Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 220 [Autor/Stand] Gegen den Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert oder die Ablehnung einer Feststellung ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf der Einspruch gegeben.[2] Er muss nach § 355 Abs. 1 AO binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.[3] Hinsichtlich der Auswirkungen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung wird auf die Ausführ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / II. Anknüpfung an die allgemeinen Vorschriften

Rz. 47 [Autor/Stand] Der erste Teil des Landesgrundsteuergesetzes BW (§§ 1–12 LGrStG BW) enthält allgemeine Vorschriften und entspricht mit den Regelungen zum Steuergegenstand, zu den Befreiungen, zur Steuerschuldnerschaft und zur Haftung in weitem Umfang den Regelungen des Grundsteuergesetzes. Mit § 1 LGrStG BW, der die Entstehung der Grundsteuer, die Hebesatzabhängigkeit u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Besonderheiten bei der Bekanntgabe

a) Rechtsnachfolge Rz. 180 [Autor/Stand] Der mit der gesonderten Feststellung von Grundsteuerwerten verfolgte Zweck würde nicht erreicht, wenn die Grundsteuerwertfeststellung im Fall der Rechtsnachfolge wirkungslos wäre. § 182 Abs. 2 AO schreibt deshalb vor, dass ein Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirkt, auf den der Gegens...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedeutung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Bedeutung des § 219 BewG liegt in der genauen gesetzlichen Festlegung, welche Bestandteile die Feststellung eines Grundsteuerwertes enthalten muss. Darüber hinausgehende Feststellungen gleich welcher Art sind unzulässig. Rz. 16 [Autor/Stand] Das gilt auch für die ggf. notwendige Aufnahme eines Wirkhinweises nach § 181 Abs. 5 AO.[3] Zwar handelt es sic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Einführung

Rz. 54 [Autor/Stand] Seit dem AO-Änderungsgesetz vom 11.5.1956[2] kann die nicht vorsätzliche Steuerverkürzung nur noch geahndet werden, wenn der Täter leichtfertig gehandelt hat. Einfache Fahrlässigkeit genügt nicht mehr. Ob ein Stpfl. leichtfertig gehandelt hat, ist im Wesentlichen Tatfrage, über die i.d.R. die Strafgerichte durch den Tatrichter entscheiden. Im summarische...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Folgen fehlerhafter Bekanntgabe

Rz. 170 [Autor/Stand] Ohne Bekanntgabe wird der Grundsteuerwertbescheid nicht wirksam (§ 124 Abs. 1 Satz 1 AO). Das Gleiche gilt, wenn das Finanzamt den Bescheid zwar bekannt gegeben hat, die Bekanntgabe jedoch fehlerhaft ist. Die Rechtswirkungen des Bescheides treten dann nicht ein. Der unwirksame Bescheid wahrt weder die Feststellungsfrist noch ist er geeignet, eine Ablauf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblichkeit für Folgebescheide

Rz. 200 [Autor/Stand] Feststellungsbescheide sind Grundlagenbescheide im Sinne des § 171 Abs. 10 AO. Die durch sie getroffenen Feststellungen sind für andere Bescheide in der Weise bindend, dass sie diesen Bescheiden zugrunde gelegt werden müssen. Für die "anderen Bescheide", denen die Feststellungen der Grundlagenbescheide zugrunde zu legen sind, verwendet die AO den Begrif...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Auswirkungen der Festsetzungsverjährung

Rz. 40 [Autor/Stand] Die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist grundsätzlich nicht mehr möglich, wenn bereits Feststellungverjährung eingetreten ist. Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 169 AO unterliegt die Feststellung des Grundsteuerwertes einer selbständigen Feststellungsverjährung.[2] Die Feststellung wird daher allein durch einen bestimmten Zeitablauf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Sorgfaltspflichten

Rz. 64 [Autor/Stand] An die von einem Stpfl. zu beachtende Sorgfalt dürfen generell keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Bereits in einer Entscheidung des RG[2] finden sich dazu folgende Grundsätze, die auch heute noch Gültigkeit haben, in der Praxis aber viel zu wenig Beachtung finden: Es würde dem Geist der AO "überhaupt nicht entsprechen, bei Anwendung des § 4...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Mitunternehmer

Rz. 73 [Autor/Stand] Zwischen Mitunternehmern gilt der Grundsatz, dass jeder Mitunternehmer sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern hat, ob der andere Mitunternehmer die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführt[2]. Der Umstand, dass die Geschäfte tatsächlich von einem anderen ("Hintermann") geführt worden sind, vermag (den "Strohmann") daher nich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Kenntlichmachung einer abweichenden Rechtsauffassung

Rz. 112 [Autor/Stand] Weit eher ist der steuerliche Berater dem Vorwurf vorsätzlicher bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung ausgesetzt, wenn er z.B. bei einer Aktivierungs- und Bewertungsfrage bewusst von einer ihm bekannten höchstrichterlichen Rspr. und der dadurch geprägten Verwaltungsansicht abweicht, ohne dies in der Steuererklärung kenntlich zu machen. Bei der Thematik "...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verweis auf § 370 Abs. 1, 4-7 AO

Rz. 31 [Autor/Stand] § 378 Abs. 1 Satz 2 AO verweist bzgl. des objektiven Tatbestands in vollem Umfang auf § 370 Abs. 1 und 4–7 AO. Hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen kann daher weitgehend auf die bei § 370 AO gemachten Ausführungen betr. die Tathandlungen (s. § 370 Rz. 203 ff.), den Taterfolg (s. § 370 Rz. 370 ff.) sowie die Kausalität (s. § 370 Rz. 570 ff.) verwie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 70 [Autor/Stand] Der Stpfl. ist nicht daran gehindert, die Erledigung seiner steuerlichen Angelegenheiten Dritten (Mitgesellschaftern, Angestellten oder freiberuflich tätigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe) zu übertragen (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 1 AO). Die Zuziehung Dritter entbindet ihn jedoch nicht von seiner eigenen Verantwortung. So darf er nur solche Personen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Das Wesen der gesonderten Feststellung

Rz. 30 [Autor/Stand] Besteuerungsgrundlagen werden grundsätzlich nicht durch einen gesonderten Verwaltungsakt festgestellt. Vielmehr bilden sie einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheides (§ 157 Abs. 2 AO). Einwendungen gegen die Bewertung können deshalb insoweit nur durch einen Rechtsbehelf gegen den Steuerbescheid erhoben werden. Rz. 3...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.3 Passive Entstrickungen

Neben aktiven Entstrickungshandlungen (wie die Überführung von Wirtschaftsgütern, Änderung der Personalfunktion) wird in der Literatur auch die sogenannte passive Entstrickung problematisiert. [1] Personallose Betriebsstätten treten in der Praxis z. B. in der Form von Solaranlagen, Pipelines, Windparks und Servern auf. Rechtsfrage ist hierbei, wenn ein Rechtsträger – ohne eige...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Verständigungsverfahren nach DBA

Rz. 67 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Zur übereinstimmenden Anwendung des DBA durch die Vertragsstaaten, vor allem auch zur Lösung sog Qualifikations- und Zurechnungskonflikte, sieht Art 25 OECD-MA ein Verständigungsverfahren vor, das in dieser oder ähnlicher Form in die deutschen DBA übernommen worden ist. Danach können Stpfl, die der Auffassung sind, dass Maßnahmen eines oder ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die Tatbestände der Steuerpflicht eines Erwerbs von Todes wegen[1], einer Schenkung unter Lebenden[2], einer Zweckzuwendung[3] und der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen[4] an und konkretisiert bzw. ergänzt diese im Hinblick auf den Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung. Systematisch steht § 9 ErbStG im Zusammenhang mit § 38 AO, wonach di...mehr

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Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung

Leitsatz Der Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung des Unternehmers ist nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG ausgeschlossen, soweit es sich bei den hierfür aufgewendeten Beträgen um unverzichtbare Aufwendungen für die private Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 EStG handelt (Anschluss an BFH-Urteil vom 16.03.2022 ‐ VIII R 33/18, BFHE 276, 120, BStBl II 2022, 614). Es bleibt offen, ...mehr

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Unzulässigkeit einer im Jahr 2022 per Telefax erhobenen Anhörungsrüge

Leitsatz Die Erhebung einer Anhörungsrüge durch einen Rechtsanwalt ist ab dem 01.01.2022 unzulässig, wenn sie nicht als elektronisches Dokument in der Form des § 52a FGO an den BFH übermittelt wird. Der Verstoß gegen § 52d FGO führt zur Unwirksamkeit des Antrags. Er gilt als nicht vorgenommen. Normenkette § 52a, § 52d FGO Sachverhalt Der BFH hatte die Nichtzulassungsbeschwerde...mehr

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Schiedsverfahren (DBA) – AB... / 2 Inhalt

Das Schiedsverfahren der DBA ist kein selbstständiges Verfahren, sondern ist ein unselbstständiger Teil des Verständigungsverfahrens. Folglich muss der Stpfl. ein solches Verfahren zunächst beantragt haben ("Verständigungsverfahren"). Können die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten nicht innerhalb einer Frist von 2 Jahren eine einvernehmliche Lösung nach Art. 25 Abs. 2 O...mehr

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Die Anforderung einer Siche... / I. Die Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO

Der vorläufige Rechtsschutz wird durch zwei voneinander unabhängige Rechtsinstitute gewährt: die Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO bzw. § 69 FGO und die einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO (hierzu umfassend Jörißen, AO-StB 2021, 296 und 2021, 333). (Grafik: Jörißen in Schmider/Wagner/Loritz, Handbuch der Bauinvestitionen und Immobilienkapitalanlagen (HdB), Fach 1714 ...mehr

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Die Anforderung einer Siche... / 6. Rechtsschutz

Einspruch: Gegen die Entscheidung der Finanzbehörde über die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung selbst ist der Einspruch gegeben. Das Finanzgericht kann nur gem. § 69 Abs. 3 FGO angerufen werden. Eine Klagemöglichkeit ist insoweit nicht gegeben. Der Antrag auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung durch das Gericht ist nur zulässig, wenn die Finanzbehörde einen Ant...mehr

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Die Anforderung einer Siche... / b) Wahrscheinlich günstiger Prozessausgang für den Steuerpflichtigen

Trotz Gefährdung der späteren Einziehung oder Vollstreckung darf die Aussetzung der Vollziehung nicht von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn mit einem Obsiegen des Steuerpflichtigen in der Hauptsache mit großer Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist. Das ist der Fall, wenn die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes so bedeutsam sind, dass mit groß...mehr

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Die Anforderung einer Siche... / 4. Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung von Grundlagenbescheiden, insb. Gewerbesteuermessbescheiden

Im Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid (insb.: Gewerbesteuermessbescheid und Gewerbesteuerbescheid) ist eine Aussetzung des Grundlagenbescheides für die Folgebehörde bindend, § 361 Abs. 3 S. 1 AO. Gemäß § 361 Abs. 3 S. 3 AO (und § 69 Abs. 2 S. 6 FGO) entscheidet über die Sicherheitsleistung jedoch die für den Erlass der Folgebescheide zuständige Behörde (im Gewerbest...mehr

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Die Anforderung einer Siche... / 7. Kosten der Sicherheitsleistung

Die Kosten für die Sicherheitsleistung sind durch den Sicherungsgeber zu tragen, da er einen kurzfristigen Liquiditätsvorteil erlangt und somit anderweitige Investitionen oder allgemein Mittelverwendungen tätigen kann. Beachten Sie: Sie sind dem im außergerichtlichen Einspruchsverfahren obsiegenden Steuerpflichtigen zu erstatten, da er in diesen Fällen für die Sicherung eines...mehr

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Die Anforderung einer Siche... / 2. Ermessensausübung

Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Interessensabwägung: Die Entscheidung über die Anordnung der Sicherheitsleistung ist im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens zu treffen (AEAO zu § 361, Zif.. 9.2.1), wobei im Rahmen der gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung die Individualinteressen des Steuerpflichtigen am effektiven Rechtsschutz und das Fiskalinteresse des Staates auf Schutz vor S...mehr

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Die Anforderung einer Siche... / 5. Rechtsnatur der Anordnung einer Sicherheitsleistung

Unselbständige Nebenbestimmung: Die Anordnung einer Sicherheitsleistung ist eine unselbständige Nebenbestimmung in Form einer aufschiebenden Bedingung. Sie erfolgt einheitlich mit der positiven Entscheidung über die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung. Keine selbständige Anfechtbarkeit: Sie kann daher nicht selbständig, sondern nur zusammen mit der Entscheidung über die...mehr

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Übertragung eines nach dem 31.12.2018 ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich das für die Annahme eines Einzweck-Gutscheins bestehende Erfordernis, dass der Ort der Leistung feststehen muss (§ 3 Abs. 14 Satz 1 UStG und Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL) nur auf die Ausgabe ("Verkauf eines Gutscheins an Kunden" i.S. des Abschn. 3.17 Abs. 1 Satz 11 UStAE) oder auch auf eine vorausgehende Übertragung ("Verkauf eines G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Allgemeines

Rz. 9 Die Kennzeichen des Abs. 1 begründen nur dann eine mitteilungspflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltung, wenn die Voraussetzungen des "Main Purpose Tests" des § 138d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a AO erfüllt sind (Relevanztest). Es muss also erwartet werden können, dass der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile in der Erlangung eines steuerlichen Vorteils besteht.[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.4 Zirkuläre Transaktionen, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 57 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen vor, wenn Transaktionen durch Einschaltung funktionsschwacher Unternehmen oder durch Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Vorschrift sprachlich missglückt ist, da de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 12 § 138e Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b AO führt zwei Vertragsbestimmungen auf, die als Indizien auf das Vorliegen einer schädlichen grenzüberschreitenden Steuergestaltung hinweisen. Sie bilden nur dann Kennzeichen i. S. d. § 138e Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn sie in der Vereinbarung selbst enthalten sind, wenn auch u. U. nicht in der gleichen Vertragsurkunde. Die Vereinbarung wird ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Begriff der marktfähigen Gestaltung

Rz. 2 Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist marktfähig, wenn sie konzipiert und vermarktet wird, umsetzungsbereit ist oder zur Umsetzung bereitgestellt wird, ohne dass sie in wesentlicher Hinsicht an die Bedürfnisse des jeweiligen Nutzers angepasst werden muss. Der Begriff der individuellen Anpassung bezieht sich auf den sachlichen Inhalt der Steuergestaltung. Anpas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.1 Allgemeines

Rz. 98 § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO enthält zwei Tatbestände, die Gestaltungen zum Gegenstand haben, die Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen betreffen und an die Ansässigkeit bzw. fehlende Ansässigkeit des Empfängers der Zahlungen anknüpfen.[1] Die Ansässigkeit des Zahlenden ist ohne Bedeutung. Er kann in einem Hoch- oder Niedrigsteuerland ansässig sein oder keine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.3 Vergütungsvereinbarungen, Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

Rz. 20 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AO bilden bestimmte erfolgsbezogene Vereinbarungen hinsichtlich der Vergütung ein Kennzeichen, das in Verbindung mit dem Main Purpose Test zur Mitteilungspflicht führt. Die Regelung in Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b hat eine starke und unmittelbare Verbindung zu dem Main Purpose Test des § 138d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a AO. Wenn die Vergütung a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.3 Unterschiede in der Bewertung von Vermögensgegenständen, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 117 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO führen Gestaltungen zu einem Kennzeichen, durch das Vermögensgegenstände übertragen oder überführt werden, soweit sich die Bewertung dieser Vermögensgegenstände in den beteiligten Steuerhoheitsgebieten wesentlich unterscheiden.[1] Der Begriff der "Vermögensgegenstände" dürfte mit dem steuerlichen Begriff der Wirtschaftsgüter iden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Definition des "verbunden Unternehmens", Abs. 3

Rz. 170 In § 138e Abs. 3 AO wird der Begriff des verbundenen Unternehmens definiert, der in Abs. 1 und 2 verwendet wird. In der Definition wird, ebenso wie in § 1 Abs. 2 AStG, auf eine Beteiligung von mehr als 25 % oder auf einen erheblichen Einfluss abgestellt. Die Vorschrift entspricht der Ergänzung des Art. 3 der Richtlinie v. 15.2.2011[1] um die Nr. 23 durch Art. 1 Nr. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.1 Der Grundtatbestand

Rz. 127 § 138e Abs. 2 Nr. 2 AO enthält im ersten Halbsatz eine allgemeine Regelung über Gestaltungen, die zur Aushöhlung des Informationsaustauschs über Finanzkonten führen können oder die sich das Fehlen von entsprechenden Vorschriften über den Informationsaustausch zunutze machen. In den Buchst. a–f sind dann beispielhaft, also nicht abschließend, einige Gestaltungen aufge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.5 Grenzüberschreitende Zahlungen bei fehlender Körperschaftsteuer, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Rz. 71 Unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests führen nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d AO Gestaltungen zu einem Kennzeichen, wenn der Stpfl. grenzüberschreitende Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen leistet, die bei ihm als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, während das verbundene Unternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem es ansässig ist, keiner oder eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Mitteilungspflichtige Änderungen und Ergänzungen

Rz. 3 Nach § 138h Abs. 2 AO mitteilungspflichtig sind bei einer marktfähigen Steuergestaltung Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich der persönlichen Angaben zum Intermediär[1], zum Nutzer[2], zur Beteiligung von dem Nutzer verbundenen Unternehmen[3], zum Datum des Tages, an dem der erste Schritt zur Umsetzung der Steuergestaltung bei dem jeweiligen Nutzer gemacht wurde[4],...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 156 Die Kennzeichen nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 AO betreffen die Gestaltung von Verrechnungspreisen. Diese sind nach § 90 Abs. 3 AO dokumentationspflichtig. Die Mitteilungspflicht nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 AO tritt als selbständige Pflicht neben diese Dokumentationspflicht. Weder wird durch die Mitteilung nach § 138d AO die Dokumentationspflicht erfüllt, noch macht die Dokum...mehr

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Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Die Erteilung von Auskünften durch innerstaatliche Finanzbehörden kann dem Stpfl. in dem anderen Staat, an den die Auskünfte erteilt werden, Nachteile zufügen, die über die Besteuerung des Sachverhalts hinausgehen. Das ist insbesondere bei der Auskunftserteilung an Staaten der Fall, bei denen der Rechtsstaat nicht so ausgeprägt ist wie in den Industriestaaten. Der Stpfl. mus...mehr

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Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren

Leitsatz 1. Entsteht ein Vorsteuerberichtigungsanspruch dadurch, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt bestellt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor. 2. Lohnsteuer ist nicht Teil eines Bargeschäfts i.S. des § 142 InsO, wenn es weder zu einer zeitnahen Zahlung derselben noch zu einer zeitnahen Aufrechnung mit...mehr

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Erweiterung einer Anschlussprüfung

Leitsatz 1. Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung. 2. Für die gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen sind auch bei Prüfungsanordnungen die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich. Normenkette § 5, § 193 Abs...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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ZErb 08/2022, Abziehbarkeit... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. Zu Recht hat der Beklagte mit Bescheid vom 1.4.2019 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 20.2.2020 die Änderung der Erbschaftsteuerfestsetzung vom 28.10.2015 abgelehnt, § 101 S. 1 FGO. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Änderung des Steuerbescheids, weil die geltend gemachten Kosten nicht als Nachlassverbindlichkeiten, insbesondere nicht ...mehr

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AGS 08/2022, Kostenfestsetz... / II. Auswirkungen des Todes des Klägers

1. Auf den Hauptsacheprozess a) Keine Vertretung durch Prozessbevollmächtigten Ist die Partei während des Rechtsstreits verstorben und nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, wird das Hauptsacheverfahren gem. § 239 ZPO unterbrochen. Dies hat auch Auswirkungen auf ein eventuell nachfolgendes Kostenfestsetzungsverfahren, da dieses Verfahren dem Hauptsacheprozess ang...mehr

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AGS 08/2022, Kostenfestsetzung bei nicht geklärter Erbfolge nach dem Tode des erstattungsberechtigten Erben

§§ 86, 103 ff., 239 ZPO; §§ 149 Abs. 1, 155 FGO Leitsatz Ein Kostenfestsetzungsantrag, mit dem der Prozessbevollmächtigte die Kostenfestsetzung zugunsten seines während des Rechtsstreits verstorbenen Mandanten beantragt, ist zurückzuweisen. Der Prozessbevollmächtigte kann nach dem Tod seines Mandanten Prozesserklärungen nicht weiter in dessen Namen abgeben, sondern aufgrund der...mehr

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AGS 08/2022, Fälligkeit der Anwaltsvergütung bei Hauptsacheerledigung; Höhe des Umsatzsteuersatzes

§ 8 Abs. 1 S. 2 RVG; Nr. 7008 VV RVG; § 104 ZPO; §§ 138, 149, 155 FGO; §§ 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. 1a, 28 Abs. 1 UStG Leitsatz Ob die für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 erfolgte Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes auf 16 % eingreift, richtet sich danach, wann die Anwaltsvergütung fällig geworden ist. Dies bestimmt sich im gerichtlichen Verfahren nach Maßgabe des ...mehr

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AGS 08/2022, Fälligkeit der... / III. Fälligkeit der Anwaltsvergütung

Folglich kam es für die Höhe des Umsatzsteuersatzes darauf an, wann die Vergütung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten fällig geworden ist. Das FG Dessau-Roßlau hat darauf hingewiesen, dass für die Vertretung in den vorangegangenen gerichtlichen Verfahren auf die Regelung in § 8 Abs. 1 S. 2 RVG abzustellen sei. Folglich kam es darauf an, wann eine der in dieser Vorschri...mehr

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AGS 08/2022, Fälligkeit der... / II. Erstattung der Umsatzsteuer

Zu den von der Kostenentscheidung des FG erfassten Kosten des Rechtsstreits gehören auch die außergerichtlichen Kosten der Parteien. Zu den somit dem Grunde nach zu erstattenden Anwaltskosten gehört nach Nr. 7008 VV auch die auf die anwaltliche Vergütung entfallende Umsatzsteuer. Deren Festsetzung bzw. Ausgleichung setzt gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO i.V.m. § 149 FGO voraus, da...mehr