Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGS 11/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit aktueller Rspr. zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe sowie zum Insolvenzrecht (S. 481). Aus Anlass der Entscheidung des OLG Hamburg (S. 497) befasst sich N. Schneider im Aufsatz auf S. 485 mit der Abrechnung der Vergütung bei Fortsetzung eines Rechtsstreits für die Erben nach dem Tode des bisherigen Mandanten. Nach der Rspr. setzt sich...mehr

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AGS 11/2024, Einwand der fe... / II. Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz

1. Zulässigkeit Nach den Ausführungen des – Einzelrichters – des BFH war die von dem Kläger persönlich eingelegte Erinnerung zulässig. Gem. § 66 Abs. 5 S. 1 GKG können nämlich Anträge und Erklärungen im Erinnerungsverfahren ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten schriftlich eingereicht werden. Dies hat auch zur Folge, dass vor dem BFH kein Vertretungszwang besteht (BFH BFH/NV...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftpflichtansprüche

Rz. 135 Nach den Versicherungsbedingungen sind nur Ansprüche versichert, die sich auf gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts stützen lassen, es sei denn, hiervon wird einvernehmlich abgewichen. Ob der Geschädigte den Anspruch aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigen gesetzlichen (Spezial-)Bestimmungen herleitet, spielt dabei keine Rolle...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Deckungsanspruch bei Streit über das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen

Rz. 69 Angesichts der großen Bedeutung, welche die Deckungszusage für den Versicherungsnehmer hat, ist dieser natürlich daran interessiert, dass der Rechtsschutzversicherer so schnell wie möglich über die Deckungsfrage entscheidet und – bei Bejahung des Versicherungsschutzes – Deckungszusage erteilt. Gelegentlich meinen die Rechtsschutzversicherer, hierzu noch nicht in der L...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / D. Verwahrungsanweisung

Rz. 10 Zu einer Verwahrung von Geld muss ein Antrag der Beteiligten vorliegen (Verwahrungsanweisung, die der Notar angenommen hat). Nach § 57 Abs. 4 BeurkG ist bei der Vereinbarung der Verwahrungsanweisung, deren Ergänzung, Änderung und auch beim Widerruf die Schriftform zu wahren. Wenn im Rahmen eines Immobilienkaufvertrags eine Kaufpreisverwahrung durchgeführt wird, ist di...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 81 Der für die gesamte Schadensversicherung geltende Forderungsübergang, den § 86 VVG vorsieht, wird für die Rechtsschutzversicherung in § 17 Abs. 8 ARB (Nr. 4.1.8 ARB 2012; § 20 Abs. 2, 3 ARB 75) wiederholt und etwas erweitert. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Rechtsschutzversicherer getragen hat, gehen mit ihrer Entsteh...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Literaturtipps

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§ 11 Heilwesenversicherung / G. Muster: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer An das _________________________, Landgericht _________________________ Klage des Herrn Dr. D aus _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die V-Versicherungs-AG in _________________________, vertreten durch d...mehr

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ZErb 11/2024, Keine Vergütu... / 2 Anmerkung

Ein mit dem anwaltlichen Nachlasspfleger in einer Partnergesellschaft verbundener Partner-Rechtsanwalt hat mit dem Nachlasspfleger zusammen einen mittellosen Nachlass bearbeitet. Der Bezirksrevisor wendet sich gegen den Vergütungsfestsetzungsauftrag des Nachlasspflegers mit der Begründung, dass nur die vom Nachlasspfleger persönlich erbrachten Tätigkeiten und damit die diesbe...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / B. Muster: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

Rz. 53 Bei dem nachstehenden Muster habe ich mich teilweise an einem Muster orientiert, das noch zum alten WEG-Recht erschien.[41] Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung I. Teilungserklärung § 1 Begriffe Das Grundstück ist das im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ______________________...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / E. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum (Direktzahlung)

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, Direktzahlung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen in _________________________:mehr

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B / 12 Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 783]

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P / 13 Psychosoziale Prozessbegleitung [Rdn 2638]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 5. Ansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt aus übergegangenem Recht

Rz. 95 Zunächst einmal besteht ein Auskunftsanspruch des Rechtsschutzversicherers, der einen Prozess vorfinanziert hat, gegen den Anwalt aus übergegangenem Recht, um mögliche Herausgabeansprüche zu ermitteln.[118] In der Rechtsprechung zunehmend zu beobachten sind allerdings Fälle, in denen der Rechtsschutzversicherer gegen den Rechtsanwalt seines Versicherungsnehmers gericht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.2 Umfang der Anschaffungskosten (S. 2)

Rz. 204 § 17 Abs. 2a S. 2 EStG bestimmt, dass zu den Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG auch die Anschaffungsnebenkosten (das Gesetz spricht von "Nebenkosten") und die nachträglichen Anschaffungskosten gehören. Die Vorschrift korrespondiert mit § 255 Abs. 1 S. 2 HGB, der für den handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegriff, der auch im Steuerrecht gilt,[1] eine ver...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.11 Mahnbescheid und Klage

Ist die Entscheidung des Steuerberaters getroffen worden, dass er gerichtlich vorgehen will, sollte er das Mandat niederlegen, weil gerichtliche Schritte ohne Mandatsniederlegung standesrechtlich bedenklich sein könnten. Der Berater muss auch abwägen, ob er nun selbst tätig wird oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Einen Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) darf der Steuerberater unab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentumsgesetz (WE... / 1.5 WEG-Reform 2007 und 2020

Infolge der Entscheidung des BGH zur Nichtigkeit sog. "Zitterbeschlüsse"[1] wurde Reformbedarf laut, der in einer ersten Gesetzesinitiative 2004 mündete. Dieser erste Regierungsentwurf erwies sich als wenig brauchbar. Ein neuer Diskussionsentwurf ebnete dann den Weg zu einer umfassenden Reform des WEG im Jahr 2007. Wiederum grundlegend geändert wurde das Wohnungseigentumsges...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 3.1 Erforderliche Erhaltungsmaßnahme

Ein Bedenkenhinweis empfiehlt sich stets dann, wenn die Gefahr besteht, dass erforderliche Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung mehrheitlich abgelehnt werden. Insbesondere in kleineren Gemeinschaften werden an sich dringend erforderliche Sanierungs- oder Reparaturmaßnahmen wegen der mitunter hohen Kosten gerne aufgeschoben. Sagen sich hier die Wohnungseig...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.5.1 Kassenbestand

Rz. 96 Im Kassenbestand werden in- und ausländisches Bargeld und z. B. Briefmarken ausgewiesen. Zum Kassenbestand gehören alle Euro-Noten- und Euro-Münz-Bestände. Hinzu kommen die Sortenbestände und ausländische Münzen, die zum Kurs des Abschlussstichtags umzurechnen sind. Zum Kassenbestand zählen auch alle Wertzeichen/-marken, wie Brief-, Steuer-, Gerichtskosten- oder ähnli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 130 Der Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" (§ 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB) stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Aufwendungen auszuweisen sind, die keinem anderen Aufwandsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Der Ausweis unter diesem Posten erfolgt ungeachtet der Regelmäßigkeit und Periodenzugehörigkeit der Aufwendungen oder einer gg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2 Ausgabe von Anteilen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 118 § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB schreibt vor, dass der Betrag – das Aufgeld oder Agio –, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird, als Kapitalrücklage auszuweisen ist. Bei der AG, der SE oder der KGaA kann ein als Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB auszuweisender ...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 4 Entscheidung durch Urteil

Soweit die Klage Erfolg hat, hängt der Urteilsausspruch (Urteilstenor) von der Art und dem Ziel der Klage ab. Bei einer Anfechtungsklage wird der angefochtene Bescheid aufgehoben.[1] Bei einer Änderung von Bescheiden, die einen Geldbetrag festsetzen oder feststellen, muss das FG den Bescheid entsprechend ändern, z. B. die Steuern selbst festsetzen[2], es sei denn, es überläs...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 2.4 Inhalt der Klage

Die Klage muss ("Muss-Inhalt") den Kläger, die beklagte Behörde, den angefochtenen Bescheid und die Einspruchsentscheidung und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.[1] Unter Gegenstand des Klagebegehrens ist der Streitpunkt, weswegen Klage erhoben wird, zu verstehen. Es muss in kurzen Worten der konkrete Sachverhalt dargelegt werden, dessen Würdigung durch das FA beanstan...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.1 Unpünktliche Mietzahlung

Hauptanwendungsfall des § 543 Abs. 1 BGB wird wie bei § 554a BGB a. F. die laufende unpünktliche Mietzahlung durch den Mieter sein. Da es sich insofern um die Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag handelt, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach einer erfolglosen Abmahnung zulässig (§ 543 Abs. 3 BGB). Abmahnung In einer Abmahnung wegen laufend unpünktlicher Zahlung mu...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und Gerichtskosten für den Abschluss von Mehrvergleichen in Familiensachen

Der Abschluss eines Vergleichs löst besondere Anwaltskosten und teilweise auch Gerichtskosten aus, was insbesondere dann zu beachten ist, wenn dem Mandanten Verfahrenskostenhilfe (VKH) bewilligt wurde. Zum einen kann die befreiende Wirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO für die Gerichtskosten nur im Umfang der erfolgten VKH-Bewilligung eintreten. Zum anderen bestimmt sich der V...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 2. Gerichtskosten

Gesonderte Gerichtsgebühren entstehen nicht, wenn der Vergleich lediglich die gerichtlich anhängigen Ansprüche umfasst. Die Vergleichsgebühr der Nr. 1500 FamGKG KV fällt nur an, soweit der Vergleich nicht anhängige Ansprüche umfasst. Auch wenn ein Vergleich im VKH-Bewilligungsverfahren geschlossen wird, fällt keine Gerichtsgebühr an (Anm. S. 1 zu Nr. 1500 FamGKG KV). Die Beend...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 3. Gerichtskosten

Für den Abschluss eines Mehrvergleichs entsteht eine 0,25-Gebühr nach Nr. 1500 FamGKG KV. Nach dem genauen Wortlaut der Regelung fällt die Gebühr nur an, soweit ein Vergleich über nicht gerichtlich anhängige Gegenstände geschlossen wird. Die Gebühr kann deshalb nicht nach dem gesamten Vergleichswert, sondern nur nach dem Mehrwert erhoben werden. Beispiel 5 In einer Kindesunte...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 2. Gerichtskosten

Wird eine gerichtliche Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen, entsteht eine Vergleichsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG KV nur dann, wenn der verglichene Gegenstand weder im Verbundverfahren noch als isolierte Familiensache anhängig gewesen ist. Es ist deshalb zwischen den beiden Konstellationen zu unterscheiden:mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

Im Hinblick auf die für den Abschluss des Vergleichs entstehenden zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten muss deshalb darauf geachtet werden, dass die Kosten auch tatsächlich von der VKH-Bewilligung abgegolten sind. Dabei ist zwischen den folgenden Konstellationen zu unterscheiden, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll:mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

1. Der Vergleich beschränkt sich auf gerichtlich anhängige Ansprüche;mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

3. Es handelt sich um einen Scheidungsfolgenvergleich, der auch gerichtlich nicht anhängige Ansprüche umfasst.mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

2. Der Vergleich umfasst gerichtlich nicht anhängige Ansprüche (Mehrvergleich);mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / I. Vergleich beschränkt sich auf anhängige Ansprüche

1. Anwaltsvergütung Bei Abschluss eines Vergleichs, der lediglich solche Ansprüche umfasst, die Gegenstand des Verfahrens sind, für das VKH bewilligt wurde, sind aus der Staatskasse sämtliche Gebühren zu erstatten. Das gilt auch für die Einigungsgebühr der Nrn. 1003, 1004 VV. Die VKH-Bewilligung erstreckt sich folglich automatisch auf den Vergleich, ohne dass es einer besonde...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

Der Abschluss eines Vergleichs löst besondere Anwaltskosten und teilweise auch Gerichtskosten aus, was insbesondere dann zu beachten ist, wenn dem Mandanten Verfahrenskostenhilfe (VKH) bewilligt wurde. Zum einen kann die befreiende Wirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO für die Gerichtskosten nur im Umfang der erfolgten VKH-Bewilligung eintreten. Zum anderen bestimmt sich der Ve...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / II. Vergleich umfasst auch nicht anhängige Ansprüche (Mehrvergleich)

1. Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für den Mehrvergleich Erstreckt sich der Vergleich auf nicht anhängige Ansprüche, bedarf es einer ausdrücklichen Erstreckung der VKH-Bewilligung auch auf diesen Vergleich. Eine automatische Erstreckung auf die nicht anhängigen Ansprüche erfolgt nicht. Das gilt, wenn der Vergleich sowohl anhängige als auch nicht anhängige Ansprüche umfa...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / III. Abschluss eines Scheidungsfolgenvergleichs

1. Anwaltsvergütung Besonderheiten gelten für den Scheidungsfolgenvergleich. Gem. § 48 Abs. 3 S. 1 RVG erstreckt sich die in einer Ehesache erfolgte Beiordnung im Fall des Abschlusses eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV auf alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten. Es handelt sich um eine automatische Erstreckung der VKH-Beiordnung, sodass es einer aus...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 1. Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für den Mehrvergleich

Erstreckt sich der Vergleich auf nicht anhängige Ansprüche, bedarf es einer ausdrücklichen Erstreckung der VKH-Bewilligung auch auf diesen Vergleich. Eine automatische Erstreckung auf die nicht anhängigen Ansprüche erfolgt nicht. Das gilt, wenn der Vergleich sowohl anhängige als auch nicht anhängige Ansprüche umfasst, nur für letztere. Eine stillschweigende Erstreckung der V...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 1. Anwaltsvergütung

Bei Abschluss eines Vergleichs, der lediglich solche Ansprüche umfasst, die Gegenstand des Verfahrens sind, für das VKH bewilligt wurde, sind aus der Staatskasse sämtliche Gebühren zu erstatten. Das gilt auch für die Einigungsgebühr der Nrn. 1003, 1004 VV. Die VKH-Bewilligung erstreckt sich folglich automatisch auf den Vergleich, ohne dass es einer besonderen Bewilligung ode...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 1. Anwaltsvergütung

Besonderheiten gelten für den Scheidungsfolgenvergleich. Gem. § 48 Abs. 3 S. 1 RVG erstreckt sich die in einer Ehesache erfolgte Beiordnung im Fall des Abschlusses eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV auf alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten. Es handelt sich um eine automatische Erstreckung der VKH-Beiordnung, sodass es einer ausdrücklichen VKH-Bew...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 2. Anwaltsvergütung

Ist VKH auch für den Mehrvergleich bewilligt, erhält der beigeordnete Anwalt wegen § 48 Abs. 1 S. 2 RVG aus der Staatskasse sämtliche Gebühren erstattet, die für den Abschluss des Vergleichs anfallen. Die Regelung wurde durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 eingeführt. Damit sollte die in der Rspr. strittige Frage des Umfangs des gegen die Staatskasse bestehenden Vergütungsans...mehr

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FF 10/2024, Tücken und Haftungsfallen bei der Kostenregelung

Es kann für die Verfahrensbeteiligten eines familiengerichtlichen Verfahrens einen erheblichen Unterschied machen, ob die Kostenregelung durch gerichtlichen Beschluss erfolgt oder in einem gerichtlichen Vergleich. Ist beispielsweise in einem gerichtlichen Verfahren auf Gesamtschuldnerausgleich als sonstige Familiensache, für das die Antragstellerin die Gerichtskostenvorauszah...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 6.3 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.3.2024 – 2 WF 156/23

1. Haben die Beteiligten in einem Umgangsverfahren eine unklare und nicht vollstreckbare Vereinbarung über die Aufteilung der Kosten getroffen, ist eine gerichtliche Entscheidung über die Kosten veranlasst. 2. Zu den Voraussetzungen der Hinzuziehung von als Ergänzungspfleger bestellten Pflegeeltern als Beteiligte nach § 7 Abs. 2 und 3 FamFG. 3. Es entspricht in aller Regel nic...mehr

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FoVo 10/2024, Gründe für di... / 2. Der zweite Fall: der Schuldner, der sich trennt

Beispiel Der Schuldner gibt im Rahmen der Kontaktaufnahme an, dass er gerade in Scheidung lebe. Er habe bereits den Scheidungsantrag gestellt. Die Situation nehme seine finanziellen Möglichkeiten sehr in Anspruch, da er nun einen eigenen Hausstand unterhalte und er von seinem Ehegatten noch keinen Unterhalt bekomme. Mehr als nur eine Möglichkeit: Den Zugewinn be(tr)achten Die ...mehr

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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AGS 10/2024, Beschwerdefris... / IV. Keine abweichende verfassungskonforme Auslegung

Auch der Senat sieht keinen Anlass für eine vom Antragsteller für geboten gehaltene verfassungskonforme Auslegung und Anwendung der Verweisungsvorschrift des § 166 S. 1 VwGO dergestalt, dass die Monatsfrist des § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO für die verwaltungsgerichtliche Beschwerde gegen ablehnende PKH-Beschlüsse Anwendung findet. Das Grundgesetz gebietet eine weitgehende Angleichun...mehr

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AGS 10/2024, In diesem Heft

Hagen Schneider befasst sich im Aufsatzteil mit den Anwalts- und Gerichtskosten bei Abschluss von Mehrwertvergleichen in Familiensachen (S. 433 ff.). Gerade in Familiensachen sind Mehrwertvergleiche an der Tagesordnung, man denke nur an die Scheidungsverbundverfahren, in denen häufig Folgenvergleiche über nicht anhängige Familiensachen geschlossen werden. Burhoff (S. 440 ff.)...mehr

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zfs 10/2024, Erforderliche ... / 2 Aus den Gründen:

…“Die gemäß §§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567 ff. ZPO i.V.m. § 11 RPflG statthafte und auch ansonsten verfahrensrechtlich zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin vom 12.9.2023 hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 28.8.2023 und zur Zurückweisung des diesem zugrundeliegenden Kostenfestsetzungsantrages der Beklagten vom 13.6.2023. ...mehr

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AGS 10/2024, Einmaliger Anf... / II. Pauschale kann für den gesamten Rechtsstreit nur einmal verlangt werden

Nach § 162 Abs. 2 S. 3 VwGO können "Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden an Stelle ihrer tatsächlichen notwendigen Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen den in Nr. 7002 der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmten Höchstsatz der Pauschale fordern." Dieser Höchstsatz der Pauschale beträgt derzeit 20,00 EUR. Durch § 162 ...mehr

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A / 21 Akteneinsicht, Anfertigung eines Aktenauszugs [Rdn 240]

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