Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 35 Strafsachen / (i) Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl

Rz. 99 Wird dagegen Einspruch eingelegt und dieser später wieder zurückgenommen, entsteht die Zusätzliche Gebühr (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV). Voraussetzung ist, dass noch keine Hauptverhandlung anberaumt ist oder die Rücknahme mehr als zwei Wochen vor dem anberaumten Hauptverhandlungstermin erklärt wird. Beispiel 45: Einspruchsrücknahme im gerichtlichen Verfahren...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 12 Ist der Anwalt nur mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, richtet sich die Gebühr nach Nr. 2100 VV. Dem Anwalt steht danach ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall. Insoweit will das LG Köln[14] auch ber...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 138 Der Anwalt erhält für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 133 Abs. 1 VwGO) die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 5 VV. Danach entsteht eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3506 VV. Endet der Auftrag vorzeitig, reduziert sich diese Gebühr gem. Nr. 3507 VV auf 1,1. Rz. 139 Bei Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöhen sich diese Gebühre...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Vertikale Aufteilung

Rz. 23 Zum einen sieht das RVG eine vertikale Aufteilung vor. Aufeinander folgende Tätigkeiten stellen häufig verschiedene Angelegenheiten dar. So sind jeweils eigene Angelegenheiten: Beratung, außergerichtliche Vertretung, Schlichtungsverfahren, Mahnverfahren, Rechtsstreit im Urkundenverfahren, Rechtsstreit im Nachverfahren oder nach Abstandnahme vom Urkundenverfahren, selb...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / VIII. Erstinstanzliche Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, einem Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof

Rz. 109 Erstinstanzliche Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (§ 50 VwGO), einem Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof (§§ 47, 48 VwGO) richten sich nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 VV. Danach erhält der Anwalt gem. Nr. 3300 Nr. 2 VV[39] für die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsg...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / bb) Vorangegangene Tätigkeit richtet sich nach dem RVG

Rz. 52 Ist im vorangegangenen Besteuerungs-, Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren eine Geschäftsgebühr angefallen, so ist diese zur Hälfte anzurechnen, höchstens jedoch zu 0,75 (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV). Sind dem gerichtlichen Verfahren mehrere anzurechnende Gebühren vorausgegangen, ist nur die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV hälftig anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / c) Verhältnis von einstweiligem Anordnungsverfahren zur Hauptsache

Rz. 189 Die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO sind gegenüber der Hauptsache eigene selbstständige Gebührenangelegenheiten (§ 17 Nr. 4 Buchst. c) RVG), sodass die Gebühren jeweils gesondert entstehen. Beispiel 83: Anfechtungsklage und Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung Gegen einen Bescheid (Wert: 5.000,00 EUR) legt der Anwalt Anfechtu...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / dd) Anrechnung

Rz. 23 Ebenso wie eine vereinbarte Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG oder eine bürgerlich-rechtliche Gebühr nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG mangels anderweitiger Regelung gem. § 34 Abs. 2 RVG anzurechnen ist, wird auch die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV in voller Höhe auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit angerechnet (Anm. Abs. 2 zu Nr. 2501 VV). Beispiel 8:...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / e) Einstweiligen Anordnungsverfahren und späteres Abänderungs- und Aufhebungsverfahren

Rz. 197 Wird nachträglich die Abänderung einer nach § 17 Nr. 4 Buchst. c) RVG ergangenen Entscheidung beantragt, handelt es sich zwar auch gegenüber der Hauptsache um eine selbstständige Angelegenheit (§ 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG). Ein Verfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. c) RVG und ein Abänderungsverfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG stellen jedoch nach § 16 Nr. 5 RVG nur ein...mehr

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§ 1 Einleitung / (1) Grundgebühr

Rz. 129 Zunächst einmal kommt eine Grundgebühr nach Nr. 5100 VV in Betracht. Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also nur in der ersten Angelegenheit der Verteidigertätigkeit entstehen, später nicht mehr. Rz. 130 Die Grundgebühr ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Anwalt bereits in einem Strafverfahren wegen derselben Ta...mehr

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§ 1 Einleitung / (3) Terminsgebühr

Rz. 134 Darüber hinaus erhält der Anwalt Terminsgebühren. Hier wird – im Gegensatz zu den Strafsachen – nicht zwischen der Teilnahme an der Hauptverhandlung und Terminen außerhalb der Hauptverhandlung, etwa Vernehmung vor der Polizei oder der Verwaltungsbehörde (Vorbem. 5.1.2, 5.1.3 VV), unterschieden. Rz. 135 Auch die Höhe der Terminsgebühren ist im Verfahren vor der Verwalt...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / ee) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 34 Neben den Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV und der Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV kann auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV) anfallen. Da diese Gebühr in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kaum praktische Bedeutung haben dürfte, wird insoweit auf die Ausführungen in § 13 Rdn 214 Bezug genommen.mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 250 Wird der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, so handelt es sich insoweit nach...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / III. Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung

Rz. 192 Die Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung wird wie eine Vollstreckung vergütet (Vorbem. 3.3.3 Nr. 4 VV). Rz. 193 Jede Vollziehungsmaßnahme, die sich nicht auf die Zustellung beschränkt, ist dabei nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 RVG eine eigene Angelegenheit. Rz. 194 Lediglich für die Zustellung einer Gebots-, Verbots- oder Unterlassungsverfügung steht de...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Die Verfahrensgebühr

Rz. 49 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt in der Zwangsvollstreckung zunächst einmal nach Nr. 3309 VV eine 0,3-Verfahrensgebühr, die sich bei Vertretung mehrerer Auftraggeber nach Nr. 1008 VV erhöhen kann (siehe hierzu Rdn 58 ff.). Die Gebühr entsteht bereits mit Auftragserteilung. aa) Einfache Vollstreckung ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / III. Gutachten

Rz. 7 Soll der Anwalt ein schriftliches Gutachten erstatten, gilt ebenfalls § 34 RVG und nicht Nr. 5200 VV. Der Anwalt soll auch hier eine Gebührenvereinbarung treffen (§ 34 Abs. 1 RVG), anderenfalls kann er wiederum lediglich eine angemessene Gebühr nach bürgerlichem Recht verlangen (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG), bei einem Verbraucher höchstens 250,00 EUR. Eine Begrenzung wie bei ...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in der Beratungshilfe richtet sich – da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt – nach Teil 2 VV und ist dort in Abschnitt 5 (Nrn. 2500 ff. VV) geregelt. Andere Gebühren entstehen nicht (Vorbem. 2.5 VV), wohl aber Auslagen nach Teil 7 VV (§ 46 RVG; Anm. Abs. 2 zu Nr. 7000 VV). Rz. 2 Anzuwenden ist darüber hinaus die Vorschrift der Nr. 1008 VV. ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / bb) Der Verteidiger wird erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren beauftragt

Rz. 195 Wird der Verteidiger erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren beauftragt, so erhält er zusätzlich eine Grundgebühr nach Nr. 5100 VV. Rz. 196 Darüber hinaus greift § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG nicht. Der erstmals beauftragte Anwalt erhält also bereits für das Einlegen der Rechtsbeschwerde die Verfahrensgebühr nach Nr. 5113 VV. Rz. 197 Hinsichtlich der weiteren Gebühren gilt...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Gerichtliches Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung

Rz. 229 Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens kann gegen den ergangenen Bescheid Anfechtungsklage erhoben werden. Auch ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung müsste möglich sein. Rz. 230 Schließt sich an das Verwaltungszwangsverfahren ein gerichtliches Verfahren über die Zwangsmaßnahme an, so gelten nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht gilt

Rz. 85 In sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen das GKG nicht gilt, sieht das Gesetz Betragsrahmengebühren vor. Hier ist also nicht nach dem Gegenstandswert abzurechnen (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RVG); die Höhe der Gebühr im Einzelfall bestimmt der Anwalt vielmehr nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG. aa) Betriebsgebühr Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betri...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 5. Mehrere Beweisverfahren vor Hauptsacheverfahren

Rz. 53 Möglich ist auch, dass in einem Hauptsacheverfahren mehrere einzelne Beweisverfahren vorausgehen.[13] Die Lösung ergibt sich in diesem Fall aus der zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 eingefügten Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG. Kommt es in einem gerichtlichen Verfahren zur Anrechnung mehrerer vorausgegangener Gebühren, die sämtlich anzurechnen sind, dann werden diese...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Prozessauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 A...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Vollstreckungsandrohung/Anzeige der Vollstreckungsabsicht

Rz. 54 Da die Verfahrensgebühr bereits für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information entsteht (Vorbem. 3 Abs. 2 VV), erhält der Anwalt die Verfahrensgebühr auch dann schon, wenn er nur eine Vollstreckung androht.[34] Beispiel 32: Bloße Vollstreckungsandrohung Der Anwalt ist beauftragt, die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 3.000,00 EUR...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / cc) Nachprüfungsverfahren

(1) Überblick Rz. 28 Kommt es nach einem Verwaltungsverfahren zu einem Nachprüfungsverfahren, also dem einem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden und der Nachprüfung des Verwaltungsaktes dienenden weiteren Verwaltungsverfahren (Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren oder Abhilfeverfahren), so erhält der Anwalt wiederum die Vergütung nach Teil 2 VV. Allerding...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Nicht als Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV bestellter Anwalt

Rz. 101 War der Anwalt nicht als Vollverteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV beauftragt, so kommen für ihn nur die Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 RVG sowie die Prüfungsgebühr nach Nr. 2102 VV in Betracht und Verfahrensgebühren für Einzeltätigkeiten nach Nrn. 4300 ff. VV, Ausnahme Adhäsionsverfahren (Vorbem. 4.3 Abs. 2 VV).mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG

Rz. 22 Unter den Voraussetzungen der §§ 249 ff. FamFG [11] kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV). Rz. 23 Der Gegenstandswert bestimmt sich...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 2. Wertgebühren

Rz. 8 Soweit für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt Wertgebühren anfallen, etwa bei Einziehung und verwandten Maßnahmen (Nr. 4142 VV) oder im Adhäsionsverfahren (Nrn. 4143 ff. VV), erhält er ab einem Wert von über 4.000,00 EUR ebenfalls geringere Gebühren. Anstelle der Gebührenbeträge des § 13 RVG sind für ihn ab einem Gegenstandswert von über 4.000,0...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (8) Nachfolgender Gesamtauftrag

Rz. 96 Wird der Anwalt zunächst als Terminsvertreter beauftragt und wird er später Verfahrensbevollmächtigter, so liegt nach § 15 Abs. 5 S. 1 RVG nur eine Angelegenheit vor, da der bisherige Auftrag erweitert wird. Die Gebühren entstehen nur einmal. Allerdings erhält der Anwalt dann die höheren Gebühren eines Verfahrensbevollmächtigten. Beispiel 53: Terminsvertreter und nach...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / IX. Revisionsverfahren

Rz. 53 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3206 ff. VV. Rz. 54 Die Verfahrensgebühr beläuft sich auch hier auf 1,6 (Nr. 3206 VV), die ermäßigte Verfahrensgebühr auf 1,1 (Nr. 3207 VV). Rz. 55 Die Terminsgebühr im Revisionsverfahren entsteht zu einem Gebührensatz von 1,5 (Nr. 3210 VV). Rz. 56 Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,3 (Nr...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 1. Überblick

Rz. 58 Werden mehrere Verfahren miteinander verbunden, so liegt ab dem Zeitpunkt der Verbindung nur noch eine einzige Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 RVG vor. Bis zur Verbindung bleiben die Verfahren dagegen selbstständige Angelegenheiten.[10] Die Gebühren fallen vor der Verbindung aus dem jeweiligen Wert der einzelnen Verfahren an, da es sich um eigene Angelegenheiten hand...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / VII. Beschwerden in Beschlussverfahren

Rz. 44 Hat das ArbG erstinstanzlich im Beschlussverfahren entschieden und wird hiergegen Beschwerde eingelegt, so gelten nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c) VV die Gebühren für das Berufungsverfahren entsprechend. Der Anwalt erhält also die Gebühren nach den Nrn. 3200 ff. VV. Rz. 45 Kommt es zu einer Einigung, erhält der Anwalt eine 1,3-Einigungsgebühr (Anm. Abs. 1 zu Nr. 100...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 3. Beschwerdeverfahren

Rz. 164 Während nach der bisherigen Fassung des RVG in Beschwerdeverfahren nach § 87 Abs. 1 ArbGG i.V.m. den Personalvertretungsgesetzen die allgemeinen Beschwerdegebühren der Nrn. 3500 ff. VV anzuwenden waren, entstehen seit Inkrafttreten des 2. KostRMoG gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. d) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens, also die Gebühren nach den Nrn. 3200 ff. V...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Grundsatz

Rz. 115 Neben den Gebühren und Auslagen für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach Nr. 7008 VV auch Ersatz der von ihm abzuführende Umsatzsteuer verlangen. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem gültigen Steuersatz bei Beendigung oder Erledigung der Angelegenheit. Rz. 116 Das RVG regelt die Abrechnung der Umsatzsteuer als Auslagentatbestand, obwohl es sich streng genom...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Überblick

Rz. 64 Im gerichtlichen Verfahren erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht erhält der Anwalt die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Rz. 65 Probleme bereitet in der Praxis die Abrechnung mehrerer gleichartiger zeitgleich betriebener Verfahren. Nach zutreffender Ansicht ist jedes Verfahren eine Angelegenheit, sodass die Gebühren in jedem Verfahren gesondert anfallen.[15] Zum...mehr

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§ 35 Strafsachen / a) Überblick

Rz. 194 Im Revisionsverfahren erhält der Verteidiger die Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV (Nrn. 4130 ff. VV). Rz. 195 Die Gebührenrahmen sind unabhängig davon, vor welchem Gericht die Revision stattfindet (OLG oder BGH). Sie sind ferner unabhängig davon, ob gegen ein erstinstanzliches Urteil Revision oder Sprungrevision oder ob gegen ein Berufungsurteil Re...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 4. Zurückverweisung an das Berufungsgericht

Rz. 78 Wird auf die Revision hin die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen,[33] ist das erneute Verfahren vor dem Berufungsgericht gem. § 21 Abs. 1 RVG eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren erneut entstehen. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Berufungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Berufungsverfahrens nach Zurückverweisung anzurec...mehr

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§ 35 Strafsachen / X. Vergütung in Verfahren über die Erinnerung und Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 278 In Verfahren über oder erhält der Anwalt nicht die Gebühren nach Teil 4 VV, sondern die Gebühren nach Teil 3 VV. Rz. 279 Der Anwalt erhält also in jedem der vorgenannten Verfahren die Verg...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 196 Die Vergütung in Verbundverfahren richtet sich nach Teil 3 VV. Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 197 Zu beachten ist, dass die Ehesache und die Folgesachen gem. § 16 Nr. 4 RVG nur eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG bilden, sodass der Anwalt die Gebühren nur einmal erhält, allerdings aus den nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusamm...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Überblick

Rz. 5 Wird der Anwalt in der Zwangsvollstreckung beauftragt, erhält er die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 3309, 3310 VV. Hinzu kommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Daneben erhält der Anwalt seine Auslagen nach Teil 7 VV. Rz. 6 Die Gebühren der Nrn. 3309, 3310 VV sind nicht nur auf die Vertretung des Gläubigers anwendbar,...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Überblick

Rz. 175 In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erhält der Anwalt gesonderte Gebühren, da es sich um eigene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 4 RVG). Die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV entstehen also gegenüber der Hauptsache gesondert in Verfahrenmehr

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§ 1 Einleitung / (2) Betriebsgebühr

Rz. 106 Neben der Grundgebühr entsteht in jeder Angelegenheit – auch in der Strafvollstreckung, in der eine Grundgebühr nicht entstehen kann – immer eine Betriebsgebühr. In der Regel handelt es sich um eine Verfahrensgebühr, die für das Betreiben des Geschäfts entsteht und bereits mit Entgegennahme der Information ausgelöst wird (Vorbem. 4 Abs. 2 VV). Nur für die Vorbereitun...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XIV. Sonstige Angelegenheiten

Rz. 92 In sonstigen Angelegenheiten wie Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren, in der Zwangsvollstreckung etc. gelten die gleichen Gebühren wie in allgemeinen Verwaltungssachen (siehe § 29 Rdn 208 ff.). Rz. 93 Für das selbstständige Beweisverfahren in finanzgerichtlichen Verfahren gelten die Regelungen der ZPO (§ 82 FGO). Insoweit kann auf die Ausführungen zu den zivilrechtlich...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 1. Beweisverfahren in zivilgerichtlichen Verfahren

Rz. 2 Im selbstständigen Beweisverfahren vor den Zivilgerichten nach den §§ 485 ff. ZPO erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie im ordentlichen Rechtsstreit, also nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 3 Das selbstständige Beweisverfahren ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene selbstständige Gebührenangelegenheit,[1] da es in den §§ 16, 19 R...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Einigungsgebühr

aa) Überblick Rz. 79 Auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Hier kommen zwei Varianten in Betracht: bb) Zahlungsvereinbarung (1) Überblick Rz. 80 Mit dem 2. KostRMoG ist zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr fü...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 1. Überblick

Rz. 12 Werden in einem gerichtlichen Verfahren Gegenstände mit verglichen, die in einem anderen gerichtlichen Verfahren anhängig sind, so wirkt sich dieser Mehrwert auf die Gebühren des Verfahrens aus, in dem der Vergleich geschlossen wird. Andererseits sind dann aber auch Anrechnungsvorschriften zu beachten, die verhindern sollen, dass der Anwalt aus denselben Gegenständen ...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / aa) Verfahrensgebühr

(1) Volle Verfahrensgebühr Rz. 27 Für seine Tätigkeit im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV. Deren Höhe beläuft sich grundsätzlich auf die Höhe der Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird; der Gebüh...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Zahlungsvereinbarung

(1) Überblick Rz. 80 Mit dem 2. KostRMoG ist zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante, die zunächst in nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV geregelt war und jetzt in als Nr. 1000 Nr. 2 VV inhaltsgleich neu geregelt worden ist, werden die Fälle erfasst werden in denenmehr

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§ 1 Einleitung / (8) Einigungsgebühren

Rz. 125 Auch im Strafverfahren kommen Einigungsgebühren in Betracht.mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / aa) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren bereits tätig

Rz. 27 War der Anwalt bereits im Hauptsacheverfahren beauftragt, gilt auch für ihn § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG. Das Verfahren über die Gehörsrüge zählt zur Hauptsache, sodass keine gesonderte Vergütung anfällt. Beispiel 11: Nachträglicher Auftrag zur Gehörsrüge Nach Abweisung der Klage durch das SG erhält der Verfahrensbevollmächtigte des Klägers den Auftrag, Gehörsrüge zu e...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Einzeltätigkeiten

Rz. 127 Für bloße Einzeltätigkeiten gilt Nr. 5300 VV.mehr