Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 2/2014, Wirksamkeit ein... / Leitsatz

Ist eine anwaltliche Honorarabrechnung auf Stundenlohnbasis unwirksam, kann der Rechtsanwalt sein Honorar erneut auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften des RVG abrechnen. Dem Anspruch des Rechtsanwalts steht nicht entgegen, dass der Mandant vor Auftragsannahme nicht gem. § 49b Abs. 5 BRAO darüber belehrt worden ist, dass sich die Gebühren für die anwaltliche Beratung nac...mehr

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AGS 2/2014, Aussetzung des ... / 1 Sachverhalt

Durch Schlussurteil vom 8.9.2010 hat das AG die Ehe des Antragsgegners geschieden. Das Urteil ist seit dem 12.10.2010 rechtskräftig. Durch Beschluss ebenfalls vom 8.9.2010 hat das AG die Verfahrenswerte für die Ehescheidung auf 9.111,63 EUR, für die Folgesache über den Versorgungsausgleich auf 2.000,00 EUR und für die Folgesache über den Zugewinnausgleich auf 52.500,00 EUR f...mehr

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / 3. Betreuungen

Eine Sonderregelung besteht nach § 136 Abs. 1 Nr. 3 GNotKG für Verfahren vor dem Betreuungsgericht, in denen Jahresgebühren anfallen. Das betrifft im Einzelnen die Dauerbetreuungen und Dauerpflegschaften. Die KostO ist in diesen Verfahren noch für solche Kosten anzuwenden, die vor dem 1.8.2013 fällig geworden sind. Da nur auf "Kosten" abgestellt wird, gilt dies sowohl für Ge...mehr

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / 4. Nachlasspflegschaften

Ist eine Nachlasspflegschaft angeordnet, die sich nicht nur auf einzelne Rechtshandlungen bezieht (Dauernachlasspflegschaft), gilt noch die KostO, wenn die Pflegschaft vor dem 1.8.2013 angeordnet war. Da nach altem Recht auch für Dauernachlasspflegschaft unabhängig von ihrer Verfahrensdauer nur einmal eine volle Gebühr nach § 106 KostO erhoben wurde, nunmehr aber Jahresgebüh...mehr

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AGS 2/2014, Keine Beschwerd... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig und war zu verwerfen. Gegen Entscheidungen des SG über Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Urkundsbeamten nach § 197 Abs. 1 SGG ist die Beschwerde nicht statthaft. Denn nach § 197 Abs. 2 SGG sind die Entscheidungen des SG über solche Erinnerungen "endgültig". Damit ist bestimmt, dass in Kostenfestsetzungsverfahren keine Beschwerde...mehr

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zfs 2/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die nach §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 1 S. 1 ZPO, §§ 21 Nr. 1, 11 Abs. 2 S. 1, § 11 Abs. 2, S. 3 RPfIG zulässige befristete Erinnerung ist unbegründet. Denn diese Pauschale ist zu Recht festgesetzt worden." 1. Die gegen die Festsetzung der Aktenversendungspauschale i.H.v. 12 EUR eingelegte “sofortige Beschwerde‘ ist als befristete Erinnerung i.S.d. § 11 Abs. 2 S. 1 RPf...mehr

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AGS 2/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen (Nichtabhilfeentscheidung)

Die Akteneinsicht, insbesondere im Strafverfahren, ist für eine ordentliche Verteidigung notwendig. Daher sind auch die daraus entstehenden Kosten notwendig und damit erstattungsfähig. Wie und wo, also ob auf der Geschäftsstelle oder in seiner Kanzlei, der Verteidiger Akteneinsicht nimmt, bleibt dem Verteidiger überlassen. Aus den Gründen (Entscheidung des Richters) Die zuläss...mehr

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AGS 2/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

1. Im Ergebnis zu Recht hat die Rechtspflegerin die angemeldeten Reisekosten der Prozessbevollmächtigten der Beklagten der Höhe nach auf die fiktiven Kosten einer Bahnfahrt in der 1. Wagenklasse beschränkt. a) Flugreisekosten des Prozessbevollmächtigten zum Termin sind nicht schlechthin unter dem Gesichtspunkt der Zeitersparnis erstattungsfähig, wie sich aus der Verweisung in...mehr

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AGS 2/2014, Mitteilung der ... / 1 Aus den Gründen

Dem Beklagten sind nach § 91a ZPO die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Denn ohne die infolge der Bezahlung der Klageforderung durch den Beklagten eingetretene Erledigung des Rechtsstreits wäre der Beklagte unterlegen und dann wären ihm auch nach § 91 Abs. 1 ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden. Entgegen der Ansicht des AG wären die Kosten des Rechtsstreits ...mehr

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AGS 2/2014, Wirksamkeit ein... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat zu Recht dem Kläger einen Anspruch auf Zahlung des Anwaltshonorars gem. §§ 675, 611, 398 BGB aus abgetretenem Recht zugesprochen und das zuvor ergangene Versäumnisurteil aufrechterhalten. Der Kläger ist aktivlegitimiert. Die streitgegenständlichen Gebührenansprüche sind durch die Abtretungsvereinbarung gem. § 398 S. 1 BGB auf ihn übergegangen. … (wird ausgeführt) …...mehr

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AGS 2/2014, Höhe der zu ers... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht haben die Vorinstanzen für die Vertretung der Beklagten in dem Berufungsverfahren die 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV als erstattungsfähig angesehen. 1. Durch die Einreichung des Schriftsatzes, mit dem die Zurückweisung der Berufung beantragt wurde, ist nach. Nr. 3200 VV i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 2 RVG eine 1,6-fache Verfahrensgebühr entstanden. Nach Nr. 3201 ...mehr

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AGS 2/2014, Keine 1,6-Verfa... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller wendet sich mit seiner Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Senats, mit dem der Antrag des Antragstellers, die zu erstattenden Kosten für das Verfahren über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung vor dem BFH entsprechend dem 1,6fachen der Gebühr nach festzusetzen, insoweit zurück gewiesen wurde. Zur Begründu...mehr

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AGS 2/2014, Höhe der zu ers... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte gegen das ihre Klage abweisende Urteil des LG Berufung eingelegt. Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten zeigte deren Vertretung im Berufungsverfahren an und kündigte den Antrag auf Zurückweisung der Berufung an. Nach Eingang der Berufungsbegründung wies das OLG gem. § 522 Abs. 2 ZPO darauf hin, dass es beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen. Daraufhi...mehr

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AGS 2/2014, Zulässigkeit de... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist zulässig. a) Die Statthaftigkeit der Beschwerde folgt aus §§ 68 Abs. 1 S. 1 u. 5, 66 GKG. Nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG findet gegen den Beschluss, durch den der Wert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, die Beschwerde statt. Vorliegend erfolgte die angegriffene Wertfestsetzung zwar nicht durc...mehr

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AGkompakt 2/2014, Ablehnung... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung ist zutreffend. Der Antragsgegner hat hier einen offensichtlich unbegründeten Einwand erhoben. Im Zusammenhang mit der Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe können dagegen durchaus erhebliche Einwände außerhalb des Gebührenrechts erhoben werden, die eine Festsetzung hindern: Einwand fehlender Belehrung hindert Festsetzung Wird dem Anwalt vorgeworf...mehr

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AGkompakt 2/2014, Anrechnun... / 3 III. Praxistipp

Entscheidung entspricht h.M. Die Entscheidung ist zutreffend. Nach anfangs zum Teil gegenteiligen Entscheidungen (OLG Saarbrücken AGS 2010, 60; AG Bremen AGS 2009, 566) geht die ganz überwiegende Rechtsprechung einschließlich der des BGH davon aus, dass eine Anrechnung nur dann in Betracht kommt, wenn der Prozessvergleich eine Regelung dazu enthält, inwieweit eine vorgerichtl...mehr

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Haftung für Niederschlagswassergebühren

Leitsatz Wohnungseigentümer haften für Gebühren als Gesamtschuldner, wenn ein Gesetz dieses anordnet Normenkette § 10 Abs. 6 Satz 1, S. 3, Abs. 8 WEG Das Problem Ein Wohnungseigentümer wendet sich gegen seine Heranziehung zu Niederschlagswassergebühren für die Jahre 2011 bis 2013 in Höhe von 3.153,55 EUR. Der Wohnungseigentümer meint, die Gemeinde habe die Niederschlagswasserg...mehr

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FF 12/2013, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

Werden Nutzungsentschädigungsansprüche nach endgültiger Trennung vor und nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht, ist § 745 Abs. 2 BGB auf sämtliche Ansprüche anzuwenden. Folglich liegt nur eine Familienstreitsache vor, so dass sich der Verfahrenswert für die laufende Nutzungsentschädigung in entsprechender Anwendung von § 9 ZPO ergibt (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 7....mehr

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AGS 1/2014, Zusätzliche Gebühr auch bei Einstellung wegen Todes des Angeklagten; Voraussetzungen der zusätzlichen Gebühr bei Revisionsrücknahme

StPO § 206a RVG VV Nr. 4141 Leitsatz Eine zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV kann auch dann anfallen, wenn der Angeklagte verstirbt, der Verteidiger dies dem Gericht mitteilt und dieses daraufhin das Verfahren nach § 206a StPO endgültig einstellt. Die zusätzliche Gebühr kann im Falle einer endgültigen Verfahrenseinstellung nach Einlegung der Revision vom Pflichtverteidiger nu...mehr

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AGS 11/2013, Zusätzliche Gebühr bei Rücknahme der Revision

RVG VV Anm. Abs. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 Leitsatz Die Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV entsteht, wenn eine zulässig eingelegte Revision zurückgenommen wurde und konkrete Anhaltspunkte – wie etwa neue rechtliche Gesichtspunkte in der Antragsschrift des Generalstaatsanwalts, die eine weitere Prüfung und gegebenenfalls Beratung durch den Verteidiger erforderlich machen –...mehr

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FF 1/2014, FF / Wertfestsetzung, Kosten und Gebühren

Die in § 61 Abs. 1 FamFG für vermögensrechtliche Angelegenheiten vorgesehene Mindestbeschwer von über 600 EUR findet auf eine Kostenbeschwerde in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung (BGH, Beschl. v. 25.9.2013 – XII ZB 464/12, FamRZ 2013, 1876 m. Anm. Schneider, S. 1961 = FamRB 2013, 393 [Schwamb]). Ein Rechtsmittel gegen eine isolierte Kostenentschei...mehr

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AGS 1/2014, Zusätzliche Geb... / Leitsatz

Eine zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV kann auch dann anfallen, wenn der Angeklagte verstirbt, der Verteidiger dies dem Gericht mitteilt und dieses daraufhin das Verfahren nach § 206a StPO endgültig einstellt. Die zusätzliche Gebühr kann im Falle einer endgültigen Verfahrenseinstellung nach Einlegung der Revision vom Pflichtverteidiger nur dann geltend gemacht werden, wenn ...mehr

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AGS 11/2013, Zusätzliche Ge... / Leitsatz

Die Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV entsteht, wenn eine zulässig eingelegte Revision zurückgenommen wurde und konkrete Anhaltspunkte – wie etwa neue rechtliche Gesichtspunkte in der Antragsschrift des Generalstaatsanwalts, die eine weitere Prüfung und gegebenenfalls Beratung durch den Verteidiger erforderlich machen – dafür vorlagen, dass im Falle der Fortführun...mehr

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AGS 1/2014, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Am 15.7.2011 verurteilte das AG den damaligen Angeklagten, dem der Beschwerdeführer als Pflichtverteidiger beigeordnet worden war, wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Geldstrafe. Gegen dieses Urteil legte der Beschwerdeführer fristgerecht ein unbezeichnetes Rechtsmittel ein, das er mit Schriftsatz vom 26.9.2011 als Revision bezeichnete und auch begründete, wobei er beant...mehr

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AGS 11/2013, Zusätzliche Ge... / 2 Aus den Gründen

Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV steht dem Beschwerdeführer nicht zu. Diese Gebühr ist verdient, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Sie entsteht nach Nr. 4141 Anm. 1 Nr. 3 VV, wenn unter anderem wie hier sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme der Revision des Angeklagten erledigt. Dies gilt im Falle eines bereits besti...mehr

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AGS 11/2013, Zusätzliche Ge... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war dem Verurteilten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Gegen das Urteil des LG hatte der Beschwerdeführer im Namen seines Mandanten Revision eingelegt und diese in Form der allgemeinen Sachrüge auf die Verletzung materiellen Rechts gestützt. Der Generalbundesanwalt hatte mit Schriftsatz v. 10.1.2013 die Verwerfung der Revision beantragt. Bereits...mehr

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AGS 1/2014, Zusätzliche Geb... / 3 Anmerkung

Nach der Rspr. verdient auch der Anwalt eine zusätzliche Gebühr, der das Gericht über den Tod des Beschuldigten bzw. Angeklagten unterrichtet und damit für eine zeitnahe Einstellung des Verfahrens nach § 206 StPO sorgt.[1] Auch wenn dies makaber klingt; Sinn und Zweck der Vorschrift sprechen dafür. Je zeitiger der Verteidiger das Gericht über das Ableben des Beschuldigten bz...mehr

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AGS 1/2014, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Im Ergebnis zu Recht hat die Rechtspflegerin des AG eine Erstattung der Gebühr nach Nr. 4141 VV abgelehnt. Denn diese zusätzliche Gebühr für die nicht nur vorläufige Einstellung des Verfahrens steht dem Beschwerdeführer nicht zu. a) Die Zusatzgebühr nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 VV entsteht, wenn "durch die anwaltliche Mitwirkung [...] eine Hauptverhandlung entbehrlic...mehr

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AGS 11/2013, Streitwert im ... / 1 Aus den Gründen

Die Klägerin hat ihre Revision in der fristgerecht eingereichten Revisionsbegründung auf einen Teil der vom Berufungsurteil ausgehenden Beschwer beschränkt. Der Antrag ihres Prozessbevollmächtigten, den für seine Gebühren maßgeblichen Wert bis zur Begründung der Revision auf den Betrag der Beschwer festzusetzen, ist nach § 32 Abs. 2 S. 1 RVG zulässig, aber nicht begründet. Fü...mehr

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AGS 1/2014, Himmlisches Glü... / III. Exkurs: Vergütungsvereinbarung

§ 3a RVG gilt sowohl für das Erfolgshonorar als auch für Vergütungsvereinbarungen. Die Bestimmung ist "lex generalis".[18] Für die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe bestanden bislang Einschränkungen (s.o.) in §§ 48, 49 und 49a BRAO. Bei einer Beiordnung über die Prozesskostenhilfe musste der Rechtsanwalt die Vertretung zu den Prozesskostenhilfe-Gebühren übernehmen (§ ...mehr

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zfs 12/2013, Keine gesonder... / 2 Aus den Gründen:

[1] "Der Antrag des Prozessbevollmächtigten, den für seine Gebühren maßgeblichen Wert bis zur Begründung der Revision auf den Betrag der Beschwer festzusetzen, ist nach § 32 Abs. 2 S. 1 RVG zulässig, aber nicht begründet." [2] Für die Gebühren des Rechtsanwalts ist nach § 32 Abs. 1 RVG der für die Gerichtsgebühren festgesetzte Wert maßgeblich. Dieser bestimmt sich in Rechtsmi...mehr

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AGS 1/2014, Vergleich über ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache erweisen sich die sofortige Beschwerde der Nebenklägerin ebenso wie die sofortige Beschwerde des Verurteilten als unbegründet. Das LG hat im Kostenfestsetzungsbeschluss zutreffend eine 2,0-Verfahrensgebühr gem. Nr. 4143 VV sowie eine 1,0-Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 i.V.m. Nr. 1000 VV festgesetzt. a) Für die Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche im Straf...mehr

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Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / III. Anrechnung im nachfolgenden Zivilverfahren

Gebühr nach Nr. 4143 VV ist im nachfolgenden Zivilverfahren anzurechnen Kommt es nach Abschluss des Adhäsionsverfahrens wegen desselben Gegenstands zu einem Rechtsstreit vor dem Zivilgericht, so ist die Gebühr aus Nr. 4143 VV unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 2 zu Nr. 4143 VV anzurechnen, und zwar zu einem Drittel. Bei dem nachfolgenden Zivilverfahren kann es sich auch ...mehr

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Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / IV. Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

Strittig, ob vorangegangene Geschäftsgebühr anzurechnen ist Hatte der Anwalt zunächst den Auftrag erhalten, die Ansprüche außergerichtlich einzufordern, so hat er hierfür die Vergütung nach Nr. 2300 VV verdient. Der Ausschluss nach Vorbem. 2 Abs. 3 VV greift nicht, weil es sich um zivilrechtliche Ansprüche handelt, nicht um eine Strafsache, zumal in diesem Stadium häufig noch...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung ein... / 2 Aus den Gründen

Zwar ist das LG bei der Zurückweisung der Erinnerung der bislang ständigen Rspr. des erkennenden Senats gefolgt. Der Senat hält indes an dieser nicht mehr fest (siehe dazu unten unter 2. b) aa)). a) Die Erinnerung war zulässig, § 56 Abs. 1 S. 1 RVG. b) Die Erinnerung war auch begründet. Die Antragstellerin kann als dem Beklagten gem. § 121 ZPO beigeordnete Rechtsanwältin für ih...mehr

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AGkompakt 12/2013, Anrechnu... / V. Unterschiedliches Gebührenrecht

Anzurechnender Betrag richtet sich nach altem Recht Gerade jetzt kann es in Übergangsfällen vorkommen, dass sich gem. § 60 RVG die Gebühren des Mahnverfahrens noch nach den Gebührenbeträgen des RVG i.d.F. bis zum 31.7.2013 berechnen, die Gebühren des streitigen Verfahrens jedoch bereits nach den Gebührenbeträgen des RVG i.d.F. ab dem 1.8.2013. Angerechnet wird dann nur die (g...mehr

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AGS 9/2014, Neu betrachtet: Die fehlerhafte Vergütungsvereinbarung; Kommentar zur Entscheidung des BGH v. 5.6.20141

Einem Paukenschlag[1] gleich kommt die Entscheidung des BGH v. 5.6.2014.[2] Ausdrücklich ändert der BGH seine Rspr. zum Komplex Vergütungsvereinbarung einschließlich Erfolgshonorar. Nach Auffassung des BGH ist eine gegen die Formvorschriften der §§ 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 bzw. 4a Abs. 1 u. 2 RVG verstoßende Vergütungs- bzw. Erfolgshonorarvereinbarung grundsätzlich wirksam; aus ih...mehr

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Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / 2. Erstinstanzliche Verfahren

Erstinstanzlich gilt Nr. 4143 VV Werden im erstinstanzlichen Verfahren vor dem AG vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten oder seines Erben geltend gemacht, erhält der Anwalt zusätzlich zu den sonstigen Gebühren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV. Eine Ermäßigung dieser Gebühr bei vorzeitiger Erledigung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (z.B. Nr. 31...mehr

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AGS 9/2014, Vergütung bei v... / 3 Anmerkung

Zum Scheitern verurteilt! Um es vorwegzunehmen, die Entscheidung des OLG Koblenz ist sicherlich richtig und der klagende Rechtsanwalt hat dieses Ergebnis sicherlich verdient. Es gilt das Wort: Wer sein Vergütungsrecht nicht kennt, ist seine Vergütung nicht wert! An Fachliteratur zum anwaltlichen Gebührenrecht im Allgemeinen und zur Vergütungsvereinbarung im Besonderen herrscht ...mehr

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AGS 1/2014, RVG-Textausgabe mit Tabellen. 32. Aufl. 2013. Deutscher Anwaltverlag. 106 S. 14,00 EUR, Kostentafeln und andere Tabellen für die juristische Praxis. 33. Aufl., 2014. Herausgegeben von der Hans Soldan GmbH. Deutscher Anwaltverlag. 553 S. mit Griffregister. 44,00 EUR, Gesamtkostentabelle. Prozessrisiko-Anwaltsgebühren-Gerichtskosten. 32. Aufl. 2013. Deutscher Anwaltverlag, 51 S. Ringbuchheftung Hochformat. 24,00 EUR

Mit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG hat der Anwaltverlag seine Text- und Tabellenwerke aktualisiert und neu aufgelegt. Die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren und die mehrfachen Änderungen der Gebührenbeträge sowohl im RVG als auch im GKG und FamGKG haben leider ein früheres Erscheinen unmöglich gemacht. Zwischenzeitlich konnten aber sämtliche Gesetzes- und Tabellenwer...mehr

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AGS 9/2014, Gebührenrechtli... / 2 Aus den Gründen

1. Der Senat entscheidet gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG in der Besetzung mit drei Richtern, da auch die angefochtene Entscheidung des LG nicht durch den Einzelrichter, sondern die Kammer ergangen ist. 2. Die weitere Beschwerde ist zulässig. Sie ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft. Das OLG ist an die – hier auch zu Recht erfolgte – Zulassung der...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / 4. Anm. zu Nr. 7002 VV

Die Anm. zu Nr. 7002 VV stellt nunmehr klar, dass als Auslagen nicht mehr als 20 % der für die Beratungshilfe anfallenden Festgebühren zu bewilligen sind. Unbenommen bleibt es der Beratungsperson allerdings, die tatsächlich angefallenen Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach der Nr. 7001 VV geltend zu machen. Die Klarstellung, dass sich die Entgelte für...mehr

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AGS 9/2014, Angemessene Ges... / 2 Aus den Gründen

1. Die Klage ist zulässig, jedoch nicht begründet. Der Kostenfestsetzungsbescheid in Gestalt des Widerspruchbescheids ist rechtmäßig ergangen. 2. Streitgegenstand ist der Kostenfestsetzungsbescheid der Beklagten in Gestalt des Widerspruchsbescheids, mit welchem die Beklagte, die dem Kläger zu erstattende Geschäftsgebühr auf 80,00 EUR festgesetzt hat. 3. Die Klage ist als kombi...mehr

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AGS 9/2014, Terminsgebühr f... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Entscheidung des VG über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin ist überwiegend begründet. Die Urkundsbeamtin und das VG haben zwar bei den in zweiter Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu Recht eine Terminsgebühr als erstattungsfähig berücksichtigt (1.). Diese fällt aber erheblich niedri...mehr

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AGS 9/2014, Kein Kammerguta... / 2 Aus den Gründen

Die Parteien haben im Sinne des § 612 BGB jedenfalls stillschweigend eine Gebühr vereinbart, denn dem Beklagten musste klar sein, dass eine rechtsanwaltliche Beratung den Umständen nach nur gegen Gebühr zu erwarten war. Die Forderung ist auch der Höhe nach begründet. Der Kläger hat substantiiert dargelegt, dass der Ansatz der max. zulässigen Beratungsgebühr i.H.v. 250,00 EUR ...mehr

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AGS 9/2014, Berechnung des ... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des VG ist zu verwerfen, weil der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR nicht übersteigt (§ 68 Abs. 1 S. 1 GKG). Auch eine Änderung der gerichtlichen Streitwertfestsetzung von Amts wegen nach § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG kommt nicht in Betracht, da das VG den Streitwert nac...mehr

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AGS 9/2014, Auslegung der K... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. den §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss statthafte sofortige Beschwerde, über welche die Kammer in der für das Strafverfahren vorgesehenen Besetzung zu entscheiden hat (vgl. Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 56. Aufl., § 464b, Rn 7; BGH NJW 2003, 763), ist zulässig. Das Rechtsmittel wurde innerhalb der hi...mehr

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AGS 11/2013, Höhe der Erstb... / 1 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet und daher abzuweisen. Der Kläger hat gegenüber der Beklagten zu 2) keine weiteren Zahlungsansprüche oder Freistellungsansprüche in Bezug auf die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren für die Erstberatung aufgrund des zwischen den Parteien abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages. Die Rechtsschutzversicherung muss lediglich die Gebühr einer Ers...mehr

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FoVo 1/2014, Gebührenfreihe... / 3 III. Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung ist teurer geworden Die Zwangsvollstreckung hat sich mit dem 2. KostRMoG und den hier erfolgten Anpassungen der Gebühren und Auslagen im Gerichtskostengesetz (GKG) und im Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) ganz erheblich verteuert. In den meisten Fällen sind die Gebühren um 1/3 gestiegen. Hinzu kommt, dass insbesondere bei den Auslagen weitere Kosten...mehr

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zfs 1/2014, Eigenes Beschwe... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Der zu Verfahrenskostenhilfebedingungen beigeordnete Verfahrensbevollmächtigte eines im Kostenpunkt obsiegenden Beteiligten hat im Kostenfestsetzungsverfahren zwei Möglichkeiten. Zum einen kann er als Verfahrensbevollmächtigter des Beteiligten die Festsetzung der Gebühren und Auslagen gegen den Verfahrensgegner zugunsten des Beteiligten beantragen (§§ 104 ff. ZPO). D...mehr