Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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AGS 12/2013, Göppinger/Börger. Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung. Bearbeitet von Ulrike Börger, Dr. Peter Finger, Thomas Kilger, Dr. Rudi W. Märkle, Sigrun Pfleil und Werner Schwamb. 10. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck, München. XXVIII, 610 S. 85,00 EUR.

Das bereits in 10. Aufl. erschienene Werk kommt stets zur rechten Zeit. Die 9. Aufl. begleitete zum Inkrafttreten des FGG-ReformG. In die 10. Aufl. eingearbeitet worden ist nunmehr die seit vier Jahren ergangene Rechtsprechung nach seinem Inkrafttreten. In einem die Grundlagen für den Abschluss von Vereinbarungen aus Anlass der Ehescheidung einleitenden ersten Teil werden ma...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 4

Anmerkung Bei diesem Beitrag handelt es sich um das ausführliche Skript zu einem Vortrag, den die Verfasserin am 6.6.2013 im Rahmen des Deutschen Anwaltstags auf einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht gehalten hat. Autor: Christine Wönne , Stellv. Direktorin AG Esslingen FF 12/2013, S. 476 - 493mehr

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AGS 1/2014, FamGKG. Kommentar zum Familiengerichtskostengesetz. Herausgegeben von N. Schneider/Volpert/P. Fölsch. Unter Mitarbeit v. H. D. Klos, Dr. H.-J. Mayer, Dr. T. Stollenwerk, L. Thiel, K. Türck-Brocker. Nomos-Verlag, 2. Aufl. 2104. 1378 S. 98,00 EUR

Um es kurz zu machen und direkt auf den Punkt zu bringen: Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt, der sich mit Familienrecht beschäftigt, handelt geradezu fahrlässig, wenn er diesen Kommentar zum FamGKG nicht im Regal stehen hat. Wie schon in der 1. Aufl. werden die Bestimmungen des Gesetzes von der Praxis und für die Praxis umfassend, verständlich und mit wertvollen Hinw...mehr

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AGS 12/2013, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat in der Sache jedoch keinen Erfolg, da die amtsgerichtliche Wertfestsetzung durch den Abhilfebeschluss zutreffend erfolgt ist. Nach § 41 FamGKG ist im Verfahren der einstweiligen Anordnung in der Regel der Wert unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, regelmäßig auf die Hälfte. Der Hauptsachewert ergibt sich hie...mehr

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AGS 1/2014, Verfahren auf Z... / 2 Aus den Gründen

Die Antragstellerin hat gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Nutzungsvergütung in Höhe von monatlich 275,00 EUR, das sind für die acht Monate des streitgegenständlichen Zeitraums insgesamt 2.200,00 EUR. Gem. § 1361b Abs. 3 S. 1 BGB hat, wenn einem Ehegatten die Ehewohnung ganz oder zum Teil überlassen wurde, der andere alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Ausübun...mehr

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AGS 1/2014, Anwaltsbeiordnu... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Der BGH[1] hat für die Beiordnung in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit folgende Leitsätze aufgestellt: "Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, ist dem Beteiligten im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Sach- und R...mehr

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AGS 9/2014, Wert eines eins... / 1 Sachverhalt

Entgegen der Ansicht des AG war der Verfahrenswert gem. §§ 40, 41 FamGKG lediglich mit dem hälftigen Wert des begehrten Verfahrenskostenvorschusses festzusetzen. Die Bewertung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens für einen geltend gemachten Verfahrenskostenvorschuss ist allerdings umstritten. Ein Teil der Rspr. und die überwiegende Lit. will bei diesen Verfahren § 41 Fam...mehr

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AGS 9/2014, Kostendeckungsz... / Leitsatz

Bei einem Antrag auf teilweise Freistellung von einer anwaltlichen Gebührenforderung ist es nicht erforderlich anzugeben, wie der jeweilige Teilbetrag innerhalb der Gebührenforderung auf deren einzelne Positionen wie Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Postpauschale u.a. verrechnet werden soll. Der Rechtsschutzversicherer gibt mit der Deckungszusage ein deklaratorisches Anerke...mehr

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FF 1/2014, Können Verfahrens- bzw. Prozesskosten noch steuerlich abgesetzt werden?

Eine kritische Betrachtung zur Gesetzesänderung! "Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Anzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstandes, so wird auf Antrag die Einkommenssteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung überste...mehr

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AGS 11/2013, Niemals geht man so ganz, irgendwas von Dir bleibt hier!

Diese Zeilen fallen einem sofort ein, wenn man an den im Mai in aller Stille von uns gegangenen großen Kollegen Wolfgang Madert denkt. Sein Leben war alles andere als still. Am 28.2.1931 in der Nähe von Kempen geboren entdeckte er weitaus früher als seine Liebe zur Jurisprudenz die Liebe zur Musik. Folgerichtig studierte er zunächst katholische Kirchenmusik, um als Organist u...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 9. Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast

Wie die Bedürftigkeit oder mangelhafte Leistungsfähigkeit im Unterhaltsverfahren geltend gemacht wird, ist eine Frage der Darlegungs- und Beweislast. Diese liegt stets bei demjenigen, der sich auf die für ihn günstige Folge beruft. Der Unterhaltsschuldner muss daher seine mangelnde Leistungsfähigkeit (§§ 1360, 1361 Abs. 1 Satz 1, 1581, 1603 Abs. 1 BGB),[182] der Unterhaltsgl...mehr

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FF 1/2014, Zugewinnausgleic... / 2 Anmerkung

Die Eheleute waren 35 Jahre miteinander verheiratet, als im Jahr 2007 von der Ehefrau der Antrag auf Ehescheidung gestellt wurde. Die Eheleute hatten allerdings eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von 17 ½ Jahren hinter sich gebracht, bevor es zu der Scheidung kam. Die Ehefrau hat als Folgesache Zugewinn eingeklagt. Das Amtsgericht hat einen Zugewinnausgleich in Höhe von kn...mehr

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FF 1/2014, Scheidung vor Ab... / 1 Gründe:

Die Ehegatten haben, wie im Ausspruch des Beschlusses angegeben, geheiratet. Der Antragsteller begehrt die Scheidung der Ehe mit der Begründung, die Ehegatten lebten seit dem 31.12.2012 getrennt und eine Fortsetzung der Ehe sei ihm nicht zumutbar. Die Antragsgegnerin habe im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung am 31.12.2012 versucht, ihn zu töten. Wegen der Einzelheite...mehr

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FF 1/2014, Wie es mit der technischen Kanzleiaufrüstung weiter ging …

Sie erinnern sich noch an meine Frage, ob Sie noch blättern oder schon wischen? Ich muss gestehen, dass ich noch immer mit der Papierakte zu Gericht gehe, obwohl ich technisch nun grundsätzlich gut ausgerüstet bin. Alles ist vorhanden: hochwertiger Scanner, neuer Server, Tablet-PC, aber die Umsetzung fehlt leider. Mein Kollege versteht es immerhin, das von mir für ihn erworb...mehr

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AGS 11/2013, Praxishandbuch Erbrecht. Systematische Erläuterungen zur effizienten Bearbeitung von Erbrechtsfällen mit Beratungsteil, Formularen und Mustern unter besonderer Berücksichtigung steuerrechtlicher Probleme. Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Notar, Regen und Ziesel, Prof. Dr. Hans Ott, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer, Köln. 96. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung, Dezember 2012, Deubner-Verlag. Preis Gesamtwerk (vier Ordner – ca. 4.900 S.) 211,86 EUR

Das Praxishandbuch Erbrecht behandelt alle denkbaren erbrechtlichen Themen aus der zivil- und steuerrechtlichen Perspektive. Es handelt sich um ein umfassendes Informationswerkzeug, das insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater bei sämtlichen erbrechtlichen Fragestellungen zuverlässig unterstützt. Das Loseblattwerk beinhaltet vier Ordner und ist wie folgt aufgebaut: Zunächs...mehr

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FF 12/2013, "Völliger Interessengleichklang"

Eva Becker Der völlige Gleichklang von Interessen ist es nicht, der Familienrechtler umtreibt. Stattdessen ist es die Kollision derselben, die Mühe bereitet. Zu den Grundpflichten des Rechtsanwaltes gehört es, keine widerstreitenden Interessen zu vertreten, § 43a Abs. 4 BRAO. Manchen Ärger mit widerstreitenden Interessen verursachen wir uns allerdings ohne Not selbst: "In Sche...mehr

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FF 1/2014, Einwilligung in ... / 1 Gründe:

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) und zu 3) ist hinsichtlich der Beteiligten zu 2) unzulässig. Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 3) ist zwar zulässig, insbesondere gemäß § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 Satz 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt; in der Sache hat sie aber keinen Erfo...mehr

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FF 1/2014, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode

Auszüge mit Bezug zum Familienrecht 4. Zusammenhalt der Gesellschaft 4.1. Miteinander stärken und Chancengleichheit verbessern Familie stärken Mehr Zeit für Familien – Partnerschaftlichkeit stärken … Haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen: Wir werden eine Dienstleistungsplattform aufbauen, auf der legale gewerbliche Anbieter haushaltsnaher familienunterstützende...mehr

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AGS 12/2013, "RVG ist nicht genug!"

Diese Worte gestalteten die Einladung zu einem Workshop anlässlich der Herbsttagung der ARGE Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein, dessen Gegenstand Vergütungsvereinbarungen gewesen sind. Sie beschreiben leider treffend die wirtschaftliche Ausgangssituation der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte, denen das RVG manchmal nicht einmal mehr ermöglicht, kostendeckend ...mehr

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FF 1/2014, Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar

Bassenge/Brudermüller/Ellenberger/Götz/Grüneberg/Sprau/Thorn/Weidenkaff/Weidlich73. Aufl. 2014, 3.220 S., 109 EUR, Verlag C. H. Beck, ISBN 978-3-406-64400-9 Der Palandt begleitet den Rezensenten seit über 50 Jahren. Das Werk ist für Generationen von Juristen unverzichtbar geworden, der Name Palandt fast ein Synonym für Bürgerliches Gesetzbuch. Die jährliche Neuauflage ermögli...mehr

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FF 11/2013, Archivzugang zu... / 2. Ich habe bereits Benutzerdaten für juris und möchte zusätzlich das Forum Familienrecht nutzen.

Wenn Sie bereits im Kundensystem erfasst sind, haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich zum bereits bestehenden Angebot das Forum Familienrecht zu nutzen. Sie erhalten nach Abschluss des Bestellvorgangs folgende E-Mail:mehr

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FF 11/2013, Archivzugang zur FF für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Einführung Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht bietet ihren Mitgliedern in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltverlag und der juris GmbH den Zugang zum Gesamtarchiv der Zeitschrift Forum Familienrecht. Mitglieder haben damit die Möglichkeit, gratis in den Volltexten aller Hefte ab dem Jahrgang 2002 zu recherchieren. Die im Rahmen der Beiträge zitierte Rechtsprechung ist dab...mehr

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FF 11/2013, Archivzugang zu... / 1. Ich habe noch keinen Benutzernamen und kein Passwort und möchte das Online-Archiv Forum Familienrecht nutzen.

Nach Abschluss des Bestellvorgangs erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Benutzernamen und einem vorläufigen Passwort. Über den Link in der E-Mail gelangen Sie auf die Login-Seite. Das vorläufige Passwort muss bei der ersten Einwahl geändert werden.mehr

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FF 11/2013, Archivzugang zu... / 3. Nutzung des Zeitschriften-Archivs direkt über die FF-Homepage (http://forum-familienrecht.de/archiv.html)

Nach erfolgreich abgeschlossenem Freischaltprozess gelangen Sie auch über die Homepage der Zeitschrift Forum Familienrecht durch Klick auf "Archiv" zur Online-Datenbank. Hier müssen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten für juris anmelden:mehr

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FF 11/2013, Bericht über di... / Einführung

In der heutigen Gesellschaft gehören die zur Errichtung eines europäischen Binnenmarkts geschaffenen Grundfreiheiten unbestreitbar zum Alltag der Bürger der Europäischen Union. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Bürger sein Heimatland hinter sich lässt, um in einem anderen Land zu leben und/oder zu arbeiten. Da diese Entwicklung zugleich das Entstehen von Familien mit grenzü...mehr

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FF 11/2013, Archivzugang zu... / Einführung

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht bietet ihren Mitgliedern in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltverlag und der juris GmbH den Zugang zum Gesamtarchiv der Zeitschrift Forum Familienrecht. Mitglieder haben damit die Möglichkeit, gratis in den Volltexten aller Hefte ab dem Jahrgang 2002 zu recherchieren. Die im Rahmen der Beiträge zitierte Rechtsprechung ist dabei mit der...mehr

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FF 11/2013, Intuitive Approximation

Dr. Mathias Grandel "Richterkönig oder Subsumtionsautomat?" betitelte Regina Ogorek ihre 1986 erschienene Untersuchung zur Justiztheorie im 19. Jahrhundert. Darin spiegelt sich die Bandbreite der juristischen Methodenlehre und Methodenkritik im Gefolge von Aufklärung und Gewaltenteilung im 18. und 19. Jahrhundert wider. Im Kern geht es um die Frage, welchen Spielraum der Rich...mehr

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FF 11/2013, Bericht über di... / Blick in die Zukunft: Aktuelle Entwicklungen in der EU, nicht formalisierte Partnerschaften, die grenzüberschreitende Familie und neue Konzepte der Elternschaft

Wie bereits eingangs erwähnt wurde, erschöpfte sich der Gegenstand der Konferenz nicht in der Vorstellung der Prinzipien zum ehelichen Güterrecht. Neben diesem Blick in die Vergangenheit erlaubte sich die Konferenz auch einen Blick in die Zukunft und damit auf bevorstehende Entwicklungen des Familienrechts in Europa. So berichteten Prof. Dr. Andrea Bonomi und Dr. Milo Haapka ...mehr

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FF 11/2013, Archivzugang zu... / 5. Ich erhalte eine Fehlermeldung wegen nicht vorhandener Nutzungsrechte.

Den folgenden Hinweis auf "Fehlende Nutzungsberechtigung" erhalten Sie z.B. dann, wenn Ihr juris-Zugang durch einen Freischaltcode vor 2011 eingerichtet, aber innerhalb von zwei Jahren nicht genutzt wurde. Sollten Sie wegen eines veralteten Freischaltcodes keinen Zugriff auf die FF-Datenbank erhalten, dann wenden Sie sich bitte an die juris-Kundenbetreuung. Dort kann der Zug...mehr

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FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / b) Klarstellung durch den Gesetzgeber

Mit dem von der Rechtsprechung vorgelegten Tempo konnte der Gesetzgeber nicht Schritt halten. Nach einer längeren Phase interner Vorarbeiten erklärte die damalige Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schließlich am 14. September 2011 auf dem 19. Deutschen Familiengerichtstag in Brühl u.a., dass "das Bundesjustizministerium die unterhaltsrechtliche P...mehr

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FF 11/2013, BGH: Lottogewinn fällt in Zugewinnausgleich

Beschl. v. 16.10.2013 – XII ZB 277/12 (AG Mönchengladbach, Beschl. v. 29.6.2011 – 39 F 232/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.12.2011 – II-5 UF 183/11) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Rechtsfrage entschieden, ob ein von einem Ehegatten in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter L...mehr

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FF 11/2013, Abtrennung eine... / 2 Anmerkung

Zu den Voraussetzungen der Abtrennung einer Folgesache bei obstruktiver Verfahrensverzögerung bieten bei dieser Entscheidung sowohl der Sachverhalt wie auch die Entscheidungsgründe Anhaltspunkte für weitere Überlegungen. 1. Die Trennung der Beteiligten erfolgte im Jahre 2009. Die Ehefrau verlangt im Rahmen der Auskunftserteilung die Vorlage der Steuererklärung für 2008 und 20...mehr

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FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / I. Einleitung

Mit der am 1. März 2013 in Kraft getretenen Änderung von § 1578b BGB [2] wurde die erst am 21. Dezember 2007 durch die Unterhaltsrechtsreform eingeführte Bestimmung zur Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit geändert. Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform 2008 hat sich der Gesetzgeber damit erneut des nach...mehr

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FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / c) Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Zu einem deutlichen Umschwung kam es erst durch eine Kehrtwendung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung: Der Grundstein hierfür wurde mit einem Urteil vom 12. April 2006 gelegt, in dem der Bundesgerichtshof judizierte, dass allein die zeitliche Dauer der Ehe nicht mehr als Merkmal anzusehen sei, welches zwingend für oder gegen eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs in d...mehr

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FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / IV. Fazit

Die Darstellung der Entwicklungsgeschichte belegt klar: Mit der Novelle wird lediglich die geltende Rechtsprechung nachgezeichnet und legiferiert. Da die Neuregelung in der Sache keine Änderung bringt, besteht kein "Übergangsproblem"; eine Übergangsregelung erübrigt sich und das Inkrafttreten des Änderungsgesetzes ist auch nicht geeignet, Abänderungsanträge zu rechtfertigen....mehr

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FF 11/2013, Bericht über di... / Rückblick: Die Principles des ehelichen Güterrechts

Die Principles of European Familiy Law Regarding Property Relations Between Spouses sind in drei Kapitel untergliedert – ein Kapitel über generelle Rechte und Pflichten der Ehegatten, ein zweites über güterrechtliche Vereinbarungen und ein drittes über Güterrechtssysteme. Zunächst gab Prof. Dr. Katharina Boele-Woelki einen Überblick über die generellen Rechte und Pflichten de...mehr

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AGS 10/2013, Familiengerichtliches Verfahren. Kommentar zum 1. und 2. Buch des FamFG. Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak, bearbeitet von Helmut Borth, Präsident des AG Stuttgart a.D. und Dr. Mathias Grandel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. Verlag Franz Vahlen München. 4., neu bearb. Aufl. 2013. XL, 823 S. 89,00 EUR.

Das Autorenteam vereint Wissenschaft, richterliche Praxis und anwaltliches Know-how unter Einbeziehung aller verfahrens-, materiell- und kostenrechtlichen Bezüge. Die Kommentierung des 1. und 2. Buchs des FamFG (§§ 1-270 FamFG), der Regelungen des FamGKG und internationaler Vorschriften überzeugt auch in der vierten Auflage bei einem Rechtsprechungsstand März 2013. Der Komme...mehr

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FF 10/2013, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2013

21. bis 23. November 2013 in Karlsruhe 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Programm Donnerstag, 21. November 2013mehr

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FF 10/2013, Nach der Wahl – vor der Kooperation

Gabriele Ey 71,5 Prozent der wahlberechtigten Bürger haben am 22. September 2013 die 630 Mitglieder des 18. Deutschen Bundestages gewählt. Der Souverän hat damit seine Repräsentanten für die kommenden vier Jahre bestimmt, die auch zukünftige Familienpolitik legislativ normieren werden. Die Erwartungen der Wähler zur Familienpolitik haben die Parteien in ihren Wahlprogrammen au...mehr

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AGS 10/2013, Kein Mehrwert ... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat zu Recht den Verfahrenswert der Folgesache nachehelicher Unterhalt auf 10.800,00 EUR festgesetzt, § 51 FamGKG. Gem. § 51 FamGKG bemisst sich der Verfahrenswert in Unterhaltssachen nach dem Unterhaltsbetrag, der für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung gefordert werden. Dabei handelt es sich rechnerisch um den Betrag von 10.800,00 EUR. Im Falle eines Unt...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 6. Fazit

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FF 10/2013, Übertragung des... / 2 Anmerkung

Bei erster Lektüre – insbesondere der Leitsätze – der Entscheidung des OLG Nürnberg könnte sich der Eindruck einer Abkehr von den verfassungsgerichtlichen Vorgaben zu Fällen der "ertrotzten Kontinuität" ergeben. Dieser erste Eindruck täuscht. Das OLG Nürnberg folgt in seinem Beschluss uneingeschränkt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[1] und setzt sich dabei in...mehr

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AGS 10/2013, Vergütung eine... / 3 Anmerkung

I. Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands Der Gesetzgeber wollte sich bei der Einführung der Fallpauschale durch das FGG-ReformG an der anwaltlichen Vergütung in Kindschaftssachen orientieren. Gemessen am Regelfestwert für Kindschaftssachen in Höhe von 3.000,00 EUR war der anwaltliche Gebührensatz von 2,5 (502,50 EUR) zugrunde gelegt worden, wobei für den Verfahrensb...mehr

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FF 10/2013, Ausbildungsunte... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist unter Berücksichtigung der dem Sachverhalt zugrunde liegenden besonderen Umstände zu befürworten. Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt ergibt sich aus § 1610 Abs. 2 BGB. Hiernach schulden Eltern ihren Kindern grundsätzlich eine begabungsangemessene Ausbildung. Das Ausbildungsunterhaltsverhältnis zwischen Eltern und Kindern ist allerdings von gege...mehr

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FF 10/2013, Keine Pflicht z... / 1 Gründe:

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 28.3.2013 gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts vom 15.3.2013 ist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 127 Abs. 2 ZPO statthaft und auch sonst zulässig. In der Sache ist sie zum Teil begründet. Nach der im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren gebotenen summar...mehr

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FF 09/2013, Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Inge Saathoff Haben Sie an der Herbsttagung teilgenommen, welche anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Augsburg stattfand? Sollten Sie diese Frage bejahen, so fragen Sie sich doch auch einmal, wie lange dies nun schon zurückliegt. Sie werden feststellen, dass seit diesem Zeitpunkt schon wieder weitere 10 Jahre vergangen sind. Wir feiern...mehr

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zfs 09/2013, Deckung für di... / 1 Aus den Gründen:

"Die Bekl. ist bezogen auf den hier streitgegenständlichen Rechtsschutzfall eintrittspflichtig." Hier macht die Klagepartei zurecht geltend, dass weder der Erwerb des Fahrzeugs noch das erstmalige Auftreten von Mängeln den hier allein interessierenden Rechtsschutzfall darstellen; auch der Abschluss des Garantievertrags oder die Anmeldung eines Garantieschadens gehören – noch ...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 2. Die mündliche Verhandlung

Die Entscheidung der Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses von Lebenspartnern von der Sukzessivadoption kam nicht überraschend. Dies zeigte sich bereits während der mündlichen Verhandlung am 18.12.2012, bei der BVR Prof. Dr. Gabriele Britz, seit Februar 2011 als Verfassungsrichterin Nachfolgerin von Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, zum ersten Mal als Berichterstatterin auft...mehr

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FF 09/2013, Das Verfahren z... / I. Einführung

Am 19.5.2013 ist das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft getreten.[1] Mit dieser Reform wurde zum einen die konventions- und verfassungswidrige Gesetzeslage[2] behoben und zum anderen die Übergangslösung des BVerfG[3] und die Regelung in Art. 224 § 2 Abs. 3–5 EGBGB [4] aufgehoben. Kernstück der Reform ist im materiellen Rech...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 3. Die Entscheidung

Erwartungsgemäß erklärte das BVerfG den Ausschluss der Lebenspartner von der Sukzessivadoption im Urteil vom 19.2.2013 für verfassungswidrig.[10] Der Senat berücksichtigt die Rechte der betroffenen Kinder, Lebenspartner sowie das Verhältnis von Ehe und Lebenspartnerschaft. Geprüft wird das Recht des Kindes gegen den Staat auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung (...mehr