Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / Zusammenfassung

Begriff Als Familienangehörige gelten z. B. Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner, geschiedene Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte und sonstige Familienangehörige. Die Qualifizierung der Tätigkeit von Angehörigen erfordert die Zuordnung bzw. Abgrenzung zwischen Familienrecht und Arbeitsrecht, die auch über die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften entscheidet. Für die entgelt...mehr

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ZErb 07/2024, Familienrecht

In Fortführung des "Blicks über den Tellerrand" in ZErB 2024, 19, werden hier weitere familienrechtliche Strategien zur Pflichtteilsminimierung von Abkömmlingen vorgestellt. Lebzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs Erhält ein Ehegatte aufgrund ehevertraglicher Beendigung der Zugewinngemeinschaft etwas, wird das Nachlassvermögen geschmälert. Der Erhalt stellt keine Schenk...mehr

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ZErb 07/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing Familienrecht in der notariellen Praxis Muster – Beispiele – Checklisten 2023Deutscher Notarverlag, ISBN 978-3-95646-269-6, 49 EUR Bei der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Leistungen von Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG bestellt wurden – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG

Rz. 92a Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG sind steuerfrei auch Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG [1] bestellt worden sind. Zusätzliche Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die Preise, die diese Einrichtungen verlangen, von den zuständigen Behörden genehmigt sind oder die genehmigten Preise nicht übersteigen; bei Umsät...mehr

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FF 06/2024, Das Geldwäschegesetz - was geht mich das an?

Katrin Bender Bereits seit dem Jahr 2020 gelten die verschärften Maßgaben nach dem GwG, die auch uns Anwälte/Anwältinnen "treffen". Sicherlich denken jetzt viele von Ihnen gelangweilt, das weiß ich doch längst alles und es betrifft mich sowieso nicht. Der Austausch mit Kollegen zeigt, dass noch viele Unsicherheiten und Fragezeichen vorherrschen. Zwar sind wir als Anwälte nicht...mehr

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FF 06/2024, Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

Stellungnahme Nr. 25/2024 vom 30.4.2024 des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zum BMJ-Referentenentwurf Einführung – im Anschluss an die DAV-Initiativstellungnahme Nr. 7/2017 und die DAV-Stellungnahme Nr. 12/2017 – I. Zusammenfassung Der DAV hält die aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1.2.2023 (1 BvL 7/18) vorgesehenen Änderunge...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / I. Einführung

Dieser Aufsatz ergeht in Anlehnung an den Vortrag des Autors anlässlich der Herbst-Tagung der Arge Familienrecht im Herbst 2023 in Fulda. Die Ehe bietet steuerlich eine Menge Vorteile. Neben dem Splittingtarif bei der Einkommensteuer im Rahmen der Zusammenveranlagung, den Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer und dem dort vergleichsweise günstigen Steuersatz der Steuerklasse I...mehr

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AGS 06/2024, Gegenstandswer... / IV. Wertfestsetzung ist zutreffend

Das FamG hat den Gegenstandswert zu Recht auf 4.000,00 EUR festgesetzt. 1. Wertfestsetzung nach § 33 RVG ist zulässig Der Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit war statthaft, da es für das gerichtliche Verfahren an einem Wert fehlt, § 33 Abs. 1 RVG. Eine Wertfestsetzung für Gerichtsgebühren findet gem. § 55 Abs. 1 S. 1 FamGKG nämlich nur dann s...mehr

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FF 06/2024, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft eine vorläufige Umgangsregelung. I. [2] 1. Die acht und elf Jahre alten Kinder des Beschwerdeführers sind aus dessen Ehe mit der Mutter hervorgegangen. Die – mittlerweile geschiedenen – Eltern trennten sich, nachdem bei dem Beschwerdeführer im ersten Halbjahr 20...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / IV. Zusammenfassung und Ergebnis

1. Die einstweilige Anordnung auf Unterhalt ist und bleibt ein "scharfes Schwert", mit dem unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Beteiligten behutsam umgegangen werden sollte. 2. Im Rahmen summarischer Verfahren sind die Anforderungen an die Glaubhaftmachung umso geringer, je dringender die Bedürfnislage beim Gläubiger ist, dagegen umso höher, je weniger de...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / (1) Zahlung

Gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 FamFG wird eine einstweilige Anordnung "nur auf Antrag erlassen", wenn ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Das Hauptsacheverfahren richtet sich bei Familienstreitsachen weitgehend nach der ZPO (§ 113 Abs. 1 FamFG); für eine einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen wird das Antragserfordernis in § 246 Abs. 1 ...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / IV. Praktische Tipps

Was ist bei der Bearbeitung eines Kontenplünderungs-Mandats noch zu beachten?mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung ging es um Elternunterhalt für eine psychisch erkrankte Mutter, also um einen Sachverhalt, bei dem die Pflicht zum Elternunterhalt häufig von unabsehbarer Dauer ist, weil solche Eltern häufig schon in jungen Jahren dauerhaft erkranken und hilfebedürftig werden.[1] Das OLG München setzt sich in seiner Entscheidung mit den’unterhaltsrechtlichen ...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Auflage 2023 Becker/Kingreen, SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, 8. Auflage 2022 Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bienwald/Sonnenfeld/Harm/Felix/Reh/Reinfarth, Betreuungsrecht, Kommentar, 7. Auflage 2023 Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, Kommentar, 4....mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / 5. Glaubhaftmachung

Im summarischen Verfahren kommt eine Beweisaufnahme nicht in Betracht; deshalb muss der Antragsteller in Bezug auf seine Behauptungen eine Glaubhaftmachung gemäß §§ 31 FamFG, 294 ZPO vornehmen. Bei den Beweismitteln ist er nicht auf Augenschein, Zeugen, Sachverständige und Beteiligtenvernehmung beschränkt, sondern kann auf Beweismittel jeder Art zurückgreifen (§ 294 Abs. 1 Z...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / aa) Grundprobleme bei Schenkungen des Bevollmächtigten nach § 181 BGB

Rz. 271 Zu den Klassikern aus dem Bereich Vorsorgevollmacht gehört die Frage, inwieweit der Bevollmächtigte Schenkungen aus dem Vermögen des Vollmachtgebers an sich oder an Dritte vornehmen darf. Haben Vollmachtgeber und Bevollmächtigter einen formwirksamen Schenkungsvertrag geschlossen, kann der Bevollmächtigte diese Schenkung mit einer entsprechenden Vollmacht unter Befreiu...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Löschung ... / 3 Anmerkung

Die gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses gem. § 2038 BGB i.V.m. § 745 BGB ist einer der häufigsten Streitpunkte unter den Miterben. So auch in dem erstinstanzlich von dem AG Gelnhausen am 30.8.2022 entschiedenen Fall, dessen Urteil nach Rücknahme der Berufung anlässlich der Ausführungen des Berufungsgerichts – LG Hanau – im Hinweisbeschluss vom 11.9.2024 rechtskräftig ...mehr

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FF 05/2024, Weiterer Reformbedarf für den Gesetzgeber im Familienrecht

David Oertel Noch wartet die Anwaltschaft auf die Umsetzung der verschiedenen, seit langem thematisierten Reformen, da drängt das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber schon zu weiteren Änderungen. Am 9.4.2024 fällte das Bundesverfassungsgericht (1 BVR 2017/21, in diesem Heft S. 206 ff.) eine Entscheidung, die das Familienrecht in Deutschland nachhaltig prägen wird. Mit sei...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kindschaftsrechts: Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht

Stellungnahme Nr. 10/2024 des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht unter Mitwirkung des Ausschusses Anwaltsnotariat zu den Eckpunkten des BMJ vom 16.1.2024 A. Zusammenfassung Der DAV begrüßt die Reformbestrebungen des Gesetzgebers. Allerdings bleiben die in den Eckpunkten formulierten Änderungen weit hinter dem Bedarf an Reformen zurück: Weder hat die auto...mehr

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FF 05/2024, Einführung der Verantwortungsgemeinschaft

Stellungnahme Nr. 11/2024 des Deutschen Anwaltvereins vom 12.3.2024 durch den Ausschuss Familienrecht zum Eckpunktepapier des BMJ vom 5.2.2024 I. Zusammenfassung Für ein Institut einer Verantwortungsgemeinschaft in der Ausformung, wie es in den Eckpunkten beschrieben ist, besteht aus Sicht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) kein Bedarf. Die Verantwortungsgemeinschaft sieht mit ...mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / B. Literatur

Wever hat im Berichtsjahr bereits die 8. Auflage seines nebengüterrechtlichen Standardwerks[71] herausgebracht. Er wird hiermit regelmäßig in den ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen zitiert, weshalb das Werk in keinem familienrechtlichen Anwaltsregal fehlen sollte. Das Gleiche gilt für die 7. Aufl. des Schulz/Hauß.[72] Beide Werke gehen von verschiedenen Ansätzen aus...mehr

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FF 05/2024, Schenkungen mit... / 4.1 Anm. d. Red.:

Die Rückfallklausel im Grundstücksübertragungsvertrag zwischen Eltern und Kind/Ehegatten steht der Berücksichtigung einer Zugewinnausgleichsforderung im Scheidungsverfahren entgegen. Dies gilt vor allem, wenn keine Investitionen in die Immobilie durch finanzielle Leistungen oder persönlichen Arbeitseinsatz des beschenkten Kindes bzw. des Ehegatten eingetreten sind. Wenn ein de...mehr

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FF 05/2024, Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft

Opris/Krause FamRZ-Buch 162. Aufl. 2024, Gieseking-Verlag, 157 S., 59 EURISBN 978-3-7694-1306-9 Das Werk "Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft" in der zweiten, völlig neu bearbeiteten Auflage von 2024, geschrieben von Herrn Rechtsanwalt Dr. Robert Opris und Rechtsanwalt Dr. Tobias Krause ist ein kompakter und verständlicher Ratgeber für die Steueroptimierung bei Vermö...mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / II. Materielles Nebengüterrecht

Ehebezogene Zuwendung Eine Entscheidung des AG Hamburg[35] befasst sich mit der (neben)güterrechtlichen Behandlungen von Zuwendungen (hier: Geld) des einen an den anderen Ehegatten vor der Eheschließung. Diese sind nicht nach BGB privilegiert[36] und als Endvermögen, soweit dann noch vorhanden, über den Zugewinnausgleich zu teilen. So war es aber nicht. Der spätere Ehemann üb...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 1469) zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Umfassend überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229). Die bis zum 30.6.1994 geltende Übermittlungsbefugnis gegenüber allen Behörden im Rahmen der Amtshilfe wurde reduziert auf bestimmte im Gesetz gena...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 2.1 Sachverhalt

Rechtsanwältin R betreibt in Leipzig eine gutgehende Rechtsanwaltskanzlei als Einzelunternehmerin und hat sich auf Familienrecht spezialisiert. Aufgrund ihrer profunden Fachkenntnisse übernimmt sie auch regelmäßig Betreuungsleistungen nach § 1814 BGB für Personen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Im Kalenderjahr 2023 hatte sie insgesamt Umsätze aus ihre...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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FF 04/2024, Zukunft der Familienanwälte: Herausforderungen und Perspektiven

Britta Schönborn Die Anwaltschaft sieht sich mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Von Nachwuchsschwierigkeiten über Digitalisierung bis hin zur Nutzung künstlicher Intelligenz – Familienanwälte stehen vor bedeutenden Veränderungen. Eines der zentralen Probleme, dem wir uns gegenübersehen, ist der Mangel an anwaltlichem wie nichtanwaltlichem Nachwuchs. Wie sch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben erfahren. In manc...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Praktiker von Bedeutung, da sie wichtige Grundlagen zum nachehelichen Unterhalt zwischen Rentnern beinhaltet. Der Anspruch des geschiedenen Ehemannes auf Altersunterhalt richtet sich gem. § 1571 BGB gegen die geschiedene Ehefrau. Die Eheleute haben 2007 geheiratet (Ehemann 51 Jahre alt, Ehefrau 52 Jahre alt). Die Ehescheidung erfolgte rechtskräfti...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / II. Güterrecht

1. Bei der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen im Zugewinnausgleich nach der modifizierten Ertragswertmethode a) ist die latente Steuerlast entsprechend der Rechtsprechung des BGH individuell zum Bewertungsstichtag zu ermitteln und generell (falls die Voraussetzungen erfüllt sind) nach § 34 Abs. 3 EStG in Abzug zu bringen (AK 11), b) ist der "tax amortisation benefit" ...mehr

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FF 04/2024, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten waren im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Sie streiten um die Wirksamkeit und die verfahrensbeendende Wirkung eines in einem güterrechtlichen Verfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleichs. [2] Die Beteiligten schlossen im Jahr 2002 die Ehe. Die Antragstellerin besitzt die peruanische Staatsangehörigkei...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 3 Literatur

Rz. 26 Balzer, Die Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftserkennungen, NZFam 2018, 5; Binschus, Adoptions- und Namensrecht: Neue Regelungen und Rechtsprechung, ZfF 2002, 109; Birnstengel, Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz: Neuerungen zum 01.07.2013, JAmt 2013, 179; Knittel, Beurkundungen im Kindschaftsrecht, 6. Aufl. 2005; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Fa...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 3 Literatur

Rz. 9 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., Rechtsgutachten v. 12.7.2019, SN_2019_0423 Bn – Offenlegung der Kostensätze von Einrichtungen auf Anfrage eines Mitglieds des Unterausschusses Hilfen zur Erziehung eines Jugendhilfeausschusses, JAmt 2019, 573; ders., Rechtsgutachten v. 5.7.2022, SN_2022_0804 Ho – formelle Anforderungen an die Übertragung des Am...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 3 Literatur

Rz. 30 Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden, Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, abgedruckt bei Wiesner, SGB VIII, Anh. zu § 75; Gernert/Oehlmann-Austermann, Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe, 2004; Berzen, Die rechtliche Stellung der freien Jugendhilfe, Diss. 1993; Gerlach/Hinrichs, Weitere Entwick...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 9.5.2018, SN_2018_0192 Af – Leistungen nach dem SGB VIII für eine sich in Deutschland aufhaltende junge, volljährige EU-Bürgerin, JAmt 2018, 259; DIJV, Kinder- und Jugendhilferecht – Erlebnispädagogische Jugendhilfemaßnahmen im Ausland, Gutachten aus JAmt 2001, 235; dass., Kosten der Unterb...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 3 Literatur

Rz. 15 Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und der Landesjugendämter Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Westfalen-Lippe, Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII, Stand 12.5.2011; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienr...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.3 Anerkennung der Mutterschaft

Rz. 16 Mutter eines Kindes ist gemäß § 1591 BGB die Frau, die es geboren hat. Die Anerkennung der Mutterschaft bedarf nach Nr. 2 ebenso wie nach § 29 PStG (ab 1.1.2009: § 44 PStG) der öffentlichen Beurkundung, obwohl das deutsche Familienrecht sie als einen feststellungsbedürftigen Tatbestand nicht vorsieht. Vielmehr wird damit das Übereinkommen über die Feststellung der müt...mehr

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Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 3 Literatur

Rz. 18 Bernhauser, Arbeitsgemeinschaften nach § 78 als Chance einer innovativen und kooperativen Jugendhilfe, JuWo 1991, 370; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten – Überlegungen zu Inhalten und Auswirkungen des § 4a SGB VIII auf die Arbeit der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, JAmt 2022, 31; Frings, Die Arbeitsgemeinschaften nac...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.3.1 Funktionale Stellung

Rz. 24 Die Urkundsperson kann Beamter oder Angestellter des Jugendamtes sein, wie aus dem Wortlaut des § 60 Satz 1 hervorgeht. Das Jugendamt ist gemäß Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, geeignete Beamte oder Angestellte für die Tätigkeit als Urkundspersonen zu ermächtigen. Die zu ermächtigenden Personen müssen geeignet sein. Die Befähigung zum höheren oder gehobenen Verwaltungsdien...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.4 Haushaltszugehörigkeit bei auswärtiger Unterbringung

Der Entlastungsbetrag wird auch Alleinerziehenden gewährt, zu deren Haushalt ein Kind gehört, das zur Schul- und Berufsbildung auswärts untergebracht ist. Die Meldung des Kindes mit Hauptwohnsitz in der Wohnung des Alleinerziehenden ist nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Berücksichtigung eines studierenden Kindes Der 20-jährige Sohn, der auswärts studiert, ist bei seiner alle...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift hat der Gesetzgeber für den Bereich der persönlichen und erzieherischen Hilfen einen besonderen Vertrauensschutz geschaffen. Im Rahmen der Gewährung dieser Hilfen anvertraute Daten genießen einen besonderen Schutz. Dies ist vor dem Hintergrund der in diesen Zusammenhängen anfallenden besonders sensiblen Daten und der Bedeutung des Vertrauensverhältni...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 36 regelt das Hilfeplanverfahren sowie die Mitwirkungsrechte der Anspruchsberechtigten (zu einem möglichen idealtypischen Ablauf des Hilfeplanverfahrens, vgl. Münder, § 36 SGB VIII, Rz. 57). Das Hilfeplanverfahren dient dem Ziel, den Bedarf erzieherischer Hilfe (§§ 27ff.) für einen jungen Menschen festzustellen und die für ihn notwendigen und geeigneten Hilfen zu bes...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ziel der Eingliederungshilfe i. S. d. § 35a ist es, den Betroffenen bei einer bestehenden seelischen Behinderung nach Möglichkeit wieder in die Gesellschaft einzugliedern, bzw. bei einer drohenden seelischen Behinderung dessen Ausgliederung zu vermeiden (zur Zielsetzung vgl. auch Münder, § 35a SGB VIII, Rz. 62; Wiesner, § 35 a SGB VIII Rz. 99, der die Zielsetzung noch ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 1 Allgemeines

Rz. 5 § 27 ist die zentrale Norm der Hilfen zur Erziehung. In dieser Vorschrift werden die Tatbestandsvoraussetzungen geregelt, welche vorliegen müssen, damit ein Anspruch auf die einzelnen, in § 28 bis § 35 konkretisierten Hilfen besteht. Die Vorschrift spricht von einem Anspruch der Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung, gestaltet diese Hilfe also als ein Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Das Vierte Kapitel regelt den spezifischen Sozialdatenschutz des Kinder- und Jugendhilferechts. Rz. 6 Struktur der Vorschrift: § 61 Abs. 1 als Eingangsnorm legt den Anwendungsbereich fest. Für den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Erhebung und Verwendung in der Jugendhilfe gelten danach § 35 SGB I, §§ 67-85a SGB X und die nachfolgenden Bestimmungen des SGB VIII. Der Gese...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1.1 Personensorgeberechtigte

Rz. 15 Anspruchsinhaber der Hilfe ist nach Abs. 1 ausdrücklich der Personensorgeberechtigte; also der Inhaber der Personensorge über das Kind (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 15.1.2020, 12 E 656/19). Anspruch auf Pflegegeld kann daher auch die Pflegemutter haben, wenn sie im Pflegezeitraum personensorgeberechtigt für das Pflegekind war (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlu...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 21a Zur Angleichung der Rechtskreise und zur geplanten Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ab 1.1.2028 sind einige rechtliche Harmonisierungen notwendig. So sollte auch für die Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung nach § 35a ausdrücklich das Merkmal der "Wesentlichkeit der Behinderung" vorgesehen werde...mehr