Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 07_08/2011, Sorgerechtss... / II. Deutsches Familienrecht

1. Beurkundung elterlicher Sorgeerklärungen Die durch § 1626d Abs. 1 BGB vorgeschriebene "öffentliche Beurkundung" der elterlichen Sorgeerklärungen kann durch den Notar (§ 20 Abs. 1 BNotO) oder die Urkundsperson beim Jugendamt vorgenommen werden (§ 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 SGB VIII).[15] Ob auch die Aufnahme in einen gerichtlichen Vergleich gem. § 127a BGB genügt, war umstritten....mehr

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FF 09/2009, Zypries: Bausteine für ein modernes Familienrecht

Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft. "Unsere Reformen beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich sorgen für eine gerechte Vermögensverteilung bei der Scheidung. Außerdem bekommen wir ein modernes Verfahrensrecht für alle Familiensachen und für die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit – also etwa für Betreuungs-, Unterbringu...mehr

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FF 05/2008, Auftritt, Aufgabe und Anspruch – 10 Jahre Fachanwaltschaft für Familienrecht

Fachanwälte für Familienrecht sind ausgewiesene Experten ihres Fachs, sie beherrschen ihr Metier sicher und sind die richtige Wahl für den Mandanten. Fachanwälte haben einen festen Auftritt vor Gericht und überzeugen durch ihre Kompetenz. Sie werden allseits geachtet und sind die wahren Meister ihres Themengebiets. Fachanwälte schaffen eine eigene Kultur der Auseinandersetzu...mehr

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FF 09/2008, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Am 18. und 19. April 2008 fand in Köln die 11. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt. Für den Eröffnungsvortrag zu dem Thema "Das Doppelverwertungsverbot beim Zugewinn und Unterhalt" hatte das Fachinstitut Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb gewinnen können, die das überaus schwierige und umstrittene Thema auf den einfachen Nenner: "Kühe, die man melken will...mehr

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AGS 10/2009, Arbeitsplatz ReFA: Familienrecht, Taktik - Arbeitshilfen – Organisation. Von Rechtsanwältin Ute Brensing und Rechtsanwältin Susanne Kollbach-Mathar. Reno-Verlag (LexisNexis), Münster. 1. Aufl. 2009. 220 S., broschiert. 34,00 EUR

Um wirtschaftlich arbeiten und sich auf das Wesentliche konzentrieren zu können, muss der Anwalt mehr denn je delegieren. Gerade in den Rechtsgebieten, die große praktische Bedeutung haben, lässt sich die Mandatsbearbeitung durch standardisierte Arbeitsläufe effektiv gestalten. Hierzu benötigt der Anwalt geschultes Personal. An diesem Punkt und bezogen auf das Familienrecht ...mehr

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FF 01/2009, Bericht über Mitgliederversammlung und Herbsttagung der AG Familienrecht in Potsdam

Mein Geld – Dein Geld – Kein Geld Auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Potsdam vom 27. bis 29. November bildeten sich etwa 400 Anwältinnen und Anwälte fort. Vor allem die Reformen im Familienrecht standen zur Debatte, denn ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts gibt es noch viel Unsicherheit in der Beratung der Mandanten. Mit etwa 6.50...mehr

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AGS 05/2011, Beck´sches Formularbuch Familienrecht. Von Ludwig Bergschneider, Verlag C. H. Beck, München, 3. Aufl. 2010. XXX, 863 S., 104,00 EUR.

Die Titelreihe "Formularbücher" ist ein gelungenes Beck´sches Komplement zur Titelreihe "Anwaltshandbücher", zumal Finger und Grziwotz dem Autorenteam beider Titelreihen angehören. Das Inkrafttreten des FGG-ReformG hat auch die Neuauflage dieses Werks – zuletzt erschienen unmittelbar nach Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform im Kalenderjahr 2008 – erforderlich gemacht. Da...mehr

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FF 07_08/2008, Symposium für Europäisches Familienrecht vom 9.–11.10.2008 in Regensburg

Rechtsregeln für nichteheliches Zusammenleben Die Juristische Fakultät Regensburg veranstaltet i.V.m. der Bundesnotarkammer vom 9. bis 11.10.2008 in Regensburg ein weiteres Symposium für Europäisches Familienrecht, diesmal zu dem Thema "Rechtsregeln für nichteheliches Zusammenleben". Die sinkende Heiratsbereitschaft und die Zunahme ehelosen Zusammenlebens stellen die europäis...mehr

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FF 09/2011, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2011

Thema: Risiken und Nebenwirkungen – Folgen der Reformen 24. bis 26. November 2011 in Darmstadt Programm Donnerstag, 24. November 2011mehr

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FF 10/2008, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Mitgliederversammlung und Herbsttagung 2008

Mein Geld – Dein Geld – Kein Geld 27. bis 29. November 2008 Dorint Hotel Sanssouci Berlin-Potsdam Donnerstag, 27. November 2008mehr

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FF 12/2009, Familienrecht 3.0

Jochem Schausten Werner Schwamb, Richter am OLG Frankfurt am Main, verglich zuletzt auf einer Tagung zum neuen Familienverfahrensgesetz die aktuellen Reformen im Familienrecht mit der Eherechtsreform aus dem Jahr 1977. Dabei kam er zu dem Schluss: "Die jetzigen Reformen sind umfassender und einschneidender als die Eherechtsreform jemals war." Mangels der altersbedingt fehlende...mehr

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FF 10/2009, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Mitgliederversammlung und Herbsttagung 2009

Thema: Der Reformgipfel 26. bis 28. November 2009 in Bamberg Programm Donnerstag, 26. November 2009mehr

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FF 07_08/2011, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.688 Seiten, inkl. Online-Portal, 144 EUR, ISBN 978-3-472-07840-1, Luchterhand Verlag Nur ein Jahr nach Erscheinen der siebten Auflage ist nunmehr die achte Auflage des Handbuchs des Fachanwalts im Familienrecht erschienen. Das Werk bietet in 21 Einzelkapiteln eine umfassende Gesamtdarstellung der Querschnittsmater...mehr

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FF 12/2010, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.) 3. Aufl. 2010, 1.671 Seiten, 138 EUR, C.H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-59692-6 Bei dem von Klaus Schnitzler, einem gestandenen Familienrechtsanwalt aus Euskirchen und bestens ausgewiesenen, erfahrenen Kenner der Materie, herausgegebenen bewährten Werk handelt es sich um eine Gesamtdarstellung des Familienrechts aus der Sicht des Rechtsanwalts und des ...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / D. Abweichung des Familienrechts von anderen Rechtsgebieten

I. Abweichungen vom AT Auf Grund der Verdrängung der Regelungen des Allgemeinen Teils durch speziellere familienrechtliche Vorschriften hat der Grundsatz der Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils eine geringe praktische Bedeutung. Die Regelungen der §§ 116 ff. oder 119 ff. BGB sind zwar generell anwendbar, doch sind Sonderregelungen für Willenserklärungen zu finden, welche zur B...mehr

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FF 01/2008, Geschäftsführender Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

(nach der Wahl im November 2007) v.l.n.r.: RAin Niebergall-Walter, RAin Becker, RA Dr. Grandel, RAin Rüstow, RA Kleinwegener, RAuNin Rakete-Dombek, RA Schausten, RAin Saathoff Vorsitzende: Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Rakete-Dombek RAe Betz Dombek Rakete Tempelhofer Ufer 31, 10963 Berlin Tel.: 0 30/2 64 94 70, Fax: 0 30/26 49 47 47 E-Mail: Rakete-Dombek@robe.org Rechtsanwalt Jö...mehr

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FF 09/2008, Freiheit der Lebensformen im Lichte des Artikel 6 GG – Gesetzliche Regelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft?1 Die unter dieser Überschrift abgedruckten Thesen sind Teil des gleichnamigen Vortrags, den Frau Prof. Wellenhofer auf einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht beim 59. Deutschen Anwaltstag 2008 in Berlin gehalten hat.

Thesen: 1. Inzwischen lebt jedes zehnte Paar mit gemeinsamem Haushalt in Deutschland nichtehelich zusammen (insgesamt 2,4 Mio. Paare). Der typische Fall ist dabei, dass beide Partner unter 35 Jahre alt sind, voll berufstätig oder in Ausbildung sowie ledig und kinderlos. 2. Der Anteil der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern wird auf ca. 30 % geschätzt. Allerdings be...mehr

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FF 12/2008, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis

Finke/Ebert 6. Aufl. 2008, 1.600 Seiten, 108 EUR, Deutscher Anwaltverlag Die Herausgabe der 6. Aufl., eigentlich schon im vergangenen Jahr geplant, hat sich durch das erst Ende des letzten Jahres verkündete Unterhaltsrechtsänderungsgesetz verzögert. Dafür ist nicht nur die Gesetzesänderung, sondern sind auch die neuen OLG-Leitlinien berücksichtigt worden. Der neue Mitherausge...mehr

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FF 05/2008, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.), 2. Auflage 2008, 1529 Seiten, 108 EUR, Verlag C.H. Beck Nach 5 ½ Jahren ist die zweite Auflage des mit Recht gelobten Werkes erschienen (vgl. Vorbesprechung der 1. Aufl. z.B. bei Brudermüller, FamRZ 2003, 145). Um es vorweg zu sagen: Auch die 2. Auflage verdient Lob und Anerkennung, gerade weil sie die Unterhaltsrechtsreform in der Kürze der Zeit se...mehr

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FF 09/2009, Reformen im Familienrecht – Hintergründe und Perspektiven

Interview mit Ute Granold, MdB (CDU/CSU), und Christine Lambrecht, MdB (SPD) – Berichterstatterinnen der großen Koalition FF/Schnitzler: Das letzte große Reformvorhaben im Familienrecht ist mit der Änderung des Zugewinnausgleichsrechts inzwischen im Bundestag verabschiedet worden und am 12.6.2009 hat auch der Bundesrat sich dazu entschlossen dem Gesetz zuzustimmen, bzw. von s...mehr

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FF 01/2011, Vielfalt der Lebensformen – Brisante Fragen des Familienrechts

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der AG Familienrecht in Hannover Der Geschäftsführende Ausschuss der ARGE Familienrecht: RAin Saathoff, RA Weil, RA Dr. Grandel, RAuNin Rakete-Dombek, RAin Martin (DAV), RA Schausten, RAin Niebergall-Walter, RAin Becker. Die jährliche Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht fand vom 25. bis 27. November in Hannover statt. Fami...mehr

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FF 06/2008, Bericht über die Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Familienrecht im DAV

vom 28.–30.6.2007 und 6.–8.9.2007 jeweils in Berlin, vom 20.11.2007 in Köln, vom 18./19.1.2008 in Berlin und vom 3./5.4.2008 in Potsdam Die Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses im Juni 2007 in Berlin war von zwei Schwerpunktthemen geprägt: von der inhaltlichen Planung der Herbsttagung 2007 und der Weiterentwicklung des Werbekonzeptes der Arbeitsgemeinschaft für die im F...mehr

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FF 01/2009, Herbsttagung 2008 der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein in Potsdam (27.– 29.11.2008)

Ein Erfahrungsbericht Zusammenfassend kann wohl gleich zu Beginn festgehalten werden, dass auch die in diesem Jahr in Potsdam stattgefundene Herbsttagung der AG FamR unter dem Motto: "Mein Geld – Dein Geld – Kein Geld" wieder eine lohnende Veranstaltung war. Neben der sehr interessanten Podiumsdiskussion, diversen guten Fachvorträgen und vielen, vielen fachlichen Austauschmögl...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / Einführung

Die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung gehört zum Standardrepertoire jedes z.B. im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalts. Im Familienrecht ist in den meisten Checklisten zur Mandatsaufnahme hierzu überhaupt nichts vorgesehen. Zu Unrecht: Auch für den Scheidungsanwalt ist die Rechtschutzversicherung interessant. Es soll mit dem Beitrag näher dargestellt werden, welche Berei...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Einführung

Auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Köln vom 22. bis 24. November bildeten sich etwa 350 Anwältinnen und Anwälte fort. Vor allem die kurzfristig organisierten Vorträge über das gerade verabschiedete Unterhaltsrecht fanden starken Zulauf. Mit mehr als 6.000 Mitgliedern ist die AG die größte aller Arbeitsgemeinschaften im DAV.mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / a) Ausländisches Recht

Erstmals nach den ARB 2000 kann die Beratung auch im ausländischen Recht erfolgen, solange sie durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt vorgenommen wird. Handelt es sich um einen Altvertrag, für den z.B. die ARB 1975 galten, kann sich die Beratung jedoch nach § 25 Abs. 2 e Satz 2 nur auf deutsches Recht erstrecken. Die Beratung im ausländischen Familienrecht ist b...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Scheidung auf englisch

Es ist mittlerweile zur guten Tradition geworden, der Herbsttagung ein Symposium voranzustellen, das sich mit dem Familienrecht unserer Nachbarstaaten befasst. In diesem Jahr ging es um England, nach Polen (2005) und der Schweiz (2006). In England und Wales gilt kein Anwaltszwang, auch nicht in Familiensachen. Bei den Anwälten wird unterschieden zwischen dem Solicitor, der i...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / B. Typische Fallgestaltungen aus dem Familienrecht

Aus der Vielgestaltigkeit des Meinungsbildes zur Bestimmung des Interesses und zur Frage der Möglichkeit eines tatbestandsausschließenden Einverständnisses und aus der Tatsache, dass veröffentlichte Entscheidungen zum Thema Interessenkollision rar sind, ergeben sich für den Berater in diesem Bereich erhebliche Schwierigkeiten. Derjenige, der einen wegen der Vertretung widers...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / 1. § 1353 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB

Gem. § 120 Abs. 3 FamFG, § 888 Abs. 3 ZPO wird vom Staat Zurückhaltung verlangt. Diese Forderung ist auch berechtigt, denn der Staat kann mit staatlichen Zwangsmitteln im inneren Bereich der Ehe, die im Kern aus einer "Verbindung der Herzen und Willen" besteht, nicht helfen. Anders formuliert: Wenn die entsprechende Überzeugung bzw. Einsicht des Vollstreckungsschuldners fehl...mehr

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FF 09/2011, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Ludwig Bergschneider (Hrsg.)3. Auflage 2010, 863 Seiten, 104 EUR, C. H. Beck Verlag Da das Familienrecht ein sehr dynamisches Rechtssystem ist, erfordert dies für sich alleine schon eine Überprüfung und Angleichung eines Formularbuches in nicht zu großen Zeitabständen. Wenn dann noch Gesetzesänderungen hinzu kommen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Überarbeitung...mehr

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FF 11/2009, Familienrecht – HK

Schulz/Hauß (Hrsg.) 1. Aufl. 2008, 2.200 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Als am 1.7.1977 das 1. EheRG in Kraft trat, durch das die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet wurden, hätte niemand voraussagen können, welche Bedeutung und welchen Umfang das Familienrecht in den kommenden Jahrzehnten erlangen würde. Die schnellen und teilweise umfangreichen Änderungen der geset...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprechung des BVerfG und seine Bedeutung für die Entwicklung des Familienrechts

Der Beitrag beruht auf einem Vortrag des Verfassers auf einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV auf dem 60. Deutschen Anwaltstag am 22.5.2009 in Braunschweig. Die Vortragsform ist beibehalten worden. Der Beitrag wurde zunächst abgedruckt in AnwBl 2009, 557 ff. 1. Das Bundesverfassungsgericht im Dialog mit der Gesetzgebung Die Rechtsprechung des Bunde...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / 2. § 1619 BGB

Ebenfalls gilt dies für die Arbeitspflicht des Kindes.[1] Nach § 1619 BGB ist das Kind, solange es im Elternhaus lebt, verpflichtet, entsprechend seinen Kräften und seiner Lebensstellung den Eltern zu Hause und im Geschäft zu helfen. Der Umfang der Arbeits- bzw. Hilfspflicht bestimmt sich nach Alter, Gesundheit, seiner körperlichen und geistigen Fähigkeit sowie nach der Hilf...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / IV. Dreijährige Verjährungsfrist § 197 Abs. 2, 195 BGB

Familienrechtliche Ansprüche, die grundsätzlich wiederkehrende Leistungen oder Unterhaltsleistungen zum Inhalt haben, unterliegen nach §§ 197 Abs. 2, 195 BGB einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Zugewinnausgleichsanspruch hat eine Verjährungsfrist von drei Jahren gem. §§ 1378 Abs. 4, 1390 Abs. 3 BGB, wobei jedoch die Ansprüche gem. §§ 1377, 1379 BGB nicht ...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / I. Nicht einklagbare Ansprüche

Grundsätzlich sind Ansprüche im Familienrecht wie andere Ansprüche einklag- und durchsetzbar. Dazu zählen beispielsweise Unterhaltsansprüche der Ehegatten, des geschiedenen Ehegatten, des Kindes sowie eines sonstigen unterhaltsberechtigten Verwandten oder Ausgleichsansprüche auf den Zugewinn. Das Gesetz enthält jedoch auch zahlreiche Sonderregelungen. In gewissen Fallsituatio...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / II. Verjährungsausschluss § 194 Abs. 2 BGB

Gem. § 194 Abs. 2 BGB gibt es bei Ansprüchen aus familienrechtlichen Verhältnissen, wie aus §§ 1353 Abs. 1 S. 2 Hs. 1, 1356, 1360, 1361, 1601, 1632 BGB auch einen Verjährungsausschluss.[1] Dies ist der Fall, wenn die Ansprüche beispielsweise auf Herstellung des dem Verhältnis entsprechenden Zustands für die Zukunft gerichtet sind, etwa beim Anspruch des Ehegatten auf Herstel...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / b)

Was sind nun "rechtliche Interessen aus dem Bereich des Familien- und Erbrechts"? Harbauer (7. Aufl. 2004, § 4 Rn 82) definiert den Begriff wie folgt: Zitat "Familienrecht ist die Gesamtheit der staatlichen Rechtsnormen, welche die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten regeln, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / I. Abweichungen vom AT

Auf Grund der Verdrängung der Regelungen des Allgemeinen Teils durch speziellere familienrechtliche Vorschriften hat der Grundsatz der Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils eine geringe praktische Bedeutung. Die Regelungen der §§ 116 ff. oder 119 ff. BGB sind zwar generell anwendbar, doch sind Sonderregelungen für Willenserklärungen zu finden, welche zur Begründung oder Verände...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / II. Abweichungen von Schuld- und Sachenrecht

Das Familienrecht kann auch auf rein schuld- oder sachenrechtliche Ansprüche einwirken. Beispielsweise klagt ein Ehegatte gegen den anderen nicht nach § 985 BGB, um einen Haushaltsgegenstand wiederzubekommen, sondern stützt sich seit dem 1.9.2009 auf § 1568a und b BGB (vorher HausratsVO von 1944!). Die bei der Teilnahme am Straßenverkehr entstandenen Schadensersatz- sowie Sch...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / C. Verjährung

Die Verwirklichung eines Anspruchs setzt voraus, dass er entstanden, nicht wieder untergegangen und rechtlich durchsetzbar ist. Wenn ein Anspruch verjährt, ist er nicht mehr durchsetzbar. Die Verjährung bezweckt also die Beschränkung der Durchsetzbarkeit. Dies dient wiederum der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden und der Beschleunigung der klageweisen Geltendmachung von ...mehr

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FF 04/2009, Reformen im Familienrecht – eine Tour d’Horizon

Interview mit Brigitte Zypries (SPD), Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries FF/Schnitzler: Als ich Sie vor knapp sechs Jahren interviewt habe, ging es zunächst um die damals schon erörterte Möglichkeit, ein großes Familiengericht zu schaffen. Dies ist inzwischen auf dem Weg. Am 1.9.2009 soll die große Reform des familiengerichtlichen Verfahrens in Kraft treten. Das Gese...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 2. Beteiligter Personenkreis

a) Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers im Versicherungsverhältnis. Der Versicherungsnehmer hat in der Regel eine Bindungsfrist von einem Monat bei Antragstellung, welche gleichzeitig für den Rechtsschutzversicherer eine Annahmefrist ist. Der Rechtsschutzversicherer nimmt dann das Vertragsangebot des Versicherungsnehmers entweder ausdrücklich schrif...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / B. Besonderheiten bei familienrechtlichen Ansprüchen

I. Nicht einklagbare Ansprüche Grundsätzlich sind Ansprüche im Familienrecht wie andere Ansprüche einklag- und durchsetzbar. Dazu zählen beispielsweise Unterhaltsansprüche der Ehegatten, des geschiedenen Ehegatten, des Kindes sowie eines sonstigen unterhaltsberechtigten Verwandten oder Ausgleichsansprüche auf den Zugewinn. Das Gesetz enthält jedoch auch zahlreiche Sonderregel...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / RSU Rechtschutzunion

Für Beratung … sowie für die Erstberatung gegenüber dem Sozialamt wegen der Verpflichtung zum Unterhaltmehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / DBV-Winterthur

Der Versicherer trägt die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation bis zu einem maximalen Honorar von 500,00 EUR.mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / HDI-Gerling

Für Beratung und … für eine außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation einer zum Richteramt befähigten Personmehr

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FF 11/2009, Europäisierung des Familienrechts – Haftungsfalle forum shopping!

Einführung Verschriftete Fassung eines am 22.5.2009 beim 60. Deutschen Anwaltstag in Braunschweig im Rahmen der Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht gehaltenen Vortrags. Der Vortragsstil wurde beibehalten. Einleitung Meine sehr verehrten Damen und sehr geehrten Herren, Zunächst möchte ich dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht – nam...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / III. Nichtübertragbare, nichtvererbliche sowie nichtverzichtbare Ansprüche

Auf Grund von Rechtspositionen, die auf ihren Inhaber zugeschnitten sind und dadurch eine Höchstpersönlichkeit aufweisen, sind einige familienrechtliche Ansprüche weder übertragbar, vererblich noch verzichtbar. Dies ist beispielsweise beim Anspruch des Kindes gegen seine Mutter auf Nennung des leiblichen Vaters i.S.d. § 1618a BGB (siehe hierzu § 1598a BGB!) sowie für den Ans...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / 3. §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB analog

a) Anspruch auf Unterlassung ehewidrigen Verhaltens oder auf Beseitigung eines ehewidrigen Zustands Ein Anspruch auf Unterlassung ehewidrigen Verhaltens (sog. quasi-negatorischer Unterlassungsanspruch) gem. §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB analog scheint problematisch, da die Ehe kein absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB darstellt. Zu fragen ist auch, wie sich die Problematik des §...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Ehebedingte Nachteile oder "Der späte Sieg des Chefarztes"

Alle Kinder sollen jetzt im ersten Rang stehen, wenn nicht genug Geld für den Unterhalt da ist. Nach ihnen sind alle kinderbetreuenden Elternteile an der Reihe, ob verheiratet oder nicht verheiratet, spielt keine Rolle. Der Unterhalt für den Ehegatten reduziert sich nun auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile. Das nannte Wolfgang Schwackenberg den "späten Sieg des Chefarzte...mehr