Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1 IB.SH Immofix

Dieses Darlehen soll die Immobilienfinanzierung zu einem äußerst günstigen Zinssatz ergänzen. Dabei kann man aus 2 Tilgungsvarianten wählen. 2.15.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen (ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze). 2.15.1.2 Das wird gefördert Gefördert wird Neubau, Kauf...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.9 Rechtsanspruch

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die KfW-Förderbank verteilt die Mittel nach den gewährten Haushaltsmitteln.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der L-Bank, sondern bei einem frei wählbaren Finanzierungsinstitut. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn der Maßnahme.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4 Brandenburg

Das Land hat über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) derzeit ein interessantes Programm aufgelegt: Programm für Brandenburg Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau[1] 2.4.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. 2.4.2 Das wird gefördert Das Program...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.4 Erneuerbare Wärme – Zuschuss

Für ein Drittel der Hamburger CO2-Emmission ist die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser verantwortlich. Dieses Programm soll Wohnungseigentümer über einen Zuschuss motivieren, in Maßnahmen zur Energiesenkung zu investieren. 2.6.4.1 Antragsberechtigung Folgende Personenkreise können einen Zuschuss erhalten: Grundeigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigte, Unter...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.4 Antragstellung

Die Anträge sind vor Beginn des Bauvorhabens an die SIKB zu richten. Die notwendigen Formulare können auf der Webseite der SKIB im dortigen Formularcenter heruntergeladen werden. Planungs- und Beratungsleistungen gehören nicht zum Beginn des Vorhabens.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1 Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Kredit 505

Mit diesem Programm werden die Modernisierungen von selbst genutztem Wohneigentum gefördert. 2.11.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum. Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % (für einen Tilgungszuschuss von...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.5 Diese Anforderungen muss das Projekt erfüllen

1.4.5.1 Definition und technische Mindestvoraussetzungen (Gesamtsystem, Photovoltaikanlage und Speicher) Definitionen Als ein Gesamtsystem[1] wird eine Anlagenkombination aus Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und nicht öffentlich zugängliche Ladestation für Elektroautos sowie die für den gekoppelten Betrieb der Anlagen notwendigen Nebenanlagen wie Wechselrichter, Energiem...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.13.3 Antragstellung

Der Antrag ist über das Förderportal der SAB zu stellen (verfolge Link "Förderprogramm beantragen" am Ende der Webseite: www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen) und erfolgt nach Abschluss des Vorhabens.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die WIBank. Der Zinszuschuss ist gemeinsam mit dem Darlehen explizit zu beantragen. Zeitliche Begrenzung! Dieses Programm ist zunächst bis zum 31.12.2024 befristet.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.4 Antragstellung

Die Förderanträge sind formgebunden. Sie müssen vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen in zweifacher Ausfertigung bei der LFI eingereicht werden. Die Vordrucke für die Förderdarlehen können online auf den Seiten der LFI unter www.lfi-mv.de [1] abgerufen werden. Zeitliche Begrenzung! Dieses Förderprogramm soll am 31.12.2026 auslaufen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.4 Antragstellung

Der Antrag ist bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde) zu stellen. Die Antragsformulare stehen auf der Homepage der NBank (www.nbank.de) im Downloadcenter zur Verfügung. Ebenfalls auf dieser Internetseite zu finden ist eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen unter Service/Standorte und Beratungsstellen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.4 Antragstellung

Der Antrag ist bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde) zu stellen, die auch die Antragsformulare ausgibt. Auf der Internetseite der NBank unter www.nbank.de/ ist eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen zu finden.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.5 Diese Kredite gewährt das Programm

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.1.2 Das wird bezuschusst

Einen Zuschuss erhält man für eine Investition in die Heizungsoptimierung. Die Heizungsanlage muss mindestens 2 Jahre alt sein und befindet sich in einem Wohngebäude. Diese Heizungsanlagen werden bezuschusst:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.1 Das wird gefördert

Die Förderung umfasst den Erwerb und die Errichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung, Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh nutzbarer Speicherkapazität und nicht öffentlich zugänglicher Ladestation mit minde...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2.2 Das wird gefördert

Gefördert wird die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Werden gleichzeitig Bauteile aus verschiedenen Bauteilgruppen modernisiert, kann ein zusätzlicher Modernisierungsbonus gewährt werden. Unterstützt wird auch eine begleitende qualitätssichernde Maßnahme wie Baubegleitung, der verpflichtende h...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.4.1 Das wird gefördert

Folgende Vorhaben werden gefördert: die energetische Sanierung führt eine Verbesserung zum aktuellen Energieverbrauch der Immobilie herbei, die energetische Sanierung erfolgt innerhalb von 10 Jahren nach Zusage der Basisförderung, die energetische Sanierung erfolgt mit einem zugelassenen Energieberater nach der Liste www.energie-effizienz-experten.de, die Maßnahmen entsprechen d...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1 Bayerisches Modernisierungsprogramm

Dieses Programm soll Eigentümer motivieren, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu modernisieren oder zu erneuern. Gefördert werden auch Pflegeplätze in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen nach den §§ 71 und 72 SGB XI (stationäre Pflegeeinrichtungen). 2.2.1.1 Antragsberechtigung Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwoh...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.1.1 Diese Heizungsanlagen werden gefördert

Gefördert werden alle nach dem GEG zulässigen Wärmeerzeuger, wenn sie auf der Basis erneuerbarer Energien betrieben werden oder dazu beitragen. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen: Solarthermische Anlagen Biomasseheizungen Wärmepumpen Brennstoffzellen Innovative Heizungen Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen Gebäudenetzanschlüsse Wärmenetzanschlüsse Hybrid- und wa...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.3 Darlehenskonditionen

Art der Förderung Die L-Bank fördert in Form eines zinsverbilligten Darlehens für die Programmbestandteile Sanierung Plus, Einzelmaßnahmen und Altersgerecht Umbauen KfW-Programm 270 Wohnungseigentümergemeinschaften, die das KfW-Programm 270 in Anspruch nehmen wollen (Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)), können dies über die L-Bank beantragen. Bei einer energetischen S...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.3 Darlehenskonditionen

Die Aufwendungen für die Modernisierung werden mit einem Annuitätendarlehen in Höhe von bis zu 200.000 EUR gefördert. Das Mindestdarlehen beträgt 5.000 EUR. Finanziert werden 100 % der förderfähigen Aufwendungen. Die Darlehen können mit Zinsbindungsfristen von 20, 25 oder 30 Jahren vereinbart werden. In den ersten 5 Jahren beträgt der Zinssatz 0 %, danach bis zum Ablauf der Z...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.2 Das wird gefördert

Mit diesem Darlehen werden folgende Maßnahmen gefördert: die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle, Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs und Maßnahmen, die die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie die technischen Anforderungen der jeweils gültigen Förderrichtlinie zu...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.6 Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW-Förderbank zu stellen. Die erforderlichen Informationen erhält man unter www.meine.kfw.de. Unter www.public.kfw.de/zuschussportal-web/ gelangt man zum Online-Zuschussportal. Erst nach Erhalt der Zuschusszusage darf mit dem Projekt begonnen werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Projekts. Innerha...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.1 Antragsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Anspruchsberechtigt bei Modernisierungsmaßnahmen an vermieteten Wohnungen sind Personen, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht übersteigt (Einkommensgruppe A). Haben Mieter eine geförderte Wohnung bereits vor Erteilung der Förderzusage bewohnt, müsse...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

Die Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) vorgenommen. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen wird das folgende Programm angeboten: Programm für Mecklenburg-Vorpommern Modernisierung (Darlehen) von Wohnungen im Bestand[1] Dieses Programm soll Eigentümer von Wohnungen motivieren, den Bestand zu mo...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Ein 4-Personenhaushalt kann ein Darlehen von max. 100.000 EUR erhalten. Für jedes weitere im Haushalt lebende Mitglied kann das Darlehen um 5.000 EUR erhöht werden. Maximal werden die Investitionskosten gefördert. Diese sind über einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen. Konditionen Es werden langfristige Darlehen mit Zinsfestschreibungen von 10, 1...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften von in Hessen belegenen Wohngebäuden. Vorliegen eines bestandskräften Beschlusses der Wohnungseigentümer Die WIBank verlangt als Fördervoraussetzung einen ordnungsgemäß gefassten Beschluss der Wohnungseigentümer – bevorzugt nach dem von der WIBank veröffentlichten Musterbeschluss.[1] Bonitätsprüfung einzelner Wohnungseigen...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2 Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

Dieses Programm ist für Privatpersonen, die an ihrem Wohnhaus eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) installieren. Hierfür erhalten die Antragsteller ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank. Die Förderung kann nicht nur für die erstmalige Installation einer PV-Anlage, sondern auch für die Erweiterung oder die Modernisierung bestehender Anlagen verwendet werden. Zudem wird auc...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden die Maßnahmen nach dem KfW-Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG, Programm 261)", s. hierzu oben Kap. 1.1. Hierzu muss mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85 erreicht werden. Ebenfalls gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb von Mietwohnungen entsprechend den Anforderungen des KfW-Energie- Effizienzhauses nach d...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.3 Darlehenskonditionen

Es werden Darlehen bis zu 150.000 EUR der förderfähigen Kosten gewährt. Gefördert werden dabei 100 % der Kosten. Das Mindestdarlehen muss 2.500 EUR betragen. Die Darlehen werden zum einen als Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 10 bis 35 Jahren oder als endfällige Darlehen mit einer Laufzeit von 10, 15 oder 20 Jahren angeboten. Die aktuellen Zinssätze zu den Laufzeiten ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.5.4 Anforderungen an das Elektroauto

Neben den zuvor beschriebenen Anforderungen an das Gesamtsystem und das Wohngebäude, muss auch das E-Auto bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind: Das E-Auto muss ein ausschließlich rein batteriebetriebenes Elektroauto im Sinne des § 2 Nr. 2 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) der Klassen M1 und N1 sein. Ein E-Auto muss auf die antragstellende- oder eine andere z...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1 Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg stellt über die Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) die folgenden 4 interessanten Förderprogramme zur Verfügung: Programme für Baden-Württemberg Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie Wohnen mit Zukunft Photovoltaik (Nachhaltiger Strom) Modernisierung für Wohnungseigentümergemeinschaften Energieeffizientes Sanieren (Zusatzfinanzierung) 2.1.1 Kombi...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.4 Energieeffizientes Sanieren (Zusatzfinanzierung)

Bei diesem Programm handelt es sich um eine Zusatzförderung aus dem Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022. Es richtet sich an Familien, die eine ältere Immobilie kaufen und energetisch sanieren möchten. Die Zusatzförderung kann nur als Ergänzung zu dem Finanzierungsbaustein "Basisförderung Z15-Darlehen" in Anspruch genommen werden. Das muss vorab erfüllt sein Die Zusatzförderung ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5.3 Darlehenskonditionen

Es wird ein Darlehen in Höhe von 40 % der Gesamtkosten gewährt, maximal 150.000 EUR. Zinsbindungsfrist gilt für 15 Jahre bei einem Tilgungssatz von 1 % und 2 % p. a. Bereitstellungszinsen werden ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage mit 3 % pro Jahr erhoben. Eine vorzeitige Rückzahlung des Gesamtbetrags ist möglich. Die Auszahlung der Darlehen erfolgt Bei Neubau: 50 % bei Baubeg...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.1.2 An diesen Höchstgrenzen bemisst sich der Zuschuss

Bei dem Einbau von energetischen Heizungsanlagen beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die Anwendung der zuvor genannten Prozentwerte: 30.000 EUR für die 1. Wohneinheit bzw. ein Einfamilienhaus, jeweils 15.000 EUR für die 2. bis 6. Wohneinheit und jeweils 8.000 EUR ab der 7. Wohneinheit. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben, bezieht sich immer auf die An...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.4 Antragstellung

Der Förderantrag ist bei den zuständigen Bewilligungsstellen (Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg und Nürnberg[1]) einzureichen. In den Fällen, in denen eine Förderung nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch genommen wird, ist mit dem Förderantrag die Bestätigung eines...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Gefördert werden 100 % der Investitionskosten. Die Darlehen betragen: bis zu 140.000 EUR je Wohnung bis zu 175.000 EUR je Wohnung, wenn der Effizienzhaus-Standard 85 (BEG) erreicht wird. Der Mindestdarlehensbetrag ist mit 5.000 EUR je Wohnung festgelegt. Es erfolgt eine Zinsfestschreibung (bei Einhaltung des Effizienzhausstandards mind. 85 (BEG)) auf 20 Jahre bei ei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.1.4 Ergänzungskredit

Antragsteller können einen Ergänzungskredit beantragen. Die Beantragung erfolgt über ein Finanzinstitut. Dieses kann der Antragsteller frei wählen (Hausbankverfahren). Für den Ergänzungskredit sind folgende Konditionen möglich: max. Kreditsumme 120.000 EUR pro Wohneinheit, max. Zinsvergünstigung 2,5 % bei 30 Jahren Laufzeit, Zinsbindungsfrist max. 10 Jahre. Nach Ablauf der Zinsbi...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen. Mietpreisbindung Voraussetzung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung festgelegte Anfangsmieten in dem geförderten Mietobjekt nicht überschritten werden. Ferner dürfen die Mieterhaushalte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen sind der Tabelle in Kap. 2....mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.3 Darlehenskonditionen

Gewährt wird ein zinsgünstiger Kredit in Höhe der förderfähigen Kosten bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit. Werden energetische Einzelmaßnahmen umgesetzt, erfolgt die Förderung mit einer Zinssubvention von bis zu 0,2 % p. a. mit einer Zinsbindung von 10 Jahren. Bei einem Einsatz von erneuerbaren Energien, erfolgt eine Zinssubvention von bis zu 0,3 % p. a. mit einer Zinsbindung ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die Einkommensgrenzen des Saarlands nicht überschreiten. Bei der zu modernisierenden Wohnung muss es sich darüber hinaus um eine Wohnung im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder um eine selbstgenutzte Eigentumswohnung handeln. Die Maßnahmen selbst müssen den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Woh...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.8 Tilgungszuschuss

Um die Attraktivität des Programms zu steigern, werden Tilgungszuschüsse gewährt. Wird der Nachweis der jeweils erreichten Effizienzhaus-Stufe gemäß Zusage erreicht, wird der Tilgungszuschuss gewährt. Der Tilgungszuschuss wird auf den hierfür bewilligten Kreditbetrag gewährt.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.1.2 Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung

Neben den eigentlichen energetischen Maßnahmen werden auch Maßnahmen gefördert, die erforderlich sind, um die Maßnahmen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere: energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, wenn sie im Zusammenhang mit der Sanierung von Effizienzhäusern stehen; Aufwendungen für Nachhaltigkeitszertifizierungen, wenn die NH-Klasse erreicht werden s...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 70.000 EUR gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit gewährt werden. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens und beträgt n...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.1 Das wird gefördert

Das Programm fördert ausschließlich Maßnahmen zur Sanierung von bereits bestehenden Wohngebäuden. Die Maßnahmen müssen dabei unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen (siehe hierzu Kap. Bestandsgebäude). Dabei sind die Anforderungen des geltenden GEG einzuhalten, sofern in der Richtlinie[1] und deren technischen Mindestanforderungen...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.3 Darlehenskonditionen

Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung werden mit 10 Jahren und regelmäßig einem tilgungsfreien Anlaufjahr vereinbart. Wird das Darlehen nicht vollständig abgerufen, wird für die nicht abgerufenen Beträge (6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach dem Zusagedatum) eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % pro Monat erhoben. Für die Dauer der Zinsfestschreibung von 10 Jahren...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.2 Das wird gefördert

Gemäß der Förderabsicht des Landes Bremen, werden folgende Maßnahmen an Wohnraum gefördert: die Schaffung von Wohnraum für Familien im Wohnungsbestand durch Umbau geeigneter kleinteiliger Wohnungsbestände in Reihenhäuser oder Maisonette-Wohnungen, die Schaffung von Wohnraum für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung durch Umbau geeigneter Wohnungen, die Zusammenlegung un...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.3 Darlehenskonditionen

Die förderfähigen Kosten können bis zu 100 % finanziert werden. Das maximale Darlehen beträgt 200.000 EUR. Darlehen unter 5.000 EUR werden nicht ausgegeben. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Es werden folgende Laufzeitvarianten angeboten: 10 Jahre mit 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für 10 Jahre 20 Jahre mit 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbin...mehr