Fachbeiträge & Kommentare zu Forderungsabtretung

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Mantelzessionsvertrag

Rz. 61 Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, an die Bank laufend Forderungen abzu...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. in beiden Punkten unzutreffend. 1. Das LG zitiert zutreffend die Rspr. des BGH, wonach eine wirksame Forderungsabtretung voraussetzt, dass die abgetretene Forderung wenigstens bestimmbar gewesen ist. Warum es daran fehlen soll, erschließt sich nicht. Der Rechtsanwalt bezieht sich bei seinem Erstattungsantrag auf eine "anbei liegende Vollmacht mit Abt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Wegfall unterhaltsberechtigter Personen (Abs. 6)

Rz. 20 Die Norm dient nicht dem Schuldnerschutz. Sie soll vielmehr dem Gläubiger die Möglichkeit eröffnen, die Pfändbarkeit des Einkommens des Schuldners zu erweitern, wenn ein Unterhaltsberechtigter über eigene Einkünfte verfügt. Daher wird dem Gläubiger ermöglicht, auf Antrag durch das Vollstreckungsgericht klarstellen zu lassen, dass ein unterhaltsberechtigter Angehöriger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Verfahren

Rz. 28 Es entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) – nicht Prozessgericht – durch Beschluss nach billigem Ermessen. Die Zuständigkeit für die zu treffenden Entscheidung obliegt während eines Insolvenzverfahrens anstelle des Vollstreckungsgerichts gem. § 36 Abs. 4 Satz 1 und 3 InsO dem Insolvenzgericht als besonderem Vollstreckungsgericht (BGH, WM 2004, 834 = ZVI...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung bei Forderungsabtretung

Leitsatz Bei der Haftung gemäß § 13c UStG ist von einer Vereinnahmung durch den Zessionar auszugehen, wenn der Zedent über sein beim Zessionar debitorisch geführtes Konto, auf dem die abgetretenen Beträge vereinnahmt werden, nicht mehr frei verfügen kann, da eine erhebliche Überschreitung der vereinbarten Kreditlinie vorliegt und der Zessionar Belastungsbuchungen regelmäßig ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsnachfolger des Anwalts

Rz. 33 Der Rechtsnachfolger des Rechtsanwalts kann den Antrag nach § 11 ebenfalls stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn er den Vergütungsanspruch durch Forderungsabtretung im Rahmen eines Praxisübernahmevertrages erworben hat.[19]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abtretungsfälle

Rz. 107 Nach Auffassung des BGH[43] soll eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auch dann vorzunehmen sein, wenn der Anwalt außergerichtlich zunächst den Zedenten vertritt und im gerichtlichen Verfahren dann den Zessionar. Auch dies ist unzutreffend. Schuldner der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr ist in diesem Fall der Zedent. Schuldner der gerichtlichen Verfahrensge...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Diese...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.7 Weitere anwendbare Bestimmungen der ZPO

Rn 35 Entsprechend anwendbar sind weiter die §§ 136–144, 156 ZPO über die mündliche Verhandlung, hier über die Leitung, und die Ausübung der Sitzungspolizei (§§ 176-183 GVG), des Weiteren die Vorschriften der §§ 159 ff. ZPO über die Protokollierung. Rn 36 §§ 166 ff. ZPO über Zustellungen sind mit den besonderen Maßgaben der §§ 8, 9, 307 Abs. 1 Satz 3 entsprechend anwendbar, G...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

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Forderungscontrolling: Das ... / 4.1 Forderungsabtretung

Die Banken als wichtigste Fremdkapitalgeber eines Unternehmens verlangen für ihr Engagement eine entsprechende Sicherheit. Die Regel sind Grundbucheinträge und Übereignungen von Anlagegütern. Für die Finanzierung des Umlaufvermögens, also auch der Forderungen, oder zur weiteren Absicherung der Bank werden oft auch die Warenbestände und die Forderungen an den Kreditgeber abge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungscontrolling: Das ... / 4.2 Factoring

Bei der Zession werden die Forderungen an die Bank als Sicherheit abgetreten. Sie bleiben aber im Verantwortungs- und Risikobereich des Unternehmens. Wegen der genannten Nachteile der Abtretung wird eine andere Form der Forderungsfinanzierung auch in Deutschland immer beliebter, und zwar der Verkauf der Forderung. Innerhalb des Factoring werden die einzelnen Forderungen, sel...mehr

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Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit

Zusammenfassung Eine GmbH kann aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine Vermögenslosigkeit bestehen und die Gesellschaft trotz mehrfacher Aufforderung keine Vermögensnachweise erbringt. Hintergrund Gegen die betroffene GmbH wurde ein Antrag auf Löschung aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gestellt. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung bei Forderungsabtretung

Leitsatz Die Eintragung eines Umsatzsteueranspruchs zur Insolvenztabelle (§ 178 Abs. 3 InsO) bewirkt auch unter Berücksichtigung von § 41 Abs. 1 InsO keine Fälligkeit zu Lasten des Zessionars bei der Haftung nach § 13c UStG. Normenkette § 13c UStG, §§ 41, 178 InsO Sachverhalt Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der D-AG, die als Kreditinstitut tätig war. Die B-KG (KG), ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.1 Anlagesicherheit

Rz. 2 Bereits die Formulierung "erscheint" verdeutlicht, dass im Rahmen der Mittelverwaltung der völlige Ausschluss eines Verlustes nicht zu erreichen ist. Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass bei vernünftiger prognostischer Betrachtung ein Verlustrisiko so weit wie möglich gemindert und eine im Verhältnis zu anderen Anlagemöglichkeiten vorteilhafte Sicherheit ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009 mit Wirkung ab 1.7.2010 geändert worden (BGBl. I 2009, S. 1707). Danach hat der Gesetzgeber den Pfändungsschutz auf "sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind", erweitert (BGH, Vollstreckung effektiv 2018, 112 = FoVo 2018, 114 = ZInsO 2018, 866 = NZI 2018, 326 = ZIP 2018, 737 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.3.3 Zwangsverwaltung und Insolvenz

Rz. 169 Oft tritt ein Insolvenzverfahren mit einem Zwangsverwaltungsverfahren zusammen. Hier ist § 110 InsO zu beachten. Danach gilt: Hat der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderung für die spätere Zeit verfügt, ist diese Verfügung nur wirksam, soweit ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Zwangssicherungshypothek

Rz. 3 Die Zwangs- oder Sicherungshypothek verfolgt den Zweck, dass sich ein Gläubiger zunächst hinsichtlich seiner Forderung gegenüber potenziellen anderen Gläubigern durch Grundbucheintragung eine frühzeitige Sicherung verschaffen kann (vgl. auch § 720a ZPO). Eine Verwertung und somit Befriedigung findet zunächst nicht statt. Bei der Verwaltungsvollstreckung gilt § 322 AO, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Definition von Wertpapieren

Rz. 2 Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise das Miteigentum an einem Unternehmen, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Rz. 3 Unterschieden wird nach folgenden Arten: Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen Berechtigter der Vorleger ist. Die Übertragung erfolgt durch bloße (Vereinbarung u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 7 Sicherheiten

Zur Gründung eines Unternehmens werden i. d. R. Kredite benötigt, die nicht leicht zu bekommen sind. Auf die Frage nach Sicherheiten sollten Gründer vorbereitet sein, wenn sie ihre Bank davon überzeugen wollen, dass sie kreditwürdig sind. Dass die Geschäftsaussichten überzeugen, ist Grundvoraussetzung, aber kein ausreichendes Kriterium für eine Kreditvergabe. U. a. kommen fo...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Schutz nach Abs. 2

Rz. 14 Hat der Erbschaftsbesitzer durch Rechtsgeschäft über Nachlassmittel im eigenen Namen verfügt, z.B. einen Nachlassgegenstand verkauft, so steht die Forderung aus diesem Rechtsgeschäft (z.B. Kaufpreiszahlung) gegen den Erwerber des Nachlassgegenstands gem. § 2019 BGB dem Erben zu. Leistet nun der Schuldner an den Erbschaftsbesitzer, würde dies keine schuldbefreiende Lei...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / N. Überweisung zur Einziehung und an Zahlungs statt

Rz. 64 Wichtigstes Kriterium bei der Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung ist, dass der Schuldner auch nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner noch Inhaber der Forderung bleibt . Sie bewirkt also keinen Forderungsübergang und steht somit auch nicht der Forderungsabtretung gleich. Die Forderung geht – im Gegensatz zur Überweisung an...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (3) Regelung des § 79 ZPO (Parteiprozess)

Rz. 63 Nach dieser Vorschrift dürfen Unternehmer auch bei wirksamer Forderungsabtretung diese im Prozess nur dann geltend machen, wenn dies auf eigene Rechnung geschieht. Dadurch soll der Kunde vor unsachgemäßer Prozessführung und einem Forderungsverlust geschützt werden.mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Novellierung des § 49b Abs. 4 BRAO

Rz. 511 Im Hinblick auf den vorstehend aufgezeigten Auslegungsstreit hat der Gesetzgeber in Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007[1981] die Regelung des § 49b Abs. 4 BRAO novelliert. Zudem hat er die Mangelhaftigkeit des bisherigen § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO erkannt.[1982] § 49b Abs. 4 BRAO wurde daher wie folgt neu gefasst: § 49b A...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 19 S

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufgaben und Organisation d... / 3.2 Unternehmensspezifische Aufgaben und Entwicklungsstufen

Die angesprochenen grundsätzlichen Aufgaben des Finanzmanagements erfahren spezifische Konkretisierungen, die durch die Größe und Struktur des Unternehmens, seine Branche sowie durch die geografische Ausdehnung seines Geschäfts bedingt sind.[1] Beispiele hierfür sind: Internationales Finanzmanagement,[2] Finanzmanagement im Konzern, Währungsmanagement im Auslandsgeschäft, Überna...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Überschaubarkeit der Vermögensverhältnisse

Rn 50 Die Gleichstellung des ehemaligen Unternehmers mit dem Verbraucher scheidet aus, wenn seine Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der Eröffnungsantragstellung nicht überschaubar sind (§ 304 Abs. 1 Satz 2, 1. Variante). Die Auswertung der seit 1999 gemachten Erfahrungen hatte gezeigt, dass insbesondere eine hohe Zahl von Gläubigern einer einvernehmlichen Schuldenbereinigun...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Echtes und unechtes Factoring

Rn. 8 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 In Bezug auf das Verpflichtungsgeschäft, das der Forderungsabtretung zugrunde liegt, unterscheidet man zwischen echtem und unechtem Factoring. Da beim echten Factoring ein Forderungskauf durch den Factor gemäß den §§ 433, 453 BGB vorliegt, stellt diese Art des Factoring wirtschaftlich betrachtet ein Kreditsubstitut dar. Der Factor übernimmt al...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abtretungsverbote

Rn. 34 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Enthalten die zwischen Lieferant und Abnehmer vereinbarten AGB ein auf § 399 BGB gestütztes Abtretungsverbot für Kaufpreisforderungen gegenüber den Abnehmern, scheidet eine rechtlich wirksame Veräußerung dieser Forderung grds. aus. Stattdessen bewirkt das Abtretungsverbot eine schwebende Unwirksamkeit der Forderungsabtretung, die nur durch Zu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Klassisches Factoring

Rn. 52 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Die Bilanzierung von Factoring-Verhältnissen im Normengefüge der IFRS fällt unter den Anwendungsbereich von IFRS 9 , der den aus Sicht des Factoring-Kunden maßgebenden Abgang eines finanziellen Vermögenswerts kumulativ an bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Bedingungen knüpft. Rn. 53 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Nach den rechtlichen Mindestvo...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Rn. 31 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Der BGH hat sich in der Vergangenheit verschiedentlich mit der Abgrenzung zwischen den Sicherungsinteressen des Factors und den Sicherungsinteressen der Lieferanten der Factoring-Kunden auseinandergesetzt (vgl. z. B. BGH-Urteil vom 19.09.1977, VIII ZR 169/76, DB 1977, S. 2177ff.; BGH-Urteil vom 07.06.1978, VIII ZR 80/77, BB 1978, S. 1028ff.; ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Allgemeine Auftragsbedingungen: Formale Voraussetzungen der Abtretung einer Steuerberaterforderung

Das AG Dortmund (Urteil v. 30.10.2018, 425 C 9862/17) hat sich mit folgenden gebührenrechtlichen Fragen auseinandergesetzt: Unter welchen formalen Voraussetzungen ist die Abtretung einer Steuerberaterforderung an ein Factoring-Unternehmen wirksam? Wann liegt die Unwirksamkeit in Form einer überraschenden Klausel i. S. d. § 305c BGB im Kontext der Allgemeinen Auftragsbedingunge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Sicherungseigentum

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO sind Wirtschaftsgüter, die zum Zweck der Sicherung übereignet sind, grundsätzlich dem Veräußerer, also dem Sicherungsgeber, zuzurechnen. Der Grund liegt darin, dass sicherungsweise übereignete Gegenstände nach wie vor im Besitz des Sicherungsgebers verbleiben und diesem damit auch zur Nutzung und betrie...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 151 Anwendung der Bestimmungen der ZPO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 151 FGO betrifft die Vollstreckung von Geldleistungen zugunsten des Klägers gegen die im Prozess unterlegene ertragsberechtigte Körperschaft, während § 150 FGO den umgekehrten Fall regelt (s. § 150 FGO Rz. 1). Diese kommt in Betracht, wenn die beklagte Finanzbehörde (§ 63 FGO), die verwaltungsorganisatorisch der Körperschaft zugehörig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2018, Wirksamkeit der... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 464b Abs. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthafte sofortige Beschwerde ist innerhalb der Frist des § 464b S. 4 StPO angebracht worden und auch sonst zulässig. Der Mindestbeschwerdewert des § 567 Abs. 2 ZPO wird überschritten. Weder dem Kostenfestsetzungsantrag noch dem Rechtsmittel steht entgegen, dass sie nicht im Namen des früheren Angek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 6/2018, Zum Pfändungss... / 2 II. Aus der Entscheidung

LG sieht Abtretung als Hindernis Das LG hat gemeint, die Freigabe von Mieteinnahmen nach der über § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO anwendbaren Norm des § 850i ZPO komme nicht in Betracht. Dem stehe die Sicherungsabtretung der Mieten an das Kreditinstitut entgegen. Die Unwirksamkeit dieser Abtretung nach § 110 Abs. 1 InsO solle die Mieterträge für die Insolvenzmasse sichern und nicht e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung

Zusammenfassung Begriff Die Forderungsabtretung ist ein Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Abtretender = Zedent) und dem neuen Gläubiger (Abtretungsempfänger = Zessionar), durch den der Zedent die Forderung auf den Zessionar überträgt. Die Forderungsabtretung ist ein Verfügungsgeschäft und daher von dem zugrunde liegenden schuldrechtlichen Grundgeschäft zu unterscheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 3. Risiken einer Forderungsabtretung

3.1 Konflikte zwischen verschiedenen Sicherungsmitteln Treffen die beiden typischen Sicherungsmittel des Geldkreditgebers und des Warenkreditgebers, die Globalzession und der verlängerte Eigentumsvorbehalt, zusammen, ergeben sich regelmäßig Konflikte (vgl. bereits oben zu 1.4.). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zwischen Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / Zusammenfassung

Begriff Die Forderungsabtretung ist ein Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Abtretender = Zedent) und dem neuen Gläubiger (Abtretungsempfänger = Zessionar), durch den der Zedent die Forderung auf den Zessionar überträgt. Die Forderungsabtretung ist ein Verfügungsgeschäft und daher von dem zugrunde liegenden schuldrechtlichen Grundgeschäft zu unterscheiden. Gesetze, Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 3.5 Inkassozession

Ein häufig anzutreffender Anlass für die Forderungsabtretung gerade bei Freiberuflern, insbesondere Ärzten oder Zahnärzten, sowie bei Kleingewerbetreibenden ist, den mit der Verwaltung und der Einziehung der Forderungen verbundenen Arbeitsaufwand auf Dritte als Dienstleister zu übertragen. Sie treten ihre Patienten-/Kundenforderungen an gewerbliche Einzugsstellen gegen Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 1. Überblick

Rechtsgrund einer Forderungsabtretung können sowohl ein Kaufvertrag, eine Schenkung, eine Geschäftsbesorgung (z. B. Inkasso), ein Sicherungsvertrag oder jede sonst denkbare sinnvolle Vereinbarung sein. Aufgrund der Abstraktheit, d. h. der rechtlichen Unabhängigkeit des Verfügungsgeschäfts vom zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft lassen Mängel des Grundgeschäftes die Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 2. Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu beachten?

2.1 Mindestvoraussetzungen Mindestvoraussetzungen, damit die Forderung vom Zedenten auf den Zessionar wirksam übergehen kann, sind: die abzutretende Forderung muss wirksam entstanden sein (kein gutgläubiger Erwerb von Forderungen), es muss ein Vertrag zwischen dem Zedenten und dem Zessionar geschlossen werden, in dem die Person des Abtretenden, die Person des Abtretungsempfänge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 3.2 Ausschluss der Abtretbarkeit

Die grundsätzliche Abtretbarkeit jeder Forderung kann durch vertragliche Vereinbarung ohne weiteres ausgeschlossen werden (§ 399 BGB). Die Vereinbarung kann bei Begründung der Forderung, aber auch noch danach getroffen werden. Denkbar ist auch ein stillschweigender Ausschluss der Abtretbarkeit. Dieser ist regelmäßig in der Kontokorrentabrede enthalten, nicht aber in der Abre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 1.2 Abtretung künftiger Forderungen

Auch künftige Forderungen können bereits zu einem Zeitpunkt abgetreten werden, in dem das Rechtsverhältnis oder die Rechtsgrundlage, aus der die Forderung erwachsen soll, noch nicht besteht. Selbst die Ungewissheit über die Person des künftigen Schuldners schadet insoweit nicht. Erforderlich ist lediglich, dass die Entstehung der Forderung zum Zeitpunkt der Abtretung möglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 3.4 Rechtshandlungen gelten gegenüber dem neuen Gläubiger

Wird eine Forderung abgetreten, hat der neue Gläubiger ferner zu beachten, dass er sich grundsätzlich alle vom Schuldner in Unkenntnis der Abtretung vorgenommenen Rechtshandlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger, insbesondere auch die Zahlung an diesen, entgegenhalten lassen muss, § 407 Abs. 1 BGB. Dem neuen Gläubiger sollte deshalb stets daran gelegen sein, die Abtretung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 3.3 Einwendungen gehen bei der Abtretung grds. mit

Wird eine Forderung abgetreten, ist für den neuen Gläubiger zu beachten, dass ihm der Schuldner sämtliche Einwendungen entgegenhalten kann, die dieser auch dem bisherigen Gläubiger entgegensetzen konnte (§ 404 BGB). Diese Schuldnerschutzvorschrift beruht auf dem Gedanken, dass der Gläubigerwechsel den Inhalt der Forderung nicht verändert und deshalb zugleich die Interessen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / Wirtschaftsrecht

1. Überblick Rechtsgrund einer Forderungsabtretung können sowohl ein Kaufvertrag, eine Schenkung, eine Geschäftsbesorgung (z. B. Inkasso), ein Sicherungsvertrag oder jede sonst denkbare sinnvolle Vereinbarung sein. Aufgrund der Abstraktheit, d. h. der rechtlichen Unabhängigkeit des Verfügungsgeschäfts vom zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft lassen Mängel des Grundgeschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 1.1 Die Teilabtretung

Die teilweise Abtretung einer Forderung ist zulässig, wenn die Forderung teilbar ist und die Parteien die Abtretbarkeit nicht durch Vereinbarung (§ 399 BGB) ausgeschlossen haben. Bloße, rechtlich unselbstständige Neben- und Hilfsrechte können demgegenüber nicht gesondert abgetreten werden; sie gehen (zumeist) automatisch mit der abgetretenen Hauptforderung über (vgl. unten 2.3).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 2.1 Mindestvoraussetzungen

Mindestvoraussetzungen, damit die Forderung vom Zedenten auf den Zessionar wirksam übergehen kann, sind: die abzutretende Forderung muss wirksam entstanden sein (kein gutgläubiger Erwerb von Forderungen), es muss ein Vertrag zwischen dem Zedenten und dem Zessionar geschlossen werden, in dem die Person des Abtretenden, die Person des Abtretungsempfängers und die abzutretende Fo...mehr