Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / V. Keine Anwendungsfälle

1. Erledigung durch Strafbefehl Immer wieder wird diskutiert, ob die Zusätzliche Gebühr auch dann zu gewähren sei, wenn der Verteidiger durch seine Mitwirkung – insbesondere durch seine Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und ggf. mit dem Gericht – erreicht, dass es nicht zur Anklageerhebung kommt, sondern dass die Sache im Strafbefehlsverfahren erledigt wird. In diesem Zusa...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Erledigung durch Strafbefehl

Immer wieder wird diskutiert, ob die Zusätzliche Gebühr auch dann zu gewähren sei, wenn der Verteidiger durch seine Mitwirkung – insbesondere durch seine Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und ggf. mit dem Gericht – erreicht, dass es nicht zur Anklageerhebung kommt, sondern dass die Sache im Strafbefehlsverfahren erledigt wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiese...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 8. Rücknahme der Revision

Im Falle der rechtzeitigen Rücknahme einer Revision entsteht die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Var. 3 zu Nr. 4141 VV RVG. Obwohl der Gesetzeswortlaut eindeutig ist und keine weiteren Voraussetzungen aufstellt, interpretiert ein Großteil der Rechtsprechung weitere ungeschriebene Tatbestandsmerkmale hinein, nämlich dass eine Hauptverhandlung bereits anberaumt...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 2. Abraten vom Einspruch

Ist gegen den Beschuldigten ein Strafbefehl ergangen und rät der Verteidiger von einem Einspruch ab, löst dies noch keine Zusätzliche Gebühr aus. Das bloße Abraten, Einspruch einzulegen, wird vielmehr durch die Verfahrensgebühr mit abgegolten und ist ggf. hier im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG zu bewerten. AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 21.11.2014 – 911 C 348/14: Die Zusätzliche G...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 13. Mitwirkung durch Schweigen

Geklärt ist auch, dass das Berufen auf ein Aussageverweigerungsrecht hinreichende Mitwirkung ist und die Zusätzliche Gebühr auslöst, wenn daraufhin eingestellt wird. BGH, Urt. v. 20.1.2011 – IX ZR 123/10: Für die Mitwirkung an der Erledigung des Verfahrens kann es genügen, wenn der Verteidiger seinem Mandanten rät, zu dem erhobenen Vorwurf zu schweigen, und dies der Verwaltun...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2. Höhe der zu erstattenden Wahlanwaltsgebühren

Im Fall des Freispruchs des Mandanten gibt es im Straf-/Bußgeldverfahren nicht selten Streit um die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Wahlanwaltsgebühren. Die Vertreter der Staatskasse tendieren i.d.R. zu (zu) niedrigen Gebühren. Argumentationshilfe kann hier jetzt eine Entscheidung des AG Köthen sein (Beschl. v. 22.11.16 – 13 OWi 31/16): Der Rechtsanwalt war als ...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / III. Mitwirkung

Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 4141 VV RVG ist die Zusätzliche Gebühr ausgeschlossen, wenn eine "auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich" ist. Erforderlich ist also, dass der Verteidiger an der Einstellung oder der Erledigung des Verfahrens mitgewirkt hat. Es genügt dabei jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenserledigung geei...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 9. Rücknahme der Berufung

Während im Falle der Rücknahme der Revision überwiegend noch Zusätzliche Voraussetzungen gefordert werden (s.o. 8.), wird bei Rücknahme der Berufung ganz überwiegend auf die bloße Rücknahme abgestellt, da hier eine Begründung nicht erforderlich ist. Es ist auch noch nicht einmal erforderlich, dass die Akten dem Berufungsgericht vorgelegt worden sind. OLG Celle, Beschl. v. 22...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 10. Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO

Auch eine Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ist ausreichend, da es sich um eine nicht nur vorläufige Einstellung handelt. LG Saarbrücken, Beschl. v. 6.3.2015 – 4 KLs 22/13: Die Einstellung eines Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO begründet eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG (AGS 2015, 225 = NJW-Spezial 2015, 380). Ebenso: AG Mettmann NJW-Spezial 2011, 157 = RVGprof. ...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 6. Schriftliches Verfahren nach § 411 StPO

Mit dem 2. KostRMoG ist in Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 4 zu Nr. 4141 VV RVG eine weitere Variante der Zusätzlichen Gebühr eingeführt worden. Danach erhält der Anwalt auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er daran mitwirkt, dass der Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt und aufgrund der Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsa...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 3. Inhalt der Abänderung

Die Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses kommt nur im Hinblick auf den abgeänderten Streit-/Gegenstandswert in Betracht. Deshalb sind nur Änderungen zulässig, die wertabhängig sind. Eine Nachprüfung bereits festgesetzter Gebühren und Auslagen dem Grunde nach findet also im Abänderungsverfahren nach § 107 ZPO nicht statt. Diese Vorschrift ermöglicht lediglich, die fes...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / IV. Anwendungsfälle

1. Einstellung im Verfahren auf Erlass eines Strafbefehls Beantragt die Staatsanwaltschaft nach Eröffnung des Hauptverfahrens den Erlass eines Strafbefehls, der auch die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, muss das Gericht dem Beschuldigten, wenn er noch keinen Verteidiger hat, einen solchen bestellen (§ 408b S. 1 StPO). Erreicht der bestellte Verteidiger in dieser Phase, ...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / II Entscheidung

1. Die Vereinbarung ist nicht nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig. Unabhängig davon, ob hier ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, fehlt es jedenfalls an der Ausnutzung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des mangelnden Urteilsvermögens oder einer erheblichen Willensschwäche. Die Kläger haben weder vorgetragen, dass ihnen kein anderer Anwal...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / b) Checkliste

Für die Gebühren sollte folgende Checkliste beachtet werden:mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / 1. Änderungen

Mit der Änderung des § 28 Abs. 3 Nr. 3 des StVG durch Art. 1 des "Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze" vom 28.8.2013 (BGBl. I S. 3313; sog. Punktereform) ist die Grenze für Eintragungen in das Fahreignungsregister (FAER; früher: Verkehrszentralregister) von 40 EUR auf 60 EUR erhöht worden. Die frühere Eintragungsgrenze von 40 EUR war 2...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / a) Allgemeine Grundsätze

Sowohl im franchiserechtlichen Schrifttum als auch in der Rechtsprechung sucht man vergeblich nach der Definition des Begriffs "Gebühren". Dieser Begriff wird als gegeben vorausgesetzt, wenn formuliert wird, dass üblicherweise für Franchise-Systeme eine Eintrittsgebühr sowie eine fest oder umsatzabhängige laufende Gebühr zu zahlen ist (vgl. Gitter, Gebrauchsüberlassungsvertr...mehr

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ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / 1. Nr. 1100 bzw. 1210 KV GKG

Hier stellt sich die Frage, welche Partei die Gebühren für das Prozessverfahren im ersten Rechtszug vorzustrecken hat. Denn für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist eine 0,5-Gebühr nach Nr.1100 KV GKG i.H.v. mind. 32 EUR fällig. Für das Prozessverfahren im ersten Rechtszug wird eine 3,0-Gebühr nach Nr. 1210 KV GKG fällig. Ist wegen desselben Strei...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / II. Änderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses gem. § 107 ZPO

Im Zivilprozess und in vielen Verfahren der anderen Gerichtsbarkeiten berechnen sich die gerichtlichen Gebühren und die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert. Vielfach steht dieser Wert fest, etwa wenn mit der Klage die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verlangt wird. In manchen Fällen hat das Prozessgericht den Streitwert festgesetzt. Diese Wertfestsetzung ist dann re...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / I. Gebührenanrechnung

Das RVG sieht in verschiedenen Fallgestaltungen die Anrechnung einer Gebühr auf die andere vor. Diese Vorschriften finden sich entweder in den Vorbemerkungen oder aber auch bei dem betreffenden Gebührentatbestand im VV RVG. Beispielhaft sei hier auf Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG verwiesen, die die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Ver...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / 3. Beispiele

Beispiel 1: Gegen den Betroffenen wird am 1.8.2015 ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO (Verbot des Telefonierens im Straßenverkehr) eingeleitet und eine Geldbuße von 60 EUR festgesetzt. In dem Bußgeldverfahren wird er von Rechtsanwalt R verteidigt. Rechtsanwalt R rechnet nach den neuen Gebührenstufen ab. Es entstehen also die Gebühren nach den n...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / a) Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen zu erstatten. Damit sind diese Gebühren und Auslagen kraft Gesetzes als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusehen. Hieraus folgt, dass eine Partei auch im selbstständigen Beweisverfahren einen Rechtsanwalt z...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 3. Weitere Ersatzpositionen

§ 252 S. 2 BGB ermöglicht in Ergänzung zu § 287 ZPO eine abstrakte Schadensberechnung des entgangenen Gewinns, erfordert aber gleichwohl die Darlegung und ggf. den Nachweis der erforderlichen Anknüpfungstatsachen hierfür. Bei der behaupteten Anlage von Kapitalbeträgen muss etwa vorgetragen und nachgewiesen werden, dass in eine bestimmte Art von Wertpapieren investiert worden...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / a) Vereinbarte Vergütung für die vorgerichtliche Tätigkeit

Gegenstand von Gerichtsentscheidungen war des Öfteren die Frage, ob eine (teilweise) Anrechnung auch dann vorzunehmen ist, wenn der Rechtsanwalt mit dem Auftraggeber für die vorgerichtliche Vertretung eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat. Der BGH hat mehrfach entschieden, dass in einem solchen Fall keine anteilige Anrechnung auf die Verfahrensgebühr vorzunehmen ist, wei...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / Einführung

Aus deutscher Sicht stehen dem Erblasser verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, eine letztwillige Verfügung zu errichten. In der Praxis am meisten verbreitet sind das eigenhändige Testament iSd § 2247 BGB sowie das öffentliche (notarielle) Testament iSd § 2232 BGB. Für ein notarielles Testament spricht eine ganze Reihe von Vorteilen:[1] Die vorgenannten Vorteile sind den mit...mehr

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zfs 8/2016, Änderung des Ko... / 3 Anmerkung:

Die Möglichkeit, einen Kostenfestsetzungsbeschluss gem. § 107 Abs. 1 ZPO nachträglich trotz zwischenzeitlich eingetretener Rechtskraft ändern zu lassen, und die hierfür vorgesehene Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO ist vielen Rechtsanwälten unbekannt. Dies zeigt gerade der hier vorliegende Fall, in dem der durch die geänderte Streitwertfestsetzung begünstigte Kl. keinen Ände...mehr

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ZAP 21/2016, Selbstständiges Verfallsverfahren: Zusätzliche Verfahrensgebühr

(LG Trier, Beschl. v. 8.8.2016 – 1 Qs 32/16) • Im selbstständigen Verfallsverfahren des Bußgeldverfahrens (§ 29a OWiG) entstehen für den Vertreter des Verfallsbeteiligten die Gebühren des Vertreters des Verfallsbeteiligten wie die eines Verteidigers des Betroffenen. Es entsteht nicht nur die Gebühr Nr. 5116 VV RVG. ZAP EN-Nr. 749/2016 ZAP F. 1, S. 1112–1112mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / VIII. Gebührenrecht

Auf folgenden gebührenrechtlichen Aspekt soll im Zusammenhang mit der notwendigen Verteidigung wegen Inhaftierung des Beschuldigten hingewiesen werden. Nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG entstehen die Gebühren des Rechtsanwalts mit einem Zuschlag, wenn sich der Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Die Voraussetzungen für diesen Haftzuschlag müssen aber nicht schon beim Entstehen ...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / Leitsätze des Gerichts:

Ob ein für die Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarung sprechendes auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung des Anwalts und dem vereinbarten Honorar besteht, hängt davon ab, welche Vergütung nach Umfang und Schwierigkeit der im Rahmen des konkreten Mandats geschuldeten anwaltlichen Tätigkeit marktangemessen und adäquat ist. Die gesetzlichen Gebühren stellen hierbei ...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 2. Rechtsnatur des Anwaltsvertrags

Ein Vertrag, in welchem ein Anwalt mit der rechtlichen Beratung des Mandanten beauftragt wird, ist regelmäßig ein Dienstvertrag. Das ändert sich nicht dadurch, dass der Anwalt die Einhaltung des geltenden Rechts in Aussicht stellt oder gar zusichert (BGH BeckRS 2015, 17442 Rn 10). Eine Qualifizierung als Werkvertrag kommt nur ausnahmsweise in Betracht, dann etwa, wenn der An...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 2. Abänderungsantrag

Die Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses gem. § 107 ZPO erfolgt nur auf Antrag (§ 107 Abs. 1 S. 1 ZPO), über den das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 107 Abs. 1 S. 2 ZPO) und dort der für das Kostenfestsetzungsverfahren zuständige Rechtspfleger/UdG entscheidet. Nicht geregelt ist, ob die die Abänderung begehrende Partei einen unter Berücksichtigung der (geänderten) W...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / a) Grundsatz: Anwaltskosten erstattungsfähig

Gemäß § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts in allen Prozessen zu erstatten. Diese Vorschrift bildet insoweit eine Ausnahme zu § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, als sie für ihren Anwendungsbereich von der grundsätzlich gebotenen Prüfung der Notwendigkeit entstandener Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidig...mehr

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zfs 8/2016, Änderung des Ko... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die (sofortige) Beschwerde des Kl. ist nach §§ 107 Abs. 3, 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässig, in der Sache bleibt sie allerdings ohne Erfolg." 1. Im Verfahren nach § 107 ZPO kann zwar ein Kostenfestsetzungsbeschluss bei einer Änderung des ihm zugrunde gelegten Streitwertes abgeändert werden. Es sind insoweit aber nur Änderungen gestattet, die streitwertabhängig sind. ...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 2. Glaubhaftmachung des Gebührenanfalls im Kostenfestsetzungsverfahren

Im Kostenfestsetzungsverfahren hat die erstattungsberechtigte Partei den Anfall der geltend gemachten Kosten darzulegen und im Streitfall glaubhaft zu machen (§ 104 Abs. 2 S. 1 ZPO). Das setzt voraus, dass die erstattungsberechtigte Partei den Anfall der Kosten erst einmal darlegt. Geht es um anwaltliche Gebühren, deren Anfall sich ohne Weiteres aus den Gerichtsakten ergibt,...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 2. Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gem. § 86b SGG Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt zwar nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach den Nr. 3501 ff. VV RVG; es entstehen vielmehr seit dem 1.8.2013 gem. Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a VV RVG die Gebühren eines Berufungs...mehr

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Anwaltsmagazin / Neuregelungen im April

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend das Asylrecht, das Energierecht sowie den Verbraucherschutz. Im Einzelnen: Asylpaket II und Ausweisungsrecht Das am 17. März in Kraft getretene Asylpaket II beschleunigt Verfahren für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern, setzt den Familiennachzug für einen Teil der Flü...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 1. Gebührenhöhe

Nach Satz 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG beträgt in einem solchen Fall die Terminsgebühr 90 % der in derselben Angelegenheit dem Rechtsanwalt zustehenden Verfahrensgebühr. Dabei bleibt eine etwaige Gebührenerhöhung für die Vertretung mehrerer Auftraggeber nach Nr. 1008 VV RVG unberücksichtigt. Mit dieser durch das 2. KostRMoG eingeführten Regelung hat der Gesetzgeber – abweich...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / I Sachverhalt

Die Kläger hatten den Beklagten am 6.10.2009 beauftragt, sie in ihrer Kindschaftssache betreffend ihr Pflegekind zu vertreten. Die Kläger wollten die mit der Mutter des Pflegekindes und dem Jugendamt bestehenden Konflikte klären lassen. Unter dem 15.10.2009 teilte der Beklagte den Klägern mit, dass bei ihm bereits ein erheblicher Zeitaufwand angefallen sei und bot an, entwed...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 1. Kostenerstattung nach Teilfreispruch

In der Praxis bereitet die Frage, wie nach einem Teilfreispruch mit einer zugunsten des Angeklagten ergangenen Kostenentscheidung die Kosten und Auslagen, insbesondere die Verteidigervergütung, zur Erstattung aus der Staatskasse festzusetzen sind, häufig Schwierigkeiten. Die Problematik behandelt das OLG Celle (Beschl. v. 8.8.2016 – 1 Ws 382/16, RVGreport 2016, 429 = StRR So...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / VI. Gerichtsnahe Mediation

Auf die gerichtsnahe Mediation ist Nr. 2303 VV RVG nicht anwendbar. Diese Tätigkeit gehört vielmehr nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG mit zum Rechtszug und wird durch die Gebühren der Nr. 3100 ff. VV RVG abgegolten (OLG Rostock AGS 2007, 124 u. 343 = RVGreport 2007, 28; AGS 2007, 126 = JurBüro 2007, 194 = RVGreport 2008, 54; OLG Braunschweig AGS 2007, 127 = AnwBl 2007, 88 = Ju...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / II. Formen digitaler Mandatsakquise

Die Anbieter erbringen i.d.R. selbst keine anwaltlichen Dienstleistungen, sondern sind Dienstleister (im Folgenden einheitlich: "Anbieter"), die für Rechtsanwälte gegen Entgelt akquisitorisch tätig werden. Die Akquisition findet "über" die Domain des Anbieters statt, auf der er eine Plattform zur Kontaktaufnahme zwischen Rechtssuchendem und Anwalt unterhält (sog. Akquiseplat...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsanwaltsvergütung: Sittenwidrige pauschale Honorarvereinbarung

(BGH, Urt. v. 10.11.2016 – IX ZR 119/14) • Eine Vergütungsabrede mit einem Rechtsanwalt ist sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und weitere Umstände hinzutreten, welche die Sittenwidrigkeit begründen. Ob ein für die Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarung sprechendes auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung d...mehr

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ZAP 12/2016, Fluggastrechte: Stornierungsklausel mit pauschaliertem Vergütungsanspruch unwirksam

(AG Köln, Urt. v. 4.4.2016 – 142 C 238/15) • Eine Stornierungsklausel, die für den Fall, dass der Fluggast den Beförderungsvertrag kündigt, eine Pauschalierung des nach § 649 S. 1 BGB vom Fluggast weiterhin geschuldeten Vergütungsanspruchs für noch nicht erbrachte Leistungen vorsieht und seinen Rückzahlungsanspruch auf einen Teil der Flugnebenkosten, nämlich auf Steuern und ...mehr

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ZAP 22/2015, Berufs-, vergü... / VIII. Gestaltungsmöglichkeiten beim Erfolgshonorar

Abschließend sei ein Blick auf die Fälle geworfen, in denen keine treuhänderisch "blockbare" Summe vom Mandanten oder Dritten vorhanden ist, die der Honorarsicherung dienen kann – oder eine Mischform zwischen diesem Gedanken und dem "reinen" Erfolgshonorar gesucht werden soll. Dies führt dazu, die denkbaren Umrisse einer ausgewogenen Vertragsgestaltung zu skizzieren. Insofer...mehr

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ZAP 11/2015, Nach dem Spiel ist vor dem Spiel

Die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren in den letzten 40 Jahren erfolgte stets nach demselben Ritual: Sie passt nicht in die politische Landschaft, sie kommt zu spät, sie ist unzureichend, sie erfolgt am Schluss einer Legislaturperiode, die Länderjustizminister machen ihre – erforderliche – Zustimmung von einer Erhöhung der Gerichtskosten abhängig. Auch die aktuelle Gebührenanpas...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / bb) Zum Anfall der Verfahrensgebühr

Diejenige Auffassung, die dem Rechtsanwalt lediglich die Mindestgebühr oder die nach dem Mindestwert zu berechnende Gebühr zubilligen will, steht mit den Grundsätzen des anwaltlichen Vergütungsrechts nicht in Übereinstimmung. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG entsteht – wie jede Verfahrensgebühr – nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts einschlie...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Schaefer/Schaefer, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht, 4. Aufl. 2015, 272 S., Deutscher Anwaltverlag, 44 EUR

Das handliche Buch gibt auch dem mit dem arbeitsrechtlichen Kostenrecht vertrauten Praktiker einen guten und ausführlichen Überblick über die anwaltlichen Gebühren. Es erfasst zudem besondere Fallgestaltungen, die unter Erläuterung des Meinungsstands dargelegt werden. Das Werk verbindet praxisgerecht die inhaltliche Bearbeitung eines arbeitsrechtlichen Mandats mit dem Gebühr...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / b) Teileinspruch und nachfolgende Verhandlung

Ergeht zunächst ein Versäumnisurteil und wird sodann nur teilweise Einspruch eingelegt und hierüber verhandelt, so ist zunächst aus dem Gesamtwert die 0,5-Terminsgebühr (Nr. 3104, 3105 VV RVG) angefallen. Aus dem Teilwert des Einspruchs erhöht sich die Terminsgebühr dann auf 1,2, so dass zwei verschiedene Gebühren zu berechnen sind. Insgesamt darf der Anwalt jedoch nicht meh...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / a) Klarstellung der erfassten Kosten

"Kosten" sind Gebühren und Auslagen. Nach § 98 ZPO gelten die Kosten des Vergleichs als gegeneinander aufgehoben, wenn nichts anderes vereinbart ist. Man muss deshalb grundsätzlich zwischen den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trennen. Der Satz "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" umfasst die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs. Der Satz "K trägt 2...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 13. Säumnis nach Zurückverweisung

Wird ein Urteil vom Rechtsmittelgericht aufgehoben und zurückverwiesen, so gilt das Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG), so dass alle Gebühren erneut entstehen. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des Verfahrens vor Zurückverweisung auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 6 VV RVG). Nicht angerechnet wir...mehr

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ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / b) Kostenrisiko bei Einspruch

Legt der Antragsgegner keinen Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist ein (s.o. 3. a) Kostenrisiko im Widerspruchs- und streitigem Verfahren), besteht die Möglichkeit, dass der Antragsgegner erst einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt. Da also innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, entsteht die Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV i...mehr