Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 2.2.1.3 Einzelfälle

Praxis-Beispiel Überhöhte Leasingraten Schließt ein Steuerpflichtiger als Leasingnehmer einen Leasingvertrag über ein bewegliches Wirtschaftsgut ab, wonach überhöhte Leasingraten gezahlt werden, und liegt im Gegenzug der bei Übernahme des Leasinggenstands zu zahlende Kaufpreis erheblich unter dem Teilwert, ist kein wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers anzunehmen, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 4 Einzelfälle zur Abgrenzung von "echten" und "unechten" Zuschüssen

Die Finanzverwaltung stellt im UStAE für diverse Einzelfälle dar, wann sie von "echten" und wann von "unechten" Zuschüssen ausgeht: Entschädigungsleistungen und Zuschüsse für Betriebsverlagerungen aufgrund des BauGB sind Entgelt für steuerbare Leistungen des betreffenden Unternehmens an die Gemeinde.[1] Härteausgleiche nach § 181 BauGB stellen dagegen grundsätzlich nicht steue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring: Problem- und Zw... / 2.1 Betriebsausgabenabzug

Zu den Betriebsausgaben gehören wie erwähnt auch die Aufwendungen von Sponsoren zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Warum ist Tax Compliance nötig?

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tax Compliance kann Strafrechtsvorwürfe vermeiden helfen. Im Steuerstrafrecht ist das vorsätzliche Verhalten (z. B. Steuerhinterziehung) ein Straftatbestand (§ 370 AO, Anhang 1b), das grob fahrlässige (= leichtfertige) Handeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 378 AO). Nur die einfache Fahrlässigkeit ist im Steuerstrafrecht unbeachtlich u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Was bewirkt ein Tax CMS?

Tz. 74 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Gesetzliche Vorschriften, die auf das Vorhandensein eines wirksamen Tax CMS Bezug nehmen oder die dessen Einrichtung verbindlich vorschreiben, existieren nicht. Die Abgabenordnung enthält lediglich allgemeine Sorgfaltspflichten, aus denen sich Anforderungen an die innerbetriebliche Organisation ergeben. So bestimmt etwa § 150 Abs. 2 AO (Anha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unterscheidungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Die Bereicherung des Erwerbers muss "auf Kosten" des Schenkers erfolgen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Im Regelfall der freigebigen Zuwendung, der unmittelbaren Vermögensübertragung zwischen beiden Beteiligten, gelangt derselbe Gegenstand aus dem Vermögen des Zuwendenden in das Vermögen des Bedachten. Bei der mittelbaren Schenkung sind Zuwendungsgegenstand ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betreuung von Vereinsmitgliedern

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Mitglieder eines Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten, damit nicht gegen das Gebot der Selbstlosigkeit (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b) verstoßen wird. Aufwendungen zur Betreuung von Mitgliedern durch einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein sind daher nur zulässig, wenn e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / II. Status der Gemeinnützigkeit

Grundvoraussetzung für die Erlangung des gemeinnützigen und damit steuerbegünstigten Status ist, dass die Stiftung steuerbegünstigte Zwecke fördert.[7] Der Begriff der steuerbegünstigten Zwecke umfasst nach § 51 AO gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Die steuerbegünstigten Zwecke sind in den §§ 52–54 AO näher behandelt. Für den Status der Gemeinnützigkeit einer ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Maßnahmen zur Beseitigung entsprechender Risiken

Tz. 27 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In jeder komplexen Verwaltungsstruktur sollte eine Pflichtendelegation erfolgen. Wichtig hierbei ist, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Delegation eingehalten werden und das eine stetige Überprüfung und Überwachung der Struktur erfolgt. Im Rahmen einer entsprechenden Struktur muss eine Aufarbeitung fehlerhaft behandelter Altsachverh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Status Quo

Tz. 13 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Verfügten Vereine im Zeitpunkt der erstmaligen Äußerung der Finanzverwaltung zum Erfordernis eines funktionierenden Tax CMS bei Steuerpflichtigen (im Jahr 2015) regelmäßig über kein innerbetriebliches Kontrollsystem oder ein wirksames Tax CMS, so hat sich dies zwischenzeitlich geändert. Vermehrt waren und sind Vereine mittlerweile Gegenstand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Beteiligungsverhältnisse und Bereicherungsabsicht

Rz. 660 [Autor/Stand] Unmittelbar im Anschluss an § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG beginnt Satz 2 ErbStG mit den an § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG anknüpfenden Worten: "Freigebig sind auch ...". Die Vorschrift lässt sich daher mit beiden Tatbeständen verbinden.[2] § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG: Lediglich beiläufig äußerte sich der BFH bereits hierzu. Satz 2 habe insoweit klarstellende Bedeutung.[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rückblick und Regelungszweck

Rz. 601 [Autor/Stand] Verändert sich das Vermögen einer Gesellschaft, wird stets auch der Wert der Gesellschaftsanteile beeinflusst: Die Belastung des Gesellschaftsvermögens geht einher mit einer Verminderung der Anteilswerte. Bei Vermehrung ihres Vermögens ist sie selbst, konsequent sind auch ihre Gesellschafter anteilig bereichert. Persönlich erbschaft-/schenkungsteuerpfli...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Voraussetzungen von Aufwandsspenden

Tz. 33 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Regelmäßig existieren bei gemeinnützigen Vereinen Problematiken im Zusammenhang mit der Erteilung von Zuwendungsbestätigungen im Falle von Sachspenden sowie bei Aufwandsspenden. Im Falle von Sachspenden ist darauf zu achten, dass stets der gemeine Wert der Spende in der Zuwendungsbestätigung angegeben wird. Wird ein zu hoher Wert angegeben u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Tatbestand

a) Mittelbare Schenkung Rz. 614 [Autor/Stand] Steuerbar ist die Werterhöhung der Beteiligung eines Bedachten nur, wenn er sie durch die Leistung eines anderen an die Kapitalgesellschaft erlangt hat. Tatbestandlich muss diese Wertsteigerung daher tatsächlich eingetreten und „durch die Leistung kausal veranlasst sein[”];[2] – d.h. jedenfalls ursächlich[3] mit der Leistung des Z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Verwendung von Zuwendungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 30 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bei gemeinnützigen Vereinen muss ausgeschlossen werden, dass zeitnah zu verwendende Mittel (z. B. Spenden) im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verwendet werden. Eine Verwendung entsprechender Mittel zur Errichtung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erscheint unter Umständen noch als möglich. Das gilt insbesondere dan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Die Schenkungsteuer als Unternehmenssteuer

Rz. 437 [Autor/Stand] Selbstverständlich können unentgeltliche Zuwendungen auch betrieblichen und/oder geschäftlichen Zwecken dienen. Im Umsatz- und Ertragsteuerrecht ist dies völlig unstreitig. Dass sie grundsätzlich auch dem ErbStG unterliegen, macht die Schenkungsteuer konsequent zu einer ernst zu nehmenden, nicht nur auf den Anwendungsbereich der §§ 13a ff. ErbStG beschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schenkungsteuerliche Rechtslage bei rechtsfähigen Stiftungen

Rz. 283 [Autor/Stand] Diese Erstausstattung (Dotation) einer rechtsfähigen Stiftung unterliegt der Erbschaft-/Schenkungsteuer. Erfasst wird der Vermögensübergang als Erwerb vom Erblasser bei letztwillig angeordneter Stiftung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG – s. § 3 ErbStG Rz. 240 ff.) und als fiktive Schenkung des Stifters bei lebzeitigem Stiftungsgeschäft nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Sat...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Spendenempfangsberechtigung des gemeinnützigen BgA

Tz. 11 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Grundsätzlich gilt, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts zum Spendenempfang berechtigt sind. Anders als für privatrechtliche Körperschaften ist für die Spendenempfangsberechtigung bei Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht explizit geregelt, dass diese steuerbegünstigt sein muss. Der BFH hatte im Urteil vom 05.06.1962, BStBl III ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Zuwendungen an Mitarbeiter

Tz. 31 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für gemeinnützige Vereine gilt das Drittbegünstigungsverbot (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Hiernach darf dieser keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Dies muss bei der Vergütung von Mitarbeitern berücksichtigt werden. Insbesondere verlangt die Finanzv...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fortschreitende Lebenswirklichkeit

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Keine Alternative stellt es hingegen dar, die fortschreitende Entwicklung im Hinblick auf die Tax Compliance zu ignorieren und keinerlei Maßnahmen zu ergreifen. Wichtig ist nämlich, dass in Deutschland ausschließlich ein Täterstrafrecht existiert. D.h. ein Strafrechtsvorwurf kann ausschließlich gegen natürliche Personen (d. h. Menschen) form...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems (CMS)

Tz. 42 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Einrichtung eines Tax CMS sollte sich nach den Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) richten, das bereits im Jahr 2011 den Prüfungsstandard PS 980 erlassen hat, in dem die Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance Management Systemen niedergelegt werden. Die Finanzverwaltung hat auf Hinweise zur Ausgestaltung ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Die Familieng... / III. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Als weiterer Vorteil der Familiengenossenschaft wird die Möglichkeit genannt, Genossenschaftsanteile steuergünstig verschenken bzw. vererben zu können. So hat das FG Köln in einem Urteil aus dem Jahr 2014 die Auffassung vertreten, Genossenschaftsanteile seien grundsätzlich mit dem niedrigeren Nominalwert anzusetzen, da ein Genosse nur unter erschwerten Bedingungen über seine...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Exkurs

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die zuvor beschriebene Abgrenzung der gemeinnützigen und hoheitlichen Tätigkeit führt dazu, dass wenn Körperschaften des öffentlichen Rechts hoheitliche Tätigkeiten auf privatrechtliche gemeinnützige Körperschaften ausgliedern, die Frage der Selbstlosigkeit zu beantworten ist. Die Finanzverwaltung ist bisher (siehe BMF vom 27.12.1990, BStBl I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Subjektive Erfordernisse?

Rz. 634 [Autor/Stand] Es stößt nicht auf ungeteilte Zustimmung, dass die Finanzverwaltung zur Anwendung des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG nicht den Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit verlangt[2] (dies ist anders bei freigebigen Zuwendungen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [3] und, dort konsequent, hinsichtlich der Bereicherung der Kapitalgesellschaft stets zu prüfen[4] – s. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Einziehung der Geschäftsanteile eines GmbH-Gesellschafters (Satz 2)

a) Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbliebenen Gesellschafter Rz. 583 [Autor/Stand] Die – nach § 34 GmbHG mögliche – Einziehung vernichtet den Geschäftsanteil des betroffenen Gesellschafters einer GmbH.[2] Sie führt keinesfalls zu einem Anteilsübergang auf die Gesellschaft selbst. Dies war einst entscheidend für den BFH, die Inanspruchnahme einer GmbH nach § 3 Abs. 1 N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 537 [Autor/Stand] Wie zu § 7 Abs. 5 ErbStG (s.o. Rz. 504) wurden auch zu § 7 Abs. 6 ErbStG bislang keine Präzedenzfälle publik.[2] Dies dürfte sich kaum ändern, nachdem die Finanzverwaltung gerade bei den primär fokussierten Familienpersonengesellschaften[3] nun grundsätzlich auf eine zusätzliche Besteuerung verzichten will. Konsequent reduziert sich damit der Anwendungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bebaute Grundstücke

a) Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohn- und Teileigentum Rz. 34 [Autor/Stand] Bei dieser Bauweise ist regelmäßig jedes einzelne Haus mit dem dazu gehörenden Grund und Boden eine selbständige wirtschaftliche Einheit. Jedes Wohnungseigentum und Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit und damit ein Grundstück im Sinne des Bewertungsgesetzes.[2] b) Anbau für berufliche oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Berichtigung des Anteilswerts

Rz. 519 [Autor/Stand] Seit 1.1.2009 wird der gemeine Wert einer Beteiligung an einer mitunternehmerischen Personengesellschaft gebildet durch Summierung der gemeinen Werte des Gesellschaftsanteils des betroffenen Gesellschafters, d.h. seines Anteils am betrieblichen Gesamthandsvermögen, und seines Sonderbetriebsvermögens (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 bis Nr. 3 BewG). Der gemeine Wert ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Maßgeblichkeit des gemeinen Werts

Rz. 533 [Autor/Stand] Inzwischen wurde der gemeine Wert zum Regelmaßstab der Bewertung. Im Gegensatz zu § 7 Abs. 5 ErbStG (s.o. Rz. 504) befürchtet man allerdings keine Renaissance des § 7 Abs. 6 ErbStG, sondern fordert die Abschaffung der Vorschrift "bei nächster Gelegenheit".[2] Vielleicht ist dies aber auch unnötig; sie könnte durch die mit dem ErbStRG 2009 geänderten Reg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungszweck der Vorschrift

Rz. 651 [Autor/Stand] Anders als § 7 Abs. 8 Satz 1 oder § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] fingiert § 7 Abs. 8 Satz 2 ErbStG keinen weiteren Spezialfall einer steuerbaren Schenkung.[3] Ebenso wie § 7 Abs. 2–5 ErbStG hat die Vorschrift daher lediglich Ergänzungsfunktion. Ihre Bedeutung wird und kann sich in der Praxis nur anhand solcher Sachverhalte zeigen, die tatbestandlich angespr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Blick auf § 3 Nr. 2 GrEStG

Rz. 671 [Autor/Stand] Grundstücksschenkungen werden danach nur von der Schenkungsteuer erfasst, die Grunderwerbsteuer tritt zurück; insoweit prärogativ,[2] genügt stets die bloße Schenkungsteuerbarkeit des Erwerbs. Der BFH wendet die Kollisionsnorm des § 3 Nr. 2 GrEStG über ihren Wortlaut hinaus zur Vermeidung einer Doppelbelastung extensiv auch auf andere grunderwerbsteuerl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Vermietung von Tennisplätzen/-hallen

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die steuerliche Behandlung der Vermietung und Verpachtung von Tennishallen/-plätzen war in der Vergangenheit strittig, insbesondere, ob die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) zur Anwendung kommt oder ob eine Vermietung von Betriebsvorrichtungen vorliegt. Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der BFH hat aber bereits im grundl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Schenkungsteuerliche Rechtslage bei nichtrechtsfähigen Stiftungen

Rz. 295 [Autor/Stand] § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG erfasst nicht die lebzeitige Errichtung unselbstständiger, nichtrechtsfähiger Stiftungen;[2] sie geschieht durch Übertragung von Vermögenswerten im Wege der Auflagenschenkung oder im Rahmen eines fiduziarischen Rechtsgeschäfts per Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag auf eine natürliche oder (meist) juristische Person, die sie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Analoge Anwendung.

Rn 5 Eine entsprechende Anwendung des § 293 ist insb bei nicht mehr geltenden Rechtssätzen gerechtfertigt. Entgegen der hM (Nickl NJW 89, 2091, 2093) kommt sie im Einzelfall auch bei schwierigen steuerrechtlichen Fragen in Betracht (wohl auch BGHZ 140, 111, 113 = NJW 99, 638). Das Steuerrecht ist in Teilen so unübersichtlich geworden, dass es von einem Zivilrichter kaum mehr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Analysephase

Tz. 61 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Analysephase schließt sich an die Entscheidungsphase an und stellt den Beginn des eigentlichen Prozesses des Implementierens eines Tax CMS dar. Zu Beginn muss stets der status quo des Vereins ermittelt werden, d. h. wo dieser steuerlich eigentlich steht und welchen Aufwandes es künftig bedarf, um eine steuerkonforme Organisation aufzubau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Zuwendungen mittels Kompetenzüberschreitung

Rz. 192 [Autor/Stand] Einschlägige Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass Vertretungsorgane von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG oder andere Personen, die mit der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen beauftragt sind, rechtswirksam Zuwendungen zu Lasten des ihnen anvertrauten Vermögens vornehmen oder vera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Anwendbarkeit der §§ 13a–13c, 28a ErbStG?

Rz. 647 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung lehnt die Anwendung dieser Vorschriften zu Recht ab;[2] begünstigt ist danach der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG regelt hingegen die Besteuerung von Wertsteigerungen solcher Anteile. Wer dies kritisiert,[3] mag den Ausgang des anhängigen Revisionsverfahrens II R 22/...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 8 Unzutreffende Nichtanwendung des § 13b UStG (USt-Ausweis des Leistenden)

Wird – wie leider in der Praxis häufig - entgegen § 13b UStG das Reverse-Charge-Verfahren unzutreffend nicht angewendet, schuldet der Leistungsempfänger trotzdem die Umsatzsteuer nach § 13b UStG . Hat der Leistende in diesen Fällen in seiner Rechnung unzutreffend Umsatzsteuer ausgewiesen schuldet er diese zusätzlich als zu hoher Umsatzsteuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG . Diese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Austritt aus einer Kapitalgesellschaft (Satz 1 Alt. 2)

Rz. 571 [Autor/Stand] Nur Anteile an Gesamthandsgesellschaften können per Anwachsung auf die übrigen Gesellschafter übergehen, Anteile an Kapitalgesellschaften hingegen nicht;[2] eine § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB entsprechende Regelung gibt es nicht. Als Geschäftsanteile an einer GmbH oder Aktien an einer AG verkörpern sie gegenständlich die Beteiligungen der einzelnen Gesellscha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalgesellschaften als Vorerben/Nacherben

Rz. 279 [Autor/Stand] Neben natürlichen können auch juristische Personen zu Vorerben und, selbst wenn sie erst nach dem Erbfall entstehen (§ 2101 Abs. 2 BGB), auch zu Nacherben eingesetzt werden. Es ist daher durchaus möglich, dass Kapitalgesellschaften an Schenkungsvorgängen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG als Vorerben und/oder Nacherben beteiligt sind. Sollte z.B. eine GmbH...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Als Orchester, Kammermusikensembles und Chöre versteht die Finanzverwaltung für Zwecke der Auslegung der Umsatzsteuerbefreiung nach§ 4 Nr. 20 UStG Musiker- oder Gesangsgruppen, die aus mindestens zwei Personen bestehen (Abschn. 4.20.1 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Veranstaltungen, die Vereine mit Orchestern, Kammer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungshinweise

Rz. 539 [Autor/Stand] Gegenstand des § 7 Abs. 6 ErbStG ist die Gewinnbeteiligung, die jedem Gesellschafter aufgrund seiner Mitgliedschaft aus seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft zusteht (s. Rz. 531).[2] Hierbei kann es sich auch – anders als bei § 7 Abs. 5 ErbStG (s. Rz. 505) – um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handeln.[3] Maßgebend im Verhältnis der Ges...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlungsart

Tz. 13 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für gemeinnützige BgA gibt es grundsätzlich keine Verpflichtung nach anderen Gesetzen, z. B. HGB, Bücher zu führen, es sei denn, dies ergibt sich aus Einzelgesetzen. Der BgA kann aber nach steuerlichen Vorschriften genauso zur Buchführung verpflichtet werden, falls die in § 141 AO (s. Anhang 1b) genannten Grenzen überschritten sind. Die dabei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Auswertungsphase

Tz. 63 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In der Auswertungsphase, die sich an die Analysephase anschließt, werden die identifizierten Steuerrisiken gewichtet. Bei kleinen Vereinen, die noch nie einer steuerlichen Außenprüfung unterzogen wurden, dürften weitaus mehr Steuerrisiken identifiziert werden als bei großen Vereinen, die zum Teil einer Anschlussprüfung seitens der Finanzverw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnraumförderungsgesetz (Abs. 2)

Rz. 39 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 1 Nr. 2a GrStG wird gemäß § 15 Abs. 2 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) [2] eine Förderzusage durch schriftlichen Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erteilt wurde und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen i.S.d. § 13 Ab...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Thema Tax Compliance ist mittlerweile für (gemeinnützige oder nicht gemeinnützige) Vereine genauso relevant wie für alle anderen Steuerpflichtigen. Seit der erstmaligen Äußerung der Finanzverwaltung zum Erfordernis einer Tax Compliance im Anwendungserlass zur Abgabenordnung im Jahr 2015 sind mittlerweile knapp acht Jahre vergangen. Verfüg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Belastung des Erwerbers

Rz. 407 [Autor/Stand] Gegenleistung(sverpflichtung)en sind nur dann beachtlich, wenn und soweit sie den Erwerber tatsächlich belastet. Dies entspricht konsequent dem Bereicherungsprinzip, wonach nur reale Vermögensmehrungen und grundsätzlich nicht schon hierauf gerichtete Ansprüche schenkungsteuerlich erfasst werden (s. Anm. 11). Rz. 408 [Autor/Stand] Bei bedingten Gegenleist...mehr