Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Schweden / XV. Behandlung von Lebensversicherungen

Rz. 189 Lebensversicherungen auf den Todesfall ohne schriftliche Bestimmung eines Begünstigten oder, falls die Einsetzung eines Begünstigten widerrufen wurde, ohne neue Bestimmung, fallen in den Nachlass. Liegt die Nennung eines Begünstigten vor, fällt der Versicherungsbetrag nicht in den Nachlass (FAL § 14:7, Abs. 1). Hat der Verstorbene als Begünstigte "Ehegatte und Kinder...mehr

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Norwegen [1] / IV. Nachlassverwalter (bobestyrer)

Rz. 100 Bei einer öffentlichen Nachlassauseinandersetzung wird das Gericht im Regelfall einen Nachlassverwalter (bobestyrer) ernennen, der die gesamten notwendigen Tätigkeiten bis zur Verteilung des Nachlasses übernimmt. Das Gericht kann daneben ggf. auch einen für den Nachlass zuständigen Rechnungsprüfer (revisor) beauftragen (näher § 134 ADL). Rz. 101 Besondere Bestimmungen...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / 10. Reichweite des § 287 ZPO bei feststehendem Primärschaden

Rz. 392 BGH, Beschl. v. 14.10.2008 – VI ZR 7/08, VersR 2009, 69 Zitat ZPO §§ 402, 397 Das Gericht muss auf Antrag der Partei einen radiologischen Sachverständigen anhören, wenn das Gutachten des vom Gericht beauftragten orthopädischen Sachverständigen auf einer lediglich telefonischen Erläuterung des radiologischen Gutachtens beruhen kann. ZPO § 411 Abs. 4 S. 2 Der Antrag einer P...mehr

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Niederlande / 2. Vollstreckbarkeit

Rz. 7 Die Vollstreckbarerklärung nach Art. 43 EuErbVO kann gem. Art. 3 Abs. 1 des niederländischen Ausführungsgesetzes Verordnung Erbrecht beim niederländischen Voorzieningenrechter eingereicht werden. Die Art. 985–990 Rv werden außer Kraft gesetzt. Ein Anwaltszwang gilt nicht (Art. 3 Abs. 2 niederländisches Ausführungsgesetz Verordnung Erbrecht). Die Antragschrift muss in n...mehr

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Frankreich / 3. Annahme mit Haftungsbeschränkung auf den Aktivnachlass

Rz. 184 Gemäß Art. 787 ff. C.C. kann der Erbe die Erbschaft unter Beschränkung seiner Haftung auf den Aktivnachlass annehmen (acceptation à concurrence de l’actif net; bis 1.1.2007: Annahme unter Vorbehalt der Inventarerrichtung, acceptation sous bénéfice d’inventaire). Diese gibt dem Erben gem. Art. 791 Nr. 3 C.C. die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf das ererbte Ver...mehr

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Portugal / 3. Feststellung der (Überschreitung der) disponiblen Quote

Rz. 113 Berechnungsgrundlage für das Noterbrecht ist der im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandene Nachlass. Diesem werden grundsätzlich die vom Erblasser vorgenommenen Schenkungen sowie die den Nachkommen geleisteten außergewöhnlichen Zuwendungen hinzugerechnet, und hiervon dann die Nachlassschulden abgezogen (Art. 2110, 2162 CC). Unberücksichtigt bleiben hierbei ausdrücklich di...mehr

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Katalonien / 5. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 26 In der gesetzlichen Erbfolge nach katalanischem Recht hat der Ehegatte – anders als im spanischen Código civil – eine Vorzugsstellung. Der Ehegatte hat den zweiten Rang in der Erbfolgeordnung nach den Kindern und Abkömmlingen des Erblassers, aber vor den Eltern und Vorfahren. Gleichwohl steht dem Ehegatten im Verhältnis zu den Kindern in der gesetzlichen Erbfolge der ...mehr

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Lettland / IV. Erbrecht des Staates

Rz. 13 Nach Art. 416 ZGB fällt ein Erbvermögen an den Staat, wenn der Erblasser nach seinem Tode keine Erben hinterlässt, sich Erben nicht innerhalb der gesetzlichen Frist zur Annahme der Erbschaft erklären oder ihr Anrecht auf die Erbschaft nicht bewiesen haben. Gleiches gilt für Vermögen, das von juristischen Personen, ausgenommen Erwerbsgesellschaften, nach ihrer Auflösun...mehr

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Türkei / 2. Testamentsformen

Rz. 40 Die Typenstrenge und der "rigorose Formalismus" werden im türkischen Recht durch den Grundsatz favor testamenti abgemildert.[73] Eine letztwillige Verfügung kann mit öffentlicher Beurkundung, eigenhändig oder durch mündliche Erklärung errichtet werden (Art. 531 ZGB).[74] Ist das Testament unter Verstoß gegen die gesetzlichen Formerfordernisse errichtet worden, so ist ...mehr

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Österreich / f) Gläubigeraufforderung

Rz. 165 Die Gläubigeraufforderung dient dazu, genaue Kenntnis über die Verlassenschaftspassiva zu erhalten. Bei Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung sind die Verlassenschaftsgläubiger zur Ermittlung der (unbekannten) Verlassenschaftsverbindlichkeiten mit gerichtlichem Edikt aufzufordern, ihre Ansprüche binnen einer bestimmten Frist anzumelden. Das Edikt ist im Interne...mehr

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Niederlande / 2. Die Pflichtteilmasse (Art. 4:65 BW)

Rz. 126 Der Pflichtteil errechnet sich aus dem Wert des Nachlassvermögens zuzüglich bestimmter Schenkungen und abzüglich bestimmter Schulden. Das wird bezeichnet als Pflichtteilmasse (de legitimaire massa). Die folgenden Schenkungen des Erblassers werden bei der Berechnung der Pflichteilmasse berücksichtigt:mehr

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Ukraine / D. Nachlassabwicklung

Rz. 16 Der Nachlass geht nicht ipso iure, sondern gem. Art. 1269 ZGB erst mit Annahme der Erbschaft auf den Erben über. Die Annahme der Erbschaft geschieht durch entsprechende Erklärung des Erben vor dem Notar. Die Frist für die Annahme der Erbschaft beträgt sechs Monate (Art. 1270 ZGB). Ausgenommen von dem Erfordernis der ausdrücklichen Annahme sind gem. Art. 1268 Abs. 3, 4...mehr

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Katalonien / b) Testamentsformen im Einzelnen

Rz. 33 Es existieren zwei Formen von Testamenten: das notarielle und das eigenhändig errichtete. Rz. 34 Notarielle Testamente können öffentlich ("offenes Testament") oder vom Testierenden errichtet und in amtliche Verwahrung gegeben sein ("geschlossenes Testament"). In beiden Fällen sind keine Zeugen erforderlich, es sei denn, der Erblasser unterliegt besonderen Einschränkung...mehr

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Portugal / 3. Erbunwürdigkeit

Rz. 46 Nach Art. 2034 CC kommen folgende Personen wegen Erbunwürdigkeit nicht als Erbe oder Vermächtnisnehmer in Betracht:mehr

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Tschechien / e) Auflage

Rz. 75 Der Erblasser kann nunmehr auch eine Auflage anordnen (§§ 1569 ff. ZGB). Hat der Erblasser nicht etwas anderes bestimmt, ist die Nichterfüllung der Auflage als auflösende Bedingung zu sehen. Die Auferlegung eines Veräußerungsverbots ist grundsätzlich nur zulässig, wenn es zeitlich angemessen beschränkt und durch wichtige Interessen gerechtfertigt ist. Ansonsten kann d...mehr

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Vorwort

Nun haben Sie von diesem Führer durch das Europäische Erbrecht schon die fünfte Auflage vorliegen. Parallel zu dieser runden Auflage ist die Anzahl der Länderberichte auf fünfzig angewachsen. Die Europäische Integration und die Bedeutung der Europäischen Idee nehmen trotz Widerstands aus gewissen politischen Kreisen zu. Das zeigt sich auch im Erbrecht. Der Vergleich der Aufla...mehr

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Estland / II. Einkommensteuer

Rz. 65 Die Erbschaft unterliegt nach dem Einkommensteuergesetz [44] keiner direkten Einkommensteuer.[45] Werden Gegenstände aus dem Nachlass verkauft, die nicht im persönlichen Gebrauch[46] des Erben waren, so fällt darauf Einkommensteuer an.[47] Wird eine geerbte Immobilie verkauft, die zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht Wohnsitz des Verkäufers war, fällt auch darauf Einkomme...mehr

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Russische Föderation / 4. Ausstehende Unterhaltsleistungen

Rz. 96 Zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits fällige Gehalts-, Pensions-, Stipendien-, Sozialversicherungs-, Schadenersatz- und sonstige Geldforderungen, die zur Sicherung seines Lebensunterhalts dienen, stehen gem. Art. 1183 ZGB den Familienmitgliedern des Erblassers, die mit ihm zusammengelebt haben, und unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern, unabhängig davon...mehr

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Frankreich / 3. Die clause d’acquisition ou d’attribution de biens propres

Rz. 212 Als weitere Möglichkeit, den überlebenden Ehegatten in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Ehevertrages zu begünstigen, sehen die Art. 1390–1392 C.C. die Vereinbarung einer sog. clause d’acquisition ou d’attribution de biens propres vor. Dabei handelt es sich um ein den Nachlass betreffendes Vorwegentnahmerecht mit Ausgleichsverpflichtung des Begünstigten. Das Objek...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 512 Die Klägerin begehrte von der Beklagten, dem Haftpflichtversicherer des Geschädigten, aus einem zwischen den Parteien bestehenden Teilungsabkommen (TA) v. 29.3./22.4.1985 Ersatz der von ihr erbrachten unfallursächlichen Aufwendungen auf Basis einer Quote von 45 %. Rz. 513 Der Geschädigte – Mitglied der Klägerin – erlitt am 21.7.2001 einen Unfall. Er wollte auf dem Gar...mehr

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Katalonien / 3. Die Erbeinsetzung

Rz. 43 Die im katalanischen Zivilrecht vorgesehene Notwendigkeit eines Erben in jeder Erbfolge ist ein Prinzip mit sehr weitreichenden Folgen in der Praxis. Zwar kennt diese Regel einige Ausnahmen; so kann etwa im Gebiet von Tortosa, südlich von Tarragona, der gesamte Nachlass durch Vermächtnisse übertragen werden. Auch die Benennung eines Testamentsvollstreckers im Testamen...mehr

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Bulgarien / VI. Möglichkeiten zur Nachlassgestaltung außerhalb des Erbrechts

Rz. 64 Nach bulgarischem Recht sind die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Erbrechts beschränkt. Es sind weder Ehe- noch Erbverträge zulässig. Ausdrückliche Vorschriften im Familienkodex und im Gesetz über die Verbindlichkeiten und Verträge sorgen für die Nichtigkeit solcher Vereinbarungen. Schenkungen von Todes wegen sind auch nichtig. Eine postmortale Vollmacht ist ni...mehr

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Finnland / 1. Nachlassinventar

Rz. 75 Nach dem Tod einer in Finnland wohnhaft gewesenen Person ist binnen einer Frist von drei Monaten das Nachlassinventar zu errichten. Inhalt des Nachlassinventars ist zum einen die Auflistung der Nachlassbeteiligten, zum anderen eine Auflistung des Nachlassvermögens inkl. aller Forderungen und Verbindlichkeiten. Auf diese Weise dient das Nachlassinventar sowohl der Nach...mehr

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Finnland / c) Testamentsvollstrecker

Rz. 85 Auch das finnische Recht sieht die Möglichkeit vor, dass der Erblasser testamentarisch einen Testamentsvollstrecker (testamentin toimeenpanija) bestimmt. Der Testamentsvollstrecker nimmt den gesamten Nachlass in Empfang und übernimmt die Aufgaben der Nachlassbeteiligten bei der gemeinsamen Verwaltung oder die Aufgaben des Nachlassverwalters bei gerichtlich bestellter ...mehr

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Frankreich / b) Die institution contractuelle durch Dritte zugunsten künftiger Ehegatten

Rz. 139 Art. 1082 Abs. 1 C.C. bestimmt, dass Dritte im Ehevertrag über das gesamte Vermögen, das sie im Tod hinterlassen, oder einen Teil davon zugunsten der Ehegatten oder für den Fall, dass der donateur diese überlebt, zugunsten der aus der Ehe hervorgehenden Kinder verfügen können. Eine institution contractuelle durch Dritte zugunsten künftiger Ehegatten muss in deren Ehe...mehr

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Polen / 2. Sonderregelungen für das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 31 Die Vorschriften über die gesetzliche Erbfolge gelten nicht für einen Ehegatten des Erblassers, der mit diesem Erblasser in der Separation (gesetzliche Trennung von Tisch und Bett) lebte (Art. 9351 ZGB). Eine Ausnahme von der Regelung in Art. 931 § 1 ZGB ist Art. 940 ZGB. Der Ehegatte ist von der Erbfolge schon dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser aufgrund Verschul...mehr

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Belgien / X. Doppelbesteuerung und Maßnahmen zu deren Milderung

Rz. 242 Belgien hat lediglich mit Frankreich und Schweden Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich der Erbschaftsteuer unterzeichnet. Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen nicht. Rz. 243 Die Konflikte, die meist zwischen der Besteuerung aufgrund des Wohnsitzes des Erblassers (oder des Erben) einerseits und der Besteuerung aufgrund der Belegenheit des Vermö...mehr

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Slowenien / III. Inhalt des Testaments

Rz. 62 Der Erblasser kann einen oder mehrere Erben [168] bestimmen.[169] Diese Personen erben das gesamte Vermögen oder Teile des Vermögens des Testators (Universalsukzession, Art. 78 Abs. 1, 2 ErbG). Hinterlässt der Erblasser einer Person ausschließlich bestimmte Gegenstände oder Rechte, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob es sich um eine Erbeneinsetzung oder ein Vermächtni...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Erbvertrag

Rz. 75 Mit den neuen ErbG FBuH und Brčko Distrikt BuH wurde in die Rechtssysteme dieser beiden Teile Bosnien und Herzegowinas der Erbvertrag als neuer Berufungsgrund neben und insbesondere vor dem Testament und dem Gesetz eingeführt. Es handelt sich um eine große Neuheit, da das bosnisch-herzegowinische Recht traditionell eine restriktive Haltung gegenüber vertraglichen Verf...mehr

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Griechenland / III. Pflichtteilsrecht

Rz. 55 Das Pflichtteilsrecht garantiert durch Einschränkung der Testierfreiheit des Erblassers den übergangenen nächsten Angehörigen selbst gegen den Willen des Erblassers eine Beteiligung am Nachlass. Anders als im deutschen Recht ist der Pflichtteilsberechtigte hinsichtlich der Pflichtteilsquote kein Nachlassgläubiger einer Geldforderung, sondern ein echter Erbe (Art. 1825...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 408 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Rz. 409 Mit Erfolg wandte sich die Revision dagegen, dass das Berufungsgericht einen Übergang des Schadensersatzanspruchs der Geschädigten auf die Klägerin gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X bereits für den Zeitpunkt des Unfalls angenommen und den übergegangenen Anspruch mit Rücksicht darauf für nicht ...mehr

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Türkei / 4. Die Erbengemeinschaft

Rz. 97 Die Struktur der Erbengemeinschaft ist der deutschen vergleichbar. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, bilden diese eine Gesamthandsgemeinschaft (Erbengesellschaft).[158] Diese verfügen innerhalb gesetzlicher Schranken über die Rechte der Erbschaft gemeinsam und werden Gesamthandseigentümer des Nachlasses (Art. 640 Abs. 2 ZGB). Ein Erbe kann jedoch seinen Anteil ...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / 2. Weitere Folgen der Empfangszuständigkeit nach Art. 13 EuErbVO

Rz. 71 Auf Rechtsfolgenseite wird Art. 13 EuErbVO flankiert von Art. 28 lit. b EuErbVO, wonach die erbrechtlichen Erklärungen formwirksam sind, wenn sie den Formerfordernissen des Rechts des Staates entsprechen, in dem der Erklärende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[138] Bei Erklärungen aufgrund von Art. 13 EuErbVO vor einem deutschen Gericht enthält § 31 S. 2 und 3 IntEr...mehr

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Italien / 3. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 245 Die Ausschlagung der Erbschaft, die grundsätzlich von der formlosen (anders nur bei Art. 1350 Nr. 1–4 c.c.) und jederzeit (Art. 649 Abs. 1 c.c.) möglichen Ausschlagung eines Vermächtnisses zu unterscheiden ist,[413] muss durch eine von einem Notar oder vom Urkundsbeamten des Gerichts, in dem die Erbfolge eröffnet wurde, aufgenommene Erklärung, die in das Erbschaftsre...mehr

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Niederlande / 3. Willensrechte des Kindes

Rz. 94 Von Gesetzes wegen haben die Kinder bei einer gesetzlichen Verteilung sog. Willensrechte. Die Willensrechte wurden aufgenommen, um vorzubeugen, dass Güter des eigenen Elternteils über die gesetzliche Verteilung an den Stiefelternteil übergehen. Ist der überlebende Elternteil wiederverheiratet, ist ebenfalls die gesetzliche Verteilung anzuwenden. Wenn der überlebende E...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 532 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung der Revision war der Senat an einer Sachentscheidung allerdings nicht bereits deshalb gehindert, weil das Berufungsgericht die Berufungsanträge nicht wiedergegeben hat. Ohne die Wiedergabe der Anträge leidet das Berufungsurteil zwar regelmäßig an einem von Amts wege...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 461 Nach Auffassung des Berufungsgerichts schied eine Tierhalterhaftung nach §§ 833, 847 a.F. BGB aufgrund der Haftungsbefreiung nach § 104 SGB VII aus. Die Klägerin sei für die Beklagte wie eine Versicherte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII tätig gewesen, da sie eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ausgeübt habe. Die Handlungstendenz der Klägerin sei in erster Linie dahin ge...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 485 Das Berufungsgericht hatte offen gelassen, ob sich der Unfall auf einer gemeinsamen Betriebsstätte ereignet hat. Es meinte, eine Haftung der Beklagten sei jedenfalls nach § 104 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII ausgeschlossen, denn der Kläger sei wie ein Beschäftigter der Beklagten tätig geworden, weil die Ladetätigkeit allein deren Aufgabe gewesen sei. Ob d...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 516 Das Berufungsgericht hat ausgeführt, das Verfahren müsse gemäß § 108 Abs. 2 SGB VII ausgesetzt werden. Diese Vorschrift sei ihrem Wortlaut nach zwar nicht unmittelbar anwendbar, weil es nicht um unmittelbare Ersatzansprüche gehe, sondern darum, ob die Voraussetzungen für eine Anwendung des Teilungsabkommens erfüllt seien. Dies hänge gemäß § 1 (5) TA davon ab, ob es s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3 Grenz-/rechtskreisüberschreitende Tätigkeit

Insbesondere bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen....mehr

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Schweiz / aa) Unterscheidung von Erbstatut und Eröffnungsstatut

Rz. 16 Das schweizerische IPRG unterscheidet bei der Frage des anwendbaren Rechts zwischen dem sog. Erb(folge)statut und dem Eröffnungsstatut:mehr

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Deutschland / 4. Vermächtnis

Rz. 74 Gemäß § 1939 BGB kann der Erblasser einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen (Vermächtnis [60]). Im Unterschied zur Erbeinsetzung wird der Vermächtnisnehmer nicht dinglich am Nachlass beteiligt, das Vermächtnis begründet lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch des Bedachten (§ 2174 BGB).[61] Rz. 75 Inhalt eines Vermächtnisses kann...mehr

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Deutschland / 2. Beschränkung der Erbenhaftung

Rz. 168 Grundsätzlich haften die Erben unbeschränkt für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten, d.h., die Erben haften mit dem Nachlass, aber auch mit ihrem sonstigen Vermögen. Die Erben können also ein erhebliches Interesse an der Herbeiführung einer Haftungsbegrenzung haben. Rz. 169 Gemäß § 1970 BGB können die Nachlassgläubiger im Wege des Aufgebotsverfahrens zur Anmeldung ihr...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 339 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Rz. 340 Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen die Beklagte gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Höhe der Maßnahmekosten für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft auf das klagende Land übergegangen. Hins...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / III. Korrektur unrichtiger Zeugnisse

Rz. 46 Schreibfehler im ENZ berichtigt die Ausstellungsbehörde von Amts wegen und auf Antrag eines Betroffenen, Art. 71 Abs. 1 EuErbVO. Bei sonstigen – also inhaltlichen – Fehlern erfolgt ausschließlich auf Antrag eine Änderung oder ein Widerruf des ENZ. Eine Berichtigung von Amts wegen kommt nur dann in Betracht, wenn diese nach dem für die Behörde geltenden innerstaatliche...mehr

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Bulgarien / 4. Durchführung der Pflichtteilsergänzung

Rz. 57 Jeder pflichtteilsberechtigte Erbe, der seinen Pflichtteil nicht in voller Höhe erhalten kann, weil er durch Vermächtnisse oder gar Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers beeinträchtigt worden ist, kann eine Kürzung der Vermächtnisse und Schenkungen verlangen, die seinen Pflichtteil ergänzen. Dabei muss sich der Erbe die Vermächtnisse und Schenkungen vom Erblasser an...mehr

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Tschechien / IV. Hauptverfahren

Rz. 148 Sobald feststeht, dass der Erblasser nicht nur geringfügigen Nachlass hinterlassen hat, geht das Verfahren unmittelbar in das Hauptverfahren über. Die Ergebnisse des Vorverfahrens werden durch Anforderung der noch erforderlichen Unterlagen überprüft sowie alle Aktiva und Passiva zusammengestellt. Die in Betracht kommenden Erben sind von ihrem Erbrecht und der Möglich...mehr

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Irland / d) Ansprüche der Kinder nach Sec. 117 ISA

Rz. 129 Bei teilweisem oder vollständigem Ausschluss von der Erbfolge können Kinder über das ggf. testamentarisch Zugewandte hinaus Zuwendungen aus dem Nachlass bei Gericht beantragen (Sec. 117 ISA). Sie haben also keinen Anspruch auf eine feste Quote am Nachlass. Das Gericht soll die Zuwendung an das oder die Kinder nur anordnen, wenn es der Ansicht ist, dass der Erblasser ...mehr

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Kroatien / I. Allgemeine Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Testaments

Rz. 22 Die Testierfähigkeit tritt gem. Art. 26 Abs. 1 ErbG mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein, vorausgesetzt, der Testator ist fähig, ein unabhängiges eigenes Urteil zu bilden. Verfügungen von Todes wegen sind ausschließlich als testamentarische und jederzeit widerrufliche Verfügungen möglich. Rz. 23 Die Wirksamkeit gemeinschaftlicher Testamente ist nicht eindeutig geset...mehr

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Slowenien / II. Ablauf des Verfahrens

Rz. 98 Begrifflich ist zwischen dem Nachlassverfahren (zapuščinski postopek) und der Nachlassabhandlung (zapuščinska obravnava), die Teil des Nachlassverfahrens ist, zu unterscheiden.[263] Das Nachlassverfahren wird mit dem Bekanntwerden des Todesfalles oder einer Todeserklärung von Amts wegen eröffnet (Art. 164 ErbG).[264] Parteien des Nachlassverfahrens sind die Erben und ...mehr