Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.4 Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 105 Sind die Voraussetzungen für die grundsätzliche Anerkennung eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen erfüllt (Rz. 96ff.), kann die Gestaltung gleichwohl missbräuchlich sein, sodass sie gem. § 42 AO nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann. Rechtsmissbrauch liegt bisher nach st. Rspr. vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Zie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.1 Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 66 Zivilrechtlicher Eigentümer einer Kapitalanlage ist diejenige Person, der die infrage stehende Kapitalanlage nach Maßgabe des Zivilrechts zuzurechnen ist. Bei zivilrechtlichen Fragestellungen wird es häufig darauf ankommen, ob das der betreffenden Kapitalanlage zugrunde liegende materielle Recht in einem Wertpapier verbrieft ist. Für Zwecke der Besteuerung hat die Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 1 § 13a UStG bestimmt, wer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1, des § 14c Abs. 1, des § 1 Abs. 1 Nr. 5, des § 6a Abs. 4, des § 14c Abs. 2, des § 25b Abs. 2, des § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 sowie des § 18k UStG Steuerschuldner ist. Für die Steuerschuldnerschaft der Einfuhrumsatzsteuer wird auf § 21 Abs. 2 UStG und damit auf die Zollvorschriften verwiesen. Die Vorschrift...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Der Unternehmer als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 7 Steuerschuldner i. S. v. § 13a Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. UStG ist der Unternehmer, der die Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG oder die gleichgestellten unentgeltlichen Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen i. S. v. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG ausgeführt hat.[1] Unternehmer i. S. d. UStG und damit Steuerschuldner kann jedes Gebilde sein, das im Wirtschaftsverkehr nach ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fortgeltung der Unschuldsvermutung und der steuerrechtlichen Beweislastregeln

Rz. 52 [Autor/Stand] Wird das Verfahren gegen den Beschuldigten nicht nach § 170 Abs. 2 StPO, sondern nach § 398 AO oder §§ 153 ff. StPO eingestellt, ist damit kein Nachweis des Tatverdachts und keine Feststellung der Schuld verbunden.[2] Dies gilt auch, wenn der Betroffene im Fall des § 153a StPO einer Verfahrenseinstellung zustimmt und die Auflagen erfüllt.[3] Die Einstell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Jahresfrist

Rz. 45 [Autor/Stand] Zunächst wurden von der Finanzverwaltung nur solche Kaufpreise anerkannt, die innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr vor oder nach dem Besteuerungszeitpunkt erzielt wurden. Der BFH hatte dagegen mit Urteil v. 2.7.2004[2] entschieden, dass auch ein Kaufpreis anzuerkennen ist, der innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor oder nach dem Besteuerungsze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bedarfswertfeststellungen

Rz. 132 [Autor/Stand] Wer mit den Bedarfswertfeststellungen nicht einverstanden ist, kann dies nicht gegenüber dem Besteuerungsfinanzamt vortragen (s. aber § 155 BewG Rz. 2 f.), sondern muss hierzu den/die jeweiligen Bedarfswertbescheide angreifen (Bindungswirkung; § 351 Abs. 2 AO). Als potentieller Steuerschuldner ist jeder Gesellschafter einer bereicherten rechtsfähigen Pe...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 05/2024, Jastrowsche K... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hatte fünf Geschwister. Die Eltern der Klägerin verfassten ein sog. Berliner Testament. Sie setzten sich gegenseitig zu Alleinerben ein, wobei der überlebende Ehegatte über den Nachlass und sein eigenes Vermögen frei verfügen konnte. Als Erben des Überlebenden (sog. Schlusserben) setzten die Eheleute die Klägerin und drei ihrer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Keine Geldbußen gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen

Rz. 27 [Autor/Stand] § 384a Abs. 4 AO statuiert ein "Behördenprivileg": Danach werden gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen im Anwendungsbereich der AO keine Geldbußen nach Art. 83 Abs. 4–6 DSGVO verhängt. Durch diese Vorschrift macht der deutsche Gesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art. 83 Abs. 7 DSGVO Gebrauch, im Anwendungsbereich der AO national zu regel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Erklärungspflicht bei Anteilsbewertung (Abs. 3)

Rz. 60 [Autor/Stand] Nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften sind nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG zu bewerten. Die ausschließliche Erklärungspflicht der Kapitalgesellschaft (§ 153 Abs. 3 BewG) schließt grundsätzlich eine Einflussnahme der/s Steuerschuldner/s auf die Wertermittlung gegenüber dem Feststellungsfinanzamt aus. Rz. 61 [Autor/Stand] Die Kapitalgesell...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung, Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Es bedarf keiner Begründung, dass der Aktenkenntnis auch im Strafprozess eine besondere Bedeutung zukommt. Dies gilt nicht nur für den Verteidiger, dessen Tätigkeit für den Beschuldigten eine möglichst umfassende Kenntnis des Verfahrensstandes voraussetzt (§ 147 StPO; s. dazu § 385 Rz. 157 f.; § 392 Rz. 391 ff.; § 399 Rz. 272), sondern auch für andere am ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verhängung und Wirkung

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Verlust der Amtsfähigkeit und des passiven Wahlrechts muss als Nebenstrafe im Urteil besonders ausgesprochen und gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO begründet werden. Eine Anordnung durch Strafbefehl ist nicht zulässig (§ 407 Abs. 2 StPO). Bei einer Gesamtstrafenbildung tritt die Anordnung neben die Gesamtstrafe, nicht neben die Einzelstrafe.[2] Rz. 24 [Aut...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung

Rz. 103 [Autor/Stand] Das Verfahren bei der Einziehung von Gegenständen ist in den §§ 421–443 StPO einheitlich geregelt. Diese Bestimmungen über das Einziehungsverfahren sind auch auf die im Steuerstrafrecht bisweilen akut werdende Anordnung der Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands (vgl. § 74f Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, s. Rz. 76 f.) anzuwenden (§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Anforderungen an die Qualifikation, die die Nachweisenden aufweisen müssen, um einen erfolgreichen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts mithilfe eines Sachverständigengutachtens führen zu können, sind mit der Änderung des § 198 BewG und dem für Bewertungsstichtage nach dem 22.7.2021 geltenden Abs. 2 durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz v. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.10 Zeitnahe Erstellung der Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung

Der Steuerpflichtige muss schriftliche Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung machen. Fehlende schriftliche Angaben haben zur Folge, dass der gesamte Bewirtungsaufwand nicht abzugsfähig ist. Der zum Nachweis erforderliche schriftliche Beleg muss zeitnah (kurze Zeit nach der Bewirtung) erstellt werden, auch bei Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.[1]...mehr

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Auswirkung einer Fiskalerbschaft auf einen Duldungsbescheid

Leitsatz 1. Für einen Duldungsbescheid gemäß § 191 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung fehlt es grundsätzlich an einem vollstreckbaren Schuldtitel im Sinne des § 2 des Anfechtungsgesetzes (AnfG), wenn der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen ist. 2. Im Falle einer Fiskalerbschaft bewirkt der Akzessorietätsgrundsatz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfechtungsrech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 6 Nachweis und Glaubhaftmachung

Rz. 79 Der Stpfl. hat sowohl die Entstehung der Werbungskosten als auch ihre Höhe nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Er trägt hierfür zwar nicht die subjektive Beweislast[1], wohl aber die Darlegungslast und die objektive Beweislast.[2] Darlegungslast bedeutet, dass der Stpfl. die tatsächlichen Umstände darlegen muss, aus denen sich die Werbungskosten ergeben. Da es sich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.4 Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden, Nr. 3

Rz. 108 Berufsstände und Berufsverbände dienen der Förderung der wirtschaftlichen oder beruflichen Stellung des Stpfl. Beiträge können daher grundsätzlich Werbungskosten sein. Dabei erweitert § 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG den Begriff der Werbungskosten nicht, sondern konkretisiert ihn nur. Es muss daher immer eine Förderung der Berufstätigkeit im konkreten Fall vorliegen. Diese lieg...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung und § 68 FGO

Der Bescheid über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung ist ein Änderungsbescheid i.S.v. § 68 FGO. Ein Bescheid, mit dem das FA nach § 164 Abs. 3 S. 1 AO den Vorbehalt der Nachprüfung aufhebt, wird demnach als Änderungsbescheid ipso iure zum Gegenstand des Klageverfahrens (vgl. BFH v. 20.3.2001 – VIII R 44/99, BFH/NV 2001, 1133; BFH v. 25.2.2009 – IX R 24/08, BStBl. I...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Steueranmeldung als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

Sofern die Steuergesetze Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO) vorschreiben, wird die betreffende Steuer nur dann durch einen Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO) festgesetzt, wenn die Steuerfestsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder die gesetzlich vorgeschriebene Steueranmeldung nicht abgegeben wird (§ 167 Abs. 1 S. 1 AO). Beispiele: Umsatzsteuervoranmeldung (§ 18 Ab...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / IV. Entfallen des Vorbehalts der Nachprüfung bei Eintritt der Festsetzungsverjährung (§ 164 Abs. 4 AO)

Gemäß § 164 Abs. 4 S. 1 AO entfällt der Vorbehalt der Nachprüfung ipso iure, wenn die Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 1 AO) abläuft, so dass es in diesem Fall keiner expliziten Aufhebung bedarf. Mit Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO infolge der Festsetzungsverjährung entfällt für die Finanzbehörde auch die Änderungsmöglichkeit nach § 164 Abs. 2 AO...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 3. Verständigung auf Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung als Teil einer Verständigung

Insb. in Klageverfahren, deren Gegenstand ein auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhender Steuerbescheid bildet, hat sich folgende Verfahrensweise in der finanzgerichtlichen Praxis bewährt: Der Kläger legt im Klageverfahren die bislang ausstehende Steuererklärung vor. Die Beteiligten erklären sich mit einer zunächst erklärungsgemäßen Steuerfestsetzung unter dem Vorbeha...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Inhalt

Nach § 164 Abs. 1 S. 1 AO können die Steuern, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Ausweislich des klaren Wortlauts kommt diese Nebenbestimmung ausschließlich für Steuerbescheide (§ 155 Abs. 1 AO) in Betracht, nicht für sonstige Steue...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / 3. Wortlaut des § 181 Abs. 5 S. 1 AO

Sofern der Wortlaut der Vorschrift darauf abstellt, dass die gesonderte Feststellung für eine Steuerfestsetzung von Bedeutung sein muss, deren Festsetzungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung noch nicht abgelaufen ist, kann das dazu verleiten, immer und ausschließlich auf die Steuerfestsetzung abzustellen. Der Wortlaut des Gesetzes ist dahingehend eindeutig. Diese...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Wirkung

Formelle Bestandskraft, aber keine materielle Bestandskraft: Der Vorbehalt der Nachprüfung bewirkt gem. § 164 Abs. 2 S. 1 AO, dass die Steuerfestsetzung aufgehoben oder geändert werden kann, solange der Vorbehalt wirksam ist. Demnach erwächst ein mit dem Vorbehalt der Nachprüfung versehener Steuerbescheid zwar in formelle Bestandskraft – er wird unanfechtbar –, sofern er nic...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / 2. Rechtssicherheit vs. Rechtsrichtigkeit

Das Rechtsinstrument der Verjährung hat den Zweck, Rechtssicherheit unabhängig von der Rechtsrichtigkeit eintreten zu lassen. Über § 181 Abs. 1 S. 1 AO gelten die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung für gesonderte Feststellungen entsprechend. Feststellungsfrist und Festsetzungsfrist müssen getrennt geprüft werden, die Verjährung kann unabhängig von der jeweils ander...mehr

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Wartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten; Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPV

Leitsatz 1. Wenn ein Verfahrensbeteiligter oder Prozessbevollmächtigter sich auf der Anreise zum Gerichtstermin solchen Verzögerungen ausgesetzt sieht, gegen die auch die vernünftigerweise zu beachtende Sorgfalt keine Vorsorge gebietet, ist das Gericht auf eine telefonische Benachrichtigung hin, dass man sich verspäten werde, regelmäßig verpflichtet, mit der Eröffnung des Te...mehr

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Landeszuweisung aus strukturpolitischen Gründen kein Entgelt von dritter Seite

Leitsatz 1. Landeszuweisungen an eine Gemeinde zur Errichtung einer Anlegebrücke für den öffentlichen Fährverkehr sind kein Entgelt, wenn sie nicht für eine Leistung der Gemeinde, sondern aus strukturpolitischen Gründen zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur gezahlt werden. 2. Für die Unternehmereigenschaft ist nicht erforderlich, dass eine Tätigkeit auf die Erzielung von Ge...mehr

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Klagebefugnis der inländischen Feststellungsbeteiligten einer ausländischen Personengesellschaft bei Streit über die Auslegung und Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede

Leitsatz 1. Eine Klagebefugnis der inländischen Feststellungsbeteiligten einer ausländischen (Fonds-)Personengesellschaft gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist gegeben, wenn über die Auslegung und steuerrechtliche Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede Streit besteht. 2. Die Klagebefugnis der Gesellschafter entfällt auch nicht deshalb zugunsten einer al...mehr

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Untersagung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen

Leitsatz 1. § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist entsprechend seinem Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung und Entstehungsgeschichte eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken. 2. Die Vorschrift kann nicht auf die Hilfeleistung in einem selbständigen Verwaltungsverfahren einer Finanz...mehr

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Keine formwirksame Einreichung einer Klage durch Einwurf in den Briefkasten des Finanzamts

Leitsatz Die Frist für die Erhebung der Klage gilt nach § 47 Abs. 2 FGO auch dann als gewahrt, wenn die Klage bei der Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, innerhalb der Monatsfrist angebracht wird. Für die Fristwahrung ist allerdings die Einhaltung der geltenden Formvorschriften erforderlich. Sachverhalt Die durch einen Steuerberater vertretenen Kläger ...mehr

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Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß § 6 AStG

Leitsatz Ein Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Außensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Gesetzliche Vertretung und Handlungsfähigkeit der Körperschaft (Abs. 2)

Rz. 40 Nach § 14b Abs. 2 AO sind auf Körperschaften i. S. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO die für juristische Personen geltenden Regelungen der §§ 34 und 79 AO entsprechend anzuwenden. Rz. 41 Die Vorschrift bezieht sich nur auf die "Körperschaften i. S. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO", also diejenigen, die „nach inländischem Gesellschaftsrecht mangels Rechtsfähigkeit nicht als juristi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Doppelt ansässige Körperschaft als Inhaltsadressat (Abs. 1)

Rz. 30 Nach § 14b Abs. 1 Satz 1 AO sind Verwaltungsakte an die ausländische Körperschaft mit Verwaltungssitz im Inland zu richten, soweit sie nach den Steuergesetzen Steuerschuldner ist. Das gilt nach § 14b Abs. 1 Satz 2 AO unabhängig von der Qualifikation der doppelt ansässigen Körperschaft als juristische Person nach inländischem Gesellschaftsrecht. Für die auch nach inlän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Körperschaft mit Sitz im Ausland…

Rz. 5 Ist eine Körperschaft mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, rechtsfähig, sind Verwaltungsakte nach § 14b Abs. 1 Satz 1 AO an sie zu richten, soweit sie nach den Steuergesetzen Steuerschuldner ist. Das Gleiche gilt nach § 14b Abs. 1 Satz 2 AO auch dann, wenn die Körpersc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 14b AO enthält Regelungen für Gesellschaften, die doppelt ansässig sind, also ihren Sitz im Ausland und den Ort ihrer Geschäftsleitung im Inland haben, und die nach dem Recht des Sitzstaates als juristische Personen zu qualifizieren sind. Relevanz hat die Vorschrift allerdings nur für die doppelt ansässigen Körperschaften, die nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2 … und Geschäftsleitung im Inland

Rz. 15 Die ausländische Körperschaft i. S. des § 14b AO muss den "Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes" haben. Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.[1] Rz. 16 Es muss sich also um eine doppelt ansässige Körperschaft handeln. Zu einem Auseinanderfallen von Sitz und Ort der Geschäftsleitung kommt es insbesondere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Vollstreckung in das Vermögen der Körperschaft (Abs. 3)

Rz. 50 Nach § 14b Abs. 3 AO genügt für die Vollstreckung in das Vermögen einer Körperschaft i. S. des § 14b Abs. 1 AO ein an sie gerichteter vollstreckbarer Verwaltungsakt. Die Regelung ist an § 267 AO für nicht rechtsfähige Personenvereinigungen angelehnt.[1] Sie lässt für die Vollstreckung in das Vermögen der doppelt ansässigen Körperschaft einen gegen diesen gerichteten v...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

Leitsatz Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt. Normenkette § 35 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 97 Abs. 1 Satz 1, § 98 Abs. 1a, § 148 Abs. 1 InsO, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG, § 34 Abs. 1 u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 8 Nutzer (Abs. 5)

Rz. 111 In § 138d Abs. 5 AO wird definiert, welche Personen Nutzer einer Steuergestaltung sind. Dies hat u. a. Bedeutung für Anzeigepflichten der Nutzer.[1] In der Richtlinie[2] wird nicht vom Nutzer, sondern vom relevanten Stpfl. gesprochen. Da das Gesetz die Richtlinie umsetzen will, ist dieser Begriff nach Auffassung der Finanzverwaltung inhaltlich identisch.[3] M. E. ist ...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder

Leitsatz Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt. Normenkette § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 17...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 2 Ertragsteuerliche Fragestellungen

Auch bei einem sale-and-lease-back-Geschäft kann sich im Einzelfall die Frage stellen, ob es zu einer Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem Leasinggegenstand gekommen ist.[1] Nur dann ist der Verkauf realisiert und zieht ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich. Bei dem wirtschaftlichen Eigentümer ist dann der Gegenstand auch in der Bilanz zu aktiveren.[2] Für di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Durch DBA steuerfrei gestellte ausländische Einkünfte bei Organgesellschaften (§ 32b Abs. 1a EStG)

Rz. 66 Durch G. v. 24.3.1999[1] ist in § 32b Abs. 1a EStG mit Wirkung ab Vz 1999 eine besondere Regelung für den Fall eingeführt worden, dass die nach DBA steuerfreien Einkünfte von einer Organgesellschaft bezogen werden.[2] Nach § 32b Abs. 1 EStG greift der Progressionsvorbehalt ein, wenn ein unbeschränkt oder beschr. Stpfl. Einkünfte bezogen hat, die nach einem DBA steuerfr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Rechtsbehelfe

Rz. 78 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Anrufungsauskunft des § 42e EStG (> Rz 5 ff), die Auskunft nach § 89 Abs 2 AO (> Rz 55 ff) und die verbindliche Zusage nach § 204ff AO (> Rz 65 ff) sind feststellende VA. Bescheidet das FA einen Antrag auf verbindliche Auskunft nicht innerhalb angemessener Frist (vgl zB > Rz 60), wird es idR ausreichen, dass sich der Anfragende an die vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verbindliche Zusage nach Lohnsteuer-Außenprüfung (§§ 204–207 AO)

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Auskünfte des FA zu Rechtsfragen sind grundsätzlich unverbindlich. Dem Stpfl wird mitgeteilt, wie künftig nach derzeitiger Auffassung zu entscheiden sein wird (vgl H/H/Sp/Schallmoser, vor §§ 204–207 AO Rz 3). Neben der lohnsteuerlichen Anrufungsauskunft nach § 42e EStG (> Rz 5 ff) und der allgemeinen verbindlichen Auskunft (§ 89 Abs 2 AO; > ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 41 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes].

Gesetzestext Wurde der Sachverständige vor dem 15. Oktober 2016 ernannt, ist § 411 Absatz 1 und 2 der Zivilprozessordnung in der bis zum 15. Oktober 2016 geltenden Fassung anzuwenden. Rn 1 § 41 wurde durch Art 3 des Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 12 Für die in § 33 FGO genannten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, va in Abgabenangelegenheiten eröffnet diese Vorschrift den besonderen Rechtsweg zu den Finanzgerichten. Auch dabei handelt es sich iS von § 40 I 1 VwGO um eine anderweitige Sonderzuweisung. Speziell für die finanzgerichtliche Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhält...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes (BGBl I, 2222) neu eingeführte Rechtsbehelf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Beschleunigungsbeschwerde ist zusammen mit der Beschleunigungsrüge durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des...mehr