Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verkauf.

Rn 8 Der Verkauf hat unverzüglich zu erfolgen. Die Frist des § 816 gilt nicht. Wenn die Beteiligten zustimmen, darf durch Zuwarten auf einen günstigeren Kurs spekuliert werden (MüKoZPO/Gruber Rz 6; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 6; abw lässt Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 3a schon die Zustimmung des Gläubigers ausreichen). Der Verkauf erfolgt aus freier Hand zum Tageskurs ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung.

Rn 8 Bestehen bzgl des Fristbeginns Zweifel, muss das Attest zwar ausgestellt werden. Bescheinigt werden darf in diesem Fall allerdings nur, dass ›bis heute‹ oder bis zu einem bestimmten Datum kein Rechtsmittel oder Einspruch eingelegt wurde (BGH NJW-RR 03, 1005). Sonst bestehen folgende Entscheidungsmöglichkeiten: Das Notfristzeugnis wird erteilt, wenn bis zum Ablauf der No...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Dritter.

Rn 16 Vereitelt ein Dritter dagegen den Augenschein (etwa in dem Fall, dass nach Beendigung eines Mietvertrages über Mängel der Mietwohnung nach einem Eigentümerwechsel gestritten wird und der nunmehrige Eigentümer den Zutritt verwehrt), ist § 371 III schon nach seinem Wortlaut nicht anzuwenden. Das Verhalten des Dritten kann einer Partei allenfalls dann zugerechnet werden, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 14 Schweigt der andere Elternteil innerhalb der gesetzten Frist zu dem Antrag oder trägt er keine Gründe vor, die der gemeinsamen Sorge entgegenstehen können und sind dem Gericht solche Gründe auch nicht anderweitig bekannt, wird nach § 1626a II 2 BGB gesetzlich vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das verfahrensrechtliche Pend...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.4.5 Billigkeit (Art. 120 UZK)

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind, können Einfuhrabgaben gem. Art. 120 Abs. 1 UZK erstattet werden. Solche besonderen Umstände "liegen vor, wenn die Umstände des Falls klar erkennen lassen, dass sich der Zollschu...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / V. Zeitliche Überdehnung, § 74a Abs. 1 S. 3 HGB

Rz. 49 Ein Wettbewerbsverbot kann maximal auf die Zeit von zwei Jahren seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Das Gesetz enthält eine nicht auslegbare Höchstfrist und eine unwiderlegbare Vermutung dafür, dass im Falle der Überschreitung der Höchstfrist eine unbillige Erschwerung des Fortkommens gegeben ist.[66] Für die Berechnung der 2-Jahres-Frist kommt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anhörung von Pflege- oder Bezugspersonen (Abs 2).

Rn 10 Die in Abs 2 geregelte Anhörung der Pflege- und Bezugspersonen entspricht inhaltlich § 50c S 1 FGG aF. Allerdings liegt die Entscheidung über die Anhörung nunmehr nicht mehr im Ermessen des Gerichts; dieses ist zur Anhörung der in Abs 1 S 1 und 2 genannten Personen verpflichtet (›sind anzuhören‹), ohne dass hierfür deren förmliche Beteiligung erforderlich ist. Die Anhö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Kommt ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer Verpflichtung nach § 235 Abs. 1 nicht oder nicht vollständig nach, kann das Gericht, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist, über die Höhe der Einkünfte Auskunft und bestimmte Belege anfordern beimehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 11 § 310 gilt in allen Verfahren der ZPO (für Familienstreitsachen BGH NJW-RR 17, 386 [BGH 25.01.2017 - XII ZB 504/15] Rz 10); ferner im Patentgerichtsverfahren (§ 94 PatG) und entsprechend bei § 202 SGG. Im ArbGG-Verfahren gilt § 310 über §§ 46 II, 80 II (vgl BAG NJW 05, 700, 702 [BAG 28.10.2004 - 8 AZR 492/03]), außerdem sind §§ 60, 84 ArbGG zu beachten. Die Grundsätze ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen.

Rn 5 Es gelten die normalen Wirkungen eines Kfb. Der intendierte Beschleunigungseffekt setzt sich iRd Vollstreckung fort. Es bedarf keiner besonderen Vollstreckungsklausel, § 795a, und es ist keine Wartefrist zu beachten, § 798. Mit der förmlichen Zustellung der vollstreckbaren Titelausfertigung samt Kfb, nicht schon mit der formlosen Mitteilung, beginnt die Frist zur Einleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Schiedsrichter rechtlich oder tatsächlich außerstande, seine Aufgaben zu erfüllen, oder kommt er aus anderen Gründen seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nach, so endet sein Amt, wenn er zurücktritt oder wenn die Parteien die Beendigung seines Amtes vereinbaren. 2Tritt der Schiedsrichter von seinem Amt nicht zurück oder können sich die Parteien über dess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. E-Mail.

Rn 13 Besondere Unsicherheiten sind in neuerer Zeit entstanden, soweit bestimmende Schriftsätze durch E-Mail eingereicht wurden. Dabei ist zunächst die Frage zu trennen, ob eine Einreichung eines Schriftsatzes per E-Mail unter die Schriftform nach § 126 BGB, 130 Nr 6 fällt oder ob es sich um ein elektronisches Dokument nach §§ 126a BGB, 130a handelt. Der BGH hat deutlich gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Antrag.

Rn 1 PKH wird nur auf Antrag bewilligt. Der Antrag ist für jeden Rechtszug gesondert zu stellen. Auch für jedes Verfahren, welches beim selben Gericht anhängig ist, ist gesondert PKH zu beantragen. Das gilt auch für Verbundverfahren zum Scheidungsantrag. Der Antragsteller muss partei- und prozessfähig sein. Auch im PKH-Prüfungsverfahren ist die Prozessfähigkeit vAw festzuste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Haupturteil.

Rn 7 Die Berufungsfrist für das dem Ergänzungsurteil vorangegangene Haupturteil beginnt zunächst mit seiner Zustellung bzw Verkündung (§ 517 Rn 4 ff). Wird innerhalb der laufenden Berufungsfrist ein Ergänzungsurteil verkündet, beginnt ab diesem Zeitpunkt bzw ab der Zustellung dieses Urteils (Rn 6) die Berufungsfrist für das Haupturteil von neuem. Das gilt auch dann, wenn das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Die Vorschrift stellt zum einen klar, dass mit der Zustellung des Ergänzungsurteils (oder des die Ergänzung ablehnenden Urteils, Rn 1) die Frist für eine dagegen einzulegende Berufung (§ 517) zu laufen beginnt. Zum anderen wird die Berufungsfrist im Hinblick auf die Anfechtung des vorangegangenen ›Haupturteils‹ verlängert; sie beginnt mit der Zustellung des Ergänzungsur...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / VII. Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

Rz. 42 Nach der Rspr. des BAG[82] bedarf grundsätzlich auch die – generell zulässige – nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrags eines sachlichen Grundes. Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes ist die nachträgliche Befristung eines zuvor unbefristeten Arbeitsvertrags auch dann rechtswirksam, wenn sich der Arbeitnehmer des Bestehens eines unbefristeten Arb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 30 VDuG – Gerichtliche Aufsicht; Zwangsmittel gegen den Sachwalter.

Gesetzestext (1) Der Sachwalter untersteht der Aufsicht des Gerichts. (2) Das Gericht kann dem Sachwalter zur Durchführung des Umsetzungsverfahrens Fristen setzen. Es kann vom Sachwalter jederzeit Zwischenberichte über den Stand des Umsetzungsverfahrens anfordern, insbesondere Auskunft darüber verlangen,mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV), Sondervorauszahlung (§ 47 UStDV)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 S. 4 UStG). Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmung des Bundesrates gem. § 18 Abs. 6 S. 1 UStG durch Rechtsverordnung die Fristen für die Voranmeldungen und Vorauszahlungen um einen Monat verlängern und das Verfahren näher bestimmen. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Abs 1 gilt für alle gesetzlichen Fristen, wie Begründungsfristen für Rechtsmittel (Beschlussempfehlung und Begründung des BT-RA zu § 17 RegE in BTDrs 16/9733, S 288). Weil in den Kernverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Notfristen nicht vorgesehen sind, ist der Anwendungsbereich nicht allzu groß (Maurer FamRZ 09, 465, 473). Nicht anwendbar ist Abs 1 auf Ausschluss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist wegen ihres Sondercharakters eng auszulegen und erfasst nur neue Tatsachen bzw ein anderes neues Vorbringen. § 132 gilt nur für in vorbereitenden Schriftsätzen angekündigte Angriffs- und Verteidigungsmittel iSv §§ 146, 282 II und III, ferner für neue Beweisanträge, Beweismittel und neue oder geänderte Sachanträge, mithin auch bei Klageänderung oder -e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 34 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren].

Gesetzestext In ihrer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) geltenden Fassung sind weiter anzuwenden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die allgemeinen Folgen der Versäumung einer Prozesshandlung. Die Partei ist mit der versäumten Prozesshandlung ausgeschlossen (Präklusion) und muss die damit verbundenen Nachteile tragen. Der auf diese Weise auf die Partei ausgeübte Druck soll sie im Interesse einer zügigen Verfahrensdurchführung zur Einhaltung von Fristen und sorgfältiger Prozessf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Information der Verbraucher.

Rn 2 Das Gesetz sieht nicht vor, wie der Sachwalter die betroffenen Verbraucher über seine Tätigkeiten, über den Nachweis der Ansprüche, über Fristen usw informiert. Die Information durch den Kläger (§ 12) ist dazu nicht ausreichend. Da der Sachwalter gem Nr 2 einen Auszug aus dem Verbandsklageregister verlangen kann (und sollte), stehen ihm alle dort registrierten Angaben z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fristverlängerung nach § 782 S 2.

Rn 4 Gemäß § 782 S 2 werden die Fristen der §§ 2014, 2015 BGB für den Fall verlängert, dass die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens innerhalb dieser Fristen beantragt worden ist. Die entspr Verlängerung wird nur auf Antrag gewährt; sie wird ebenfalls durch Klage nach §§ 785, 767 geltend gemacht. Die Verlängerung kann auch iRe noch laufenden Verfahrens gem §§ 782, 785 b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung 252 ZPO 1a Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 33 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 33 Brüssel Ia-VO(1) Beruht die Zuständigkeit auf Artikel 4 oder auf den Artikeln 7, 8 oder 9 und ist bei Anrufung eines Gerichts eines Mitgliedstaats wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien ein Verfahren vor dem Gericht eines Drittstaats anhängig, so kann das Gericht des Mitgliedstaats das Verfahren aussetzen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verletzung von Verfahrensgrundrechten.

Rn 13 Verfahrensgrundrechte, deren Verletzung die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde begründen, sind insb das Grundrecht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) und das Grundrecht auf ein objektiv willkürfreies Verfahren (Art 3 I GG; vgl BGHZ 154, 288, 295 ff = NJW 03, 1943, 1945), aber auch das Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz in Verbindung mit dem Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliche Anhörung des Sachverständigen.

Rn 4 Weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren ein eingeholtes Gutachten vAw zu überprüfen hat, muss es auch ohne Antrag einer Partei das selbstständige Beweisverfahren fortsetzen, wenn sich Zweifel an d der Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widerspruchsfreiheit der bisherigen gutachterlichen Äußerungen ergeben (Frankf IBR 15, 177); dies kann durch Einholung sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkungsverlust (Abs 4).

Rn 25 Da nur die Gebote der prozessualen Billigkeit und der Waffengleichheit das Institut der Anschlussberufung rechtfertigen (Rn 2), besteht das Bedürfnis, dem Berufungsbeklagten die Abänderung des erstinstanzlichen Urteils zu seinen Gunsten trotz Absehens von der eigenen Berufungseinlegung zu ermöglichen, nur so lange, wie für ihn die Gefahr einer Abänderung zu seinen Ungu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Befangenheit von Schiedsrichtern und Sachverständigen nach § 1049.

Rn 48 Der Hauptfehler bei der Bildung des Schiedsgerichts ist die Befangenheit eines Schiedsrichters, die zu dessen Ablehnung nach § 1036 II berechtigt. Die Ablehnung muss jedoch nach § 1037 II innerhalb einer Frist von zwei Wochen geltend gemacht werden, nachdem die hierzu berechtigte Partei von den Ablehnungsgründen Kenntnis erhalten hat (s § 1037 Rn 3). Die Ablehnungsgrün...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Innergemeinschaftliche Lieferung

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14a UStG verweist nicht auf § 6a UStG, sondern spricht in § 14a Abs. 3 S. 1 UStG allgemein von der i. g. Lieferung. Eine solche liegt vor, wenn die ausgeführte Lieferung sowohl die Tatbestandsmerkmale des § 6a Abs. 1 UStG erfüllt (vgl. die Kommentierung zu § 6a) als auch steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG ist (vgl. Abschn. 14a.1. Abs....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach spanischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Spanien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Spanien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Spanien steuerbare ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Nachholung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit.

Rn 6 Die Ablehnung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit bedarf keiner expliziten Aufnahme in den Beschl(-tenor). Wurde eine solche Anordnung hingegen versäumt, hat der Gläubiger gem § 120 I in entsprechender Anwendung v §§ 716, 321 ZPO binnen zwei Wochen die Möglichkeit, eine Ergänzung des Titels zu beantragen (Schlesw FamRZ 22, 1387; Brandbg FamRZ 16, 161). Nach Ablauf ...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / I. Anträge

Rz. 41 Hat der Arbeitnehmer eine fristgerechte Annahme des in der Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebotes unter ebenfalls fristgerechtem Vorbehalt i.S.d. § 2 S. 2 KSchG erklärt, wird er regelmäßig seinen Klageantrag in Anlehnung an § 4 S. 2 KSchG stellen. Das Gesetz bezieht zu Recht auch sonstige, außerhalb des KSchG liegende Unwirksamkeitsgründe ein, da auch ihre ...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / VI. Verwerfung der Berufung als unzulässig

Rz. 75 Gem. § 66 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 ArbGG i.V.m. § 522 Abs. 1 ZPO prüft das Berufungsgericht von Amts wegen, ob die Berufung an sich statthaft ist, ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet wurde und ob die Begründung den inhaltlichen Mindestanforderungen für ihre Zulässigkeit entspricht. Fehlt es an einem dieser Erfordernisse, so wird die Berufung gan...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Hintergrund

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Folge der Globalisierung ist u. a. auch die wachsende Bedeutung von (Konsignations-)Lagern grenzüberschreitend tätiger EU-Unternehmen im EU-Ausland. Obwohl durch die Lager beträchtliche Umsatzvolumina generiert werden, behandelt die MwStSystRL derartige Lagergeschäfte primär ausschließlich nach den allgemeinen Bestimmungen und damit sowohl fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Einzelanweisung des RA an sein Personal.

Rn 52 Auf allgemeine organisatorische Regelungen kommt es regelmäßig nicht an, wenn im Einzelfall der Anwalt von einer bestehenden Organisation abweicht und einer zuverlässigen Kraft eine konkrete Einzelanweisung erteilt hat, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (BGH MDR 18, 1206 [BGH 12.06.2018 - II ZB 23/17]; NJW-RR 16, 636 [BGH 18.02.2016 - V ZB 86/15]; N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde.

Rn 8 Der stattgebende Beschl ist gem Abs 2 S 2 auch dann nicht anfechtbar, wenn erst das Beschwerdegericht dem erstinstanzlich ganz oder tw zurückgewiesenen Antrag stattgibt (BGH BauR 12, 133; Köln 15.5.19 – I-5 W 3/19). Dies gilt auch für den Beschl, mit dem von dem SV eine schriftliche Ergänzung gefordert wird, u für den Beschl der nachträglichen Erweiterung der Beweisfrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Der Streithelfer kann, wobei Hs 2 Angriffs- und Verteidigungsmittel lediglich beispielhaft benennt, alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung ist der Streithelfer zur Entgegennahme für die Hauptpartei bestimmter Prozesshandlungen berechtigt. Die Vornahme oder Entgegennahme einer Prozesshandlung durch ihn wirkt, wie we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Rechtliches Gehör.

Rn 19 Art 103 I GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage (BVerfG NJW 09, 1584 f [BVerfG 26.11.2008 - 1 BvR 670/08] mwN) zu äußern. Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG 1.8.17 – ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach lettischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Lettland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Lettland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Lettland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kündigungsschutzklage.

Rn 46 § 42 II 1 GKG. Vierteljahresverdienst Höchstgrenze, innerhalb derer Schätzung nach § 3, anzusetzen gesamtes Arbeitsentgelt einschl Nebenleistungen (LAG Rheinl-Pf MDR 07, 1106) wie etwa 13. Monatsgehalt (LAG Hambg JurBüro 91, 373; LAG Köln MDR 94, 843) und Gratifikationen (LAG Ddorf JurBüro 90, 1153; aA LAG Köln BB 94, 1868), nicht aber Zuwendungen aus anderen Gründen a...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. "Eröffnungs-" oder "Antragsverfahren" (sog. "vorläufiges Insolvenzverfahren")

Rz. 8 Geht bei Gericht ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein, so beginnt das sog. "Eröffnungs-" oder "Antragsverfahren" – auch "vorläufiges Insolvenzverfahren" genannt. In dieser Phase hat das Gericht von Amts wegen zu ermitteln,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und der Abgabe der Vermögensauskunft.

Rn 3 Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen vorliegen und Vollstreckungshindernisse dürfen nicht bestehen (vgl § 802c Rn 4). Eine Verhaftung ist also wegen § 89 InsO nicht möglich, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde; der verhaftete Insolvenzschuldner ist aus der Haft zu entlassen (Uhlenbruck/Mock...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / I. Allgemeine Voraussetzungen des Auflösungsantrags

Rz. 3 Ein Auflösungsantrag kann nur im Rahmen eines anhängigen Kündigungsschutzprozesses gestellt werden. Das bedeutet, dass weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber bloß aufgrund im Arbeitsverhältnis eingetretener Störungen einen isolierten Auflösungsantrag bei Gericht stellen können, sondern nur im Zusammenhang mit einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Zudem muss der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Widerspruchsfrist.

Rn 6 Der Antrag auf VB darf nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist (§ 692 I Nr 3; s § 692 Rn 5, § 694 Rn 10, 17, § 696 Rn 2) gestellt werden und hat gleichzeitig die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen auf den MB geleistet worden sind (§ 699 I 2 Hs 2). Damit sollen Titel vermieden werden, die nur deshalb unberechtigt sind, weil der ASt die Bekanntgabe von Zahlung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 14 Verspäteter Vortrag ist (nur) zurückzuweisen, wenn seine Zulassung zur Überzeugung des Gerichts (§ 286) die Erledigung des Rechtsstreits (nicht nur ganz unerheblich, Rn 16) aus der Perspektive des Schlusses der mündlichen Verhandlung verzögerte. Das ist nach dem ganz herrschenden absoluten Verzögerungsbegriff der Fall, ›wenn der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vo...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / III. Anhörungsverfahren – Überblick und Grundsätze

Rz. 46 Im Mittelpunkt der Vorschrift des § 102 BetrVG steht das Anhörungsverfahren. Dieses gliedert sich ablaufmäßig in die drei Abschnitte Einleitung, Durchführung und Abschluss. Gegenständlich ist die Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber über die beabsichtigte Kündigung ("Mitteilung") und die Äußerung des Betriebsrats zu dieser Kündigung ("Stellungnahme") z...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / I. Nachträgliche Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage

Rz. 164 Der Streit der Parteien gemäß § 5 KSchG um die nachträgliche Zulassung einer nach § 4 KSchG verspätet erhobenen Kündigungsschutzklage hat seit der Neufassung des § 4 KSchG, wonach die Drei-Wochen-Frist zur Klageerhebung jetzt für alle Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung gilt, noch an Bedeutung gewonnen. Zu begrüßen ist daher, dass der Gesetzgeber auch das Verfahren ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 20 Die Entscheidung des Rechtspflegers ergeht durch Beschl. Der Beschl ist zu begründen, die fehlende Begründung führt zur Aufhebung und Zurückverweisung (Brandbg OLGR 03, 504). Der Beschl muss das konkrete Verfahren bezeichnen, sowie mit notwendiger Eindeutigkeit erkennen lassen, dass, ab wann und in welcher Höhe Raten zu zahlen sind (Saarbr Beschl v 3.1.11, 9 WF 100/10)...mehr