Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 1. Rechtswahl

Rz. 12 Die Rechtswahl kann mittelbar gem. Art. 14 Abs. 2 oder Abs. 3 EGBGB erfolgen, indem die Ehepartner bei oder vor der Eheschließung das Ehewirkungsstatut regeln. Diese Möglichkeit ist in Art. 15 Abs. 1 EGBGB durch die Anknüpfung an das Ehewirkungsstatut gegeben. Die Rechtswahl kann jedoch auch unmittelbar nach Eheschließung gem. Art. 15 Abs. 2 EGBGB erfolgen. Hier sind d...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 17 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 2. Die Grundsätze der Haftung

Rz. 65 Der BGH hatte zu den grundsätzlichen Pflichten des Rechtsanwalts und demgemäß zum Rahmen seiner Haftung 1968[27] – und später immer wieder[28] – erklärt: Zitat Nach fester Rechtsprechung ist der Rechtsanwalt, soweit sein Auftraggeber nicht unzweideutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, zur allgemeinen, umfassenden und möglichst...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Umfang und Ziel des Mandats

Rz. 10 Eine Trennung mit allen ihren rechtlichen Folgen führt in der Regel zu einer Vielzahl von Bereichen, in denen die Tätigkeit als Anwalt gefordert ist. Ein Mandant überschaut die rechtlichen Folgen einer Trennung nicht. Über den Umfang eines Mandats kann der Mandant aber nur eine Entscheidung treffen, wenn ihm durch den Anwalt die rechtlichen Möglichkeiten, aber auch No...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 1. Ehevertrag

Rz. 13 Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden (§ 1410 BGB). § 1410 BGB hat die Funktion des Schutzes vor Übereilung der Vertragsschließenden, soll diese warnen und den unzweideutigen Beweis der getroffenen Vereinbarung sichern (Beweisfunktion), sowie durch Einschaltung des Notars die Gültigkeit der Ve...mehr

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§ 4 Güterstände / (12) Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht

Rz. 410 Die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des IDW Standard S1 i.d.F. 2008 werden für die Bewertung von Unternehmen im Familien- und Erbrecht ergänzt durch die Stellungnahme des Bewertungsstandard HFA 2/1995.[608] Rz. 411 Grundsätzlich stellt danach die Bewertung eines Unternehmens bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen im Familien- und Erbrech...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / bb) Materielle Voraussetzung: Scheitern der Ehe

Rz. 207 Neben den formellen Voraussetzungen eines zulässigen Scheidungsantrags ist materiell-rechtlich das Scheitern der Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Beteiligten festzustellen. Rz. 208 Für einverständliche Scheidungsverfahren nach § 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB gilt: (1) Die Ehegatten müssen mindestens 1 Jahr voneinander getrennt gelebt haben, (2) Ein den Formerfo...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / ff) § 38 FamGKG (Stufenantrag)

Rz. 36 § 38 FamGKG Stufenantrag Wird mit dem Antrag auf Rechnungslegung oder auf Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses oder auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung der Antrag auf Herausgabe desjenigen verbunden, was der Antragsgegner aus dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis schuldet, ist für die Wertberechnung nur einer der verbundenen Ansprüche, und zwar der höhe...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / ii) § 41 FamGKG (Einstweilige Anordnungen)

Rz. 48 § 41 FamGKG Einstweilige Anordnung Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen. Dabei ist von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. Rz. 49 Der Verfahrenswert in einstweiligen Anordnungsverfahren ist in § 41 FamGKG geregelt. Das FamGKG si...mehr

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§ 4 Güterstände / (kk) Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Rz. 334 Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts ist nur die dem Unternehmen innewohnende und übertragbare Ertragskraft zu bewerten.[528] Dies kann zu Besonderheiten insbesondere bei der Bewertung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen führen, da sie im Gegensatz zu großen Unternehmen oftmals nicht über ein von den Unternehmenseignern weitgehend unabhängiges...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Grundlagen

Rz. 617 Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinn-"Gemeinschaft" nach § 1363 Abs. 2 S. 1 BGB entsteht kein gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten allein aufgrund der Ehe. Es handelt sich bei dem gesetzlichen Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft, trotz des Gegenteiliges suggerieren Begriffs, um eine Erscheinungsform der Gütertrennung. Rauscher[327] formuliert beso...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 1. Grundlegende Regelungen

Rz. 115 Die Abwicklung von Vertragsverhältnissen innerhalb eines Insolvenzverfahrens ist in den §§ 103 – 112 und §§ 115–117 InsO festgelegt. Von diesen Regelungen werden Schuldverhältnisse umfasst, die der Insolvenzschuldner vor Verfahrenseröffnung geschlossen hat. Zu den wichtigsten Vertragsverhältnissen, die in der Schnittstelle zum Insolvenzrecht und Familienrecht stehen,...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / c) Keine nachträgliche Abrechnung für Leistungen während laufender Ehe

Rz. 78 Der auf gemeinsame Verbindlichkeiten leistende Ehegatte kann regelmäßig das Scheitern der Ehe, einhergehend mit Trennung, nicht zum Anlass nehmen, gegenüber dem anderen Ehegatten nunmehr die Leistungen abzurechnen, die er während intakter Ehe gegenüber dem gemeinsamen Gläubiger erbracht hat, es sei denn, es existiert eine ausdrückliche – schriftlich, mündliche oder ko...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / I. Grundsätze einer Regelung bei Trennung und Scheidung

Rz. 291 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB. Rz. 292 Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständli...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Besonderheiten beim Trennungsunterhalt

Rz. 1140 § 1420 BGB ist auf den Trennungsunterhalt anwendbar. Soweit für den Trennungsunterhalt danach das Gesamtgut zu verwenden ist, besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Geldrente, sondern nur ein Anspruch auf Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Verwaltung. [1352] Dieser Anspruch besteht aber nur, soweit der Unterhaltsbedarf nicht aus den Einkünften des Gesamtguts gedeckt ...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Gesetzliche Vorgabe in § 1376 BGB

Rz. 243 In § 1376 BGB regelt das Gesetz die Bewertung von Vermögensgegenständen, die dem Anfangs- und Endvermögen eines Ehegatten unterfallen. Dabei trifft das Gesetz mit Ausnahme hinsichtlich der landwirtschaftlichen Betriebe gemäß § 1376 Abs. 4 BGB keine Regelung, wie die Vermögenswerte zu bewerten sind. Der Rechtsbegriff des "Wertes" in § 1376 BGB ist unbestimmt und von d...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / aa) Formelle Voraussetzungen nach § 1933 BGB

Rz. 199 Ist der Verstorbene der Antragsteller des Scheidungsverfahrens gewesen, muss das Verfahren, dies ist erste Voraussetzung, vor seinem Ableben rechtshängig geworden sein. Es muss also der Scheidungsantrag dem Ehegatten zugestellt worden sein, §§ 124, 133 FamFG i.V.m. § 253 ZPO.[142] Rz. 200 Hinweis Die Einreichung – und auch Zustellung – lediglich eines auf ein Scheidun...mehr

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§ 4 Güterstände / i) Muster eines Antrags auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund

Rz. 1488 Muster 4.4: Antrag auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund Muster 4.4: Antrag auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund Auseinandersetzungsantrag Gütergemeinschaft [1653] Bestellen wir uns für die Antragstellerin, für die wir folgenden Auseinandersetzungsantrag stellen: Der Antragsgegner wird verpflichtet, zur Auseinande...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / I. Einleitung

Rz. 1 Sowohl Rechtsanwälte als auch Notare entwerfen Verträge im Bereich des Familienrechts, der Anwalt als Interessenvertreter seiner Partei, der Notar als neutraler Sachwalter, § 14 Abs. 1 S. 2 BNotO.mehr

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§ 4 Güterstände / b) Gemeinsame Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrags am 22.1.2003

Rz. 1543 Deutschland und Frankreich haben am 22.1.2003 aus Anlass des 40. Jahrestags der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags in einer "Gemeinsame Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrags (22.1.2003)"[1692] u.a. bekundet: Zitat Wir wünschen insbesondere, dass Gesetzesvorhaben vorgestellt werden, die auf eine Annäherung des Zivilrechts, insbesondere des Familienrechts ziel...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 447 Ehegatten können eine GbR gründen. Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sie sich gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, § 705 BGB. Rz. 448 Zur Gründung einer GbR bedarf es mindestens zweier Gesellschafter, die sich zu jedem erlaubten wirtschaftlichen oder ideellen Zweck zusammenschließen können...mehr

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FF 10/2015, Familienanwälte und Familienrichter

Interview mit Dr. Hermann Heuschmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bonn FF/Schnitzler: Sie sind seit 1973, also inzwischen mehr als 40 Jahre Anwalt, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Sie diese lange Zeit Revue passieren lassen, was sind für Sie die einschneidendsten Erlebnisse in dieser Zeit? Heuschmid: Es dürfte schwierig sein, auf diese Frage in d...mehr

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FF 10/2015, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2015

26. bis 28. November 2015 in Weimar Programm Donnerstag, 26. November 2015mehr

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FF 10/2015, Digitale Berechnungen in Gerichtsbeschlüssen

Gabriele Ey Entscheidungen zum Unterhalt, zum Zugewinn und zum Versorgungsausgleich setzen häufig längere Berechnungen voraus. Diese können mithilfe von Computerberechnungsprogrammen, die aus der Praxis von Familienanwälten und Familienrichtern nicht mehr hinweg zu denken sind, zuverlässig durchgeführt werden. Sie ermöglichen über das reine Rechenwerk hinaus die Berücksichtig...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / c) Pauschalen und andere Maßstäbe

Die derzeit gebräuchliche Methode wirkt auf den ersten Blick einleuchtend, sollte aber einmal kritisch hinterfragt werden, ob sie ihren eigenen Vorgaben gerecht werden kann. Der Elternunterhalt soll zu keiner signifikanten Einschränkung der einkommenstypischen Konsumgewohnheiten führen. Es ist nur schwer vorstellbar, wie sich diese Vorgabe verwirklichen lässt, wenn bei Unter...mehr

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FF 10/2015, Bewertung des N... / 2 Anmerkung

Heureka! Ein zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses noch gar nicht veröffentlichter Aufsatz von Gutdeutsch [1] gibt dem BGH den wohl willkommenen Anlass, sich von seiner unbeliebten Rechtsprechung zum gleitenden Vermögenserwerb zumindest in großen Teilen zu verabschieden. Allerdings bleibt die Begründung – vorsichtig ausgedrückt – ebenso schlicht wie unzutreffend. Sie ...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / IV. Grenzen des Anspruchs

Ein bestehender Anspruch findet seine Grenze bei der Verwirkung. Für diese gibt es drei ganz verschiedene Ansatzpunkte:mehr

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FF 10/2015, Zuordnung von S... / 2 Anmerkung

Mit seinem Beschluss vom 24.6.2015 hatte das BVerfG sowohl zu der Frage der Verfassungskonformität der aktuellen Gesetzeslage bezüglich der Zuordnung der elterlichen Sorge sowie des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Eltern, als auch einer möglicherweise gegen Verfassungsgrundsätze verstoßenden Auslegung der §§ 1671, 1684 BGB durch die vorangehenden Fachgerichte Stellung zu...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / V. Ausblick

Verwandte handeln in der Regel solidarisch. Für die weit überwiegende Mehrzahl ist die intergenerationelle Unterstützung eine Selbstverständlichkeit. Hier wird die vom Unterhaltsrecht geradezu inflationär geforderte familiäre Solidarität in vielfältiger Form gelebt. Dies vollzieht sich durch persönliche und finanzielle Zuwendungen – dabei regelmäßig bedürftigkeitsgerecht und...mehr

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Zuständigkeit: Sonstige Familien- oder Wohnungseigentumssache?

Leitsatz In einer sonstigen Familiensache ist die Zuständigkeit des für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gerichts begründet, wenn es sich um eine Streitigkeit nach § 43 WEG handelt oder eine bedeutsame Vorfrage aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts streitentscheidend ist. Normenkette § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG; § 43 WEG Das Problem Der Ehemann E und die Ehefrau F sind v...mehr

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FF 9/2015 / Internationales Familienrecht

Es stellt keinen zwingenden Versagungsgrund dar, wenn im Rahmen eines griechischen Adoptionsverfahrens keine Eignungsprüfung der Antragsteller nach üblichen deutschen Maßstäben stattgefunden hat. Die tatsächlich gelebten Verhältnisse wie eine intensive Eltern-Kind-Beziehung und die Tatsache, dass sich das adoptierte Kind – mittlerweile ein Jugendlicher – seit dem dritten Leb...mehr

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FF 9/2015, Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß verstorben

Die langjährige frühere Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und des Familienrechtsausschusses, Frau Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß, ist am 26.6.2015 nach schwerer Krankheit überraschend in Augsburg verstorben. Sie war nach ihrem Ausscheiden aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Beiratsmitglied der Zeitschrift Forum Familienrecht. Das Forum ...mehr

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FF 9/2015, Elternunterhalt: Grundlagen und Strategien

Jörn Hauß 5. Aufl. 2015, 461 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 21, Gieseking Verlag Ein Werk, welches innerhalb von zehn Jahren in der fünften Auflage erscheint, kann nur noch als Standardwerk bezeichnet werden. Seit der Vorauflage sind drei Jahre vergangen. Der "Hauß" greift die zwischenzeitlich weiter entwickelte Rechtsprechung, insbesondere die Kasuistik des BGH, auf, erfasst neu...mehr

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FF 9/2015, Weimar lockt

Jochem Schausten – und zwar nicht nur mit Goethe, Schiller und dem Bauhaus, sondern uns Familienrechtler vom 26. bis 28.11.2015 auch mit der Herbsttagung unserer Arbeitsgemeinschaft. Die beginnt am Donnerstagmittag mit einem ganz aktuellen Thema, nämlich der Frage nach der "Ehe für alle?". Prof. Dr. Nina Dethloff und Jens Scherpe von der University of Cambridge werden uns den ...mehr

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Zerb 09/2015, Kroatisches E... / 1

Kroatische Staatsangehörige stellen in Deutschland eine der größten Migrantengruppen.[2] Viele in Deutschland lebende Kroaten sind als sogenannte Gastarbeiter angeworben worden und haben Vermögenswerte aufgebaut, sodass erbrechtliche Fragen relevant werden. Sowohl in der Vorfeldberatung bei Errichtung von Testamenten oder Übertragung von Vermögenswerten als auch im Nachlassv...mehr

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Zerb 09/2015, Kroatisches E... / a) Zuständigkeit und anwendbares Recht

Wie im internationalen Familienrecht durch die Einführung der Scheidungsverordnung,[32] bedeutet auch die Einführung der Erbrechtsverordnung für das deutsche internationale Erbrecht eine fundamentale Änderung:[33] Die Anknüpfung erfolgt nun nicht mehr an die Staatsangehörigkeit, sondern an den (letzten) gewöhnlichen Aufenthalt. Sowohl die Zuständigkeit (Art. 4 EuErbVO) als a...mehr

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FF 9/2015, Kein Verstoß geg... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung des OLG Bremen ist uneingeschränkt zuzustimmen. Sie legt in nicht zu beanstandender Form dar, dass eine zunehmend in der Praxis feststellbare Tendenz des Versuchs einer nachträglichen Gebührenkürzung auf der Ebene der Bezirksrevisoren einer kritischen Bewertung zuzuführen ist und diese Handhabung in zahlreichen Fällen einer rechtlichen Überprüfung nicht stan...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / 2. Der Vertrag von Lissabon

Rz. 30 Mit dem Vertrag von Lissabon[17] wurde der Vertrag von Amsterdam über die europäische Union (EU Vertrag, EUV) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG Vertrag) reformiert; letzterer erhielt den neuen Namen "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEU-Vertrag, AEUV). Mit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages am 1.12.2009 finde...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / II. Das Gesetzgebungsverfahren

Rz. 32 Rechtsakte der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen werden gem. Art. 81 Abs. 2 im so genannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen (dazu Art. 289 Abs. 1, 294 AEUV), nämlich auf Beschl. v. Europäischen Parlament und dem Rat mit qualifizierter Mehrheit. Rz. 33 Dieses Verfahren gilt jedoch nicht für Maßnahmen zum Familienrecht mit grenzüberschreitendem Bezu...mehr

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§ 5 Strategien zur Minimier... / B. Zukünftige Rechtslage

Rz. 18 Unter Anwendbarkeit der Rechtslage der ErbVO kommt solchen Strategien zur Minimierung des Pflichtteils keine Bedeutung mehr zu, denn es gibt keine den Artt. 3a Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 S. 1 EGBGB entsprechende Vorschrift in der ErbVO. Vielmehr gilt nach der ErbVO Folgendes: Eine Sonderregel, die das Recht des Lageortes des Vermögens aufstellt, kann die allgemeine Ankn...mehr

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zfs 8/2015, Verpflichtung des Geschädigten, im Totalschadensfall ein Restwertangebot der Versicherung abzuwarten

Hinweis "In oben bezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass unser Mandant das Fahrzeug bereits zu dem im Gutachten kalkulierten Restwert veräußert hat. Eine Ablichtung des entsprechenden Kaufvertrags ist beigefügt." Unser Mandant ist nicht verpflichtet gewesen, Ihnen vor Veräußerung des Unfallfahrzeugs nach dem gutachterlich ermittelten Restwert die Gelegenheit zum Nachw...mehr

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FoVo 8-9/2015, Naturalunter... / 2 II. Die Entscheidung

Wichtiger Antrag: § 850c Abs. 4 ZPO Zu den eigenen Einkünften im Sinne von § 850c Abs. 4 ZPO gehören auch Zuwendungen, die dem Unterhaltsberechtigten in Natur geleistet werden. Gemäß § 850c Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht oder das nach § 36 Abs. 4 S. 1 InsO an seine Stelle tretende Insolvenzgericht nach billigem Ermessen anordnen, dass eine nach dem Gesetz unterhalt...mehr

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FF 7+8/2015, Nichtzulassung... / 2. Entwicklung des Familienrechts

Das Familienrecht, namentlich das Unterhaltsrecht, hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung in Gesetz und Rechtsprechung genommen. Die Änderung der Rechtsprechung zur Begrenzung und Befristung von Unterhaltsansprüchen, angestoßen durch das Urteil des BGH vom 12.4.2006 (Az.: XII ZR 240/03 = FamRZ 2006, 1006) und die wesentliche Veränderung des gesamten Unterhaltsrec...mehr

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FF 7+8/2015 / Internationales Familienrecht

Findet auf den Güterstand deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien gemäß Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB deutsches Recht Anwendung, so richten sich Ausgleichsansprüche aus einer vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft in akzessorischer Anknüpfung an das Ehegüterstatut gemäß Art. 28 Abs. 5 EGBGB a.F. ebenfalls nach deutschem Recht (BGH, Urt. v. 10....mehr

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FF 7+8/2015, Dr. Christine Hohmann-Dennhardt 65 Jahre alt

Verlag, Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss gratulieren Frau Dr. Hohmann-Dennhardt nachträglich noch ganz herzlich zum 65. Geburtstag Ende April 2015. Frau Dr. Hohmann-Dennhardt ist seit 2004 Mitglied des Beirates. Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss hatten sich damals wohlbedacht dafür entschieden, neben Frau Richterin Weber-Monnecke als Mitglied des 12. Zivils...mehr

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FF 7+8/2015, Verträge in Familiensachen

Ludwig Bergschneider 5. Auflage 2014, 336 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 9, Gieseking Verlag Das Buch des Münchener Kollegen Bergschneider, einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, enthält als weitere Überschrift Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Damit ist im Grunde genommen schon erschöpfend dargestellt, womit sich dieses Buch, das jetz...mehr

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FF 7+8/2015, Dr. Ingrid Groß verstorben

Die langjährige Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß, Augsburg, ist am 26.6.2015 überraschend nach kurzer schwerer Krankheit verstorben. Frau Dr. Ingrid Groß ist 76 Jahre alt geworden. Sie hat unter anderem auch die Grundlagen für eine weitere wichtige Fachzeitschrift – Forum Familienrecht (f...mehr

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FF 7+8/2015, Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen

Initiativstellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht Zusammenfassung Die Nichtzulassungsbeschwerde, ein im Zivilrecht übliches Rechtsmittel, ist in Familiensachen nicht gegeben. Nicht zuletzt infolge der Reformen des Familienrechts in den letzten Jahren, insbesondere des Unterhaltsrechts und der Einführung des Familienverfahrensrechts, ist dies ...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 3. Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres

Nach § 1615l Abs. 2 S. 2, Abs. 4 BGB steht dem ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteil über die Dauer des Mutterschutzes (Abs. 1 S. 1) hinaus ein Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil zu, soweit von ihm wegen der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils be...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 1. Bedarf

Der Bedarf[55] richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils (§ 1615l Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1610 Abs. 1 BGB). Maßgebend ist also, in welchen Verhältnissen dieser bisher gelebt hat.[56] War er vor der Geburt des Kindes erwerbstätig, ist seine Lebensstellung durch das seinerzeit erzielte Einkommen geprägt, sofern es nachhaltig und nicht nur vorübergehend erzi...mehr