Fachbeiträge & Kommentare zu Erste Tätigkeitsstätte

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Feststellung der Zuordnung des Arbeitnehmers im steuerlichen Reisekostenrecht

Leitsatz Eine (stillschweigende) Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ergibt sich nicht allein daraus, dass der Arbeitnehmer die Einrichtung (aus der maßgeblichen Sicht ex ante) nur gelegentlich zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufsuchen muss, im Übrigen aber seine Arbeitsleistung ganz überwiegend außerhalb der f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zur ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 302 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufgrund der Rspr des BFH aus dem Jahr 2005 (s BFH BStBl II 2005, 782; 2005, 785; 2005, 788; 2005, 789; 2005, 791) ist das steuerrechtliche Reisekostenrecht neu konzipiert und vereinfacht worden. Grundlage dieser neuen Rspr ist die konsequente Anwendung des objektiven Nettoprinzips. Dies bedeutet, dass die Kosten, die zur Erzielung von Einn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Auswärtstätigkeiten im Ausland

Rn. 322 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wie bei Auswärtstätigkeiten im Inland kann der ArbG auch bei Auswärtstätigkeiten im Ausland Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von sog Auslandstagegeldern, bei denen es sich um Pauschbeträge handelt, steuerfrei ersetzen, R 9.6 Abs 3 LStR 2023. Der steuerfreie Ersatz von nachgewiesenen Verpflegungsmehraufwendungen, die die jeweiligen festg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Erste Tätigkeitsstätte

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die > Erste Tätigkeitsstätte ist (anders als früher die > Regelmäßige Arbeitsstätte Rz 2) gesetzlich definiert und demnach eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des ArbG, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom ArbG bestimmten Dritten, der der ArbN dauerhaft zugeordnet ist (§ 9 Abs 4 Satz 1 EStG). Je Dienstverhältnis hat der ArbN höc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Begriffe "Wohnung" und "erste Tätigkeitsstätte"

Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine der Grundlagen für die Bemessung der Entfernungspauschale ist die Wegstrecke, die von Wohnung einerseits und > Erste Tätigkeitsstätte andererseits als Endpunkte begrenzt wird. Soweit dabei maßgebliche Begriffe im EStG oder in der AO nicht näher festgelegt sind, müssen sie von ihrem Bedeutungsinhalt her im Auslegungswege bestimmt werden....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein ArbN kann in Erfüllung mehrerer Dienstverhältnisse an verschiedenen Orten tätig sein und folglich mehrere Tätigkeitsstätten haben (BFH 114, 92 = BStBl 1975 II, 177). Im Rahmen desselben Dienstverhältnisses kann der ArbN jedoch höchstens eine > Erste Tätigkeitsstätte haben (§ 9 Abs 4 Satz 5 EStG, > Rz 25). Bei mehreren Dienstverhältnissen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zusammentreffen mit Auswärtstätigkeiten, Sammelpunkt und weiträumigem Tätigkeitsgebiet

Rz. 97 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 ArbN, die ihren Einsatzort unmittelbar von der Wohnung aus und ohne Berührung der ersten Tätigkeitsstätte erreichen, sind für diese Wegstrecken vom Abzugsverbot des § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und 5 EStG – der Entfernungspauschale – nicht betroffen. Für die Fahrtkosten gelten die Regelungen für Auswärtstätigkeit: Die ArbN können die Fahrtkosten in ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ab dem VZ 2023 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG

Rz. 93 Mit Wirkung ab dem VZ 2023 wurde der Abzug der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022 (> Rz 14/2) in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG neu geregelt. Es wird nunmehr unterschieden, ob für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (> Rz 95) oder doch zumindest zeitweise (> Rz 94). In beiden Fällen beträgt die Homeoffi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Begrenzung auf eine Wegstrecke für jeden Arbeitstag

Rz. 31 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Entfernungspauschale wird für den Weg zu derselben Tätigkeitsstätte für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 2 EStG). Die Regelung bezieht sich auf die erste Tätigkeitsstätte im Rahmen eines bestimmten Dienstverhältnisses. Hat der ArbN mehrere Dienstverhältnisse und daraus mehrere erste Tätigkeitsstätten, kom...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Besonderheiten bei Aus- und Fortbildung

Rz. 27 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Rahmen der innerbetrieblichen Aus- und Fortbildung werden die Fahrtkosten auch dann nur in Höhe der Entfernungspauschale berücksichtigt, wenn der ArbN seine > Erste Tätigkeitsstätte ausschließlich zum Zwecke der Unterrichtung aufsucht (BFH 201, 308 = BStBl 2003 II, 495). Rz. 27/1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Fahrten zu einer außerhalb der Wo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Wohnung

Rz. 21 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Wohnung iSd § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG, von der aus der ArbN zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, ist regelmäßig sein Heim, das den örtlichen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen darstellt (BFH 114, 340 = BStBl 1975 II, 278). Das gesetzliche Tatbestandsmerkmal "Wohnung" ist aber weit auszulegen. Der Gesetzgeber wollte mit der Vorschrift al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Fahrgemeinschaften (einschließlich Ehegattenfälle)

Rz. 90 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Jeder Teilnehmer an der Fahrgemeinschaft hat Anspruch auf die Entfernungspauschale. Dies gilt unabhängig von der Art der Fahrgemeinschaft und auch für Fahrgemeinschaften von > Ehegatten oder für eingetragene > Lebenspartner (> Rz 94). Die Entfernungspauschale ist mithin unabhängig davon, ob die Teilnehmer abwechselnd den eigenen PKW einsetze...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird grundsätzlich nur die Entfernungspauschale angesetzt, die durch den Höchstbetrag von 4 500 EUR begrenzt wird – das gilt auch bei Benutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel (EFG 2014, 1183 = DStRE 2016, 129). Höhere Aufwendungen werden aber abgezogen, soweit die tatsächlichen Aufwendungen den...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten bei Fahrten zu Treff-/Sammelpunkten oder zur weiträumigen Arbeitsstätte

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Entfernungspauschale gilt auch für ArbN ohne erste Tätigkeitsstätte, wenn sie arbeitsrechtlich gehalten sind, zur Aufnahme der Berufsarbeit arbeitstäglich dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet aufzusuchen (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 3 iVm Nr 4 und Abs 2 EStG). Das betrifft zB die arbeitstägliche Aufnahme...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Entfernungspauschale soll den Aufwand für das Zurücklegenmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Benutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel (Mischfälle)

Rz. 70 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Werden die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowohl mit dem Kraftwagen als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt, gilt Folgendes (vgl BMF vom 21.11.2021, Tz 1.6 = Rz 20–22, BStBl 2021 I, 2315, > Anh 2 Entfernungspauschale), und zwar für Fälle,mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ersatzweise: Verkehrsgünstigere Straßenverbindung

Rz. 62 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Grundsätzlich wird typisierend davon ausgegangen, dass die kürzeste Straßenverbindung auch der tatsächlich regelmäßig benutzten Wegstrecke entspricht. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann der Ermittlung der Entfernung nur dann zugrunde gelegt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom ArbN regelmäßig für die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zwischenheimfahrten

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 3–6 EStG und > Doppelte Haushaltsführung Rz 115 ff. BFH 167, 443 = BStBl 1992 II, 664 setzt bei Zwischenheimfahrten vom Dienstreiseort zum Wohnort uE zutreffend die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit den tatsächlichen Aufwendungen oder mit den p...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Universitätsstudium

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Bildungsaufwendungen (zum Erststudium > Bildungsaufwendungen Rz 15 ff), > Doppelbesteuerung Rz 225 ff (ergänzend etwaige Hinweise zu Studierenden in den jeweiligen Länder-Stichworten), > Entfernungspauschale Rz 27/2, > Erste Tätigkeitsstätte Rz 39 ff, > Hochschulstudium, > Promotionsstudenten, > Studenten, > Werkstudenten. Ergänzend die Ausführun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsatz: Kürzeste Straßenverbindung

Rz. 60 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 4 EStG). Die kürzeste Straßenverbindung ist auch dann maßgeblich, wenn diese mautpflichtig ist (BFH 243, 219 = BStBl 2014 II, 259). Das gilt ebenso, wenn die Straßenverbindu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Zusätzliche Wegstrecken/Abholfahrten

Rz. 32 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei dem einmaligen Ansatz der Entfernungspauschale je Arbeitstag bleibt es auch bei mehreren Fahrten am selben Arbeitstag (BMF vom 18.11.2021, Tz 1.7 = Rz 23, BStBl 2021 I, 2315, > Anh 2 Entfernungspauschale ), selbst wenn sie beruflich unabweisbar sind. Das betrifft zB ArbN wie Bühnenkünstler mit geteilter Arbeitszeit, die ihre Tätigkeitsstä...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Tatbestandsmerkmal

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Reihe von Steuerbefreiungen und anderen Begünstigungen bei der Besteuerung des Arbeitslohns werden nur dann gewährt, wenn > Arbeitslohn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Hierbei handelt es sich zurzeit um die folgenden Bestimmungen: Die Steuerbefreiung von Corona-Beihilfen iSv § 3 Nr 11a EStG (> Steuerbefreiun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zollbeamte

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die im Grenzaufsichtsdienst tätigen Beamten haben in ihrer Außenstelle idR ihre > Erste Tätigkeitsstätte. Zur Steuerfreiheit der Aufwandsvergütung nach dem BRKG > Grenzgängerzehrgeld. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Beiträge an die Kleiderkasse sind noch keine > Werbungskosten (> Berufskleidung), sondern erst die beim (späteren) Erwerb tatsäc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Universität

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Akademischer Austausch, > AStA, > Ausbildungsförderungsgesetz, > Ausbildungsfreibetrag, > Bildungsaufwendungen, > Deutsche Forschungsgemeinschaft, > Doktoranden, > Doktorprüfung, > Doppelbesteuerung Rz 225 ff, 235 (ergänzend etwaige Hinweise zu Studierenden und Gastprofessoren in den jeweiligen Länder-Stichworten), > Entfernungspauschale Rz 27/2,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ernährung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Diätverpflegung, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Familienfeier und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Körpergröße, > Beköstigung am Arbeitsort, > Betriebsveranstaltungen, > Bewirtung, > Fortbildungsveranstaltungen, > GeschenkeRz12 ff, > Getränke, > Krankheitskosten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Benutzung einer Fähre

Rz. 84 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG nimmt die Benutzung einer Fähre nicht von der Anwendung der Entfernungspauschale aus. Das ist uE folgerichtig, weil die Fähre ein öffentliches Verkehrsmittel ist (> Rz 80). Da für die Ermittlung der Entfernung die kürzeste Straßenverbindung zugrunde zu legen ist (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 4 EStG, > Rz 60 ff), ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Laufe der Rechtsentwicklung sind die Aufwendungen für den arbeitstäglichen Weg zur Arbeit unterschiedlich behandelt worden. Ursprünglich wurden sie als private Angelegenheit des Stpfl angesehen. Erstmals durch das EStG 1920 wurden Aufwendungen zum Abzug zugelassen, soweit sie "notwendig" waren (vgl § 13 EStG 1920; § 16 EStG 1925; § 9 Ziff ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Artisten

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein Artist mit täglichen Auftritten ist idR > Arbeitnehmer (RFH, RStBl 1927, 77; vgl BFH 55, 255 = BStBl 1951 III, 97; BFH 60, 257 = BStBl 1955 III, 100; > Berufssportler und > Künstler). Die FinVerw hat zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei den fürs Fernsehen tätigen Künstlern und verwandten Berufen typis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abzugsverbot mit Ausnahmen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Benutzt der Stpfl zur Ausübung seines Berufs, zB als > Arbeitnehmer oder > Abgeordnete oder eine in einem > Ehrenamt tätige Person, ein Arbeitszimmer in seinem häuslichen Umfeld oder einen anderen beruflich genutzten Raum, so sind die damit verbundenen Aufwendungen bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG; > Einkünft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023

Kommentar 1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben Eine mobile Arbeitskultur mit partiellem Homeoffice gehört mittlerweile in vielen Branchen zum "New Normal". Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert und die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern und Homeofficeplätzen neu gefasst. Das BMF hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentl...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.7 Doppelte Haushaltsführung bei neuem Job

Eine doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG bzw. für den betrieblichen Bereich § 4 Abs. 5 Nr. 6a EStG) liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand[1] unterhält, beschäftigt ist und auch an dieser "ersten Tätigkeitsstätte" wohnt.[2] Zudem muss er sich an den Kosten des (Erst-) Haushalts und den sonstigen Lebenshaltungskost...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.6.2 Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale (aufgrund der Corona-Krise gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Satz 4 EStG a. F. bis VZ 2022 von max. 600 EUR pro Jahr)[1] hat sich für Sachverhalte bewährt, in denen den Steuerpflichtigen kein entsprechendes häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. In allen Fällen der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung kann ab 2023 weite...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Regelmäßige Arbeitsstätte

Rz. 600 Erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 S. 1 EStG) ist jede ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ist damit durch zwei Voraussetzungen gekennzeichnet:mehr

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Dienstreise / 4 Erste Tätigkeitsstätte

Mit der Reform des Reisekostenrechts zum 1.1.2014 hat auch der bisher immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führende Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte eine Änderung erfahren. Nunmehr kann der Arbeitnehmer je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte, ggf. aber auch keine erste, sondern nur auswärtige Tätigkeitsstätten haben (§ 9 Abs. 4 Satz 5 EStG). Die Best...mehr

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Reisekosten / 25.3.2 Erste Tätigkeitsstätte (R 9.4 Abs. 3 LStR)

In § 9 Abs. 4 EStG wird die erste Tätigkeitsstätte als ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist, definiert. Ein Arbeitnehmer kann je Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben. Durch die gesetzliche Festlegung erfährt der Arb...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.6 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung des BFH fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in An...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.5 Quantitative Zuordnungskriterien

Fehlt es an einer dauerhaften, dienst- oder arbeitsrechtlichen Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer betrieblichen Einrichtung oder ist sie nicht eindeutig, ist nach § 9 Abs. 4 Satz 4 EStG von einer ersten Tätigkeitsstätte an der betrieblichen Einrichtung auszugehen, an der der Arbeitnehmer typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche 2 volle Arbeitstage oder mindestens 1/...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.2 Arbeits- bzw. dienstrechtliche Zuordnung

Ab dem 1.1.2014 liegt eine "erste Tätigkeitsstätte" vor, wenn der Arbeitnehmer einer Tätigkeitsstätte dauerhaft zugeordnet ist. Die dauerhafte Zuordnung des Arbeitnehmers wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen des Arbeitgebers sowie die diese ausfüllenden Absprachen oder Weisungen bestimmt (§ 9 Abs. 4 Satz 2 EStG). Das gilt unabhängig davon, ob diese sch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.2.1 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der im EStG vorgenommenen Definition der ersten Tätigkeitsstätte kommen hierfür nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Insoweit wird dem vom BFH zum bisherigen Arbeitsstättenbegriff aufgestellten Grundsatz, dass nur ortsfeste Einrichtungen eine ausreichend sichere Abgrenzung gegenüber der beruflichen Auswärtstätigkeit gewährleisten können, gefolgt. Ein Hochse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.2.3 Dauerhafte Zuordnung

Eine Zuordnung des Arbeitgebers zu einer Tätigkeitsstätte muss auf Dauer angelegt sein. Die Abgrenzung ist anhand einer im Voraus zu treffenden Prognoseentscheidung vorzunehmen, deren Grundlage die dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Festlegungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind. Diese sog. Ex-ante-Betrachtung hat regelmäßig zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.2.4 Dauerhafte Zuordnung im öffentlichen Dienst

Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist Dienststelle/Dienststätte die Stelle, bei der die Beschäftigten (Arbeitnehmer) eingestellt oder zu der sie versetzt, abgeordnet, zugeteilt, zugewiesen oder abkommandiert worden sind. Jede dieser dienstlichen Maßnahmen führt dazu, dass diese Stelle zur neuen "dienstrechtlichen" Dienststelle/Dienststätte wird, unabhängig davon, ob die M...mehr

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Reisekosten / 5 Allgemeine Grundsätze des Reisekostenrechts

Beschäftigte haben Rechtsanspruch auf die durch das BRKG oder der landesrechtlichen Reisekostenregelungen und die dazu ergangenen Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften (über tarifvertragliche Verweisung) zugesicherten Leistungen. Höhere und andere Leistungen als die zugesicherten, können sie nicht beanspruchen. Aus dem Ersatz der Reisekosten darf dem Bediensteten kein V...mehr

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Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1.3 Fahrten zum Sammelpunkt/Treffpunkt

Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) und hat er nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie Absprachen bzw. Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort typischerweise arbeitstäglich aufzusuchen oder sich dort einzufinden (z. B. Busdepot oder Treffpunkt für betrieblichen Sammeltransport), werden die Fa...mehr

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Reisekosten / 25.3.1 Allgemeines

Soweit es sich um keine Reisekostenvergütungen aus einer öffentlichen Kasse handelt, kann der Arbeitgeber anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinem Arbeitnehmer i. d. R. nur dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte (§ 3 Nr. 16 EStG). Der Arbeitgeber darf steuerfreie Reisekosten (§ 3 Nr. 16 EStG) leisten,...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.4.2 Obergrenze bei langfristiger Auswärtstätigkeit

Es ist lediglich die berufliche Veranlassung zu prüfen, nicht aber die Angemessenheit der Unterkunft (bestimmte Hotelkategorie oder Größe der Unterkunft). Die Anerkennung von Unterkunftskosten im Rahmen einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit erfordert, dass noch eine andere Wohnung besteht, an der der Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt hat, ohne dass dort jedoch ein eige...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 1 Vorbemerkung

Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich vorwiegend mit den einzelnen Erstattungstatbeständen gem. § 1 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie §§ 11ff. BRKG. Diese sind: Fahrt- und Flugkostenerstattung geregelt in § 4 BRKG Wegstreckenentschädigung geregelt in § 5 BRKG Tagegeld geregelt in § 6 BRKG Übernachtungsgeld geregelt in § 7 BRKG Auslagenerstattung bei längerem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 13 Tagegeld (§ 6 Abs. 1 BRKG)

Mehraufwendungen für Verpflegung (Tagegeld) werden in Abhängigkeit der Dauer der Dienstreise nach § 2 Abs. 2 BRKG mit Pauschbeträgen abgegolten. Die Höhe bemisst sich also nach der dienstlich bedingten Abwesenheitsdauer (Dienstreisedauer) an einem Kalendertag. Maßgeblich sind die Pauschbeträge nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, mit denen Mehraufwendungen für Verpflegu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Tagespauschale / Homeoffice... / 3.3.1 Tagespauschale bei betrieblicher und beruflicher Tätigkeit

Mit dem Jahressteuergesetz 2022[1] wurde aus dem vorher geltenden Satz 4 des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ein § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG. Die folgende Änderung gilt über § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG ebenso für den Bereich der Ermittlung der Werbungskosten. Entsprechend dieser Vorschrift darf für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in ...mehr