Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 6. Bedarfsdeckung durch gestelltes Wohnen

Ob sich die mietfreie Überlassung einer dem barunterhaltspflichtigen Elternteil in Gänze oder zum Teil gehörenden Immobilie auf die Höhe des geschuldeten Barunterhalts auswirkt, ist umstritten. Teilweise wird vertreten, das mietfreie Wohnen des betreuenden Elternteils berühre die Höhe des durch den Verpflichteten zu zahlenden Barunterhalts nicht. Es sei allenfalls beim Trenn...mehr

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ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr

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FF 12/2021, Vermischtes im Zugewinnausgleich

Gerd Uecker Im vergangenen Jahr gab es einige Entscheidungen zur Behandlung latenter Belastungen im Zugewinnausgleich. Bekanntlich werden latente steuerliche Belastungen im Zugewinnausgleich jedenfalls bei der Bewertung von Gegenständen des Betriebsvermögens in die Berechnung mit einbezogen. Dabei wird der fiktive Veräußerungsfall unterstellt. Es wird also davon ausgegangen, ...mehr

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FF 12/2021, Negativer Kompe... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligte hat mit Schreiben vom 19.4.2021 beim Familiengericht darum nachgesucht, ein Verfahren nach § 1666 BGB zu eröffnen und gegenüber den Lehrkräften und der Schulleitung der von ihrer 15-jährigen Tochter besuchten Gesamtschule einstweilig anzuordnen, die schulintern getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / B. Vorfrage: Der Begriff "Nebengüterrecht"

Das Präfix "Neben" drückt eine Unterordnung oder Gleichstellung aus.[10] Es wäre daher verfehlt, das "Neben"güterrecht als etwas anzusehen, das in einer Weise "neben" dem (eigentlichen) Güterrecht steht, die ihm einen anderen, vielleicht sogar konträren materiellen Gehalt zuspricht als dem "Güterrecht" selbst.[11] Richtig wäre daher die Bezeichnung "nebengesetzliches Güterre...mehr

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FF 12/2021, Bemessung des W... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt vom Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) Trennungsunterhalt für die Zeit ab Juli 2017. [2] Die Beteiligten schlossen im September 1994 die Ehe und leben seit September 2016 getrennt. Aus der Ehe sind fünf Kinder hervorgegangen: G., geboren am 2.12.1998, N., geboren am 29.9.2000, H., geboren am 9.6.2002, O., g...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / VIII. Erledigungsklausel/salvatorische Klausel

Rz. 156 Die allgemeine Erledigungsklausel hat zumindest dann einen gesonderten Wert, wenn vorher weitere Ansprüche zwischen den Parteien streitig gewesen sind.[173] Allerdings sollte auch eine salvatorische Klausel mit einem Mehrwert berücksichtigt werden, wenn keine weiteren Ansprüche streitig gewesen sind. Die Erledigungsklausel führt zu einer umfassenden Beendigung aller ...mehr

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Ehescheidung / Familienrecht

1 Aufhebung/Auflösung einer Ehe Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben bzw. auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Mit Rechtskraft der Entscheidung ist die Ehe aufgelöst.[1] Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich in den in § 1318 BGB bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung. In § 1314 BGB werden v...mehr

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Ehescheidung / 1 Aufhebung/Auflösung einer Ehe

Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben bzw. auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Mit Rechtskraft der Entscheidung ist die Ehe aufgelöst.[1] Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich in den in § 1318 BGB bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung. In § 1314 BGB werden verschiedene Aufhebungsgründe ge...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / a) Haftung

Rz. 91 Verstößt der Director gegen eine der oben genannten Pflichten (siehe Rdn 85 ff.), so schreitet bei einem Verstoß gegen gesetzliche Pflichten die ASIC ein, ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Common Law wird von der Gesellschaft selbst gegen den Director verfolgt. Je nach Art, Umfang und Intensität der Pflichtverletzung sind sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtli...mehr

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Japan / G. Schlussbetrachtung

Rz. 88 Insgesamt ist festzustellen, dass durch die Teilneuregelung des Rechts der Rechtsträger des Privatrechts, die den Rechtsformzusatz kaisha tragen, sich das japanische Gesellschaftsrecht noch weiter vom deutschen Recht entfernt hat. Das gilt nicht nur für die Abschaffung der GmbH, sondern vor allem wegen des Einziehens neuer Organstrukturen in das Recht der Aktiengesell...mehr

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Finnland / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 184 Das internationale Privatrecht, oder Kollisionsrecht, ist in Finnland nicht kodifiziert. Einzelne Gesetze existieren insbesondere für das internationale Familienrecht. Für vertragliche Schuldverhältnisse gilt das Römer Übereinkommen über das auf vertragliche Rechtsverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ). Da das Gesellschaftsstatut in diesem Übereinkommen nicht geregelt...mehr

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Schweden / II. Gesellschafter

Rz. 23 Es gibt keine Bestimmungen über Mindest- oder Höchstanzahl der Aktionäre[24] und keinerlei Einschränkungen des möglichen Gesellschafterkreises. Das schwedische Familienrecht kennt zwar als gesetzlichen Güterstand auch eine Art Zugewinngemeinschaft ("Giftorätt")[25] jedoch begrenzt dies grundsätzlich nicht die Verfügungsgewalt über bewegliches Eigentum und Wertpapiere w...mehr

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Ehescheidung / 2 Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist seit dem 1.10.2017 nicht mehr möglich. Eine bestehende Lebenspartnerschaft kann gemäß § 20a LPartG umgewandelt werden in eine Ehe. Eine vor dem 1.10.2017 begründete Lebenspartnerschaft kann auf Antrag eines oder beider Lebenspartner durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. Voraussetzung ist, dass die Lebenspartner seit ein...mehr

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Pakistan / II. Gesellschafter

Rz. 20 Die private limited company by shares muss mindestens zwei Gesellschafter haben, sec. 14 (b). Die Höchstzahl der Gesellschafter ist auf 20 Gesellschafter beschränkt. Rz. 21 Der Companies Act stellt keine spezifischen Anforderungen an die Person der Gesellschafter. Anwendung findet deshalb der Contract Act. Dieser bestimmt, dass die Person nicht minderjährig sein darf.[...mehr

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Serbien / 1. Geschäftsanteil

Rz. 56 Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, bestimmt sich der Geschäftsanteil eines Gesellschafters nach der Höhe der übernommenen Stammeinlage. Des Weiteren werden die Stimmrechte, Gewinnanteile sowie Anteile an ausgeschütteten Liquidationsüberschüssen anteilsmäßig auf Grundlage der Höhe der übernommenen Stammeinlange des Gesellschafters bestimmt (Art. 151...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Gesellschafter

Rz. 30 Die B.V. muss mindestens einen Gesellschafter haben. Eine zahlenmäßige Begrenzung nach oben gibt es nicht. Gesellschafter können natürliche und Rechtspersonen sein, ungeachtet ihrer Nationalität. Auch unmündige Personen können Gesellschafter einer B.V. sein, wenn sie von einer mündigen Person vertreten werden. Rz. 31 Bevor genauer auf die Position von Ehegatten von Ges...mehr

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FF 11/2021, Das Wechselmodell im deutschen Familienrecht

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/30363 – BT-Drucksache 19/30895 v. 22.6.2021 Vorbemerkung der Fragesteller Das heutige Familienverständnis hat sich aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen stark verändert. Vielfach gehen ...mehr

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FF 11/2021, Europäisierung des Familienrechts - Wie der EuGH das deutsche Güterrecht auf den Kopf stellt

Argiris Balomatis In unserer familienrechtlichen Praxis erfreuen wir uns immer öfter an Sachverhalten mit Auslandsbezug. Wir fragen routinemäßig die Staatsangehörigkeiten ab, lassen uns eine Chronologie der Wohnorte seit Eheschließung geben und sammeln ganz akribisch die subjektiven und objektiven Kriterien für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts. In aller Regel sind ...mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / I. Qualität der Familiengerichte

In den vergangenen Jahren ist der Ruf nach einer Verbesserung der Qualität familiengerichtlicher Rechtsprechung immer lauter geworden, die dazu vorgeschlagenen Instrumente sind vielfältig: Die Vermittlung des Familienrechts an den Universitäten ist nach Auffassung wohl aller Beteiligter Grundlage eines gelingenden Einstiegs in ein Familiendezernat – und deswegen ist die stie...mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / Einführung

Der lange Schatten der Verfahrensfehler im Staufener Missbrauchsfall hat die Gesetzgebung erreicht und führt zu einer breit angelegten Qualitätsoffensive für die im Zentrum der Kritik stehenden Familiengerichte.[1] Am 1.7.2021 ist nun das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern in Kraft getreten. Das Gesetz tritt insgesamt mit dem ehrgeizigen Ziel an, den Schu...mehr

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FF 11/2021, Befangenheit ei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin ist im Scheidungsverbund ein Versorgungsausgleichsverfahren anhängig. [2] Aus dem vom Antragsteller zur Akte gereichten und unterschriebenen amtlichen Vordruck V 10 ergibt sich kein Hinweis auf zwei Anrechte beim Versorgungsträger H. Vorsorgemanagement e.V. aus seiner Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter der...mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / IV. Änderungen im Beschwerdeverfahren

Die besonders in die Grundrechte der beteiligten Eltern und Kinder eingreifenden Beschlüsse der Familiengerichte konnten bislang im Beschwerdeverfahren durch einen Einzelrichter überprüft werden, außerdem stand es den Familiensenaten offen, geeignete Fälle, in denen sämtliche vorgeschriebene Verfahrensschritte erstinstanzlich abgearbeitet worden waren, im schriftlichen Verfa...mehr

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FF 11/2021, Die Höhe des Kr... / II. Krankheits- und Pflegevorsorgeunterhalt

Zusätzlich zum Beitrag für die Krankenversicherung ist der Beitrag für die Pflegeversicherung zu zahlen, da in der Regel die Pflichtmitgliedschaft nach § 20 Abs. 3 SGB XII besteht. Obwohl der Beitragssatz seit Januar 2019 3,05 % und für Kinderlose 3,3 % beträgt, wird dieser Beitrag bei den Berechnungen teilweise nicht[6] oder unzutreffend[7] berücksichtigt. Zu beachten ist, d...mehr

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FF 11/2021, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind am 30.3.2001 die Ehe miteinander eingegangen. Vorab schlossen die Beteiligten am 29.3.2001 einen notariell beurkundeten Ehevertrag (UR-Nr. […] des Notars […]), in dem sie u.a. Gütertrennung (§ 1) vereinbarten und den Versorgungsausgleich ausschlossen (§ 2). Zudem vereinbarten die Beteiligten in Ziff. VIII. Abs. 2 der notariell beurkundeten...mehr

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FF 11/2021, Umgangsrecht de... / Aus den Gründen

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedr. in FamRZ 2021, 1375 m. Anm. Keuter S. 1380, und Sanders S. 1381). Anmerkung I. Gegenstand der Entscheidung und Kontext Gegenstand der Entscheidung und Kontext Die Entscheidung des BGH vom 16.6.2021 stellt die zweite höchstrichterliche Entscheidung zu § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB dar.[1] Die Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / 4. Fazit

Nach meiner Meinung wäre es nach der Mahnkopf-Entscheidung (die ich an sich richtig finde) schwer, eine solche Anpassung wie im Beispiel 2 durchzuführen, und Frau B den Erbteil nach § 1371 Abs. 1 BGB anzuerkennen, da das EuGH diese Regel als eine Erbrechtsregel qualifiziert hat.[3] Autor: Ulf Bergquist, Rechtsanwalt, Stockholm FF 11/2021, S. 440 - 442mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / II. Qualifikation, Einsetzung, Abberufung und Tätigkeit der Verfahrensbeistände

Die Verbesserung familiengerichtlicher Verfahren soll auch durch eine Professionalisierung der anderen Akteure erreicht werden. Ebenso wie bei der Einführung der Mindestqualifikationen von Sachverständigen[24] erhofft sich das Gesetz besseren Kinderschutz dadurch, dass die Verfahrensbeistände künftig eine Qualifikation mitbringen müssen, die sie für ihre verantwortungsvolle ...mehr

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Unterhalt / 4.1.1 Kinder

Der angemessene Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (s. o. Tz. 2.1.1.).[1] Angemessen ist eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kinds am besten entspricht und die sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ...mehr

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Unterhalt / Zusammenfassung

Begriff Unterhalt umfasst alle Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Vor allem Verwandte in gerader Linie sowie Ehe- bzw. Lebenspartner schulden einander Unterhalt. Verwandte in gerader Linie sind u. a. Eltern und deren Kinder. Seit 1.1.2008 gilt ein gesetzlich definierter bundesweit einheitlicher Mindestunterhalt für minderjährige Kinder, der sich an...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.3 Umfassende Prüfung

Bei der Prüfung der Angemessenheit einer individuellen Scheidungsfolgenvereinbarung muss zwingend eine Gesamtbetrachtung der bestehenden und geplanten Verhältnisse vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Alter der Ehepartner; bestehende andere Unterhaltsverpflichtungen beider Ehepartner; Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner; Ausbildung und Chancen am Arbeitsmar...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 3 Literatur

Rz. 28 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.11.2020 – Rechtsgrundlagen einer gemeinsamen Unterbringung von Eltern und Kind; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei atypischer Hilfe zur Erziehung; Schutz der Einrichtungsorte nach § 89e SGB VIII, JAmt 2021 2S. 28; DIJuF-Rechtsgutachten v. 16.4.2020 – örtliche Zuständigkeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 3 Literatur

Rz. 15 Bringewat, Staatliches Wächteramt und Strafbarkeitsrisiken in der kommunalen Jugendhilfe, UJ 2001 S. 418; ders., Schutz des Kindeswohls – eine Aufgabe des Strafrechts!? ZKJ 2007 S. 225; ders., Strafrechtliche Garantenhaftung in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, FPR 2007 S. 12; Coester, Die Rechte des Kindes, Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes Nr....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Diskussionspapier zur Gestaltung der Schnittstelle bei Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB XII für junge Menschen mit Behinderung, NDV 2010 S. 467; DIJuF, Rechtsgutachten v. 10.3.2017, J 4.200/J 9.120 Sr – Vorrangigkeit der Medikamentengabe gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe bei ADHS oder ähnlichen Störu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 3 Literatur

Rz. 40 Bayerisches Landesjugendamt, Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII, München, 15.3.2006; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Blüml/Kindler/Lillig, Kindeswohlgefährdung und ASD, Berlin 2006; Bringewat, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und st...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit von Verfahrensverbindung/objektiver Antragshäufung/Widerantrag im Familienrecht

A. Problematik Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren machen nicht selten verschiedenartige Ansprüche in demselben Verfahren geltend. Zum Teil werden Ansprüche auf Unterhalt neben güterrechtlichen Ansprüchen oder Ansprüchen aus Sachverhalten, die gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 FamFG vor den Familiengerichten zu verhandeln sind, oder aus gänzlich anderen Rechtsgründen (z....mehr

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FF 10/2021, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2021

25. bis 26. November 2021 in BerlinPräsenz in Berlin & Online Donnerstag, 25. November 2021 (5,5 Std. FAO)mehr

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FF 10/2021, Fortbildung

Eva Becker Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV hat das Ziel und die Aufgabe, die Fortbildung zu fördern. Davon haben Sie sicher schon profitiert, wenn Sie unsere mit hervorragenden Referentinnen bestückten Seminare im In- und Ausland besucht haben. Die Themen, die wir Ihnen anbieten, bilden Sie auf allen Gebieten des Familienrechts fort. Von den Grundlagen bis zu ver...mehr

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FF 10/2021, Der Unterhaltsprozess

Eschenbruch/Schürmann/Menne (Hrsg.)7. Aufl. 2020, 1892 Seiten, Luchterhand Verlag/Wolters Kluwer, 139,00 EURISBN 978-3-472-09524-8 Das Praxishandbuch des materiellen Unterhaltsrechts und des Verfahrens in Unterhaltssachen ist 2021 in 7. komplett überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. 7 Jahre nach der letzten Auflage ist das hervorragend eingeführte Handbuch auf de...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Auf den am 19.5.2014 zugestellten Antrag hat das Bezirksgericht Thalgau (Österreich) die am 9.7.1983 vor dem Standesamt St. Gilgen (Österreich) geschlossene Ehe der in Österreich wohnenden Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden. [2] Während der Ehezeit (1.7.1983 bis 30.4.2014; § 3 Abs. 1 VersAusglG) hat der Ehemann, deutscher Staatsang...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / d) Analoge Anwendung

Aus diesem Grund kommt auch eine analoge Anwendung des § 1822 Nr. 3 BGB nach der herrschenden Meinung[63] nicht in Betracht. Dies liefe dem Erfordernis der formalen Bestimmung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte entgegen und würde den Kreis genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte ins Unermessliche erweitern,[64] was auch zulasten der Rechtssicherheit ginge.mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht auf dem virtuellen Anwaltstag vom 7.-11.6.2021

Reformbedarf im Familienrecht Einführung Die Moderatorinnen in Berlin, Oldenburg und München, der Moderator in Ludwigslust, die Referentinnen und Referenten ebenfalls über die Bundesrepublik verteilt, zusammengeschaltet per Kamera und Mikrofon an den Bildschirmen, das war eine fast schon gewohnte Veranstaltungsform nach anderthalb Jahren Pandemie. Die 125 Teilnehmerinnen und T...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen im Familienrecht durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Einführung Zum 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Hauptanliegen des Gesetzes war es, die Beträge der Anwalts- und Gerichtsgeb...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / Einführung

Die Moderatorinnen in Berlin, Oldenburg und München, der Moderator in Ludwigslust, die Referentinnen und Referenten ebenfalls über die Bundesrepublik verteilt, zusammengeschaltet per Kamera und Mikrofon an den Bildschirmen, das war eine fast schon gewohnte Veranstaltungsform nach anderthalb Jahren Pandemie. Die 125 Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitierten von den überaus ...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / I. Abstammungsrecht

Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, bedauerte zutiefst, keine neuen Reformvorschläge des Gesetzgebers vorstellen zu können. Denn die gesellschaftliche Entwicklung macht Neuerungen im Familienrecht dringend nötig, auf fast allen Gebieten. Es gebe lediglich einen nicht veröffentlichten Entwurf, der jedoch laut Bundesjustizministerin Ch...mehr

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FF 09/2021, Praxishandbuch Familienrecht

Harald Scholz / Norbert Kleffmann (Hrsg.)39. Ergänzung September 2020 und 40. Ergänzung Februar 2021C.H. Beck Verlag München 2021, 379 Seiten, in 8 gelochten Broschüren129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice)ISBN 978-3-406-43089-3 Die 39. Ergänzung beinhaltet folgende Aktualisierungen:mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / V. Versorgungsausgleichsrecht

Am 1.8.2021 tritt eine Änderung im Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft. In dieser kleinen Reform geht es um Grenzwerte, die auf eine neue Art berechnet werden und um die Möglichkeit für den Ausgleichsberechtigten, den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu wählen, wenn der Ehegatte Rente bezieht und der kapitalgedeckte Teil verzehrt ist. Die letzte große Reform im Versorg...mehr