Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten- Gebühren

Rz. 14 Das Verfahren nach Abs. 1 und Abs. 2 löst keine gesonderten Gerichtskosten aus. Jeder Versuch einer gütlichen Erledigung löst stets eine (gestaffelte) Gerichtsvollziehergebühr aus: Bei isolierter Beauftragung bleibt es bei einer Gebühr von 16 EUR (Nr. 207 KV GVKostG als Anlage zu § 9 GVKostG). Für die übrigen Fälle, also gleichzeitigem Auftrag für Einholung einer Ver...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten – Gebühren

Rz. 12 Gerichtskosten entstehen keine. Stellt der Gläubiger das Ersatzstück oder leistet den Geldbetrag, ist ihm der Wert i. R.d. Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 ZPO) gem. Abs. 2 Satz 3 vorab aus dem Versteigerungserlös zu erstatten. Der Gerichtsvollzieher erhält eine Gebühr i. H. v. 26,00 EUR gem. Nr. 205 KV als Anlage zu § 9 GvKostG. Neben dieser Gebühr wird gegebene...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Gebühren – Kosten

Rz. 26 Gerichtskosten entstehen keine. Der Gerichtsvollzieher erhält nach Nr. 260 KV als Anlage zu § 9 GvKostG eine Gebühr in Höhe von 33 EUR. Gleiches gilt für die Übermittlung eines mit eidesstattlicher Versicherung abgegebenen Vermögensverzeichnisses an einen Drittgläubiger (§ 802d Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO; Nr. 261 KV als Anlage zu § 9 GvKostG). Ein Verzicht hierauf ist ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.1 Buchhypothek

Rz. 19 Rz. 19a Anhang – Antrag auf Eintragung der Pfändung im Grundbuch (Buchhypothek) An das Amtsgericht - Grundbuchamt - Az.: ... In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, die Pfändung der im Grundbuch von (genaue Bezeichnung) eingetragenen Hypothek im Grundbuch einzutragen und, soweit n...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten – Gebühren

Rz. 15a Gerichtskosten: Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) entsteht eine Festgebühr gem. Nr. 2114 in Höhe von 20 EUR. Der Gerichtsvollzieher erhält nach Nr. 270 KV als Anlage zu § 9 GvKostG eine Gebühr in Höhe von 39 EUR. Wird der Gerichtsvollzieher auf Verlangen zur Nachtzeit (§ 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO) oder an einem Sonnabend, Sonnt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten – Gebühren

Rz. 27 Gerichtskosten fallen keine an. Der Gerichtsvollzieher erhält für seine Tätigkeit nach Abs. 1 52,00 EUR gem. Nr. 300 als Anlage zu § 9 GvKostG zzgl. Auslagen (Nrn. 700, 702, 703, 711 als Anlage zu § 9 GvKostG) und ggf. einen Zeitzuschlag gem. Nr. 500 als Anlage zu § 9 GvKostG. Dies gilt nicht bei einer Versteigerung im Internet. Wird nach Anordnung ein Dritter (§ 825 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren

Rz. 14 Wird auf Antrag des Gläubigers gem. Abs. 1 Satz 3 der zuständige Gerichtsvollzieher durch das Vollstreckungsgericht bestimmt, fallen hierfür keinerlei Gerichtskosten an. Entsprechendes gilt auch für das Verfahren der Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO (Abs. 2 Satz 2). Für seine Tätigkeit erhält der Gerichtsvollzieher eine Gebühr nach KV Nr. 205 GvKostG sowie ggf....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kosten

Rz. 9 Die Klage zählt nicht zur Vollstreckungsangelegenheit und ist daher nicht mit der Gebühr nach Nr. 3309 RVG VV abgegolten. Sie ist vielmehr eine gesonderte bürgerliche Rechtsstreitigkeit i. S. d. Teils 3 nach VV RVG, sodass der beauftragte Rechtsanwalt die Verfahrens- und Terminsgebühr, ggf. Einigungsgebühr (Nrn. 3100, 3104, 1000, 1003 RVG VV) zu beanspruchen hat. An Ge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Kosten – Gebühren

Rz. 16 Gerichtskosten entstehen keine. Der Gerichtsvollzieher erhält nach Nr. 260 KV als Anlage zu § 9 GvKostG eine Gebühr in Höhe von 33 EUR. Für die Übermittlung eines mit eidesstattlicher Versicherung abgegebenen Vermögensverzeichnisses an einen Drittgläubiger (§ 802d Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO) entsteht ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 33 EUR (Nr. 261 KV als Anlage zu § ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 30 Da das Gericht nicht tätig wird, entstehen für die Vorpfändung keine Gerichtskosten. Auch das Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO ist gerichtsgebührenfrei. Für das Beschwerdeverfahren entsteht eine Gebühr nach Nr. 2121 KV GKG, für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach Nr. 2124 KV GKG. Der Gerichtsvollzieher erhält für das Anfertigen einer Vorpfändung auf Antrag des Gläub...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 15 Kosten/Gebühren/Wert

Rz. 40 An Gerichtskosten fällt gem. Nr. 2111 KV GKG eine streitwertunabhängige Festgebühr von 20 EUR für eine Entscheidung des Prozessgerichts an (OLG Nürnberg, AGS 2018, 406). Daher kommt eine Streitwertfestsetzung von Amts wegen nicht in Betracht. Eine ungeachtet dessen vorgenommene Streitwertfestsetzung ist gegenstandslos und entfaltet keine Wirkung, ist aber auf eine Bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten/Gebühren/Streitwert

Rz. 23 An Gerichtskosten fällt gem. Nr. 2111 KV GKG eine Festgebühr von 20 EUR an. Entstehende Auslagen (Sachverständigenkosten) sind gesondert zu erstatten (Nr. 9005 KV GKG). Die Höhe der Kostenvorschussvorauszahlung nach Abs. 2 für eine sachverständige Erstellung eines Buchauszugs (hier zur Ermittlung von Provisionsansprüchen einer Telefonverkäuferin) ist nicht unangemesse...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Kosten – Gebühren

Rz. 226 An Gerichtskosten entsteht eine Festgebühr von 20 EUR gem. Nr. 2111 KV GKG. Hierfür besteht Vorschusspflicht gem. § 12 Abs. 6 GKG. Dies gilt nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829a ZPO. Die Vorschusspflicht entfällt ebenso bei arbeitsgerichtlichen Titeln (vgl. § 11 GKG). Innerhalb des Rechtszuges gelten mehre...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Kosten/Gebühren

Rz. 37 An Gerichtskosten fällt gem. Nr. 2111 KV GKG eine streitwertunabhängige Festgebühr von 20 EUR für eine Entscheidung des Prozessgerichts an. Wird das Zwangsgeld i. R.d. Forderungspfändung zugunsten der Staatskasse beigetrieben, so fällt für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ebenfalls eine Festgebühr von 20 EUR an (Nr. 2111 KV GKG). Der Gerichtsvollzieher erhält e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten – Gebühren

Rz. 40 Gerichtskosten entstehen keine. Der Gerichtsvollzieher erhält nach Nr. 260 KV als Anlage zu § 9 GvKostG eine Gebühr in Höhe von 33 EUR. Für die Übermittlung eines mit eidesstattlicher Versicherung abgegebenen Vermögensverzeichnisses an einen Drittgläubiger (§ 802d Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO) entsteht ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 33 EUR. Kein neuer Auftrag zur Abga...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten/Gebühren/Kostenerstattung

Rz. 52 Gerichtskosten fallen keine an. Dem Gerichtsvollzieher steht eine Gebühr i. H. v. 98,- EUR gem. Nr. 240 KV GvKostG, ggf. ein Zeitzuschlag von 20,- EUR pro angefangener Stunde gem. Nr. 500 KV GvKostG zu, falls drei Stunden überschritten wurden. Wenn im Protokoll die frei ersichtlichen beweglichen Sachen zu dokumentieren sind und der Gerichtsvollzieher bedient sich elek...mehr

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ZErb 02/2020, Einsetzung ei... / 1 Gründe

1. Der Beteiligte zu 1) wurde im Jahr 1988 wegen eines frühkindlichen Hirnschadens entmündigt; seit dem Jahr 1992 besteht eine rechtliche Betreuung für alle Angelegenheiten, auch für den Bereich der Vermögenssorge. Vormund, bzw. Betreuerin war zunächst seine Mutter; nach deren Versterben dann seine Schwester. Die Betreuung wurde zuletzt mit Beschl. v. 24.10.2012 bis zum 24.1...mehr

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AGS 02/2020, Keine Gerichts... / 3 Anmerkung

Die Ausführungen des LSG sind rechtlich sicherlich interessant. Allerdings dürfte die Kostengrundentscheidung nichts mit der Frage zu tun haben, ob Gerichtkosten erhoben werden. Die Kostengrundentscheidung regelt, wer die Kosten zu tragen hat. Darüber ist im Erkenntnisverfahren nach den Vorschriften des SGG zu entscheiden. Darüber, welche Kosten anfallen, ist dagegen im Kosten...mehr

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AGS 02/2020, Vergütung bei ... / 1 Sachverhalt

Die Ehe des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann) und der Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) ist seit Januar 2011 geschieden. Der Ehemann erhob im April 2011 gegen die Ehefrau beim LG eine auf Gesamtschuldnerausgleich gerichtete Klage. Das LG wies die Klage als unzulässig ab und begründete dies u.a. damit, dass es sich um eine Familiensache handele, für die das LG unzu...mehr

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FoVo 02/2020, Kurz zusammen... / 1 I. Der Fall in aller Kürze

Sicherungshypothek trotz Zug-um-Zug-Verurteilung Aufgrund eines Urteils wurde der Schuldner mit seiner Ehefrau verurteilt, als Gesamtschuldner Zug um Zug gegen die Rückübertragung einer Eigentumswohnung 260.000 EUR zu zahlen. Obwohl die Rückübertragung noch nicht stattgefunden hatte, ließ der Gläubiger eine Zwangssicherungshypothek über 134.500 EUR auf dem Grundstück des Schu...mehr

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FoVo 02/2020, Kurz zusammen... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Richtiges Rechtsmittel ist die Beschwerde nach § 71 GBO Bei der Eintragung einer Sicherungshypothek im Wege der Zwangsvollstreckung (§ 866 ff. ZPO) wird das Grundbuchamt nach Ansicht des OLG als Vollstreckungsorgan tätig. Die Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes erstreckt sich dabei nicht nur auf die grundbuchrechtlichen, sondern auch auf die vollstreckungsrechtlichen Vorauss...mehr

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AGS 02/2020, Erstattung von... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 165, 151 VwGO statthafte Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist zulässig, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Der angefochtene Beschluss findet seine rechtliche Grundlage in § 162 Abs. 1 u. 2 VwGO. Danach gehören zu den erstattungsfähigen Kosten die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolg...mehr

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AGS 02/2020, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist nicht begründet. Eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV ist unter Berücksichtigung der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV im Verfahren angefallen. Nach § 197 Abs. 1 S. 1 SGG setzt der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszuges auf Antrag der Beteiligten oder ihrer Bevollmächtigten den Betrag der zu erstattenden Kosten fest. Nach § 193 Abs. 2 SGG sind Kosten...mehr

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FoVo 02/2020, Die anwaltlic... / II. Nicht auf Gebühren verzichten

Das (erste) Versäumnisurteil Nach § 331 ZPO ergeht gegen den Beklagten nach Maßgabe des schlüssigen Vorbringens des Klägers Versäumnisurteil, wenn der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint. Hat der Kläger seinen Vortrag also schlüssig begründet, wird der Klage vollständig stattgegeben. Hinweis Nach § 708 Nr. 2 ZPO wird das Versäumnisurteil ohne Sicherhe...mehr

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AGS 02/2020, Keine Gerichts... / 2 Aus den Gründen

Die Kostenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung von § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 154 Abs. 2 VwGO. Für einen – wie hier – unstatthaften Rechtsbehelf kommt die Kostenprivilegierung des § 183 SGG nicht zur Anwendung. Eine Regelung, die eine Gebührenfreiheit konstituiert (hier: § 183 S. 1 SGG), kommt weder direkt noch analog zur Anwendung, da eine gesetzlich bes...mehr

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AGS 02/2020, Anwaltsvergütu... / 4.1.1 Zahlung im eröffneten Insolvenzverfahren

Zahlt der Schuldner innerhalb des eröffneten und noch nicht beendeten Insolvenzverfahrens die Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Insolvenzverwaltervergütung, Massekosten) und stellt der Rechtsanwalt des Insolvenzschuldners daraufhin einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung bzw. wird der Rechtsanwalt eines Insolvenzgläubigers in einem solchen Verfahren tät...mehr

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AGS 02/2020, Vergütung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. 1. Das OLG hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Die Verpflichtung des Ehemanns zur Kostenerstattung folge aus § 20 S. 2 RVG i.V.m. § 17b Abs. 2 S. 2 GVG. Im Fall der so genannten Diagonalverweisung sei das weitere Verfahren nach § 20 S. 2 RVG ein neuer Rechtszug. Dies treffe auf die vorliegende Verweisung durch den Zivilsenat des ...mehr

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FoVo 02/2020, Sachbezugswer... / II. Haftkostenbeiträge

Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil wird ein...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Update: Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

In HHG 7/2019 waren anhand der "Grundsteuerentscheidung" des BVerfG die kostenrechtlichen Folgen für die in der Folge vom BFH zurückgewiesene Revision des Klägers vor dem Hintergrund aufgezeigt worden, dass das BVerfG steuerliche Normen als mit der Verfassung für unvereinbar erklärt, aber deren Anwendung noch für eine gewisse Zeit zulässt (sog. pro futuro Rechtsprechung). Da...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Rechtsmittel

Rz. 12 War die Ernennung des Testamentsvollstreckers fehlerhaft, so kann sie bei fehlerhaftem Ermessensgebrauch oder Nichtgebrauch des Ermessens einen Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB auslösen. Allerdings wird dem Nachlassgericht ein bereiter Ermessensspielraum zugebilligt. Lehnt das Gericht die Ernennung eines Testamentsvollstreckers ab, so kann der Erbe (auch bei Pfändun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Prüfungsumfang des Nachlassgerichts

Rz. 2 Das Nachlassgericht kann nach § 1982 BGB die Anordnung der Nachlassverwaltung ablehnen, wenn der Nachlass (als Masse) die Kosten der Nachlassverwaltung nicht deckt. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe der im Nachlass vorhandenen Geldbeträge und die Verwertung der nicht in Geld bestehenden Nachlassgegenstände nicht einen Betrag erreichen, der die Kosten des Verfahren...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Entscheidung des Prozessgerichts

Rz. 16 Das Prozessgericht entscheidet durch Urteil über den Stundungsantrag, wenn der Pflichtteilsanspruch streitig ist, §§ 1382 Abs. 5, 2331a Abs. 2 S. 2 BGB. Es gelten die Grundsätze, nach denen das Nachlassgericht entscheidet, entsprechend.[21] Ist der Pflichtteilsanspruch nur teilweise streitig, so muss der Antragsteller wegen des unstreitigen Teiles beim Nachlassgericht...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Verjährung

Rz. 65 Aus der Perspektive des Anwalts stellt die Verjährungsproblematik aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnenden Fristen hinsichtlich des ordentlichen Pflichtteils und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs oft ein großes Haftungsrisiko dar. Auch die praktische Schwierigkeit, den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Erbfall und beeinträchtigender Verfügung des ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Aufgebotsverfahren

Rz. 4 Das Verfahren selbst ist im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt (§§ 433–451 und 454–464 FamFG). Sachlich zuständig ist nach § 23a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 7 GVG stets das Amtsgericht. Das Verfahren ist ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die örtliche Zuständigkeit richtet s...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Besonderheiten – weiteres Verfahren

Rz. 11 Das Nachlassgericht kann die einmal gesetzte Inventarfrist nicht zurücknehmen, auch wenn es z.B. nachträglich zu dem Ergebnis kommt, dass der Antragsteller kein Nachlassgläubiger und/oder der Antragsgegner kein Erbe ist und auch wenn der Erbe später die Erbschaft ausschlägt.[34] Die Inventarfrist wird wirkungslos, wenn die Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachla...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Vertretung des Erben

Rz. 48 Mit der Bestellung wird der Nachlasspfleger gesetzlicher Vertreter des oder der Erben,[128] es entsteht so ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Nachlasspfleger und dem oder den Erben.[129] Durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft verliert der Erbe weder seine Verpflichtungsfähigkeit noch seine Verfügungsmacht (siehe schon Rdn 34). Rz. 49 Der Umfang der Ver...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Verfahren

Rz. 6 Zuständig für die Entgegennahme des Inventars ist das Nachlassgericht. Durch die Anordnung in § 1993 BGB ist die Entgegennahme des Inventars eine dem Nachlassgericht i.S.d. § 342 Abs. 1 Nr. 9 FamFG zugewiesene Aufgabe. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich damit nach § 342 FamFG. Nach § 342 Abs. 1 FamFG, der im Regelfall in Betracht kommen wird, ist örtlich zuständig...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / a) Gerichtskosten

Rz. 141 Für die gerichtliche Entscheidung über die Gewährung von Beratungshilfe, die Erteilung eines Berechtigungsscheins gem. § 6 Abs. 1 BerHG sowie die von den Gerichten selbst geleistete Beratungshilfe werden keine Gerichtskosten erhoben.mehr

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AGS 01/2020, Verjährung der... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Zu beachten ist jedoch, dass die Verjährung der Gerichtskosten nicht von Amts wegen zu berücksichtigen ist (§ 5 Abs. 3 S. 1 GKG), sodass die Kostenbeamten gehalten sind, die Gerichtskosten auch dann anzufordern, wenn ihnen die Verjährung bekannt ist. Es muss dann durch den Kostenschuldner die Einrede der Verjährung, und zwar mit der Erinneru...mehr

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AGS 01/2020, Zweitschuldner... / Leitsatz

In einem Umgangsverfahren nach § 1684 BGB haftet derjenige Beteiligte, der im Rahmen eines gerichtlich gebilligten Vergleichs einen Bruchteil der Gerichtskosten übernimmt, für den von einem anderen Beteiligten auf sich behaltenen Gerichtskostenbruchteil weder als Übernahmeschuldner (§ 24 Nr. 2 FamGKG) noch sonst als Zweitschuldner, nachdem er nicht Antragsschuldner i.S.v. § ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / cc) Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 308 Da § 86 VVG für die gesamte Schadensversicherung – und damit auch für die Rechtsschutzversicherung – gilt, ist auch das Quotenvorrecht gem. § 86 Abs. 1 S. 2 VVG anwendbar. Dies führt dazu, dass im Falle der Erstattungen von Dritten zunächst der Versicherungsnehmer hinsichtlich der ihm persönlich entstandenen Kosten zu befriedigen ist, bevor der Rechtsschutzversichere...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / c) Weitere Vergütung, § 50 RVG

Rz. 86 Muss eine Partei Ratenzahlungen leisten, so leistet sie diese an die Staatskasse (Bundeskasse bei Verfahren vor Bundesgerichten (z.B. BGH), Landeskasse, bei Verfahren vor Gerichten des Landes (Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte). Maximal muss eine Partei 48 Monate lang Raten zahlen, auch wenn die von der Staatskasse übernommenen Kosten nach Ablauf dieser Zeit noch n...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / X. Büromäßige Behandlung

Rz. 95 Da der Beschluss, durch den der Rechtsanwalt der Partei beigeordnet wird, nicht automatisch zu einer Prozessbevollmächtigung führt, darf nicht vergessen werden, von der Partei eine Prozessvollmacht einzuholen. Es ist zu prüfen, ob der Mandant die Einreichung seiner Klage von der Bewilligung der Prozesskostenhilfe abhängig gemacht hat oder ob er das Klageverfahren auch...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 3. Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 47 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe allein hat zur Folge, dass die Staatskasse die Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und Zeugenauslagen übernimmt. Erst die Beiordnung eines Rechtsanwalts führt jedoch dazu, dass auch die Rechtsanwaltskosten des Antragstellers von der Staatskasse übernommen werden. Man beantragt daher nicht nur die Bewilligung von Prozesskostenh...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / e) Mithaftung des Geschädigten

Rz. 42 Problematisch sind die Fälle einer anfänglich noch nicht abschätzbaren Mithaftung des Geschädigten. In solchen Fällen würden die Kosten eines Sachverständigengutachtens ggf. nur gemäß der Haftungsquote ausgeglichen werden (zur neueren Auffassung einer Ersatzpflicht des Schädigers hinsichtlich der gesamten Sachverständigenkosten trotz Mithaftung vgl. § 8 Rdn 41). Rz. 4...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Übergangsfähige Ansprüche

Rz. 304 Bei den regelmäßig übergehenden Ansprüchen handelt es sich z.B. ummehr

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FF 01/2020, Das selbstständ... / a) Gerichtsgebühren

Das selbstständige Beweisverfahren löst nach KV 1503 (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2) FamGKG eine 1,0 Gerichtsgebühr aus, die nicht auf ein bereits laufendes oder ein nachfolgendes Hauptsacheverfahren angerechnet wird.[67] Die Zurückweisung oder Rücknahme des Antrags führen nicht zum Wegfall der Gebühr. Zu den Gerichtskosten gehören die für die Beweiserhebung erforderlichen Auslagen...mehr