Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung reiht sich nahtlos in die Reihe der Entscheidungen ein, die die Frage, welche Gebühren der Rechtsanwalt verdient, der nach § 141 Abs. 2 Nr. 1 StPO für eine Vorführung als Pflichtverteidiger beigeordnet wird, dahin falsch entscheiden, dass es sich nur um eine Einzeltätigkeit handelt und daher nur eine Gebühr Nr. 4301 Nr. 4 VV anfällt. Ich habe bereits in m...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / I. Sachverhalt

Der vormals Beschuldigte wurde am 29.6.2022 festgenommen und zur Eröffnung des Haftbefehls dem Ermittlungsrichter beim AG Stuttgart vorgeführt. Zu diesem Zeitpunkt wurde er bereits von Rechtsanwalt R 1 als Wahlverteidiger vertreten. Weil Rechtsanwalt R 1 aber verhindert war, erklärte sich der Beschuldigte damit einverstanden, im Vorführungstermin vom Rechtsanwalt R 2 vertret...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / VI. Höhe der jeweiligen Gebühr

Die jeweils angemessene Gebühr mit Zuschlag ist innerhalb des jeweiligen von der Gebühr mit Zuschlag vorgegebenen Gebührenrahmens unter Anwendung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu finden. Der Umstand der Inhaftierung oder Unterbringung an sich wird bei der Bemessung der konkreten Gebühr innerhalb des Rahmens nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG nicht (mehr) besonders berücksich...mehr

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zfs 04/2023, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung:

Das in den §§ 403 ff. StPO geregelte Adhäsionsverfahren hat in den letzten Jahren in der Praxis einen richtigen Aufschwung erlebt. Dies führt auch dazu, dass sich in letzter Zeit auch der BGH mehrfach mit der Vergütung des in diesem Verfahren tätigen Rechtsanwalts und – wie hier – mit dem Gegenstandswert befasst hat. Die Entscheidung des BGH gibt Anlass, einige Grundsätze de...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / I. Allgemeines

Die Gebühren mit Zuschlag sind gegenüber der "normalen" Gebühr im Gebührenrahmen erhöht. Wann der Rechtsanwalt diese Gebühr mit einem erhöhten Gebührenrahmen erhält, regelt Vorbem. 4 Abs. 4 VV. Danach verdient der Rechtsanwalt/Verteidiger diese erhöhte Gebühr, wenn sich der Beschuldigte/sein Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Durch diese erhöhten Gebühren sollen diejenig...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 1. Allgemeines

Gebühren mit Zuschlag können in allen Verfahrensabschnitten entstehen, also im vorbereitenden Verfahren (s. Nr. 4105 VV) und im gerichtlichen Verfahren in jedem Rechtszug. Auch die Grundgebühr kann mit Zuschlag anfallen (vgl. Nr. 4101 VV). Die Gebühr mit Zuschlag entsteht für jeden Hauptverhandlungstag (vgl. z.B. Nr. 4109 VV).[4] Endet das Verfahren durch Einstellung oder an...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / 2. Abrechnung als Beweisanwalt

Der weitere Auftrag, den Beweistermin wahrzunehmen, ist ein gesonderter Auftrag, der nach Nr. 3401 VV vergütet wird und eine 0,65-Verfahrensgebühr sowie eine 1,2-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer auslöst. Insoweit stellt sich die Frage, ob für den R eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen. Diese Frage ist eindeutig dahingehend zu beantwo...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / [Ohne Titel]

Das VV RVG sieht an vielen Stellen Gebühren mit Zuschlag vor, so z.B. in den Nrn. 4101, 4103, 4105, 4107 VV usw. Wann der Rechtsanwalt diese gegenüber der normalen Gebühr mit einem erhöhten Gebührenrahmen ausgestattete Gebühr erhält, regelt die Vorbem. 4 Abs. 4 VV. Über das Entstehen dieses Zuschlags kommt es in der Praxis immer wieder zum Streit. Der nachfolgende Beitrag st...mehr

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AGS 04/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Haftzuschlag auch für den Nebenklagevertreter?, NJW-Spezial 2023, 27 Befindet sich der Beschuldige nicht auf freiem Fuß, entsteht nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV die Gebühr mit Zuschlag. In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit der in der Rspr. umstrittenen Frage, ob auch der Rechtsanwalt, der nicht den Beschuldigten vertritt, den Haftzuschlag ber...mehr

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AGS 04/2023, Gegenstandswer... / II. Streitwertbeschwerde unzulässig

1. Prozessbevollmächtigte der Beklagten nicht beschwert Nach Auffassung des OLG Celle ist die Prozessbevollmächtigte der Beklagten durch den angefochtenen Streitwertfestsetzungsbeschluss nicht beschwert. Dabei hat das OLG offengelassen, ob die vom LG Hannover vorgenommene gestaffelte Streitwertfestsetzung überhaupt zulässig ist (dagegen OLG Dresden AGS 2022, 463 [Hansens] = J...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / I. Sachverhalt

Der Anwalt war am 10.7.2020 im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden. Der Angeklagte wurde in der Hauptverhandlung vom 28.4.2021 verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Pflichtverteidiger Berufung ein und erhob später auch noch gegen das Berufungsurteil Revision. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens rechnete er seine Verg...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale... / III. Verzicht des neuen Pflichtverteidigers fehlt

Diesen Voraussetzungen werde die angefochtene Entscheidung nicht gerecht, sodass sie keinen Bestand haben könne. Einen Verzicht auf die bereits Rechtsanwalt R 1 entstandenen Gebühren habe Rechtsanwalt R 2 nicht erklärt. Er sei diesbezüglich auch nicht durch das Amtsgericht angehört worden. Eine gerichtliche Kompetenz, die Gebühren des neuen Pflichtverteidigers nach Pflichtve...mehr

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AGS 04/2023, In diesem Heft

Erstaunlicherweise hat es aus Anlass des Inkrafttretens des KostRÄG 2021 kaum Entscheidungen zum Übergangsrecht gegeben, was vermutlich daran liegt, dass die neue Übergangsregelung (§ 60 RVG) diesmal wirklich gut gelungen ist und sämtliche Problemfälle erfasst, was man von der Vorgängervorschrift nicht unbedingt behaupten konnte. Offenbar bereitet es manchem Rechtspfleger ab...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 1. Allgemeines

Der Rechtsanwalt verdient die erhöhte Gebühr, wenn sich der Beschuldigte / sein Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Weitere Voraussetzungen hat die Gebühr nicht. Der Begriff "nicht auf freiem Fuß" ist weit auszulegen. Gemeint ist jede (behördliche) Anordnung, die den Betroffenen in der Wahl seines Aufenthaltsortes beschränkt.[6] Dieser Sinn und Zweck der Regelung erfasst ...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / IV. Abweichende zutreffende Auffassung des OLG Karlsruhe

Nach anderer, vom OLG Karlsruhe für zutreffend erachteter Auffassung, beschränke sich der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin, einen Haftprüfungstermin oder den Termin zur Haftbefehlseröffnung als Verteidiger des Beschuldigten/Angeklagten bestellt worden ist, nicht auf die Terminsgebühren, s...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / I. Sachverhalt

Dem Beschuldigten war in dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren eine Rechtsanwältin R 1 als Pflichtverteidigerin bestellt worden. Am 24.8.2021 erließ der Ermittlungsrichter des AG das Haftbefehl gegen den Beschuldigten, aufgrund dessen er noch am selben Tag festgenommen wurde. Zu dem daraufhin anberaumten Termin zur Haftbefehlseröffnung konnte die Pflichtverteidigerin ...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / II. Regelung Nr. 4102 VV abschließend? Unterschiedliche Ansichten

Die Frage, ob es sich bei der Regelung in Nr. 4102 VV um eine abschließende Regelung handelte, die eine analoge Anwendung auf andere Sachverhalte ermögliche, sei, so das OLG, umstritten. Bisweilen werde zwar eine entsprechende Anwendung für zulässig gehalten (vgl. etwa LG Hamburg, Beschl. v. 24.11.2016 – 617 Ks 22/16, m.w.N.). Überwiegend sehe die h.A. jedoch eine abschließe...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Zu der Entscheidung ist – zur Vermeidung von Wiederholungen – lediglich anzumerken: Zutreffend, und zwar sowohl im Ergebnis als auch in der Argumentation (a.A. jüngst OLG Stuttgart, a.a.O.). Es ist zu hoffen, dass diese richtige Auffassung zur Honorierung des Terminsvertreters des Pflichtverteidigers sich (endlich) durchsetzt (ebenso bereits LG Aachen, Beschl. v. 20.10.20...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / V. Höhe des Zuschlags

Bei einer Gebühr mit Zuschlag ist die Höchstgebühr des Betragsrahmens bzw. der Festbetrag der gesetzlichen Gebühr des Pflichtverteidigers jeweils um 25 % angehoben. Der Gebührenrahmen ist also gegenüber der jeweiligen "Grundgebühr" erhöht. Die Gebühr entsteht, wenn der Mandant nicht auf freiem Fuß ist, immer aus dem erhöhten Rahmen. Damit wird (unnötiger) Streit im Kostenfes...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Eine Terminsgebühr (Nrn. 4102 f. VV) für Termine außerhalb der Hauptverhandlung erhält der Rechtsanwalt für die Teilnahme an polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmungsterminen (Nr. 1, 2), für die Teilnahme an Terminen, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der ei...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / II. Festhalten an früherer Rechtsprechung

Das OLG hält ausdrücklich an seiner bisherigen Rspr. (Beschl. v. 20.5.2009 – 2 Ws 132/09, RVGreport 209, 464 = Rpfleger 2009, 645 = VRR 2009, 399 = StRR 2010, 115 = AGS 2009, 534; s. auch noch StRR 2010, 443 [Ls.]), wonach die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV nicht anfällt, wenn der Verteidiger den Verurteilten dahingehend berät, ein den Rechtszug beendendes Urteil oder d...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / VII. Beispielsfälle

Beispiel 1 Gegen den Beschuldigten ist ein Sicherungsverfahren anhängig. In diesem bestellte der Vorsitzende der Strafkammer den Rechtsanwalt am 24.9.2022 zum Pflichtverteidiger. Der Rechtsanwalt nimmt am 6.10.2022 Akteneinsicht. Nachdem der Beschuldigte aufgrund eines Unterbringungsbefehls der Strafkammer vom 31.10.2022 am 28.11.2022 festgenommen und anschließend im Maßrege...mehr

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AGS 04/2023, Gegenstandswer... / Leitsatz

Der für die Gerichtsgebühren festgesetzte Wert ist für die Gebühren des Rechtsanwalts nach § 32 Abs. 1 RVG nur maßgebend, soweit der Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit mit dem der anwaltlichen Tätigkeit identisch ist. Wird die Klage vor der mündlichen Verhandlung teilweise zurückgenommen, so berechnet sich die Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV jedenfalls dann nicht nach dem ...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 1. § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG

In § 44f IntFamRVG ist die Aussetzung der Vollstreckung nach Art. 56 Abs. 1, 2 und 4 der Verordnung (EU) 2019/1111 geregelt worden. Hierdurch wurde die Folgeänderung in § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG erforderlich, der bestimmt, welche Verfahren gebührenrechtlich als besondere Angelegenheiten zu behandeln sind. Die Neuregelung erfasst neben den bisher unter anderem dort aufgeführten V...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / I. Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2k VV

Vorbem. 3.2.1 VV bestimmt, dass Teil 3 Unterabschnitt 1 VV auch für die in der vorgenannten Vorbem. aufgeführten Verfahren anzuwenden ist. Die die Verfahren über Beschwerden betreffende Aufzählung wurde in Vorbem. 3.2.1 Nr. 2k VV durch die Regelung über Beschwerden nach dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) ergänzt. Diese Neuregelung wurde durch Art. 2 Abs. 7 Nr. 3 des Geset...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale... / II. Kostenneutrale Umbeiordnung zulässig

Nach Auffassung des LG findet die angegriffene gerichtliche Bestimmung, dass für den Rechtsanwalt R 2 ein Anspruch auf die bereits entstandenen Verteidigerkosten nicht bestehe, keine Stütze im Gesetz und sei daher aufzuheben. Der Wechsel des Pflichtverteidigers sei nunmehr seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 10.12.2019 (BGBl I, 2128) gesetzlich in § 143a StPO geregelt. Der v...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Es bleibt auch nach dieser Entscheidung dabei: Die (kostenneutrale) Umbeiordnung eines Pflichtverteidigers ist möglich, allerdings muss der neue Pflichtverteidiger auf "Mehrkosten" verzichten. Vor Inkrafttreten der Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigung zum 13.12.2019 war teilweise umstritten, ob eine kostenneutrale Umbeiordnung und einen Verzicht auf Pflichtverte...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / III. Teilnahme an Zusatztermin Frage der Wertung in § 14 RVG

Das OLG Brandenburg sieht keine Erweiterungsmöglichkeit der Nr. 4102 VV auf sonstige Termine oder Sachverhalte. Nehme der Verteidiger bzw. hier die Nebenklägervertreterin an besonderen Terminen teil, die nicht gesondert gesetzlich abrechenbar seien, dann wäre dies – so das OLG – einer Würdigung nur in § 14 Abs. 1 RVG zugänglich. Handelt es sich um einen bestellten oder beige...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 3. Dauer der Freiheitsbeschränkung

Für das Entstehen einer Zuschlagsgebühr ist es unerheblich, wie lange der Beschuldigte/Mandant sich nicht auf freiem Fuß befunden hat.[24] Entscheidend ist allein, dass er in dem Verfahrensabschnitt, für den die Zuschlagsgebühr entstehen soll, überhaupt irgendwann nicht auf freiem Fuß, also i.d.R. inhaftiert oder untergebracht war.[25] Das ist auch der Fall, wenn der Mandant...mehr

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AGS 04/2023, Einziehung des... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten in einem Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verteidigt. Dem Angeklagten ist mit Beschluss des AG die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden. Der Verteidiger macht nunmehr für diese Maßnahme, die auch mit der vorherigen Beschlagnahme des Führerscheinformulars verbunden war, eine Gebühr nach Nr. 4142 VV geltend. Die Bezir...mehr

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AGS 04/2023, Nachträgliche ... / I. Sachverhalt

Eine Gläubigerin hatte in einem laufenden Insolvenzverfahren ihre Forderung rechtzeitig, d.h. innerhalb der vom Gericht bestimmten Anmeldefrist, angemeldet und an die Insolvenzverwalterin übersandt. Diese Anmeldung wurde jedoch aufgrund eines Kanzleiversehens der Insolvenzverwalterin nicht innerhalb der Frist in die Insolvenztabelle eingetragen. Die Insolvenzverwalterin unte...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / I. Sachverhalt

In einem Strafverfahren (hier des LG Cottbus) wurde der Nebenklägerin eine Rechtsanwältin als Beistand bestellt. Diese beantragte bei Fälligkeit die Festsetzung ihrer Vergütung, darunter u.a. für den 19.8.2021 zweimal eine Terminsgebühr gem. Nr. 4114 VV in der jeweils geltenden Fassung, und zwar in einem Fall mit dem Zusatz "Begutachtung durch SV Dr. R.". Der zuständige Urku...mehr

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AGS 04/2023, Einziehung des... / II. Entziehung ist keine Einziehung

Nach Auffassung des AG löst die anwaltliche Vertretung eines Beschuldigten in einem Strafverfahren, in dessen Lauf die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird, keinen Gebührenanspruch nach Nr. 4142 VV aus. Einer solcher Auslegung stehe der eindeutige Wortlaut der Vorschrift sowie die Anm. Abs. 1 zu Nr. 4142 VV entgegen. Die Tätigkeit des Verteidigers müsse sich auf die Einzieh...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / III. Fortgeltung der Argumentation

Diese Ausführungen haben nach Auffassung des OLG weiter Bestand und gelten nach seiner Ansicht auch für den vorliegenden Fall, dass von Anfang an übereinstimmend das Strafbefehlsverfahren gewählt und der Angeklagte gegen den Strafbefehl keinen Einspruch einlegt (vgl. Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., 2021, VV Nr. 4141–4147 Rn 23). Auch bei dieser Fall...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Geltung des § 8 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Gutscheine und Geldkarten (§ 8 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 302 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erfolgte Einfügung des § 8 Abs 1 S 3 EStG verfolgt das Ziel, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des § 2 Abs 1 Nr 10 ZahlungsdiensteaufsichtsG (ZAG) erfüllen ...mehr

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AGS 04/2023, Gegenstandswer... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Celle ist fast in allen Punkten zuzustimmen. Nur mit den Ausführungen des OLG, die Teil-Klagerücknahme müsse dem Gericht bei der Verhandlung bekannt gewesen sein, gehe ich konform. Die Entscheidung des OLG Celle gibt Anlass, sich mit der Terminsgebühr im Falle der teilweisen oder völligen Klagerücknahme näher zu befassen. 1. Anfall der Termisngebühr Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

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AGS 04/2023, Nachträgliche ... / Leitsatz

Eine nachträgliche Forderungsprüfung nach § 177 InsO verursacht eine separate Gebühr nach Nr. 2340 GKG KV. Diese fällt auch an, wenn ein schriftliches Nachtragsverfahren nach § 177 Abs. 1 S. 2 InsO darauf beruht, dass der Insolvenzverwalter eine rechtzeitige Anmeldung eines Gläubigers nicht innerhalb der Frist in die Insolvenztabelle eingetragen hat. Kostenschuldner ist der be...mehr

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AGS 04/2023, Einziehung des... / III. Einziehung/Beschlagnahme des Führerscheinformulars

Die Beschlagnahme des Führerscheinformulars sei, so das AG, ist nicht anders zu bewerten. Auf bei dieser Maßnahme handele es sich nicht um eine Einziehung von Vermögenswerten und Gleichwertiges i.S.d. Nr. 4142 VV. Auch für die Beschlagnahme des Führerscheinformulars falle mangels gesetzlichen Gebührentatbestands keine Gebühr an. Nr. 4142 VV ist hier genauso wenig einschlägig...mehr

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AGS 04/2023, Nachträgliche ... / III. Unstrittige Rechtslage im Normalfall – bei Verursachung der Kosten

Das OLG Dresden wies zunächst auf die unstreitige Rechtslage hin. Danach löse eine notwendige nachträgliche Forderungsprüfung im Insolvenzverfahren eine Gebühr nach Nr. 2340 GKG KV aus. Der Kostenschuldner ist dabei stets der verspätet anmeldende Gläubiger.mehr

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AGS 04/2023, Nachträgliche ... / V. OLG Dresden – der h.A. folgend

Das OLG Dresden folgt in seiner Entscheidung dann final der h.A., wonach bei Anwendung des § 177 Abs. 1 InsO stets der Gläubiger die Kosten zu tragen hat, unabhängig davon, ob seine Säumnis auf seinem Verschulden beruht oder nicht (Jäger/Gerhardt, InsO, 2. Aufl., 2022, § 177 Rn 15; BeckOK Insolvenzrecht/Zenker, a.a.O., § 177 Rn 17; Braun/Specovius, a.a.O., § 177 Rn 11; Karst...mehr

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AGS 04/2023, Nachträgliche ... / VII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Dresden dürfte von großer Bedeutung sein, deckt sie doch einen sehr häufig in der Praxis vorkommenden Sachverhalt ab. Insolvenzverfahren sind Massenverfahren und regelmäßig kommt es bei Massengeschäften auch zu Versäumnissen. Im Eröffnungsbeschluss werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden (§ 28 Abs. 1 Ins...mehr

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AGS 04/2023, Nachträgliche ... / VI. Regelungslücke – analoge Anwendung

Das OLG Dresden ist der Ansicht, dass die Konstellation, wonach eine Forderung vom Gläubiger zwar fristgerecht beim Insolvenzverwalter nach § 175 InsO angemeldet worden ist, dieser es aber versäumt, vor dem Prüftermin die ihm obliegende Eintragung in die Tabelle nach § 176 InsO zu veranlassen, vom Gesetzgeber ersichtlich nicht bedacht worden ist. Folglich müsse § 177 InsO an...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / Leitsatz

Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschl. v. 20.5.2009 – 2 Ws 132/09, AGS 2009, 534), fest, dass die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV nicht anfällt, wenn der Verteidiger den Verurteilten dahingehend berät, ein den Rechtszug beendendes Urteil oder den erlassenen Strafbefehl hinzunehmen und nicht dagegen vorzugehen. Dabei ist es unerheblich, ob von Anfang ...mehr

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AGS 04/2023, Einziehung des... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist m.E. unzutreffend, zumindest dann, wenn die Fahrerlaubnis im Verfahren eingezogen worden ist, was sich aus dem Beschluss nicht eindeutig ergibt. Allerdings: Man fragt sich dann, was ist daran so schwer, die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung der Führerscheinformulars gebührenrechtlich richtig einzuordnen? Die Entziehung ist keine Einziehu...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 2. Nicht auf freiem Fuß

Die Gebühr mit Zuschlag setzt nur voraus, dass der Beschuldigte sich nicht auf freiem Fuß befindet. Weshalb der Mandant nicht auf freiem Fuß ist, ist für das Entstehen der Zuschlagsgebühr unerheblich (s. IV., 1.). In der Praxis wird am häufigsten der Fall der Untersuchungshaft des Beschuldigten sein. Die Vorschrift gilt jedoch – wie schon § 83 Abs. 3 BRAGO – auch dann, wenn d...mehr

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AGS 04/2023, Zuständigkeit ... / III. Klarstellende Hinweise

Ergänzend hat die die Kammer angesichts der vorhandenen Unklarheiten im Geschäftsgang auf Folgendes hingewiesen: 1. Art der Hinzuziehung des Dolmetschers Die Anträge der Dolmetscherin/Übersetzerin an die StA seien unzutreffend adressiert, da von dort aus keine Beauftragung ihrer Person stattgefunden habe. Die Dolmetscherin/Übersetzerin müsse sich an den Rechtsanwalt als ihren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmer / 3 Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmer

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich als juristische Personen unternehmerfähig, sodass sich die Unternehmereigenschaft aus den allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG ergibt. Wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPdöR) diese Voraussetzungen in ihrer Person erfüllt, sind allerdings bestimmte Einschränkungen über §...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.6 Keine hoheitliche Betätigung

Rz. 402 Unabhängig von den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 KStG darf es sich bei der Tätigkeit der jPöR nicht um eine Tätigkeit handeln, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient.[1] Eine Tätigkeit, die der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient, kann somit nie im Rahmen des Unternehmens ausgeübt werden, diese Leistungen sind in Ermangelung der Unternehmereig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Entwicklung

Rz. 374 Nach Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL gelten Staaten, Länder, Gemeinden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie die Tätigkeiten ausüben oder Umsätze bewirken, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten oder Umsätzen Zölle, Gebühren, Beiträge oder sonstige Abgabe...mehr