Fachbeiträge & Kommentare zu Formvorschrift

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Grundsätze einer Regelung bei Trennung und Scheidung

Rz. 235 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB. Rz. 236 Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständli...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 17 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 9. Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, §§ 6 – 8 VersAusglG

Rz. 106 Die Regelungsbefugnisse der Ehegatten sind gegenüber der früheren Regelung in § 1587o BGB a.F. erheblich erweitert. Nach § 6 Abs. 1 Ziff. 1–3 VersAusglG können sie den Versorgungsausgleich insbesondere ganz oder teilweise in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen, ihn ausschließen oder Ausgleichsansprüche nach der Scheidung gemäß den §§ 20–24 Ver...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.3.1 OHG, KG

Rz. 23 Abgesehen von speziellen Gliederungsvorschriften (wie Formblatt für die Jahresbilanz der Kreditinstitute in der Rechtsform der OHG und der KG) sind die Personengesellschaften im Allgemeinen nicht an Formvorschriften über einen aufgespaltenen Bilanzausweis des Eigenkapitals gebunden. § 247 Abs. 1 HGB verlangt lediglich, dass in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 5 Schutzwirkung der Anzeige zugunsten der Finanzbehörde (Abs. 5)

Rz. 58 Nach § 46 Abs. 5 AO müssen Abtretender und Abtretungsempfänger der Finanzbehörde gegenüber die angezeigte Abtretung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam oder wegen Verstoßes gegen § 46 Abs. 4 AO nichtig ist. Die Regelung entspricht § 409 Abs. 1 S. 1 BGB und dient wie diese dem Schuldnerschutz. Sie soll die Finanzbehörde vor einer er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 39 Abs. 3a enthält eine dem Abs. 3 entsprechende, im Detail jedoch abweichende Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für das Einspruchs- und Klageverfahren. Die Regelung in Abs. 3a bildete ursprünglich mit Abs. 3 eine gemeinsame Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in Abs. 3 und Abs. 3a aufgespalten. Diese Regelung gilt für alle bei Inkrafttre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 6.2 Aushändigung der Niederschrift

Rz. 31 Der Beteiligte hat entsprechend § 93 Abs. 6 S. 4 AO einen Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift der Niederschrift.[1] Wird gegen die Formvorschriften des § 95 Abs. 5 AO verstoßen, so beeinträchtigt dies u. U. den Beweiswert der eidesstattlichen Versicherung. Solange der Erklärungsinhalt jedoch ordnungsgemäß schriftlich aufgenommen worden ist, bleibt die Versicheru...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 4.1 Geschäftsanteil

Rz. 23 Der Geschäftsanteil repräsentiert die Beteiligung des Gesellschafters an der GmbH. Er wird nicht als Bruchteil i. S. e. Beteiligungsquote festgesetzt, sondern ergibt sich aus dem im Rahmen der Gründung oder im Rahmen der Kapitalerhöhung festgesetzten Nennbetrag. Das Beteiligungsverhältnis ergibt sich also aus der Relation des Nennbetrags zur Summe aller bestehenden Ge...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.4 Form der Ankündigung

Rz. 4 Die Mitteilung muss in Textform erfolgen. Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird (§ 126b i. d. F. des Gesetzes z...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.3 Form

Rz. 17 Die Mitteilung muss in Textform erfolgen. Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird (§ 126b i. d. F. des Gesetzes ...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / F. Sicherungshypothek

Rz. 92 Die Eintragung einer Sicherungshypothek gem. § 867 ZPO (auch sog. Zwangshypothek) ist bei Forderungen ab 750,00 EUR[92] möglich. Dadurch kann die WEG ihre titulierte "persönliche" Forderung dinglich sichern. Die Sicherungshypothek hat zwar Rang vor späteren Rechten am Grundstück, geht den schon vorhandenen aber nach; sie wird deshalb auch "Schornsteinhypothek" genannt...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 2. Rechtswidrigkeit

Rz. 46 Rechtswidrig ist ein Beschluss, der gegen das Gesetz oder gegen eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer verstößt, aber nicht nichtig ist. Man kann auch sagen, dass der Beschluss "(nur) anfechtbar" ist, um die Abgrenzung zur Nichtigkeit (die keiner Anfechtung bedarf) zu verdeutlichen. Ein rechtswidriger Beschluss ist. gem. § 23 Abs. 4 S. 2 WEG gültig (d.h. wirksam), s...mehr

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§ 11 Der Verwaltungsbeirat / A. Bestellung und Abberufung

Rz. 1 Die Wohnungseigentümer können die Bestellung eines Verwaltungsbeirats beschließen (§ 29 Abs. 1 WEG), müssen aber nicht. Nach dem Wortlaut des Gesetzes bezeichnet der Begriff "Verwaltungsbeirat" das Organ (Gremium) als Ganzes. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden aber auch die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsbeirats als "Verwaltungsbeirat" bezeichnet. Die übliche Ku...mehr

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zfs 07/2022, Zwingende elek... / 2 Aus den Gründen:

Gegen den Betroffenen erging zum Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung vom 10.11.2021 der im Tenor näher bestimmte Bußgeldbescheid, welcher ihm am 25.2.2022 zugestellt wurde. Mit Telefax vom 1.3.2022 legte seine Verteidigerin gegenüber dem Polizeipräsidenten in Berlin Einspruch ein. Dieser Rechtsbehelf ist mangels Wahrung der gesetzlichen Formvorschriften unwirksam und un...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Inbound-Fälle

Rz. 406 In entsprechender – umgekehrter – Anwendung der vorstehend dargelegten Grundsätze in Outbound-Fällen gilt für Inbound-Fälle, dass das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers zunächst weiterhin dem ausländischen Recht des Sitzstaates des ausländischen Verleihers unterfällt. Indes bestimmt § 2 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 AEntG, dass die Bedingungen für die Überlassung v...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher

Rz. 252 In Umsetzung der im Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 getroffenen Vereinbarung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die zunächst auf eine illegale Arbeitnehmerüberlassung beschränkten Rechtsfolge (Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher) auch auf den Verstoß gegen die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht (§ 1 Abs. 1 S....mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / II. Formvorschriften

Rz. 4 Bei der Begründung von postmortal wirkenden Vollmachten gelten die testamentarischen Formvorschriften nicht. Vielmehr gilt der Grundsatz der Formfreiheit der Vollmacht aus § 167 Abs. 2 BGB. Selbst Schriftform ist grundsätzlich nicht erforderlich, aus Nachweisgründen aber in der Praxis unumgänglich. Die notarielle Form ist allerdings erforderlich, wenn der Bevollmächtig...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / 4. Internationale Nachlassvollmacht

Rz. 15 Bei der sog. internationalen Nachlassvollmacht handelt es sich nicht um eine gesonderte Rechtsform einer Vollmacht. Es handelt sich vielmehr um eine Nachlassvollmacht, die von ihrer Ausgestaltung her die praktische Abwicklung von Erbfällen mit Auslandsbezug vereinfachen kann und jedenfalls immer dann angezeigt ist, wenn ausländisches Vermögen zu vollstrecken ist. Viel...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / III. Wirkungen der trans- und postmortalen Vollmacht

Rz. 5 Die entscheidende Wirkung der trans- wie auch der postmortalen Vollmacht liegt darin, dass der Bevollmächtigte die Erben vertritt. Ohne dass es eines Erbscheins oder eines öffentlichen Testamentes mit Eröffnungsniederschrift bedürfte, kann der Bevollmächtigte alle Rechtsgeschäfte so vornehmen, wie der Erblasser dies selbst hätte tun können.[8] Dabei kann der postmortal...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / III. Herbeiführung einer Verwaltungsvereinbarung mit den Erben

Rz. 13 Die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG hat feste Vorstellungen davon, nach welchen Qualitätskriterien eine von ihr geführte Testamentsvollstreckung durchzuführen ist. Im Testament des Grafen Koks finden sich hierzu jedoch – anders als in den Testamenten, an deren Gestaltung sie mit ihren Ideen mitgewirkt hat – keinerlei Anhaltspunkte. Auch die Vergütungsfrage, die sie...mehr

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Die Meisterprüfung im Handwerk / 3.6.1 Formalia

Für das Verfahren selbst gelten weitere Formvorschriften, die in aller Kürze wie folgt zu skizzieren sind: Es darf niemand mitwirken, der in einem wirtschaftlichen, beruflichen oder gar familiären Verhältnis zum Prüfling steht.[1] Für die Mitglieder des MPA und der Prüfungs-Kommissionen gilt die Verschwiegenheitspflicht nach § 5 MPVerfVO sowohl für das konkrete Prüfungsverfah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form der Feststellung, Zuständigkeit und Frist

Rn. 2 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Feststellung erfolgt durch Beschluss. Formvorschriften dafür können durch das Gesetz oder Gesellschaftsvertrag/Satzung vorgesehen sein. Bei einem Einzelkaufmann kommt die Feststellung durch die Unterschrift auf dem JA zustande oder auch durch konkludentes Handeln, wie z. B. Beifügung des JA zur Steuererklärung (vgl. auch HdR-E, HGB § 245)....mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 1 Gesellschafterbeschlüsse einer Offenen Handelsgesellschaft

An der Beschlussfassung der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)[1] sind grundsätzlich alle Gesellschafter beteiligt. Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt, gelten keine Formvorschriften, d. h., zur Beschlussfassung ist keine Gesellschafterversammlung notwendig, die Gesellschafter können ihre Stimmen formfrei telefonisch oder schriftlich abgeben. Die erforderlich...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 5 Gesellschafterbeschlüsse einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH werden üblicherweise im Rahmen einer Gesellschafterversammlung gefasst.[1] Eine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren ist – abgesehen von einigen Ausnahmen – ebenfalls möglich. Eine Satzungsregelung, die vorsieht, dass Beschlüsse der Gesellschafter auch außerhalb von Versammlungen schriftlich, mündlich und fernmündlich...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.5 Grundsätzliches zur Kassenführung bei Taxibetrieben

Für Taxiunternehmen gelten grundsätzlich die gleichen Formvorschriften für die Kassenführung, wie für andere Branchen auch. Die Erfassung Ihrer Einnahmen im Vorsystem mittels Schichtzettel unterscheidet sich jedoch ganz erheblich von der Einnahmeaufzeichnung anderer Systeme. Bei der Kassenführung von Taxibetrieben ist einiges zu beachten, Fehlerquellen formeller Art gibt es ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2 Die zivilrechtlichen Vorgaben im Einzelnen

Rz. 403 Zur Verdeutlichung dient folgendes Beispiel: Praxis-Beispiel Erblasser W vereinbart direkt mit seiner Bank, die ein Sparbuch bis zu seinem Tode verwahrt, einen Vertrag zu Gunsten Dritter, wonach die Bank nach seinem Tode verpflichtet ist, das Sparbuch (Betrag: 200 TEUR) auf seine Freundin (F) als neue Gläubigerin umzuschreiben. Lösung: Zivilrechtliche Ebene: Wenn die Ban...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 4.1 Aufbau von Kollisionsnormen

Rz. 13 Zum Verständnis der Anwendung der kollisionsrechtlichen Vorschriften ist deren Aufbau zu beleuchten. Eine Kollisionsnorm setzt sich aus Tatbestand und Rechtsfolge zusammen. Diese Rechtsfolge bezeichnet das anwendbare Recht. Auf der Tatbestandsseite enthält die Kollisionsnorm einen Anknüpfungsgegenstand, der ein abstrakt umschriebenes Rechtsgebiet (z. B. Art. 21 EU-Erb...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3d USA / 1.1 Internationales Privatrecht

Rz. 1 Das US-amerikanische Recht kennt keine einheitliche Kodifikation des Internationalen Privatrechts auf Bundesebene. Die Anknüpfung erfolgt vielmehr auf der Basis der Regelungen der einzelnen Bundesstaaten. Nachfolgend können daher nur allgemeine Grundsätze dargestellt werden. Rz. 2 Das Second Restatement of Conflict of Laws ist lediglich eine Zusammenstellung des America...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3.4 Besonderheiten beim Ehegattentestament

Rz. 134 Nach den Erfahrungen der Nachlassgerichte und Erbschaftsteuerstellen der Finanzämter sind etwa 80 % aller Testamente sog. "Berliner Testamente", mit denen sich Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen und nach dem Tode beider Ehegatten die Kinder Erben sein sollen. Bei vielen Ehegatten bleibt es allerdings – wegen nicht eingehaltener Formvorschriften – beim Versuch; ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3.1 Einführung und Übersicht (letztwillige Verfügungen)

Rz. 104 Das BGB, das bekanntlich dem Grundsatz der Privatautonomie folgt, behandelt auch im Erbrecht persönliche Willensäußerungen (hier: letztwillige Verfügungen) als gegenüber dem gesetzlichen Erbrecht vorrangig (s. §§ 1939, 1941, 1953, 2088 und 2104 BGB). Danach geht eine wirksame letztwillige Verfügung dem gesetzlichen Erbrecht stets vor. Der testierende Erblasser ist je...mehr

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Anhang 2 Internationales Er... / 5.3 Form

Rz. 74 Das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 05.10.1961 (BGBl II 1965, 1145; BGBl II 1966, 11) gilt derzeit in 16 Mitgliedstaaten der EU, auch in Deutschland. Gemäß Art. 75 Abs. 1 UA 2 EU-ErbVO ist es in den Mitgliedstaaten der EU auch weiterhin vorrangig anwendbar. In den Mitgliedstaaten, die das Abkommen nicht ratif...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2 Der erbrechtliche Bezug (§ 2301 BGB)

Rz. 312 Eine Schenkung auf den Todesfall ist mit dem Risiko verbunden, dass häufig der Notar "vergessen" wurde oder dass allgemein nur eine mündliche Absprache erfolgte. Dies hat seinen zivilrechtlichen Grund darin, dass in § 2301 BGB zwischen einer vollzogenen (Abs. 2) und einer nicht vollzogenen Schenkung (Abs. 1) unterschieden wird. Rz. 313 Für einen Vollzug der Schenkung ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.2.3 Stiftungsgeschäft durch Verfügung von Todes wegen

Rz. 59 Eine Stiftung kann auch durch Verfügung v.T.w. errichtet werden (§ 83 BGB). Das Stiftungsgeschäft liegt dann in einem Testament oder einem Erbvertrag (BGH vom 09.02.1978, BGHZ 70, 313, 322; s. auch Graf Strachwitz/Mercker, 214 f.). Auf das Stiftungsgeschäft v.T.w. finden die erbrechtlichen Vorschriften Anwendung. Stifter kann daher nur eine natürliche Person sein. Ans...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3d USA / 1.2 Nationales Erbrecht

Rz. 4 Auch das materielle Erbrecht ist in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich ausgestaltet. Auch hier können daher nur allgemeine Grundsätze dargestellt werden. In den meisten Bundesländern geht sowohl bei gesetzlicher auch bei gewillkürter Erbfolge zumindest der bewegliche Nachlass in der Regel nicht direkt auf die Erben über, sondern fällt zunächst an einen Nachlass...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 5 OECD-Musterabkommen

Rz. 59 Den Regelungen des Musterabkommens liegt der Grundsatz der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers zugrunde. Ausnahmsweise ist für unbewegliches Vermögen in Art. 5, bewegliches Betriebsstättenvermögen in Art. 6 Abs. 1 und für Vermögen, das einer festen Einrichtung zuzuordnen ist, in Art. 6 Abs. 6 ein Besteuerungsrecht auch für den B...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 2. Sonderfälle

Für die Beantwortung der Frage, ob die dem FA vorgelegte Bilanz einer Berichtigung bzw. Änderung nach § 4 Abs. 2 EStG zugänglich ist, sind folgende Bilanzen voneinander zu unterscheiden: Nicht-Bilanzen nicht genehmigte Bilanzen nichtige Bilanzen verspätet aufgestellte Bilanzen vorläufige Bilanzen. Nicht-Bilanzen: Diese entfalten deshalb keine rechtliche Wirkung, weil sie durch ein...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 2. Lohnsteuerliche Fahrtenbuchregelung

Neben der auf lohnsteuerlichen Werten basierenden Vereinfachungsregelung in Abschn. 15.23 Abs. 11 Nr. 1 UStAE sieht die Finanzverwaltung im Rahmen der bisherigen Rechtsauffassung, die die Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken als tauschähnlichen Umsatz (mit Baraufgabe) qualifiziert, die Option vor, die lohnsteuerliche Fahrtenbuchreglung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 i.V....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

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ZErb 05/2022, Nottestament:... / 1 Gründe

I. Mit handschriftlich errichtetem Testament vom 20.10.2019 bestimmte der Erblasser die Beteiligten zu 1 bis 3 zu jeweils gleichen Anteilen zu seinen Erben. Mit weiterem Testament vom 6.3.2021, überschrieben als Nottestament, geschrieben von der Beteiligten zu 3, vom Erblasser sowie von drei Zeugen unterschrieben, setzte der Erblasser die Beteiligte zu 3 zu seiner Alleinerbin...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / a) Primär: Rechtswahl

Der grundsätzliche Verweis in Art. 17 Abs. 2 EGBGB auf die Kollisionsvorschriften der Rom III-VO bedeutet zunächst, dass primär eine Rechtswahl der Eheleute gilt (vgl. Art. 5 Rom III-VO). Anders als nach dem alten Scheidungskollisionsrecht des EGBGB wird den Ehegatten also Autonomie eingeräumt, zwischen einem bestimmten Kreis von Rechtsordnungen wählen und damit ein privatsc...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / a) BFH-Urt. v. 21.10.2015 – XI R 40/13, BStBl. II 2017, 852

Der BFH entschied zu einem Sachverhalt, der sich auf die Rechtslage nach Einführung der §§ 9 Abs. 3,13b Abs. 2 Nr. 3 UStG bezieht. In dem streitgegenständlichen Sachverhalt wurde eine Grundstückslieferung ohne Umsatzsteueroption beurkundet. Circa vier Jahre später holten die Vertragsparteien die Umsatzsteueroption in einer notariell beurkundeten "Neufassung" des Vertrages na...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Rechtsfolgen einer bestehenden wirksamen Vereinbarung

Rz. 53 Kommt es zu einer Konkurrenzsituation zwischen Unterhalt und Zugewinn, ist immer zu prüfen, ob bereits einmal durch eine frühere wirksame Vereinbarung Fakten geschaffen worden sind, die auch für nachfolgende Auseinandersetzungen bindend sind. Denn haben die Beteiligten eine wirksame Vereinbarung über Unterhalt oder Zugewinn durch Scheidungsfolgenvergleich oder Ehevert...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / X. Regelung durch Trennungsvereinbarung

Rz. 250 Auch über der Rechtssituation während der Trennungszeit können die Ehegatten Regelungen treffen. Die Trennungsvereinbarung hat gegenüber der Scheidungsfolgenregelung einen eigenen Regelungsbereich, da die Scheidung zu dieser Zeit noch nicht beabsichtigt sein muss. In einer Krisensituation zwischen "intakter" und "gescheiterter" Ehe wird eine einvernehmliche Regelung ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / III. Das gemeinsame Haus

Rz. 158 Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen ergeben sich in der Praxis immer wieder aus der Tatsache, dass die Eheleute ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung besitzen (Streit über die Anrechnung von Schulden und eines Wohnvorteils im Unterhalt, Streit über die Schuldenverteilung, Ärger mit Banken über die Kredite.) Vielfach sehen die Eheleute das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und andere vertretungsberechtigte Personen

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[1] wurde § 52d FGO neu eingefügt. § 52d FGO statuiert eine Pflicht für Rechtsanwälte, Behörden und nach § 62 FGO vertretungsberechtigte Personen, die sich eines dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach[2] vergleichbaren elektronischen Postfachs bedienen können, den elektronischen Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.6.1 Unverzügliche Mitteilung an den Absender bei fehlender Bearbeitbarkeit (§ 52a Abs. 6 S. 1 FGO)

Rz. 73 § 52a Abs. 6 S. 1 FGO statuiert die Pflicht des Gerichts, dem Absender unverzüglich mitzuteilen, falls ein elektronisches Dokument zur Bearbeitung nicht geeignet ist. Aus der Wortlautanknüpfung an § 52a Abs. 2 S. 1 FGO ergibt sich, dass ein elektronisches Dokument dann nicht zur Bearbeitung geeignet ist, wenn es die zwingenden technischen Rahmenbedingungen/Anforderung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Um elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen, wurde in der FGO erstmalig mit Wirkung vom 1.8.2001 die Vorschrift des § 77a FGO a. F. eingefügt.[1] § 77a FGO a. F. ließ anstelle der Schriftform eine Aufzeichnung als elektronisches Dokument genügen, wenn dieses für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet war. Die verantwortende Person sollte das Dokument mit einer q...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Ganz zuvorderst lässt sich aus der Entscheidung des BGH ableiten, dass sämtliche Verfügungen des Erblassers den Mindestanforderungen des § 2247 Abs. 1 BGB genügen müssen, um wirksam zu sein, und diese Formvorschrift auch für Anlagen und in Bezug genommene Dokumente gilt.[19] Dies ist unabhängig davon, ob es sich um eine tatsächliche Anlage handelt, die gemeinsam mit dem Test...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Die Erblasser errichteten handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie u.a. folgende Regelung trafen: Zitat Erbteil P./I. fällt an eine Erbengemeinschaft auf 5 befreundeten Familien, da … [die Ehefrau] außer ihrem Ehemann keine Erben hat … Namen und Adressen für das Erbteil Italia sind im PC-Ausdruck angehängt und persönlich unterschrieben. …“ Dem Testament war e...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / 2. testamentum mysticum

Maschinenschriftliche Dokumente, seien sie erläuternd oder ergänzend, sind in der erbrechtlichen Praxis im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen immer wieder anzutreffen. Gerade auch, weil wir es zunehmend gewohnt sind, eine Vielzahl von Dokumenten ausschließlich am PC zu erstellen. Bei der Errichtung einer privatschriftlichen letztwilligen Verfügung entsteht durch die ...mehr