Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 300 Mindestgebot

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stimmt inhaltlich weitgehend mit § 817a ZPO überein. Sie dient dazu, die Verschleuderung von Pfandsachen zu verhindern. S. Abschn. 38 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 300 Abs. 1 Satz 1 AO enthält eine Legaldefinition des Mindestgebots. Unter gewöhnlichem Verkaufswert ist der erfahrungsgemäß bei einem freien...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 24 Ersatzzuständigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt den Fall, dass die örtliche Zuständigkeit nach anderen Vorschriften nicht bestimmt werden kann. Sie betrifft nicht die Fälle der Zuständigkeit mehrerer Finanzbehörden; insofern wird auf § 25 AO verwiesen. Örtlich zuständig ist in diesem Fall diejenige Finanzbehörde, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung he...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 302 Wertpapiere

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 821 ZPO. S. Abschn. 37 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wertpapiere sind Urkunden, bei denen das Recht aus dem Papier nur durch Vorlage dieses Papiers ausgeübt werden kann. Einen Börsen- oder Marktpreis haben insbes. Aktien, Investmentanteile, Pfandbriefe, Kommunalobligationen und ausl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 22 Realsteuern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Regelmäßig beschränkt sich bei den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer, s. § 3 Abs. 2 AO) die Tätigkeit der FA weitgehend auf die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge, während die Festsetzung, Erhebung und Beitreibung dieser Steuern den steuerberechtigten Gemeinden übertragen worden ist (s. Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG). I...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 394 Übergang des Eigentums

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Vereinfachung in den Fällen, in denen ein auf frischer Tat betroffener Schmuggler sich dem Zugriff der Zollbeamten entzogen hat und dabei Schmuggelgut bzw. Gegenstände (z. B. Fahrzeugen) zurückgelassen hat, die zur Begehung der Tat gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind. Zur Anordnung des Eigentumsübergangs ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 139c Wirtschafts-Identifikationsnummer

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 139b AO die Regelungen für natürliche Personen enthält, betrifft § 139c AO die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummern. Wann die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt wird, steht bislang nicht fest.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 299 Zuschlag

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 817 ZPO. S. Abschn. 53 f. VollzA. Mit Wirkung zum 05.08.2009 wurde die Abs. 1 und 2 an die Möglichkeit der Internetversteigerung angepasst. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Zuschlag ist die Annahme des Meistgebots zu verstehen. Er führt zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 245 Sicherheitsleistung durch andere Werte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der zur Sicherheitsleistung Verpflichtete kann der Finanzbehörde auch andere als die in § 241 AO genannten Arten der Sicherheitsleistung anbieten. In Betracht kommen insbes. ausländische Zahlungsmittel, die Sicherungsübereignung beweglicher Sachen, die (Sicherungs-)Abtretung und Verpfändung von Forderungen, die Hinterlegung nicht in § 24...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 311 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Hinblick auf Pfändung einer Schiffshypothek entspricht die Vorschrift inhaltlich § 830a ZPO und entspricht der einer Buchhypothek. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinsichtlich der Pfändung einer durch Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung entspricht § 311 Abs. 2 AO inhaltlich § 99 Abs. 1 LuftFzgG (s. § 30...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 403 Beteiligung der Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verfolgt den Zweck, die steuerliche Sach- und Rechtskunde der Finanzbehörde möglichst frühzeitig in dem von einer anderen Behörde betriebenen Steuerstrafverfahren nutzbar zu machen. Auch soll die Finanzbehörde in die Lage versetzt werden, verkürzte Steuerbeträge alsbald festzusetzen und nachzuerheben, wozu auch das Recht d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 242 Wirkung der Hinterlegung von Zahlungsmitteln

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Hinterlegung gehen die Zahlungsmittel in das Eigentum der Körperschaft über, der die Finanzbehörde angehört. Gleichzeitig entsteht eine Forderung auf Rückzahlung, die nach § 242 Satz 2 AO – abweichend von § 8 HinterlegungsO – nicht zu verzinsen ist. An diesem Rückerstattungsanspruch erwirbt die Gläubigerkörperschaft ein Pfandrech...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 282 Wirkung der Pfändung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift beschreibt die Wirkungen einer Pfändung. S. auch Abschn. 57 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Pfändung erwirbt die Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört (§ 252 AO), kraft Gesetzes ein öffentlich-rechtliches Pfändungspfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand (BFH v. 18.07.2000, VII R 94/98, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 285 Vollziehungsbeamte

Schrifttum Loschelder, Der Vollziehungsbeamte vor der Tür! – Antworten auf die sechs wichtigsten Fragen an den Steuerberater, AO-StB 2002, 62. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollziehungsbeamte sind ausgewählte Beamte der Vollstreckungsbehörden (Amtsträger), die ständig oder in Einzelfällen zur Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt werden (Abschn. 24 Abs. 3 V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 384 Verfolgungsverjährung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von § 31 OWiG bestimmt § 384 AO die Verjährungsfrist für die Steuerordnungswidrigkeiten der §§ 378 bis 380 AO auf fünf Jahre. Für die rechtspolitisch weniger bedeutsamen Ordnungswidrigkeiten der §§ 381 und 382 AO bleibt es bei der zweijährigen Frist des § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG. Zuwiderhandlungen gegen § 383 AO verjähren in drei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 30a (aufgehoben)

Schrifttum Schmidt/Ruckes, Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Hintergrund, Inhalte und Praxisaspekte, IStR 2017, 473. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Aufhebung des § 30a AO wird nicht nur den Veränderungen in der rechtspolitischen Ausgangslage sondern auch der Rspr. des BVerfG (v. 09.03.2004, 2 BvL 17/02, BStBl. II 2005, 56) Rechnung getragen. Die Aufhebung d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 50 Erlöschen und Unbedingtwerden der Verbrauchsteuer, Übergang der bedingten Verbrauchsteuerschuld

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft Verbrauchsteuern, soweit für diese in den einschlägigen Gesetzen bedingte Verbrauchsteuerschulden vorgesehen sind. Das ist seit dem Inkrafttreten des Verbrauchsteuer-BinnenmarktG zum 01.01.1993 und wegen der ersatzlosen Aufhebung verschiedener Verbrauchsteuern zum selben Datum durch das Umsatzsteuer-BinnenmarktG n...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 313 Pfändung fortlaufender Bezüge

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich den §§ 832, 833 ZPO. Wegen der Unpfändbarkeit s. § 319 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während in anderen Fällen die Pfändung von Forderungen, die in fortlaufenden Teilbeträgen entstehen, künftige Beträge nur dann erfasst, wenn dies in der Pfändungsverfügung ausdrücklich ausgesprochen ist, er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 190 Zuteilungsverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während über die Zerlegung eines Steuermessbetrags im Zerlegungsverfahren nach den §§ 185 bis 189 AO entschieden wird, regelt die Vorschrift die nur auf Antrag eines Beteiligten (§ 186 AO) zu – nicht von Amts wegen – zu treffende Entscheidung über den Anspruch eines Steuerberechtigten auf Zuteilung des vollen Steuermessbetrags. § 190 AO ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 408 Kosten des Verfahrens

Schrifttum Sterzinger, Erstattung der Kosten des Rechtsbehelfsverfahrens in Steuerstrafsachen, NZWiSt 2012, 207. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 408 AO ergänzt die Kostenvorschriften der §§ 464ff. StPO. Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 392 AO, wonach auch Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Verteidigung in Steuerstrafverfahren beauftragt werden kön...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 209–217

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die "Steueraufsicht in besonderen Fällen" betrifft die steuerliche Aufsicht bei Verbrauchsteuern (s. § 3 AO Rz. 36); für Zölle gelten seit dem 01.05.2016 Art. 15, 134 und 267 UZK. Weitere Bestimmungen enthält das ZollVG (§§ 1, 10 ZollVG). Die Bestimmungen der §§ 209 bis 217 AO gelten, soweit die EU-Vorschriften keine eigene Regelung tref...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 406 Mitwirkung der Finanzbehörde im Strafbefehlsverfahren und im selbständigen Verfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt, bis zu welchem Stadium des gerichtlichen Strafverfahrens der Finanzbehörde die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft gem. § 399 AO zustehen, wenn die Behörde nach § 400 AO einen Strafbefehl oder nach § 401 AO die Einziehung im selbstständigen Verfahren beantragt hat. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 409 Zuständige Verwaltungsbehörde

Schrifttum Tormöhlen, Die Stellung der BuStra im Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, AO-StB 2013, 316 Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten (s. § 377 AO) ist sachlich zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 OWiG die nach § 387 Abs. 1 AO sachlich zuständige Finanzbehörde. Besteht für den Bereich m...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 384a Verstöße nach Artikel 83 Absatz 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2016/679

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 384a Abs. 1 AO ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541) und stellt klar, dass Art. 83 der Verordnung (EU) 2016/679 Regelungen in der AO oder den Steuergesetzen vorgeht, wenn eine rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten, die nach dieser Norm mit einer Geldbuße geahndet w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 290 Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung entspricht weitgehend § 763 ZPO. S. Abschn. 24 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift sieht vor, dass alle Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten, die zu den Vollstreckungshandlungen gehören, mündlich erlassen werden. Zum Ausgleich dafür müssen sie vollständig in der Niederschrift (§ 291...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 390 Mehrfache Zuständigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei mehrfacher sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit entscheidet nach § 390 Abs. 1 AO in erster Linie die zeitliche Priorität. Welche von mehreren Finanzbehörden ein Strafverfahren zuerst eingeleitet hat, lässt sich regelmäßig anhand der Akten feststellen (s. § 397 Abs. 2 AO). Für eine Zuständigkeitsbegründung i. S. des § 390 Abs. 1 AO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 345 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen des Vollziehungsbeamten sind nicht zu erstatten. Diese Kosten sind durch die Gebühren (§§ 338ff. AO) abgegolten. Mit der Vorschrift wird erreicht, dass die räumliche Nähe des Vollstreckungsschuldners zum Vollziehungsbeamten ohne Einfluss auf den Umfang der Kostenerstattung bleibt.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 211 Pflichten des Betroffenen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ergänzend zu den Befugnissen der Finanzbehörde im Rahmen der Steueraufsicht nach § 210 AO regelt § 211 AO Mitwirkungspflichten des Betroffenen. Die in § 211 Abs. 1 AO aufgezählten Pflichten stimmen im Wesentlichen mit den in § 200 Abs. 1 Satz 1 AO geregelten Mitwirkungspflichten des Stpfl. anlässlich einer Außenprüfung überein; auf die d...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Vorwort zur 22. Auflage

Vor Ihnen liegt die 22. Auflage des von Rechtsanwalt Dr. Rolf Kühn begründeten Kommentars zu Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Das sonst so ruhige Verfahrensrecht der Abgabenordnung hat seit der 21. Auflage dieses Kommentars in 2015 ungewohnt viele Änderungen erfahren. Diese sind vor allem erfolgt mit jeweils mehreren Änderungen der AO durch das Steueränderungsgesetz 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, GVG § 17a GVG

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 17a GVG regelt allgemein Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichtszweigen (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit). Sie gilt nicht nur für das Klageverfahren, sondern auch für die selbständigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 69, 114 FGO) und für das PKH-Verfahren (§ 142 FGO)....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32i Gerichtlicher Rechtsschutz

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). § 32i AO dient insbes. der Durchführung des Art. 78 Abs. 1 und 2 DSGVO. Nach Abs. 1 des Art. hat jede natürliche oder juristische Person das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen sie betreffenden rec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 83 Besorgnis der Befangenheit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift, die sich mit der Befangenheit von Amtsträgern befasst, sieht kein selbstständiges Recht der Verfahrensbeteiligten auf Ablehnung eines Amtsträgers wegen Befangenheit vor, das ggf. im Rechtsbehelfsverfahren durchgesetzt werden könnte. Zweifel hat der BFH allerdings hinsichtlich der Bestimmung eines Außenprüfers (BFH v. 29.0...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum Tipke, Zur Steuerfahndung bei Banken und Bankkunden, BB 1998, 241; Weidemann, Zur Zulässigkeit des Sammelauskunftsersuchens nach § 208 I 1 Nr. 3 AO, wistra 2006, 452; Kemper, Die "Mitnahme zur Durchsicht" – Ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Instrument zur Sicherung von Beweismitteln? wistra 2010, 295; Schwedhelm, Der Eingriff der Steuerfahndung: Sieben regeln zum rich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 105 Verhältnis der Auskunfts- und Vorlagepflicht zur Schweigepflicht öffentlicher Stellen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift statuiert den grundsätzlichen Vorrang der Auskunftsrechte der Finanzbehörden gegenüber den Geheimhaltungspflichten von Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, deren Organen und Bediensteten. Die Regelung bewirkt, dass der sonst geltende Grundsatz, wonach ohne Aussagegenehmigung (s. die Beamtengesetze des Bundes und der L...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 178 Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der Zollbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Tätigkeiten der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren sind grundsätzlich kostenfrei (s. aber § 87 Abs. 2 Satz 3 AO Kosten für Übersetzungen; § 89 Abs. 3 ff. AO Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft; § 178a AO Kosten für Verständigungsverfahren; §§ 337ff. AO Vollstreckungskosten; § 112 BranntwMonG). Kosten sind Gebü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 396 Aussetzung des Verfahrens

Schrifttum Gehm, Die Aussetzung des Steuerstrafverfahrens gemäß § 396 AO, NZWiSt 2012, 244; Eckart, Zu divergierenden Entscheidungen in streitidentischen Straf- und Steuerverfahren, wistra 2016, 59; Tormöhlen, Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO – Ermessensentscheidung bei steuerrechtlich ungeklärten bzw. höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Fragen, AO-StB 2016, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 92 Beweismittel

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit den den Finanzbehörden zur Erfüllung ihrer amtlichen Ermittlungspflicht (§ 88 AO) zur Verfügung stehenden Beweismitteln. Die Aufzählung ist nicht abschließend ("insbesondere"). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 92 Satz 1 AO darf sich die Finanzbehörde derjenigen Beweismittel bedienen, die sie nac...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 186 Beteiligte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt die Beteiligten am Zerlegungsverfahren und ist Spezialregelung gegenüber § 78 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beteiligte sind der Steuerpflichtige und die Steuerberechtigten, denen ein Anteil am Steuermessbetrag zugeteilt worden ist oder die einen Anteil beanspruchen. Die Beteiligung des Steuerpflichtigen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 347–367

Schrifttum Siegert, Das neue Einspruchsverfahren, DStZ 1995, 25; Bilsdorfer, Das steuerliche Einspruchsverfahren, SteuerStud 1996, 446; Szymczak, Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ab 1996, DB 1994, 2254; Tiedchen, Änderungen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens durch das Grenzpendlergesetz, BB 1996, 1033; Günther, Das Einspruchsverfahren gegen VA der Finanzve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 53 Mildtätige Zwecke

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift definiert die mildtätigen Zwecke. Diese liegen vor, wenn Personen selbstlos (s. § 55 AO) unterstützt werden, die sich in einer Notlage befinden, die entweder durch ihren Gesundheitszustand (§ 53 Nr. 1 AO) oder ihre wirtschaftliche Lage (§ 53 Nr. 2 AO) verursacht ist. Ein von einem gemeinnützigen Verein betriebenes Familien...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 56 Ausschließlichkeit

Schrifttum Leisner, Kann das bloße Nützen eines gesetzlich gewährten Steuervorteils gemeinnützigkeitsschädlich sein? DStR 2012, 1123. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 56 AO definiert die Ausschließlichkeit der Zweckverfolgung i. S. des § 51 Satz 1 AO. Diese ist gegeben, wenn die Körperschaft keine anderen als ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt. Hins...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 98 Einnahme des Augenscheins

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Beweismittel der Einnahme des Augenscheins ist als eines der klassischen Beweismittel in § 92 Nr. 4 AO aufgeführt. Die Inaugenscheinnahme ist in allen Stadien des Besteuerungsverfahrens möglich; insbes. kann auch die Steuerfahndung von diesem Mittel Gebrauch machen, soweit sich ihre Ermittlungsbefugnis nach den Vorschriften der AO ri...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 289 Zeit der Vollstreckung

Schrifttum App, Vollstreckungsmaßnahmen des Vollziehungsbeamten des Finanzamts zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen, DStZ 1992, 273; App, Rücksichtnahme auf jüdische Festtage bei der Zwangsvollstreckung, DGVZ 1995, 181. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung nimmt Bezug auf den seit 01.07.2002 geltenden § 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO. S. Abschn. 10 VollzA. § 758a ZPO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 327 Verwertung von Sicherheiten

Werden Geldforderungen, die im Verwaltungsverfahren vollstreckbar sind (§ 251), bei Fälligkeit nicht erfüllt, kann sich die Vollstreckungsbehörde aus den Sicherheiten befriedigen, die sie zur Sicherung dieser Ansprüche erlangt hat. Die Sicherheiten werden nach den Vorschriften dieses Abschnitts verwertet. Die Verwertung darf erst erfolgen, wenn dem Vollstreckungsschuldner di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 213 Besondere Aufsichtsmaßnahmen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 213 AO ermöglicht es, Betriebe und Unternehmen, deren verantwortliche Personen sich in bestimmter Weise als steuerlich besonders unzuverlässig erwiesen haben, einer besonderen Aufsicht zu unterstellen. Der Schwerpunkt der praktischen Bedeutung liegt auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der besondere...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 320 Mehrfache Pfändung einer Forderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt das Procedere der Vollstreckung, wenn eine Forderung mehrfach gepfändet worden ist. Sie findet keine Anwendung, wenn die Forderung sowohl gepfändet als auch abgetreten ist. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 320 AO regelt das Problem einer Mehrfachpfändung durch sinngemäße Anwendung der §§ 853 bis 856 ZPO bzw. §...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32a Informationspflicht der Finanzbehörde bei Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, hat ihr der Verantwortliche nach Art. 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, zum Umfang der Mitteilung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87c Nicht amtliche Datenverarbeitungsprogramme für das Besteuerungsverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87c tritt an die Stelle von §§ 3 und 4 SteuerdatenübermittlungsVO, deren Regelungen er weitgehend übernommen hat. Die Vorschrift regelt die Pflichten von Herstellern und Vertreibern nicht amtlicher Datenverarbeitungsprogramme, die im Besteuerungsverfahren für die Erhebung, die Verarbeitung (einschließlich der Übermittlung an Finanzbehö...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 219 Zahlungsaufforderung bei Haftungsbescheiden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Verwirklichung des zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (s. § 37 AO) zählenden Haftungsanspruchs, für den der in § 191 AO geregelte Haftungsbescheid die Grundlage bildet (s. § 218 Abs. 1 AO). Die Bestimmung erklärt sich aus der Subsidiarität des Haftungsanspruchs. Zum Erlass des Haftungsbes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 60 Anforderungen an die Satzung

Schrifttum Fischer/Ihle, Satzungsbestimmungen bei gemeinnützigen Stiftungen, DStR 2008, 1692; Ullrich, Praxisfragen der gesetzlichen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften, DStR 2009, 2471; Gersch, Steuerbegünstigte Zwecke: Satzung und Satzungszwecke, AO-StB 2010, 213. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift präzisiert die formellenAnforderungen an die Satzu...mehr