Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Anerkannte technische Anforderungen

Rz. 6 Die Vorschrift schließt an § 126 Abs. 1 S. 1 GBO sowie die zu dessen Nr. 3 ergangene Anlage an und konkretisiert in § 64 Abs. 2 GBV insbesondere den Begriff der Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung sowie die speziellen grundbuchrechtlichen Anforderungen an Datensicherheit und – insoweit aufgrund der Überlagerung durch die Datenschutzgrundverordnung historisch –...mehr

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FoVo 01/2024, Zivilprozessrecht

Prütting/Gehrlein Zivilprozessordnung Kommentar, 15. Aufl. 2023 4.018 Seiten, 139,00 EUR Luchterhand Verlag ISBN 978-3-472-09795-2 67 Autoren behandeln die ZPO auf rund 4.000 Seiten. Da der Gesetzgeber seit der Vorlage etwas Ruhe gegeben hat, liegt der Schwerpunkt der Neuauflage in der Einarbeitung der Literatur und Rechtsprechung zu den vorherigen Reformen der 19. Legislatur...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (1) Herkömmliche Aktienoptionsprogramme

Rz. 130 Gem. Art. 10 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/522 sind die Annahme und die Ausübung einer Aktienoption, einschließlich der Führungskräften oder Arbeitnehmern im Rahmen ihres Vergütungspakets gewährten Aktienoptionen meldepflichtige Geschäfte. Hierzu führt die BaFin aus, dass bspw. auch Aktienzuteilungen der Meldepflicht unterfallen, und zwar unabhän...mehr

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§ 26 Kartellrecht / f) "Zweite Phase"

Rz. 169 Nach Einleitung des Verfahrens, d.h. nach Beginn der "zweiten Phase", hat die Kommission gem. Art. 10 Abs. 3 FKVO weitere 90 Arbeitstage Zeit, um über den Zusammenschluss zu entscheiden. Diese Frist verlängert sich auf insgesamt 105 Arbeitstage, wenn die beteiligten Unternehmen erst in einem späten Stadium der "zweiten Phase" (55 Arbeitstage oder mehr nach Einleitung ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 6. Wettbewerbsverbot

Rz. 14 Eine Änderung ergibt sich allerdings im Hinblick auf vertragliche Wettbewerbsverbote. Bislang konnte ein solches vertragliches Wettbewerbsverbot auf der Grundlage der bis zum 31.5.2022 geltenden Vertikal-GVO (EU-VO 330/2010) nur dann vereinbart werden, wenn der Franchise-Vertrag eine Vertragsdauer von 5 Jahren hatte. Wurde der Franchise-Vertrag für einen längeren Zeitr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 220f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 6 EStG bestehen nicht. Rn. 220g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Europarecht: BFH BStBl II 1997,358 (dazu zustimmende Urteilsanmerkung von sch, DStR 1997, 654) wendet die Vorschrift (analog der ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in § 3 Nr 1 Buchst a EStG Fall 3) in weiter Auslegung auch auf B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verhältnis von Einsicht und Abschrift/Ausdruck

Rz. 1 § 131 GBO fasst die Besonderheiten des maschinellen Grundbuchs in Bezug auf den Ausdruck zusammen, § 132 GBO betrifft die Grundbucheinsicht, die jedoch anstelle der Wiedergabe auf einem Bildschirm auch durch Einsicht in einen Ausdruck stattfinden kann, § 79 Abs. 2 GBV. Beide Tatbestände hängen daher eng zusammen. Der mit dem DaBaGG eingefügte Abs. 2 eröffnet eine Veror...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Handeln durch Insolvenzverwalter

Rz. 164 Die Auswirkungen grenzüberschreitender Insolvenzen[544] beurteilen sich im Verhältnis der Mitgliedstaaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks –, soweit das Verfahren nach dem 31.5.2002 und vor dem 26.6.2017 eröffnet wurde, nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (sog. EuInsVO 2000). Für Verfahren, die nach dem 26.6.2017 eröffnet wurden, gilt die ne...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Rechtsformspezifische Besonderheiten aufgrund des europäischen Charakters der EWIV?

Rz. 1521 Die Tatsache, dass an einer EWIV aus rechtsformspezifischen Gründen immer Mitglieder aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein müssen (vgl. unter Rdn 1411), stellt keine Besonderheit dar, die bei Umwandlungsvorgängen nach dem deutschen UmwG besonders zu berücksichtigen wäre. Auch an deutschen Personenhandelsgesellschaften und überhaupt an n...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / A. Einführung

Rz. 1 Das Nachweisgesetz (NachwG) als solches existiert bereits seit 1995 und verpflichtet den Arbeitgeber im Kern schon seitdem, die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Hierdurch soll mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 1322 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 3 Nr 2, 19 Nr 1 des Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der RL (EU) 2019/1160 zur Änderung der RL 2009/65/EG und 2011/61/EU in Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (FoStoG vom 03.06.2021, BGBl I 2021, 803) erhöhte den Freibetrag ab 01.07.2021 von EUR 36...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Schadensersatz

Rz. 165 Inwieweit bei einem Verstoß gegen Art. 12, 15 MMVO zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, das Verbot der Marktmanipulation also als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB anzusehen ist, ist offen.[356] Wie oben ausgeführt, wird in der Gesetzesbegründung eindeutig der überindividuelle Schutzzweck der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der überwac...mehr

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§ 26 Kartellrecht / c) Inhalt der Anmeldung

Rz. 250 Die Anmeldung eines Zusammenschlusses erfolgt formlos durch einfachen Brief an das Bundeskartellamt. Ein verbindliches Formblatt wie in der EU-Fusionskontrolle (und den meisten anderen nationalen Fusionskontrollordnungen) gibt es nicht.[268] Rz. 251 Die Anmeldung muss gem. § 39 Abs. 3 GWB allerdings gewisse Mindestangaben enthalten, um vollständig zu sein. Dazu gehöre...mehr

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§ 26 Kartellrecht / g) Zusagen, Bedingungen und Auflagen

Rz. 256 Wenn das Bundeskartellamt Bedenken gegen die Freigabe eines Zusammenschlusses hat, kann es die Freigabe gem. § 40 Abs. 3 GWB mit Bedingungen und Auflagen verbinden. Die Bedingungen und Auflagen dürfen allerdings nicht dazu führen, dass die beteiligten Unternehmen einer laufenden Verhaltenskontrolle unterstellt werden (§ 40 Abs. 3 Satz 2 GWB). In der Praxis ist es rege...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/Europarecht

Rz. 204 Das Haager Ehewirkungsabkommen vom 17.7.1905 hat die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 23.8.1987 gekündigt.[668] Das Übereinkommen hat jedoch noch Einfluss auf diejenigen Ehen mit oder zwischen ausländischen Partnern, die zu einem Zeitpunkt geschlossen worden sind, zu dem die Heimatstaaten noch Vertragsstaaten des Übereinkommens waren.[669] Allerdings ist di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 3.1 Vermittlungsbudget

Arbeitnehmer können bei der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit aus einem Vermittlungsbudget finanziell unterstützt werden.[1] In Betracht kommen z. B. Zuschüsse zu Bewerbungs- und Reisekosten, zu einer Arbeitsausrüstung oder zu den Kosten bei auswärtiger Arbeitsaufnahme bzw. für einen Umzug. Gefördert wird auch die Arbeitsaufnahme in EU-Staaten, EU-assoziierten Staaten od...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / IV. Verbraucherbauvertrag

Rz. 14 Als Unterfall des Bauvertrags regeln §§ 650i ff. BGB den Verbraucherbauvertrag. Hierunter fallen Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, durch die ein Unternehmer zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Für den Begriff "Bau von neuen Gebäuden" kann an § 312b Abs. 3 Nr. 4 BGB a.F....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Europarecht

Rn. 2597g Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 107 Abs 1 AEUV verbietet grds staatliche Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Tz 1 der RL 2016 (...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Grundzüge des Bußgeldverfahrens

Rz. 84 Gem. § 81 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 GWB handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB eine Vereinbarung trifft, einen Beschluss fasst oder Verhaltensweisen aufeinander abstimmt. Gem. § 81c Abs. 1 GWB kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1 Mio. EUR geahndet werden. Richtet sich die Geldbuße geg...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Kündigungsfrist

Rz. 264 Ausdrückliche gesetzliche Regelungen zur Kündigungsfrist fehlen.[385] Bei einer Eingliederung des VH in das Vertriebssystem des Herstellers, die derjenigen eines HV vergleichbar ist, findet – mit Ausnahme der Kfz-Branche, dazu nachfolgend Rdn 265 – § 89 Abs. 1 HGB analoge Anwendung.[386] Die Kündigung hat jeweils zum Ende eines Monats zu erfolgen. Die Länge der Frist...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Verlegung des statutarischen Sitzes einer deutschen Gesellschaft ins Ausland

Rz. 108 Da eine deutsche Kapitalgesellschaft nur Bestand hat, wenn sie durch Eintragung in ein deutsches Handelsregister gegründet worden ist, die Eintragung in das deutsche Handelsregister allerdings wiederum die Zuständigkeit des deutschen Handelsregisters durch einen Satzungssitz im Inland voraussetzt, ergibt sich – unabhängig von § 4a GmbHG und § 5 AktG – eine unmittelba...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / IV. Übersicht über die erlassenen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien

1. Erste gesellschaftsrechtliche Richtlinie a) Publizitätspflicht Rz. 145 Die Richtlinie 2009/101/EG[280] (Publizitätsrichtlinie), beabsichtigt die Stärkung des Schutzes Dritter, die mit einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat der EU gegründet worden ist, kontrahieren. Insb. sollen diese vor Schäden aus der Unwirksamkeit von Verpflichtungen der Gesellschaft gesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Quellensteuer auf Streubesitzdividenden

Rn. 50 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die EU-Kommission war der Meinung, es bestehe aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung, auch bei einer Beteiligung von unter 10 % eine Verpflichtung zur Freistellung ausländischer Muttergesellschaften. Anders als etwa das französische Steuerrecht diskriminiere das deutsche Steuerrecht zwar nicht beim Qu...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Verhältnis von Art. 101 AEUV zu § 1 GWB

Rz. 2 Im deutschen Recht findet sich das Kartellverbot in § 1 GWB ,[3] im Unionsrecht in Art. 101 Abs. 1 AEUV .[4] Nach beiden Vorschriften sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten. Rz. ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Unternehmen

Rz. 10 Ein Unternehmen i.S.d. Wettbewerbsrechts ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.[13] Im Kartellrecht werden über den Begriff der wirtschaftlichen Einheit auch mehrere rechtlich selbstständige Rechtssubjekte als ein Unternehmen angesehen. Es gilt eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Rz...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 7. Handelsverbot während geschlossener Zeiträume

Rz. 143 Mit Art. 19 Abs. 11 MMVO wurde erstmals ein Handelsverbot innerhalb bestimmter sog. geschlossener Zeiträume (sog. Closed Periods) gesetzlich geregelt. Früher waren häufig als Blackout Periods bekannte Zeiträume nach einer weit verbreiteten Marktpraxis lediglich in unternehmensinternen Richtlinien mit ähnlichen Vorgaben vorgesehen. Nach dem Wortlaut von Art. 19 Abs. 11...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Safe Harbour (Art. 5 MMVO)

Rz. 159 Art. 5 MMVO enthält sog. Safe Harbours für den Handel mit eigenen Aktien und die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen. Die Anforderungen an einen zulässigen Handel mit eigenen Aktien im Rahmen von Rückkaufprogrammen und an zulässige Maßnahmen zur Stabilisierung des Preises von Finanzinstrumenten sind dabei in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 weiter konk...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 55 Ausgangspunkt ist, dass für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen gem. Art. 7 EuInsVO [94] grds. das Insolvenzrecht des Staats gilt, in dem das Verfahren eröffnet wird (lex fori concursus). Bei Eröffnung des Verfahrens durch ein deutsches Gericht muss dieses also auch dann, wenn der Schuldner eine nach ausländischem Recht errichtete Gesellschaft ist, die Vorschrif...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Übergang aus güterrechtlichen Gründen

Rz. 92 In ähnlicher Weise ist auch das Verhältnis von Gesellschaftsstatut und Güterstatut zu bestimmen. Mit Blick auf das Letztgenannte ist zu beachten, dass am 24.6.2016 die Verordnung (EU) 2016/1103 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / aa) Alleinkontrolle

Rz. 211 Der Begriff der Alleinkontrolle i.S.v. § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit der entsprechenden Regelung in der EU-Fusionskontrolle in Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) FKVO (s.o. Rdn 120 ff.).mehr

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§ 16 Internationales und eu... / III. Formen des Sekundärrechts

1. Richtlinien Rz. 140 Art. 2 Abs. 1 AEUV bestimmt, dass die Gemeinschaft nur innerhalb der ihr in dem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig werden kann. Dieses Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung schließt eine umfassende Harmonisierung des Rechts der Mitgliedstaaten grds. aus. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass der Gegenstand der Ermächtigung...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / I. Grundzüge

Rz. 207 Treten ausländische Gesellschaften im Inland als Vertragspartei, Prozessbeteiligte oder in anderer Beziehung auf, so stellt sich nicht nur die Frage, ob diese Gesellschaft anzuerkennen ist und ob ihr nach dem für sie maßgeblichen Recht überhaupt hinreichende Rechts- und Beteiligtenfähigkeit zukommt, sondern auch, wer sie in welcher Weise vertreten kann. Probleme wirf...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) In die Insiderliste aufzunehmende Personen

Rz. 55 In der Insiderliste sind nach Art. 18 Abs. 1 lit. a) MMVO diejenigen Personen zu erfassen, die für den Emittenten tätig sind und Zugang zu Insiderinformationen haben, sofern diese Personen für den Listenführungspflichtigen auf Grundlage eines Arbeitsvertrages oder anderweitig Aufgaben wahrnehmen, durch die sie Zugang zu Insiderinformationen haben. Erfasst sind damit s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Identifizierung der Kinder, die nicht nach einem Steuergesetz stpfl sind (§ 139a Abs 2 AO) (§ 63 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ist das Kind nicht nach einem Steuergesetz stpfl (139a Abs 2 AO), erfolgt die Identifizierung durch andere geeignete Nachweise, A 22.2 Abs 1 DA-KG 2023. StPfl iSd § 139a Abs 2 AO ist jeder, der nach einem Steuergesetz stpfl ist, also alle natürlichen Personen, bei denen eine unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 S 1 EStG oder § 1 Abs 2 EStG bes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorschriften Bundesdatenschutzgesetz

Rz. 29 Abs. 5 greift auf allgemeine Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zurück,[31] verschärft diese aber insoweit, als bei Abrufern, die keine öffentliche Stelle sind, auch ohne Anhaltspunkte für eine Zuwiderhandlung jederzeit Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde durchgeführt werden können. § 84 GBV ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / d) Muster für Insiderlisten

Rz. 60 Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1210 sieht zwingend zu verwendende Vorlagen für die beiden Arten der Insiderliste vor. Für KMU Unternehmen gibt es einige Erleichterungen. aa) Muster für einen Abschnitt in Bezug auf eine spezifische Insiderinformation Rz. 61 bb) Muster für einen Abschnitt "Permanente Insider" Rz. 62mehr

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§ 6 Franchiserecht / 5. Erfüllungsverträge

Rz. 13 Neu sind allerdings die Regelungen zu Preisvorgaben an einen Franchise-Nehmer bei sog. "Erfüllungsverträgen". Nach Ziff. 191 der Leitlinien zur Vertikal-GVO sind diese nur dann zulässig und damit durch die Vertikal-GVO freigestellt, wenn es sich um die Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Franchise-Geber oder dessen Lieferanten und Endkunden handelt und der Franchise...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtsentwicklung

Rn. 1046 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 2b des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332) fügte mit Wirkung ab VZ 2007 (Art 9 Abs 1 des Gesetzes) einen neuen § 3 Nr 26a EStG ein. Wie § 3 Nr 26 EStG will auch § 3 Nr 26a EStG das ehrenamtliche Engagement von Bürgern fördern (s Rn 5). Er soll den Aufwand, der solch...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 3. Form und Frist sowie Inhalt der Mitteilung

Rz. 133 Inhalt, Frist und Form der Mitteilung des Meldepflichtigen – sowie i.Ü. Inhalt und Art der von dem Emittenten vorzunehmenden Veröffentlichung – sind in Art. 19 Abs. 1, 2, 6 MMVO und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/523 näher konkretisiert worden. a) Form und Frist der Mitteilung Rz. 134 Nach Art. 19 Abs. 1, 2 MMVO hat die Mitteilung über die Vornahme eines Geschäf...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Rohausgleich/Unternehmervorteile

Rz. 303 Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs wird neben dem Rohertrag insbesondere auch der Umsatz mit Stammkunden ermittelt. In der Vergangenheit wurde regelmäßig der Umsatz der letzten 12 Monate vor Vertragsende bzw. für den Fall eines atypischen Vertragsjahres[446] auch ein anderer Zeitraum zur Ermittlung des Referenzzeitraumes zugrunde gelegt, um die Stammkunden zu...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 15. Weitere Richtlinien(vorschläge) mit gesellschaftsrechtlicher Relevanz

a) Aktionärsrechterichtlinien Rz. 168 Am 11.7.2007 ist die Richtlinie 2007/36/EG[330] über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften verabschiedet worden. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte in Deutschland durch das "Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie" (ARUG) vom 28.5.2009.[331] Die Richtlinie soll durch die Einführung v...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 9. Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden "Nebenabreden"

Rz. 263 Hinsichtlich der Zulässigkeit wettbewerbsbeschränkender Nebenabreden gelten die gleichen Grundsätze wie in der EU-Fusionskontrolle (vgl. dazu o. Rdn 182 ff.).mehr

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§ 6 Franchiserecht / III. Franchise-Verträge und Wettbewerbsrecht

Rz. 181 Der Franchise-Nehmer ist für seine regionale Werbung selbst verantwortlich. Dazu ist auch die Rspr. für die bei Franchise-Systemen immer bedeutsamer gewordene sog. Influencer-Werbung zu beachten.[385] Ist diese wettbewerbswidrig, kann nicht nur der Franchise-Nehmer, sondern auch der Franchise-Geber auf Unterlassung oder ggf. auch auf Schadensersatz nach erfolgter Aus...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Kommission

Rz. 97 Die Ermittlungsbefugnisse der Kommission in einem konkreten Verfahren richten sich nach Art. 18–22 VO 1/2003.[183] Demnach kann die Kommission durch einfaches Auskunftsverlangen oder durch Entscheidung von Unternehmen und Unternehmensvereinigungen verlangen, dass sie alle erforderlichen Auskünfte erteilen (Art. 18 Abs. 1 VO 1/2003). Ferner erteilen Regierungen und Wet...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Insolvenzgesellschaftsrecht

Rz. 1 Der – freilich nicht exakt definierte – Bereich des Insolvenzgesellschaftsrechts umfasst die Schnittstelle zwischen den beiden Rechtsgebieten, mithin die gesellschaftsrechtlichen Regelungen, Pflichten und Möglichkeiten in der Insolvenz und die insolvenzrechtlichen Pflichten und Haftungsgefahren in der Gesellschaft.[1] Dabei sind die Bezüge zwischen Gesellschafts- und I...mehr

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§ 26 Kartellrecht / cc) Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen

Rz. 51 Eine Freistellung für sog. Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen enthält die VO 2023/1066 vom 1.6.2023 über die Anwendung des Art. 101 Abs. 3 AEUV auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung (Nachfolgeregelung zur VO 1217/2010). Hiernach sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Unternehmen freigestellt,die folgendes regeln:[117]mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Gesellschaftsrechtliche Verordnungen

1. Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung Rz. 175 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung ( EWIV) wurde durch Verordnung des Rates vom 25.7.1985 geschaffen. Die notwendigen Ausführungsvorschriften wurden durch Gesetz vom 14.4.1988 zur Verfügung gestellt.[347] Der deutsche Gesetzgeber hat sich entschlossen, die EWIV ohne Rechtspersönlichkeit auszustatte...mehr

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§ 26 Kartellrecht / aa) Verschiedene Formen der Kontrolle

Rz. 123 Die Möglichkeit zur Ausübung eines bestimmenden Einflusses kann nicht nur ein Unternehmen alleine haben (Fall der "Alleinkontrolle"). Ein Zusammenschluss liegt auch vor, wenn mehrere Unternehmen gemeinsam einen bestimmenden Einfluss über ein anderes Unternehmen erwerben. Dann spricht man von "gemeinsamer Kontrolle".mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Rechtsfähigkeit

Rz. 45 Das Gesellschaftsstatut ist seiner Reichweite nach umfassend und gilt grundsätzlich für alle gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse.[176] Neben der Rechtsnatur, der Gründung, der Firma, der Vertretungsmacht der Organe, der Verfassung und inneren Organisation regelt es daher auch den Beginn und den Umfang der Rechtsfähigkeit.[177] Nach einem ausländischen Gesellschaftss...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Einzelfreistellung

Rz. 56 Liegen die Voraussetzungen einer GVO nicht vor, kann das fragliche Verhalten immer noch unmittelbar gem. Art. 101 Abs. 3 AEUV bzw. § 2 Abs. 1 GWB zulässig sein. Hierfür müssen allerdings vier Voraussetzungen erfüllt sein:[136]mehr