Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorlage der Einwilligung und der Abtretungsunterlagen

Rz. 29 Auf ein Einverständnis bzw. die Einwilligung der Staatskasse in die Abtretung kommt es nicht an, sondern auf die ausdrückliche Einwilligung des Mandanten in die Abtretung des gegen die Staatskasse gerichteten Vergütungsanspruchs.[52] Aus der Abtretung muss sich aber ergeben, dass der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsanspruch durch den beigeordneten oder best...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vorzeitige Erledigung durch Einigung

Rz. 45 Dies gilt zunächst einmal wiederum, wenn nicht anhängige Gegenstände in einen Vergleich mit einbezogen werden und die Parteien darin eine entsprechende Kostenerstattung vereinbaren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 231 Da die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach materiellem Recht (nicht die vollstreckungsrechtliche gemäß § 883 Abs. 3 S. 2, § 883 Abs. 2 S. 2 ZPO) ebenfalls eine unvertretbare Handlung darstellt, verweist § 889 Abs. 2 ZPO für den Fall, dass der Schuldner im Termin nicht erscheint oder die eidesstattliche Versicherung nicht abgibt, auf die Vorschrift des § 888...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert für die Anmeldung eines Anspruchs im Musterverfahren (§ 10 Abs. 2 KapMuG)

Rz. 11 § 23b enthält keine Regelung über den Gegenstandswert für die Gebühr VV 3338 für die Anmeldung eines Anspruchs im Musterverfahren nach § 10 Abs. 2 KapMuG. Der Gegenstandswert ergibt sich deshalb aus § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 51a Abs. 1 GKG. Danach ist der Gegenstandswert der Wert der zugrundeliegenden Forderung, der auch Gegenstand einer etwaigen Klage sein würde.[6] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Die Anwendung der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 in den einzelnen Verfahrensabschnitten

Rz. 47 In den einzelnen Verfahrensstadien findet Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 wie folgt Anwendung: aa) Vorbereitendes Verfahren (Unterabschnitt 2) Rz. 48 Wird das vorbereitende Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt und hat der Anwalt nach den vorstehenden Grundsätzen die Einstellung gefördert, so erhält er gemäß Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141. b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

Rz. 38 Da es sich um eine gesetzliche Gebühr handelt, dürften sich hinsichtlich der Kostenerstattung keine Probleme ergeben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Rechtsschutzversicherung

Rz. 40 Auch im Rahmen einer Rechtschutzversicherung dürften sich keine Probleme ergeben. Als gesetzliche Gebühr ist sie mitversichert.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Keine Festsetzung gem. § 11

Rz. 6 Die Gebühr nach VV 2500 ist nicht nach § 11 festsetzbar, da sie nicht in einem gerichtlichen Verfahren entsteht.[6]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mediation, Beratung und Gutachten

Rz. 10 Auch für Mediation, Beratungstätigkeiten und Gutachten gilt VV 7000. Die für die Beratung geltende Vorschrift des § 34 Abs. 1 regelt nur die Gebühr für die Beratung. Hinsichtlich der Auslagen bleibt VV Teil 7 und damit auch VV 7000 anwendbar (Rdn 11).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die Begrenzung (Abs. 3, 2. Hs.)

Rz. 219 Zu beachten ist, dass die Summe der Einzelgebühren niemals den Wert einer Gebühr nach dem höchsten Gebührensatz aus dem Gesamtwert übersteigen darf (Abs. 3, 2. Hs.). Übersteigt die Summe der Einzelgebühren einen Betrag nach dem höchsten Satz aus dem Gesamtwert, so sind die Einzelgebühren auf diesen Betrag zu begrenzen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auslagen

Rz. 147 Neben der Gebühr der VV 3400 erhält der übersendende Anwalt auch Ersatz seiner Auslagen nach den VV 7002, insbesondere Dokumentenpauschalen (VV 7000). Da er die Handakten übersenden muss, fallen auch Post- und Telekommunikationsentgelte an, die der Anwalt wahlweise konkret nach VV 7001 oder pauschal nach VV 7002 berechnen kann.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Kosten des Verfahrens

Rz. 85 Die Entscheidung des Gerichts im Verfahren über die Feststellung der Leistungsfähigkeit ergeht gerichtsgebührenfrei. Für die Zurückweisung der Beschwerde wird allerdings eine Gebühr nach GKG-KostVerz. 3602 in Höhe von 66 EUR erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zeitpunkt der Rücknahme

Rz. 83 Im Gegensatz zur Einstellung ist die Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl fristgebunden. Es ist danach zu differenzieren, ob ein Termin zur Hauptverhandlung bereits anberaumt war oder nicht: aa) Termin zur Hauptverhandlung war noch nicht anberaumt Rz. 84 War die Hauptverhandlung noch nicht terminiert, so löst die Rücknahme unter Mitwirkung des Verteidigers imm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erhöhung in Verfahren vor dem BGH

aa) Überblick Rz. 17 Die Verfahrensgebühr der VV 3506 erhöht sich gemäß VV 3508 auf eine 2,3-Verfahrensgebühr, soweit sich die Parteien nur durch einen am BGH zugelassenen Anwalt vertreten lassen können. Dies betrifft derzeit nur die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO (§ 78 Abs. 1 S. 4 ZPO). Einzelheiten sind hier strittig. Rz. 18 Soweit ausnahmsweise im Verfahren nach §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Hauptverhandlungstag

Rz. 16 Die Terminsgebühr der VV 4108 deckt die gesamte Tätigkeit des Verteidigers in der Hauptverhandlung und die Vorbereitung des Termins[2] ab. Rz. 17 Sonstige Tätigkeiten außerhalb der Hauptverhandlung, also insbesondere die Vorbereitung der Hauptverhandlung wenn es nicht zur Gebühr nach VV 4108 kommt – etwa wegen des Ausfalls des Termins – oder Tätigkeiten nach der Hauptv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sonstige nicht in VV 4300 oder 4301 genannte Beistandsleistungen (Nr. 3)

Rz. 13 Soweit der Anwalt Beistandsleistungen als Einzeltätigkeiten erbringt, die nicht in den Anwendungsbereich einer der VV 4300, VV 4301 oder VV 4302 Nr. 1 und 2 fallen, greift Nr. 3. Zu solchen Beistandsleistungen gehören bspw.:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Nicht nur vorläufige Einstellung des Verfahrens (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

a) Einstellung Rz. 12 Ein Strafverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also sowohl im vorbereitenden als auch im gerichtlichen Verfahren einschließlich Berufung und Revision in Betracht. Darauf, wer das Verfahren einstellt – Staatsanwaltschaft oder Gericht –, kommt es nicht an.[9] Daher ist Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 auch dann anwendbar, wenn die...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / bb) Ursprünglicher Gesamtauftrag

Rz. 77 Bestand ursprünglich für den Anwalt des Antragsgegners ein Gesamtauftrag, wird dann aber nur teilweise Widerspruch eingelegt, entsteht für ihn die Verfahrensgebühr der VV 3100 aus dem Gesamtwert, allerdings zum Teil nur zu 0,8 (VV 3101), wobei wiederum § 15 Abs. 3 zu beachten ist. Beispiel: Gegen den Mandanten ist im Beschlussweg eine einstweilige Verfügung wegen zwei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeit

Rz. 26 Die Verfahrensgebühr entsteht nicht erst dann, wenn der Rechtsanwalt sich beim Gericht für den Mandanten legitimiert hat. Denn gebührenrechtlich entscheidend ist nicht das Auftreten des Anwalts gegenüber dem Gericht, sondern das Innenverhältnis zum Mandanten. Dies ergibt sich bereits aus der Formulierung des Abs. 2, wonach der zum Prozessbevollmächtigten bestellte Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Persönliche Merkmale

Rz. 42 Persönliche Merkmale sind solche, die die Höhe der Verfahrensgebühr individuell beeinflussen. (1) Vertretung mehrerer Auftraggeber, VV 1008 Rz. 43 Im Falle der Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Verfahrensgebühr nach VV 1008. Dies gilt auch für die Gebühr des VV 3400. Dennoch steht dem Verkehrsanwalt nicht schon deshalb die erhöhte Verfahrensgebühr zu, wei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Betragsrahmengebühren

Rz. 109 Bei den erhöhungsfähigen Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten (VV 2102 und 2103, 2302, 3102,[243] 3204, 3212, 3400 und 3405, 3501, 3511 und 3512) sowie in Straf- und Bußgeldsachen und in sonstigen Verfahren (VV Teil 4–6) gilt, dass sich der Mindestbetrag und der Höchstbetrag für den zweiten und jeden weiteren Mandanten um 30 % erhöhen bis zur Hö...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / VI. Mutwilligkeit bei getrenntem Vorgehen

Rz. 197 Mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs können die Ehegatten wählen, ob sie die Sache als Folgesache im Verbund anhängig machen oder nach Abschluss des Verfahrens als isoliertes Verfahren. Mitunter versuchen Gerichte, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein isoliertes Verfahren mit der Begründung abzulehnen, der Sache hätte zuvor kostengünstiger im Verbundve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Erstattungsfragen

Rz. 33 Die Gebühr nach VV 3200 ist grundsätzlich zu erstatten, wenn es zur Durchführung des Berufungsverfahrens gekommen ist. Rz. 34 Zur Erstattung bei Rücknahme einer nur fristwahrend eingelegten Berufung vgl. die Kommentierung zu VV 3201.mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / 2. Nach Saldierung der wechselseitigen Kostenerstattungsansprüche verbleibt ein Kostenerstattungsanspruch des Mandanten, der die nicht gedeckten Kosten abdeckt

Rz. 9 Hier ist die Abrechnung relativ einfach. Der Mandant erhält letztlich aus Versicherungsleistung und Kostenerstattung sämtliche Kosten gedeckt. Beispiel 2: Wie Beispiel 1 (vgl. Rdn 7), jedoch sind die Kosten des Rechtsstreits zu 40 % dem Mandanten auferlegt worden und zu 60 % dem Beklagten. An der Abrechnung gegenüber dem Mandanten ändert sich gegenüber dem Beispiel 1 ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beistandsleistung in einer Hauptverhandlung

Rz. 15 Die Vertretung in der Hauptverhandlung ist jetzt in Nr. 4 ausdrücklich erwähnt. Die BRAGO regelte diesen Fall zwar nicht ausdrücklich, galt aber auch entsprechend für die Teilnahme an der Hauptverhandlung, sofern der Anwalt nicht Verteidiger war. Ist der Anwalt lediglich damit beauftragt, dem Angeklagten, dem Privat- oder Nebenkläger oder einem sonstigen Beteiligten i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mitwirkung des Gerichts

Rz. 16 Ergänzt wird ferner, dass die Gebühr bei einer Einigung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts anfällt. Damit ist eindeutig, dass eine Beteiligung des Gerichts gleich welcher Art am Zustandekommen der Einigung nicht erforderlich ist. Umgekehrt schließt eine Mitwirkung des Gerichts beispielsweise in Form eines Beschlussvorschlags oder der Vermittlung zwischen den Beteil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 460 Eine Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung wird vielfach aber erst dann als notwendig angesehen, wenn alle oder nahezu alle Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen (siehe Rdn 42). Der Gläubiger muss im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels sein und die titulierte Forderung muss fällig sein.[461] Deshalb muss die Vollstreckungsklaus...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4104 f. / VII. Einigungsgebühr nach VV 4147

Rz. 15 Soweit es zu einer Einigung im Rahmen der Vorbereitung eines Privatklageverfahrens kommt, etwa im Sühnetermin, kann auch eine Gebühr nach VV 4147 anfallen (siehe dazu VV 4147 Rdn 1 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren nach VV Teil 3

Rz. 122 Auch die Gebühr nach Anm. zu VV 3400 gilt nur für Angelegenheiten des VV Teils 3. Insoweit gilt das Gleiche wie zu VV 3400 (siehe Rdn 16 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anträge zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung

Rz. 26 Ist der Gegner nicht erschienen bzw. nicht ordnungsgemäß vertreten, lassen Anträge zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung für den Prozessbevollmächtigten ebenfalls nur eine reduzierte 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105 erwachsen, wenn sie im Termin zur mündlichen Verhandlung gestellt werden. Werden sie nur außerhalb der mündlichen Verhandlung gestellt, führt dies nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gegenstand der Besprechung

Rz. 155 Die Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts kann über anhängige Ansprüche, aber auch über solche geführt werden, die (noch) nicht den Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens bilden. Die Schnittstelle, bis zu der für ein mit dem Gegner geführtes Gespräch die Geschäftsgebühr nach VV 2300 anfällt bzw. ab der eine Terminsgebühr i.H.v. 1,2 nach Abs. 3 entsteht, wird i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Teil-Versäumnisurteil und Verhandlung über den Rest

Rz. 221 Abs. 3 ist ebenfalls anzuwenden, wenn zunächst ein Versäumnisurteil ergeht und später verhandelt wird. Es entstehen dann zwei Terminsgebühren nach VV 3104 und VV 3105. Beispiel: In dem Rechtsstreit über 13.000 EUR wird die Verteidigungsanzeige nur in Höhe von 3.000 EUR angezeigt. Es ergeht im schriftlichen Verfahren ein Teil-Versäumnisurteil in Höhe von 3.000 EUR. Im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestimmter Gebührensatz

Rz. 37 Wird dem Rechtsanwalt eine besondere Gebühr bewilligt, hat das OLG die Bewilligung in Höhe eines bestimmten Gebührensatzes auszusprechen. Soweit beantragt, kann das OLG gleichzeitig den Gegenstandswert nach § 41a Abs. 1 S. 4 festsetzen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegenstandswert

Rz. 54 Der Gegenstandswert der Gebühr bemisst sich wiederum danach, ob die Tätigkeit im Termin sich auf den gesamten Verfahrensgegenstand beschränkt oder nur auf einen Teil hiervon.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gebührentatbestände

Rz. 329 Anhand der Regeltypen der Testamentsvollstreckung teilt man die möglichen Vergütungen für den Vollstrecker nach seinen üblicherweise vorzunehmenden Aufgaben wie folgt ein:[598]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Zusätzliche Verfahrensgebühr (VV 5116)

Rz. 26 Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann weiterhin eine zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen nach VV 5116 anfallen. Rz. 27 Die Höhe der Gebühr nach VV 5116 beläuft sich auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf 1,0. Eine Erhöhung ist hier nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abgrenzungen

Rz. 10 Erste Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Abs. 1 ist, dass ein gerichtliches Verfahren betrieben wird. Dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens auch Gegenstand der Tätigkeit eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte (§ 23 Abs. 1 S. 3), reicht nicht aus. Nicht notwendig ist aber, dass der Anwalt vor Gericht auftritt. Im gerichtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rahmengebühren

aa) Grundsatz Rz. 48 In sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1 S. 2 gilt zunächst die gleiche Verweisung. Der Verkehrsanwalt erhält in diesen Angelegenheiten ebenfalls eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr; ihm steht also der gleiche Gebührenrahmen zur Verfügung, der auch dem Verfahrensbevollmächtigten zusteht. Allerdin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 81 In folgenden Fallkonstellationen ist die Erstattung der Hebegebühr bejaht worden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Anwendungsbereich und Entstehung

Rz. 1 Unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 entsteht in den in VV 3500 genannten Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren nach VV 3513 auch eine Terminsgebühr. Deren Höhe beläuft sich auf 0,5. Die Gebühr entsteht unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3. Anm. Abs. 1 zu VV 3104 (schriftliches Verfahren pp) ist nicht anwendbar. Siehe im Einzelnen hierzu die Kommen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Pauschgebühr

Rz. 19 Der in einer Gnadensache tätige Wahlanwalt hat nach § 42 die Möglichkeit, sich eine Pauschgebühr bewilligen zu lassen, wenn die Gebühr der VV 4303 wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar ist.[25] Zuständig ist das OLG, in dessen Bezirk sich die Gnadenstelle befindet.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Schwellengebühr/Regelgebühr VV 2300 und 2302 und Erhöhung (Anm. Abs. 4)

Rz. 114 Nach der Anm. zu VV 2300 (ab 1.10.2021: Anm. Abs. 1 zu VV 2300) kann eine höhere Geschäftsgebühr als 1,3 nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Anwalts umfangreich oder schwierig war. Für sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3), befindet sich eine gleichlautende Regelung in der Anm. zu VV 2302....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid (Anm. Abs. 1 Nr. 2, 4)

a) Allgemeines Rz. 65 Neben der Einstellung erhält der Anwalt nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 und 4 auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er an der Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid mitwirkt. Rz. 66 Die Zusätzliche Gebühr entsteht auch dann, wenn nicht der Verteidiger selbst, sondern der Betroffene den Einspruch zurücknimmt, solange der Anwalt an der Rücknahme mitgew...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrfache hintereinander folgende Anrechnungen

Rz. 64 Folgen mehrere Anrechnungsvorgänge hintereinander (sog. "Kettenanrechnungen"), wird zum Teil die Auffassung vertreten, anzurechnen sei nur das nach Anrechnung verbleibende Gebührenaufkommen, da ja nicht mehr angerechnet werden könne, als der Anwalt erhalten habe. Dies ist jedoch unzutreffend und widerspricht dem eindeutigen Wortlaut des § 15a Abs. 1, wonach jede Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zwangsvollstreckung, Vollstreckung und Verwaltungszwang (Nr. 1)

Rz. 75 Die Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Rechtsstreit bzw. das Hauptsacheverfahren erstreckt sich nicht auf die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung (vgl. z.B. §§ 86 ff. FamFG) und das Verwaltungszwangsverfahren. Insoweit muss gem. § 119 ZPO vom Vollstreckungsgericht[104] gesondert PKH bzw. VKH bewilligt (vgl. § 119 Abs. 2 ZPO; § 76 FamFG)[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Abgeltungsbereich

Rz. 46 Die Verfahrensgebühr der VV 6100 deckt gem. VV Vorb. 6 Abs. 2 die gesamte Tätigkeit im Verfahren vor dem Bundesamt für Justiz ab. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, in der Regel der Entgegennahme der Information. Im gerichtlichen Verfahren entsteht die Verfahrensgebühr VV 6100.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorzeitige Erledigung

Rz. 9 Eine der VV 3101 Nr. 1 vergleichbare Regelung fehlt, so dass der Anwalt daher auch die volle 1,5-Gebühr erhält, wenn sich sein Auftrag vorzeitig erledigt.[7]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Drittauskünfte führen zu weiteren Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 364 Ergeben die von den Dritten gemäß § 802l ZPO erteilten Auskünfte weitere Vollstreckungsmöglichkeiten und wird deshalb vom Anwalt insoweit eine Vollstreckungsmaßnahme beantragt, entsteht gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit und eine neue Verfahrensgebühr VV 3309. Es handelt sich um eine neue Vollstreckungsmaßnahme mit einem anderen Befrie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Vorbereitung des Privatklageverfahrens

Rz. 65 Zwar richtet sich die Vorbereitung der Privatklage nach VV Teil 4 Abschnitt 2 (VV Vorb. 4.1.2); eine Einstellung ist hier mangels Beteiligung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts jedoch nicht möglich (zur Einigung siehe Rdn 136 f.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebührenhöhe

Rz. 2 Nach VV 4301 erhält der Anwalt eine Gebühr i.H.v. 44 EUR bis 506 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 275 EUR. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. 220 EUR. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich der Gebührenrahmen bzw. die Festgebühr um 30 % je weiteren Auftraggeber (VV 1008).mehr