Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Ausnahme: Wirtschaftliches Eigentum des Erbauers

Rn. 182e Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Abweichend von der zivilrechtlichen Eigentumslage kann der Bauherr wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes sein, wenn er in der Lage ist, den Grundstückseigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Gebäude auszuschließen (§ 39 Abs 2 Nr 1 AO), wovon auszugehen ist, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse seiten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Konkurrenzen.

Rn 10 Wenn der Unterhaltsberechtigte eine angemessene Erwerbstätigkeit gem §§ 1573 I, 1574 II finden könnte, besteht der Anspruch nach § 1575 gleichwohl. Das G räumt den Anspruch gerade ein, um zum Ausgleich ehebedingter Ausbildungsnachteile die Ausbildung durchführen zu können (Ddorf FamRZ 14, 1466). Ein Anspruch nach § 1575 geht einem Anspruch nach § 1573 vor. Hieraus folg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Aktive RAP u Darlehen

Rn. 803a Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Eine weitere Konkurrenz des Bilanzansatzes zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und anderen Posten kann sich nach Maßgabe des BFH v 21.05.2015 IV R 25/12, BStBl II 2015, 772 ergeben. Der Streitfall handelte um ein Steueroptimierungsmodell, bei dem Ausgaben jetzt und Einnahmen viel später mit entsprechendem Zinseffekt das Gestaltungsziel da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten.

Rn 33 Das Gericht hat einen Beschl nach denselben Maßstäben zu treffen, wie sie das Gesetz den WEigtümern vorgibt (BGH ZMR 18, 608 Rz 10). Ob das Gericht für den Inhalt eines Beschl insoweit ein Ermessen hat, bestimmt sich nach materiellem Recht, nämlich danach, ob den WEigtümern selbst ein Ermessen zustünde (BRDrs 168/20, 93). Müssten die WEigtümer einen konkreten Beschl fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nach bereits getroffener An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abzug von Verbindlichkeiten.

Rn 6 Auch negatives Anfangsvermögen ist nach III zu berücksichtigen, weshalb auch der Abbau von Schulden während der Ehezeit einen Zugewinn darstellt. Somit kommt die damit verbundene Verbesserung der wirtschaftlichen Situation nicht mehr nur einem Ehegatten zugute. Dabei werden zu Beginn des Güterstandes vorhandene Belastungen wegen des im Güterrecht geltenden Stichtagsprin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Andere Erhaltungskosten.

Rn 7 Andere als die gewöhnlichen Erhaltungskosten gehen letztlich zu Lasten des Nachlasses, wenn der Vorerbe sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte (§ 2124 II). Sie führen idR zu einem Wertzuwachs, der später auch dem Nacherben zugutekommt. Rn 8 Es handelt sich um Aufwendungen mit langfristig Wert steigernder Wirkung (BGH NJW 93, 3198f), etwa für die außergewöh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 756 BGB – Berichtigung einer Teilhaberschuld.

Gesetzestext 1Hat ein Teilhaber gegen einen anderen Teilhaber eine Forderung, die sich auf die Gemeinschaft gründet, so kann er bei der Aufhebung der Gemeinschaft die Berichtigung seiner Forderung aus dem auf den Schuldner entfallenden Teil des gemeinschaftlichen Gegenstands verlangen. 2Die Vorschriften des § 755 Abs. 2, 3 finden Anwendung. Rn 1 § 756 berechtigt einen Teilha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nutzungsvergütung.

Rn 26 Als Ausgleich dafür, dass der aus der Wohnung, ggf auch der Mietwohnung (KG FamRZ 15, 1191), verdrängte Ehegatte bis zur Rechtskraft der Ehescheidung auf sein Recht zum Mitbesitz verzichten muss, kann, soweit dies der Billigkeit entspricht, von dem anderen beginnend ab Geltendmachung des Zahlungsbegehrens (Kobl NZFam 15, 330; Bremen FamRZ 14, 1299) eine Nutzungsentschä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zustandekommen.

Rn 3 Maßgebend für das Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrages sind die allg Grundsätze der Rechtsgeschäftslehre – §§ 104 ff. Unternehmer und Besteller müssen sich also mit Angebot und Annahme (§§ 145 ff) über die wesentlichen Vertragsbedingungen ( essentialia negotii , vgl Vor §§ 145 ff Rn 42, § 145 Rn 4) einigen, wozu außer der Bestimmung der werkvertraglichen Leistungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung der Grundschuld.

Rn 4 Die Grundschuld entsteht wie die Hypothek (Weiteres s § 1113 Rn 4) durch (formlose) Einigung und Eintragung (§ 873; Ausn: §§ 1195, 1196). Die Einigung über das Entstehen des Rechts ist von der Wirksamkeit des sie veranlassenden Geschäfts grds unabhängig (BGH NJW 13, 1676 [BGH 20.03.2013 - XII ZB 81/11]). Beim wucherischen Geschäft ergreift die Nichtigkeit dagegen auch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verbraucherverträge.

Rn 3 Art 6 gilt ausdrücklich nur für Verträge, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen werden. Dies folgt dem Schutzkonzept der Verbraucherrichtlinien (vgl auch §§ 13, 14 BGB). Damit aber ist wichtig nicht nur, dass der eine Verbraucher, sondern auch, dass der andere Unternehmer ist. Privatgeschäfte unter Nichtgewerbetreibenden sind nicht (mehr) umfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vollmachten im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb.

Rn 30 Die Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks kann die Beauftragung eines Maklers enthalten (BGH NJW 88, 3012 [BGH 18.05.1988 - IVa ZR 59/87]), berechtigt aber nicht dazu, den Käufer zur Belastung des Grundstücks zu ermächtigen (Jena OLG-NL 94, 245). Die nur an eine Notarstelle gebundene Belastungsvollmacht des Grundstückskäufers berechtigt zu Grundschuldbelastungen in H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückgewähr von Leistungen.

Rn 52 Während des Zusammenlebens erbrachte gemeinschaftsbezogene Leistungen oder Zuwendungen können wegen des Verrechnungsverbotes regelmäßig nicht ersetzt verlangt werden (BGH FamRZ 13, 1295; 08, 247, 248), in keinem Fall für Tätigkeiten, die das tägliche Zusammenleben ermöglicht haben, zB im Haushalt. Das gilt auch für Pflegeleistungen (Frankf FamRZ 82, 265), die Übernahme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeine Regeln, III 1 und 2.

Rn 5 Allg gelten zwei Voraussetzungen: (1.) Zweck des Darlehens muss es sein, ganz oder teilweise einen Vertrag des Verbrauchers (im Folgenden: ›Beschaffungsvertrag‹) zu finanzieren, II 1. Dabei bleibt gleich, ob der Kredit direkt an den Partner des Beschaffungsvertrages ausbezahlt wird oder ob diese Zahlung über den Verbraucher läuft. Doch muss der Darlehensgeber den Finanz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die ausschließlich mit einem betrieblichen bzw beruflichen Fehlverhalten zusammenhängen, sind als BA zu qualifizieren. § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ordnet hinsichtlich dieser Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Einschränkend gilt das Abzugsverbot nicht, soweit mit der Geldbuße auch der durch den Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 45 ist eine Sondervorschrift, die die Berechnung des Ehezeitanteils von Anrechten aus betrieblicher Altersversorgung (betrAV) regelt. Die Bestimmung ist nach dem Willen des Gesetzgebers unmittelbar nur auf Anrechte anzuwenden, die sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch im Anwartschaftsstadium befinden, während bereits laufende Betriebsrenten nach § 41 i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Nachträgliche Betriebsausgaben

Rn. 1635 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufwendungen, die nach der Betriebsaufgabe entstanden sind, sind idR nicht mehr betrieblich veranlasst. Die Betriebsbeendigung soll einen Schlussstrich unter die betrieblichen Geschäftsvorfälle setzen. Jedoch können nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit Aufwendungen entstehen, die noch im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit standen. So...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Äquivalenzstörungen.

Rn 30 Diese sind bei gegenseitigen Verträgen in den Grenzen des Zumutbaren unbeachtlich. Das gilt sowohl für eine Wertminderung des Entgelts (insb durch Geldwertschwund, etwa BGHZ 86, 167, 186f) wie auch für Kostensteigerungen bei der Leistungserbringung. Dies gilt im Grundsatz auch für in ausländischer Währung zu leistende Schulden (BGHZ 183, 287 zur Morgengabe; krit Wurmne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Häufig erreicht der Verbraucher sein Ziel nicht mit einem einzigen Vertrag. Vielmehr muss er zwei Verträge schließen: Einen Vertrag über die letztlich erstrebte Leistung (meist Kauf- oder Werkvertrag, aber nach BGHZ 156, 46, 50 auch Erwerb einer Beteiligung an einer Anlagegesellschaft) und einen zweiten Vertrag zur Finanzierung der aus dem ersten Vertrag geschuldeten Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kasuistik.

Rn 6 Die Gründe für die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit sind vielfältig, lassen sich im Wesentlichen jedoch in den nachfolgenden Fallgruppen erfassen. Besondere Leistungen für den anderen Ehegatten sind als schwer wiegender Grund anzusehen, wenn die Erwerbstätigkeit deswegen unterbleibt. Es wäre treuwidrig, einerseits die Leistung eines Ehepartners in Anspruch zu nehmen un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erwerb in der Ehezeit (Abs 2).

Rn 9 Bereits aus § 1 I ergibt sich, dass Versorgungsanrechte dem VA nur insoweit unterliegen, als sie in der Ehezeit erworben worden sind. Der Erwerbsvorgang muss in der Ehezeit stattgefunden haben, dh, dass das Anrecht – zumindest tw – durch Arbeit oder Vermögen in der Ehezeit begründet oder aufrechterhalten worden sein muss (vgl § 2 II Nr 1). Ist ein rechtlich selbstständi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Informationspflichten (Abs 2).

Rn 7 II erlegt dem Darlehensvermittler ggü dem Verbraucher, nicht auch Dritten, in Umsetzung von Art 5 I 4b, VI u Art 6 I 2 VerkrRL 2008 zur Schaffung von Transparenz zusätzlich zum Darlehensgeber die vollen, rechtzeitig vor Abschluss des Vermittlungsvertrages zu erfüllenden Informations- u Erläuterungspflichten aus § 491a u aus Art 247 § 13 II EGBGB auf, seit dem 30.7.10 au...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Fristbeginn beim Vorbehalt von Wohnungsrechten

Rz. 198 Häufig wird anstelle eines Nießbrauchs- ein Wohnungsrecht für den Übergeber vereinbart. Dieses steht grundsätzlich dem Nießbrauchvorbehalt gleich, so dass ein umfassendes Wohnungsrecht den Fristbeginn nach verbreiteter Ansicht verhindert.[373] Anders ist dies jedoch, wenn sich das Wohnungsrecht auf einzelne Teile des Zuwendungsobjekts bezieht:[374] Rz. 199 Nach der Rs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Leistungsformen (Abs 2 Nr 3).

Rn 13 Die Versorgungen müssen gem II Nr 3 Hs 1 grds auf eine Rente gerichtet sein, also auf eine regelmäßig wiederkehrende Geldzahlung. In Betracht kommen sowohl lebenslange (Regelfall) als auch zeitlich begrenzte Renten (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 17). Für die Einbeziehung in den Wertausgleich bei der Scheidung ist ferner erforderlich, dass das Rentenstammrecht gesichert ist. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechte und Pflichten (I und II).

Rn 2 Nach I hat der Vormund die Vermögenssorge zum Wohl des Mündels wahrzunehmen. Sein Ziel muss es sein, das Vermögen des Mündels bis zu dessen Volljährigkeit zu erhalten und soweit möglich zu mehren, daher wird der Vormund verpflichtet, das vorgefundene Vermögen sicher und möglichst rentabel anzulegen (RG 137, 320), er darf aber auch den Vermögensstamm angreifen, wenn dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Positives Tun.

Rn 5 Eine Täuschung durch Vorspiegeln oder Entstellen von Umständen muss sich auf objektiv nachprüfbare Angaben beziehen (BAG NJW 12, 3390 Tz 22; MüKo/Armbrüster § 123 Rz 29). Zu eng ist es, allein auf Tatsachen abzustellen. Die Täuschung muss sich auf objektiv nachprüfbare Umstände beziehen, die als wahr oder falsch bezeichnet werden können, sofern diese Einfluss auf den En...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bewertung nach dem Kapitalwert.

Rn 12 Der Kapitalwert nach § 4 V BetrAVG ist der Wert des Anrechts, der bei einem Arbeitsplatzwechsel vom bisherigen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Dem entspricht beim VA der Transfer des Anrechts – in Höhe des Ausgleichswerts, dh der Hälfte des Ehezeitanteils (§ 1 II 2) – vom ausgleichspflichtigen auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten. Im Arbeitsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zumutbarkeit für den Ausgleichspflichtigen (Abs 2).

Rn 5 Der Abfindungsanspruch ist gem II an die Voraussetzung geknüpft, dass die Zahlung dem ausgleichspflichtigen Ehegatten (wirtschaftlich) zumutbar ist. Bei dieser Prüfung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Einerseits soll eine zu weitgehende Belastung des Ausgleichspflichtigen vermieden, andererseits aber dem Ausgleichsberechtigten möglichst eine eigenstän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausnahmen.

Rn 25 Art 6 gilt nun für alle in den Anbahnungssituationen geschlossenen Verbraucherverträge, doch sind Ausnahmen von I u II in IV in den fünf Buchstaben a) bis e) enthalten. Dann kann aber noch Art 46b EGBGB zum Zuge kommen. Rn 26 Lit a) betrifft Dienstleistungen, die ausschließlich in einem anderen Staat als dem Verbraucherstaat erbracht werden, bisher Art 5 IV lit b) EVÜ =...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gebrauchsvorteil.

Rn 2 Der Gebrauch einer Sache oder eines Rechtes besteht in der Ausübung der damit verbundenen Rechte. Im Gegensatz zum Verbrauch geht durch den Gebrauch die Sache oder das Recht nicht unter. Allerdings zehrt der Gebrauch den Wert der Sache auf, wenn diese nur eine begrenzte Gebrauchsdauer hat (Möbel, KfZ, Maschinen). Gebrauchsvorteile einer Sache werden durch deren Besitz v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden und nicht dem Arbeitseinkommen zuzurechnen sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH 13.9.23 – XII ZB 400/22, juris Rz 17 = FamRZ 23, 1941; 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860). Werden sie dagegen ggf sti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Körper- und Gesundheitsschäden.

Rn 20 Bei Körper- oder Gesundheitsschäden muss der Geschädigte sich sachgerecht um Heilung bemühen. Doch braucht er sich nicht mit einer Nachbehandlung gerade durch den ersatzpflichtigen Arzt zu begnügen (Köln VersR 87, 620). Ggf muss der Geschädigte sich einer Rehabilitation unterziehen (BGH VersR 70, 272). Dazu muss der Schädiger die nötigen Mittel vorschießen (BGH VersR 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gläßner/Leineweber, StBp 1985, 97 u 125. Rn. 1120 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Zur industriellen Serienfertigung werden Formen und Modelle benötigt. Typische Fälle sind Gussteile, die eine Maschinenfabrik benötigt. Solche Serienfertigungen werden häufig auf Subunternehmer ausgelagert (Outsourcing). Hierfür typisch ist die Situation in der Automobilindustrie. Der Automobilherste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Begriff.

Rn 5 Die grobe Unbilligkeit darf nicht nur vorübergehend zu bejahen sein, weil andernfalls die Möglichkeit der Stundung nach § 1382 besteht (BGH NJW 70, 1600). Maßstab für die Billigkeitskorrektur ist die idealgerechte Durchführung des Zugewinnausgleichs auf der Grundlage des vom Gesetz angenommenen Grundmusters. Deshalb ist sie nicht gegeben, wenn ein Ehegatte Vermögen nur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. "Betrieb"

Rn. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Betriebswirtschaftlich wird zwischen "Unternehmen" und "Betrieb" unterschieden. Die Unterscheidung ist dabei räumlich orientiert: Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben, der "Betrieb" kann als örtliche Sachgesamtheit verstanden werden. Steuerlich kann diesem Unterscheidungsmerkmal nicht (ohne weiteres) gefolgt werden; der betriebswirtsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zahlungsaufschub (Abs 1).

Rn 4 Ein Zahlungsaufschub liegt vor bei entgeltlicher Stundung der Gegenleistung des Verbrauchers im Rahmen eines Austauschvertrages, auch bei einem bloßen Stillhalteabkommen (Soergel/Seifert Rz 16; Meincke/Hingst WM 11, 633, 636), etwa eines Kauf- o Werklieferungsvertrags, aber auch eines Unterrichts- o Pauschalreisevertrages (Köln DB 95, 2466) o bei entgeltlicher Vorleistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Grundfragen und Anwendungsbereiche des Veranlassungsprinzips im Ertragsteuerrecht, StuW 1996, 267. Weber, Die Abgrenzung zwischen Erwerbs- und Privatsphäre nach dem Veranlassungsprinzip, StuW 2009, 184. Rn. 82 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG werden BV, wenn sie zur Förderung des Betriebszwecks im weitesten Sinn eingesetzt werden u (negativ) ein solcher Einsatz nicht dadur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen für "ähnliche Zwecke" iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG

Rn. 1710 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben den ausdrücklich genannten Anlagen und Einrichtungen nennt das Gesetz Aufwendungen für "ähnliche Zwecke". Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für sportliche Zwecke, die Unterhaltung von Geschäftsfreunden, die Freizeitgestaltung oder die Repräsentation (BFH BStBl II 1993, 367; 2017, 222; BFH/NV 2007, 1230). "Ähnliche Zwecke" betr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Widerruf des Beschaffungsvertrages, I, IV.

Rn 17 Nach I soll der Widerruf des Beschaffungsvertrages zB nach §§ 312g, 355, 356 auch den damit verbundenen Darlehensvertrag erfassen; das Darlehen ist gleichsam bestandsakzessorisch ggü dem Beschaffungsvertrag. Für die Rückabwicklung dieses widerrufenen Vertrages gelten § 355 III sowie, je nach Art des Vertrags, die §§ 357–357c direkt, für diejenige des Darlehens entspr, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nachweismakler.

Rn 28 Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags ist mehr als nur die Ermittlung und Weitergabe eines geeigneten, bisher dem Auftraggeber nicht bekannten Vertragsobjekts. Die Ermittlungsmöglichkeit durch den Auftraggeber reicht nicht aus (BGHZ 119, 32, 33). Der Nachweismakler hat den Auftraggeber vielmehr in die Lage zu versetzen, dass zumindest konkrete Verha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob, Passivierung "haftungsloser Verbindlichkeiten", BB 1986, 972; Meyer, Bilanzierung von bedingt erlassbaren Darlehen zur Finanzierung von unter Aktivierungsverbote fallenden WG, DB 1986, 1425; Schwarz, Die steuerliche Passivierung gewinnabhängiger Verbindlichkeiten, BB 1986, 1608; Wendt, Passivierungsaufschub nach § 5 Abs 2a EStG, StbJb 2003/04, 247; Hoffmann, Rangrücktritt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen

Rn. 840 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Aus Sicht des allg Sprachgebrauches werden Schulden und Verbindlichkeiten synonym verwandt, ähnlich verfährt das Schuldrecht in den §§ 366, 367 u 371 BGB einerseits und § 257 u § 762 BGB andererseits. Dem schließt sich auch das HGB im bilanzrechtlichen Teil an, wenn es in § 247 Abs 1 HGB von Schulden und (zB) in § 266 Abs 3 HGB von Verbindl...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / III. Zuordnung von Nachlassverbindlichkeiten zu einzelnen Spaltnachlässen zur Pflichtteilsberechnung

Rz. 309 Die Zuordnung von Nachlassverbindlichkeiten kann bei Nachlassspaltung und unterschiedlichen Beteiligungsquoten an den einzelnen Nachlassteilen zum Streitpunkt werden – wird doch z.B. der testamentarische Erbe versuchen, diese nach Möglichkeit dem Nachlassteil zuzuordnen, der besonders hoch mit Pflichtteilen belastet ist, oder gar diese in mehreren Nachlassmassen glei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderregeln für Immobiliengeschäfte, III 3.

Rn 10 Anwendungsbereich des III 3 ist sachlich der finanzierte Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts. Das sind Wohnungseigentum (WEG § 4 III) und Miteigentumsanteile. Zeitlich ist von Bedeutung, dass III 3 aufgrund der Heininger-Entscheidung (EuGH 13.12.01, C-481/99 – Heininger, NJW 02, 281 [BVerfG 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02]) nachträglich eingefügt worden...mehr