Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.4 Abschluss und Fortschreibung der Eingliederungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 40 Nach Abschluss der gemeinsamen, übereinstimmenden Inhalte der Eingliederungsvereinbarung ist die Beratungs- und Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit in erster Linie verantwortlich dafür, dass die Eingliederungsvereinbarung zutreffend ausformuliert wird. Der Ausbildung- bzw. Arbeitsuchende erhält ohnehin eine Ausfertigung (Abs. 3 Satz 1), diese darf er vor Unte...mehr

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Sauer, SGB III § 39 Mitwirk... / 2.3 Einstellung der Vermittlungstätigkeit (Abs. 3)

Rz. 16 Abs. 3 ermöglicht der Agentur für Arbeit in 3 Fällen die Einstellung der Vermittlung. Betroffen ist jeweils ein individuelles Stellenangebot; es können auch mehrere identische oder nahezu identische Stellenangebote aus einem Vermittlungsauftrag betroffen sein. Einer Einstellung muss regelmäßig eine Arbeitsmarktberatung vorausgehen. Liegen die Voraussetzungen vor, trif...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 2.2.1 Kündigung von Tarifverträgen

Als einseitige Beendigungsform, die zur Beendigung des Tarifvertrags führt, kommt der Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung in Betracht. Tarifverträge werden entweder befristet für eine bestimmte Laufzeit oder unbefristet abgeschlossen. Die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung besteht bei befristet abgeschlossenen Tarifverträgen regelmäßig nicht. N...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.1.3 Antrag und Antragsfristen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 33 Mit Satz 3 wird bestimmt, dass die (isolierte) Weiterversicherung in der sozialen Pflegeversicherung von einem Antrag abhängig ist und dieser Antrag innerhalb der Antragsfrist von 3 Monaten nach dem Ende der Pflegeversicherungspflicht, dem Ende der Familienversicherung oder der Geburt des Kindes zu stellen ist. Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.2.2 Antragsfrist (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 45 Der Antrag auf Weiterversicherung ist im Falle der Verlegung des Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts ins Ausland innerhalb der Antragsfrist von einem Monat zu stellen. Diese gegenüber Abs. 1 deutlich kürzere Antragsfrist, die auch von den Fristen für die Krankenversicherung abweicht (was Karl Peters, in: KassKomm. SGB XI, § 26 Rz. 25, Stand: Juni 2016, als schwer ve...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.2.3 Auswirkungen auf Familienversicherte (Abs. 2 Satz 3 und 4)

Rz. 46 Abs. 2 Satz 3 trifft die ausdrückliche Bestimmung, dass sich die Weiterversicherung nach Abs. 2 auch auf die nach § 25 versicherten Familienangehörigen oder Lebenspartner erstreckt, die gemeinsam mit dem Mitglied (als Stammversicherten) ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegen. Gemeint ist damit, dass diese Personen weiterhin (beitragsfrei) ...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.1.1.1 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 14 Das Recht zur Weiterversicherung setzt das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht nach §§ 20 oder 21 , also das Ende einer Pflichtmitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung voraus. Um welche der Versicherungspflichten es sich dabei gehandelt hatte, ist unerheblich. Diese Pflichtversicherungen enden, wenn der dafür erforderliche gesetzliche Tatbestand nicht meh...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Möglichkeit der Weiterversicherung in der sozialen Pflegeversicherung war bereits im Entwurf des PflegeVG (BT-Drs. 12/5262 S. 17 dort als § 22) enthalten. Sie war dort allgemein damit begründet worden, dass so die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung eröffnet werde, ohne aber den Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" zu durchbrechen (B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 7.2 Berichtigungsfrist

Rz. 13 Die Frist für eine Berichtigung analog § 129 AO kann jedoch nach dem Sinn und Zweck des StraBEG nur die des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StraBEG sein. Eine unbefristete Korrekturmöglichkeit würde wie auch jede andere Frist dazu führen, dass nicht innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe der Erklärung Rechtssicherheit und Rechtsfriede eintreten.[1] Ferner würde eine spätere Bericht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 9 Aufgaben der Finanzbehörde

Rz. 16 Die Finanzbehörde ist nicht verpflichtet, unter Zuhilfenahme weiterer Informationsquellen die Erklärung z. B. auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Dies folgt schon daraus, dass sich anderenfalls aus § 89 AO eine Hinweispflicht der Verwaltung ergeben würde, wenn bei Überprüfung einer unvollständigen Amnestieerklärung eine Steuerhinterziehung festgestellt werden würd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 3.2 Keine Korrektur

Rz. 7 Eine Korrektur unterbleibt nach § 10 Abs. 3 S. 2 StraBEG für solche Taten i. S. d. § 1 Abs. 1 StraBEG oder Handlungen i. S. d. § 6 StraBEG, die z. B. wegen eingetretener Verfolgungsverjährung nicht mehr geahndet werden können. Die Vorschrift greift jedoch nur ein, wenn der Eintritt der Straf- oder Bußgeldfreiheit allein daran scheitert, dass die in der strafbefreienden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 5 Einspruch gegen die Steuerfestsetzung

Rz. 9 Der Erklärende hat jedoch die Möglichkeit, nach §§ 347ff. AO Einspruch gegen seine eigene als Steueranmeldung wirkende strafbefreiende Erklärung einzulegen. Abweichend von BMF v. 3.2.2004, IV A 4 – S 1928 – 18/04, BStBl I 2004, 225, Tz. 12.7 kann darüber hinaus auch der Steuerschuldner Einspruchsführer sein, wenn er nicht der Erklärende ist.[1] Die Einspruchsfrist beträ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 3.1 Korrektur der Steuerfestsetzung

Rz. 5 Stellt sich nach der Veranlagung heraus, dass die Amnestieerklärung unwirksam war, weil z. B. ein Ausschlussgrund des § 7 StraBEG eingreift[1], lediglich eine versuchte Steuerhinterziehung vorliegt[2] oder keine der in § 1 Abs. 1 S. 1 StraBEG bzw. § 6 StraBEG bezeichneten Taten[3], in der Erklärung die Einnahmen nicht spezifiziert wurden, die Erklärung nicht eigenhändi...mehr

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Allgemeine Öffnungsklausel: Reichweite?

Leitsatz Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefasst werden, sind grundsätzlich nur insoweit materiell überprüfbar, als das "Ob" und das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen. Anders ist es bei Beschlüssen, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare ("mehrheitsfeste") Rechte betreffen. Die unterliegen einer weiterreich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steuersubjekt

Rn. 37 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Auch beim Steuersubjekt stellt sich die Frage, ob dieses identisch sein muss, die Steuerermäßigung also nur in den Fällen gewährt wird, in denen der mit ErbSt belastete StPfl auch die Einkünfte erzielt. Regelmäßig wird das Steuersubjekt identisch sein. Problematisch sind dagegen Fälle des mehrfachen Erwerbs, bei denen der Vermögensgegenstand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Historische Entwicklung

Rn. 6 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Ermäßigung der ESt im Falle der Doppelbelastung mit ErbSt und ESt hat Tradition. Seit 1925 (RGBl I 1925, 189) sah das EStG in § 31 S 1 EStG 1925 und später in § 16 Abs 5 EStG 1934 (RGBl I 1933, 1005) Regelungen vor, die eine Doppelbelastung von Gewinnen infolge Aufdeckung stiller Reserven bei der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben o...mehr

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Kündigungsausschluss / 1 Vereinbarung durch Individualvertrag

Ein individualvertraglich vereinbarter Kündigungsausschluss ist möglich.[1] Erlaubt ist der Ausschluss der ordentlichen Kündigung für beide Seiten, der einseitige Ausschluss der Kündigung durch den Mieter, der einseitige Ausschluss der Kündigung durch den Vermieter sowie der Ausschluss bestimmter Kündigungsgründe (z. B. ein Verzicht des Vermieters auf die Eigenbedarfskündigung). I...mehr

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Kündigungsausschluss / 2.2.6.1 Der wechselseitige Kündigungsverzicht

Praxis-Beispiel Formulierungsvorschlag Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 4 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrags. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen K...mehr

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Kündigungsausschluss / Zusammenfassung

Begriff Seit dem 1.9.2001 kann ein Mietverhältnis über Wohnraum nur dann auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, wenn die Voraussetzungen für einen sog. "qualifizierten Zeitmietvertrag" gegeben sind. Außerhalb dieser engen Voraussetzungen ist eine Befristung des Mietverhältnisses nicht mehr möglich. Wird gleichwohl eine Befristung vereinbart, so gilt das Mietverhältnis kraf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.2 Befristung der Planerstellung (§ 218 Abs. 2)

Rn 12 Liegt ein – für den Insolvenzverwalter bindender – Auftrag der Gläubigerversammlung vor, hat der Insolvenzverwalter den Plan "binnen angemessener Frist" dem Gericht vorzulegen. Rn 13 Fraglich ist zunächst, ob das Gericht dazu dem Verwalter ausdrücklich eine solche angemessene Frist setzen muss[21] bzw. sogar einen nach deren Ablauf vorgelegten Plan nicht mehr anzunehmen...mehr

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ZErb 04/2019, Keine verläng... / Aus den Gründen

Die zulässigen Rechtsbeschwerden haben in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt, das Testament der Erblasserin vom 21. November 2006 sei wirksam. Gesetzliche Erbfolge sei nicht eingetreten. Der Beteiligte zu 5 habe gemäß § 1944 BGB nicht wirksam ausgeschlagen. Maßgebliche Personen, auf deren Kenntnis es ankomme, seien der Beteiligte zu 2 und dessen ...mehr

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AGS 04/2019, Prüfungspflich... / 1 Aus den Gründen

Die als sofortige Beschwerde anzusehende "Erinnerung" ist statthaft und auch i.Ü. zulässig. In der Sache hat sie einen vorläufigen Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das LG. 1. Die Klägerin beanstandet zu Recht die vom LG vorgenommene Festsetzung der Terminsgebühr zu Gunsten des Beklagten. a) Die vom LG vorgenommene...mehr

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ZErb 04/2019, Für Grundstüc... / Einführung

In der Praxis häufen sich die Fälle gegenläufiger Anträge in "streitigen" Erbscheinverfahren; während um die Gültigkeit des letzten oder der letzten Testamente in diesen oft langwierigen Verfahren (meist wegen streitiger Testier(un)fähigkeit) gestritten wird, laufen die Verjährungsfristen für Pflichtteilsansprüche oder auch Vermächtnisse. Wer dies unbeachtet lässt, läuft Gef...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht sind der Insolvenzverwalter und der Schuldner berechtigt. 2Die Vorlage durch den Schuldner kann mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden. 3Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt. (2) Hat die Gläubigerversammlung den Verwalter beauftragt...mehr

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ZErb 04/2019, Für Grundstüc... / I. Problemstellung

Vor dem Hintergrund der Gesetzgebungshistorie und Gesetzessystematik hat Damrau [1] überzeugend dargelegt, dass Grundstücksvermächtnisse innerhalb der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren verjähren und § 196 BGB ausdrücklich nicht gilt. Als Ergebnis hält er zutreffend fest:[2] "Vermächtnisansprüche verjähren gemäß der §§ 195, 199 BGB in drei Jahren. Das gilt auch für Grund...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / c) Von perpetuierten Fehlern und Zwangsauflösungen

Da nur eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden kann, müssen Lebenspartner das Bestehen ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft nachweisen (§ 17 Abs. 1 PStG). Damit sind deren materielle Wirksamkeits-voraussetzungen und die Streitfrage um die Folgen eines Verstoßes weiterhin von Bedeutung. Eine Lebenspartnerschaft konnte von volljährigen Personen ge...mehr

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FoVo 04/2019, So formulieren Sie verschiedene Varianten eines Abfindungsvergleichs mit Verfallsklausel

Bei Vergleichen die wirtschaftliche Situation sehen Ein altes Sprichwort sagt, dass der Spatz in der Hand besser sei als die Taube auf dem Dach. Auch für Gläubiger ist diese Weisheit von Nutzen. Der beste Titel hilft nichts, wenn der Schuldner darauf nicht zahlt und auch zwangsweise keine Befriedigung zu erlangen ist. Helfen können hier Ratenzahlungs- oder Abfindungsvergleich...mehr

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AGS 04/2019, Kein Anerkennt... / 2 Aus den Gründen

Hier ist für das Betreiben der Untätigkeitsklage unstreitig eine Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV in Höhe der hälftigen Mittelgebühr und damit i.H.v. 150,00 EUR angefallen. Daneben ist jedoch keine (fiktive) Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV entstanden. Nach Nr. 3106 S. 1 Nr. 3 VV entsteht eine Terminsgebühr in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entsteh...mehr

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zfs 04/2019, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"Das VG hat die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe durch Verfügung vom 1.6.2018 zutreffend als offensichtlich rechtmäßig i.S.d. § 2a Abs. 3 StVG erachtet, weil der Antragsteller der vollziehbaren Anordnung vom 2.1.2018 zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (§ 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG) in der festgesetzten Frist nicht nachgekommen ist. Mit seinem Einwand, die Anordnung vo...mehr

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zfs 04/2019, zfs aktuell / Keine zivilgerichtliche Prüfung der Unabhängigkeit des Prämientreuhänders in der substitutiven Krankenversicherung

VVG § 203 Abs. 2, Abs. 5; VAG §§ 155, 157 Im Rechtsstreit über eine Prämienanpassung in der Krankenversicherung gem. § 203 Abs. 2 S. 1 VVG ist die Unabhängigkeit des zustimmenden Treuhänders von den Zivilgerichten nicht gesondert zu überprüfen. BGH, Urt. v. 19.12.2018 – IV ZR 255/17 Der BGH hat mit Urteil vom 19.12.2018 (IV ZR 255/17) eine die Rechtsprechung und Rechtslehre der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Mitwirkungsrechte (§ 218 Abs. 3)

Rn 29 § 218 Abs. 3 gibt dem Gläubigerausschuss, dem Betriebsrat [37] und dem Sprecherausschuss der leitenden Angestellten – jeweils soweit vorhanden – sowie dem Schuldner im Falle der Planerstellung durch den Insolvenzverwalter ein beratendes Mitwirkungsrecht. Außer den Schuldner (vgl. § 97) trifft die übrigen Mitwirkungsberechtigten keine Mitwirkungspflicht. Die Verpflichtun...mehr

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AGS 04/2019, MüKo zum BGB – Allgemeiner Teil, Band 1: §§ 1–240 BGB, AllgPersönlR, ProstG, AGG

Herausgegeben von Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Dr. Roland Rixecker, Dr. Hartmut Oetker, Bettina Limperg. 8. Aufl., 2018. C.H. Beck Verlag, München. XXVII, 2886 S., 269,00 EUR Mit diesem Band beginnt nunmehr die 8. Aufl. des beliebten Großkommentars. Das allgemeine Schuldrecht wird künftig in Band 2 und Band 3 kommentiert. Band 1 bleibt insoweit unverändert. Zur ver...mehr

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AGS 04/2019, Rechtsfolgen e... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin hat bis auf die anzurechnende Vergütung für die außergerichtliche Tätigkeit der Beklagten i.H.v. 48.479,41 EUR Erfolg. Auf die zulässige Klage hin ist die angefochtene Entscheidung teilweise abzuändern. Die Klägerin hat an die Beklagte unstreitig 403.524,81 EUR geleistet, davon jedoch 323.363,08 EUR ohne Rechtsgrund (§ 812 Abs. 1 S. 1 1. A...mehr

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zfs 04/2019, Fahrerlaubnise... / 2 Aus den Gründen:

"… Das Rechtsmittel ist begründet. Die angefochtenen Bescheide sind rechtmäßig und verletzen den Kl. nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Das VG hätte die Klage abweisen müssen." Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kfz, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 Abs. 1 S. 1 StVG – i.V.m. § 46 Abs. 1 S. 1 FeV). Werden – w...mehr

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AGS 04/2019, Gesetzlicher R... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger wendet sich gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Er hat am 27.1.2017 bei dem AG Klage erhoben. Mit bei dem AG am 2.2.2017 eingegangenem Schriftsatz hat er die Klage zurückgenommen. Mit Schriftsatz v. 3.2.2017 hat sich ein Rechtsanwalt für den Beklagten bestellt und den von ihm gestellten Klageabweisungsantrag am 8.2.2017 begründet. Am 13.2.2017 hat der Prozess...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4 Wirkung der Verfahrensaussetzung

Rz. 25 Die AO enthält keine Aussage zu den Rechtswirkungen der Aussetzungsentscheidung, sodass die zivilprozessualen Grundsätze entsprechend anzuwenden sein dürften.[1] Rz. 26 Nach § 249 Abs. 1 ZPO bewirkt die Aussetzung eine Unterbrechung von Fristen, sodass der Lauf einer Frist aufhört und nach Beendigung der Aussetzung die volle Frist von Neuem zu laufen beginnt. Diese Reg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.4 Rechtsschutz

Rz. 23 Gegen die Aussetzungsentscheidung der Finanzbehörde, die keine finanzbehördliche Verfahrenshandlung, sondern ein Verwaltungsakt ist, ist der Einspruch nach § 347 Abs. 1 S. 1 AO statthaft. Die Zulässigkeit des Einspruchs wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ggf. auch die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage nach § 46 Abs. 1 FGO erfüllt sind. Das Rechtsschutzbe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Schwebezustand" bei langjährigem Arbeitseinsatz schließt erste Tätigkeitsstätte aus

Leitsatz Ein angestellter Monteur kann die Fahrten zu seiner Baustelle nach Reisekostengrundsätzen abziehen, wenn zu Beginn seiner dortigen (jeweils befristeten) Erst- und Folgeeinsätze noch nicht absehbar war, dass er an dem Ort tatsächlich über einen Zeitraum von mehr als 48 Monaten tätig sein wird. Mit dieser Entscheidung wendet das FG Münster die sogenannte "ex-ante-Betr...mehr

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Hauptversammlungsteilnahme nach Ablauf der Anmeldefrist und Abweichung des Wahlvorschlags vom DCGK

Zusammenfassung Die Zulassung von Aktionären trotz Ablaufs der starren Anmeldefrist verletzt den Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds ist trotz Abweichung von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wirksam. Hintergrund Die Einladung zur Hauptversammlung der Beklagten, einer börsennotierten Aktiengesellschaft, sah die Wahl von...mehr

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Zulagen / 2.2.2 Vergütungsgruppenzulagen, Besitzstandszulage gem. § 9, §§ 26 ff. TVÜ-Bund

Für vom BAT auf den TVöD übergeleitete Beschäftigte des Bundes gilt: Stand bei Überleitung am 30.9.2005 eine Vergütungsgruppenzulage zu oder wurde innerhalb einer bestimmten Frist eine entsprechende Tätigkeit übertragen, wird die Vergütungsgruppenzulage als Besitzstandszulage weitergezahlt, so lange wie die anspruchsbegründende Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird (§ 9 TVÜ-...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zulagen / 7.4 Zulage in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen

Die Sonderregelung für Beschäftigte in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen in Anlage D, D.3, Nr. 4 TVöD-V lässt die Gewährung einer jederzeit widerruflichen Zulage an bestimmte Beschäftigte zu. Die Zulagengewährung steht im Ermessen des Arbeitgebers: Den aufgeführten Beschäftigten "kann im Einzelfall" die Zulage gewährt werden. Nr. 4 bestimmt: (1) Bes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zulagen / 4.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit Ob die vorübergehend übertragene Tätigkeit eine "höherwertige Tätigkeit" darstellt und damit Anspruch auf eine Zulage besteht, bestimmt sich nach der Bewertung der übertragenen Tätigkeit nach § 12 TVöD in Verbindung mit der Anlage A, der seit 1.1.2017 gültigen Entgeltordnung. Ist die Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet al...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zulagen / 6.2 Leistungszulagen, Leistungsprämien im TVöD-VKA

Die Verpflichtung zur leistungsorientierten Bezahlung ist in § 18 TVöD-VKA geregelt. In dieser Norm finden sich die Grundsätze zur leistungsorientierten Bezahlung und die Mindestinhalte für betriebliche Regelungen. Alles Weitere ist auf die betriebliche Ebene verlagert. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber ist aufgefordert, die Kriterien für die Leistungsbemessung sowie die Auszahlung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.5.2 Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen"

Rz. 37 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischer Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung Abhängigkeitskranker) v. 4.5.2001 (Anmerkung des Autors: Die Vereinbarung ist hier ohne die umfangreichen Anlagen aufgeführt) Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Ren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2.3 Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung in NRW

Rz. 32 Nur im Land Nordrhein-Westfalen besteht im Zusammenhang mit der Zuständigkeit für die Bearbeitung und Bewilligung von onkologischen Nachsorgeleistungen eine Besonderheit. Seit 1956 existiert in Bochum (Nordrhein-Westfalen) die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (Arge Krebs NW). Sie wird getragen durch einen Zusammenschluss der für Nordrhein-Westfalen zuständigen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 21b Leistung... / 2.2 Leistungsanspruch und Leistungsinhalt

Rz. 10 Für den Leistungsumfang verweist § 21b Abs. 1 auf den 5. Abschnitt des SchKG. Nach dessen § 20 Abs. 2 Satz 2 gehen Leistungen nach dem SGB V den Leistungen nach dem SchKG vor. Dies hat zur Folge, dass sich der Anwendungsbereich des SchKG zum einen auf Frauen erstreckt, die nicht versichert sind und die dementsprechend keinen Anspruch nach § 24b SGB V haben, und zum an...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Verwaltung in R 6.6 Abs. 4 EStR, haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiches Wirtschaf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schornsteinfeger (Professio... / 1.1 Tätigkeiten zur Überwachung und Prüfung von Feuerstätten und Lüftungsanlagen

Beratung bei Planung von Feuerungsanlagen, Einbau von Rauchwarnmeldern, Kehren bzw. Reinigen von Feuerstätten, Schornsteinen und Räucheranlagen von Rußablagerungen, ggf. Beseitigung von Verbrennungsrückständen, Reinigen sowie Überprüfen und Messen von Abgas- und Lüftungsanlagen, bei Abgaswegüberprüfung Messung des CO-Gehalts, bei Werten zwischen 500 und 1.000 ppm Wartung der Anl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.2 Schuldcharakter bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen

Rz. 341 Die Verpflichtung, und damit der Schuldcharakter, der zur Bildung der Rückstellung führt, braucht nicht im Zivilrecht (Gesetz oder Vertrag) begründet zu sein, es kann sich auch um eine öffentlich-rechtliche Pflicht handeln. "Verpflichtung" ist i. S. der Definition des § 241 BGB zu verstehen, d. h. die Pflicht des Schuldners, an den Gläubiger eine Leistung zu erbringe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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