Fachbeiträge & Kommentare zu Firmenwagen

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 4.2 Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils

Bei der Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils wird der Wert des zurückgegebenen Altteils in allen Fällen von den Lieferern (Hersteller, Großhändler, Reparaturwerkstatt) als Teil der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. In der Rechnung über die Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils braucht der Wert des Altteils nicht in den Rechnungs...mehr

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§ 24 Anhang / E. Merkblatt zur Bearbeitung von Auto-Haftpflichtschäden durch den Verein Deutsches Büro Grüne Karte und den Verein Verkehrsopferhilfe sowie über die Möglichkeiten der Geltendmachung von Ersatzansprüchen bei Schadenfällen im Ausland

Rz. 9 MERKBLATT zur Bearbeitung von Auto-Haftpflichtschäden durch den Verein Deutsches Büro Grüne Karte und den Verein Verkehrsopferhilfe sowie über die Möglichke...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.6 Zeitpunkt der Anwendung der abgesenkten Steuersätze

Rz. 42 Gesetzesänderungen sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist weitgehend am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 1.7.2020 in Kraft getreten (Rz. 32). Außerdem ist in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG ...mehr

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Beschäftigtendatenschutz / 4 Datenschutz beim Austritt von Beschäftigten

Beim Austritt eines Mitarbeiters fällt eine Vielzahl von administrativen Tätigkeiten an, die auch Auswirkungen auf den Datenschutz haben (vor allem auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen). Vor bzw. am letzten Arbeitstag sollten folgende Tätigkeiten veranlasst werden: 1. Die Privatnutzung der dienstlichen Systeme (wie E-Mail, Notebook, Smartphone etc.) war dem Arb...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Geld- und Naturalleistungen

Rz. 255 Erhält der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, sind diese stets zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 3 ZPO). Ist der Drittschuldner dieser Leistungen identisch, bedarf es keines besonderen Zusammenrechnungsbeschlusses. Die Zusammenrechnung obliegt nicht dem Vollstreckungs- oder dem Insolvenzgericht. Einer gerichtlichen Anordnung bedarf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Wündisch, Was ist eine GA iSv § 20 EStG? FR 1969, 11; Richter, Die Besteuerung der ausgeschütteten (KSt-)Gewinne bei den AE – Anrechnungs- und Vergütungsverfahren, DStR 1977, 81; Schoor, Die Besteuerung von GmbH-Ausschüttungen bei AE, INF 1987, 194; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Bayer/Sprave, Der Kleinaktionär und die ESt, BB 1992, 1825...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausstattung

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Aufwendungen der Eltern für die im bürgerlichen Recht definierte Ausstattung/Aussteuer ihres Kindes (> Rz 2) gehören grundsätzlich zu dem für die Besteuerung des Einkommens unbeachtlichen Vermögensbereich (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 21, Rz 75 Vermögensbereich). Sie sind nur in überaus engen Grenzen als außergewöhnliche Belastungen unte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zusammenballung von Entschädigungen gemäß § 24 Nr 1, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG

Rz. 96 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zu § 24 Nr 1 Buchst a und Buchst b EStG: "Außerordentlich" idS sind solche > Einkünfte (> Rz 10 ff) grundsätzlich nur dann, wennmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelfälle zu § 24 Nr 1 Buchst a EStG

Rz. 60 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei Ablösung einer (Wieder-)Einstellungszusage ist die Tarifbegünstigung zu gewähren (BFH 210, 498 = BStBl 2006 II, 55 zum > Schadensersatz Rz 12, 22); uE ebenso für die Gegenleistung bei vertraglicher Aufhebung eines noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses. Ergänzend > Rz 71. Rz. 61 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Ist ein > Übergangsgeld arbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Berechnungsbeispiel (Grundfall)

Rz. 25 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Die Ermittlung der LSt auf einen sonstigen Bezug ergibt sich aus § 39b Abs 3 EStG iVm > R 39b.6 LStR. Ermittelt wird der Unterschiedsbetrag zwischen der Jahres-LSt auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn zuzüglich des sonstigen Bezugs und auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug. Als Grundfall zunächst folgend...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Form und Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis endet, sobald der ArbN nach den diesem zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen keine arbeitsrechtlichen oder – sofern ein Dienstverhältnis nach Arbeitsrecht nicht vorliegt (wie zB beim Vorstand einer AG) – keine bürgerlich-rechtlichen Leistungsansprüche mehr hat, sodass weitere Leistungen auf einem neuen Recht...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 7 So verhandeln Sie geschickt über Ihr Gehalt

Für die Einstellung des Geschäftsführers und damit für sein Gehalt bzw. für Gehaltserhöhungen ist die Gesellschafterversammlung zuständig. Für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist eine Gehaltserhöhung (relativ) leicht umzusetzen, denn er kann einen solchen Beschluss der Gesellschafter mit einfacher Beschluss-Mehrheit jederzeit herbeiführen. Allerd...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / VI. Schlussfolgerungen aus den vier Entscheidungen für die Überlassung von Firmenfahrzeugen zur privaten Nutzung

Was ergibt sich nun aus den vorstehend skizzierten Entscheidungen für die mehrwertsteuerliche Behandlung der Firmenwagenüberlassung für private Zwecke? 1. Unterschiedliche Sichtweise Doppelbesteuerung: Schlecht ist, dass – mangels Klärung der Frage der Entgeltlichkeit durch den EuGH – auch nach den Entscheidungen in diesem Verfahren weiterhin die Gefahr der Doppelbesteuerung b...mehr

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Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer – Geschenk oder Deal? (USTB 2023, Heft 2, S. 42)

RA StB Georg von Streit[*] Anmerkung zum Urteil des BFH V R 25/21, zu den vorhergehenden Urteilen und zu den Fragen, die dem EuGH nicht vorgelegt werden sollten. I. Worum geht es? Dieser Fall ist ein schönes Beispiel dafür, wie Gerichte – aufgrund der sehr komplexen Aufgabenverteilung zwischen den nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof – aneinander vorbeireden k...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 3. Ist das Urteil des BFH gut für die Steuerpflichtigen?

Frage, was besser ist: Letztendlich stellt sich die Frage, ob das Urteil des BFH, dass die Fahrzeugüberlassung zu privaten Zwecken als entgeltlicher Umsatz anzusehen ist (und nicht, wie vom FG angenommen, als unentgeltliche Transaktion), für die Steuerpflichtigen gut ist oder nicht. Da die Sachverhalte vielfältig und die Regelungen komplex sind, lässt sich das natürlich nich...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / d) Anwendung der 1 %-Regelung

Praxisüblichkeit: Weiterhin ist als positive Konsequenz aus dem BFH-Urteil festzuhalten, dass die Unternehmen bei der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer stets die 1 %-Regelung anwenden können. Dieses Verfahren ist halbwegs einfach, wird häufig auch für einkommensteuerrechtliche Zwecke genutzt und die Abläufe sind weitestgehend eingespielt. Ggf. Nichtanwendbarkeit bei unentge...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / c) Besteuerung und Vorsteuerabzug

Problem des "vereinfachten Besteuerungsverfahrens": Misslich war für QM im vorliegenden Fall, dass eine Steuer erhoben wurde, obwohl keine Vorsteuer geltend gemacht werden konnte. Das ist aber ein Spezialproblem, das sich offenbar aus der Anwendung des vereinfachten Besteuerungsverfahrens ergibt. Normalerweise gehen nämlich Besteuerung und Vorsteuerabzug Hand in Hand (und zw...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / cc) Quintessenz

Keine Besteuerung ohne VorSt-Abzug: Im Regelfall kann es also nicht zu einer Besteuerung ohne Vorsteuerabzug kommen. Nimmt der Steuerpflichtige allerdings, wie QM im vorliegenden Fall, Vereinfachungen in Anspruch, muss er auch mit den sich hieraus ergebenden Nachteilen leben.mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 1. FG des Saarlandes – Sachverhalt und Vorlagefrage

a) Sachverhalt Fragestellung: Im vorliegenden Fall[1] ging es kurz gesagt, um die Frage, wo in dem Fall, dass ein Angestellter (A = Arbeitnehmer) eines Steuerpflichtigen (QM = Arbeitgeber) ein Dienstfahrzeug, das ihm der Arbeitgeber (nicht nur für einen kürzeren Zeitraum) zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten zur Verfügung stellt, auch für private Zwecke nutzen darf, diese Üb...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / III. Entscheidung des EuGH

1. Nur Prüfung des Leistungsortes Eigene Formulierung der Vorlagefrage: Der EuGH stellte dementsprechend in der Einleitung zu seiner Entscheidung vom 20.1.2021,[22] in der er sein Verständnis der Vorlagefrage wiedergab, klar, dass das vorlegende Gericht wissen wolle, ob Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL dahin auszulegen sei, dass die Überlassung eines dem Unternehmen des Steuerpflich...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit[*] Anmerkung zum Urteil des BFH V R 25/21, zu den vorhergehenden Urteilen und zu den Fragen, die dem EuGH nicht vorgelegt werden sollten.mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 2. Entgeltlichkeit

a) Sachverhaltsvorgabe des FG bzgl. Zahlung und anderer Vorteile Vermietung nur bei Entgeltlichkeit: Mit Blick auf die vorgelegte Frage stellte der EuGH zunächst fest, dass ein Vermietungsumsatz i.S.d. der genannten Vorschrift nur dann vorliegen könne, wenn es sich um einen entgeltlichen Umsatz (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) handele. Es müsse also...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 2. Zusammenhang zwischen Fahrzeugüberlassung und Arbeitsleistung

a) Vereinbarungen über zu erbringende Arbeitsleistungen Individuelle Vereinbarung ...: Der unmittelbare Zusammenhang der Fahrzeugüberlassung der Arbeitsleistung ergebe sich, wie der BFH noch einmal bestätigte, daraus, dass die Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrags individuell vereinbart werde.[72] Der bloße Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis genüge nich...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / V. Revisionsentscheidung des BFH

1. Vorlagefrage bezog sich nicht auf Frage der Entgeltlichkeit Der BFH, der über die vom Finanzamt eingelegte Revision zu entscheiden hatte,[66] beschäftigte sich insbesondere mit der Frage, ob die Fahrzeugüberlassung zu privaten Zwecken an A tatsächlich unentgeltlich erfolgte. Im Ergebnis stellte er fest, das sei nicht der Fall, da – in Übereinstimmung mit der ständigen Rech...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / b) Vereinbarung einer Zahlung

aa) Fahrzeugüberlassung an A Auch mit A Vereinbarung über Gehaltsverzicht: Des Weiteren wies der BFH darauf hin, dass QM mit A auch eine Eigenbeteiligung vereinbart hatte, die von dessen Brutto-Tantieme in Abzug gebracht werden sollte. Damit sei für die Fahrzeugüberlassung an A (auch) ein Verzicht auf einen Teil des Gehalts vereinbart worden. Dass der vereinbarte Abzug aufgru...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / II. Sachverhalt und Fragestellungen

1. FG des Saarlandes – Sachverhalt und Vorlagefrage a) Sachverhalt Fragestellung: Im vorliegenden Fall[1] ging es kurz gesagt, um die Frage, wo in dem Fall, dass ein Angestellter (A = Arbeitnehmer) eines Steuerpflichtigen (QM = Arbeitgeber) ein Dienstfahrzeug, das ihm der Arbeitgeber (nicht nur für einen kürzeren Zeitraum) zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten zur Verfügung st...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / e) Zuordnung zum Unternehmen in Anschaffungsfällen

Bei Unentgeltlichkeit evtl. keine Zuordnung zum Unternehmen: Eine weitere positive Konsequenz aus dem BFH-Urteil dürfte sein, dass die Firmenfahrzeuge im Fall der "Anschaffung" immer dem Unternehmen zugeordnet werden können, da auch die Überlassung an die Arbeitnehmer zur privaten Nutzung eine wirtschaftliche Tätigkeit (entgeltliche Umsätze) darstellt. Fände die Privatnutzun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / c) Umfang der privaten Fahrzeugnutzung

Umfang der Privatnutzung unerheblich: Der BFH betonte außerdem noch, dass es unerheblich sei, dass der konkrete Umfang der Arbeitsleistung von A und B und der ihnen ausgezahlte Barlohn unabhängig davon waren, ob und in welchem Umfang sie die Fahrzeugüberlassung in Anspruch nahmen.[83] Nicht erforderlich: Es ist also nicht erforderlich, dass im Arbeitsvertrag z.B. konkret gere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Nach dem Wortlaut der Vorlagefrage: Gegenleistung

Entgeltlichkeit erforderlich: So ging das FG in der rechtlichen Würdigung – richtigerweise – davon aus, dass der Ort der Leistung gem. Art. 56 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG nur dann in Deutschland liegen könne, wenn es sich um eine entgeltliche Vermietungsleistung handele.[4] Arbeitsleistung lt. FG = Gegenleistung: Diese Voraussetzung war auch, blickt man allein a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / aa) Unentgeltliche Fahrzeugüberlassung

Anschaffung: Ginge man davon aus, dass die Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer für private Zwecke einen unentgeltlichen Umsatz darstellt, dürfte bei Firmenwagen, die der Steuerpflichtige "erworben" (also dem Unternehmen zugeordnet) hat,[105] keine Besteuerung gem. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG erfolgen, wenn er keinen Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten vornehmen durfte.[106]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Sachverhalt

Fragestellung: Im vorliegenden Fall[1] ging es kurz gesagt, um die Frage, wo in dem Fall, dass ein Angestellter (A = Arbeitnehmer) eines Steuerpflichtigen (QM = Arbeitgeber) ein Dienstfahrzeug, das ihm der Arbeitgeber (nicht nur für einen kürzeren Zeitraum) zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten zur Verfügung stellt, auch für private Zwecke nutzen darf, diese Überlassung für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 4. Was müssen Steuerpflichtige ggf. veranlassen?

No need for action: Im Prinzip sollte sich für Steuerpflichtige, die ihren Angestellten Firmenfahrzeuge auch zur privaten Nutzung überlassen und die bisherigen Vorgaben von Rspr. und Verwaltung beachtet haben, aufgrund des vorliegenden Verfahrens kein Handlungsbedarf ergeben, da sich im Grunde genommen nichts ändert.[126] Betriebliche Übung etc.: Sollte der BFH irgendwann ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Vorlage

Vorlagefrage: Das FG entschied zunächst nicht selbst, sondern wollte erst einmal vom EuGH wissen, ob Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL einschlägig sei (falls nämlich nicht, wäre die Steuerfestsetzung gegen QM nach seiner Auffassung mangels Leistungsortes im Inland aufzuheben gewesen). Daher fragte das FG den EuGH: „Ist Art. 56 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 dahin auszulegen, dass mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / I. Worum geht es?

Dieser Fall ist ein schönes Beispiel dafür, wie Gerichte – aufgrund der sehr komplexen Aufgabenverteilung zwischen den nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof – aneinander vorbeireden können, wenn sie eine "unterschiedliche Sprache" sprechen. Insbesondere die Formulierung der Frage(n) im Fall der Vorlage an den EuGH ist von besonderer Bedeutung. Dies soll nachf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 2. Voraussetzung: Entgeltliche Leistung

Die Vorlagefrage des FG, die im Zusammenhang mit der von ihm beigefügten rechtlichen Würdigung zu lesen ist, besticht nicht gerade durch überzeugende Eindeutigkeit. a) Nach dem Wortlaut der Vorlagefrage: Gegenleistung Entgeltlichkeit erforderlich: So ging das FG in der rechtlichen Würdigung – richtigerweise – davon aus, dass der Ort der Leistung gem. Art. 56 MwStSystRL, § 3a A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Keine Feststellungen bzgl. Arbeitsleistung

Was die Arbeitsleistung des A angeht, prüfte der Gerichtshof jedenfalls nicht, ob sie als Gegenleistung für die Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung zu qualifizieren war.[31] aa) Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kann zwar Gegenleistung sein, ... Arbeitsleistung ...: Der Gerichtshof geht zwar in seiner Rechtsprechung davon aus, dass die Arbeitsleistung eines Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 1. Unterschiedliche Sichtweise

Doppelbesteuerung: Schlecht ist, dass – mangels Klärung der Frage der Entgeltlichkeit durch den EuGH – auch nach den Entscheidungen in diesem Verfahren weiterhin die Gefahr der Doppelbesteuerung besteht. Sieht also ein anderer Mitgliedstaat (entsprechend den Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses[92]) die Überlassung als unentgeltlich an, wenn der Arbeitnehmer allein die A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Kein Änderungsbedarf

Bekannt und bewährt: Als positiv kann man die abschließende Entscheidung des BFH (dass die Arbeitsleistung eine Gegenleistung für die private Fahrzeugnutzung darstellt) grundsätzlich wohl zunächst einmal deswegen beurteilen, weil sie im Prinzip alles beim Alten belässt, die Unternehmen also keine Änderungen durchführen müssen. Das ist – in einer Mehrwertsteuerwelt, die ständ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Registrierungspflicht und One-Stop-Shop

Registrierung im Ausland ...: Nachteilig war für QM im vorliegenden Fall das Erfordernis, die entgeltlichen Umsätze in Deutschland melden und sich dafür extra hier registrieren lassen zu müssen.[103] Das stellte zusätzlichen Aufwand dar und wäre bei der Beurteilung als unentgeltlicher Umsatz nicht erforderlich gewesen. ... kann vermieden werden: Dieser Zusatzaufwand dürfte ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / f) Zuzahlungen: (Teil-)Entgeltlichkeit, mehrere Leistungsorte und Mindestbemessungsgrundlage?

Entgeltlichkeit bei Zuzahlungen: Letztendlich erübrigt sich bei Zugrundelegung der Ausführungen des BFH auch die etwas sperrige Diskussion, ob (Un-)Entgeltlichkeit auch dann gegeben ist, wenn der Arbeitnehmer Zuzahlungen leistet[123] (z.B. EUR 250 p.a., weil er am Auto gern einen Heckspoiler haben will, der normalerweise nicht vorgesehen ist, oder EUR 5.688 p.a., wie im Fall...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 1. Überlassung des Fahrzeugs an A ist keine entgeltliche Leistung

Keine entgeltliche Vermietung: Zur Begründung führte das FG aus, bei der Fahrzeugüberlassung an A handele es sich nicht um eine entgeltliche Vermietungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG.”[51] Bestätigt für Zahlung und sonstige Vorteile: Das FG begründete in dieser Entscheidung näher, warum "Zahlung und Verzicht" seitens des A nicht vorlagen[52] (nachdem es dies de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / bb) Entgeltliche Fahrzeugüberlassung

Vorsteuerabzug: Geht man hingegen von einer entgeltlichen Überlassung für private Zwecke aus, darf der Steuerpflichtige Mehrwertsteuer, die er bei Anschaffung bzw. Anmietung der Fahrzeuge zahlt, (wenn nicht Sonderregelungen wie z.B. § 19 UStG zur Anwendung kommen) als Vorsteuer abziehen (vgl. Abschn. 15.23. Abs. 8 Satz 3 UStAE).[111]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 3. Zulassung der Revision

Grundsätzliche Bedeutung der vom EuGH beantworteten Frage: Das FG ließ die Revision zu. Hierbei führte es aus, die Revision werde wegen grundsätzlicher Bedeutung der vom EuGH im Wege der Vorabentscheidung beantworteten Rechtsfrage zugelassen, ob die Überlassung eines Firmenfahrzeugs durch einen Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer – auch zu Privatfahrten – auch dann eine entge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Vereinbarungen über zu erbringende Arbeitsleistungen

Individuelle Vereinbarung ...: Der unmittelbare Zusammenhang der Fahrzeugüberlassung der Arbeitsleistung ergebe sich, wie der BFH noch einmal bestätigte, daraus, dass die Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrags individuell vereinbart werde.[72] Der bloße Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis genüge nicht.[73] ... liegt vor: Diese individuelle Vereinbarung sa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Sachverhaltsvorgabe des FG bzgl. Zahlung und anderer Vorteile

Vermietung nur bei Entgeltlichkeit: Mit Blick auf die vorgelegte Frage stellte der EuGH zunächst fest, dass ein Vermietungsumsatz i.S.d. der genannten Vorschrift nur dann vorliegen könne, wenn es sich um einen entgeltlichen Umsatz (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) handele. Es müsse also insbesondere ein Mietzins gezahlt werden.[27] Keine Gegenleistun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / bb) Fahrzeugüberlassung an B

Vereinbarung mit B: In Bezug auf die Fahrzeugüberlassung an B stand die Entgeltlichkeit zu keinem Zeitpunkt in Frage. Hierzu stellte der BFH fest, die Überlassung eines Dienstwagens sei ausdrücklich im Arbeitsvertrag vorgesehen gewesen. QM behielt vom Gehalt des B einen Betrag in Höhe des Teils der Leasingraten ein, um den die monatliche Leasingrate, die A arbeitsvertraglich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 4. Fall B

Zahlung = Gegenleistung: Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass es – neben A – noch einen anderen Mitarbeiter (B) gab, der – wie A – in Deutschland wohnte und seinen Dienstwagen auch privat nutzen durfte. B musste allerdings hierfür einen jährlichen Betrag von EUR 5.688 p.a. zahlen, den QM von seinem Gehalt einbehielt. Dieser Zuzahlungsbetrag entsprach allerdings n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 5. Aufgrund der Vorlagefrage: Begrenzung des Prüfungsumfangs des EuGH

Vorlagefrage betraf allein den Leistungsort: Vor dem Hintergrund dessen, dass das FG es für zweifelhaft hielt, dass mit der Überlassung des Fahrzeugs auch für private Zwecke an A überhaupt eine entgeltliche Leistung vorlag, ist es erstaunlich, dass es nicht fragte, ob die Überlassung im konkreten Fall eine entgeltliche Leistung i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL, § 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 2. Keine Neuigkeiten

Bestätigung des UStAE: Mit Blick auf die bisherige Sichtweise in Deutschland zur "Fahrzeugüberlassung gegen Arbeitsleistung" kann man wohl festhalten, dass sie zunächst einmal weiterhin Bestand hat. Tauschumsätze lt. EuGH: Die Überlassung eines Firmenfahrzeugs zur privaten Nutzung kann einen tauschähnlichen Umsatz u.a. dann darstellen, wenn der Arbeitnehmer hierfür seine Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / d) Nicht entschieden: Betriebliche Übung etc.

Im UStAE geregelte Fälle lagen nicht vor: Da der BFH festgestellt hatte, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Fahrzeugüberlassung von QM und der Arbeitsleistung bzw. dem Gehaltsverzicht von A und B bestanden hatte, brauchte er die Frage, ob eine entgeltliche Fahrzeugüberlassung auch bei einer bloß faktischen betrieblichen Übung (vgl. Abschn. 15.23. Abs. 9 Satz 2 ...mehr