Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 8 Gebühren und Vergütung / a) Generalvollmacht

Rz. 70 Es ist bereits erwähnt worden, dass bei einer Generalvollmacht das halbe Aktivvermögen des Vollmachtgebers ohne Schuldenabzug in Betracht kommt (§ 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG), wobei der Höchstwert auf 1 Million EUR beschränkt ist. Während eine allein im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten vereinbarte Verwendungsbeschränkung noch nicht zu einem Wert...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Kettenanrechnung

Rz. 46 Gelegentlich kommt es auch vor, dass mehrere Gebühren nacheinander anzurechnen sind. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die anwaltliche Vertretung bereits im Verwaltungs- und anschließend im Widerspruchs- sowie im gerichtlichen Verfahren erfolgte; aber auch, wenn nach der außergerichtlichen Tätigkeit zunächst das Mahnverfahren betrieben wird und aufgrund Widerspruc...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 30 In der Praxis wird häufig zwischen Haupt- und Unterbevollmächtigtem ungeachtet der berufsrechtlichen Problematik eine Gebührenteilung vereinbart, ohne das konkrete Auftragsverhältnis zu klären. Hinsichtlich der Gebühren eines Terminsvertreters bzw. Unterbevollmächtigten kommt es jedoch entscheidend darauf an, ob dessen Beauftragung durch den Hauptbevollmächtigten im N...mehr

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AGS 01/2023, Die Abrechnung... / II. Grundsatz

Wird ein einheitliches Straf- bzw. Bußgeldverfahren in unterschiedliche Verfahren getrennt bzw. wird ein Verfahren abgetrennt, stellt sich die Frage, welche Gebühren der Rechtsanwalt ab Trennung der Verfahren noch im Ursprungsverfahren erhält und ob ihm die bereits bis dahin entstandenen Gebühren ggf. verloren gehen. Außerdem ist von Bedeutung, welche Gebühren nun noch im ab...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / a) § 14 RVG

Rz. 125 Nach § 14 RVG bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allemmehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. § 15a Abs. 1 RVG

Rz. 40 Früher war die Hauptfrage im Zusammenhang mit der Anrechnung, ob bei Anfall einer Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts die nachfolgende Verfahrensgebühr möglicherweise nur noch in reduzierter Höhe anfällt. Die überwiegende Rechtsprechung hatte das bejaht. Dies hatte zur Folge, dass die Gegenseite, auch wenn sie mangels materiell-rechtlic...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 25 Vorliegend ist trotz der vorangegangenen Anrechnung der Geschäftsgebühr die volle 1,0-Mahnverfahrensgebühr anzurechnen. Der BGH hat 2010 im Rahmen der Erstattung entschieden, dass wenn die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen sei, bei der Kostenfestsetzun...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Voraussetzungen

Rz. 42 Die Anrechnungstatbestände sind vielfältig: So ist nach § 34 Abs. 2 RVG die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen. Vorbem. 2.3 Abs. 4 und 6 VV RVG sehen die Anrechnung einer Geschäfts- auf eine weitere Geschäftsgebühr vor und Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG die der Geschäfts- auf die Verfahrensgebü...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Prozesskostenhilfe

Rz. 176 Ganz besondere Vorsicht ist bei PKH-Mandaten geboten. Die Gebühren werden aus der Staatskasse nur gezahlt, soweit Prozesskostenhilfe bewilligt ist. Eine automatische Erstreckung erfolgt nicht. Lediglich in Ehesachen ist nach § 48 Abs. 3 RVG eine Erstreckung von Gesetzes wegen vorgesehen. Eine analoge Anwendung der Vorschrift insbesondere in anderen Familiensachen wir...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / a) Mitverhandeln eines anderweitig anhängigen Anspruchs

Rz. 83 Bei der Einbeziehung anderweitig anhängiger Ansprüche ist die Abrechnung grundsätzlich dieselbe. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Einigungsgebühr bei Einbeziehung eines erstinstanzlich anhängigen Anspruchs insgesamt nur in Höhe einer 1,0 aus dem Gesamtwert anfällt. Da der Anwalt die Gebühren wegen desselben Gegenstandes überdies nur einmal fordern kann, sin...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 120 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Dazu gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 RVG ausdrücklich auch die Erinnerung nach § 766 ZPO, sodass für den Anwalt, der bereits im Vollstreckungsverfahren tätig war, hierfü...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 78 Nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG gehören außergerichtliche Verhandlungen mit zum Rechtszug. Der Begriff "Rechtszug" ist im RVG nicht definiert. Sowohl hinsichtlich Beginn als auch Ende ist der gebührenrechtliche vom verfahrensrechtlichen Begriff des Rechtszugs zu unterscheiden. Dies ergibt sich auch aus § 19 Abs. 1 RVG, wonach bestimmte Vorbereitungs-, Neben- und Abwic...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Keine Terminsgebühr neben der Geschäftsgebühr

Rz. 150 Nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Für den einen oder die andere stellt sich daher die Frage, ob die Terminsgebühr auch für Besprechungen im Rahmen der außergerichtlichen Vertretun...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / VI. § 15a Abs. 3 RVG – Erstattung

Rz. 52 Besondere Relevanz im Rahmen der Erstattung hat die Regelung des § 15a Abs. 3 RVG.[25] Danach kann sich ein Dritter nur auf die Anrechnung berufen, soweit er Dies gilt ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / B. Angelegenheit

Rz. 5 Ein absoluter Klassiker bei den Gebührenfragen im Alltag ist die Frage nach der Anzahl der gebührenrechtlichen Angelegenheiten. Diese hat besondere Relevanz, da die gesetzlichen Gebühren nach § 15 Abs. 1 RVG die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit entgelten, soweit das RVG nichts anderes bestimmt. In Ergänzung regelt § 1...mehr

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwi... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG muss zwischen gebührenrechtlichen und außergebührenrechtlichen Einwendungen unterschieden werden. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren ist nämlich die Frage, ob es sich um einen gebührenrechtlichen oder um einen außergebührenrechtlichen Einwand handelt, von entscheidender Bedeutung. Gebührenrech...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG

Rz. 64 Zuallererst denkt man bei mehreren Auftraggebern an die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG. Danach gilt: Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, erhöht sich die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3 oder 30 % bei Festgebühren, bei Betragsrahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag um 30 %. Teilweise wird daher ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / F. Beratung

Rz. 75 Seit 2006 ist die Vergütung für die Beratung in § 34 RVG geregelt. Der Anwendungsbereich ist auf die Mandate beschränkt, in denen sich der Auftrag auf eine Beratung beschränkt. Erfolgt die Beratung im Zusammenhang mit einem Vertretungsauftrag, ist diese durch die entsprechende Geschäfts- oder Verfahrensgebühr mit abgegolten und § 34 RVG nicht einschlägig. Rz. 76 Für ei...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 11 Grundsätzlich gilt, dass es sich bis zur Verbindung der Verfahren um verschiedene Angelegenheiten nach § 15 RVG handelt, ab der Verbindung hingegen nur noch um eine gebührenrechtliche Angelegenheit. Sind vor der Verbindung bereits Gebühren angefallen, entfallen diese auch durch die Verbindung nicht, § 15 Abs. 4 RVG. Durch die Verbindung entsteht jedoch keine neue Ange...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / V. Erstattung

Rz. 87 Die Gebühren können nur aufgrund einer ordnungsgemäßen Berechnung nach § 10 RVG vom Auftraggeber eingefordert werden. Nach Auffassung des AG Remscheid muss der Anwalt bei einer Beratung in der Rechnung dabei auch die Vorschriften des § 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. den angewandten Vorschriften des BGB zitieren. Nur mit diesen Angaben könne der Auftraggeber nachvollziehen ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / M. Straf- und Bußgeldsachen

Literaturhinweise: Burhoff, Die (Vernehmungs-)Terminsgebühr Nrn. 4102, 4103 VV – ein Update, AGS 2022, 241; ders., Die Terminsgebühr in Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorbem. 4 Abs. 3 und Vorbem. 5 Abs. 3 VV) – ein Update, AGS 2022, 97; ders., Die Verfahrensgebühr in Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorbem. 4 Abs. 2 und Vorbem. 5 Abs. 2 VV) – ein Update, AGS 2022, 1; ders., Di...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Auftrag

Rz. 13 Selbst wenn also verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden sollen, mehrere Mandanten hinsichtlich desselben Lebenssachverhalts vertreten werden oder gegen mehrere Schädiger vorgegangen wird, kann es sich um dieselbe Angelegenheit handeln, muss es aber nicht. Entscheidend ist auch hier wieder der Wille des Mandanten, d.h. ob getrennte Aufträge oder ein einheitliche...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / A. Auftrag

Rz. 1 Wie bereits einleitend dargelegt, kann gar nicht oft genug die Bedeutung des Mandantenauftrags betont werden. Denn wie die Erfahrung zeigt, weiß man immer sehr gut, was alles gemacht wurde, kann aber zu selten den eigentlichen Auftrag des Mandanten, der Grundlage jeder Abrechnung ist, in wenigen Worten zusammenfassen. Dies mag in den meisten Fällen gut gehen, wenn die ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Vorschuss

Rz. 217 Grundsätzlich setzt das Einfordern der Vergütung deren Fälligkeit voraus. Diese richtet sich nach § 8 RVG. Nach § 9 RVG kann der Rechtsanwalt jedoch von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Davon sollte er auch Gebrauch machen. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / V. Höhe

Rz. 195 Beim Wahlanwalt handelt es sich fast ausschließlich um Betragsrahmengebühren, deren Höhe nach § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall zu bestimmen ist. Der Pflichtverteidiger erhält hingegen Festgebühren. Befindet sich der Mandant nicht auf freiem Fuß, können alle Gebühren mit Zuschlag entstehen. Sind die Gebühren wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / G. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Literaturhinweise: Enders, Das 2. KostRMoG – Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen, JurBüro 2013, 561; Goebel, Einzelheiten zur Einigungsgebühr für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister, FMP 2021, 145; Hansens, Anfall der Einigungsgebühr bei Hauptsacheerledigung, AGS 2021, 146; Schneider, Vergütung für Ratenzahlungsvereinbarungen in der Zwangsvollstreckung, AGS 2018,...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Prozesskostenhilfe

Rz. 74 Wurde allen Auftraggebern Prozesskostenhilfe bewilligt, ist die Sachlage eindeutig. Der Anwalt erhält alle Gebühren in voller Höhe aus der Staatskasse. Problematisch ist es jedoch, wenn die uneingeschränkte Bewilligung nur für einen von mehreren Streitgenossen erfolgt. Hier ist nach wie vor umstritten, in welcher Höhe der Anwalt die Gebühren aus der Staatskasse erhält...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 97 Bei der Vertretung mehrerer Auftraggeber in demselben gerichtlichen Verfahren handelt es sich grundsätzlich um dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit. Nach § 7 Abs. 1 RVG erhält der Anwalt die Gebühren nur einmal. Die mehreren Auftraggeber werden dabei durch eine Erhöhung der Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG bei Gegenstandsidentität oder durch Wertaddition nac...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Leitsatz: BGH, Urt. v. 13.1.2011 – IX ZR 110/10

Rz. 206 Die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts vor Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage löst die allgemeine Gebühr für das Betreiben des Geschäfts aus.mehr

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§ 6 Formvorschriften / II. Kostenaspekt

Rz. 27 Im Mittelpunkt der Diskussion steht der Kostenaspekt, ob die Vorteile einer notariellen Beurkundung tatsächlich die Vorteile der notariell beurkundeten Vollmacht rechtfertigen. Wessen Vermögen einen Wert oberhalb von 2.000.000 EUR aufweist, hat für die notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht 1.735 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer zu errichten (siehe § 8 Rdn ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Inhalt

Rz. 214 In der Berechnung sind nach § 10 Abs. 2 RVG die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Nummern des Vergütungsverzeichnisses und bei Gebühren, die nach dem Gegenstandswert berechnet sind, auch dieser anzugeben. Bei Entgelten für Post- und Tel...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 93 Früher war umstritten, ob die zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV RVG auch dann entstehen kann, wenn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zwar eingestellt, die Sache gemäß § 43 OWiG aber an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird. Die Entscheidung des BGH, der den Anfall der Gebühr in diesem Fall verneint hatte,[121] ist inzwischen überholt. Durch den geänderten Wortlaut ...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 15.3.2007 – V ZB 77/06

Rz. 207 Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümerg...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Anderweitig anhängige Ansprüche

Rz. 171 Die vorhergehende Abrechnung gilt dem Grunde nach auch, wenn in dem Verfahren Ansprüche mitverhandelt werden, die bereits in einem anderen Verfahren anhängig sind. Da der Anwalt aus demselben Gegenstand die Gebühren jedoch nicht mehrfach abrechnen kann, sondern insgesamt nur einmal, sind im RVG für den Fall, dass eine Gebühr bereits im anderen Verfahren angefallen ist...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / E. Mehrere Auftraggeber / Streitgenossen

Literaturhinweise: Hansens, Ermittlung des Kostenerstattungsanspruchs des aus dem Rechtsstreit ausgeschiedenen Streitgenossen, RVGreport 2014, 216; Naundorf, Die Anwaltsvergütung bei der Durchsetzung je eigener Ansprüche in aktiver Streitgenossenschaft, AGS 2016, 105; H. Schneider, Die Haftung von Streitgenossen für die Gerichtskosten, AGS 2019, 313; Schneider, Mehrere Auf...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 4. § 11 RVG

Rz. 229 Anders als bei der Vergütung für die außergerichtliche Tätigkeit, bei der dem Anwalt im Fall einer Nichtzahlung nur die Vergütungsklage bleibt, besteht im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit einer vereinfachten Festsetzung. Der Anwalt kann damit ohne Kostenrisiko seine Vergütung gegen den eigenen Mandanten festsetzen lassen und einen Vollstreckungstitel erlangen....mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / IV. Erstattung

Rz. 72 Hat man die erste Hürde der korrekten Abrechnung nach dem RVG genommen, wartet bereits die zweite. Bei Rechnungslegung gegenüber den Auftraggebern gilt § 7 Abs. 2 RVG. Jeder der Auftraggeber schuldet die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre. Er kann aber insgesamt nicht mehr als die nach § 7 Abs....mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Zahlungen

Rz. 197 Vorschüsse und Zahlungen sind nach § 58 Abs. 3 RVG auf die von der Staatskasse für diese Angelegenheit zu zahlenden Gebühren anzurechnen. Dies gilt jedoch nur innerhalb derselben Angelegenheit. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, ist daher auch im Hinblick auf die Klarstellungen nach § 17 Nr. 10 und 11 RVG eine Tilgungsbestimmung sinnvoll. Eine Anrechnung erfolgt allerdi...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung hat teilweise Erfolg Die Erinnerung ist zulässig und hat in der Sache im tenorierten Umfang Erfolg. Die Höhe des Vorschusses bemisst sich nach den voraussichtlich entstehenden Kosten, also Gebühren und Auslagen. Es kommt dabei auf die Einschätzung des GV an. Gerade bei Auslagen durch einen Schlüsseldienst oder eine Spedition ist eine genaue Vorhersage der Auslagenhö...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 7. Wie oft kann auf die Formularverwendung bestanden werden?

Im Beratungshilferecht besteht ein sog. Formularzwang. D.h., die dort implementierten Formulare sind auch zwingend zu verwenden, sofern ein schriftlicher Antrag einer natürlichen Person vorliegt. Doch wie ist zu verfahren, wenn dieses Formular zwar verwendet wird, die inhaltlichen Eintragungen darin aber an falschen Stellen erfolgen? Hat das Gericht die Möglichkeit, den Antr...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Kosten des Vergleichs

Rz. 175 Wird zwischen den Parteien eine Einigung erzielt, regeln sie oft auch die Kostentragung. In der Praxis wird dabei meist zwischen den Kosten des Rechtsstreits und den Kosten des Vergleichs unterschieden. Allerdings ist hier nicht ganz unumstritten, welche Gebühren bei einem Mehrvergleich wohin gehören. Nach dem BGH gehören die durch die Verhandlungen über die nicht re...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Orientierungssatz: BVerwG, Beschl. v. 23.3.2011 – 8 C 19/09

Rz. 54 Eine Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren ist zwar nach § 32 Abs. 1 RVG grundsätzlich für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auftragsgemäß auf denselben Gegenstand bezogen hat, der der gerichtlichen Tätigkeit zugrunde gelegen hat. Sind die Kläger, deren Klagen zur gemeinsamen Verhandlung un...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Vergütung

Rz. 242 Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Rechtsanwalts löst die Forderungssperre des § 122 ZPO aus, d.h. der Rechtsanwalt darf vom Mandanten keine Vergütung fordern, soweit die Beiordnung erfolgt ist. Solange die Prozesskostenhilfe jedoch noch nicht bewilligt ist, kann der Anwalt einen Vorschuss nach § 9 RVG fordern. Da ein Vorschuss nach § 58 Abs. 2...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Tätigkeiten

Rz. 115 Die Abgrenzung zwischen den einzelnen Gebühren bereitet immer wieder Probleme. Nicht jede Tätigkeit, die auf den ersten Blick eine Geschäftsgebühr vermuten lässt, löst eine solche auch aus. Und manchmal kommt eine Geschäftsgebühr in Betracht, wo man es vielleicht nicht vermutet. Die Geschäftsgebühr findet sich in Teil 2 des Vergütungsverzeichnisses "Außergerichtliche ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 47 Nach § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Da früher der Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse bei Mehrvergleich höchst umstritten war, hat der Gesetzgeber klärend eingegriffen. Dabei ist zwischen den verschiedenen Verfahren zu differenzi...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / O. Geltendmachung der Vergütung

Literaturhinweise: Aly, Die vergütungsrechtlichen Folgen der vorzeitigen Mandatsbeendigung, AnwBl Online 2022, 167; ders., Die unzeitige Kündigung und die Terminabsage im Mandatsverhältnis, AnwBl 2022, 214; Burhoff, Anforderungen an die Berechnung nach § 10 RVG, RVGprof. 2012, 152; ders., Vorschuss vom Auftraggeber (§ 9 RVG), RVGreport 2011, 365; Enders, Ist eine elektroni...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. § 32 RVG – Bindungswirkung

Rz. 35 Besondere Aufmerksamkeit sollte man aufgrund der Bindungswirkung der Wertfestsetzung durch das Gericht schenken. Hier gibt es oft ein böses Erwachen, wenn die Festsetzung falsch ist und nicht rechtzeitig angegriffen wurde. Denn § 32 Abs. 1 RVG bestimmt, dass bei gerichtlicher Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wertes diese Festsetzung auch für die Ge...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. Mehrere Auftraggeber

Rz. 216 Besondere Aufmerksamkeit erfordert auch die Abrechnung bei mehreren Auftraggebern. Vertritt der Anwalt diese in derselben Angelegenheit, kann er die Gebühren nur einmal fordern. Jeder der Auftraggeber schuldet dabei allerdings nur die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre, § 7 Abs. 2 RVG. Die Man...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 9. Leitsatz: BGH, Urt. v. 10.11.2016 – IX ZR 119/14

Rz. 128 a) Ob ein für die Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarung sprechendes auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung des Anwalts und dem vereinbarten Honorar besteht, hängt davon ab, welche Vergütung nach Umfang und Schwierigkeit der im Rahmen des konkreten Mandats geschuldeten anwaltlichen Tätigkeit marktangemessen und adäquat ist. Die gesetzlichen Gebühren stell...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 13. Übernahmepflicht Beratungshilfe – Hinweispflicht des Rechtsanwalts auf Beratungshilfe

Beratungshilfe-Fälle stellen keine "Wunschmandate" der Beratungspersonen dar. Vielfach liegen die Gebühren deutlich "unter" den gesetzlichen Gebühren. Dennoch besteht eine Verpflichtung zur Übernahme. Der Rechtsanwalt kann die Beratungshilfe nach § 49a BRAO nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen. Wann ein solcher Grund vorliegt, ist in § 16a BORA geregelt. Für Steuer...mehr