Fachbeiträge & Kommentare zu Festsetzungsverjährung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.2 Steuerstrafverfahren

Rz. 18 Die Wertung des Verhaltens im Besteuerungsverfahren als Selbstanzeigeerklärung (Rz. 69ff.) ist nichts anderes als die Schöpfung eines Tatverdachts i. S. v. § 152 Abs. 2 StPO .[1] Hiernach sind die Strafverfolgungsorgane bzw. ihre Ermittlungspersonen aufgrund des Legalitätsprinzips bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verpflichtet, wegen aller verfolgb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Satzungsänderungen und Steueraufsicht

Tz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Vereine, die wegen ausschließlicher und unmittelbarer Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke bestimmte Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen wollen, müssen dem Finanzamt die Satzung zur Anerkennung vorlegen, s. § 60a AO (s. Anhang 1b). Werden zu einem späteren Zeitpunkt Satzungsänderungen durchgeführt, besteht gege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermögensbindung

Tz. 39 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Außerdem muss die Satzung bestimmen, dass die begünstigten Zwecke ausschließlich selbstlos und unmittelbar verfolgt werden. Für die Festlegung der Unmittelbarkeit (s. § 57 AO, Anhang 1b) wird im Allgemeinen die Bestimmung genügen, dass die Zwecke unmittelbar verfolgt werden. Für die Selbstlosigkeit sind die Vorschriften über die Vermögensbin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Begründungspflicht (§ 121 Abs. 1 AO)

Rz. 6 Wegen der aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Rechtsschutzfunktion soll die Begründungspflicht dem Stpfl. die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob und mit welcher Begründung er gegen den Verwaltungsakt Rechtsmittel einlegt. Vor diesem Hintergrund muss dem Stpfl. mit der Begründung deutlich gemacht werden, auf welche Aspekte die Finanzverwaltung ihre Entscheidung stützt. Der Um...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Verzins... / 2. Anwendung der Vorschriften der Abgabenordnung

Das Forschungszulagengesetz nimmt bezüglich des Verfahrensrechts nur allgemein Stellung und erklärt die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO mit Ausnahme des § 163 AO für anwendbar (vgl. § 12 S. 1 FZulG). Die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sind auf die Festsetzung einer Steuervergütung sinngemäß anzuwenden (vgl. § 155 Abs. 5 AO). Eine Forschun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entlastungsanspruch und unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Leitsatz 1. Die Versäumung der Antragsfrist nach § 96 Abs. 2 EnergieStV steht wegen des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem in § 52 Abs. 1 EnergieStG normierten und auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. c EnergieStRL beruhenden Entlastungsanspruch für die für die Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft verwendeten Energieerzeugnisse nicht entgegen, wenn die ma...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.4 Abgabeform und -frist, Änderungen, Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 45 Die steuerliche Schlussbilanz ist in elektronischer Form beim FA einzureichen.[1] Eine gesetzliche Grundlage hierfür existiert nicht, da § 5b EStG die eigenständige (Rz. 43) steuerliche Schlussbilanz i. S. d. § 11 UmwStG nicht erwähnt. § 5b EStG kann daher nach m. E. zutreffender Auffassung nur gelten, wenn im Fall der Buchwertfortführung die reguläre Steuerbilanz zur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.1 Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 VwZG) oder elektronische Übermittlung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 VwZG)

Rz. 4 Abs. 1 zählt 4 verschiedene Formen der Zustellung im Ausland auf, wobei Abs. 2 jeweils regelt, in welchem Zeitpunkt bei den einzelnen Zustellungsarten die Zustellung als bewirkt gilt. Die einfachste Form[1] der Zustellung im Ausland ist die Zustellung durch die zustellende Behörde unter Verwendung der Post. Diese Art der Zustellung ist nur möglich als Zustellung durch E...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) ErbSt: Antrag auf Optionsverschonung nur bis zum Eintritt der Bestandskraft zulässig

Unselbständiger Teil der Steuerfestsetzung: Über eine vom Steuerpflichtigen beantragte Optionsverschonung (Vollverschonung) nach § 13a Abs. 8 ErbStG 2009 (jetzt: § 13a Abs. 10 ErbStG) ist nur im Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung zu entscheiden. Die Entscheidung bildet daher einen unselbständigen, der Bestandskraft nicht zugänglichen Bestandteil der Steuerfestsetzung. Ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Besteuerungsverfahren

Rz. 809 [Autor/Stand] Eine Selbstanzeige i.S.d. § 371 AO schließt nicht die Geltendmachung von Steueransprüchen (wegen der verlängerten zehnjährigen Festsetzungsverjährung vgl. § 169 Abs. 2, § 170 Abs. 5, 7 und 9 AO) und von Haftungsansprüchen i.S.d. §§ 69–71 AO aus (vgl. dazu § 370 Rz. 1135). Auch steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 1 Abs. 3 AO (vgl. § 370 Rz. 1143 ff.) ble...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Steuer (formelle Voraussetzung)

Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zum Begriff der Rechnung s. Abschn. 14.1–14.11 UStAE. Tz. 10 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug nur dann möglich, wenn die Steuer in den Rechnungen, die von anderen Unternehmern erteilt werden, gesondert ausgewiesen ist. D.h. im Grundsatz ist das Vorliegen einer Rechnung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.3 Mobilitätsprämie

Rz. 674 Geringverdiener, d. h. Arbeitnehmer, die mit ihrem z. v. E. durch Abzug der (erhöhten) Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als WK unter dem Grundfreibetrag (9.744 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung 19.488 EUR) liegen, mit der Folge, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 417 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 7. Festsetzungsverjährung während (außer-)gerichtlicher Pflichtteilsauseinandersetzung

Rz. 49 In der Praxis können sich Pflichtteilsauseinandersetzungen teilweise über mehrere Jahre hinziehen. In diesen Fällen kann wegen zwischenzeitlich ergangener Steuerbescheide Festsetzungsverjährung gem. §§ 169 ff. AO (siehe § 11 Rdn 1>) eintreten. Kommt es nach Eintritt der Festsetzungsverjährung noch zu Änderungen, können diese steuerlich – etwa im Rahmen des Abzugs i.S....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.6 Nachträgliche Änderung der Vermögensbindung (§ 61 Abs 3 AO)

Tz. 144 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder so geändert, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs 1 Nr 4 AO nicht mehr entspr, so gilt sie nach § 61 Abs 3 AO von Anfang an als stlich nicht ausreichend. Das FA muss in diesem Fall für St, die innerhalb der letzten zehn Kj vor der Änderung der Bestimmung über die Vermögensbindung en...mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 200 Gehört Grundvermögen zum Nachlass, bleibt der Grundstückserwerb von Todes wegen gem. § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei, auch wenn der Erwerb z.B. mit einer Auflage belastet ist. Die Regelung soll eine Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer vermeiden, wobei eine Prävalenz der Erbschaftsteuer gegenüber der Grunderwerbsteuer besteht.[153] Rz. 2...mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / A. Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 1 Der Entstehungszeitpunkt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ist grundsätzlich maßgeblich fürmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsfolgen

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hat verschiedene strafrechtlich und steuerrechtlich bedeutsame Folgen. Dabei ist zu differenzieren: Mit Beginn der Strafverfolgung, also mit Einleitung des Strafverfahrens durch eine Maßnahme i.S.d. § 397 Abs. 1 AO hat der Stpfl., gegen den sich der Tatverdacht eines Steuerdeliktes richtet, die Rechtsstellung eines ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Vorauszahlungen (§ 30 Nr 2 KStG)

Tz. 24 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 30 Nr 2 1. HS KStG entsteht die KSt für Vorauszahlungen mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die StPflicht erst im Laufe des Kj begründet wird, mit Begr der StPflicht. Vorauszahlungen sind nach § 31 KStG iVm § 37 Abs 1 EStG grds am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Kj zu ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Rechtsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Die steuerrechtlichen Befugnisse der FinB bestehen gem. § 393 Abs. 1 Satz 1 AO unabhängig vom Strafverfahren fort. Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hindert nach überw. Ansicht[2] vor allem nicht weitere Ermittlungen durch die Außenprüfung (s. zur Gegenansicht Nachw. in Rz. 12). Dem Prüfer kann jedoch eine steuerstrafrechtliche Beurteilung allenfa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Fehlerhaft besteuerte besteuerte Vorerwerbe

Rz. 82 [Autor/Stand] Fehlerhaft besteuerte bzw. nicht innerhalb der Festsetzungsverjährung besteuerte Vorerwerbe sind mit dem früheren materiell richtigen Wert anzusetzen. Als Abzugsteuer ist dann die darauf entfallende Steuer für den Vorerwerb anzusetzen auch wenn sie tatsächlich nicht entrichtet wurde (§ 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG, s. Rz. 123).[2] Rz. 83 [Autor/Stand] Werden i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzung hingegen obliegt – au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abgabe der Steuererklärung

Rz. 12 [Autor/Stand] Enthält die Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung alle für die Entscheidung über die Steuerpflicht des Erwerbs notwendigen Angaben (§ 31 Abs. 2 ErbStG), kann die Steuer umgehend festgesetzt werden. Besteht jedoch noch Klärungsbedarf, gilt der Verjährung höchste Aufmerksamkeit. Vor allem, wenn sich die Sachverhaltsermittlung verzögert hat – beispielsweise d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Unionsrechtliche Familienbetrachtung gilt auch im Verfahrensrecht

Leitsatz 1. Ein Kindergeldantrag, der von einem im Inland lebenden, jedoch nur nachrangig berechtigten Elternteil gestellt worden ist, hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist und verhindert den Eintritt der Festsetzungsverjährung zugunsten des anderen, im EU-Ausland lebenden Elternteils, der vorrangig anspruchsberechtigt ist, aber zunächst keinen eigenen Kindergeldantrag gest...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Drittwirkung der Steuerfestsetzung bei Organschaft

Leitsatz 1. Ist für eine Organgesellschaft entgegen § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG eine Steuerfestsetzung ergangen, ergibt sich hieraus eine Drittwirkung i.S. von § 166 AO. Der Organträger kann dann keinen Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen geltend machen, die von Dritten über die Organgesellschaft bezogen wurden. Das Recht des Organträgers, die Nichtbesteuerung von Innenleistunge...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke

Rz. 6 Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2021 endet grundsätzlich mit dem 31.7.2022. Anmerkung der Redaktion (30.06.2022): Zur Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärung 2021 s. BMF, Schreiben v. 23.6.2022, IV A 3 - S 0261/20/10001 :018 Generell gilt, dass steuerlich relevante, der Finanzverwaltung elektronisch übermittelte Daten nicht mehr in die...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Bedeutung der Festsetzungsverjährung (§ 169 Abs 1 AO)

Rz. 5 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zu den Rechtsfolgen der Verjährung > Rz 4. Als weitere Folge kann ein Steuer- oder ein sonstiger der Festsetzungsverjährung unterliegender Bescheid (> Rz 2) nur innerhalb der Festsetzungsfrist erlassen, aufgehoben oder geändert werden; dies gilt auch für eine > Offenbare Unrichtigkeit (vgl § 169 Abs 1 Satz 1 und 2 AO); ergänzend > Aufhebung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Festsetzungsverjährung

I. Bedeutung der Festsetzungsverjährung (§ 169 Abs 1 AO) Rz. 5 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zu den Rechtsfolgen der Verjährung > Rz 4. Als weitere Folge kann ein Steuer- oder ein sonstiger der Festsetzungsverjährung unterliegender Bescheid (> Rz 2) nur innerhalb der Festsetzungsfrist erlassen, aufgehoben oder geändert werden; dies gilt auch für eine > Offenbare Unrichtigkeit (v...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Beginn der Festsetzungsfrist (§ 170 AO)

1. Grundsatz Rz. 13 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Die Steuerschuld entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (vgl § 170 Abs 1 iVm § 38 AO – Grundsatz). Einzelsteuergesetze regeln den Entstehungszeitpunkt ggf abweichend. So entsteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Eintritt der Verjährung bedeutet Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zeitablauf (vgl § 47 AO); zu Einzelheiten > Rz 4. Die AO unterscheidet zwischen der Verjährung des Rechts auf Festsetzung der Steuer (Festsetzungsverjährung; §§ 169 bis 171 AO; > Rz 5 ff) und der Verjährung des Anspruchs auf Zahlung (Zahlungsverj...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Besonderheiten beim Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 41 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hebt das Finanzamt selbst aufgrund eigener besserer Erkenntnisse einen aufgrund einer > Außenprüfung erlassenen Steuer- oder Haftungsbescheid im Rahmen eines Einspruchsverfahrens auf, so wird der Bescheid mit seiner Aufhebung unanfechtbar iSd § 171 Abs 4 Satz 1 AO. Er verliert mit der Aufhebung seine Wirksamkeit und damit seine Eignung als v...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Anlaufhemmung

Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 In bestimmten Fällen wird der Beginn der Festsetzungsfrist hinausgeschoben (Anlaufhemmung – § 170 Abs 2 AO). So beginnt die Frist in den Fällen, in denen eine > Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen ist wie zB bei der ESt (§ 56 EStDV) oder der LSt (§ 41a Abs 1 EStG), erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklä...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Besonderheiten beim Arbeitnehmer (§ 171 Abs 15 AO)

Rz. 43 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Soweit ein Dritter (zB der ArbG) Steuern für Rechnung des Steuerschuldners (ArbN) einzubehalten und abzuführen hat, endet gemäß § 171 Abs 15 AO die Festsetzungsfrist gegenüber dem Steuerschuldner nicht vor Ablauf der gegenüber dem Steuerentrichtungspflichtigen geltenden Festsetzungsfrist. Im Falle einer LStAp folgt daraus: Die LStAp richtet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten bei der Außenprüfung

a) Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs 4 und 5 AO) Rz. 28 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Ap begonnen (zum Zeitpunkt > Außenprüfung Rz 51), so wird der Ablauf der Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs 4 AO im Verhältnis zum Stpfl/ArbG gehemmt (zur Ablaufhemmung beim ArbN > Rz 32). Zum sachlichen und zeitlichen Umfang der Hemmu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Regelfrist

Rz. 10 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist, die dem FA für eine Festsetzung zugunsten wie zuungunsten eines Stpfl zur Verfügung steht (Festsetzungsfrist), beträgt im Allgemeinen vier Jahre (§ 169 Abs 2 Satz 1 Nr 2 AO).mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten bei Haftungsbescheiden

Rz. 35 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Vorschriften über die Festsetzungsfrist sind auf Haftungsbescheide entsprechend anzuwenden (§ 191 Abs 3 Satz 1 AO). Damit werden jedoch nicht die Regelungen in § 171 Abs 4 AO (> Rz 28) übernommen, der in seinen Sätzen 1 und 2 lediglich die Zulässigkeit der Änderung von Steuerbescheiden regelt; erst Satz 3 betrifft die Verjährung. Für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Dauer der Festsetzungsfrist (§ 169 Abs 2 AO)

1. Regelfrist Rz. 10 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist, die dem FA für eine Festsetzung zugunsten wie zuungunsten eines Stpfl zur Verfügung steht (Festsetzungsfrist), beträgt im Allgemeinen vier Jahre (§ 169 Abs 2 Satz 1 Nr 2 AO). 2. Verlängerung bei Steuerstraftaten Rz. 11 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist verlängert sich auf fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Ablauf der Festsetzungsfrist (§ 171 AO)

1. Grundsatz Rz. 21 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist, die dem FA für eine Festsetzung zugunsten wie zuungunsten von Stpfl zur Verfügung steht (Festsetzungsfrist), endet im Allgemeinen vier Jahre nach ihrem Beginn (§ 169 Abs 2 Satz 1 Nr 2 AO). Zum Beginn der Frist > Rz 13–19. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung endet die Frist fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Ja...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Besonderheiten bei der Pauschalierung

Rz. 40 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hat der ArbG die Pauschalierung der Lohnsteuer beantragt (§ 40 Abs 1 EStG), so ist er an diesen Antrag grundsätzlich gebunden, sobald der Pauschalierungsbescheid wirksam ist. Stellt sich jedoch im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Pauschalierungsbescheid heraus, dass der ArbG sich über die Rechtsfolgen seines Antrags nicht im Klaren war, muss...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsatz

Rz. 13 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Die Steuerschuld entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (vgl § 170 Abs 1 iVm § 38 AO – Grundsatz). Einzelsteuergesetze regeln den Entstehungszeitpunkt ggf abweichend. So entsteht zB die ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ablaufhemmung

Rz. 22 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von der Anlaufhemmung (> Rz 15–20) ist die Ablaufhemmung zu unterscheiden. Sie ist in den §§ 171, 174 Abs 3 bis 5, 175a, 181 Abs 5 und 191 Abs 3 AO geregelt. Vgl dazu den AEAO zu §§ 171ff. Werden in einem Fall mehrere Tatbestände für eine Ablaufhemmung erfüllt, wirken diese nebeneinander, sodass die weitergehende Frist zu beachten ist (BFH 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsatz

Rz. 21 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist, die dem FA für eine Festsetzung zugunsten wie zuungunsten von Stpfl zur Verfügung steht (Festsetzungsfrist), endet im Allgemeinen vier Jahre nach ihrem Beginn (§ 169 Abs 2 Satz 1 Nr 2 AO). Zum Beginn der Frist > Rz 13–19. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung endet die Frist fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre nach ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verlängerung bei Steuerstraftaten

Rz. 11 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist verlängert sich auf fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung und auf zehn Jahre bei Steuerhinterziehung (§ 169 Abs 2 Satz 2 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren). Dies gilt auch für die > Kirchensteuer (EFG 1999, 362) und den > Solidaritätszuschlag. Zum > Kindergeld vgl BFH/NV 2016, 534. Für die Verlängerung der Festsetzungsfris...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten bei Haftungsbescheiden

Rz. 20 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Für Haftungsbescheide gelten die §§ 169–171 AO entsprechend (vgl § 191 Abs 3 Satz 1 AO). Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der haftungsbegründende Tatbestand verwirklicht worden ist (§ 191 Abs 3 Satz 3 AO). Für die LSt-Haftung des ArbG nach dem EStG beginnt die Festsetzungsfrist folglich mit Ablauf des Kalen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Rz. 40 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Für den Vortrag in folgende VZ hat das FA den am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustbetrag durch Bescheid gesondert festzustellen (§ 10d Abs 4 Satz 1 EStG). Durch die gesonderte Feststellung sollen Rechtsstreitigkeiten über die Höhe des für die Zukunft verbleibenden Verlustabzugs begrenzt und eine für den Stpfl und die FinVerw bindende En...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Der Verlustrücktrag

Rz. 36 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Über die Höhe des rücktragbaren Verlustes entscheidet das FA grundsätzlich (anders als beim Verlustvortrag; > Rz 40 ff) nicht durch gesonderten Feststellungsbescheid, sondern iRd Veranlagung zur ESt für das Abzugsjahr (BFH 139, 28 = BStBl 1983 II, 710; EFG 1996, 316). Deshalb kann nur die Veranlagung des VZ angefochten werden, in dem sich de...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei Steuerhinterziehung

Rz. 34 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Steuerfahndung begonnen, so läuft die Festsetzungsfrist insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind (§ 171 Abs 5 Satz 1 AO; BFH 198, 303 = BStBl 2002 II, 586; BFH 262, 198 = BStBl 2019 II, 122; BFH 252, 5 = BStBl 2016 II, 574;...mehr