Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 12/2017, Vertretung bei... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Der umfangreichen Ausführungen des Beschwerdegerichts hätte es nicht bedurft. Die Frage, ob ein einheitlicher Auftrag zugrunde liegt, die Tätigkeit des Anwalts sich im selben Rahmen handelt und ein innerer Zusammenhang besteht, stellt sich zutreffenderweise nur im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung. Im gerichtlichen Verfahren richtet si...mehr

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AGS 12/2017, Keine Terminsg... / Leitsatz

Besprechungen über die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil sind nicht auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet. Sie gehören als Abwicklungstätigkeiten gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG zum Rechtszug der Hauptsache und sind durch die in der Hauptsache angefallenen Gebühren abgegolten. Wird der Rechtsstreit nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ...mehr

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zerb 12/2017, Anspruch auf ... / Anmerkung

Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 1.6.2017 klargestellt, dass es dem Erben gemäß § 242 BGB verwehrt sein kann, sich zur Abwehr des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses auf die Einrede der Dürftigkeit nach § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB zu berufen. Es hat weiter betont, dass diesem Anspruch des Pflichtteilsberechtigt...mehr

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AGS 12/2017, Notwendige Aus... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer, der Rechtsanwalt ist, legte gegen einen Bußgeldbescheid mit eigener Unterschrift Einspruch ein, wobei er diesen mit dem Stempel seiner Rechtsanwaltskanzlei versah. Im Termin zur Hauptverhandlung wurde der Beschwerdeführer freigesprochen, wobei die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers der Staatskasse auferlegt wurden. D...mehr

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AGS 12/2017, Notwendige Aus... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Das AG hat den Kostenfestsetzungsantrag des Beschwerdeführers zu Recht zurückgewiesen. Auf der Grundlage der gerichtlichen Kostengrundentscheidung kann der Beschwerdeführer, der Rechtsanwalt ist, keine Gebühren wie ein Verteidiger abrechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob de...mehr

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AGS 12/2017, Danke für so Vieles!! – Nachruf auf Lotte Thiel

* 30. Oktober 1966 – + 2. Dezember 2017 Es ist kaum zu fassen und doch Gewissheit – Rechtsanwältin Lotte Thiel ist viel zu früh von uns gegangen und wir vermissen sie bereits jetzt schmerzlich. Wer die Gunst hatte, mit ihr zusammenzutreffen, war mit dem beruflichen Auge voller Bewunderung und Respekt für die Vielzahl von Herausforderungen, denen sie sich stellte und die sie m...mehr

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zerb 12/2017, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2017

Am 12. und 13. Mai 2017 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. am Maschsee im Hotel Courtyard Hannover statt. Für Frühaufsteher begann Ines Braun, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht in Berlin, mit dem Thema Unterhalt für Eltern im Pflegeheim. Wie berechnet man das und wie funktioniert das mit dem Altersvorsorgevermögen von 5 % des gegenwärtigen Jahresb...mehr

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zfs 12/2017, Prozessauftrag... / 2 Aus den Gründen:

" … Die sofortige Beschwerde des Kl. gegen den am 30.11.2016 zugestellten Beschl. ist gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG zulässig. Sie hat auch in der Sache selbst in vollem Umfang Erfolg." Nach der eindeutigen Rspr. des III. ZS des BGH (BGHZ 209, 120 ff. = zfs 2016, 285 m. Anm. Hansens = RVGreport 2016, 186 mit kritischer Besprechung Hansens, RVGReport 2...mehr

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AGkompakt 12/2017, Schweigen als Mitwirkung

Probleme bereitet in der Praxis immer noch, inwieweit das Berufen auf ein Aussageverweigerungsrecht als ausreichende Mitwirkung im Sinne einer zusätzlichen Gebühr nach Nr. 4141 VV (Strafsachen) oder Nr. 5115 VV (Bußgeldsachen) anzusehen ist. Berufen auf Aussageverweigerungsrecht ist ausreichende Mitwirkung Der BGH hatte in einer Grundsatzentscheidung diese Frage bereits im Jah...mehr

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AGS 12/2017, Terminsgebühr ... / 2. Erörterung über Teil der Hauptforderung

Wird nur ein Teil der Hauptforderung erörtert, fällt insoweit die 1,2-Terminsgebühr der Nr. 3104 VV an; i.Ü. entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Insgesamt darf jedoch nach § 15 Abs. 3 RVG nicht mehr als eine 1,2-Gebühr aus dem Gesamtwert verlangt werden.[22] Beispiel 16 Im Termin zur mündlichen Verhandlung erscheint der Beklagte nicht und ist auch nicht anwal...mehr

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FoVo 12/2017, Wann tritt na... / I. Das Problem

Rechtsverfolgungskosten durch Forderungseinziehung Platzt eine Lastschrift, wird nicht selten unmittelbar ein Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen mit der weiteren Einziehung der Forderung beauftragt. Rechnet der Rechtsdienstleister nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab, so entsteht für seine Tätigkeit eine 0,5- bis 2,5-Geschäftsgebühr, wobei ...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / A. Regelungen zur Abtrennung in § 140 FamFG

Der Verbund zwischen einer Scheidungssache und familienrechtlichen Folgesachen, die für den Fall der Scheidung von einem Ehegatten rechtzeitig anhängig gemacht werden oder von Amts wegen einzuleiten sind (§ 137 FamFG), dient dem Zweck einer einheitlichen Entscheidung in Scheidungs- und Folgesachen (§ 142 Abs. 1 FamFG). Dieser Verbund führt zu einer gemeinsamen Verhandlung un...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / E. Exkurs: Abtrennung von "Nicht-Folgesachen"

Obwohl im Scheidungsverbundverfahren nur bestimmte Familiensachen als Folgesache anhängig gemacht werden können, kommt es immer wieder vor, dass auch nicht verbundfähige Gegenstände irrtümlich als scheinbare Folgesache anhängig gemacht werden. Dies wirft verfahrens- und kostenrechtliche Probleme auf.[176] Nicht verbundfähig sind solche Verfahren, die nicht unter die Kataloge ...mehr

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AGS 12/2017, Zur Erstattung... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 165, 151 VwGO zulässige Erinnerung des Beklagten und Erinnerungsführers ist begründet. Gegenstand der Erinnerung ist der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin, soweit darin die Festsetzung von weitergehenden Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld abgelehnt wurde. Hierüber entscheidet gem. § 56 RVG i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG der Einzelrichter. Gem. § 162 Abs. 2 ...mehr

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AGS 12/2017, Geschäftsgebüh... / 1 Sachverhalt

Die Kläger machen gegen die Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von Honorar für eine Beratung im Zusammenhang mit dem Entwurf von Testamenten geltend. Das AG hat die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Kläger 3.188,25 EUR nebst Zinsen zu zahlen, und i.Ü. die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, den Klägern stehe ein Anspru...mehr

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AGS 12/2017, Keine Terminsg... / Leitsatz

Entscheidet das OVG/der VGH im Normenkontrollverfahren ohne mündliche Verhandlung, entsteht dem Anwalt keine Terminsgebühr. Eine Kostenerinnerung nach § 165 VwGO kann der Prozessbevollmächtigte auch in eigenem Namen einlegen, wenn ihm eine beantragte Gebühr nicht bewilligt worden ist. OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.10.2017 – 1 C 181/15mehr

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AGS 12/2017, Terminsgebühr ... / X. Verhandlung nach Einspruch

Ist im ersten Termin ein Versäumnisurteil ergangen, so dass hier nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV ausgelöst worden ist und wird dann auf Einspruch des Gegners ein neuer Termin anberaumt, zu dem der Beklagte oder sein Vertreter erscheint, so entsteht insgesamt nur eine 1,2-Terminsgebühr. Die zunächst angefallene 0,5-Terminsgebühr erstarkt dann zu einer 1,2-Gebühr.[1...mehr

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AGkompakt 12/2017, Anrechnu... / III. Geringerer Gegenstandswert

Nur der titulierte Gegenstandswert ist maßgebend Wird die Geschäftsgebühr zwar nach dem vollen Gebührensatz, jedoch aus einem geringeren Gegenstandswert zugesprochen, wird die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren hälftig nach dem Wert angerechnet, nach dem sie zugesprochen worden ist. Beispiel 2 Der Anwalt klagt neben der Hauptsache (8.000,00 EUR) eine 1,5-Geschäftsg...mehr

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AGS 12/2017, Terminsgebühr ... / 3. Erörterung nur über Nebenforderung

Wird nur aus dem Wert einer Nebenforderung, z.B. der Zinsen, erörtert, gilt prinzipiell das Gleiche wie bei Erörterung über eine Teil-Hauptforderung. Zu beachten ist jetzt allerdings § 43 GKG. Aus dem Wert der Hauptsache entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Aus dem Wert der Nebenforderung (§ 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 43 Abs. 2 GKG) fällt dagegen eine volle 1,2-Te...mehr

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AGkompakt 12/2017, Anrechnu... / V. Quotale Titulierung

Auch quotale Anrechnung ist möglich Möglich ist auch eine quotale Anrechnung, wenn die Parteien die Geschäftsgebühr im Vergleich in Höhe einer Quote tituliert haben. Hinweis Schließen die Parteien zur Beendigung des Verfahrens einen Vergleich, in welchem sich der Beklagte auch verpflichtet, dem Kläger 90 % der diesem entstandenen vorprozessualen Geschäftsgebühr zu erstatten, s...mehr

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AGkompakt 12/2017, Anrechnu... / II. Geringerer Gebührensatz

Nur der titulierte Gebührensatz ist maßgebend Wird die Geschäftsgebühr lediglich zu einem geringeren Gebührensatz als eingeklagt zugesprochen, dann wird die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren auch nur nach dem Gebührensatz hälftig angerechnet, der zugesprochen worden ist. Beispiel 1 Der Anwalt klagt neben der Hauptsache (8.000,00 EUR) eine 1,5-Geschäftsgebühr (Nr. ...mehr

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AGkompakt 12/2017, Anrechnu... / IV. Geringerer Gebührensatz und geringerer Gegenstandswert

Möglich sind auch Kombinationen: Wird vom Gericht sowohl der Gebührensatz gekürzt als auch lediglich ein geringerer Gegenstandswert zugestanden, dann ist die Geschäftsgebühr hälftig nach dem zugesprochenen geringeren Gebührensatz und Gegenstandswert anzurechnen. Beispiel 3 Der Anwalt klagt neben der Hauptsache (8.000,00 EUR) eine 1,5-Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) daraus ein. ...mehr

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AGS 12/2017, Keine Terminsg... / 1 Aus den Gründen

I. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist zulässig (§ 11 Abs. 3 S. 2 RVG, §§ 165, 151, 148 Abs. 1 VwGO). Der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegnerin hat den Antrag ausweislich der Formulierung im Schriftsatz ausdrücklich in eigenem Namen gestellt. Die insoweit aufgeworfene Frage, ob er hierzu befugt – ein solcher Antrag mithin zulässig – ist, wird kontrovers diskutie...mehr

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AGS 12/2017, Geschäftsgebüh... / 4 Anmerkung

Die Entscheidung ist m.E. unzutreffend. Soweit sich das LG auf die Entstehungsgeschichte der Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV beruft, sei darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber ursprünglich nicht einmal die Mitwirkung bei der Gestaltung von Verträgen als Geschäftstätigkeit ansehen wollte, sondern auch dies der Beratung zugeordnet werden sollte. Erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahren...mehr

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AGS 12/2017, Einigungsgebüh... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, da das AG die Beschwerde in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat, § 33 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG. Mangels Zustellung der angefochtenen Entscheidung ist die Beschwerde insbesondere auch fristgerecht erhoben. Gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 4 RVG ist das Beschwerdegericht an die Zulassung gebunden ungeachtet der Frage, ob das AG ...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / VI. OLG München, Urt. v. 18.3.2015 – 20 U 3360/14

Eine Schmerzensgelderhöhung erfolgte hier durch Berücksichtigung eines äußerst zögerlichen Regulierungsverhaltens des Schädigers. Selbst nachdem das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten den vom Kläger geschilderten Unfallhergang und dessen Verletzungsfolgen bestätigte, blieb die Beklagte dabei, dass sie keinerlei Haftung, auch keine Mitverantwortlichkeit, an dem ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.6 Sonstige Zuschlagskriterien

Rn 24 Da die Verordnung nur Regelbeispiele normiert, handelt es sich bei der Zuschlagsregelung in § 3 Abs. 1 um keine abschließende Regelung. Vielmehr kann sich ein Anspruch des Verwalters auf Gewährung eines Zuschlags auf die Regelvergütung auch in anderen Fällen ergeben, in denen die mit der Abwicklung des Insolvenzverfahrens verbundene Arbeitsbelastung deutlich von dem ni...mehr

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Zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Dauertestamentsvollstreckung als Werbungskosten

Leitsatz 1. Kosten für eine auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckung können bei den aus der Verwaltung des Nachlasses erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden. 2. Werden aus der Verwaltung des Nachlasses noch andere Einkünfte erzielt, kommt eine Aufteilung der Kosten nach dem anteiligen Zeitaufwand des Testamentsvollstreckers ...mehr

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FF 11/2017, FF 11/2017 / Kosten und Gebühren

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.4.2017 – 20 WF 58/17, FamRZ 2017, 1417 Reisekosten eines nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts (Prozessgerichts) niedergelassenen Rechtsanwalts, dessen Beauftragung nicht notwendig war, sind nicht erstattungsfähig, auch nicht in Höhe der fiktiven Reisekosten eines fiktiven Bevollmächtigten mit Niederlassung am weitest entfernt gelegenen Ort inner...mehr

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AGS 11/2017, Keine besondere Gebühr für Musterkläger im Rechtsbeschwerdeverfahren

RVG § 41a Leitsatz Die Regelung des § 41a RVG ist auf das Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG nicht entsprechend anwendbar. BGH, Beschl. v. 22.11.2016 – XI ZB 9/13 1 Aus den Gründen Der Antrag des Prozessbevollmächtigten des Musterrechtsbeschwerdeführers, ihm in entsprechender Anwendung des § 41a RVG eine besondere Gebühr zu einem Gebührensatz i.H.v. 0,3 aus dem Gesamtstre...mehr

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AGS 11/2017, Ursächlichkeit des Anwalts für Zusätzliche Gebühr

RVG VV Nr. 4141 Leitsatz Für das Entstehen der Zusätzlichen Gebühr Nr. 4141 VV muss die anwaltliche Mitwirkung für die Beendigung des Verfahrens ursächlich oder jedenfalls mitursächlich gewesen sein. OLG Frankfurt, Beschl. v. 5.7.2017 – 2 Ws 35/17 1 Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist durch Urteil des LG zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat die S...mehr

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AGS 11/2017, Keine besonder... / 1 Aus den Gründen

Der Antrag des Prozessbevollmächtigten des Musterrechtsbeschwerdeführers, ihm in entsprechender Anwendung des § 41a RVG eine besondere Gebühr zu einem Gebührensatz i.H.v. 0,3 aus dem Gesamtstreitwert zu bewilligen, hat keinen Erfolg. Die Regelung des § 41a RVG ist auf das Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG nicht entsprechend anwendbar (vgl. Fölsch, in: Schneider/Wolf,...mehr

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AGS 11/2017, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde (§§ 574 Abs. 1 Nr. 2, 575 ZPO) ist nicht begründet. Im Ergebnis zu Recht hat das Beschwerdegericht gemeint, dem Beklagten zu 3) stehe lediglich ein Anspruch auf Ersatz der hälftigen Kosten zu, § 91 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO. 1. Zu Unrecht geht das Beschwerdegericht davon aus, dass die Beklagten zu 3) u. 4)...mehr

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AGS 11/2017, Anrechnung ein... / 2 Aus den Gründen

Lediglich betreffend die Höhe der Gebühren besteht Anlass zur ergänzenden rechtlichen Ausführung: Richtig hat der Kläger erstinstanzlich darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit im Verfahren und der Einstellungsantrag sogar jeweils mit einer 0,4-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3311 VV hätten abgerechnet werden dürfen. Für die Tätigkeit im Zwangsversteigerungsverfahren bis zur Einlei...mehr

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AGS 11/2017, Anrechnung ein... / 3 Anmerkung

Häufig wird übersehen, dass die Tätigkeit im Teilungsversteigerungsverfahren und die Tätigkeit hinsichtlich eines Einstellungsantrags zwei verschiedene Gebühren auslöst. Für die Vertretung in der Teilungsversteigerung entstehen die Gebühren nach Anm. Nr. 1 u. 2 zu Nr. 3311 VV. Für einen Einstellungsantrag entsteht eine gesonderte Gebühr nach Anm. Nr. 6 zu Nr. 3311 VV. Im Teil...mehr

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AGS 11/2017, Keine besonder... / Leitsatz

Die Regelung des § 41a RVG ist auf das Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG nicht entsprechend anwendbar. BGH, Beschl. v. 22.11.2016 – XI ZB 9/13mehr

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AGS 11/2017, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft (ständige Senatsrspr., vgl. u.a. Beschl. v. 15.3.2011 – L 6 SF 975/10 B) und zulässig. Der Beschwerdewert übersteigt 200,00 EUR. Die Anschlussbeschwerde des Beschwerdegegners ist ebenfalls statthaft. Zur Vollständigkeit wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsmittelbelehrung im angegriffenen Beschluss, wo...mehr

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AGS 11/2017, Anrechnung meh... / 1 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet der Senat nach § 9 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 VwGO i.V.m. § 109 Abs. 1 JustG NRW in der Besetzung von drei Berufsrichtern. Denn die Beschwerde nach § 146 Abs. 1 VwGO richtet sich gegen den Beschluss des VG über die Erinnerung nach den §§ 151, 165 VwGO gegen die Festsetzung der vom Gegner zu erstattenden Kosten nach § 164 VwGO. Für diese Beschwerde gilt...mehr

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AGS 11/2017, Kosten des Ver... / 1 Sachverhalt

Die Parteien hatten einen Vergleich geschlossen, der hinsichtlich der Kosten folgende Regelung enthielt: Hinweis "Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben." Der Streitwert des Verfahrens wurde anschließend auf 10.000,00 EUR festgesetzt und der Mehrwert des Vergleichs auf 97.100,00 EUR. Mit seinem Kostenfestsetzun...mehr

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AGS 11/2017, Kosten des Ver... / 3 Anmerkung

Schließen die Parteien in einem gerichtlichen Verfahren einen Vergleich, so wird häufig für die Kosten des Rechtsstreits eine andere Verteilung vereinbart als für die Kosten des Vergleichs. Dabei wird in der Regel für die Kosten des Rechtsstreits eine Quote gebildet oder diese werden vollständig von einer Partei übernommen, während die Kosten des Vergleichs in Anwendung des ...mehr

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AGS 11/2017, Nur eine Einig... / 1 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen der Bevollmächtigten der Antragstellerin eingelegte Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet. Das AG hat die Erinnerung gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss zu Recht zurückgewiesen, da den Bevollmächtigten bereits eine entsprechende Vergütung für ihre Tätigkeit im vorl...mehr

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FoVo 11/2017, Die Vollstrec... / I. Das Problem

Nebenforderungen im Streit In der Rechtspraxis sind gerade Nebenforderungen immer wieder umstritten. So kann aktuell auf die vielen Gebühren der Banken verwiesen werden, die der BGH nun für unrechtmäßig erklärt, nachdem sie über Jahre unbeanstandet blieben (BGH NJW 2017, 2986; BGH NJW-RR 2014, 1133). Auch bei den Rechtsdienstleistern sind solche Sachverhalte zu verzeichnen. S...mehr

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AGS 11/2017, Haftzuschlag f... / 1 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des Verteidigers steht ihm für die Grundgebühr kein Haftzuschlag zu, so dass nicht vom Gebührenrahmen nach Nr. 4101 VV (der eine Gebühr von 40,00 bis 450,00 EUR vorsieht), sondern von demjenigen nach Nr. 4100 VV (der eine Gebühr von 40,00 bis 360,00 EUR vorsieht) auszugehen ist. Zwar müssen die Voraussetzungen für den Haftzuschlag nicht schon beim Ents...mehr

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AGS 11/2017, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat keinen Erfolg. Zwar hält das Berufungsurteil den Rügen der Revision nicht stand; die Entscheidung ist aber aus anderen Gründen richtig, § 561 ZPO. Im Ergebnis steht dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nicht zu, § 249 Abs. 1 BGB. 1. Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs ist in erster Linie ...mehr

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AGS 11/2017, Streitwertfest... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig. Sie ist jedoch verfahrenswidrig zustande gekommen. Da auch im verwaltungsrechtlichen selbstständigen Beweisverfahren eine Gerichtsgebühr erhoben wird, nämlich nach Nr. 5300 GKG-KostVerz. muss insoweit ein Streitwert festgesetzt werden, und zwar von Amts wegen im Verfahren nach § 63 GKG. Dass hier eine Vorauszahlung nicht erforderlich i...mehr

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AGS 11/2017, Einigungsgebüh... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig, ohne dass es der Zulassung nach § 33 Abs. 3 S. 2 RVG bedurft hätte, da die Beschwer der Bevollmächtigten der Antragstellerin mit 201,00 EUR über dem Mindestbeschwerdewert nach § 33 Abs. 3 S. 1 RVG (200,00 EUR) liegt. Die Beschwerde hat in der Sache überwiegend Erfolg. ...mehr

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AGkompakt 11/2017, Abrechnu... / II. Teilrechtsschutz bei mehreren Auftraggebern

Ebenso verfährt die Praxis, wenn von mehreren Auftraggebern nur einer rechtsschutzversichert ist. Beispiel Der Anwalt wird von zwei Auftraggebern beauftragt, die jeweils einen Anspruch i.H.v. 5.000,00 EUR geltend machen. Auftraggeber A ist rechtsschutzversichert. Auftraggeber B nicht. Insgesamt rechnet der Anwalt wiederum seine Gebühren aus 10.000,00 EUR ab (s.o.), so dass si...mehr

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AGkompakt 11/2017, Kostener... / I. Gebührenrechtliche Ausgangslage

Nur eine Angelegenheit bei Verweisung Wird ein Rechtsstreit vom Zivilgericht an das Arbeitsgericht verwiesen, so liegt für die beteiligten Anwälte insgesamt nur eine einzige Angelegenheit vor (§ 20 S. 1 RVG). Sämtliche Gebühren können im Verfahren vor und nach Verweisung nur einmal entstehen (§ 15 Abs. 2 RVG).mehr

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AGS 11/2017, Umfang der ers... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin hat in der Sache teilweise Erfolg. 1. Der angegriffene Kostenfestsetzungsbeschluss ist insoweit zu korrigieren, als zugunsten der Klägerin anstelle der beantragten 1,2-fachen Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV i.H.v. 424,80 EUR lediglich ein Betrag von 300,00 EU...mehr

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AGS 11/2017, Anforderungen ... / 1 Aus den Gründen

Im Ergebnis ist die Gebühr Nr. 4141 VV nicht entstanden. Im Aktenverlauf lässt sich keine Förderung auf das Verfahren gerichtete Tätigkeit von Rechtsanwältin W. entnehmen. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte mit Verfügung v. 17.5.2017 ausdrücklich aufgrund einer in einem anderen Verfahren zu erwartenden Strafe. Die hier verfolgte Tat würde nicht beträchtlich ins Gewicht ...mehr