Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGkompakt 4/2018, Kosten in... / III. Gerichtskosten

Keine Gerichtsgebühr Da für das Verfahren auf vorläufige Vollstreckbarerklärung im GKG keine Gerichtsgebühren vorgesehen sind, ist das Verfahren gerichtsgebührenfrei.mehr

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AGS 4/2018, Gebührenstreitw... / 2 Aus den Gründen

Die fristgerecht eingelegte und auch i.Ü. zulässige sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Kostenentscheidung in Nr. 3 des Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteils des LG ist teilweise begründet. Die Kostenentscheidung des LG war im tenorierten Umfang abzuändern und beruht auf § 91 Abs. 1 S. 1, § 92 Abs. 1 S. 1, § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO. I.Ü. war die sofortige Beschwerde zurück...mehr

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AGS 4/2018, Keine Gebührene... / Leitsatz

Nach einem Zwischenurteil, das seinerseits nicht privillegiert ist, kommt eine Ermäßigung der Gerichtskosten nicht mehr in Betracht. OLG Braunschweig, Beschl. v. 13.12.2017 – 2 W 152/17mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 1. Verbundantrag

Zugewinn im Verbund oder außerhalb des Verbundes? Niemals darf – quasi reflexartig und schematisch – ein Antrag als Folgesache anhängig gemacht werden. Allenfalls unter sorgfältiger Abwägung der hiermit zwangsläufig verbundenen Vor- und Nachteile ist dies zu verantworten. Diese Gesichtspunkte sind vor allem:mehr

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AGS 4/2018, Notwendigkeit d... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers ist nach den § 85 FamFG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie ist auch i.Ü. zulässig, so insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden, § 569 Abs. 1 ZPO. Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist der Senat als Beschwerdegericht nach § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG zuständig. Über sie entscheidet nach §...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / XII. Schadensersatzansprüche unter Ehegatten und Verlobten

1. Verschweigt der Verlobte eine bereits bestehende Ehe mit einer anderen Frau, macht er sich schadensersatzpflichtig im Hinblick auf die Aufwendungen, die seiner Verlobten in Erwartung der Eheschließung entstanden sind. Auch kommt eine Entschädigung des immateriellen Schadens wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Betracht (hier: 1000 EUR), bei deren Höhe...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Freitag, 8.6.2018

15.45–17.45 Uhr Geldverdienen im Familienrecht – richtige Wertfestsetzung Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidium Deutscher Anwaltverein, Bremen; Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen Typische Fehlerquellen bei der Abrechnung Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen Im Anschluss Fragen und Diskussion Moderator: Rechtsanwalt Udo Henke, Geschäftsführer, Deuts...mehr

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AGS 4/2018, Gebührenstreitw... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte mit der Klage zunächst gegen die frühere Beklagte zu 1) einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 458,68 EUR nebst Zinsen hieraus geltend gemacht. Den Streitwert für den Unterlassungsanspruch wegen des Fehlens von Angaben nach § 16a EnEV hat er mit 50.000,00 EUR beziffert, da die frühere Beklagte zu 1) am 11./12.6.2...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / b) Gerichtliche Mediation (Güterichterverfahren)

Im Zuge des Erlasses des Mediationsgesetzes im Jahre 2012 hat der Gesetzgeber auch § 278 Abs. 5 ZPO neugefasst und darin eine Art gerichtsinterne Mediation, das sogenannte Güterichterverfahren geregelt. Zweifelsohne ist diese besondere Form der Gerichtsverhandlung nicht ganz unumstritten: Zum einen steht die Einführung eines rein konsensorientierten Verfahrens in einem gewis...mehr

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AGkompakt 3/2018, Gerichtsg... / 1 Der Fall

Die Kostenbeamtin des OVG hatte gegenüber dem Kläger Gerichtskosten i.H.v. 60,00 EUR betreffend das vom Kläger erfolglos betriebene Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss angesetzt. Hiergegen macht der Kläger mit seiner nunmehr gegen diesen Kostenansatz eingelegten Erinnerung, der die Ko...mehr

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AGS 3/2018, Beschwerde gege... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist statthaft. In der Sache begehrt die Beschwerdeführerin eine Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Abs. 1 RVG für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren für ihre Tätigkeit bis zur Niederlegung des Mandats. Dies wird bereits durch die Zitierung dieser Vorschrift in der Beschwerdeschrift deutlich. Gleichwohl hätte auch der – durch das AG zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43c Zahlung... / 2.5.1 Einziehung bei Nichtzahlung (Abs. 3 Satz 2 bis 10)

Rz. 15 Die Neuregelung durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (vgl. Rz. 2b) verpflichtet nunmehr das Krankenhaus, den Einzug selbst vorzunehmen (Abs. 3 Satz 3). Abs. 1 Satz 2 gilt ausdrücklich nicht (Satz 2). Die Krankenhäuser werden zur Durchsetzung des Forderungseinzugs beliehen (Satz 4), d. h., sie können selbständig hoheitlich handeln. Sie können dementsprechend ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2 Gerichtliche Feststellung und Vollstreckung

Rz. 5 Leistet der kraft Vertrags Einstandspflichtige nicht freiwillig, so ist der privatrechtliche Anspruch durch eine Entscheidung der ordentlichen Gerichte festzusetzen.[1] Es muss erforderlichenfalls ein Mahnbescheid[2] erwirkt oder Klage[3] eingereicht werden. Nicht zulässig wäre es demgegenüber, wenn die Finanzbehörde ihren Anspruch nach § 192 AO mittels Haftungsbescheid...mehr

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AGS 2/2018, Keine Ermäßigun... / 2 Aus den Gründen

Das gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 104 Abs. 3, 569 ZPO zulässige Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. Ein eventueller Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs ist durch die – vom Antragsgegner genutzte – Möglichkeit der Stellungnahme im Beschwerdeverfahren geheilt worden. Mit Recht hat der Rechtspfleger des AG zugunsten des Antragstellers Gerichtskosten von 609,00 EUR fes...mehr

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AGS 2/2018, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt (§ 113 Abs. 1 FamFG, § 127 ZPO). Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg. Die erfolgte Anordnung der Einmalzahlung von 20.803,77 EUR ist nicht zu beanstanden. Das beim Antragsgegner vorhandene Barvermögen ist zur Deckung der Verfahrenskosten einzusetzen und der Betrag wurde – auch in der Höhe – ...mehr

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AGS 2/2018, Keine Ermäßigun... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner wurde in einem Verfahren vor dem AG auf Abänderung eines Titels auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen. Er hat den Antrag in der mündlichen Verhandlung "unter Verwahrung gegen die Kostenlast" anerkannt und geltend gemacht, keine Veranlassung zur Einleitung des Verfahrens gegeben zu haben. Das AG hat dem Antrag stattgegeben und die Kosten des Verfahr...mehr

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AGS 2/2018, Jungbauer, Abrechnung in Familiensachen

Das familienrechtliche Mandat. Von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer. 4. Aufl., 2018. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 557 S. mit CD-ROM. 54,00 EUR In der Reihe "Das familienrechtliche Mandat" erscheint die Neuauflage des Werks von Jungbauer zur Abrechnung in Familiensachen. Auf 523 Seiten wird das gesamte Kostenrecht in Familiensachen dargestellt. Das Werk beschränkt sich dabei...mehr

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AGS 2/2018, Kosten der Säumnis / 1 Sachverhalt

Im Termin zur mündlichen Verhandlung v. 2.3.2017 war die Verfügungsbeklagte nicht vertreten. Die beantragte einstweilige Verfügung erging durch Versäumnisurteil mit einer Kostenentscheidung zum Nachteil der Verfügungsbeklagten. Hiergegen legte diese Einspruch ein. Noch vor der Durchführung des anberaumten weiteren Verhandlungstermins nahm die Verfügungsklägerin ihren Antrag ...mehr

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AGS 2/2018, Berechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Aufgrund der uneingeschränkten Zulassung durch das Berufungsgericht sind beide Revisionen zulässig. Die Revision des Beklagten hat Erfolg, während die Revision der Klägerin zurückzuweisen ist. I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Die Klage sei – auch auf der Grundlage der Rechtsansicht des Beklagten – i.H.v. 542,80 EUR begründet und die Be...mehr

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AGS 2/2018, Terminsgebühr b... / 1 Aus den Gründen

Die Entscheidung erfolgt durch die Berichterstatterin, da das Gericht über Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse in derselben Besetzung wie im Erkenntnisverfahren entscheidet (Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 32. EL. 2016, § 165 Rn 9). Der Gerichtsbescheid v. 8.2.2017 ist mit Einverständnis der Beteiligten durch die Berichterstatterin anstelle der Kammer e...mehr

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AGS 2/2018, Streitwert der ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist zulässig; insbesondere wird der Beschwerdewert gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG erreicht. In der Sache hat sie jedoch im Wesentlichen keinen Erfolg. 1. Für die Zeit bis zur Erledigungserklärung des Klägers ist der Wert auf 21.171,67 EUR anzuheben. a) Das LG hat den Streitwert des Klageantrags Ziff. I zutreffend mit 20.000,0...mehr

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AGS 2/2018, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner wendet sich mit der Beschwerde gegen die Abänderung der ihm zunächst durch Beschl. v. 20.4.2011 ohne und durch Abänderungsbeschluss v. 2.8,2014 mit einer Monatsrate von 60,00 EUR bewilligten Verfahrenskostenhilfe. Dem Antragsgegner wurde durch Beschluss des FamG v. 20.4.2011 Verfahrenskostenhilfe ohne die Anordnung von Zahlungen unter Beiordnung von Rechtsan...mehr

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AGS 2/2018, Vergütung für R... / I. Gegenstandswert

Während für die Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV der volle Wert des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG gilt, beläuft sich der Gegenstandswert einer Zahlungsvereinbarung dagegen nur auf 20% des Anspruchs (§ 31b RVG). Da sich in der Zwangsvollstreckung der Wert eines Anspruchs zzgl. Zinsen und Kosten vorheriger Vollstreckungsmaßnahmen versteht (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG), sind die 20% von diesem Ge...mehr

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AGS 2/2018, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 53 ff.) gibt N. Schneider einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Abrechnung bei Zahlungsvereinbarungen. Mit der Frage, wie abzurechnen ist, wenn der Anwalt zunächst einen unbeschränkten Rechtsmittelauftrag erhält, er dann aber nach Prüfung der Sach- und Rechtslage nur zur Durchführung eines beschränkten Rechtsmittels rät und das Rechtsmittel d...mehr

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AGS 2/2018, Kosten der Säumnis / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Im Gegensatz zur BRAGO, nach der die Termingebühr für den säumigen Termin nach § 38 Abs. 1 BRAGO gesondert entstand und sogar bestehen blieb, wenn es anschließend zu einem weiteren Termin kam, kann nach dem RVG insgesamt nur eine Terminsgebühr anfallen (§ 15 Abs. 2 RVG). Die zunächst nur zu einem Gebührensatz von 0,5 entstandene Gebühr für de...mehr

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zfs 2/2018, Haftungsabwägun... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… B. Die Entscheidung des LG erweist sich – nach abweichender rechtlicher Beurteilung durch den Senat – als nicht überzeugend, soweit der Kl. jeglicher Ersatz für Sach- und Vermögensschäden, sowie jegliche Entschädigung für Personenschäden versagt wurden. Unrichtig sind insbesondere einerseits die Bemessung und Begründung eines zur Alleinhaftung führenden. Mitverschuld...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Vertragsschluss ohne Ermächtigung

Leitsatz Der ohne Ermächtigung handelnde Verwalter ist ein Vertreter ohne Vertretungsmacht. Für die Annahme einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht reicht die bloße Bestellung als Verwalter nicht aus. Normenkette WEG § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 Das Problem Werkunternehmer K bringt jeweils eine 3 Millimeter starke Dämmfolie zur Trittschalldämmung unterhalb des in den Wohnungen 1, 2...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 13 Gegen die Überleitungsanzeige können sowohl Leistungsberechtigter als auch Drittschuldner zunächst Widerspruch und bei Erfolglosigkeit Anfechtungsklage vor den Sozial- bzw. ggf. den Verwaltungsgerichten (Öffnungsklausel nach § 50a Satz 1 Nr. 1 SGG, BT-Drs. 15/3169) erheben. Diese Rechtsmittel haben indes nach Abs. 3 keine aufschiebende Wirkung i. S. d. § 86a Abs. 1 i....mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / I. Gerichtskosten

1. Gebühren für das erstinstanzliche Verfahren 1.1 Entstehungsvoraussetzungen und Höhe Für das erstinstanzliche Verfahren vor dem FamG entsteht nach Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. eine 0,5 Gebühr. Es handelt sich um eine Entscheidungsgebühr, die nur dann entsteht, wenn das FamG über den Antrag nach § 249 FamFG auch entscheidet. Die Gebühr wird daher insbesondere durch den Festsetzu...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Gerichtskosten im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

Einführung Der Unterhalt für ein minderjähriges Kind kann gem. § 249 FamFG in einem vereinfachten Verfahren festgesetzt werden. Dem Verfahren kann sich ein streitiges Verfahren, das wie eine normale Familienstreitsache behandelt wird, anschließen. Kostenrechtlich sind Besonderheiten zu beachten, wenn es zur Durchführung eines solchen Verfahrens kommt. Die im vereinfachten und...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1. Gerichtskosten

Der Verfahrenswert bestimmt sich nach § 51 Abs. 1, 2 FamGKG, da wiederkehrende Unterhaltsleistungen geltend gemacht werden. Zu berücksichtigen sind deshalb die laufenden ab Antragseingang geforderten Beträge sowie die zum Zeitpunkt des Antragseingangs fälligen Beträge. 1.1 Mindestunterhalt Maßgeblich ist der für die ersten zwölf Monate nach Antragseingang geforderte Betrag (§ ...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 2. Gerichtskosten

Rz. 141 Soll der gerichtliche Weg zur Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche beschritten werden, fallen neben den Rechtsanwaltsgebühren Gerichtskosten an. Für die Ermittlung der Höhe dieser Kosten findet das FamGKG Anwendung, § 1 Abs. 1 FamGKG. Denn bei Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Verlöbnis handelt es sich um eine Familienstreitsache handelt, §§ 111 Nr. 10, 266 Abs. ...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.7 Fehlende Vorschusspflicht

Für das Verfahren besteht keine Vorschusspflicht, da es sich nicht um eine Verfahrensgebühr handelt. § 14 Abs. 1 FamGKG findet folglich keine Anwendung. Für Auslagen gelten §§ 16, 17 FamGKG.mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3. Gebühren für Beschwerdeverfahren

3.1 Verfahrensgebühr und ihre Entstehung Für Beschwerden, die sich gegen die Entscheidung wegen des Hauptgegenstands richten, entsteht eine allgemeine Verfahrensgebühr nach Nr. 1211 FamGKG-KostVerz. mit einem Gebührensatz von 1,0. Sie deckt sämtliche Handlungen des Gerichts ab. Die Fälligkeit tritt mit dem Eingang der Rechtsmittelschrift beim Gericht ein (§ 9 Abs. 1 FamGKG). D...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.5 Übergang in das streitige Verfahren

a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung Auch der Verfahrenswert im streitigen Verfahren bestimmt sich nach § 51 Abs. 1, 2 FamGKG, so dass neben dem laufenden Unterhalt auch die fälligen Beträge hinzuzurechnen sind. Dabei ist sowohl für den laufenden Unterhalt als auch für die fälligen Beträge auf den Antrag im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren abzustellen...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.4 Erledigung der Hauptsache

Auch bei Erledigung der Hauptsache fällt keine Gebühr nach Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. an. Das gilt auch dann, wenn das Gericht noch eine Kostenentscheidung trifft.[1]mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1. Gebühren für das erstinstanzliche Verfahren

1.1 Entstehungsvoraussetzungen und Höhe Für das erstinstanzliche Verfahren vor dem FamG entsteht nach Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. eine 0,5 Gebühr. Es handelt sich um eine Entscheidungsgebühr, die nur dann entsteht, wenn das FamG über den Antrag nach § 249 FamFG auch entscheidet. Die Gebühr wird daher insbesondere durch den Festsetzungsbeschluss (§ 253 FamFG) oder eine Zurückwei...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.6 Fälligkeit

Die Gebühr nach Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. wird erst mit dem Erlass der Entscheidung fällig (§ 9 Abs. 2 FamGKG). Auf die Rechtskraft der Entscheidung kommt es dabei nicht an. Für die Auslagen gilt § 11 FamGKG.mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2. Durchführung des streitigen Verfahrens

2.1 Verfahrensrechtliches Das streitige Verfahren ist durchzuführen, wenn der Antragsgegner zulässige Einwendungen erhoben hat und ein Beteiligter die Durchführung beantragt (§ 255 Abs. 1 FamFG). Auf das Antragsrecht hat das FamG hinzuweisen. Wird der Antrag auf Durchführung des Streitverfahrens gestellt, ist wie nach Eingang eines Antrags in einer Unterhaltssache zu verfahre...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 4. Gebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren

Gegen die Entscheidung des OLG findet die Rechtsbeschwerde statt (§§ 70 ff. FamFG). Für das Verfahren entstehen die Gebühren nach Nrn. 1213 ff. FamGKG-KostVerz., wenn sich die Rechtsbeschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands richtet.mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.2 Laufende Unterhaltsleistungen

Der Wert bestimmt sich nach den für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung geforderten Betrag (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Wird laufender Unterhalt für weniger als 12 Monate nach Antragseingang gefordert, ist der geringere Betrag maßgeblich (§ 51 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 FamGKG).mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.3 Vergleichsabschluss

Das Verfahren bleibt gebührenfrei, wenn es durch Vergleich beendet wird. Eine Vergleichsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz. entsteht nicht, wenn in dem Vergleich nur die anhängigen Verfahrensgegenstände verglichen werden.mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / II. Anwaltskosten

1. Vereinfachtes Unterhaltsverfahren In dem vereinfachten Unterhaltsverfahren verdient der Anwalt eine 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, deren Entstehung sich nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV richtet. Die Gebühr reduziert sich in den Fällen der Nr. 3101 VV auf einen 0,8 Gebührensatz. Neben der Verfahrensgebühr kann eine 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV entstehen. Da eine mündli...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3.1 Verfahrensgebühr und ihre Entstehung

Für Beschwerden, die sich gegen die Entscheidung wegen des Hauptgegenstands richten, entsteht eine allgemeine Verfahrensgebühr nach Nr. 1211 FamGKG-KostVerz. mit einem Gebührensatz von 1,0. Sie deckt sämtliche Handlungen des Gerichts ab. Die Fälligkeit tritt mit dem Eingang der Rechtsmittelschrift beim Gericht ein (§ 9 Abs. 1 FamGKG). Die Gebühr gilt folglich nur bei Beschwer...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.2 Gerichtsgebühren

Das streitige Verfahren ist auch gebührenrechtlich als eine Familienstreitsache zu behandeln. Im erstinstanzlichen Verfahren entsteht deshalb eine 3,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 1220 FamGKG-KostVerz., die sich nach Nr. 1221 FamGKG-KostVerz. auf einen 1.0 Gebührensatz ermäßigen kann. Eine Anrechnungsvorschrift besteht, anders als für ein vorausgegangenes Mahnverfahren, aber nich...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.4 Kostenschuldner

Ein Wechsel der Beteiligtenstellung tritt nicht ein. Der Antragsteller des vereinfachten Verfahrens haftet folglich auch als Antragsschuldner (§ 21 Abs. 1 FamGKG) für die Gerichtskosten des streitigen Verfahrens. Das gilt auch für einen minderjährigen Antragssteller, da das Verfahren nicht dessen Person betrifft. I.Ü. gelten die Kosten des vereinfachten Verfahrens als Teil de...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.4 Mehrheit von Kindern

Werden in dem Verfahren mehrere Gegenstände geltend gemacht, sind ihre Werte zusammenzuaddieren (§ 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Eine Anspruchsmehrheit liegt auch vor, wenn in dem Verfahren der Unterhalt für mehrere Kinder geltend gemacht wird. Es fallen für das Verfahren zwar nur einmal Gebühren an, jedoch sind diese nach den zusammengerechneten Werten zu berechnen. Beispiel Gelte...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.1 Entstehungsvoraussetzungen und Höhe

Für das erstinstanzliche Verfahren vor dem FamG entsteht nach Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. eine 0,5 Gebühr. Es handelt sich um eine Entscheidungsgebühr, die nur dann entsteht, wenn das FamG über den Antrag nach § 249 FamFG auch entscheidet. Die Gebühr wird daher insbesondere durch den Festsetzungsbeschluss (§ 253 FamFG) oder eine Zurückweisung des Antrags (§ 250 Abs. 2 FamFG) a...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.5 Unterhalt für mehrere Kinder

Wird in dem Verfahren der Unterhalt für mehrere Kinder geltend gemacht und hierüber entschieden, ist die Gebühr der Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. nur einmal zu erheben. Es ist jedoch für den Unterhaltsanspruch jedes Kindes ein gesonderter Wert nach § 51 FamGKG zu bestimmen und die Werte sodann zusammen zu addieren (§ 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Dies gilt unabhängig davon, ob die Ans...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.1 Verfahrensrechtliches

Das streitige Verfahren ist durchzuführen, wenn der Antragsgegner zulässige Einwendungen erhoben hat und ein Beteiligter die Durchführung beantragt (§ 255 Abs. 1 FamFG). Auf das Antragsrecht hat das FamG hinzuweisen. Wird der Antrag auf Durchführung des Streitverfahrens gestellt, ist wie nach Eingang eines Antrags in einer Unterhaltssache zu verfahren (§ 255 Abs. 2 S. 1 FamF...mehr