Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Therapieunterbringung, Zulässigkeit [Rdn 587]

Rdn 588 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 538 m.w.N. Rdn 589 Entgegen zahlreicher Bedenken (z.B. Kreuzer/Bartsch StV 2011, 472, 474) hat das BVerfG die Regelungen für Fälle einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten, die aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten abgeleitet werden, für ...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Vollzug, landesrechtliche Vollzugsgesetze [Rdn 610]

Rdn 611 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 538 m.w.N. Rdn 612 Die Bundesländer haben sich bei Schaffung der neuen Gesetze zum 1.6.2013 an einem gemeinsam erarbeiteten Grundlagenentwurf eines Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes orientiert (vgl. www.mj.niedersachsen.de/69093). Dort werden die Bereiche "Vollzugsgrundsätze", "...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Billigkeitsentscheidung nach Sanktionierung [Rdn 362]

Rdn 363 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei StrEG-Entschädigung, Allgemeines, Teil I Rdn 281. Rdn 364 1. Die Entschädigungsvoraussetzungen nach § 4 StrEG sind gegenüber denjenigen des § 3 enger (Meyer, StrEG, § 4 Rn 12). Während es dort an der Feststellung von Rechtswidrigkeit und Schuld fehlt, setzt die Anwendbarkeit einen Schuldspruch oder die Anordnung einer Maßregel der B...mehr

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§ 7 Anhang / C. FeV

Rz. 22 Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1674) geändert worden ist – Auszüge – § 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bew...mehr

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§ 6 Praktische Anwendung, R... / 5. VG Hannover, Beschl. v. 17.4.2015 – 15 B 1883/15, DV 2015, 162, keine Verfassungsmäßigkeit?!

Rz. 8 Eine wichtige Entscheidung, die viel Aufmerksamkeit erfahren hat, hat das Verwaltungsgericht Hannover[7] im April getroffen: Im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren obsiegte der Antragsteller, da das Gericht verfassungsmäßige Zweifel hatte, weil es eine unechte Rückwirkung bejahte. Um dies nachvollziehen zu können, ist es erforderlich, die Daten genau zu kennen, die in ...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Fahrerlaubnisrecht, Verwertungsregelungen, altes Recht bis zum 30.4.2014 [Rdn 640]

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§3 Kernpunkte der Reform / I. Einleitung

Rz. 81 Als Tilgungsfrist bezeichnet man einen Zeitraum, in dem der Beginn durch Urteilsverkündung oder Strafbefehlszustellung, Rechtskraft oder Unanfechtbarkeit in einem Register tilgungsreif wird. Je nach Schwere des Verstoßes sind die Tilgungsfristen für die durch den Verstoß erreichten Punkte unterschiedlich lang. Der Gesetzgeber hat sich für feste Tilgungsfristen von 2 ½...mehr

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zfs 1/2016, Notwendigkeit e... / Sachverhalt

Die Kl. erstrebt die Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B. Mit Urt. v. 11.2.2014 hatte sie das AG Amberg wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (BAK: 1,28 ‰) verurteilt, die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von noch drei Monaten (bis 11.5.2014) angeordnet. Am 19.3.2014 beantragte die Kl. die Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B. Mit Schreiben v. 30.9.2...mehr

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§2 Darstellung des alten Re... / c) Bindungswirkung für das gesamte Entziehungsverfahren

Rz. 47 Die in §3 Abs. 4 S. 1 StVG angeordnete Bindungswirkung gilt nicht nur für die Maßnahme der Entziehung selbst, sondern nach ihrem Sinn und Zweck für das gesamte Entziehungsverfahren. Dies umfasst auch die vorbereitenden Maßnahmen. Das hat zur Folge, dass die Behörde schon die Beibringung des Gutachtens nicht anordnen darf.[23] Dies gilt auch bei der Punktebewertung für...mehr

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§ 6 Praktische Anwendung, R... / XI. Eintragungen der Fahrerlaubnisbehörden

Rz. 36 Es ist sinnvoll, zum Inkrafttreten des FaER erst wieder eine neue Fahrerlaubnis – vorausgesetzt es liegen sechs Monate dazwischen – zu beantragen, da nämlich mit der Neuerteilung sämtliche Punkte auf Null gestellt werden: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass mit der (Neu-)Erteilung die Fahreignung vorliegt, anderenfalls wäre eine Neuerteilung nicht vorgenommen worden....mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Fahrerlaubnisrecht, Verwertungsregelungen, Allgemeines [Rdn 622]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Weisungen [Rdn 632]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Fahrerlaubnisrecht, Allgemeines [Rdn 498]

Rdn 499 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei den u.a. weiterführenden Stichwörtern und a. bei → Fahreignungsregister, Allgemeines, Teil E Rdn 324. Rdn 500 1. Viele strafrechtliche Verfahren mit oder ohne Bezug zum Straßenverkehr ziehen verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich. Insbesondere der Verlust einer Fahrerlaubnis ist eine einschneidende Veränderung im Leben der ...mehr

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§2 Darstellung des alten Re... / f) Beispiel

Rz. 55 Ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis in einem Strafverfahren gegen den Fahrerlaubnisinhaber i.S.d. §3 Abs. 3 StVG "in Betracht kommt", muss die Fahrerlaubnisbehörde grundsätzlich als Prognose beurteilen; maßgeblicher Zeitpunkt ist die Einleitung des Strafverfahrens.[42] Gewichtiges Indiz ist dabei natürlich die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach §111a StPO .[...mehr

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§1 Einleitung / B. Reformvorhaben

Rz. 5 Das Reformvorhaben und seine tatsächliche Umsetzung waren das "Aufregerthema" der vergangenen Jahre aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS – jetzt BMVBI).[5] Die Auswirkungenauf die betroffenen Punkteinhaber sind weitreichend, dabei war der Ausgang des Reformvorhabens nicht immer eindeutig vorgegeben. Der Referentenentwurf lag Anfang Nov...mehr

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / D. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.[5] 1....mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Fahrerlaubnisrecht, Gutachten, Anordnungsanforderungen [Rdn 543]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Deliktsspezifika [Rdn 421]

Rdn 422 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → StrEG-Entschädigung, Allgemeines, Teil I Rdn 281. Rdn 423 1. Das StrEG stellt in den §§ 5, 6 StrEG maßgeblich auf das Verhalten des Verfahrensbetroffenen ab; dabei können Verhaltensweisen auch bestimmten Deliktsgruppen zugeordnet werden, wie sich aus folgender Rechtsprechungsübersicht ergibt (vgl. aber a. → StrEG-Entschädigung, Au...mehr

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§1 Einleitung / G. Übersicht

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§ 6 Praktische Anwendung, R... / 2. VGH Baden-Württemberg vom 2.9.2014 – 10 S 1302/14, NJW 2015, 186, Tattagprinzip

Rz. 5 Zum Sachverhalt in der – vorläufigen – Entscheidung des VGH ist festzuhalten, dass die auf § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG in der bis zum 30.4.2014 geltenden Fassung (im Folgenden: a.F.) gestützte Entziehung der Fahrerlaubnis vor dem 30.4.2014 nach der im Zeitpunkt ihres Erlasses geltenden Rechtslage rechtmäßig war. Der Betroffene hatte bereits 2012 als Führer eines Pkw ein...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / II. Überführung der alten Punkteabzüge und Aufbauseminare nach §65 Abs. 3 Nr. 5 StVG

Rz. 75 Durch die Regelung in §65 Abs. 3 Nr. 5 StVG (siehe § 7 Rdn 13) werden die Regelungen zu den nach altem Recht durchgeführten (besonderen) Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen im Rahmen des Punktsystems in das Fahreignungs-Bewertungssystem überführt. Der Fahrerlaubnisinhaber geht ihrer also nicht verlustig. Der Gesetzgeber hat bei der Überleitung zwei ...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Strafverfolgungsmaßnahmen, andere [Rdn 573]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Billigkeitsentscheidung nach Verfahrenseinstellung [Rdn 387]

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§1 Einleitung / D. Punkteaufteilung

Rz. 10 Aus der Statistik für 2011[20] ergibt sich: Mehr als die Hälfte der Eingetragenen sind mit 1 bis 3 Punkten belastet gewesen (VZR-Berechnung). 1,6 Millionen der im Register erfassten Personen haben einen Punktestand von 4 bis 7 Punkten (VZR-Berechnung). In dieser Gruppe befinden sich "Mehrfachtäter", die bereits mehr als eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und/oder P...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / A. Überblick

Rz. 1 Die Kernpunkte der Reform messen sich an den Zielen der Neuregelungen, namentlich der Verbesserung der Verkehrssicherheit, indem die schweren Ordnungswidrigkeiten durch das Fahreignungs-Bewertungssystem betont werden. Sie soll Teil des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung sein und sowohl Transparenz, Vereinfachung und Verhältnismäßigkeit beinhalten.[1] Das ...mehr

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zfs 1/2016, Alkoholkonsum u... / G. Fortbestehen der Kraftfahreignung bei nicht ausreichenden Anzeichen für eine Alkoholabhängigkeit (BayVGH, Beschl. v. 17.10.2013 – 11 CS 13.1469)

Der Entscheidung[27] lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Antragsteller war wegen des Verdachts auf Alkoholabhängigkeit in ein Bezirksklinikum eingeliefert worden. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog ihm daraufhin unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren obsiegte der Antragsteller in der Beschwerdeinstanz. Der (nicht amtlich...mehr

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§1 Einleitung / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Verkehrsrecht drehen sich die Uhren seit der Verabschiedung des altbekannten Verkehrszentralregisters (VZR) durch das Fahreignungsregister (FaER) anders. Gut ein Jahr nach der Umstellung kann noch nicht abschließend gesagt werden, ob Fahrerlaubnisinhaber deutlich schneller fürchten müssen, dass ihnen die Fahrerlaubnis aufgrund von Punkteinträgen in Flensburg entzoge...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / III. Beginn der Tilgungsfrist

Rz. 95 §29 Abs. 4 StVG bestimmt den Beginn der Tilgungsfrist. Sie beginnt künftig einheitlich bei strafgerichtlichen Verurteilungen und Strafbefehlen (S. 1 Nr. 1), bei Entscheidungen der Gerichte nach den §§59, 60 StGB und §27 des Jugendgerichtsgesetzes (S. 1 Nr. 2), bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Bußgeldentscheidungen sowie anderen Verwaltungsentscheidungen (...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Ausschluss, Verfahrensbezug [Rdn 322]

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§2 Darstellung des alten Re... / a) Grundsatz Bindungswirkung

Rz. 44 §3 Abs. 4 S. 1 StVG gibt vor, dass die im Straf- und Bußgeldverfahren rechtskräftige Entscheidung Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde entfaltet. Sinn und Zweck der Regelung ist, die dem Strafgericht vorgegebene Befugnis nach §69 StGB einerseits mit der behördlichen Befugnis nach §3 Abs. 1 StVG andererseits abzustimmen und Doppelprüfungen wie auch sich widersp...mehr

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§ 6 Praktische Anwendung, R... / 9. VGH Baden-Württemberg vom 3.6.2014 – 10 S 744/14, zfs 2014, 534, zur unwiderleglichen Vermutung bei 18/8 Punkten, Punktereduktion nur bei psychologischer Beratung, nicht aber obligatorischem Aufbauseminar

Rz. 12 Auch die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg [13] ist wichtig, da sie klarstellt, wie es sich mit den alten Punkteständen im Entziehungszeitpunkt verhalten soll. Denn nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG a.F. war die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich 18 oder mehr Punkte im Verkehrszentralregister ergaben. Der VGH stellt dann dar, dass die in § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / II. 2 Punkte – Besonders verkehrssicherheitsrelevante Zuwiderhandlungen

Rz. 30 Die neuen Regelungen sehen vor, dass zwei Punkte für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße und ihnen gleichgestellte Zuwiderhandlungen vergeben werden. In diese Kategorie fallen jedenfalls Straftaten, für die keine Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierte Sperre angeordnet worden ist. Rz. 31 Eine Durchbrechung des Systems im Hinblick auf die Verkeh...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Gefahrenprognose [Rdn 551]

Rdn 552 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 538 m.w.N. Rdn 553 1. Eines der Kernprobleme der Sicherungsverwahrung ist, dass es bislang keine prognostische Sicherheit über das Verhalten eines Sicherungsverwahrten nach Entlassung in die Freiheit gibt (Rückfallprognose). Kriminologische Schätzungen gehen davon aus, dass mindeste...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 85]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Pflichtverteidigung [Rdn 573]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, nachträgliche [Rdn 563]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Bewährungshilfe [Rdn 61]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, nachträgliche Entscheidungen [Rdn 189]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Überwachung [Rdn 222]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, Auflagenverstoß [Rdn 326]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, vorbehaltene [Rdn 633]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Jugendliche, Vorbewährung [Rdn 118]"Vorbewährung"

Rdn 119 Literaturhinweise: Eisenberg, Das Gesetz zur Erweiterung jugendgerichtlicher Handlungsmöglichkeiten vom 4.9.2012, StV 2013, 44 s.a. die Hinw. bei → Bewährung, Jugendliche, Allgemeines, Teil A Rdn 85. Rdn 120 1.a) Im Jugendstrafverfahren müssen Verurteilung zu einer Jugendstrafe und die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung nicht gl...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, notwendige Verteidigung [Rdn 371]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, Weisungsverstoß [Rdn 408]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / JGG-Verfahren, nachträgliche Entscheidungsergänzung [Rdn 518]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Fortdauer der Unterbringung [Rdn 541]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Boetticher, Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, NStZ 1991, 1 Bohlander, Widerruf früherer Strafaussetzung durch das erkennende Gericht – Eine Anregung zur Verfahrensbeschleunigung, NStZ 1999, 493 Doleisch von Dolsperg, Strafaussetzung zur Bewährung – Probleme aus der Praxis, StraFo 2005, 45 Dünkel/Flügge/Lösch/Pörksen, Plädoyer für verantwor...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Grundsätze [Rdn 558]

Rdn 559 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 538 m.w.N. Rdn 560 Aus der vorausgegangenen Praxis eines weitgehenden Verwahrvollzuges heraus fordert das BVerfG (BVerfGE 128, 326 = NJW 2011, 1931), dass erhebliche therapeutische Anstrengungen zur Minderung der Gefährlichkeit eines Verwahrten unternommen werden müssen. Dazu hat es...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Bewährungsbeschluss [Rdn 38]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Bewährungszeit [Rdn 72]

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