraussetzungen sich für zu Recht gezahlte Beiträge seit dem 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) aus § 210 Abs. 1 und 2 ergeben. Durch die Erstattung von zu Recht gezahlten Beiträgen können grundsätzl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Anwendung der Differenzbesteuerung auf die Lieferung an den Wiederverkäufer

Rz. 50 Gemäß § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG ist die Differenzbesteuerung auf die Lieferung eines Gebrauchtgegenstands auch dann anzuwenden, wenn die Lieferung, welche zum Erwerb des Gebrauchtgegenstands durch den Wiederverkäufer führte, ihrerseits der Differenzbesteuerung unterlag. Damit werden also auch Geschäfte zwischen Wiederverkäufern von der Vorschrift umfasst. Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Verhältnis Vorauszahlungsbescheid – Jahressteuerbescheid

Rz. 74 Mit Erlass des Jahressteuerbescheids und der Festsetzung der Jahressteuerschuld verliert der Vorauszahlungsbescheid seine selbstständige Bedeutung; der Jahressteuerbescheid tritt an die Stelle des Vorauszahlungsbescheids und ersetzt ihn, der Vorauszahlungsbescheid hat sich "auf andere Weise" erledigt (§ 124 Abs. 2 AO).[1] Der Jahressteuerbescheid ist dann allein Zahlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.2 Vorauszahlungen als vorläufige Steuerschuld

Rz. 4 Aus dem Begriff "Vorauszahlungen" ergibt sich, dass es sich um eine Steuerschuld handelt, bei der noch nicht feststeht, ob es sich um eine endgültige Belastung des Stpfl. handelt. Nach § 37 Abs. 1 EStG handelt es sich um Zahlungen auf eine voraussichtlich entstehende oder, bei der nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlungen nach Abs. 4, auf eine voraussichtlich entstan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einsparpotenziale ausschöpf... / 6.1 Kostensenkung im Personalbereich

Die Möglichkeiten zur Kostensenkung im Personalbereich sind vielfältig und zeigen meist auch gute Erfolge, wenn sie denn umgesetzt werden können. Dabei sind stets das Kündigungsschutzgesetz sowie die Mitspracherechte der Betriebsräte gemäß Betriebsverfassungsgesetz zu berücksichtigen. Dabei können die folgenden Möglichkeiten in Betracht gezogen werden: Vorhandene Zeitguthaben...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj. zu leisten. Diese Regelung wur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.3 Rechtsbehelfe

Rz. 78 Gegen den Vorauszahlungsbescheid, den Anpassungsbescheid und gegen den eine Herabsetzung ablehnenden Bescheid ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies ist auch dann der Fall, wenn der Vorauszahlungsbescheid mit dem ESt-Bescheid in einer Urkunde verbunden ist (Rz. 73). Die Anfechtung des ESt-Bescheids ist daher keine Anfechtung auch des Vorauszahlungsbes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Solaranlagen: Kabinett beschließt Abbau von Steuerhürden

Die Bundesregierung will mehr Solardächer, auch auf vermieteten Wohnhäusern. Bislang waren Installation und Betrieb zu kompliziert. Nun hat das Kabinett am 14. September einen Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner beschlossen: Steuerliche und bürokratische Hürden sollen abgebaut werden. Befreiung von der Ertragssteuer Einnahmen bis zu einer bestimmten Leistung sollen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / IV. Doppelte Erstattung

1. Fragestellung Reemtsma-Erstattung und § 14c-Erstattung: Im Weiteren will das FG Münster wissen, ob der Reemtsma-Anspruch des Leistungsempfängers auch dann besteht, wenn noch die Möglichkeit besteht, dass die Leistenden später ihre Steuerschuld i.S.d. § 14c UStG – d.h. die 12 % MwSt, die die Lieferanten an den Fiskus gezahlt haben, ohne sie aufgrund der Lieferungen zu schul...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / aa) Rückzahlungserfordernis lt. BFH?

Korrektur vielleicht nur bei Rückzahlung: Der BFH scheint die Regelungen des § 14c Abs. 1 UStG – zumindest für bestimmte Fälle – so auszulegen, dass Steuer i.S.d. § 14c UStG nur dann an den Leistenden erstattet wird, wenn dieser seinerseits dem Leistungsempfänger die entsprechenden Beträge zurückzahlt.[64] Auch der EuGH geht davon aus, dass ein Mitgliedstaat die Erstattung v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / 1. Fragestellung

Reemtsma-Erstattung und § 14c-Erstattung: Im Weiteren will das FG Münster wissen, ob der Reemtsma-Anspruch des Leistungsempfängers auch dann besteht, wenn noch die Möglichkeit besteht, dass die Leistenden später ihre Steuerschuld i.S.d. § 14c UStG – d.h. die 12 % MwSt, die die Lieferanten an den Fiskus gezahlt haben, ohne sie aufgrund der Lieferungen zu schulden – berichtige...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / a) Nicht einschränkbare Ansprüche

Auch dieser zweite Teil der Frage des FG Münster ist, sofern sich die Frage überhaupt stellt,[50] u.E. zu bejahen (d.h. der Reemtsma-Anspruch besteht). Die Gefahr der "doppelten Erstattung" ist nämlich kein Problem, das sich originär aus dem Reemtsma-Anspruch ergibt. Diese Gefahr ergibt sich vielmehr aus den fehlenden gesetzlichen Regelungen im nationalen Recht. aa) Steuerkor...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / bb) Verfahren XI R 6/21

Entscheidung des FG: Insofern wird es auch interessant zu sehen, wie der BFH im Verfahren XI R 6/21 entscheiden wird.[68] In diesem Fall hatte das FA – obwohl das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Leistenden bereits eröffnet worden war – die Steuerkorrekturen durch den Insolvenzverwalter anerkannt und die Steuerbeträge an die Masse erstattet. Das FG Düsseldorf, das mi...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / bb) Reemtsma Verfahren

Reemtsma-Anspruch (ebenso ohne Ermessen wie Steuerkorrektur): Außerdem hat jeder Leistungsempfänger, der zu Unrecht Mehrwertsteuerbeträge an den Leistenden gezahlt hat, das Recht, die Erstattung dieser Beträge – wenn er sie vom Leistenden nicht mehr zurückbekommen kann – im Rahmen eines Reemtsma-Anspruchs von der Finanzbehörde zu verlangen ("Reemtsma-Verfahren").[55] Auch be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / 2. Steuerberichtigung und Reemtsma-Anspruch

a) Nicht einschränkbare Ansprüche Auch dieser zweite Teil der Frage des FG Münster ist, sofern sich die Frage überhaupt stellt,[50] u.E. zu bejahen (d.h. der Reemtsma-Anspruch besteht). Die Gefahr der "doppelten Erstattung" ist nämlich kein Problem, das sich originär aus dem Reemtsma-Anspruch ergibt. Diese Gefahr ergibt sich vielmehr aus den fehlenden gesetzlichen Regelungen ...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / 1. EuGH v. 15.3.2007

Erstattungsanspruch gegen die Finanzbehörde: Vor nunmehr etwas mehr als 15 Jahren entschied der EuGH, dass sich aus den Grundsätzen des Mehrwertsteuerrechts, insbesondere dem Effektivitätsgrundsatz,[1] für den Empfänger einer Dienstleistung ein (direkter) Erstattungsanspruch[2] – der sog. Reemtsma-Anspruch – gegen die Finanzverwaltung ergebe, wenn er zu Unrecht Mehrwertsteue...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / 3. Kann der Fall überhaupt eintreten?

a) "Doppelerstattung" nicht möglich bei Rückzahlungserfordernis Fraglich, ob "Doppelerstattung" möglich: Im Fall des FG Münster stellt sich allerdings zunächst die Frage, ob es zu einer "Doppelerstattung" überhaupt kommen kann. aa) Rückzahlungserfordernis lt. BFH? Korrektur vielleicht nur bei Rückzahlung: Der BFH scheint die Regelungen des § 14c Abs. 1 UStG – zumindest für best...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / VI. Zinsen

Grundproblem der MwSt = Zinsen: Schließlich stellt das FG Münster die Frage, ob der Reemtsma-Anspruch auch die Zinsen umfasst. Das wäre, wenn der EuGH den Anspruch als solchen bejahen würde, fast der interessanteste Teil der Vorlagefrage. Hier hätte er nämlich die Möglichkeit, sich grundlegend zu Fragen der Verzinsung bei der Mehrwertsteuer zu äußern. Das wäre wünschenswert....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / cc) Ergebnis

Im Ergebnis wäre die Frage des FG Münster jedenfalls so zu beantworten, dass es nicht zu einer "Doppelerstattung" kommen kann.mehr