Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Immobilienwertnachweis durch Gutachten

Leitsatz Die ImmoWertV gestattet die Ermittlung des Bedarfswerts eines Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode. Normenkette § 194, § 183, § 198, § 9 BewG, § 192, § 199 BauGB, § 8, § 14 ImmoWertV Sachverhalt Die Klägerin erbte in der 2. Hälfte des Jahres 2010 u.a. 28 Erbbaugrundstücke. Davon sind 27 mit Reihenhäusern, eines mit einem Werkstattgebäude bebaut. Das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 5 Rechtsschutz (Abs. 3)

Rz. 18 Bei der vorläufigen Zahlungseinstellung handelt es sich um einen Realakt, da dieser ohne Bescheid erfolgt.[1] Sofern sich ein Kindergeldberechtigter gegen die Zahlungseinstellung wenden will, kann er dies nicht mit einem Einspruch tun, sondern nur mit einem allgemeinen Leistungsbegehren. Korrekte Klageart wäre die allgemeine Leistungsklage. Möglicherweise macht eine s...mehr

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Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen

Kommentar Mit Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5.10.2020 wurden Einsprüche und Änderungsanträge wegen der Anpassung der Renten in den ostdeutschen Bundesländern an das Westniveau zurückgewiesen. Am 3.12.2019 (X R 12/18) hat der BFH entschieden, dass die Angleichung der Renten in den ostdeutschen Bundesländern (im Jahr 30 der Vereinigung erscheint ...mehr

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Rechtsschutzbedürfnis und prozessuale Rechtsnachfolge bei Vollbeendigung einer klagenden Personengesellschaft; Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei der Tonnagesteuer als Teil des festzustellenden Gesamthandsgewinns

Leitsatz 1. Der Betrag aus der Auflösung eines Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 Satz 3 Nrn. 1 bis 3 EStG ist Teil des laufenden Gesamthandsgewinns, der nicht nach Quote verteilt wird. 2. Ein prozessualer Rechtsnachfolger ist auch dann erforderlich, wenn die Personengesellschaft, deren Klagebefugnis gegen einen Feststellungsbescheid i.S. des § 48 FGO sich ausnahmsweise all...mehr

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Nichtanwendung der BFH-Rechtsprechung zur Abfärbewirkung

Kommentar In einem gleich lautenden Erlass haben die Finanzverwaltungen der Bundesländer die allgemeine Anwendung einer Entscheidung des BFH zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG abgelehnt. Dieser Nichtanwendungserlass betrifft die Frage, ob nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG umqualifizierte Beteiligungseinkünfte einer gewerblich geprägten Gesellschaft der Gewerbesteuer unterliege...mehr

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AGS 10/2020, Beschwerde geg... / 1 Aus den Gründen

Der Senat ist zur Entscheidung über die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Kläger gegen den Beschluss des VG zur Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 33 Abs. 1 RVG berufen, weil der als Berichterstatter zuständige Einzelrichter das Verfahren nach § 33 Abs. 8 S. 2 RVG dem Senat übertragen hat. Die Beschwerde ist unzulässig und war daher zu verwerfen. Der angefochten...mehr

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AGS 10/2020, Beschwerde geg... / 1 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet der Senat durch die Berichterstatterin als Einzelrichterin, weil die angefochtene Entscheidung vom Einzelrichter erlassen wurde (§ 33 Abs. 8 S. 1 2. H.s RVG). Die Beschwerde gegen den Beschluss des VG über die Festsetzung des Gegenstandswertes ist bereits unzulässig. Nach § 80 AsylG können gerichtliche Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nac...mehr

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AGS 10/2020, Unzulässige Be... / 1 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet über die Beschwerde nach § 9 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 VwGO in der Besetzung mit drei Berufsrichtern, weil der Einzelrichter das Verfahren nach § 33 Abs. 8 S. 2 RVG dem Senat zur Entscheidung übertragen hat. Die Gegenstandswertbeschwerde ist unzulässig. Der angefochtene Beschluss des VG ist gem. § 80 AsylG unanfechtbar. Nach dieser Vorschrift können Entscheidung...mehr

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Arbeitslohn bei angestellten Rechtsanwälten (2): Beiträge zur Berufshaftpflicht­versicherung

Leitsatz 1. Die Einbeziehung eines angestellten Rechtsanwalts in die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einer Sozietät führt in Höhe des Prämienanteils, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt, zu Arbeitslohn, wenn der angestellte Rechtsanwalt erst durch den Einbezug in die Sozietätsversicherung seiner Versicherungspflicht nac...mehr

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ZErb 10/2020, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. 1. Der angefochtene Bescheid vom 25.4.2014 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 6.12.2019 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. Der Beklagte hat zu Recht die Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens gemäß § 13b Abs. 2a ErbStG i.V.m. § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 ErbStG m...mehr

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Keine allgemeine Änderungssperre durch § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG

Leitsatz 1. § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2013 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Eine Anwendung auf alle Änderungsanträge, über die nach dem 31.12.2013 zu entscheiden ist, unabhängig davon, ob sie Lohnsteuer-Anmeldungen für Veranlagungszeiträume vor 2014 betreffen, kommt nicht in Betrach...mehr

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Erste Tätigkeitsstätte eines Postzustellers nach neuem Reisekostenrecht

Leitsatz Der Zustellpunkt (Zustellzentrum), dem ein Postzusteller zugeordnet ist und an dem er arbeitstäglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten (z.B. Sortiertätigkeiten, Abschreibpost, Abrechnungen) ausübt, ist erste Tätigkeitsstätte. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a, Abs. 4, Abs. 4a EStG Sachverhalt Die Kläger erzielten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als verb...mehr

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Besteuerungsbefugnis für Geschäftsführervergütungen und ‐abfindungen nach dem DBA-Polen 2003

Leitsatz Die vom OECD-Musterabkommen abweichende Sonderregelung des Art. 16 Abs. 2 DBA‐Polen 2003, in der die Besteuerungsbefugnis für Vergütungen einer Person in ihrer Eigenschaft als "bevollmächtigter Vertreter" geregelt wird, gilt auch für Geschäftsführer einer deutschen GmbH. Sie erfasst auch Abfindungen. Normenkette Art. 16, Art. 3 Abs. 2 DBA-Polen 2003, § 39b Abs. 6, § ...mehr

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Erste Tätigkeitsstätte eines Rettungsassistenten nach neuem Reisekostenrecht

Leitsatz Die Rettungswache, der ein Rettungsassistent zugeordnet ist, ist dessen erste Tätigkeitsstätte, wenn er dort arbeitstäglich vor dem Einsatz auf dem Rettungsfahrzeug vorbereitende Tätigkeiten vornimmt (z.B. Überprüfung des Rettungsfahrzeugs in Bezug auf Sauberkeit und ordnungsgemäße Bestückung mit Medikamenten und sonstigem (Verbrauchs-)Material, im Bedarfsfall Reini...mehr

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Konsultationsvereinbarung Schweiz (1): Nichtrückkehrtage i.S.d. Grenzgängerregelung des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2002

Leitsatz Tage, an denen der Steuerpflichtige von einer Geschäftsreise aus dem Drittland tatsächlich an seinen Wohnsitz zurückkehrt, gehören nicht zu den Nichtrückkehrtagen i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2002. Entsprechendes gilt für Geschäftsreisen an Wochenend- und Feiertagen, sofern die Arbeit an diesen Tagen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbar...mehr

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Vermietungseinkünfte aus in der Schweiz belegenem Grundbesitz – Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Leitsatz 1. Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen aus der Vermietung eines in der Schweiz belegenen Grundstücks sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, wenn das Grundstück einer Betriebsstätte "dient", die ihre Gewinne aus einer der in Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a Halbsatz 1 DBA-Schweiz 1971/2002 beschriebenen Tätigke...mehr

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Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (1)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.11.3 Umfang und Ausstrahlung der Feststellung

Rz. 239 Mit der Erteilung eines Bescheids über die Gewinnfeststellung ist eine Reihe von Rechtswirkungen verbunden. Zunächst ist daraus abzuleiten, dass eine Mitunternehmerschaft anerkannt wurde. Sodann wird eine Entscheidung über den Kreis der Beteiligten getroffen, und schließlich werden Höhe, Art und Verteilung der gemeinsam erzielten Einkünfte festgelegt. Rz. 239a Festges...mehr

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Anforderungen an einen Antrag i.S.d. § 171 Abs. 3 AO bei Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Leitsatz 1. Ordnet das Insolvenzgericht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Nachtragsverteilung durch den früheren Insolvenzverwalter an, tritt für den im Beschluss genannten Gegenstand der Nachtragsverteilung wieder Insolvenzbeschlag ein mit der Folge, dass insoweit die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim früheren Insolvenzverwalter liegt. 2. Die durch die Aufhebung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.11.4 Behandlung verdeckter Gewinnausschüttungen

Rz. 242 Im Verfahren über die gesonderte Gewinnfeststellung muss auch darüber entschieden werden, ob und in welcher Höhe eine vGA Gewinnausschüttung angefallen ist. Der BFH hält diese Regelung für zwingend, weil eine derartige Ausschüttung untrennbar mit der Höhe des Gewinnanteils verbunden ist und sich – ebenso wie der normale Gewinnanteil – auf das Einkommen der Beteiligte...mehr

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Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil X‐GmbH vom 5.3.2020 – C‐48/19)

Leitsatz 1. Auch telefonische Beratungen im Rahmen eines sog. Gesundheitstelefons können einen therapeutischen Zweck verfolgen und unter den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" fallen. 2. Telefonische Beratungen im Rahmen von Patientenbegleitprogrammen können Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sein, wenn diese als Patientenschulungen im Rahmen der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4.1 Außerachtlassung des Gesetzes- oder Sittenverstoßes

Rz. 8 Da die Gesetz- oder Sittenwidrigkeit für die Besteuerung unerheblich ist, entsteht die Steuer unabhängig von der rechtlichen oder sittlichen Bewertung der der Tatbestandsverwirklichung zugrunde liegenden Vorgänge. Dies gilt nicht nur zulasten, sondern auch zugunsten des Stpfl. Der Gesetz- oder Sittenverstoß bleibt daher nicht nur bei steuerbegründenden, sondern auch be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4.3 Steuervergünstigungen

Rz. 11 Nach einer in der Literatur vertretenen Ansicht ist der Anwendungsbereich des § 40 AO auf sog. Fiskalzwecknormen, d. h. solche Vorschriften beschränkt, die den auf Einnahmeerzielung gerichteten Steuertatbestand begründen und im Einklang mit dem Leistungsfähigkeitsgrundsatz ausgestalten.[1] Demgegenüber soll die Gewährung von Steuervergünstigungen (wie Sonderabschreibu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 1 § 40 AO bestimmt, dass die steuerlichen Folgen eines Verhaltens, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder teilweise erfüllt, unabhängig davon eintreten, ob dieses Verhalten gegen ein gesetzliches Verbot oder Gebot oder gegen die guten Sitten verstößt. Die Vorschrift wird vielfach als Ausdruck der Wertneutralität des Steuerrechts und der seine Anwendung bestimm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4.2.1 Spezialgesetzliche Abzugsverbote

Rz. 9 Zum Teil schließen die Einzelsteuergesetze den Abzug von auf Gesetzesverstößen beruhenden Aufwendungen ausdrücklich aus. Diese Vorschriften gehen § 40 AO als Sonderregelungen vor.[1] Nach § 4 Abs. 5 Nr. 8 und § 9 Abs. 5 S. 1 EStG dürfen Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder grds. nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Das Abzugsverbot für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1.2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 2 Die Regelung des § 40 AO ist verfassungsgemäß.[1] Sie dient der Steuergerechtigkeit. Denn es wäre mit dem Grundsatz der Lastengleichheit unvereinbar, wenn illegal oder sittenwidrig erzieltes Einkommen oder Vermögen unversteuert bliebe.[2] Der Umstand, dass die praktische Durchsetzung der Steuerpflicht in den Fällen des § 40 AO vielfach auf besondere Schwierigkeiten stö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt

Rz. 7 Unter "Verhalten" ist jedes menschliche Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen. Der Begriff umfasst damit rein tatsächliches Verhalten ebenso wie Rechtsgeschäfte oder sog. geschäftsähnliche Handlungen.[1] Ob ein Verhalten den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder teilweise erfüllt, richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften der Einzelsteuergesetze. § 40 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1.3 Verhältnis zu § 41 AO

Rz. 3 Der Anwendungsbereich des § 40 AO geht insofern über den des § 41 Abs. 1 S. 1 AO hinaus, als er nicht auf Gesetzes- oder Sittenverstöße im Rahmen von Rechtsgeschäften beschränkt ist, sondern auch für rein tatsächliches Verhalten gilt. Andererseits ist der Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 S. 1 AO insofern weiter, als dieser für unwirksame Rechtsgeschäfte unabhängig dav...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4.2.2 Durchbrechung des steuerlichen Veranlassungszusammenhangs durch Gesetzesverstöße

Rz. 10 Das Vorliegen von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten setzt voraus, dass Aufwendungen durch den Betrieb[1] bzw. die Erzielung von steuerbaren Einnahmen[2] veranlasst sind. Ob ein solcher Veranlassungszusammenhang besteht, richtet sich nach der – wertenden – Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments und der Zuweisung dieses Bestimmungsgrundes z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5 Unionsrechtlich bedingte Besonderheiten bei Zöllen und Umsatzsteuer

Rz. 12 Für Zölle wurde § 40 AO bereits seit dem 1.1.1994 durch Art. 212 ZK verdrängt. Mit Wirkung vom 1.5.2016 ist der ZK durch den in der Verordnung (EU) Nr. 952/13[1] festgelegten Zollkodex der Union (UZK) ersetzt worden. Art. 83 Abs. 1 UZK stellt – ebenso wie zuvor Art. 212 S. 1 ZK – den sachlich mit § 40 AO übereinstimmenden Grundsatz auf, dass eine Einfuhr- oder Ausfuhr...mehr

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Zuwendungsgegenstand bei mehrmonatiger Reise mit zugebuchten Leistungen

Leitsatz Mehrere Steuerfälle erfordern grundsätzlich entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder – bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück – die genaue Angabe, welche Lebenssachverhalte (Besteuerungstatbestände) dem Steuerbescheid zugrunde liegen, sowie eine gesonderte Steuerfestsetzung für jeden einzelnen Lebenssachverhalt (Steuerfall). Norm...mehr

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Keine Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Anteilsübertragung mit zeitgleicher SBV-Veräußerung

Leitsatz 1. Eine noch nicht vollbeendete Personengesellschaft ist nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO selbst dann für einen ausgeschiedenen Gesellschafter klagebefugt, wenn der Rechtsstreit Feststellungen betrifft, die allein den ausgeschiedenen Gesellschafter persönlich angehen. 2. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG greift nicht ein, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktiona...mehr

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Kindergeld: Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids

Leitsatz Wird vor Ablauf der Klagefrist ein Änderungsantrag gemäß § 172 Abs. 1 Satz 3 AO gestellt, der eine den Anspruch auf Kindergeld ablehnende Einspruchsentscheidung betrifft, und wird die Angelegenheit nach der Ablehnung dieses Antrags im darauf folgenden Einspruchsverfahren erneut sachlich geprüft, umfasst die Bindungswirkung der ablehnenden Entscheidung auch die Monat...mehr

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Änderung von Einkommensteuerbescheiden nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG aufgrund einer Mitteilung der ZfA

Leitsatz 1. Die Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) führt bei Abweichungen in Bezug auf den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht dazu, dass das Finanzamt ungeprüft den Inhalt dieser Mitteilung umzusetzen hat; die Mitteilung nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG ist im Verhältnis zum Einkommensteuerbescheid weder ein Grundlagenbescheid no...mehr

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ZErb 09/2020, Stiftung & Co... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist nicht begründet. 1. Der angefochtene Feststellungsbescheid vom 15.12.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 18.10.2016 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte hat hinsichtlich des im Erbwege übergegangenen Anteils’an der E 3 Stiftung & Co. KG zu Recht ein...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Zutreffend hat das FG entschieden, dass die Ablehnung des Antrags auf Änderung des Erbschaftsteuerbescheides rechtmäßig war. Die Geltendmachung eines Pflichtteils nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten ist zwar auch dann möglich, wenn der Pflichtteilsberechti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Stundung

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Gemeinde kann Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint, § 222 Satz 1 AO. Die Stundung ist ein im Billigkeitswege getroffener einseitiger, rechtsgestaltender Verwaltungsakt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Verzinsung

Rz. 85 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, § 233 Satz 1 AO. Dies gilt für die Ansprüche der Gemeinde und die des Steuerpflichtigen gleichermaßen. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen, wie etwa Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen (§ 3 Abs. 4 AO) und die entsprechenden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verwaltungsverfahren

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Ausübung des Heberechts fußt grundsätzlich auf einem geteilten Verwaltungsverfahren, das zum Teil den Finanzbehörden, zum Teil den Gemeinden obliegt. Ausnahmen bilden die Länder Berlin, Hamburg und Bremen, in denen die Grundsteuer ausschließlich von den Finanzbehörden verwaltet wird. In den übrigen Ländern teilen die Finanzbehörden nach § 184 Abs. 3 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zahlungsverjährung, Verwirkung

Rz. 76 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, § 228 AO. Rz. 77 [Autor/Stand] Der Ablauf der Verjährungsfrist richtet sich nach § 108 AO i.V.m. §§ 187 ff. BGB. Fällt das Ende der Verjährungsfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend, so endet die V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erlass und Niederschlagung

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Gemeinden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden, § 227 AO. Rz. 62 [Autor/Stand] § 33 GrStG enthält eine eigene, von speziellen Voraussetzungen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirchliche Zwecke

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Unter der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO (Anhang 1b) wird verstanden, dass eine Körperschaft kirchliche Zwecke verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Es muss sich also um Religionsgemeinschaften handeln, die den Status der Kör...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entrichtung der Grundsteuer

Rz. 31 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO insb. durch Zahlung (§§ 224, 224a, 225 AO), Aufrechnung (§ 226 AO), Erlass (§§ 163, 227 AO), Verjährung (§§ 169 bis 171, §§ 228 bis 232 AO), ferner durch Eintritt der Bedingung bei auflösend bedingten Ansprüchen. Rz. 32 [Autor/Stand] Der Steuerschuldner hat die Grundsteuer an die bei der Geme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Aufrechnung

Rz. 40 [Autor/Stand] Denkbar ist, dass dem Schuldner der Grundsteuer ein Anspruch gegen die Gemeinde zusteht. Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten sinngemäß die Vorschriften des bürgerlichen Rechts, soweit nichts anderes bestimmt ist, § 226 Abs. 1 AO. Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 387 BGB setzt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Entrichtung von Vorauszahlungen

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen nach Maßgabe von § 28 GrStG soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers unabhängig davon sein, ob bereits ein neuer Steuerbescheid vorliegt. Damit kommt es auch nicht darauf an, aus welchen Gründen die Neufestsetzung unterblieben ist. Rz. 4 [Autor/Stand] Die Vorauszahlungen sind nach der Grundregel solang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuer – Einführung / A. Systematische Einordnung und Rechtfertigung der Grundsteuer

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Grundsteuer zählt zu den ältesten Formen der direkten Besteuerung. Ihre Ursprünge können bis in die Antike zurückverfolgt werden.[2] Damals entstand der Grundgedanke, Abgaben an den Ertrag des Grund und Bodens zu knüpfen. Im Mittelalter gab es weitere Abgaben (Naturalien oder Geld), die allein an den Besitz von Grund und Boden anknüpften. Gemeint war ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Säumniszuschläge

Rz. 96 [Autor/Stand] Wird die Grundsteuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag, § 240 Abs. 1 Satz 1 AO. Die Erhebung durch die Gemeinden begegnet keinen verfassu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Fälligkeit der Steuer (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Stand] Es ist zu unterscheiden zwischen Entstehung und Fälligkeit der Grundsteuer. Die Entstehung gibt den Zeitpunkt des Existentwerdens des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO), die Fälligkeit den Zeitpunkt der Entrichtung der Steuerschuld an. Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 38 AO entsteht eine Steuerschuld, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2020, Stiftung & Co... / 3 Anmerkung

1. Das FG Münster hat mit dem vorliegenden Urteil, soweit ersichtlich, als erstes FG entschieden, dass eine Stiftung & Co. KG keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist, wenn die Stiftung die ausschließlich persönlich haftende und geschäftsführungsbefugte Komplementärin ist. Im konkreten Fall hatte dies zur Konsequenz, dass die Kommandit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
MiLoG: Übertragung von Prüfungsbefugnissen auf die Zollverwaltung; Anwendbarkeit auf ausländische Transportunternehmen

Leitsatz 1. Der Bundesgesetzgeber durfte der Zollverwaltung gemäß Art. 87 Abs. 3 Satz 2 GG die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 MiLoG übertragen. 2. Transportunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind verpflichtet, eine Überprüfung der tatsächlich im Inland verrichteten Arbeiten nach dem MiLoG zu dulden. Nor...mehr