Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.5 Landesrahmenvereinbarungen (Abs. 4)

Rz. 28 Bei der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 handelt es sich um Leistungskomplexe, die sowohl Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach § 42 Abs. 1 und 2 als auch Leistungen zur sozialen Teilhabe gemäß § 79 SGB IX (vgl. § 46 Abs. 3) umfassen – und zwar in interdisziplinärer Art. Das bedeutet, dass die Rahmenbedingungen für die Einrich...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 30. Diese Vorschrift verschmolz für noch nicht eingeschulte Kinder erstmals die heilpädagogischen M...mehr

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Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

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Die Stiftung als Gesellschafter – was ist zu beachten?

Zusammenfassung Selbstständige und unselbstständige Stiftungen bzw. deren Treuhänder können – z.B. als Erben oder Vermächtnisnehmer – Gesellschaftsbeteiligungen erwerben. Dabei gelten jedoch Besonderheiten. Zum Sachverhalt An einer GmbH & Co. KG war außer der GmbH als Komplementärin eine Kommanditistin beteiligt. In ihrem Testament hatte die Kommanditistin eine unselbstständig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 21 Gründe für Amtsentbindung

Rz. 1 Auch der nach Liste[1] bestimmte ehrenamtliche Richter ist der gesetzliche Richter i. S. d. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG. [2] Er kann vor Ablauf seiner Amtszeit gegen seinen Willen aufgrund § 44 Abs. 2 DRiG nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen seinen Willen nur durch Entscheidung des Gerichts abberufen werden. Diese gesetzlichen Voraussetzungen ergeb...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.2.1 Trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und die Pflegekassen müssen durch ihre Spitzenorganisationen nach dem in § 20e geregelten Verfahren trägerübergreifende Rahmenempfehlungen vereinbaren, in denen die übergeordneten einheitlichen gemeinsamen Ziele und die daraus abzuleitenden vorrangigen Handlungsfelder...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.2 Beratung zur Empfängnisregelung (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 4 Die ärztliche Beratung zu Fragen der Empfängnisregelung ist Inhalt der vertragsärztlichen Versorgung. Deshalb kann unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen oder ermächtigten Ärzten und medizinischen Einrichtungen frei gewählt werden. Die ärztliche Beratung schließt sowohl die Beratung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft als auch zur Empfängnisverhüt...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.2 Eigenanteil des Versicherten (Abs. 2)

Rz. 15 Gemäß Abs. 2 Satz 1 leisten die Versicherten zu der kieferorthopädischen Behandlung einen (vorläufigen) Anteil in Höhe von 20 % der Kosten an den Vertragszahnarzt. Mangels einer entsprechenden gesetzlichen Regelung kommt eine Befreiung nicht in Betracht. Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII müssen den Anteil aus den Leistungen zur Deckung des Lebensun...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 1 Allgemeines

Rz. 5 § 29 regelt die Einzelheiten des Anspruchs auf kieferorthopädische Versorgung i. S. v. § 28 Abs. 2, da es sich grundsätzlich dabei um eine Krankenbehandlung i. S. v. § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 handelt. Die zwischenzeitlich mit dem Beitragsentlastungsgesetz sowie dem 1. und 2. GKV-NOG eingeführte Kostenerstattung zählte zu den Elementen der privaten Versicherungswirtschaf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Adoptivkinder

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Eine Adoption ist die rechtliche Annahme eines anderen Menschen als Kind, dh die Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses ohne biologische Abstammung. Allerdings ist auch die Adoption eines leiblichen Enkelkindes möglich. Während Adoptionen ursprünglich hauptsächlich dazu dienten, die rein materielle Versorgung der oder des Adoptierenden si...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abzugsverbote

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Für die Ermittlung der Einkünfte gilt das > Nettoprinzip . Was der Stpfl im Zusammenhang mit seinen besteuerbaren Einnahmen aufwendet, darf er grundsätzlich von der steuerlichen BMG abziehen (vgl § 2 Abs 2 EStG). Dieses Prinzip wird aber durch Abzugsverbote begrenzt (zu verfassungsrechtlichen Aspekten vgl Breinersdorfer, DStR 2010, 2492 sowie ...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

Einführung In seiner Sitzung vom 13.2.2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.3.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verabschiedet. Dem ging ein Diskussionspapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV),[2] ein Referentenentwurf (RefE),[3] der Regierungsent...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / Einführung

In seiner Sitzung vom 13.2.2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.3.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verabschiedet. Dem ging ein Diskussionspapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV),[2] ein Referentenentwurf (RefE),[3] der Regierungsentwurf (RegE...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / II. Die Entscheidung des BVerfG vom 26.3.2019

Mit Beschl. v. 26.3.2019[10] hat das BVerfG den faktischen vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Lebensgemeinschaften wegen des Verstoßes gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot für nicht gerechtfertigt und insoweit §§ 1754 Abs. 2, 1755 Abs. 1 BGB für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber hat es aufgegeben, bis 31.3.2020 hierzu eine gesetz...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 3. Forderungen an die Bundesregierung (II. des Antrages)

Die geforderte Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Ehen bei der Adoption lässt nicht erkennen, inwiefern dabei akzeptiert wird, dass schon aus Kindeswohlgesichtspunkten stabile Familienkonstellationen für eine Adoption erforderlich sind. Die Forderung einer allgemeinen Gleichstellung geht am Kindeswohl vorbei und würde voraussetzen, dass nichteheliche Lebe...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 2. Stabilitätskriterien

Stabilität und Kontinuität sind Grundpfeiler einer für das Kindeswohl gedeihlichen Familiensituation. Um dem Kindeswohl gerecht zu werden, muss die gerichtliche Adoptionsentscheidung demnach die Stabilität und die Kontinuität der Lebensgemeinschaft in den Blick nehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gesetzgeber bestimmte Stabilitätskriterien als grundlegend vorgibt oder di...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 1. Prämissen/Allgemeines

Der vorgenannte Antrag zielt auf eine vollkommene Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Ehen im Adoptionsrecht sowie auf die Öffnung der Einzeladoption für Ehegatten. Nach der Begründung des Antrages, bleibe der RegE hinter den Anforderungen des BVerfG zurück. Eine Diskriminierung der fremden Kinder, die in einer faktischen Pflegefamilie aufwachsen, liege au...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 2. Feststellungen (I. des Antrages)

Zunächst fordert der Antrag die Feststellung, dass Familie überall dort sei, wo Menschen dauerhaft und verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen. Unklar bleibt insoweit, inwiefern damit der Familienbegriff und insbesondere mit welchen rechtlichen Auswirkungen definiert werden soll. Bestimmte Konstellationen des Zusammenlebens sieht der Antrag nicht vor. Es wird ledigl...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / V. Zusammenfassung

Mit der Neuregelung zur Stiefkindadoption kommt der Gesetzgeber dem Auftrag des BVerfG zur Beseitigung der Benachteiligung der Kinder durch die Ermöglichung der Stiefkindadoption in nichtehelichen Lebensgemeinschaften inhaltlich im vollen Umfang nach. Maßgeblich für die rechtspolitisch zu entscheidende Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen wem eine Adoption eröffnet wer...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / III. Die gesetzliche Neuregelung nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks 19/15618) und der Beschlussempfehlung des AfRuV (BT-Drucks 19/17154)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (RegE) hätte den Gesetzgebungsauftrag gemäß Beschl. des BVerfG v. 26.3.2019 bereits ohne die in Gestalt der Beschlussempfehlung des AfRuV erfolgten Änderungen[16] grundsätzlich in geeigneter Weise erfüllt. Vor allem zur Terminologie der in das Adoptionsrecht eingeführten "verfestigten Lebensgemeinschaft" hat sich zwar Verbesserungsbedarf...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / IV. Der Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, … und der Fraktion der FDP (BT-Drucks 19/15772)

Der Bundestag hat am 13.2.2020 mit der Verabschiedung der Neuregelung zur Stiefkindadoption den Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt,[48] der zusammengefasst fordert: "Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf," 1. einen Entwurf zur Änderung des BGB, insbesondere des § 1741 Abs. 2 BGB vorzulegen, der nichteheliche Lebensgemeinschaften und Ehe bei der Adoption e...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 4. Gemeinsamer Haushalt

Neben einer verfestigten Lebensgemeinschaft fordert § 1766a Abs. 1 BGB, dass die beiden Lebenspartner in einem gemeinsamen Haushalt leben. Grundlage hierfür ist die Erwartung der gemeinsamen Verantwortungstragung für ein Kind. Der Annehmende soll somit insbesondere auch in die Erziehungsaufgabe als rechtlicher Elternteil eingebunden sein. Der gemeinsame Haushalt soll gewährl...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 5. IPR/Verfahrensrecht/Adoptionswirkungsgesetz

Mit dem beschlossenen Gesetzeswerk geht auch eine Änderung im internationalen Privatrecht (IPR) einher. Mit der Neufassung von Art. 22 Abs. 1 und Art. 23 S. 1 EGBGB wird die Annahme als Kind in Deutschland stets dem nationalen Recht zugeordnet. Eine Wirksamkeit nach dem Heimatrecht des Anzunehmenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist nicht mehr erforderlich. Für Ausla...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / I. Allgemeines zur bisherigen Rechtslage

Gem. §§ 1741, 1754 Abs. 1, 1755 Abs. 2 BGB kann ein minderjähriges Kind eines Ehegatten[8] vom anderen Ehegatten angenommen werden und wird damit gemeinschaftliches Kind beider Ehegatten. Durch die Annahme erlischt nicht das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zum Ehegatten des Annehmenden, sondern nur das zum anderen Elternteil, also demjenigen, der nicht mit dem Annehmend...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 1. Kindeswohl

Maßgebliches Kriterium jeder Adoption ist das Kindeswohl, weshalb § 1741 Abs. 1 S. 1 BGB eine Adoption nur zulässt, wenn sie dem Wohl des Kindes dient. Dies ist nur der Fall, wenn sich hierdurch die Lebensbedingungen des Kindes so verändern, dass eine erheblich bessere Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes zu erwarten ist.[18] Da dies auch bei Stiefkindern des nichteheli...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 3. "Verfestigte Lebensgemeinschaft"

§ 1766a BGB verfolgt das legitime Ziel,[37] Stiefkindadoptionen nur zuzulassen, wenn die Beziehung zwischen Elternteil und Stiefelternteil längeren Bestand verspricht (s.o.). Diese Beziehung bezeichnet der RegE mit dem in der Rechtsprechung entwickelten und vom Gesetzgeber mit der Unterhaltsreform 2008 in § 1579 Nr. 2 BGB übernommenen Begriff der "verfestigten Lebensgemeinsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohngebäude des Betriebsinhabers

Rz. 106 [Autor/Stand] Das Wohngebäude des Betriebsinhabers und der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen oder der der Wohnung dienende Gebäudeteil gehört ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn das Gebäude oder der Gebäudeteil den Zwecken der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt ist (§ 160 Abs. 9 BewG). Das ist der Fall, wenn ...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / 5

Anmerkung Das sog. Supervermächtnis stellt eine gleichermaßen reiz- wie anspruchsvolle Gestaltung dar, die einerseits dem Interesse der Ehegatten an einer weitgehenden Freiheit in Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten des längerlebenden Ehegatten Rechnung trägt und andererseits die erbschaftsteuerliche Belastung des Nachlasses durch die Ausnutzung der Steuerfreibeträge v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fixkosten / 5 Wie lassen sich Fixkosten differenzieren?

Um die Materie der Fixkosten besser verstehen zu können und um vor allem bessere Informationen für Entscheidungen zu erhalten, wird der Fixkostenblock differenziert. Durch die Betrachtung von der Produktseite und von der Ablaufseite her entstehen neue Einsichten. Der Kostenblock wird kleiner und damit besser zu berechnen. Fixkosten der Produkte In der Regel stellt ein Unterneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2020, Sekundäre Kindeswohlgefährdung

Ein Editorial zur Klärung von Begriffen? Klaus Schnitzler Warum nicht, wenn es nicht nur dem Autor, sondern im besten Fall auch dem Leser neue Informationen vermitteln kann. Kindeswohlgefährdung ist spätestens seit dem Staufener Missbrauchsfall und den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen (Stichworte Lügte und Bergisch-Gladbach) in aller Munde....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Näheverhältnis oder finanzielle Verbundenheit des Erwerbers selbst (§ 162 Abs. 1 1. Halbsatz 1. Fall)

Rn 5 In Abs. 1 Nr. 1 bestimmt § 162 zunächst, dass ein Erwerb durch eine dem Schuldner nahestehende Person der Zustimmung der Gläubigerversammlung bedarf (zu dem Begriff der nahe stehenden Person siehe § 138 Rn. 2 ff.). Handelt es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person, wird durch § 162 die Veräußerung an deren Familienmitglieder – also vor allem an Ehegatten und n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Der Wohnteil (Abs. 9)

Rz. 253 [Autor/Stand] Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen zu Wohnzwecken dienen, sind dem Wohnteil zuzurechnen, wenn der Betriebsinhaber oder mindestens einer der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen durch eine mehr als nur gelegentliche Tätigkeit in dem...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / D. Abschließende Beurteilung der Chancen und Risiken

Die vorstehenden Ausführungen haben gezeigt, dass die Gestaltung des Supervermächtnisses schon in zivilrechtlicher Hinsicht mit einer gewissen Rechtsunsicherheit belastet ist, da es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, die sich unmittelbar mit dieser Gestaltung auseinandersetzt und es daher bei den kontroversen Auffassungen in der Literatur verbleibt.[32] Wird die G...mehr

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§ 4 Zustellungen / III. Ersatzzustellung

Rz. 38 Kann das Schriftstück dem Betroffenen selbst nicht zugestellt werden, ist eine Ersatzzustellung nach den §§ 178-182 ZPO zulässig. Die Ersatzzustellung kann u.a. an einen zur Familie gehörenden erwachsenen Hausgenossen erfolgen, wobei allerdings nach herrschender Meinung der mit dem Adressaten nicht verheiratete Lebensgefährte nicht zu seiner Familie gehört (BGH NStZ 1...mehr

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§ 55 Freiheitsstrafe / II. Zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe?

Rz. 23 Achtung: Kein Ausschluss für bestimmte Deliktsgruppen Die Möglichkeit zur Strafaussetzung darf keinesfalls für bestimmte Deliktsgruppen generell ausgeschlossen werden (BGH NStZ 1994, 336; NStZ-RR 2005, 38; OLG Karlsruhe NZV 2004, 156). Rz. 24 Im Falle einer im Zustand der Fahruntauglichkeit begangenen fahrlässigen Tötung stellt sich allerdings grundsätzlich die Frage, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.1.3 Vermeidung einer Schlussbesteuerung bei einer Umwandlung

Auch bei Umwandlungen kann sich die Frage der "Vorschaltung" einer gewerblich geprägten Personengesellschaft stellen. Praxis-Beispiel Schlussbesteuerung bei einer Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft Der in der Schweiz ansässige Unternehmer D betreibt in Freiburg ein Einzelunternehmen. Aufgrund der guten Geschäftsergebnisse besteuert er diesen Gewinn in Deutschland mit dem S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 4.2 Ausschluss bei Taten gesetzlicher Vertreter natürlicher Personen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 17 Hat der gesetzliche Vertreter (z. B. Eltern, Vormund, Betreuer, Pfleger) einer natürlichen Person die Tat begangen, so kann die vertretene natürliche Person nur in Anspruch genommen werden, wenn sie aus der Tat einen Vermögensvorteil erlangt hat (Abs. 2 S. 1). Auf ein Verschulden bei der Auswahl und Beaufsichtigung des Vertreters kann es nicht ankommen, da die natürli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert (Zeilen 36 bis 64)

Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Bei diesem Verfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Das Vertretungsrecht basiert auf dem in allen Rechtsgebieten geltenden allgemeinen Grundsatz, dass sich der Vertretene das Verhalten seines Vertreters zurechnen lassen muss.[1] Erlangt der Vertretene aus einem rechtswidrigen Verhalten des Vertreters steuerliche Vorteile, so sollen ihm diese wieder entzogen werden. Er soll, wenn er schon Vorteile erlangt, auch die mit d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.2 Leistungsumfang (Abs. 1 Satz 3 bis 5)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 3 umfasst die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Sie zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Die Änderung des Satz 3 durch das Krankenhausfinanzierungsrefo...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.1 Verbot der "Zuvorbeschäftigung"

Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 TzBfG: zeitlich unbeschränktes Anschlussverbot Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von 2 Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer von 2 Jahren sind höchstens 3 Verlängerungen des befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nach dem Wortl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 2.2 Inhaltliche Anforderungen an die Planung

Rz. 7 Ausgehend von den Zielen der Jugendhilfe ( § 1 Abs. 3 ), junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, einen Beitrag zur Vermeidung oder zum Abbau von Benachteiligungen zu leisten, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und einen Beitrag zu leisten zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 2.1 Bundesjugendberichte

Rz. 3 In Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflicht hat die Bundesregierung bisher folgende Berichte zu folgenden thematischen Schwerpunkten vorgelegt: 1965: 1. Jugendbericht zur Lage der Jugend und zu den Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe, BT-Drs. IV/3515; 1968: 2. Jugendbericht über die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in der Jugendhilfe und über die Jugend und...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.1 Eingreifen des Erlaubnisvorbehalts (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Grundsätzlich steht nach Abs. 1 Satz 1 jede (Vollzeit-)Pflegestelle unter einem sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies besagt, dass vor Aufnahme der Vollzeitpflege eine Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes einzuholen ist. In der Folge zieht das eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Personensorgeberechtigten nach sich, da diese in ihrem Aufenthaltsbestim...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.5 Verhältnis zu gesetzlichen Jugendschutzvorschriften

Rz. 7 Der gesetzliche Jugendschutz basiert auf der Grundlage des JSchG v. 23.7.2002, des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend v. 12.4.1976 ("Jugendarbeitsschutzgesetz") und des StGB. Darüber hinaus hat das JuSchG seit dem 1.4.2003 das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Medien zusammengeführt. Inhalt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 3 Literatur

Rz. 17 Bernzen, Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten des Landesjugendhilfeausschusses, ZfJ 1996 S. 17; David, Kompetenzkonflikte zwischen Jugendhilfeausschüssen und bezirklichen Verwaltungsorganen, DVBL 1994 S. 1112; Deutsches Institut für Jugend und Familie (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.3.2017, J 1.130/J 1.210 Ls – Weisungsrecht des Bürgermeisters gegenüber der Jugendam...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.2 Ausnahmen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 5 Vom grundsätzlichen Erlaubnisvorbehalt aus Abs. 1 Satz 1 macht Satz 2 Ausnahmen. Die dort genannten Pflegepersonen können ihre Aufgabe also ohne vorherige Erlaubnis aufnehmen. Nach Satz 2 Nr. 1 bedarf die Pflegeperson keiner Erlaubnis, die den Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 Satz 2) oder in Vollzeitpflege (§ 33) oder – soweit ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.3 Gefährdende Einflüsse (Abs. 2)

Rz. 5 Am 30.1.2002 legte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin den Elften Kinder- und Jugendbericht vor, der von einer Kommission unabhängiger Sachverständiger erstellt wurde. Darin werden u. a. folgende gefährdende Einflüsse auf Kinder und Jugendliche dargestellt: verstärkte Jugendarbeitslosigkeit, legale (z. B. Alkohol, Nikotin) und illegal...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.1 Staatliche Förderungsverpflichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 enthält die staatliche Pflicht zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen. Es geht also nicht um die Leistungsgewährung als solche, sondern um die Unterstützung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der organisierten Jugendträger. Unter "Fördern" versteht man dabei nicht nur die wirtschaftlich-finanzielle, sondern auch die personelle – z. B. Beratung durch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.3 Voraussetzungen und Verfahren der Erlaubniserteilung (Abs. 2)

Rz. 6 Die Erteilung der Pflegeerlaubnis setzt voraus, dass das Wohl des Minderjährigen in der Pflegestelle gewährleistet ist. Bei dieser Prüfung hat der zuständige Jugendhilfeträger prognostisch (vor Aufnahme der Pflege) zu würdigen, ob die Pflegeperson im konkreten Einzelfall nach der Art der Pflegestelle und den individuellen Bedürfnissen sowie dem Entwicklungsstand des au...mehr