Fachbeiträge & Kommentare zu Facharzt

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Befristung mit Sachgrund

Rz. 224 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach dieser Vorschrift insb. vor:mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.5 HNO-Audiologieassistentinnen und -assistenten (Ziffer 7)

HNO-Audiologieassistenten sind Beschäftigte, die als Hilfskräfte eines Facharztes für Ohrenheilkunde diesen in seinen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen unterstützen. Neben Hör- und Gleichgewichtsprüfungen führen sie Prüfungen des Geruchs- und Geschmackssinns, der Ventilationsfunktion der oberen Luftwege, der Stimmfunktion und der Funktion von Hirnnerven durch. Die ...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / a) Fehlende Geschäftsfähigkeit

Rz. 28 Bei fehlender Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung fehlt es an einer Willenserklärung, so dass die Vollmacht unwirksam ist. Gerade im Bereich der Vorsorgevollmachten kommt es nicht selten vor, dass geistig hinfällige Menschen noch zur Unterschrift unter eine Vollmacht gebracht werden, um eine Betreuung zu verhindern. Unleserliche ...mehr

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ZErb 07/2023, Bericht der Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. 2023

Am 5.5. und 6.5. fand in Münster die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Tags zuvor fand der vereinsinterne Workshop statt. Herr RA Jochen Faßhauer referierte zu den Themen Laienvorträge und Tätigkeiten als Vorsorgeanwalt, Frau FAinFamR, FAinErbR Beatrix Rütten, Herr FAErbR Dr. Dietmar Kurze und Herr FAErbR Dieter Trimborn von Landenberg sprachen über ihre Erfahrungen...mehr

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ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 wenden sich gegen die Zurückweisung eines nach der gesetzlichen Erbfolge beantragten Erbscheins. Das Nachlassgericht sei zu Unrecht von einer wirksamen testamentarischen Enterbung ausgegangen. Der Erblasser war mit der nachverstorbenen früheren Beteiligten zu 4 verheiratet. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind die gemeinsamen Kinder d...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2275 BGB

Rz. 139 Bevor im Einzelnen mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen begonnen wird, ist zu prüfen, ob der Erblasser zum einen testierfähig und zum anderen in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist. Rz. 140 Eine Definition der Testierfähigkeit enthält das Gesetz nicht. Das OLG Frankfurt hat wie folgt entschieden: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigke...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.1.1 Überblick

Rz. 17 Nach der Definition in Satz 1 umfasst die ASV die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Ihren konkreten Inhalt enthält Satz 1 erst durch die enumerativ aufgezählten Krankheitsverläufe, die zu einer spezialfa...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.4 Richtlinienermächtigung des G-BA (Abs. 4)

Rz. 42 Der G-BA ist nach Abs. 4 Satz 1 verpflichtet (vgl. "regelt"), das Nähere zur ASV in einer Richtlinie zu beschließen. Dabei hat er die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die des Abs. 4 der Vorschrift, zu beachten bzw. entsprechend umzusetzen. Der G-BA hat sich mit Wirkung zum 28.4.2020 bei der Konkretisierung der Erkrankungen nach Abs. 1 Satz 2 in seiner ASV-Richtlini...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.1.3 Schwere Verlaufsformen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchs. c bis i)

Rz. 19 Die Einschränkung der ASV auf schwere Verlaufsformen der jeweiligen Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen bezieht sich auf die unter Buchst. c bis i aufgeführten Krankheitsbilder. Die in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 erfolgte Begrenzung der Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen auf solche mit schweren Verlaufsformen verfolgt das Ziel, die ASV auf solche Pati...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 1.1 Überblick

Rz. 2 Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (in offizieller Kurzform ASV genannt) ist ein Angebot für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Sie stellt eine besondere fachärztliche Versorgungsform außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung dar, die sich auf die Diagnostik und ...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.8 Überweisungserfordernis in der ASV

Rz. 67 Die Entscheidung für oder gegen eine Überweisung zur ASV erfolgt im Einzelfall aufgrund medizinischer Kriterien (Krankheitsform, Stadium oder Phase des Krankheitsverlaufs) und obliegt grundsätzlich der behandelenden Vertragsärztin bzw. dem behandelnden Vertragsarzt, in deren/dessen Kompetenz nicht eingegriffen wird. Damit soll sichergestellt werden, dass vergleichswei...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.2 Berechtigung zur Leistungserbringung

Rz. 24 Erfüllen die Leistungserbringer die gesetzlichen Voraussetzungen der ASV-RL, leiten sie ein Anzeigeverfahren ein (Satz 2), bei dem sich abweichend vom bisherigen Zulassungsrecht Besonderheiten ergeben (§ 2 Abs. 2 ASV-RL). Nicht berechtigt sind Berufsausübungsgemeinschaften, weil ihnen kein eigener Zulassungsstatus zukommt (vgl. BSG Urteil v. 16.12.2015, B 6 KA 26/15 R...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.6.1 Befristungshöchstdauer

Rz. 49 § 1 Abs. 3 Satz 1 ÄArbVtrG bestimmt – abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG – eine Höchstbefristungsdauer von 8 Jahren für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung. Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 ÄArbVtrG kann zum Zwecke des Erwerbs einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder des an die Weiterbildung zum Facharzt anschließenden Er...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.5 Sachgrund

Rz. 48 Nach § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG liegt ein die Befristung des Arbeitsvertrags rechtfertigender Sachgrund vor, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fak...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.4 Art der Befristung

Rz. 45 Nach § 1 Abs. 2 Halbs. 2 ÄArbVtrG muss die Befristung kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Das Befristungsdatum muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich genannt sein oder es muss sich aufgrund der Angaben im Arbeitsvertrag anhand eines Kalenders zweifelsfrei feststellen lassen. Deshalb kann eine Befristung nach § 1 ÄArbVtrG nur in Form einer Zeitbefristung, nicht a...mehr

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zfs 06/2023, Anspruch auf E... / 1 Sachverhalt

Die Kl. verlangt von der Bekl. aufgrund des zwischen ihnen bestehenden Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages (Versicherungsscheinnummer …) die Erstattung von Heilbehandlungskosten. Die Kl. erlitt im Jahr 2009 einen Infarkt der linken Koronararterie (LMCA). Ab dem Jahr 2013 bis zum Oktober 2015 befand sie sich in Behandlung bei dem Streitverkündeten, dem Facharzt für Allg...mehr

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Burnout-Syndrom: Ursachen u... / Zusammenfassung

Überblick Immer häufiger sind Beschäftigte körperlich und emotional erschöpft, können nicht mehr arbeiten, fühlen sich ausgebrannt. Das können erste Anzeichen eines Burnout-Syndroms sein. Oft werden sie von den Betroffenen – das können Frauen wie Männer aller Altersstufen und Branchen sein – heruntergespielt oder mit Medikamenten unterdrückt. Wenn allerdings ein bestimmter P...mehr

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Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 2.3.2 Pädagogen und Computerfachkräfte

Bisher gehen nur wenige Berufszweige das Thema Burnout offensiv an, evaluieren und dokumentieren Krankheitsfälle. So etwa der Bildungsbereich bzw. die IT-Branche. 2014 kommt der Aktionsrat Bildung bei einer Studie im Auftrag der bayerischen Wirtschaft zum Ergebnis, dass 30 % der Beschäftigten im Bildungswesen unter psychischen Problemen leiden.[1] Der Anteil krankheitsbedingte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3.3 Promotionskosten

Rz. 141 Promotionskosten waren als letzter Akt der akademischen Ausbildung grundsätzlich Ausbildungskosten.[1] Das galt auch für eine Zweitpromotion eines seit Jahren im Beruf stehenden Facharztes. Zwar stehe hier nicht die Ausbildung im Vordergrund, die Promotion berühre aber die gesellschaftliche Stellung des Stpfl.[2] Auch Aufwendungen für die Vorbereitung auf die Promoti...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.4 Zulassung des Krankenhauses (Abs. 2)

Rz. 29 Nach Abs. 2 sind die Krankenhäuser i. S. d. § 108 zur ambulanten Durchführung der in dem AOP-Katalog genannten Operationen, stationsersetzenden Eingriffe und stationsersetzenden Behandlungen von Amts wegen zugelassen. Eines besonderen Zulassungsverfahrens bedarf es wegen der eindeutigen Formulierung "sind zugelassen" nicht. Krankenhäuser sind zur ambulanten Durchführu...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.2 Vergütungsvereinbarung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 1 Satz 4 und Abs. 4)

Rz. 21 Die Vergütung der im Katalog aufgeführten ambulant durchführbaren Operationen und sonstigen stationsersetzenden Eingriffe sowie der prä-, post- und intraoperativen Leistungen des Krankenhauses werden nach § 7 AOP-Vertrag für den Regelfall mit den Preisen nach der regionalen Euro-Gebührenordnung (vgl. § 87a Abs. 2) vergütet, welche für den Standort des Krankenhauses gi...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.5 Qualitätssicherung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 35 Zum 1.4.2007 war die gesetzliche Verpflichtung der 3 Vereinbarungspartner, für ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus Qualitätssicherungsmaßnahmen zu vereinbaren, dem Gemeinsamen Bundesausschuss als Aufgabe übertragen worden (vgl. § 137 Abs. 1 Nr. 1). Dies hat die mit Wirkung zum 1.10.2006 in Kraft getretene "Vereinbarung von Qualitätssi...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.23 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahlen für die spezialisierte fachärztliche Versorgung

Rz. 37 Nach § 13 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie ist Planungsbereich für die spezialisierte fachärztliche Versorgung die Raumordnungsregion in der Zuordnung des BBSR. Erstreckt sich die Raumordnungsregion über die Grenzen einer KV, sind die Teile der Raumordnungsregion getrennt zu beplanen. Zum Zwecke einer homogenen und stabilen Versorgung kann auch für einzelne Arztgrupp...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.17 Fachidentität bei gemeinsamer Berufsausübung

Rz. 31b Nach § 41 Satz 1 der Richtlinie ist bei der gemeinsamen Berufsausübung eine Fachidentität i. S. d. Abs. 1 Nr. 4 der Vorschrift erforderlich. Fachidentität liegt nach Satz 2 vor, wenn die Facharztkompetenz und, sofern eine entsprechende Bezeichnung geführt wird, die Schwerpunktkompetenz übereinstimmen. Einer Übereinstimmung steht nicht entgegen, wenn nur einer der Ärz...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.22 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahlen für die allgemeine fachärztliche Versorgung

Rz. 36 Planungsbereich für die allgemeine fachärztliche Versorgung ist nach § 12 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion. Kreisregionen sind Kreiszusammenfassungen in der Zuordnung des BBSR. Für die Feststellung der Basisverhältniszahlen werden die Planungsbereiche der allgemeinen fachärztlichen Versorgung 5 raumordnungsspez...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.24 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahlen für die gesonderte fachärztliche Versorgung

Rz. 38 Planungsbereich für die gesonderte fachärztliche Versorgung ist der Bezirk der KV. § 12 Abs. 2 Satz 2 Ärzte-ZV bleibt unberührt. Diese Arztgruppen weisen Besonderheiten auf, wie beispielsweise eine zum Teil deutschlandweite Tätigkeit, einen geringen bis gar keinen Patientenkontakt oder die Besonderheit der ärztlichen Leistungen. Angesichts dieser Besonderheiten ist in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.1 Leistungen der Tierärzte und Tierärztegemeinschaften für ihre Mitglieder

Rz. 180 Obwohl nicht (mehr) ausdrücklich geregelt, sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt und die Umsätze von Gemeinschaften, deren Mitglieder Tierärzte sind, von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ausgenommen. Rz. 181 Nach § 2 der Bundes-Tierärzteverordnung darf die Berufsbezeichnung "Tierarzt" nur führen, wer als Tierarzt bestellt oder zur Ausübung ...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.3.1 Anordnung von Zulassungsbeschränkungen

Rz. 12 Zulassungsbeschränkungen sind die zwangsläufige Folge einer Überversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung, welche der Landesausschuss der Ärzte/Psychotherapeuten und Krankenkassen für einen Planungsbereich im Bezirk der jeweiligen KV von Amts wegen festzustellen hat. Stellt der Landesausschuss in der einzelnen Arzt- oder Psychotherapeutengruppe Überversorgung fe...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.19 Feststellungen des Landesausschusses zum regionalen Versorgungsgrad in der psychotherapeutischen Versorgung

Rz. 33 Abs. 4 Satz 5 der Vorschrift sieht vor, dass in der Bedarfsplanungs-Richtlinien für die Zeit bis zum 31.12.2015 sicherzustellen ist, dass mindestens ein Versorgungsanteil von 25 % der regional maßgeblichen Verhältniszahl den überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten und mindestens ein Versorgungsanteil von 20 % der regional maßgeblichen Verhäl...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.8 Bestimmung der Arztgruppen

Rz. 20 Die Festlegung der bundeseinheitlichen Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der vertragsärztlichen Versorgung setzt voraus, dass entsprechende Arztgruppen festgelegt worden sind. Da die Vorschrift dazu nur unbestimmte Vorgaben, wie Trennung nach haus- und fachärztlicher Versorgung (vgl.§ 101 Abs. 1 Nr. 2), Ärzte mit spezialfachärztl...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.6.2 Inhaltliche Kriterien

Rz. 47 Unter mehreren Bewerbern, welche die ausgeschriebene Praxis als Nachfolger fortführen wollen, hat der Zulassungsausschuss den Nachfolger nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen (Abs. 4 Satz 4). Nach Satz 5 sind bei der Auswahl der Bewerber folgende Kriterien zu berücksichtigen: die berufliche Eignung, das Approbationsalter, die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, eine mindes...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.14 Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten

Rz. 26 § 18 der Bedarfsplanungs-Richtlinie regelt die bundeseinheitlich anzuwendenden Vorgaben für die Bestimmung der Vertragspsychotherapeuten und deren Anrechnung auf den regionalen Versorgungsgrad. Gemäß Abs. 1 wird in der Gruppe der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen oder überwiegend psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzte für die Feststellungen des Versorgungsg...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die gesetzlichen Vorgaben für die Bedarfsplanungs-Richtlinien, welche der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 sowohl für die vertragsärztliche (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung beschließen soll. Es handelt sich für den Gemeinsamen Bundesausschuss um eine "M...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.15 Beschäftigung von anzustellenden bzw. angestellten Ärzten bei Zulassungsbeschränkungen

Rz. 31 § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sieht Regelungen für die Anstellung von Ärzten (JobSharing) vor. Die vielfältigen in § 95 Abs. 9, § 32b Ärzte-ZV und § 14a ff. Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) geregelten Möglichkeiten, Ärztinnen und Ärzte bei Vertragsärzten/Vertragspsychotherapeuten, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Eigeneinrichtungen der KV nach § 105 oder kommunale...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.14.3 Berücksichtigung von Anrechnungsfaktoren bei Zulassungen und Anstellungen der Ärzte

Rz. 29 § 21 der Richtlinie gibt in Sonderfällen die Anrechnungsfaktoren auf den regionalen Versorgungsgrad vor. Diese Sonderfälle kommen einerseits nicht so häufig vor und haben somit auch keine herausragende Auswirkungen auf die Bedarfsplanung; andererseits würden sie die Aus- und Durchführung der Bedarfsplanung nur übermäßig erschweren, wenn auf die konkreten Verhältnisse ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.2 Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 218 Leistungen von Zentren für ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung als Einrichtungen des privaten Rechts unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Die Befreiung setzt hiernach entweder eine Teilnahme an der ärztlichen Versorgung nach § 95...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.21 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahl für die hausärztliche Versorgung

Rz. 35 § 11 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie ist Planungsbereich für die hausärztliche Versorgung der Mittelbereich in der Abgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumordnung (BBSR). Erstreckt sich der Mittelbereich über die Grenzen einer KV, sind die Teile der Mittelbereiche getrennt zu beplanen. Zum Zwecke einer homogenen und stabilen Versorgung kann eine abwe...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.3 Prüfung und Feststellung der Unterversorgung

Rz. 4 Die Prüfung und die ggf. daraus resultierende, offizielle Feststellung, ob eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht, obliegt den aufgrund des § 90 für jeden KV-Bereich gebildeten Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen. Die Landesausschüsse der Zahnärzte und Krankenkassen sind entsprechend auf den KZV-Bereich hin organisiert, s...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.13 Berechtigung Dritter zur Stellungnahme (Abs. 5)

Rz. 45 Abs. 5 räumt den Arbeitsgemeinschaften der Ärzte-, Psychotherapeuten- und Zahnärztekammern Gelegenheit zur Stellungnahme ein, falls Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses die Berufsausübung der Ärzte, Psychotherapeuten oder Zahnärzte tangieren. Damit wird bestätigt und soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass Berufsrecht eine Angelegenheit der Kammern ist u...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.26 Sonderbedarfszulassung

Rz. 40 § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Vorschrift gewährleistet in Planungsbereichen, in denen die Zulassung von Ärzten bzw. Psychologischen-Psychotherapeuten wegen Überversorgung beschränkt ist, dass angeordnete Zulassungssperren nicht unverhältnismäßig die Berufsausübung beschränken und dass die Versorgung der Versicherten gewährleistet bleibt. Dies im Einzelnen zu konkretis...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 9 Grundbesitz für Zwecke eines Krankenhauses (Nr. 6)

Rz. 53 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG für Grundbesitz, der für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, hängt sowohl von objektiven als auch von subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen ab. Nach § 4 Nr. 6 S. 1 GrStG setzt die Befreiung zunächst voraus, dass der Grundbesitz – objektiv – für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, und das Krankenhaus in dem KJ, das dem...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 8. Titel des 4. Kapitels SGB V, der die Überschrift "Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung" trägt und die §§ 99 bis 105 umfasst. Zulassungsbeschränkungen sind sowohl bei einer ärztlichen/psychotherapeutischen Unterversorgung (vgl. dazu § 100) als auch bei Überversorgung für eine Arztgruppe oder Psychotherapeuten in einem bestimmten P...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.25 Ausgewogene hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur

Rz. 39 Die Maßstäbe für eine ausgewogene hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur (vgl. § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Vorschrift) ergeben sich aus dem 10. Abschnitt der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit den §§ 48 (Voraussetzungen für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte vertragsärztliche Versorgung) und 49 (Maßnahmen zur Wiederherstellung einer ausgewogenen hausärzt...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.2 Ausschließlichkeit der Hausarztzulassung

Rz. 38 Aus Abs. 1a Satz 3 bis 5 folgt, dass der Arzt entweder als Hausarzt oder als Facharzt tätig sein kann (BSG, Urteil v. 13.2.2019, 62/17 R). Nicht ausgeschlossen ist, dass ein Arzt mit einem halben Versorgungsauftrag zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung und mit dem anderen halben Versorgungsauftrag fachärztlich zugelassen wird (Rademacker, in: BeckOGK SGB V, §...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.2 Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung

Rz. 25 Die gesetzliche Grundlage des § 73 Abs. 1 steht neben dem ärztlichen Berufsrecht sowie den dortigen Gebietsbezeichnungen und verändert nicht die Leistungsinhalte und Grenzen des Fachgebietes der hausärztlichen Versorgung. Das folgt schon daraus, dass der Gesetzgeber des Vertragsrechts auf der Grundlage seiner aus Art. 74 Nr. 12 GG abgeleiteten Annexkompetenz zum Sozia...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.6 An der fachärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte

Rz. 49 Die fachärztliche Versorgung wird durch vertragsärztlich tätige Fachärzte durchgeführt, die nicht hausärztlich tätig sind. Die Facharztbezeichnungen ergeben sich aus dem ärztlichen Berufsrecht, insbesondere den länderrechtlichen Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern. In Betracht kommen für die vertragsärztliche Versorgung neben dem Fachgebiet Allgemeinmedizin weite...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.8.1 Umfang der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 53 § 73 Abs. 2 ist eine Zentralnorm der vertragsärztlichen Versorgung (Matthäus, in: jurisPK-SGB V, § 73 Rz. 115). Gemeinsam mit den vom GBA erlassenen normkonkretisierenden Richtlinien wird der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung bestimmt. Als Beispiele sind folgende Ergänzungen zu nennen: Ärztliche Behandlung (Nr. 1): Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmeth...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.3 Ausnahmeregelungen (Sätze 3 bis 6)

Rz. 40 Abs. 1a Satz 3 bis 6 bestimmt dagegen die Ausnahmen, wann Kinder- und Jugendärzte oder Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung sowohl hausärztlich als auch fachärztlich tätig werden dürfen bzw. wann Allgemeinärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung ausschließlich an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen können. Die Ausnahmefälle für Kinder- und Jugendärzte oder Inte...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.14.2 Zertifizierungsverfahren

Rz. 99 Das Verfahren der Zertifizierung ist im Dokument "Zertifizierungsrichtlinie der KBV" beschrieben, welches aktuell in der Version 4.1 (Stand: 15.11.2018) erschienen und im Internet veröffentlicht ist. Die Richtlinie ist aber nicht nur auf die Verordnung von Arzneimitteln bezogen, sondern auf weitere 11 Zertifizierungsthemen (z. B. Verordnung von Heilmitteln, Labordaten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.1 Leistungserbringer

Rz. 37 Abs. 1 a benennt die Leistungserbringer (Arztgruppen), die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, und nimmt damit eine Legaldefinition vor (Kremer/Wittmann, Zulassungsverfahren, Rz. 1471). Diese Aufzählung ist abschließend (vgl. auch BSG, Urteil v. 31.5.2006, B 6 KA 74/04 R; Warner, in: BeckOK Sozialrecht, SGB V, 73 Rz. 8). In Satz 2 wird die Abgrenzung zu den ü...mehr