Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / b) Wesentliche Bestimmungen der DBA

Rz. 261 Die nachfolgende Darstellung orientiert sich an den im OECD-MA enthaltenen Regelungen, von denen die zwischen den im Einzelfall relevanten Staaten geschlossenen DBA nicht unwesentlich abweichen können. Daher ist in jedem Fall das jeweils einschlägige bilaterale Abkommen für die zutreffende Würdigung eines konkreten Sachverhalts heranzuziehen. Zu beachten ist ferner, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / 3. Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 284 Der deutsche Steuergesetzgeber hat in den §§ 7 ff. AStG die sog. Hinzurechnungsbesteuerung geregelt, die die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles aufgrund des DBA-Schutzes durch sog. ausländische Basisgesellschaften – die das AStG in § 8 als Zwischengesellschaften bezeichnet –, die im Ausland keine aktive Tätigkeit entfalten, verhindern soll.[297] Rz. 285 Der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 50 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen (z.B. organische Abfälle) erzielt, diese be- oder verarbeitet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Über § 240 Abs. 1 BewG wird die Einstufung von Kleingartenland und Dauerkleingartenland im Sinne des Bundeskleingartengesetzes [2] geregelt. Die entsprechenden Flächen sind ausnahmslos als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft einzustufen. Rz. 6 [Autor/Stand] Nach Abs. 2 der Vorschrift werden Kleingartenland und Dauerkleingartenland als gärtnerische Nutzung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Ermittlung des Grundsteuerwertes (Abs. 4)

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert für Kleingartenland und Dauerkleingartenland ergibt sich nach § 240 Abs. 4 BewG aus der Summe der Reinerträge für das Kleingartenland und ggf. der größeren Gartenlaube. Diese Summe ist zur Ermittlung des Ertragswertes mit dem Faktor 18,6 zu kapitalisieren und ergibt dann den Grundsteuerwert des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Positive Summe der anderen Einkünfte

Rz. 12 In die neben dem Arbeitslohn zweite selbstständige Bemessungsgrundlage sind alle Einkünfte mit Ausnahme derjenigen aus nichtselbstständiger Arbeit sowie Versorgungsbezüge und Leibrenten einzubeziehen; ab 2009 bleiben auch der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitalerträge unberücksichtigt (§ 2 Abs. 5b EStG, Rz. 8).[1] Die Einkünfteermittlung richtet sich nach den Vorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Zuschläge bei gärtnerischer Nutzung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die gärtnerische Nutzung stellt einen Sammelbegriff dar und umfasst die Nutzungsteile Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, den Obstbau und die Baumschulen sowie die in § 240 BewG besonders geregelten Kleingärten und Dauerkleingärten. Die Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung ergibt sich aus § 237 Abs. 5 und § 238 Abs. 2 BewG. Das entscheidende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] § 240 Abs. 1 BewG beinhaltet keine eigenständige Definition des Kleingartenlandes bzw. des Dauerkleingartenlandes. Die Vorschrift verweist lediglich auf die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes [2]. Danach ist ein Kleingarten ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Garte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.1.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 289 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen folgt weder einheitlich dem Betriebsvermögensvergleich noch der Einnahmenüberschussrechnung.[1] Während der Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EStG) sowie Teile des Gewinns der Sondernutzungen[2] (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EStG) in ihrer Grundsystematik dem Betriebsvermögensvergleich entspr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.2.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 259 Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG verbindet Elemente des Betriebsvermögensvergleichs und der Einnahmenüberschussrechnung. So ermittelt sich der Durchschnittssatzgewinn gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 EStG als Summe aus dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (Nr. 1), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (Nr. 2), dem Gewinn der Sondernutzungen (Nr. 3), den So...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.2.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 292 Da die Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nicht einheitlich einem der Grundsysteme der Gewinnermittlung folgt, sondern sowohl Elemente des Betriebsvermögensvergleichs als auch der Einnahmenüberschussrechnung enthält, ist beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Einnahmenüberschussrechnung nur für einzelne Bereiche ein Übergangsgewinn z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.2.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 279 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen enthält sowohl Elemente des Betriebsvermögensvergleichs als auch der Einnahmenüberschussrechnung. So folgen der Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EStG) und der Gewinn der Sondernutzungen (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EStG), sofern diese in Anlage 1a Nr. 2 zu § 13a EStG enthalten sind, der Sys...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.1 Umfang nach § 13a Abs. 3 EStG

Rz. 173 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus: dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 4 EStG), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 5 EStG), dem Gewinn der Sondernutzungen (§ 13a Abs. 6 EStG), den Sondergewinnen (§ 13a Abs. 7 EStG), den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.5 Sondergewinne

Rz. 184 Allgemeines Mit der Erfassung besonderer Tätigkeitsbereiche und außerordentlicher Geschäftsvorfälle, die in den Abs. 4–6 nicht berücksichtigt wurden,[1] wird die zuvor kritisierte Besteuerungslücke weitgehend vermieden.[2] Rz. 185 Die verschiedenen Arten von Sondergewinnen sind erschöpfend in § 13a Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1–4 EStG aufgezählt.[3] Sondergewinne sind Gewinne (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.1.1 Gründe für den Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich

Rz. 287 Eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen steht lediglich solchen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft offen, die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–5 EStG kumulativ erfüllen.[1] Ist (mindestens) eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, hat die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 4 Abs. 3 EStG zu erfolgen. Während dem Steuerpflichtigen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 1.2 Gewinnbegriff des Einkommensteuerrechts

Rz. 5 In § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–7 EStG werden verschiedene Einkunftsarten aufgezählt, die der Einkommensteuer unterliegen. Für die hier genannten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–3 EStG) bildet der Gewinn i. S. d. §§ 4–7k[1] und 13a EStG die Bemessungsgrundlage (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). In Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 157 Sind die in § 13a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–5 EStG genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt, ist der Gewinn, sofern kein Antrag auf Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG gestellt wurde, zwingend nach § 13a Abs. 3–7 EStG zu ermitteln.[1] Für den selbstständigen Betrieb des Land- und Forstwirts[2] muss betriebsbezogen gelten, dass keine Buchführungspflicht bes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.2.1 Gründe für den Wechsel zur Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 291 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 EStG erfüllen, haben ihren Gewinn grundsätzlich nach Durchschnittssätzen zu ermitteln – es sei denn, sie machen von ihrem Wahlrecht nach § 13a Abs. 2 EStG Gebrauch, welches ihnen auf Antrag eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmenüberschussrechnung gestattet....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 20 Da § 4 Abs. 1 EStG keine Aussage über den persönlichen Anwendungsbereich enthält, ist der Kreis der Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach dieser Vorschrift festzustellen haben, mittelbar anhand einer Negativabgrenzung zu den Anwendungsbereichen des § 5 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG abzuleiten. Klammert man diejenigen Personen aus, die den Gewinn nach § 5 ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.1.1 Begriff des Erwerbseinkommens (Abs. 2, 2a)

Rz. 4 Zum Erwerbseinkommen gehören nach Abs. 2 Arbeitsentgelt und -einkommen sowie vergleichbares Einkommen. Rz. 5 Was zum Arbeitsentgelt zählt, ist nach § 14 i. V. m. der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bestimmen: Arbeitsentgelt sind alle laufend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift war bis zum Wirksamwerden des durch das SteuerreformG 1990 für die Vollverzinsung eingefügten § 233a AO die einzige Regelung, die für einen sehr beschränkten Bereich Erstattungszinsen gewährte. § 236 AO sieht für den Fall eines gerichtlichen Rechtsstreites einen (Teil-)Ausgleich für den Zinsverlust vor, den der im Ergebnis obsiegende Betroffene in der Ze...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a AO)

Rz. 83 Nach § 233a AO ist der Unterschiedsbetrag, der sich bei der Festsetzung der ESt als Steuernachforderung (Mehrsoll) bzw. als Steuererstattung (Mindersoll) ergibt, mit 0,5 % für jeden vollen Monat zu verzinsen. Eine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel am Zinssatz von 6 % nach § 238 AO kommt wegen des öffentlichen Interesses an einer geordnete...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemeines

Rz. 40 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die bei der Veranlagung festzusetzende ESt die durch Steuerabzug erhobene ESt angerechnet, Buchst. a: soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte[1] oder Buchst. b: auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleibenden Bezüge entfällt und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 1009 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1010mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 253 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 964 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Höhere Erbschaftsteuer auf Vermietungsimmobilie im Drittstaat als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?

Leitsatz Der Senat des FG Köln hat Zweifel, ob es mit Art. 63 ff. AEUV vereinbar ist, dass der Erwerb eines bebauten und vermieteten Grundstücks des Privatvermögens, welches in einem Drittstaat (hier: Kanada) belegen ist, von der Gewährung der Steuerbefreiung nach § 13c Abs. 3 ErbStG 2009 in Verbindung mit § 13c Abs. 1 ErbStG 2009 ausgeschlossen ist. Sachverhalt Der im Jahr 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 237 Bewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 237 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zurechnung bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Grundgedanke des § 26 BewG (soweit es die Grundsteuer betrifft vgl. § 232 BewG Rz. 61), dass es bei der Abgrenzung einer wirtschaftlichen Einheit nicht darauf ankommen soll, wer von den beiden Ehegatten Eigentümer der wirtschaftlich zusammengehörenden Wirtschaftsgüter ist (s. Rz. 18), wird bei der Anwendung auf die Fälle von Land- und Forstwirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewertungsgrundsätze (Abs. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt, dass die Gesamtbewertung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zur Vereinfachung des Bewertungsverfahrens nach dessen Gliederung erfolgt. Hierzu sind für jede der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, Nutzungsteilen sowie für die Nutzungsarten die entsprechenden Eigentumsflächen des Betriebs der Land- und Forstwirtschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Hofstelle (Abs. 8)

Rz. 85 [Autor/Stand] Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden. Zu den relevanten Flächen gehören dabei auch Nebenflächen. Unerheblich ist, ob die Flächen tatsächlich mit Wirtschaftsgebäuden bebaut sind. Somit gehört auch eine freie Fläche, die zum Abstellen von Geräten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Ertragswert als Bewertungsmaßstab (Abs. 1)

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Vorschrift normiert im Allgemeinen als Bewertungsmaßstab für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft den Ertragswert. Dieser Wert wird im Rahmen des Grundsteuerwertes als alleinige Grundlage für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes genannt. Rz. 16 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Ertragswerts wird davon ausgegangen, dass d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ertragsfähigkeit des Betriebes (Abs. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mittels eines durchschnittlichen Ertragswertverfahrens soll der Belastungsentscheidung durch Anknüpfung an den Sollertrag des Grundbesitzes Rechnung tragen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das auf diese Weise objektivierte Ertragswertverfahren in keinem Widerspruch zu dem allgemeinen Bewert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bodenschätze (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 243 BewG enthält keine Definition des Begriffs der Bodenschätze. Nach § 3 des Bundesberggesetzes sind – mit Ausnahme von Wasser – Bodenschätze alle mineralischen Stoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresunterg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Flächen geringer Ertragskraft (Abs. 7)

Rz. 75 [Autor/Stand] Zu den Flächen geringer Ertragskraft gehören nach § 234 Abs. 3 bis 5 BewG Flächen minderer Qualität. Hierzu gehören neben dem Abbauland insbesondere das Geringstland und das Unland. Da diese Flächen regelmäßig nicht herkömmlich bewirtschaftet werden, werden in den seltensten Fällen weitere Wirtschaftsgüter, die im Bodenwert erfasst sind, vorliegen. Somit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 1. Allgemeines

Rz. 61 § 13d Abs. 1, 3 ErbStG regelt, dass bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile nur mit 90 % ihres Werts anzusetzen sind, wenn siemehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Ertragswert (Abs. 4)

Rz. 55 [Autor/Stand] Der Ertragswert ermittelt sich aus dem 18,6fachen des Reinertrages, den der Betrieb der Land und Forstwirtschaft gemäß seiner wirtschaftlichen Bestimmung im Durchschnitt der Jahre nachhaltig erbringen kann. Hierzu ist die Summe der Reinerträge aus den jeweiligen Nutzungen, Nutzungsarten und der Nebenbetriebe zu ermitteln und zu kapitalisieren. Rz. 56 [Aut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / b) Berücksichtigungsfähige Personen

Rz. 26 Das bedeutet, dass für die Familie im Fallbeispiel 1 zunächst einmal zu prüfen ist, in welchem Umfang die pflegebedürftige Ehefrau und Mutter als berücksichtigungsfähige Angehörige mit Leistungen aus rechnen kann. Rz. 27 In der Bundesrepublik Deutschland muss nach § 193 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Forstwirtschaftliche Nutzung (Abs. 3)

Rz. 35 [Autor/Stand] Als Forstwirtschaft bezeichnet man die planmäßige, auf den Anbau und Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit. Dabei gehören zu dieser Nutzung alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen. Zu diesen Wirtschaftsgütern gehören neben der eigentlichen Holzbodenfläche und den für den Transport und Lagerung dienenden Flächen auch die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, (§ 10 Abs. 6 S. 5, 6 ErbStG)

Rz. 125 Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, sind anteilig allen Vermögensgegenständen des Erwerbs zuzurechnen, § 10 Abs. 6 S. 5 ErbStG.[83] Das gilt für Pflichtteilsansprüche (siehe Rdn 129>) und andere allgemeine Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Konsumentendarlehen oder die Pflicht des Erben ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Steuerfestsetzung für mehrere Kalenderjahre (§ 27 Abs. 1 Satz 2 GrStG)

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Grundsteuer wird als Jahressteuer grundsätzlich für ein Kalenderjahr festgesetzt. In § 27 Abs. 1 Satz 2 GrStG wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die Grundsteuer für mehrere Jahre festzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgelegt wurde. Auch bei der Grundsteuerfestsetzung für mehrere Kalenderja...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die zuletzt auf die Vorschrift des § 24 RBewG 1934 zurückgehende Vorschrift des § 26 BewG lautete mit Bekanntmachung der Neufassung des Bewertungsgesetzes v. 1.2.1991[2] wie folgt: „Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgüter 1. zum Teil dem einen, zum Teil dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Änderung der Steuerfestsetzung (§ 27 Abs. 2 GrStG)

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Grundsteuerfestsetzung der Gemeinde ist gemäß § 27 Abs. 2 GrStG zu ändern, wenn der Hebesatz geändert wird. Die Änderung ist bei einer Steuerfestsetzung für mehrere Kalenderjahre für alle Jahre vorzunehmen, für die der geänderte Hebesatz anzuwenden ist. Das gilt auch, wenn der Hebesatz rückwirkend geändert wird. Wird der Hebesatz eines Jahres gemäß §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wegfall der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 15 [Autor/Stand] Der Einheitswert wird nach § 24 Abs. 1 BewG aufgehoben, wenn die wirtschaftliche Einheit wegfällt oder der Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit infolge von Befreiungsgründen der Besteuerung nicht mehr zugrunde gelegt wird. Das Lagefinanzamt ist zuständig für die Bewertung und für die Festsetzung des Steuermessbetrags. In der ab 1.1.2025 geltenden Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang und Begriff

Rz. 13 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts ist es von entscheidender Bedeutung, was zum Umfang der wirtschaftlichen Einheit gehört. § 243 BewG definiert für Zwecke der Grundsteuer den Umfang des Grundvermögens. Ebenso wird der Begriff des Grundvermögens bestimmt und von anderen Vermögensarten abgegrenzt. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Zugehörigkeit zum Grundvermög...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.2 Anrechnung von Erwerbseinkommen bei selbständig Tätigen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 16 Erzielt der selbständige Tätige während des Bezuges von Übergangsgeld weiterhin Arbeitseinkommen (vgl. § 15 SGB IV), mindert sich das Übergangsgeld gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 2 nicht um 100 %, sondern lediglich um 80 % des weiterhin erzielten Arbeitseinkommens. Eine Reduzierung des Kürzungsbetrages um 20 % des während der Maßnahme erzielten Arbeitseinkommens ist deshalb no...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 90 Aufsich... / 2.1 Aufsichtsbehörden des Bundes

Rz. 2 Aufsichtsbehörde des Bundes ist grundsätzlich das Bundesamt für Soziale Sicherung. Das BMAS ist grundsätzlich nach Abs. 1 auf den Gebieten der Unfallverhütung (§ 87 Abs. 2) zuständig für die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Versicherungsträger. Es genehmigt die Unfallverhütungsvorschriften der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger im Benehmen mit den zustä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besonderheiten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Rz. 10 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verluste bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit entstehen, wenn die WK höher sind als der stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG). Zu negativen Einkünften führen zB Aufwendungen eines während des ganzen Kalenderjahres nicht erwerbstätigen (arbeitsuchenden) ArbN, zB für eine > Doppelte Haushaltsführung oder die > Arbeitsuche, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4.1 Allgemeines

Rz. 57 Eine Verpflichtung, die KapESt einzubehalten und an das für ihn zuständige FA abzuführen, besteht für den zum Steuerabzug Verpflichteten (d. h. den Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle) u. a. nur dann, wenn steuerabzugspflichtige Kapitalerträge i. S. d. § 43 EStG vorliegen (zum KapES...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 302 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch der – zunächst ...mehr