Fachbeiträge & Kommentare zu Erste Tätigkeitsstätte

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten / 3.1.1 Fahrten zu einem Sammelpunkt

Liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen oder von dor...mehr

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Reisekosten / 3.3 Unterkunftskosten

Der Abzug von Übernachtungskosten wurde im Zusammenhang mit den Änderungen des Reisekostenrechts erstmals gesetzlich geregelt.[1] Als Werbungskosten abzugsfähig sind Unterkunftskosten bei einer Auswärtstätigkeit. Hierbei muss es sich um notwendige Mehraufwendungen eines Arbeitnehmers für beruflich veranlasste Übernachtungen an einer Tätigkeitsstätte handeln, die nicht erste ...mehr

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Reisekosten / 3.2.1 Auswärtstätigkeit im Inland

Für eintägige Auswärtstätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von 14 EUR (bis einschließlich VZ 2019: 12 EUR) berücksichtigt werden.[1] Zu den eintägigen Auswärtstätigkeiten zählt auch, wenn die auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also an zwei Kalendertagen) ausgeübt ...mehr

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Reisekosten / 2.2 Betriebsstätte beim Unternehmer

Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte [1] sind keine Reisekosten. Ihr Abzug richtet sich nach den Regelungen zur Entfernungspauschale.[2] Aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften im Regelungsbereich beider Vorschriften weicht der Begriff der Betriebsstätte vom Betriebsstättenbegriff i. S....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten / 3.2.3 Dreimonatsfrist

Wie bisher bleibt der Abzug von Verpflegungspauschalen bei einer längerfristigen Tätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort auf die ersten 3 Monate begrenzt.[1] Einfacher geregelt wurde indes der Unterbrechungstatbestand für den Neubeginn der Dreimonatsfrist. Es spielt keine Rolle, welche Ursache die Unterbrechung veranlasst hat. Maßgebend ist nur die Zeitdauer der Un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungsbereich und Abgeltungswirkung

Rn. 401 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Darf der ArbN das ihm überlassene Dienst-Kfz neben privaten Fahrten auch (vgl BFH v 22.09.2010, VI R 54/09, BStBl II 2011, 354 für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (ausführlich dazu s § 9 Rn 450ff (Teller)) bzw für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG (ausführlich dazu s § 9 Rn 630ff (Teller)) nutzen, erhöht sich de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fahrergestellung

Rn. 394 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird dem Nutzer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG oder für Privatfahrten ein Fahrer gestellt, ist der geldwerte Vorteil aus der Fahrergestellung zusätzlich – im Wege der Schätzung – als Arbeitslohn zu erfassen, BFH v 15.05.2013, VI R 44/11, BStBl II 2014, 589. Der geld...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Entstehung der Mobilitätsprämie (§ 103 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 103 EStG regelt die Entstehung der Mobilitätsprämie. Diese entsteht – korrespondierend mit den Regelungen über die Festsetzungsfrist in §§ 169, 170 AO – mit Ablauf des Kj, in dem der Anspruchsberechtigte die erste Tätigkeitsstätte/die erste Betriebsstätte aufsucht oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durchfüh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 8 Abs 1 EStG definiert den Begriff der Einnahme für den Bereich der Überschusseinkünfte iSv § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG. § 8 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, dass es sich bei bestimmten Einnahmen (zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten), um Einnahmen in Geld h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 8 EStG

Rn. 1a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Seit dem EStG 1934 galt die Vorschrift des § 8 EStG bis zum StÄndG 1977 unverändert. Das StÄndG 1977 (BStBl I 1977, 224) hat § 8 Abs 2 EStG um den S 2, der den Sachbezug durch ArbN betrifft, mit dem Verweis auf die Sachbezugs-VO ergänzt. Soweit die Sachbezugs-VO eingreift, wurden die Sachbezüge erstmals bundeseinheitlich festgelegt. Rn. 2 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abgabeort

Rn. 352 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach der Gesetzesbegründung (vgl BT-Drucks 11/2157, 141) soll der Abgabeort den Ort bezeichnen, an dem der ArbG dem ArbN den Sachbezug verschafft. Die Ersetzung des Begriffs des "Verbrauchsorts" durch den des Abgabeorts sollte die einheitliche Bewertung von Sachbezügen insbesondere bei ArbN sicherstellen. Rn. 353 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 V...mehr

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JStG 2022: Zur Konzeption d... / 3. Das Erfordernis der "überwiegenden Tätigkeitsausübung"

Mit § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c S. 1 EStG...: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Tagespauschale ist nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c S. 1 EStG, dass der Steuerpflichtige seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit an dem jeweils zum Ansatz gebrachten Kalendertag "überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeits...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern

Leitsatz Verfügt der Entleiher über ortsfeste betriebliche Einrichtungen im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG und ist der Leiharbeitnehmer dieser aus einer ex-ante-Betrachtung dauerhaft zugeordnet, handelt es sich dabei um seine erste Tätigkeitsstätte. Maßgebliches Arbeitsverhältnis für die Frage der dauerhaften Zuordnung ist das zwischen dem Verleiher und dem (Leih-)Arbeitne...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.5 Personalüberlassung

Rz. 60 Für die pauschalierte Bewertung von privaten Fahrzeugnutzungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gestatten, gilt die in Rz. 26–33 beschriebene sog. 1 %-Regelung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG entsprechend.[1] Bei untersagter Privatnutzung (i. d. R. durch arbeitsvertragliches Verbot) ist der früher geltende Beweis des ersten An...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.9 Überlassung unternehmerischer Fahrzeuge an das Personal

Rz. 99 Bemessungsgrundlage der nach Beurteilung der Finanzverwaltung im Regelfall als normale entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG i. V. m. § 3 Abs. 9 UStG zu wertenden Überlassung eines unternehmerischen Pkw durch den Unternehmer an den Arbeitnehmer für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten a...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale oder höhere tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)

Rz. 41 Für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte im eigenen und im zur Nutzung überlassenen Kfz enthält § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG eine besondere Regelung. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um betrieblich oder beruflich veranlasste Fahrten. Die dadurch entstandenen Aufwendungen sind deshalb in jedem Falle Betriebsausgaben. Zu beachten ist jedoch, dass durch den Verw...mehr

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Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten einer Soldatin auf Zeit

Leitsatz Erste Tätigkeitsstätte einer Soldatin auf Zeit, die sich in der Freistellung vom militärischen Dienst für eine Bildungsmaßnahme befindet und dem Dienstherrn nicht mehr im Sinne einer ständigen Zugriffs- und Verwendungsmöglichkeit aktiv zur Verfügung steht, ist nicht mehr der letzte militärischen Dienstort, sondern der Sitz der Bildungsstätte, sodass Fahrtkosten vom ...mehr

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Umzug wegen Homeoffice als Werbungskosten

Leitsatz Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann auch anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können....mehr

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Weiträumiges Tätigkeitsgebiet – vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche

Leitsatz Ein Tätigwerden in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten auszuüben hat. Normenkette § ...mehr

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Arbeitszimmer / 2 Homeoffice-Pauschale

Mit dem am 18.12.2020 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 wurde neu eine Homeoffice-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt, die dann noch durch das sog. Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bis 31.12.2022 verlängert wurde. Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichtet, kann der Steuerpfl...mehr

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Arbeitszimmer / 7 Fallgestaltungen ab 2023

Ab dem Jahr 2023 ergeben sich durch das Zusammenwirken der Regelungen § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG im Überblick folgende Fallgestaltungen, die hier in der tabellarischen Übersicht zusammengestellt sind.mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3 Erste Tätigkeitsstätte

3.3.1 Gesetzliche Definition Rz. 23 Die "erste Tätigkeitsstätte" wird in § 9 Abs. 4 EStG wie folgt definiert: 1Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. 2Die Zuordnung im Sinne des Satze...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Rz. 30 Als erste Tätigkeitsstätte gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb des Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[1] Da der Steuerpflichtige in den genannten Fällen keinem Direktionsrecht unterliegt, sondern selbst die Entscheidung für die jeweilige Bildungseinrichtung trifft, hat er – vergl...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.3 Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte nach quantitativen Kriterien

Rz. 27 Nur in den Fällen, in denen eine Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber nicht vorhanden oder nicht eindeutig ist, wird auf quantitative Kriterien zur Bestimmung zurückgegriffen (Subsidiarität der quantitativen Kriterien). Die erste Tätigkeitsstätte ist die betriebliche Einrichtung, an der der Arbeitnehmer typischerweise arbeitstäglich tätig werden...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.2 Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte nach arbeits-/dienstrechtlichen Kriterien

Rz. 24 Ortsfeste betriebliche Einrichtung Als Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten in Betracht. Wird die Tätigkeit beispielsweise auf Fahrzeugen oder in Tätigkeitsgebieten ohne ortsfeste Einrichtung ausgeübt, kann keine erste Tätigkeitsstätte vorl...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.1 Gesetzliche Definition

Rz. 23 Die "erste Tätigkeitsstätte" wird in § 9 Abs. 4 EStG wie folgt definiert: 1Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. 2Die Zuordnung im Sinne des Satzes 1 wird durch die dienst- o...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.4 Mehrere Tätigkeitsstätten

Rz. 29 Gesetzlich festgeschrieben ist nunmehr, dass ein Arbeitnehmer je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte haben kann. Dazu wird weiterhin Folgendes geregelt:[1] Soll der Arbeitnehmer an mehreren Tätigkeitsstätten, z. B. mehrere Filialen, mindestens 1/3 der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden, dann bestimmt der Arbeitgeber, welche dieser Tät...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.1.1 Benutzung von Kraftfahrzeugen

Rz. 32 Nutzt der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer für die Auswärtstätigkeit ein betriebliches Fahrzeug, d. h. einen Geschäfts- oder Firmenwagen,[1] so sind die auf die Reise entfallenden Fahrtkosten bereits in den Betriebsausgaben enthalten. Ein weiterer Abzug von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten erübrigt sich daher im Regelfall. Insoweit unterbleibt auch der Ansatz eines z...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Erste Tätigkeitsstätte im Rahmen einer beamtenrechtlichen Versetzung und gleichzeitiger Abordnung: Wird ein Finanzbeamter an ein FA für Großbetriebsprüfung versetzt und gleichzeitig i.R.d. Ausbildung zum Großbetriebsprüfer an ein anderes FA zur Verwendung im Innendienst und anschließenden Einarbeitung als Amtsbetriebsprüfer abgeordnet, ist das Abordnungs-FA erste Tätigkeitss...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.3 Übernachtungskosten

Rz. 73 Die Abzugsfähigkeit von Übernachtungskosten der beruflich/betrieblich veranlassten Unterkunftskosten während einer Auswärtstätigkeit ist gesetzlich geregelt.[1] Demnach sind notwendige Mehraufwendungen in ihrer tatsächlichen Höhe steuerlich berücksichtigungsfähig. Fallen höhere Übernachtungskosten an, weil die Unterkunft gemeinsam mit Personen genutzt wird, die nicht ...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.1 Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014

Rz. 18 Mit dem "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" vom 20.2.2013[1] sollte das steuerliche Reisekostenrecht mit Wirkung ab 1.1.2014 grundlegend vereinfacht und vereinheitlicht werden.[2] Rz. 19 Anlass zu der Reform war u. a. die Rechtsprechung des BFH in den vergangenen Jahren, insbesondere in 3 Urteilen v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Erste Tätigkeitsstätte bei vollzeitigen Bildungsmaßnahmen

Rz. 39 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Erste Tätigkeitsstätte ist auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird (§ 9 Abs 4 Satz 8 EStG). Durch die gesetzliche Regelung seit 2014 ist die Rechtsprechung des BFH, wonach es sich bei vollzeitig besuchten Bi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erste Tätigkeitsstätte

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Keine erste Tätigkeitsstätte

Rz. 34 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Es ist möglich, dass ArbN keine erste Tätigkeitsstätte haben. Solche Fälle können gegeben sein, wenn der ArbG keine Zuweisung vorgenommen hat (> Rz 12 ff) und die quantitativen Kriterien nicht erfüllt sind (> Rz 28) oder keine Dauerhaftigkeit vorliegt (> Rz 22 und > Rz 30). Beispiel 8 ArbN A übt seine Tätigkeit nur bei wechselnden Kunden und im ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Gleichbleibender Ort der Arbeitsaufnahme, der keine erste Tätigkeitsstätte ist

Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für Fahrten eines ArbN zwischen seiner Wohnung und dem Ort, an dem er nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen/Absprachen dauerhaft zur täglichen Arbeitsaufnahme verpflichtet ist, ohne dass dieser Ort seine erste Tätigkeitsstätte ist (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 3 Alt 1 EStG), gelten die Grundsätze der > Entfernungspauschale...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte

I. Anforderungen an eine Tätigkeitsstätte Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Voraussetzung für die Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte ist eine von der Wohnung der ArbN getrennte, ortsfeste betriebliche Einrichtung des ArbG, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom ArbG bestimmten Dritten. Folglich können Fahrzeuge wie zB Reise- oder Linienbusse, Züge, Flugzeuge, Hubschr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Anforderungen an eine Tätigkeitsstätte

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Voraussetzung für die Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte ist eine von der Wohnung der ArbN getrennte, ortsfeste betriebliche Einrichtung des ArbG, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom ArbG bestimmten Dritten. Folglich können Fahrzeuge wie zB Reise- oder Linienbusse, Züge, Flugzeuge, Hubschrauber, Straßenbahnen und die LKW von Fern...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Folgen einer ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 42 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann grundsätzlich kein steuerfreier ArbG-Ersatz gewährt werden. Der ArbG kann aber die > Lohnsteuer für > Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten > Arbeits...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Mehrere Tätigkeitsstätten

Rz. 32 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ein ArbN kann je Arbeits-/Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte haben (§ 9 Abs 4 Satz 5 EStG). Hat ein ArbN > Mehrere Dienstverhältnisse , so kann er auch mehrere erste Tätigkeitsstätten haben (je Dienstverhältnis jedoch höchstens eine). Wenn mehrere Tätigkeitsstätten pro Arbeits-/Dienstverhältnis die Voraussetzungen für die A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches und Überblick

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (Gesetz vom 20.02.2013, BGBl 2013 I, 285 = BStBl 2013 I, 188) wurden die früheren Bestimmungen zum Reisekostenrecht im EStG umgestaltet. Zu den weitreichendsten Änderungen gehörte die Abschaffung der früheren regelmäßigen Arbeitsst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Quantitative Kriterien

Rz. 28 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Fehlt es an einer Zuweisung durch den ArbG (> Rz 12 ff) zu einer betrieblichen Einrichtung oder ist sie nicht eindeutig, ist dennoch von einer ersten Tätigkeitsstätte an der ortsfesten betrieblichen Einrichtung (> Rz 7 ff) auszugehen, an der der ArbN typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Auswärtstätigkeit

Rz. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die unter > Rz 14 ff genannten Aufwendungen darf der ArbG steuerfrei erstatten, soweit es sich um Fahrten handelt, für die § 3 Nr 13 oder Nr 16 EStG gilt (Auswärtstätigkeit). Beispiel 1: ArbN D ist bei einem regional tätigen Bauunternehmen beschäftigt. Er ist keiner ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines ArbG zugeordnet, sondern wird jew...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Dauerhaftigkeit der Zuordnung

Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Zuordnung des ArbG zu einer Tätigkeitsstätte muss – prognostisch betrachtet (Gesetzeswortlaut: "tätig werden soll") – auf Dauer angelegt sein. Typische Fälle einer dauerhaften Zuordnung sind laut Gesetz (§ 9 Abs 4 Satz 3 EStG): die unbefristete Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten betrieblichen Einrichtung, die Zuordnung für die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Erforderlicher Tätigkeitsumfang

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Zuordnung eines ArbN durch den ArbG muss sich auf einen Ort beziehen, an dem der ArbN auch tätig werden soll. Ein solches Tätigwerden setzt ein persönliches Erscheinen und die zumindest kurzfristige physische Anwesenheit des ArbN an diesem Ort voraus, sodass etwa rein die Abgabe von Krank- oder Urlaubsmeldungen durch Dritte (zB mittels P...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Besonderheiten gelten auch, wenn ein ArbN arbeitsrechtlich gehalten ist, seine berufliche Tätigkeit dauerhaft in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet aufzunehmen, ohne dort die erste Tätigkeitsstätte zu haben (> Erste Tätigkeitsstätte Rz 51 ff). In diesen Fällen sind Wegstrecken zwischen der Wohnung des ArbN und dem täglich aufgesuchten weitr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Form der Zuordnung

Rz. 12 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der ArbN durch den ArbG einer Tätigkeitsstätte dauerhaft zugeordnet ist. Die dauerhafte Zuordnung wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen des ArbG sowie die diese ausfüllenden Absprachen oder Weisungen bestimmt (§ 9 Abs 4 Satz 2 EStG). Die dienst- oder arbeitsrechtliche dauerhaf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung

Rz. 35 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei der > Entsendung von Arbeitnehmern kann beim aufnehmenden Unternehmen eine erste Tätigkeitsstätte gegeben sein, wenn der ArbN mit diesem Unternehmen einen eigenständigen Arbeitsvertrag abschließt und er dessen betrieblicher Einrichtung dauerhaft zugeordnet wird. IdR ruht das bisherige Arbeitsverhältnis mit dem entsendenden Unternehmen. D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Inlandstätigkeit

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zu den ‚Reisekosten’ gehören die bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit (> Rz 9) entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung. Das Gleiche gilt bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 125 ff. Der ArbG darf solche Aufwendungen steuerfrei nur bis zur Höhe der gesetzlichen Pauschbeträge (> Rz 31) und beschränkt auf die ersten 3 Monate (> Rz 35) er...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Sammel-/Treffpunkt

Rz. 46 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Hat ein ArbN nach den vorstehenden Grundsätzen (> Rz 2–41) keine erste Tätigkeitsstätte, aber nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen/Absprachen/Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft und typischerweise arbeitstäglich einen festgelegten Ort aufzusuchen/sich dort einzufinden, werden die Fahrtkosten dahin wie bei Fa...mehr