Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 04/2008, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirigentin Dr. Birgit Grundmann, BMJ Dr. Birgit Grundmann FF/Schnitzler: Der Bundestag hat relativ spät den Weg für die Unterhaltsrechtsreform frei gemacht. Das Gesetz ist erst kurz vor dem Jahreswechsel verkündet und in das BGBl hineingebracht worden. Insofern sind die Rechtsanwender einigermaßen erstaunt, dass das Gesetz doch noch den Bundestag und d...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Was länge währt … das neue Unterhaltsrecht

Nach monatelangem Hin und Her war es dann endlich unter Dach und Fach: Am 9.11.2007 verabschiedeten der Bundestag und am 30.11.2007 der Bundesrat die Reform des Unterhaltsrechts; am 1. Januar 2008 wird das Gesetz in Kraft treten. Grund genug für die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, das Programm der Herbsttagung kurzfristig zu ändern, um den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / E. Der Anwalt und die Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche

Nach § 78 Abs. 1 ZPO müssen sich die Parteien und Beteiligten in Familiensachen vor den Familiengerichten durch einen bei einem Amts- oder LG zugelassenen Rechtsanwalt und vor allen Gerichten des höheren Rechtszuges durch einen bei dem Prozessgericht zugelassenen Anwalt vertreten lassen; dies betrifft die Ehe- und Folgesachen, die Lebenspartnerschaftssachen wie die Familiens...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / a) Deckung für die Deckungszusage?

Obgleich Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen unter den schuldrechtlichen Vertragsrechtsschutz nach § 2 d ARB 2000 fallen, sind Deckungsklagen gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer vom Versicherungsschutz ausgenommen, § 3 Abs. 2I h ARB 2000. Die Tätigkeit des Anwalts (s.o.) und die Klage auf Deckungszusage sind also nicht versichert.mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / c)

Dieser zuletzt genannte Anspruch auf Kostenbefreiung wird in der Praxis durch die sog. Deckungszusage gewährleistet. Danach bestätigt der Rechtsschutzversicherer den Umfang des für den Rechtsschutzfall bestehenden Versicherungsschutzes, in der Regel durch schriftliche Mitteilung. Der Versicherungsnehmer hat auf die Erteilung der Deckungszusage einen klagbaren Anspruch (vgl. u....mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 3. Zeitlicher Geltungsbereich

Ein in der Praxis häufiges Problem stellt die Frage des zeitlichen Geltungsbereichs für den Versicherungsschutz dar. Hier müssen einige Besonderheiten beachtet werden. a) Wartezeiten Für den Beginn des Versicherungsschutzes ist vor allem darauf hinzuweisen, dass nach den ARB 94/2000 Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Vertrags- und Schadenersatzstreitigkeiten nach § 2 b ...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 4. Der familienrechtliche Beratungsrechtsschutz

Nach § 2 k ARB 2000 wird für den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten Beratungsrechtsschutz gewährt, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenrechtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. a) Ausländisches Recht Erstmals nach den ARB 2000 kann die Beratung auch im ausländischen Recht erf...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 5. Neue Leistungen neben der Beratung

Im Rahmen einer Internetrecherche des Autors, die natürlich keine Vollständigkeit erhebt, zeigte sich eine durchaus bunte Vielfalt von zusätzlichen Leistungsangeboten verschiedener Rechtsschutzversicherer. Hier gilt umso mehr: Ein Blick in die Bedingungen des Mandanten kann lohnen! Im Einzelnen wurden folgende Leistungserweiterungen neben dem reinen Beratungsrechtsschutz im fa...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / Advocard

Wird der Rechtsanwalt oder Notar über die reine Beratung hinaus tätig, übernimmt Advocard die gesetzliche Vergütung bis zu einer halben Gebühr zuzüglich MwSt., bis zu 520,00 EUR insgesamt.mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 1. Allgemeines zur Natur der Rechtsschutzversicherung

a) Die Rechtsschutzversicherung ist ihrer Natur nach eine Schadenversicherung. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) findet sich ihre gesetzliche Regelung in den §§ 158 l bis 158 o, also im zweiten Abschnitt des Gesetzes, der die Schadenversicherung regelt. Der Gesetzgeber hat durch diese Einordnung deutlich den Charakter als Schadenversicherung hervorgehoben. Grundsätzlich gel...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / DEURAG

… Statt der Kosten für Rat oder Auskunft übernimmt der Versicherer die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation gem. § 5 Abs. 1c). … die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation bis zu acht Sitzungsstunden à maximal 180,00 EUR. Sind am Mediationsverfahren nicht versicherte Personen als Partei beteiligt, trägt der Versicherer die Kost...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Alle reden über Kinder – wir auch!

Unter diesem Motto fanden noch zahlreiche weitere Veranstaltungen auf der Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte statt: "Das Jugendamt zwischen Eingriff und Vermittlung", die "Kinderrechte und ihre Perspektiven in Deutschland", "Rechtsanwälte im kindschaftsrechtlichen Mandat" oder die "neuen Vaterschaftsanfechtungsrechte". Es referierten namhafte Richterinnen der ...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 6. Der Anspruch gegen den Versicherer

Wie oben bereits erwähnt, wird sich der Rechtsanwalt häufig bei Streitigkeiten zwischen Eheleuten einer Ablehnung unter Hinweis auf den Risikoausschluss ausgesetzt sehen. Es sollen deshalb noch einige Fragen zur Anspruchsdurchsetzung gegen den Rechtsschutzversicherer geklärt werden. a) Deckung für die Deckungszusage? Obgleich Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen unter den ...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 7. Zusammenfassung

Rechtsstreitigkeiten zwischen Eheleuten können nur dann durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt werden, wenn der Mandant Versicherungsnehmer und nicht nur mitversicherte Person ist. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt und birgt so manche (positive) Überraschung. Nur Ansprüche familienrechtlicher Natur sind vom Ausschluss umfasst, sämtliche weitere schuldrechtli...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / Roland Rechtschutz

Rechtsschutz in Betreuungsverfahren für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen einer versicherten Person in unmittelbarem Zusammenhang mit Betreuungsanordnungen nach § 1896 ff. BGBmehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / b) Klageart

Der Versicherer muss nach Ablehnung im Prozessfall auf Gewährung der Deckung verklagt werden. Der Klageantrag könnte lauten: Es wird festgestellt, dass die Beklagte XYZ-Rechtsschutzvers. AG verpflichtet ist, dem Kläger Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen seine Ehefrau aus dem Vorfall vom … auf Grund des Versicherungsvertrages Nr. 12345 zu gew...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / d)

Die Versicherungsbedingungen ("ARB" – Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) sind in ihrer Entwicklung mehrfach grundlegend revidiert worden. Bei sorgfältiger Arbeit ist insoweit in jedem Fall zu empfehlen, sich vom Mandanten die, seinem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen vorlegen zu lassen. Zwischen den ARB 75, den ARB 94, den ARB 2000 und den in letzter Zeit t...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / b)

Welcher Anspruch lässt sich hieraus ableiten? Grundsätzlich hat der Versicherer im Versicherungsfall zwei Leistungen zu gewähren: ein Anspruch auf Sorgeleistung, die sich gewissermaßen als Servicefunktion aus dem Versicherungsvertrag ergibt, also beispielsweise Hilfe bei der Auswahl des Rechtsanwalts u.a.; ein Anspruch auf Kostenbefreiung, der in der Praxis den wesentlichen Umf...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / a)

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers im Versicherungsverhältnis. Der Versicherungsnehmer hat in der Regel eine Bindungsfrist von einem Monat bei Antragstellung, welche gleichzeitig für den Rechtsschutzversicherer eine Annahmefrist ist. Der Rechtsschutzversicherer nimmt dann das Vertragsangebot des Versicherungsnehmers entweder ausdrücklich schriftl...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / a) Wartezeiten

Für den Beginn des Versicherungsschutzes ist vor allem darauf hinzuweisen, dass nach den ARB 94/2000 Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Vertrags- und Schadenersatzstreitigkeiten nach § 2 b bis g eine Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn besteht, § 4 Abs. 4 ARB. Konkret bedeutet dies also, dass der Versicherungsfall erst drei Monate nach Beginn des Vers...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / c) Ende das Versicherungszeitraums

Die Dauer des Rechtsschutzversicherungsvertrags ist meist unbegrenzt, da in der Praxis auf fünf Jahre laufende Verträge abgeschlossen werden und sich dadurch nach den ARB´s eine stillschweigende Verlängerung um ein weiteres Jahr ergibt, wenn dem Vertragspartner nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / a)

Die Rechtsschutzversicherung ist ihrer Natur nach eine Schadenversicherung. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) findet sich ihre gesetzliche Regelung in den §§ 158 l bis 158 o, also im zweiten Abschnitt des Gesetzes, der die Schadenversicherung regelt. Der Gesetzgeber hat durch diese Einordnung deutlich den Charakter als Schadenversicherung hervorgehoben. Grundsätzlich gelte...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / A. Einführung: Familienrechtliche Ansprüche

Familienrechtsverhältnisse erzeugen Ansprüche i.S.d. Legaldefinition des § 194 Abs. 2 BGB. Fraglich ist oftmals, ob die allgemeinen Vorschriften des BGB oder des Schuld- und Sachenrechts auf familienrechtliche Ansprüche analog Anwendung finden oder ob die Anspruchsgrundlagen und deren Durchsetzung eigenen Regeln folgen. Die allgemeinen Vorschriften des BGB können grundsätzlic...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / I. Verjährungshemmung § 207 Abs. 1 BGB

Bei einigen Ansprüchen des Familienrechts tritt Verjährungshemmung ein. Dies ist beispielsweise für die Ansprüche zwischen Ehegatten während der Ehe, Lebenspartnern, Eltern bzw. Stiefeltern und Kindern bis zum Ende der Minderjährigkeit, Vormund und Mündel für die Dauer der Vormundschaft, Betreutem und Betreuer, Pflegling und Pfleger nach § 207 Abs. 1 BGB der Fall. So beginnt...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / F. Fazit

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass einige Besonderheiten familienrechtlicher Ansprüche nachweisbar sind. So sind bestimmte personenrechtliche Ansprüche, wie der Anspruch auf Eingehung der Ehe nach § 1297 BGB sowie der Anspruch im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, wenn es um die Befolgung von Anordnungen geht, nicht einklagbar. Andere personenrechtliche Ansprüche ...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Einführung

Verschriftete Fassung eines am 22.5.2009 beim 60. Deutschen Anwaltstag in Braunschweig im Rahmen der Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht gehaltenen Vortrags. Der Vortragsstil wurde beibehalten.mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Einleitung

Meine sehr verehrten Damen und sehr geehrten Herren, Zunächst möchte ich dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht – namentlich diesen stellvertretend Ihnen, liebe Frau Rakete-Dombek – herzlich dafür danken, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben und das Vertrauen geschenkt haben, heute nach den Herren Professoren Brudermüller und Schwab zu Ihnen zu...mehr

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FF 07/2009, Deutscher Anwaltstag vom 21. bis 23.5.2009 in Braunschweig

Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Die Veranstaltung der AG Familienrecht – moderiert von Rechtsanwalt Dr. Grandel, Augsburg, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, – wurde von Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Brudermüller, Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe, Vorsitzender des Familiengerichtstages, mit dem Vortrag "Anspr...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / c)

Häufig ergeben sich Probleme, wenn sich gedeckte Streitigkeiten mit solchen, die dem Risikoausschluss unterfallen, vermischen. Beispiel: Die Eheleute veräußern während des Scheidungsverfahrens das gemeinsame, im hälftigen Miteigentum stehende Hausgrundstück. Im Laufe des Scheidungsverfahrens erfolgt keine Regelung des Zugewinnausgleichs. Über eine Verteilung des auf dem Notara...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / III. Dreißigjährige Verjährungsfrist § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Andere Ansprüche aus einem "familienrechtlichen Verhältnis" (d.h. aus familienrechtlichen Beziehungen der Parteien), die nicht den Voraussetzungen des § 194 Abs. 2 BGB entsprechen, unterliegen grundsätzlich der dreißigjährigen Verjährungsfrist gem. § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dies ist nicht zuletzt der Fall bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung familienrechtlicher Pflich...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / c) Gebührenabrechnung

Seit dem 1.7.2006 ist für den Beratungsrechtsschutz die gesetzliche Regelung über die Gebührenhöhe ersatzlos entfallen. Die Kosten müssten danach mit dem Mandanten frei vereinbart werden. Es stellt sich deshalb die Frage, was nun in Ermangelung einer gesetzlichen Regelung gelten soll. Über § 34 Abs. 1 Ziff. 2 RVG, § 612 ff. BGB ist dann die "ortsübliche Vergütung" geschuldet. ...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / b) Vorvertraglichkeit

Weitere Voraussetzung für eine Deckungszusage des Versicherers ist, dass der Versicherungsfall nicht vorvertraglich sein darf, also in den versicherten Zeitraum fallen muss. Nach § 4 Abs. 1 a ARB 94/2000 ist der Versicherungsfall im Schadenersatzrechtsschutz, nach § 4 Abs. 1 b ARB 94/2000 der Begriff des Versicherungsfalls im Beratungsrechtsschutz des § 2 Satz 2 k ARB 94/2000...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / b) Die Beschränkung auf Beratung

Weiter besteht nach der Ausschlussklausel des § 3 Abs. 2 g ARB 2000 kein Versicherungsschutz für eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit, der Versicherungsschutz ist also auf die reine Beratung beschränkt. In der Abwicklungspraxis haben versicherungsrechtlich betrachtet viele Rechtsanwälte haarscharf am Betrug vorbei gehandelt, wenn das Beratungsmandat gegenüber dem Ve...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / ARAG

k) Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, wenn der nach § 2 k) beratende Rechtsanwalt über die Beratung hinaus ausschließlich außergerichtlich tätig wird; in diesem Fall erstattet der Versicherer Kosten bis zu 500,00 EUR je Rechtsschutzfall; eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt für diese Leistung; diese Leistungser...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Kein Rechtsstaat ohne Anwälte

Zum Abschluss der Tagung sprach Renate Jaeger, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, über "Anwaltszwang und faires Verfahren aus europäischer Sicht" und formulierte klar und unmissverständlich: "Ich kann mir den Rechtsstaat ohne Anwälte und allein basierend auf unabhängigen Gerichten nicht vorstellen. Der Blick des Anwalts ist anders a...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 6. Gedeckte Rechtstreitigkeiten

Oft tendieren Schadensachbearbeiter mit einem gewissen Automatismus dazu, vom Ausschluss auf Grund einer "familienrechtlichen" Streitigkeit auszugehen, wenn Ehemann gegen Ehefrau streitet. Dies betrifft den Risikoausschluss nach § 3 Abs. 2 g ARB. Für die Praxis des Familienrechtlers ist aber zu beachten, dass eine Vielzahl von – unter Streitwertaspekten durchaus lukrativen – A...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / II. Nicht vollstreckbare Ansprüche

Des Weiteren gibt es eine bedeutende Ausnahme, die zwar klagbare familienrechtliche Ansprüche zulässt, die jedoch nicht mithilfe der staatlichen Zwangsvollstreckungsorgane vollstreckt bzw. durchgesetzt werden können. Dies gilt etwa für den Fall der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft aus § 1353 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB und der daraus fließenden Rechte wie z.B. auf ein in G...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / 4. Eingeschränkt vollstreckbare Ansprüche

Andere Ansprüche sind wiederum nur eingeschränkt vollstreckbar, wie etwa eine gerichtliche Entscheidung über das Umgangsrecht i.S.d. § 90 FamFG. Grundsätzlich ist eine solche Entscheidung zwar vollstreckbar, doch verbietet § 90 Abs. 2 FamFG eine Gewaltanwendung gegen ein Kind bei seiner Herausgabe, um das Umgangsrecht auszuüben. Nach § 89 Abs. 2 FamFG sind Vereinbarungen i.S....mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / c)

In diesem Zusammenhang noch ein Wort zur Rolle des Anwalts: Grundsätzlich steht dem Versicherungsnehmer selbstverständlich die freie Wahl des Rechtsanwalts zu. Dies ist gesetzlich in § 158m VVG sichergestellt und findet ihren Niederschlag z.B. in § 17 Abs. 1 ARB 94. Der Anwaltsvertrag selbst kommt in jedem Fall stets nur und ausschließlich zwischen dem Versicherungsnehmer und d...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / a)

Der Begriff "Risikoausschluss" bedeutet im Versicherungsrecht, dass aus dem Gesamtbereich der vom Versicherer abgedeckten Gefahren einige Segmente ausgenommen werden, die ein für den Versicherer in der Regel hohes Sonderrisiko darstellen und deshalb bei der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt wurden. Diese Risikoausschlüsse finden sich beispielsweise im VVG, etwa in § 15...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / c) Quotenvorrecht

Für die Abrechnung gilt es auf das, auch in der Rechtsschutzversicherung geltende Quotenvorrecht noch einmal besonders hinzuweisen. Danach kann eine übergegangene Forderung nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausgeübt werden, § 67 VVG. Wenn der Versicherer die dem Versicherungsnehmer entstandenen Kosten bezahlt hat, gehen dessen Kostenerstattungsansprüche gegen den Pro...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / Auxilia

… Anstelle der Kosten für Rat oder Auskunft erstattet die AUXILIA die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation gem. § 5 Abs. 2 e); … m) Rechtsschutz in Betreuungsverfahren für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person. Die Kosten gem. § 5 ...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / b)

Wichtig für die Praxis des Familienrechtlers sind die "mitversicherten Personen". Nach § 74 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer in eigenem Namen eine Versicherung auch für einen anderen abschließen, diesen also mit einbeziehen. Es handelt sich dann um die im Versicherungsrecht sog. "mitversicherten Personen". Im Bereich der Rechtsschutzversicherung sind mitversicherte Perso...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Kindesinteressen im Vermittlungsdschungel

Auch die geplante Reform des familiengerichtlichen Verfahrens hat das Kindeswohl im Auge. So sollen Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht, die elterliche Sorge oder die Herausgabe eines Kindes betreffen, zukünftig schneller bearbeitet werden, möglichst ohne ein Gerichtsurteil. Heike Hennemann, Richterin am Kammergericht, schilderte ausführlich di...mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / I. Auf dem Weg zu einem "Recht der Paarbeziehungen"?

Die rechtlichen Regelungen für Paarbeziehungen in Europa sind heute von einer großen Vielfalt und zudem einem dauernden Wandel unterworfen. Daher fällt es manchmal schon schwer, sich überhaupt einen Überblick zu bewahren. Nachfolgend soll es darum gehen, die wichtigsten Entwicklungen und Wertungen der nationalen Rechte deutlich zu machen. Dazu soll ein Blick auf die maßgebli...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Fall 1

M und F, beide Franzosen, heiraten in London, wo sie sich niederlassen. M arbeitet im Finanzgeschäft in der Londoner City und drängt deswegen auf den Abschluss eines Ehevertrags mit Totalverzicht, den F unterschreibt. Schnell kommt das erste Kind, um das sich F als Mutter und Hausfrau in der Nobelvilla in London kümmert, bald danach kommen die ersten Millionen. M wird aber O...mehr

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FF 05/2011, Geschäftsbericht 2009/2010

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 27.11.2010 in Hannover Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 28. November 2009 in Bamberg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht liegt mit 6.669 Mit...mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / II. Kulturelle Einflüsse auf das Recht der Paarbeziehungen

In jeder Gesellschaft herrschen bestimmte Normen über das Verhältnis von Frauen und Männern. Freilich bestehen in ihr nicht unbedingt die gleichen Vorstellungen; offizielle Normen brauchen sich keineswegs mit tatsächlichem Verhalten zu decken. Rechtskultur und kulturelle Regeln einer Gesellschaft stehen oft in einem Spannungsverhältnis. Wirft man noch einen Blick auf Familie...mehr

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FF 03/2008, Geschäftsbericht 2007

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 24.11.2007 in Köln Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 25.11.2006 in Fulda bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht liegt mit 6.105 Mitgliedern (Sta...mehr

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FF 04/2008, Anwaltssuche im Ausland

In meiner Eigenschaft als Europabeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV bin ich in letzter Zeit des Öfteren gefragt worden, ob ich nicht im Familienrecht tätige Anwälte im Ausland benennen könnte. Dies konnte ich leider nicht. Ich habe dann die Anfragen zum Anlass genommen herauszufinden, wie man selbst Anwälte im Ausland findet, die möglichst deutsch sprec...mehr