Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Grundzüge der Bewertung

Rz. 13 [Autor/Stand] Für Tierhaltungsgemeinschaften gelten die Bewertungsgrundsätze des § 36 BewG. Danach ist bei der Bewertung das Ertragswertverfahren anzuwenden. Der Ertragswert wird nach § 37 Abs. 1 Satz 1 BewG durch ein vergleichendes Verfahren ermittelt, wenn ein solches Verfahren durchgeführt werden kann. Anderenfalls ist der Ertragswert nach der Ertragsfähigkeit der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Absatz 3 (Fassung für Wirtschaftsjahre von Zwischengesellschaften beginnend nach dem 31.12.2000 und vor dem 1.1.2008)

Rz. 771 [Autor/Stand] Geringfügige Abweichungen. § 8 Abs. 3 bestand in seiner für die Wirtschaftsjahre 2001–2007 geltenden Fassung nur aus einem Satz. Die vorher geltende Fassung bestand dagegen aus zwei Sätzen. Der Satz 2 ersetzt gewissermaßen die vorher geltende zweite Alternative, die ihrerseits seit dem 1.1.2008 ersatzlos weggefallen ist. Eine weitere Änderung besteht da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Hypothetische Anteilsveräußerung fällt unter § 8 Abs. 1 Nr. 9

Rz. 386 [Autor/Stand] Sinn und Zweck der Regelung. Die in § 8 Abs. 1 Nr. 10 statuierte Ausnahme von der Regel betrifft ausschließlich Anteile an einer Kapitalgesellschaft. Bei den Anteilen kann es sich um solche an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften handeln. Sinn der Ausnahmeregelung ist es, solche Einkünfte, die nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 passiv wären, über § 8 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Persönlicher Anwendungsbereich

..., für die unbeschränkt Steuerpflichtige, die im Sinne des § 7 Abs. 2 an der Gesellschaft beteiligt sind, ... Rz. 443 [Autor/Stand] Beschränkung auf unbeschränkt Steuerpflichtige. Anders als das BMF-Schreiben vom 8.1.2007 [2], welches den Gegenbeweis für den "Steuerpflichtigen" eröffnet, muss der Nachweis nach § 8 Abs. 2 Satz 1 durch den "unbeschränkt Steuerpflichtige[n]" er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Satz 4

... Das gilt auch für Zwischeneinkünfte, die einer Betriebsstätte der Gesellschaft außerhalb der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des EWR-Abkommens zuzurechnen sind.... Rz. 551 [Autor/Stand] Kein Gegenbeweis bei Zurechnung der Einkünfte zu Nicht-EG-/EWR-Betriebsstätten. § 8 Abs. 2 Satz 4 schließt die Anwendung des Gegenbeweises nach § 8 Abs. 2 Satz 1 insoweit aus, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Besteuerung von Mitgliederbeiträgen

Rz. 5 [Autor/Stand] Sind Mitgliedsbeiträge nicht schon nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 oder Nr. 18 ErbStG vollumfänglich steuerfrei (§ 18 Satz 2 ErbStG) und greifen auch andere Vorschriften des § 13 ErbStG und/oder §§ 13a, 13c ErbStG nicht, stellt sich die Frage einer möglichen Schenkungsteuerpflicht erst dann, wenn und soweit Zuwendungen eines Mitglieds innerhalb von zehn Jahren (§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Erweiterung der Tatbestandsvoraussetzungen (Satz 3)

Rz. 760 [Autor/Stand] Regelungszweck. Eine Niedrigbesteuerung i.S. von § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 soll gem. § 8 Abs. 3 Satz 3 auch dann vorliegen, wenn ausländische Ertragsteuern von mindestens 25 Prozent zwar rechtlich geschuldet, jedoch tatsächlich nicht erhoben werden. Insoweit wird zunächst auf die zu § 8 Abs. 3 Satz 1 geltenden Grundsätze Bezug genommen (vgl. Anm. 706...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Problemfall: Schenkung an und von Personengesellschaften

Rz. 25 [Autor/Stand] Man wird gespannt einem Zivilrechtsstreit entgegensehen dürfen, der den Ausgleich gezahlter Schenkungssteuern für Zuwendungen an oder von Personengesellschaften zum Gegenstand hat. Die Zivilgerichte akzeptieren inzwischen die grundsätzliche Rechtsfähigkeit jedenfalls der Personengesellschaften, die eine gegenüber den Gesellschaftern selbstständige eigene...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. In die Belastungsberechnung einzubeziehende Ansprüche (Satz 2)

Rz. 749 [Autor/Stand] Regelungszweck. § 8 Abs. 3 Satz 2 wurde durch das JStG 2010[2] eingeführt und findet gemäß § 21 Abs. 19 auf Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft Anwendung, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Ausgangspunkt der Neuregelung ist das sog. Malta-Modell.[3] In Malta ansässige Kapitalgesellschaften versteuern ihre Gewinne im Regelfall mit einer Körperschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Inanspruchnahme der Gesamtschuldner

Rz. 18 [Autor/Stand] Nimmt das Finanzamt den Schenker anstelle des Erwerbers außerhalb dieser noch heute akzeptierten Varianten in Anspruch, muss es sein Auswahlermessen (§ 5 AO) anhand hinreichender Sachgründe nachvollziehbar begründen.[2] Dies dürfte nicht allzu schwer sein, wenn der Erwerber – z.B. bei nicht steuerbefreiten Sanierungszuwendungen (s. hierzu § 13 ErbStG Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigte

Rz. 189 [Autor/Stand] Haben mehrere Feststellungsbeteiligte einen Empfangsbevollmächtigten bestellt, ist der Bescheid diesem bekannt zu geben.[2] Das gilt auch bei einer vollbeendeten Gesellschaft.[3] Es gelten die Grundsätze wie bei einem Vertreter mit umfassender Vollmacht (siehe Anm. 184 ff.). Der Bescheid muss aber, um den Feststellungsbeteiligen gegenüber wirksam zu wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einkünfte aus industrieller Urproduktion – Abs. 1 Nr. 2 (ausnahmslos Einkünfte aus aktivem Erwerb)

Rz. 66 [Autor/Stand] Nachbildung zu § 1 Nr. 1 und 2 HGB aF. § 8 Abs. 1 Nr. 2 ist in gewissem Umfang dem § 1 Nr. 1 und 2 HGB aF[2] nachgebildet, geht jedoch im Ergebnis weit über den Rahmen des HGB hinaus. Er umfasst vor allem den gesamten Sektor der industriellen Urproduktion und den des Handwerks.[3] Steuerlich gesehen handelt es sich ausschließlich um gewerbliche Tätigkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) Nachweispflichten nach § 8 Abs. 1 Halbs. 1 (Nachweis I. Stufe)

aa) Zuordnung des Veräußerungsgewinnes zu bestimmten Wirtschaftsgütern Rz. 315 [Autor/Stand] Umkehr der Beweislast. Die Vorschrift ist überaus problematisch. Sie zielt auf eine Umkehr der Beweislast, was insoweit dem Rechtsgedanken des § 90 Abs. 2 AO entspricht, als die Zwischengesellschaft eine ausländische sein muss. Die andere Gesellschaft wird in der Mehrzahl der Fälle ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 11. Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften – Abs. 1 Nr. 8 (Einkünfte ausschließlich aus aktivem Erwerb)

Rz. 281 [Autor/Stand] Neuregelung durch UntStFG. § 8 Abs. 1 Nr. 8 ist durch das UntStFG[2] neu eingefügt worden. Die Vorschrift ist erstmals auf Beteiligungserträge anzuwenden, die eine ausländische Zwischengesellschaft in einem Wirtschaftsjahr erzielt, das nach dem 31.12.2000 begonnen hat (§ 21 Abs. 7 Satz 4). Für Beteiligungserträge, die in einem früheren Wirtschaftsjahr e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.2 Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten

Rz. 4 § 80a Abs. 1 AO konstituiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der elektronischen Übermittlung von Vollmachtsdaten. Rz. 5 Unabdingbare Voraussetzung für eine freiwillige elektronische Übermittlung ist zunächst, dass die vom Vollmachtgeber an den Bevollmächtigten übermittelte Vollmacht entsprechend dem amtlichen Vollmachtsformular erteilt worden ist.[1] Die obersten Fina...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.2.2 Entstehung der Gebührenpflicht

Rz. 85 § 89 Abs. 3 S. 1 AO koppelt die Gebührenpflicht an die Bearbeitung des Auskunftsantrags. Es fallen deshalb grundsätzlich auch dann Gebühren an, wenn die Finanzbehörde in ihrer verbindlichen Auskunft eine andere Rechtsauffassung als der Antragsteller vertritt, wenn sie die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ablehnt oder wenn der Antrag zurückgenommen wird.[1] Auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.3 Wegfall des Vorbehalts oder Änderung der Steuerfestsetzung

Rz. 98 Die Vorläufigkeit der Steuerfestsetzung eröffnet der Finanzverwaltung die Möglichkeit der Änderung. Nach dem Gesetzeswortlaut sind dabei zwei verschiedene Änderungstatbestände zu unterscheiden. Nach § 165 Abs. 2 S. 1 AO kann die Finanzbehörde, solange die Vorläufigkeit besteht und in ihrem Rahmen, die Steuerfestsetzung aufheben oder ändern. Voraussetzung ist nicht, da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.3 Gesetzliche Vollmachtsvermutung für Kammerangehörige

Rz. 11 § 80a Abs. 2 S. 1 AO enthält eine gesetzliche Vermutung zugunsten von Personen und Gesellschaften i. S. d. § 3 StBerG. Zu deren Gunsten wird eine Bevollmächtigung im Ausmaß des elektronisch übermittelten Datensatzes vermutet. Personen und Gesellschaften i. S. d. § 3 StBerG sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwäl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Beseitigung der Ungewissheit

Rz. 91 Die Ungewissheit ist beseitigt, wenn geklärt ist, ob die Voraussetzungen für das Entstehen einer Steuer eingetreten sind oder wenn geklärt ist, dass eine solche Gewissheit endgültig nicht mehr zu erreichen ist, wenn feststeht, zu welchem Zeitpunkt ein internationaler Vertrag in Kraft tritt bzw. feststeht, dass er für den fraglichen Veranlagungszeitraum endgültig nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 8 Verordnungsermächtigung

Rz. 35 § 87a Abs. 6 AO galt in seiner ursprünglichen Fassung nur bis zum 31.12.2005. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011, BGBl I 2011, 2131, wurden die bislang bestehende Befristung aufgehoben, da sich laut der Gesetzesbegründung[1] das von der Steuerverwaltung angebotene ELSTER-Verfahren in der Praxis als sicher und zuverlässig erwiesen hat.[2] Darüber hin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 93c AO enthält die formellen Grundsatzanforderungen an von Dritten für den Stpfl. an die Finanzbehörden zu übermittelnde Daten. Zuvor waren vornehmlich im EStG und im 5. Vermögensbildungsgesetz eine Reihe von nicht nur inhaltlich differierenden, sondern auch vom grundsätzlichen Aufbau her voneinander abweichenden Regelungen[1] enthalten. Die hierdurch resultierende E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.4 Verzicht auf Datenübermittlung durch Zeitablauf

Rz. 21 Die mitteilungspflichtige Stelle soll von einer Datenübermittlung absehen, wenn ein Zeitraum von sieben Jahren seit Ablauf des Besteuerungszeitraums vergangen ist. Die Frist orientiert sich an der Festsetzungsfrist von vier Jahren[1] zuzüglich der in § 170 Abs. 2 AO geregelten maximalen Anlaufhemmung von weiteren drei Jahren. Hintergrund dieser Vorschrift ist damit di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 3 Sonstiges

Rz. 5 Es mag durchaus ungewöhnlich sein, dass der Gesetzgeber der Finanzverwaltung für die Erprobung der Verfahren eine eigene Verordnungsermächtigung zugesteht. In der Vergangenheit wurden schon häufiger Echtdaten für die Erprobung von technischen Verfahren ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage verwendet. Allerdings sind neben dem Stpfl. und der Finanzverwaltung zwingend ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3 Sicherheit des Übermittlungsverfahrens

Rz. 12 Gerade in der jüngeren Vergangenheit ist wieder mehr die Frage in den Vordergrund gerückt, ob das Verfahren zur elektronischen Übermittlung steuerlicher Sachverhalte sicher sei. Zwar kann der nach § 93c AO Übermittlungspflichtige keinen Härtefallantrag nach § 150 Abs. 8 AO stellen, da die Mitteilung keine elektronisch zu übermittelnde Steuererklärung darstellt. Zuglei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Verrichtung technischer Hilfstätigkeiten durch andere als die zuständigen Finanzbehörden oder durch andere Verwaltungsträger

Rz. 4 § 20 Abs. 2 S. 1 FVG erlaubt es den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden, technische Hilfstätigkeiten durch automatische Einrichtungen der Finanzbehörden des Bundes, eines anderen Landes oder anderer Verwaltungsträger verrichten zu lassen. Nach § 20 Abs. 2 S. 2 FVG i. d. F. des JStG 2009 v. 19.12.2008[1] kann auch das BMF technische Hilfstätigke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.3.5 Frist für die Erteilung der verbindlichen Auskunft

Rz. 63a Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] wurde in § 89 Abs. 2 S. 4 AO eine Frist von sechs Monaten für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft eingefügt. Wie beim Untätigkeitseinspruch[2] soll die Finanzbehörde in angemessener Frist die begehrte Auskunft erteilen. Durch die gesetzliche Normierung der angemessenen Frist soll erreicht werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 (Vorläufige) Steuerfestsetzung

Rz. 57 Ob von der Möglichkeit des § 165 AO Gebrauch gemacht wird, liegt, mit Ausnahme der Tatbestände des Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2, im Ermessen der Finanzbehörde.[1] Sie kann die Ungewissheit durch eigene Ermittlungen bzw. Auslegung des Gesetzes beseitigen und den Stpfl. damit auf das Einspruchsverfahren verweisen. Sie kann stattdessen auch nach § 165 AO vorgehen. Gerichtlich ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 93d AO ermächtigt das BMF durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Daten nach § 93c AO vor der erstmaligen (regulären) Übermittlung an die Finanzverwaltung für Zwecke der Erprobung erhoben und übermittelt werden dürfen. Zulässig und wohl auch einzig zielführend ist die Verwendung von nicht-anonymisierten und nicht-pseudonymisierten Ech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 5 § 87b Abs. 1 AO gibt den nicht abschließend aufgezählten Anwendungsbereich vor. Insoweit die elektronische Übermittlung im Gesetz vorgesehen ist[1] oder zur freiwilligen Verwendung angeboten wird[2], muss die Übermittlung nach einem einheitlich vorgegebenen Datenformat über eine amtlich definierte technische Schnittstelle erfolgen. Durch diese Vereinheitlichung soll ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2.2 Bestimmung der Schnittstelle

Rz. 9 Insoweit ausweislich der Gesetzesbegründung[1] zu § 87b AO die inhaltlich identische Regelung des § 2 StDÜV herangezogen wird, kann davon ausgegangen werden, dass die hierzu ergangenen Festlegungen auch nach der Neuregelung in § 87b Abs. 2 AO weiter Bestand haben werden. Die Übersicht der von den Finanzverwaltungen des Bundes und Länder geöffneten Zugänge können unter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.6 Rechtsschutz

Rz. 77 Gegen die Ablehnung einer beantragten Auskunft mit der Begründung, die formellen Voraussetzungen seien nicht erfüllt und deshalb bestehe kein Anspruch auf eine Erteilung[1], kann sich der Stpfl. mit dem Einspruch [2] und – nach erfolglosem Abschluss des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens – mit der Verpflichtungsklage [3] wenden.[4] Gegenstand des Einspruchs- und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Abs. 1 S. 2 enthält 5 Fallgruppen, bei denen die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen kann, weil nicht zu beseitigende Unsicherheit über das anzuwendende Recht oder seine Auslegung besteht. Diese 5 Tatbestände sind enumerativ und abschließend geregelt. Vorläufigkeit ist nur zulässig, wenn einer der 5 Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen sind Ausnahmeregelungen von d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6 Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens

Rz. 115 Die Vorläufigkeit ist als unselbstständige Nebenbestimmung zum Steuerbescheid nicht selbstständig anfechtbar.[1] Anfechtbar ist nur der vorläufige Steuerbescheid. Eine isolierte Anfechtung und Aufhebung der Vorläufigkeit würden den Inhalt des Bescheids (seine Endgültigkeit) unzulässig verändern.[2] Rz. 116 Gegen den vorläufigen Steuerbescheid sowie die Aussetzung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2.4 Beanstandung von Fehlern

Rz. 11 Werden Fehler festgestellt, so haben die Finanzbehörden die Hersteller unverzüglich zur Nachbesserung aufzufordern. Kann der Fehler nicht beseitigt werden, so ist der Hersteller zur Ablösung, also zur Einstellung des Vertriebs, verpflichtet. Den Hersteller trifft, jedenfalls nach dem Wortlaut des Gesetzes, keine Verpflichtung zur Information gegenüber dem Verbraucher,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.4.2 Dauer

Rz. 70 Die Bindungswirkung tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem die Auskunft bekannt gegeben wird.[1] Bezieht sich die Auskunft auf einen einmaligen Sachverhalt, so entfaltet sie für den Veranlagungs- bzw. Feststellungszeitraum Bindungswirkung, für den die Auskunft erteilt wurde.[2] Bei keinen tatsächlichen Veränderungen unterliegenden Dauersachverhalten richtet sich das zeitl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.8 Sammlung und Auswertung von Daten (Nr. 6)

Rz. 9 Die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des BZSt.[1] Sie dient der – bei der immer weiteren Zunahme der internationalen Verflechtung der Wirtschaft – immer bedeutender werdenden Erfassung und der Weitergabe von Informationen über Auslandsbeziehungen in der Finanzverwaltung. Ihre Rechtsg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Finanzverwaltung bietet mit der Software "ELSTER-Formular" eine unentgeltliche Steuererklärungssoftware an, die auf dem Server des Bayerischen Landesamtes für Steuern genutzt werden kann. Allerdings sollen auch private Anbieter mit zusätzlichen Serviceangeboten die Möglichkeit haben, unter Nutzung der allgemeinen Eingabeschnittstelle Elster Rich Client (ERiC) und C...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (3. VwVfÄndG) v. 21.8.2002, BGBl I 2002, 3322 wurden die drei Verwaltungsverfahrensordnungen des Bundes[1] mit Wirkung v. 28.8.2002 für elektronische Übermittlungsformen geöffnet. Der Gesetzgeber hat damit die Formvorgaben des Verwaltungsverfahrens den bereits mit dem Gesetz zur Anpassun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2.1 Bestimmung der Datensätze

Rz. 8 Die Finanzverwaltung hat in der Vergangenheit in einer Reihe von Fällen Vorgaben hinsichtlich der Bestimmung der zu übermittelnden Datensätze gemacht. So z. B.: Zulageverfahren für privat gedeckte Altersvorsorge nach § 99 EStG [1]; Amtliche Muster für Vollmachten nach § 80a AO [2]; Rentenbezugsmitteilungsverfahren nach § 22a EStG [3]; Bescheinigungsverfahren nach § 10 EStG [4]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.4.1 Umfang

Rz. 64 Die verbindliche Auskunft wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem sie bekannt gegeben worden ist.[1] Sie bleibt wirksam, solange und soweit sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.[2] Deshalb verlieren rechtswidrige Auskünfte grundsätzlich nicht ihre Bindungswirkung.[3] Nur eine nichtige Auskun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 4 Vollzug der Pflicht zur elektronischen Übermittlung

Rz. 15 Gerade im hochautomatisierten Umsatzsteuervoranmeldungsverfahren wegen der relativ häufigen Übermittlungsanlässe im Voranmeldungsverfahren und dem geringen personellen Arbeitsanteil stehen die Finanzverwaltung der Länder unter Druck, die elektronische Übermittlung durchzusetzen. Mit der Einführung der E-Bilanz[1] steigt die Quote der elektronisch übermittelten Ertrags...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.1 Systematik und Zulässigkeit

Rz. 83 Abs. 4, eingefügt durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, enthält die Regelung für ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerfestsetzungen.[1] Die neue Vorschrift ist nach Art. 97 § 1 Abs. 11 EGAO auf alle bei Inkrafttreten des Gesetzes anhängigen Verfahren anzuwenden. Nach Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes tritt es am 1.1.2017 in Kraft. Das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 3 Überprüfung der Übermittlungspflicht

Rz. 24 Durch die gestiegene Bedeutung der Mitteilung nach § 93c AO erwächst auch das Bedürfnis der Finanzverwaltung, die Erfüllung dieser Pflicht sowohl in zeitlicher, als auch in qualitativer Hinsicht zu überprüfen. Die einer Betriebsprüfung vergleichbaren Befugnisse hatten die Finanzbehörden bisher nur, wenn die mitteilungspflichtige Stelle zugleich auch steuerliche Pflich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.2.2 Ausdehnung auf weitere Verwaltungsakte

Rz. 92 § 155 Abs. 4 S. 2 AO dehnt die Regelung des S. 1 auf weitere Verwaltungsakte aus, die mit der Steuerfestsetzung sowie der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen im Zusammenhang stehen. Erfasst werden nach Nr. 1 Erlass, Berichtigung, Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung. Betroffen sind Verwaltungsakte, die mit der Steuerfestsetzung oder der Anre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5 Ausgenommene Datenübermittlungen

Rz. 33 § 93c Abs. 8 AO nimmt einige Datenübermittlungspflichten ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des § 93c AO aus. Hierzu zählen die Übermittlungspflicht nach § 51a Abs. 2c EStG (KiSt auf Abgeltungsteuer), da im Verhältnis zwischen Kapitalertragsschuldner und Kirche eine Regelung durch die Abgabenordnung nicht in Betracht kommt. Grund hierfür ist, dass die Pflicht nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Vorläufigkeitsvermerk

Rz. 65 Der Vermerk der Vorläufigkeit nach § 165 AO ist eine unselbstständige Nebenbestimmung i. S. d. § 120 AO. Er ist daher unselbstständiger Teil der Steuerfestsetzung und kann in seinem Schicksal nicht von dem der Steuerfestsetzung getrennt werden. Er bezieht sich unmittelbar auf den Regelungsgehalt des Steuerbescheids, indem er eine Aussage über die Endgültigkeit der Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4.2 Verwendungsbestimmung für die übermittelnde Stelle

Rz. 32 Die mitteilungspflichtige Stelle ihrerseits darf ausschließlich zum Zweck der Übermittlung an die Finanzverwaltung erhobene und gespeicherte Daten nur für die Zwecke der Datenübermittlung verwenden.[1] Verstößt die mitteilungspflichtige Stelle gegen diese Verwendungsbestimmung, sind allenfalls zivilrechtliche Rechtsfolgen denkbar (z. B. Schadensersatz wegen der Verlet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.35 Zentrale Sammlung branchenbezogener Kennzahlen und Erteilung von Auskünften daraus (Nr. 32)

Rz. 36 Die zuständigen Landesfinanzbehörden haben nach der Durchführung von Außenprüfungen branchenbezogene Kennzahlen zu ermitteln. Dies geschieht z. B. für den Rohgewinn und die Zwischenzahlen bis zum Reingewinn. Zu den Kennzahlen gehören auch die Höhe der Geschäftsführergehälter u. ä. Daten, die von der Finanzverwaltung anderer Industriestaaten schon seit längerem automat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Ungewissheit über Inkrafttreten internationaler Verträge, Nr. 1

Rz. 32 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 1 kann die Steuerfestsetzung vorläufig vorgenommen oder ausgesetzt werden, wenn ungewiss ist, ob und wann ein Vertrag mit einem anderen Staat für die Steuerfestsetzung wirksam wird. Diese Regelung gilt nur zugunsten des Stpfl.; die Vorläufigkeit ist nur zulässig, wenn und soweit zu erwarten ist, dass der völkerrechtliche Vertrag die Stellung des S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.1.3 Identifizierung des Steuerpflichtigen

Rz. 14 Von entscheidender Bedeutung für die Weiterverwendung des übermittelten Datensatzes durch die Finanzverwaltung ist die Identifikation des Stpfl., für dessen Veranlagung der Datensatz verwendet werden soll. Nach § 93c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c AO ist dieser daher anhand seines Vor- und Nachnamens, des Tages seiner Geburt, seiner Anschrift (erster Wohnsitz) und seiner Steu...mehr