Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 6/2013, Folgen der Unwi... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber nicht begründet. Da es sich um eine umfangreiche und schwierige erbrechtliche Angelegenheit handelt, die erhebliche Haftungsrisiken beinhaltet – was die von der Beklagten im Rahmen dieses Verfahrens angedeuteten Gegenansprüche verdeutlichen -, war der Kläger berechtigt, das Beratungshilfemandat nach § 49a Abs. 1 S. 2 BRAO abzulehnen. Da sich der R...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 7. Beschwerden gegen die Entscheidung des Verwaltungs- oder Sozialgerichts wegen des Hauptgegenstands in Verfahren des vorläufigen oder einstweiligen Rechtsschutzes (Vorbem. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) VV)

Aufwertung der Beschwerden in sozial- und verwaltungsrechtlichen Eilverfahren In verwaltungs- und sozialgerichtlichen Beschwerden im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes fallen künftig ebenfalls die Gebühren eines Berufungsverfahrens an.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Erstinstanzliches Verfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 4. Berufungsverfahren/Beschwerdeverfahren in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 6. Revisionsverfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 10. Verkehrsanwalt

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / a) Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltungsbehörde

Zusätzliche Gebühr auch bei Abgabe an die Bußgeldstelle Klargestellt wird, dass entgegen der Auffassung des BGH (AGS 2010, 1 m. Anm. N. Schneider) die zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV auch dann anfällt, wenn das Strafverfahren eingestellt, die Sache aber an die Bußgeldbehörde abgegeben wird.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / b) Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO

Neue Variante der zusätzlichen Gebühr Wird der Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, kann das Gericht nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO durch Beschluss, also ohne Hauptverhandlung, entscheiden. Die neu eingeführte Anm. Abs. 1 S. 2 Nr. 4 zu Nr. 4141 VV stellt klar, dass der Verteidiger auch in diesem Fall eine zusätzliche Gebühr verdient.mehr

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AGS 6/2013, Keine Ergänzung... / 1 Sachverhalt

Der Senat hat mit seinem im Rubrum bezeichneten Beschl. v. 10.6.2011 auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten den Beschluss des LG aufgehoben, dem Verurteilten auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Widerrufsbeschluss des AG gewährt und ausgesprochen, dass die Kosten des Beschwerdev...mehr

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FF 6/2013, Gebührenstreitwe... / Leitsatz

1. Der Streitwert für Gebühren von Rechtsanwälten, die für die im Unterhaltsverfahren volljährig gewordenen Antragsteller in das Verfahren eintreten, richtet sich nicht automatisch nach dem Streitwert der Gerichtsgebühren. 2. Der Beklagte ist als (teilweise) erstattungspflichtiger Gegner befugt, einen Antrag auf Festsetzung des Gebührenstreitwertes nach § 33 Abs. 2 RVG zu ste...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Zahlungsvereinbarung (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nr. 1000 VV; § 31b RVG)

Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen In der neuen Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV regelt der Gesetzgeber zukünftig die Einigungsgebühr für eine Zahlungsvereinbarung. Darunter ist eine Einigung zu verstehen, in der der Schuldner die Erfüllung des Anspruchs zusagt und der Gläubiger dem Schuldner durch die Gewährung von Ratenzahlung oder Stundung entgegenkommt und gl...mehr

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AGS 6/2013, Keine Streitwer... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Erhöhung des Streitwert nach § 45 Abs. 3 GKG beruht darauf, dass hier die Gründe der Entscheidung ausnahmsweise in Rechtskraft erwachsen (§ 322 Abs. 2 ZPO). Die Erhöhung nach § 45 Abs. 4 wiederum basiert darauf, dass ein Mehrvergleich geschlossen wird, der das Nichtbestehen der hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung (gericht...mehr

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AGS 6/2013, Privatgutachten... / Leitsatz

Im Prozess wegen Baumängeln darf der Bauherr sich darauf beschränken, die Mangelsymptome zu beschreiben. Da eine Ursachenforschung entbehrlich ist, sind hierfür verauslagte Privatgutachterkosten nicht erstattungsfähig. Auch die von der Gegenseite beantragte Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens erfordert nicht die Beauftragung ein...mehr

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / Leitsatz

Ob der bevollmächtigte Rechtsanwalt, dem für geltend zu machende oder abzuwehrende Ansprüche, die nicht rechtshängig geworden sind, ein Auftrag zur Vertretung im gerichtlichen Verfahren erteilt worden ist, bei einer auf den Vergleichsabschluss beschränkten Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe über diese noch nicht rechtshängig gewordenen Ansprüche für die anwaltlich vertret...mehr

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AGS 6/2013, Ausschluss der ... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Der Kläger hat keinen Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB i.V.m. § 3a Abs. 2 RVG auf Rückerstattung des überwiegenden Teils des an den Beklagten bereits gezahlten Verteidigerhonorars. Auch soweit der erhaltene Betrag in Höhe von 98.321,00 EUR über dem sich bei Berechnung der Verteidigertätig...mehr

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AGS 6/2013, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde der Beschwerdeführer zu 1) und 2) gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts gem. § 59 FamGKG ist nicht zulässig. Die beiden Beschwerdeführer sind durch die Festsetzung eines Verfahrenswerts von 0,00 EUR nicht beschwert. 2. Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten hingegen ist zulässig. Gem. § 32 Abs. 2 kann er aus eigenem Recht Rechtsmittel gegen die Fe...mehr

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AGS 6/2013, Anfall der Term... / 2 Aus den Gründen

Das AG hat die Terminsgebühr nach Nr. 5110 VV abgesetzt mit der Begründung, dass nach Verfahrenstrennung in der Hauptverhandlung insoweit keine Hauptverhandlung mehr stattgefunden habe, sondern lediglich unmittelbar die Verfahrenseinstellung erfolgt sei. Hier gilt indes der Grundsatz, dass es sich bis zur Verfahrenstrennung gebührenrechtlich um eine Angelegenheit handelt, da...mehr

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AGS 6/2013, Grundsatz der "... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Das ArbG hat den Streitwert zu hoch auf 24.703,50 EUR festgesetzt. Der Streitwert für das Verfahren beträgt 14.580,00 EUR. 1. Die Streitwertfestsetzung hat nach § 32 RVG zu erfolgen. Das besondere Streitwertfestsetzungsverfahren des § 33 RVG steht ausschließlich dann zur Verfügung, wenn sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigk...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 8. Gehörsrüge (Nr. 3330 VV)

Begrenzt wird die Höhe der Verfahrensgebühr auf die Höhe der Verfahernsgebühr der Hauptsache. Durch die Änderung soll sichergestellt werden, dass die Gebühr für das Verfahren über die Gehörsrüge bei Abrechnung nach Wertgebühren nicht höher ausfallen kann als die Gebühr für das Verfahren, in dem die Rüge erhoben wird.mehr

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AGS 6/2013, Mitwirkung des ... / 3 Anmerkung

Bei der zusätzlichen Gebühr nach Nr. 5115 VV handelt es sich – ebenso wie bei der entsprechenden Gebühr der Nr. 4141 VV – um eine Festgebühr, die sich unabhängig von den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG und auch unabhängig von der Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr immer auf die Mittelgebühr "Rahmenmitte" beläuft. Norbert Schneidermehr

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AGS 6/2013, Mitwirkung des ... / 2 Aus den Gründen

1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Gegen die Entscheidung des Rechtspflegers über die Kostenfestsetzung ist gem. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG die sofortige Beschwerde statthaft. Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach h.M. (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 464b Rn 6 m.w.Nachw.), der die Kammer folgt, nach den Grundsätzen der StPO, woraus fo...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 9. Kontaktperson

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AGS 6/2013, Zweierlei Maß

Dass viele Anwälte nicht ordnungsgemäß abrechnen können, ist nichts Neues. Insbesondere der Unterschied zwischen einem Vorschuss und einer Rechnung ist vielen Anwälten leider nicht geläufig. Darüber hinaus besteht der Irrtum, ein Anwalt könne jederzeit Teil- oder Zwischenabrechnungen erteilen. Viele Anwälte verkennen dabei die verschiedenen Stadien des Vergütungsanspruchs:mehr

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AGS 6/2013, Privatgutachten... / 1 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel hat Erfolg. Die Beauftragung eines Privatgutachters war nicht erforderlich, sodass es sich bei den dadurch verursachten Kosten nicht um notwendigen Prozessaufwand handelt. Ausweislich seiner Stundenauflistung hat der Privatgutachter V. das Klageverfahren von Februar 2007 bis November 2010 beratend begleitet. Warum die Kläger darauf angewiesen waren,...mehr

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / 3 Anmerkung

Das OLG Frankfurt hat unter Verkennung der Systematik des § 48 RVG falsch entschieden. Mit einer Auslegung des Bewilligungsbeschlusses hat die sich aus § 48 Abs. 3 RVG ergebende Privilegierung nämlich nichts zu tun. Nach § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch des Anwalts grundsätzlich nach den Beschlüssen, durch die die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewill...mehr

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AGS 6/2013, Vorschussrechnu... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Zahlung von Rechtsanwaltsvergütung. Die klagende AG ist ein Unternehmen, das Rechtsanwälten den Ankauf und die Beitreibung von Anwaltsvergütung anbietet. Die Kunden der Klägerin sind in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte. Diese treten ihre Vergütungsansprüche gegen Mandanten an die Klägerin ab und die Klägerin zahlt im Gegenzug den R...mehr

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FoVo 6/2013, Handlungspflic... / 2 II. Die Entscheidung

Vollstreckungsandrohung löst Gebühr aus Die Kosten einer Vollstreckungsgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG, die durch die anwaltliche Vollstreckungsandrohung ausgelöst wird, sind nach § 91 ZPO erstattungsfähig, wenn dem Schuldner nach Erlass des Urteils eine ausreichende Frist zur freiwilligen Leistung eingeräumt worden war. Im vorliegenden Fall warteten die Gläubiger mehr als zweie...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / b) Wert des Beschwerdegegenstandes

Hat das Gericht durch Teilurteil ausschließlich über den Auskunftsanspruch entschieden, richtet sich die Beschwer der unterlegenen Partei allein nach dem Wert dieses Anspruchs, weil die Entscheidung hinsichtlich der Pflichtteilsberechtigung weder in materielle Rechtskraft erwächst noch innerprozessuale Bindungswirkung hat. Die Beschwer wird für Kläger und Beklagten unterschi...mehr

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ZFS 6/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2013 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referent: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panora...mehr

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FoVo 6/2013, Die Vermögensauskunft Dritter – Die Auskunft des Rententrägers

Neues Instrument der Vermögensermittlung In der FoVo 2013, 61 (April-Heft) haben wir über die Vermögensauskunft Dritter als ein neues Instrument der Informationsbeschaffung für den Gläubiger berichtet und ihre Voraussetzungen und besonderen Vorteile dargestellt. Im Reigen der Regelbefugnisse nach § 802a ZPO muss der Gläubiger je nach der Sachlage im Einzelfall dieses Instrume...mehr

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AGS 6/2013, Vergütungsoptio... / b) Sanierungsbemühungen

Wird der (vorläufige) Insolvenzverwalter im Rahmen der Sanierungsbemühung über Gebühr tätig, sieht die Lit. und Rspr. bei entsprechender Größenordnung des schuldnerischen Unternehmens Zuschläge für Sanierungsbemühungen von 25 % bis 100 % vor.[56] Die hier – je nach Einzelfall – nach Art, Aufwand, Umfang, Bedeutung und Haftungsrisiko zugestandenen Zuschläge sind nicht erfolgs...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Anrechnung in sozialgerichtlichen Verfahren (Vorbem. 3 Abs. 4 VV)

Wegfall der ermäßigten Verfahrensgebühr Mit dem neu gefassten Abs. 4 der Vorbem. 3 VV wird auch in sozialgerichtlichen Verfahren, in denen gem. § 3 Abs. 1 S. 1 RVG nach Betragsrahmengebühren abzurechnen ist, eine Anrechnung der Geschäftsgebühr eingeführt und damit von dem ermäßigten Gebührenrahmen der Nr. 3103 VV bei Vorbefassung Abstand genommen. Im erstinstanzlichen gericht...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / III. § 13 RVG (Wertgebühren)

Neue Gebührenbeträge In § 13 Abs. 1 RVG werden die Gebührenbeträge für die Wertgebühren angehoben. Die Gebühr der untersten Wertstufe wird auf 45,00 EUR angehoben. Darüber hinaus wird auch die Staffelung der Wertstufen geändert. Anstelle der bisherigen zwölf Wertstufen bis 5.000,00 EUR wird es künftig nur noch sieben Wertstufen geben. Der bisherige Mindestbetrag von 10,00 EUR...mehr

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AGS 6/2013, Gerichtsgebühre... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten; zwischen ihnen ist ein Scheidungsverfahren einschließlich der Folgesache Zugewinnausgleich rechtshängig. Am 9.12.2011 beantragte der Antragsteller (Ehemann) beim FamG den Erlass eines dinglichen Arrestes in das Vermögen der Antragsgegnerin (Ehefrau) zur Sicherung eines zukünftigen Anspruches auf Zugewinnausgleich in Höhe von 80...mehr

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Rechnungsabgrenzung bei Handy-Subventionen

Leitsatz Für die verbilligte Abgabe von Mobiltelefonen bei gleichzeitigem Abschluss von Mobilfunkdienstleistungs-Verträgen mit 24-monatiger Mindestlaufzeit hat das Mobilfunkunternehmen aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 7.4.2010, I R 77/08, BFHE 228, 533, BStBl II 2010, 739, BFH/NV 2010, 1339, BFH/PR 2010, 282). Normenkette § 5 ...mehr

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AGS 5/2013, Gebühren bei Ve... / Leitsatz

Im selbstständigen Verfallsverfahren entstehen im Bußgeldverfahren für den Vertreter des Verfallsbeteiligten die Gebühren wie die eines Verteidigers des Betroffenen. Es entsteht nicht nur die Gebühr Nr. 5116 VV. LG Karlsruhe, Beschl. v. 26.2.2013 – 3 Qs 6/13 Komehr

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AGS 5/2013, Gebühren bei Vertretung eines Verfallsbeteiligten

RVG VV Nr. 5116 Leitsatz Im selbstständigen Verfallsverfahren entstehen im Bußgeldverfahren für den Vertreter des Verfallsbeteiligten die Gebühren wie die eines Verteidigers des Betroffenen. Es entsteht nicht nur die Gebühr Nr. 5116 VV. LG Karlsruhe, Beschl. v. 26.2.2013 – 3 Qs 6/13 Ko 1 Sachverhalt Gegen die Firma X GmbH & Co KG war eine Verfallsanordnung des Regierungspräsidiu...mehr

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AGS 5/2013, Gebühren im Beschwerdeverfahren gegen Eilentscheidungen

RVG VV Nrn. 3204, 3501 Leitsatz Die Verfahrensgebühr im Verfahren einer Beschwerde vor dem Landessozialgericht gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht bemisst sich nicht nach Nr. 3204 VV, sondern nach Nr. 3501 VV. Bayerisches LSG, Beschl. v. 20.11.2012 – L 15 SF 184/11 B E 1 Sachverhalt Die Beschwerdeführerin hatte die seinerzeitige Antragstelle...mehr

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AGS 5/2013, Gebühren bei Ve... / 2 Aus den Gründen

Die Verfallsbeteiligte hat nicht nur einen Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen nach Nr. 5116 VV für das erstinstanzliche und für das Rechtsbeschwerdeverfahren, sondern auch auf Erstattung weiterer Gebühren, die dem Verteidiger eines wegen einer Ordnungswidrigkeit Verfolgten in diesem Verfahren zu erstatten wären. ...mehr

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AGS 5/2013, Gebühren bei Ve... / 1 Sachverhalt

Gegen die Firma X GmbH & Co KG war eine Verfallsanordnung des Regierungspräsidiums ergangen, da ihre Verantwortlichen ohne die erforderlichen Erlaubnisse Fahrten mit Arbeitsmaschinen durchgeführt und hierdurch andernfalls angefallene Gebühren erspart hätten. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Komplementärin der Verfallsbeteiligten wurde dur...mehr

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AGS 5/2013, Gebühren im Bes... / Leitsatz

Die Verfahrensgebühr im Verfahren einer Beschwerde vor dem Landessozialgericht gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht bemisst sich nicht nach Nr. 3204 VV, sondern nach Nr. 3501 VV. Bayerisches LSG, Beschl. v. 20.11.2012 – L 15 SF 184/11 B Emehr

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AGS 5/2013, Gebühren im Bes... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist statthaft, nachdem das SG im angefochtenen Beschluss das Rechtsmittel zugelassen hat (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 2 RVG); § 178 S. 1 SGG steht nicht entgegen (vgl. dazu eingehend Senatsbeschl. v. 4.10.2012 – L 15 SF 131/11 B E). Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg, weil sie in vollem Umfang unbegründet ist. Der Beschwerdeführerin ...mehr

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AGS 5/2013, Gebühren im Bes... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin hatte die seinerzeitige Antragstellerin in einem Eilverfahren vor dem SG vertreten. Nachdem das SG den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte, legte die Beschwerdeführerin für ihre Mandantin Beschwerde zum LSG ein. In beiden Rechtszügen war die Beschwerdeführerin der damaligen Antragstellerin gem. § 73a Abs. 1 S. 1 SGG, § 121 Z...mehr

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AGS 5/2013, Gebühren im Bes... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist nach derzeitigem Recht zutreffend. Mit dem 2. KostRMoG werden künftig in Vorbem 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) VV Beschwerden wegen des Hauptgegenstands in Verfahren des vorläufigen oder einstweiligen Rechtsschutzes der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit wie Berufungsverfahren abgerechnet. Dadurch ergeben sich zum einen höhere Verfahrens- und Terminsgebühren. Z...mehr

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AGS 5/2013, Keine Ursächlichkeit für zusätzliche Gebühr

RVG VV Nr. 4141 Leitsatz Für das Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV ist nicht erforderlich, dass die Mitwirkung des Verteidigers für die spätere Einstellung ursächlich war. AG Köln, Beschl. v. 8.4.2013 – 523 Gs 445/10 – 70 Js 543/10 1 Aus den Gründen Der Erinnerung war abzuhelfen. Die Gebühr Nr. 4141 VV ist vorliegend entstanden. Nach der Rspr. genügt hierfü...mehr

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AGS 5/2013, Kosten des Nebe... / 2 Aus den Gründen

1. Als Beschwerdeführer ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht die Nebenklägerin X, vertreten durch Rechtsanwalt T, sondern dieser selbst anzusehen. Er ist auch beschwerdebefugt. Nach § 53 Abs. 2 S. 1 RVG steht dem gem. § 397a Abs. 1 StPO dem Nebenkläger als Beistand bestellten Rechtsanwalt nur gegen den Verurteilten, nicht aber gegen den Nebenkläger, ein Anspruch auf ...mehr

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AGS 5/2013, Keine Ursächlic... / 1 Aus den Gründen

Der Erinnerung war abzuhelfen. Die Gebühr Nr. 4141 VV ist vorliegend entstanden. Nach der Rspr. genügt hierfür jedes aktive Mitwirken an dem Verfahren, etwa durch Fertigung einer Einlassung. Ein solches Mitwirken liegt hier vor. Rechtsanwalt S. hat sich für seinen Mandanten eingelassen. Ein für die spätere Einstellung kausales Mitwirken des Verteidigers gefordert, ist dagege...mehr

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AGKompakt 5/2013, Abrechnung der Terminsgebühr in wieder aufgenommenem Versorgungsausgleichsverfahren

Nach zwischenzeitlich einhelliger Rspr. fällt eine Terminsgebühr nicht an, wenn über den abgetrennten Versorgungsausgleich im schriftlichen Verfahren entschieden wird (siehe zuletzt OLG Hamburg AGkompakt 2013, 50 [in diesem Heft]). Zwar sprechen auch beachtliche Argumente für die gegenteilige Auffassung. Im Folgenden soll jedoch von der herrschenden Rspr. ausgegangen werden....mehr

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AGS 5/2013, Keine Ursächlic... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist in der Hauptsache zutreffend. Nr. 4141 VV fordert keine Ursächlichkeit. Vielmehr ist eine Gebühr nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 4141 VV nur dann ausgeschlossen, wenn eine "auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich" ist. Erforderlich ist also, dass der Verteidiger an der Einstellung oder der Erledigung des Verfahrens mitgewirkt hat....mehr

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AGS 5/2013, Keine Ursächlic... / Leitsatz

Für das Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV ist nicht erforderlich, dass die Mitwirkung des Verteidigers für die spätere Einstellung ursächlich war. AG Köln, Beschl. v. 8.4.2013 – 523 Gs 445/10 – 70 Js 543/10mehr